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Generalinstandsetzung Maximiliansbrücken Objektplanung Ingenieurbauwerke Objektplanung Verkehrsanlagen Fachplanungen Tragwerksplanung Anlage 6.6 – Verkehrsphasenplanung
Inhalt
- Überblick zur Leistungserbringung .......................................................................... 1
- Projektbeschreibung „Generalinstandsetzung Maximiliansbrücken“ .................. 2
2.1. Allgemeine Übersicht zum Bauvorhaben und zur Umgebung ........................................................... 2 2.2. Vorgaben und Rahmenbedingungen zur Planung der Bauphasen und Verkehrsführung ................. 2 3. Leistungsbeschreibung ............................................................................................. 3
3.1. Überblick und Anforderungen der zu erbringenden Leistungen ......................................................... 3 3.2. Leistungszeiträume und Terminziele (siehe Anlage 4 Rahmenterminplan) ....................................... 7 3.3. Leitfäden und Richtlinien .................................................................................................................... 8 3.4. Leistungspositionen ............................................................................................................................ 8 3.4.1. Planung Bauphasen und Verkehrsführung ........................................................................................ 9 3.4.2. Fortschreibung der Planungen zur Positionierung mobiler Lichtsignalanlagen und provisorischer Straßenbeleuchtung .................................................................................................................................... 17 3.4.3. Koordination und Abstimmung für die Planung der prov. Verkehrsführung ..................................... 19
- Überblick zur Leistungserbringung Für das Bauprojekt „Generalinstandsetzung Maximiliansbrücken“ umfasst das vorliegende Leistungsbild die Planung der Bauphasen und des Verkehrsführungskonzepts, die Erstel- lung Verkehrszeichenpläne (inkl. Gelbmarkierung) sowie die Fortschreibung der Planun- gen zur Positionierung der bauzeitlich eventuell mobilen Lichtsignalanlagen und der provi- sorischen Straßenbeleuchtung. Dabei sind nicht nur die Bautätigkeiten für die Herstellung der Verkehrs- und Betriebsanlage Straße und deren technische Ausstattung zu berück- sichtigen, sondern auch Maßnahmen am Ingenieurbauwerk, Verkehrsanlagen und Spar- tenleitungen.
Zum Zweck der Leistungserbringung wird ein Werkvertrag abgeschlossen. In diesem Zu- sammenhang ist ein kontinuierlicher und intensiver Abstimmungsprozess mit Besprechun- gen und Ortsterminen mit verschiedenen Projektbeteiligten, Maßnahmen- und Interessen- trägern unter Koordination des Auftragnehmers erforderlich (v. a. Straßenverkehrsbehörde und Baulastträger).
Dabei hat der AN während seiner Leistungserbringung vertiefte Kenntnisse und Verständ- nis über die bautechnischen Abläufe und Zusammenhänge aller betroffenen Gewerke, kor- respondierende Maßnahmen und Schnittstellenprojekte zu erlangen. Ziel ist es, dass der AN ein mit den verschiedenen Maßnahmen- und Interessenträgern abgestimmtes Konzept zur Bauabwicklung vorlegt, welches er im weiteren Projektverlauf für die Erstellung geneh- migungsreifer Verkehrszeichen- und Gelbmarkierungspläne und die Festlegung der Bau- stellen- und Verkehrsabsicherung heranzieht. Diese wiederum sind im Projektverlauf Grundlage für die Erwirkung der verkehrsrechtlichen Anordnungen.
Bei der Leistungserbringung sind Gewerke, Randbedingungen, korrespondierende Maß- nahmen und Schnittstellenprojekte Dritter in der Art zu berücksichtigen und hinsichtlich der 1
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Abfolge von Bauphasen und Verkehrsführung so zu gestalten, dass sich negative Auswir- kungen auf Individualverkehr, ÖPNV-Betrieb, Anlieger und Umwelt minimieren und bau- wirtschaftliche Gesichtspunkte optimieren. Die Erstellung von Konzepten für die Baupha- sen und Verkehrsführung erfolgt unter Berücksichtigung und Einhaltung der Terminvorga- ben des AG (Bauablaufkonzept).
