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III-16-1_Zuschlagskriterien.pdf

Generalplanungsleistungen für die Generalinstandsetzung der Maximiliansbrücken

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 07.10.2026, 12:47 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.meinauftrag.rib.de

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III.16.1

Zuschlagskriterien

VergabenummerBauR I-40176- 2026
Maßnahme Generalinstandsetzung Maximiliansbrücken
Leistung Objektplanung Ingenieurbauwerke / Objektplanung Verkehrsanlagen / Fachplanung Tragwerksplanung / Spartenkoordination / Baulogistik / Verkehrsphasenplanung

Gewichtung der Zuschlagskriterien

Der Zuschlag wird nach Maßgabe des § 127 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt.

A Die Wertung erfolgt für mehrere Zuschlagskriterien gemäß nachfolgender Gewichtung:

Wichtung in %

Auftragsbezogenes Organisationskonzept 20

Auftragsbezogene Qualifikation und Erfahrung der Projektmitarbeiter 30

Auftragsbezogenes Konzept zum Ablauf der Leistungserbringung 20

Preis 30

Summe: 100 %

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Zuschlagskriterien

1.Kriterium Auftragsbezogenes Organisationskonzept
Im Kriterium „Auftragsbezogenes Organisationskonzept“ werden folgende Unterkriterien mit jeweils angegebenen absoluten Wichtung berücksichtigt. Wertungs- und Entscheidungsgrundlage ist der Inhalt der mit dem Angebot einzureichenden Unterlagen.
Wichtung in %
1.1Zusammensetzung des Projektteams anhand eines Organigramms und eines Personaleinsatzplanes über die gesamte Planungs- und Bauausführungsphase einschl. Entscheidungsbefugnis und Vertretung. Die Kapazitäten der Projektverantwortlichen und Verfügbarkeit für das Projekt und vor Ort sind mitabzubilden.5
1.2Qualitätssicherung der Leistungen im Büro in Bezug auf Kostenkontrolle, Terminkontrolle, Planung, Ausschreibung, Bauleitung und insbesondere Erläuterung der Schnittstellenorganisation.10
1.3Organisation der Planungsunterlagen und des Datenaustauschs.5
2.Kriterium Auftragsbezogene Qualifikation und Erfahrung der Projektmitarbeiter
Im Kriterium „Auftragsbezogene Qualifikation und Erfahrung der Projektmitarbeiter“ werden folgende Unterkriterien mit jeweils angegebener absoluter Wichtung berücksichtigt. Wertungs- und Entscheidungsgrundlage ist der Inhalt der mit dem Angebot einzureichenden Unterlagen.
Wichtung in %
2.1Vorstellung des Berufsabschlusses (Nachweise auf Verlangen) und der Erfahrung des Projektteams mit Angabe von Referenzprojekten.10
2.2Fachtechnischer Wissensstand in Bezug auf die gestellte Aufgabe.10
2.3Praktische Erfahrung bei der gesamten Leistungserbringung von vergleichbaren Baumaßnahmen.10

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Zuschlagskriterien

3.Kriterium Auftragsbezogenes Konzept zum Ablauf der Leistungserbringung
Im Kriterium „Auftragsbezogenes Konzept zum Ablauf der Leistungserbringung“ werden folgende Unterkriterien mit jeweils angegebener absoluter Wichtung berücksichtigt. Wertungs- und Entscheidungsgrundlage ist der Inhalt der mit dem Angebot einzureichenden Unterlagen.
Wichtung in %
3.1Kommunikation mit dem Auftraggeber / Organisation des Berichtswesens / Abnahme und Freigabe der Planungsergebnisse, Koordination und Integration der Ergebnisse anderer an der Planung Beteiligter bzw. Mitwirkung bei der Koordination und Organisation der Bauphasen.5
3.2Organisation und Ablauf des Änderungsmanagements bei Planungsänderungen und Änderungen in der Bauausführung.5
3.3Erläuterung, wie die einzelnen zu beauftragenden Leistungen (bspw. Vorplanung, Entwurfsplanung, Ausschreibung, etc) in Verbindung mit den Anforderungen aus der Leistungsbeschreibung erbracht werden (Schilderung der Arbeitsweise bei der Abwicklung des Auftrags und Schwerpunkt der Tätigkeit).10
4.Kriterium Preis
Der Preis (in €, netto) wird aus der Wertungssumme (nachgerechnete Summe) des Angebotes ermittelt.
Die Bewertung des Preises erfolgt gemäß nachstehender Regelung:
- günstigstes Honorar = 5 Punkte - 2,0 x günstigstes Honorar und mehr = 0 Punkte - dazwischen wird auf eine Kommastelle genau linear interpoliert.

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Zuschlagskriterien

BDie Bewertung zu den o.g. Punkten (Ausnahme Preis) erfolgt gemäß nachstehender Regelung:
Die Nachweise und Angaben werden bei jedem einzelnen Unterkriterium mit 0-5 Punkten, je nach Erfüllungsgrad folgendermaßen gewertet: - ohne Einschränkung erfüllt / sehr gut = 5 Punkte - mit wenigen unerheblichen Einschränkungen erfüllt / gut = 4 Punkte - mit mehreren unerheblichen oder wenigen erheblichen Einschränkungen erfüllt / befriedigend = 3 Punkte - mit mehreren erheblichen Einschränkungen erfüllt / ausreichend = 2 Punkte - weitgehend nicht erfüllt / mangelhaft = 1 Punkt - nicht erfüllt / ungenügend = 0 Punkte.
CZuschlagserteilung
Die endgültige Punktzahl errechnet sich durch die Multiplikation der erreichten Punkte beim einzelnen (Unter-)Kriterium mit der ihm jeweils zugemessenen Gewichtung. Der Zuschlag erfolgt auf das Angebot, welches unter Berücksichtigung vorstehend genannter Kriterien und Wichtungen insgesamt den höchsten Punktwert erreicht. Bei Punktgleichheit erfolgt der Zuschlag auf das Angebot mit der niedrigsten Wertungssumme.

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