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WE0333_Anlage_02_Baukosten – Kostenvorgabe.pdf

Generalplanungsleistungen für die Komplexsanierung von Gebäudehülle, Gewerbefläche und Keller

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 28.09.2026, 20:10 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.meinauftrag.rib.de

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Bereich Technik / Bauen im Bestand

Anlage 2 zum Generalplanervertrag WE 0333

Baukosten – Kostenvorgabe:

Für die Durchführung der bezeichneten Maßnahmen stehen Baumittel (KG 300+400+500) in einer Gesamthöhe von 2.972.025 € brutto zur Verfügung.

Der genannte Wert stellt eine verbindliche Kostenobergrenze dar.

Die Gesamtkosten (Brutto) teilen sich wie folgt auf:

KGR 300 Ansatz (Schätzung AG)1.378.020 €
KGR 400 Ansatz (Schätzung AG)€ 1.561.280 €
KGR 500 Ansatz (Schätzung AG)32.725 €
Gesamt brutto (incl. 19% MwSt.)2.972.025 €
Gesamt Netto:2.497.500 €

Ein Kostenausgleich innerhalb der Kostengruppen 300, 400 und 500 ist zulässig.

Kostenansatz für die Ermittlung der anrechenbaren Kosten der Tragwerksplanung Nach derzeitigem Planungsstand sind keine wesentlichen Eingriffe in das bestehende Haupttragwerk vorgesehen. Derzeit absehbare Schwerpunkt der Tragwerksplanung bezieht sich im Wesentlichen auf die statisch erforderliche Bearbeitung der neu zu errichtenden Fassade einschließlich der erforderlichen Anschlüsse an den Bestand. Für die Ermittlung des Honorars der Tragwerksplanung werden daher die geschätzten Baukonstruktionskosten der Fassadenmaßnahme zugrunde gelegt. Geschätzte Baukonstruktionskosten Fassadenmaßnahme: 300.000,00 € netto Die anrechenbaren Kosten der Tragwerksplanung werden gemäß § 50 HOAI auf dieser Grundlage ermittelt.

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