Die Koordination und Federführung im Sinne einer ganzheitlichen Planung der provisori- schen Verkehrsführung liegt beim Auftragnehmer. Dazu gehört insbesondere die Koordi- nation und Steuerung des projektbeteiligten Leistungserbringers „Projektierung prov. Ver- kehrstechnik (LSA)“ und die Übernahme seiner geometrisch relevanten Planungsergeb- nisse bzw. Zwischenstände in die eigenen Planungen.
- Projektbeschreibung „Generalinstandsetzung Maximiliansbrücken“ 2.1. Allgemeine Übersicht zum Bauvorhaben und zur Umgebung Siehe Projektbeschreibung Anlage 3.
2.2. Vorgaben und Rahmenbedingungen zur Planung der Bauphasen und Verkehrsführung Vorgaben und Rahmenbedingungen hinsichtlich der technischen und terminlichen Abwick- lung der Bautätigkeiten, Bauphasen und Verkehrsführung sind vielfältiger Art und werden von unterschiedlichen Interessensträgern formuliert. Im Zuge der Grundlagenermittlung er- mittelt der AN diese eigenständig. Die unterschiedlichen Interessen werden bei den Ab- stimmungsterminen abgewogen und gehen somit iterativ in den Planungsfortschritt ein.
Es ist das Ziel einer abgestimmten Bau- und Verkehrsphasenplanung, dass bei Inbetrieb- nahme die Verkehrsanlage an der Oberfläche vollständig hergestellt ist.
Wichtige Interessensträger sind unter anderen:
• AG (Baureferat)
Der AG hat das Interesse, dass im Sinne einer technisch sinnvollen, qualitativen und ter- minlich zuverlässigen Bauabwicklung gleichartige Bautätigkeiten auf möglichst großen Baufeldern unter möglichst geringem Aufwand für bauliche bzw. verkehrstechnische Pro- visorien zusammengefasst werden können.
• Straßenverkehrsbehörde im Mobilitätsreferat MOR (LHM)
Die Verkehrsbehörde der Landeshauptstadt München verfolgt das Interesse einer baustel- lenbedingten Verkehrsführung, die den geltenden Regelwerken und Vorschriften genügt. Sie entscheidet über die Verkehrssicherheit und die Rest-Leistungsfähigkeiten der Ver- kehrsströme und Knotenpunkte für alle Verkehrsteilnehmer. Darüber hinaus entscheidet die Verkehrsbehörde über die Anforderungen an ggf. erforderliche bauliche und verkehrs- technische Provisorien. Sofern Lichtsignalanlagen betroffen sind, prüft die Verkehrsbe- hörde die Vorschläge für temporäre Änderungen (z. B. mobile Anlagen, temporär an Bau- zustände angepasste LSA-Steuerung, etc.).
Im übergeordneten Kontext macht die Verkehrsbehörde ferner Aussagen, ob und welche (benachbarten) Knotenpunkte und Straßenabschnitte in welcher Form zeitgleich einge- schränkt werden dürfen. 2
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In der Regel wird das Ziel einer möglichst einfach zu begreifenden und sicheren Verkehrs- führung für alle Verkehrsteilnehmer (Fußgänger, Radfahrer, motorisierter Individualver- kehr, Tram) während der Baumaßnahmen verfolgt.
Weiterhin können spezifische örtliche Vorgaben oder auch Vorgaben aus politischen Rah- menbedingungen formuliert werden.
Die Verkehrsbehörde übernimmt selbst keine Aufgaben hinsichtlich der Erarbeitung von Bauphasen- und Verkehrsführungskonzepten oder Entwicklung von baustellenbedingten Anpassungen an lichtsignalgeregelten Knotenpunkten (z.B. LSA-Steuerungen), sondern tritt als prüfende und ggf. beratende und mitwirkende Instanz bei der Leistungserbringung (z. B. Abstimmungstermine) auf. Zur Information: Im späteren Verlauf des Projekts nimmt die Straßenverkehrsbehörde als hoheitliche Aufgaben die Erteilung und Überwachung der Verkehrsrechtlichen Anordnungen wahr.
• Baulastträger der Lichtsignalanlagen und Straßenbeleuchtung (Baureferat der Lan- deshauptstadt München – BAU-T3)
Der Baulastträger verantwortet die Planungs- und Bauleistungen für den Rückbau der An- lagen vor Baubeginn und die Herstellung der neuen Anlagen für den Endzustand der Ver- kehrsanlagen. Dabei müssen der Abbau sowie die Inbetriebnahme der Anlagen des End- zustandes immer abgestimmt mit den provisorischen Anlagen erfolgen.
Nicht im Zuständigkeitsbereich des Baulastträgers befinden sich Dienst- bzw. Bauleistun- gen für die baustellenbedingten, provisorischen Anlagen. Planungsleistungen für Projek- tierung und temporäre Anpassungen an Lichtsignalanlagen und Straßenbeleuchtung wer- den teilweise von BAU-T3 bzw. deren Dienstleistern erbracht und nur teilweise in diesem Leistungsbild behandelt.
• Angebotsplanung und Verkehrstechnik ÖPNV (SWM)
Sind bestehende Tramlinien von temporären Einschränkungen betroffen, formulieren die zuständigen Abteilungen der SWM Anforderungen und Vorgaben, die während der Bautä- tigkeiten einzuhalten sind. Diese können bspw. den Schienenersatzverkehr (SEV), Ände- rungen der Linienwege, Restbreiten für ÖPNV- Fahrzeuge, die Verkehrstechnik (ÖPNV- Priorisierung) etc. betreffen. Ziel ist die möglichst uneingeschränkte Aufrechterhaltung und Leistungsfähigkeit des ÖPNV während der Baumaßnahme.
- Leistungsbeschreibung 3.1. Überblick und Anforderungen der zu erbringenden Leistungen Die Leistungen teilen sich wie folgt auf:
Planung Bauphasen und Verkehrsführung
Pos. 1.1 Grundlagenermittlung
Pos. 1.2 Entwurf Konzept Bauabwicklung
Pos. 2.1 Erarbeitung und Darstellung der Baufelder und Bauphasen mit Zuordnung der Bautätigkeiten, Örtlichkeiten und Zeiträume in Tabellenform
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Pos. 2.2 Grafische Darstellung der Baufelder und zugeordneter Bauphasen unter Be- rücksichtigung der zeitlichen Abfolge
Pos. 3 Grundsätzliche Abstimmung der Baufelder und Bauphasenplanung
Pos. 4.1 Erarbeitung und Darstellung der Verkehrsphasen mit Zuordnung zu Örtlich- keiten und Zeiträumen in Tabellenform – Fortschreibung der Tabelle
Pos. 4.2 Grafische Darstellung der Verkehrsführung unter Berücksichtigung der zeit- lichen Abfolge
Pos. 5 Erarbeitung und grafische Darstellung des übergeordneten Verkehrskon- zepts
Fortschreibung der Planungen zur Positionierung mobiler Lichtsignalanlagen und provisorischer Straßenbeleuchtung
Pos. 6.1 Fortschreibung Planung der Anpassungen an mobilen LSA
Pos. 6.2 Fortschreibung Planung der Anpassungen der prov. Straßenbeleuchtung
Koordination und Abstimmung für die Planung der prov. Verkehrsführung
Pos. 7.1 Koordination und Abstimmung für die Planung der prov. Verkehrsführung
Pos. 7.2 Übersicht zur Bauphasen- und Verkehrsführungsplanung
Allgemeine Hinweise zur Bearbeitung
Für die gegenständliche Baumaßnahme sind im Baustellenbereich zunächst die Teil- Bau- felder für alle abzuwickelnden Gewerke zu erarbeiten und darauf aufbauend sämtliche not- wendige Bauphasen zu konzipieren. Aus dem dargestellten Konzept der Bauphasen ergibt sich spiegelbildlich das Konzept der Verkehrsphasen mit Verkehrsführung sowie das über- geordnete Verkehrskonzept. Die Konzepte spiegeln u. a. die in der Projektbeschreibung beschriebenen örtlichen, zeitlichen und technischen Rahmenbedingungen für die Abwick- lung aller Bautätigkeiten wider. Sind im Umgriff des Bauvorhabens evtl. weitere Schnittstel- lenprojekte vorgesehen, so sind auch diese im Hinblick auf gesamtheitliches Funktionieren zu berücksichtigen.
Für die einzelnen Bauzustände sind durch den AN jeweils abgestimmte Pläne (Bauphasen- , Verkehrsführungspläne) und genehmigungsreife Pläne (Verkehrszeichenpläne inkl. Gelb- markierung) zu erstellen und iterativ anzupassen. Dabei sind in Abstimmung mit dem AG (Projektleitung Baureferat), den bauausführenden Firmen, Verkehrssicherungsfirmen, Ob- jektplanern, weiteren Fachabteilungen des Baureferats, ggf. weiteren Maßnahmen- und Interessensträger) und der Landeshauptstadt München (Verkehrsbehörde im Mobilitätsre- ferat MOR) Lösungen zu finden, wie der Individualverkehr und der Öffentliche Personen- nahverkehr geführt werden können und zugleich ausreichend Platz für die Bauarbeiten zur Verfügung steht. Besonderer Fokus liegt dabei auf der Erarbeitung von Konzepten an licht- signalgeregelten Knotenpunkten im Baubereich sowie auf der Fortschreibung der Ausfüh- rungsplanung von baustellenbedingten, temporären Anpassungen an Lichtsignalanlagen und der provisorischen Straßenbeleuchtung. 4
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Der Auftragnehmer übernimmt während der Planung der provisorischen Verkehrsführung die gesamthafte Koordination und bedient im Besonderen die Schnittstelle mit dem Leis- tungserbringer „Projektierung prov. Verkehrstechnik (LSA)“.
Diverse Abstimmungen, Anpassungen und mehrere Iterationsschritte bis zur finalen Fest- legung der Verkehrszeichenpläne (inkl. Gelbmarkierung) in der Planungsphase sind ein- zuplanen. Alle Planungs-, Abstimmungs-, Zeichnungs- und Anpassungsleistungen sind in die Angebotspreise der jeweiligen Positionen einzukalkulieren. Informationen zu Drittpro- jekten muss sich der AN selbstständig einholen; die damit verbundenen Aufwendungen sind in die Angebotspreise der jeweiligen Positionen einzukalkulieren.
Die grundsätzlich vom AG geforderte Bearbeitungsreihenfolge der ausgeschriebenen Leis- tungen ist den folgenden Kapiteln zu entnehmen. Dabei orientieren sich die ausgeschrie- benen Leistungspositionen im Wesentlichen an der technisch sinnvollen und logischen Be- arbeitungsreihenfolge. Mit zunehmendem Planungsfortschritt müssen Leistungspositionen zeitgleich und iterativ bearbeitet werden. Iterationsschritte zwischen den einzelnen Bear- beitungsschritten und Leistungspositionen sind dabei in ausreichendem Maße einzukalku- lieren (z. B. Anpassungen der Bauphasenplanung aufgrund von Abstimmungen der Ver- kehrsführung). Ggf. können / müssen Bearbeitungsschritte im Ermessen des AN zeitgleich bzw. in veränderter Reihenfolge erfolgen.
Hinweise zur Erarbeitung der Bauphasen
Bei der Planung der Baufelder und Bauphasen sind u. a. die in der Projektbeschreibung benannten Gewerke, korrespondierende Maßnahmen, Rahmenbedingungen und Schnitt- stellenprojekte Dritter inhaltlich bzw. nachrichtlich zu berücksichtigen.
Die Bautätigkeiten für die Errichtung und den Rückbau von prägnanten bauzeitlichen Pro- visorien (z.B. prov. Straßenbeleuchtung, Errichtung prov. Fahrspuren, etc.) sind ebenfalls zu berücksichtigen.
Gestaltung und Dimensionierung sollen in dem Maße erfolgen, dass möglichst große und technisch sinnvoll zusammenhängende Teil-Baufelder mit Bauphasen generiert werden, in denen sich möglichst viele Bautätigkeiten abwickeln lassen. Dies schafft folgerichtig auch die vom AG gewünschten Effekte einer möglichst einfach zu begreifenden und abzuwi- ckelnden Verkehrsführung. Die Bauphasenplanung für die einzelnen Gewerke auf örtlich getrennten Teil-Baufeldern soll nach Möglichkeit in der Art erfolgen, dass sich baulosüber- greifend eine zeitlich synchrone Abfolge ergeben kann.
Innerhalb der einzelnen Teil-Baufelder und Bauphasen ist darauf zu achten, dass sich die einzelnen Gewerke möglichst nicht gegenseitig behindern (Platzbedarf beachten), d. h. nach Möglichkeit ist sequenzielles Bauen mit einer sinnvollen zeitlichen und räumlichen Abfolge der einzelnen Gewerke in Betracht zu ziehen. Müssen Bautätigkeiten unterschied- licher Gewerke auf engem Raum und mit zeitlicher Überlappung stattfinden, spricht man von simultanem Bauen. Im Zuge der Bauphasenplanung sind vom AN ausreichend BE- Flächen für die Abwicklung aller Bautätigkeiten auszuweisen. Die mögliche Nutzung der Flächen ist durch den AN mit den Eigentümern und dem AG vorabzustimmen.
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Die verschiedenen Bauphasen sind übersichtlich und eindeutig in aussagekräftigen Plänen im räumlichen (Baulose / Baufelder) und zeitlichen Kontext darzustellen. Wichtige Größen (z. B. Maßketten, Mindestabstände) sind darzustellen. Die den jeweiligen Bauphasen zu- geordneten Rahmenbedingungen (z. B. Baufortschritt, Einbauten wie Bordsteine, Masten, Schächte und andere ortsfeste Gegenstände etc.) sind bei der Erstellung zu berücksichti- gen.
Es ist darauf zu achten, dass sämtliche bautechnisch zu bearbeitenden Flächen über Teil- Baufelder abgedeckt sind und in eine lückenlose Bauphasenplanung integriert werden. Dies gilt auch für etwaige bauliche Provisorien, die bspw. zur temporären Verkehrsführung benötigt werden. Besonderes Augenmerk ist dabei auf die Knotenpunktbereiche zu legen.
Hinweise zur Erarbeitung der Verkehrsphasen und Darstellung in Verkehrsführungs- plänen
Gestaltung und Dimensionierung der Verkehrsführung sollen in dem Maße erfolgen, dass möglichst große und technisch sinnvoll zusammenhängende Teil-Baufelder ermöglicht so- wie bauliche und verkehrstechnische Provisorien auf ein Mindestmaß begrenzt werden. Um eine für die Öffentlichkeit verständliche Verkehrsabwicklung für die Dauer der Bau- maßnahmen zu ermöglichen, sind möglichst wenige unterschiedliche Verkehrsphasen und somit möglichst wenige, dafür aber prägnante Verkehrsumlegungen zu generieren, d. h. auf „Kleinteiligkeit“ ist nach Möglichkeit zu verzichten. Ferner ist der Aufwand für bauliche und verkehrstechnische Provisorien möglichst gering zu halten.
Die verschiedenen Verkehrsphasen sind übersichtlich und eindeutig in aussagekräftigen Verkehrsführungsplänen im räumlichen (Baulose) und zeitlichen Kontext darzustellen. Wichtige Größen (z.B. Maßketten, Mindestabstände, Durchgangsbreiten etc.) sind darzu- stellen. Die den jeweiligen Verkehrsphasen zugeordneten Rahmenbedingungen (z. B. Baufortschritt, Fahrbahnrestbreiten, Einbauten wie Bordsteine, Masten, Schächte und an- dere ortsfeste Gegenstände etc.) sind bei der Erstellung zu berücksichtigen. Aus den Ver- kehrsführungsplänen geht zudem hervor, welche Verkehrsbeziehungen eingeschränkt sind und/oder wegfallen. Auch die temporären Änderungen für den ruhenden Verkehr so- wie für Fußgänger und Radfahrer sind darzustellen. Ebenso geht aus den Verkehrsfüh- rungsplänen hervor, wie die Zufahrten zu den Grundstücken (Anlieger- und Lieferverkehr, Rettungswege) sowie die Zugänge zu den Grundstücken und zu den Anlagen des Öffent- lichen Personennahverkehrs (z. B. Haltestellen) ermöglicht werden.
Falls nötig, sind prägnante bauliche und verkehrstechnische Provisorien ebenfalls zu be- rücksichtigen, darzustellen und zu beschreiben (z. B. Ankeilungen, prov. Straßenbeleuch- tung, prov. LSA, prov. FSA etc.).
Es ist darauf zu achten, dass sämtliche Baufelder bzw. Bauphasen über Verkehrsphasen abgedeckt sind und die gesamte Bauzeit lückenlos von verschiedenen Verkehrsphasen überlagert wird. Dies gilt auch für etwaige Provisorien, die zur temporären Verkehrsführung benötigt werden.
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Die erstellten Verkehrsführungspläne sollen als Grundlage für die Bauabwicklung dienen und für die Erstellung der zu genehmigenden Verkehrszeichenpläne (inkl. Gelbmarkierung) für temporäre verkehrsrechtliche Anordnungen während der Bauzeit herangezogen wer- den.
Hinweise zur Erarbeitung des übergeordneten Verkehrskonzepts
Die Baumaßnahme benötigt nach jetzigem Planungsstand ein übergeordnetes Verkehrs- konzept für alle wegfallenden und eingeschränkten Verkehrsbeziehungen. Dies gilt sowohl für den Individualverkehr als auch für ggf. umgeleitete Buslinienwege und Radverkehrs- wege.
Sämtliche übergeordneten Verkehrskonzepte und Umleitungsstrecken sind mit räumli- chem und zeitlichem Bezug zu den Bautätigkeiten zu planen und skizzenhaft darzustellen. Bei der Erarbeitung des übergeordneten Verkehrskonzepts sind die Verkehrsströme und - beziehungen in den tangierten Hauptverkehrsachsen und in den angrenzenden Seiten- und Parallelstraßen zu berücksichtigen und einzubeziehen. Informationen zu Drittprojekten auf den Umleitungsstrecken muss sich der AN selbstständig einholen; die damit verbun- denen Aufwendungen sind in die Angebotspreise der jeweiligen Positionen einzukalkulie- ren.
3.2. Leistungszeiträume und Terminziele (siehe Anlage 4 Rahmentermin- plan) Im Vorfeld der Leistungserbringung findet kurz nach Auftragsvergabe ein Startgespräch statt. Zu diesem legt der Auftragnehmer seinen anvisierten Terminplan zur Bearbeitung der Leistungspositionen und vorgesehenen Abstimmungsgesprächen unter Einhaltung der un- ten angegebenen Leistungszeiträume und Terminziele vor. Dieser Terminplan weist auch die vorgesehenen Zeiträume für die (iterativen) Prüf- und Freigabeläufe der Unterlagen bei den beteiligten Behörden aus sowie die Schnittstellen zur Leistungserbringung weiterer Projektbeteiligter (insb. „Projektierung prov. Verkehrstechnik (LSA)“). In Abstimmung mit dem Auftraggeber wird der Auftragnehmer diesen Terminplan in regelmäßigen Abständen überprüfen und, soweit sich die Projektumstände geändert haben, fortschreiben bzw. an dessen Fortschreibung mitwirken. Der Aufwand für die Erstellung und Fortschreibung die- ses Terminplans ist in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Das Projekt wurde in Kap. 1 Projektvorstellung beschrieben. Nach Auftragsvergabe ist un- mittelbar mit der Leistungserbringung zu beginnen.
Die einzelnen Leistungspositionen sind innerhalb der Zeiträume, die zwischen dem Auf- traggeber und dem Auftragnehmer nach dem Startgespräch vereinbart werden, vollständig zu bearbeiten.
Terminziele
Der Auftragnehmer hat seine Leistungen zugleich in der Art zu erbringen, dass folgende Terminziele eingehalten werden
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• Baufeldfreimachung: Ende 2031
• Baubeginn: Dezember 2031
• Inbetriebnahme. Oktober 2033
Die Vertragslaufzeit des vorliegenden Vertrags ist ab Vertragsabschluss bis Oktober 2033 vorgesehen.
3.3. Leitfäden und Richtlinien
• Als Grundlage für die Leistungsbearbeitung und alle Planungen dienen die aner- kannten und aktuell gültigen Regelwerke, Richtlinien, Empfehlungen und sonsti- gen technischen und rechtlichen Rahmenbedingungen. Sämtliche Vorgaben des AG und der Landeshauptstadt München sind zudem zu beachten. Die folgende Auflistung enthält die wichtigsten zu beachtenden Dokumente, die durch den AN zu beschaffen sind:
• Straßenverkehrsordnung (StVO)
• Richtlinie für die Sicherung von Arbeitsstellen im Straßenraum (RSA)
• Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR)
• Richtlinie für Lichtsignalanlagen (RiLSA)
• DIN EN 13201: Straßenbeleuchtung
• Handbuch für die Bemessung von Straßen (HBS)
• Empfehlung für Radverkehrsanlagen (ERA)
• Leitfaden LSA-Planung mit Zeichenanweisung für den Lageplan
• Leitfaden Radverkehr
• Leitfaden Fuß- und Radverkehr an Arbeitsstellen
• Arbeitsanweisung Rad-/Fußverkehr 20201008_V2 vom 13.11.2020
• Leitfaden Barrierefreiheit bei Baustelleneinrichtungen
• Regelpläne Mobilitätsreferat der Landeshauptstadt München (MOR)
3.4. Leistungspositionen
Sofern nicht explizit in den jeweiligen Positionen ausgewiesen, setzt der AG voraus, dass sich der AN während des gesamten Zeitraums der Leistungserbringung selbstständig, be- darfs- und zeitgerecht mit sämtlichen Projektbeteiligten und Behörden abstimmt. Dies ist in die Einheitspreise der jeweiligen Leistungspositionen einzukalkulieren.
Für alle Positionen gilt: Die erarbeiteten Unterlagen und (Zwischen-)Ergebnisse sind Teil der vertraglichen Leistungserbringung des AN und dem AG regelmäßig zur Verfügung zu stellen. Vor Abstimmungsrunden sind diese dem AG sowie weiteren Beteiligten mit 8
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ausreichendem Vorlauf (d. h. mind. 5 Werktage) digital (z. B. pdf, dwg, word, excel) zur Verfügung zu stellen.
Fristgerechte Übergabe der (freizugebenden) Pläne und Unterlagen an den AG (s. Kap. 3.2 Leistungszeiträume und Terminziele).
Vor Abstimmungsrunden unter Beteiligung der Landeshauptstadt München sind die abzu- stimmenden Unterlagen mit einem Vorlauf von mindestens 5 Werktagen den beteiligten Behörden zur Verfügung zu stellen.
Iterationsschritte zwischen den Leistungspositionen sind (in ausreichendem Maße) einzu- kalkulieren. Ggf. können einzelne Bearbeitungsschritte im Ermessen des AN zeitgleich bzw. in veränderter Reihenfolge ohne Auswirkungen auf die Qualität der zu erbringenden Leistungen erfolgen.
Für die zu erstellenden Planunterlagen gilt:
Geeignete Maßstäbe für die zu erstellenden Planunterlagen sind zu wählen. Die Blatt- schnitte sollen sich an den Planunterlagen orientieren.
• Übersichtspläne: 1:5000 oder größer
• Bauphasenpläne: 1:500
• Verkehrsführungspläne: 1:500
• Verkehrszeichenpläne mit Gelbmarkierung 1:500 (evtl. 1:250 in Knotenpunktberei- chen)
• Querschnitte: 1:100
• aussagekräftige und vollständige Legende
• aussagekräftige, vollständige und eindeutige Beschriftung der relevanten Planele- mente
• Zeiten und Zeiträume sind in Kalenderwochen mit Jahresbezug anzugeben (z. B. KW 20-25/2024).
Der AG und die Straßenverkehrsbehörde stellen dem AN die Bestands- und Planungsun- terlagen ausschließlich digital zur Verfügung.
Der AN hat den Projektumgriff vor Ort (mehrmals) in Augenschein zu nehmen. Eine aus- reichende Anzahl an Ortsbesichtigungen ist mit einzukalkulieren.
3.4.1. Planung Bauphasen und Verkehrsführung Pos. 1.1: Grundlagenermittlung
Die Grundlagenermittlung erfolgt grundsätzlich im Ermessen des AN und in derjenigen in- haltlichen Tiefgründigkeit, die zweifellos eine ergebnisorientierte sowie technische und in- haltlich fehlerfreie Bearbeitung der weiteren Leistungspositionen gewährleistet. Dabei müs- sen mindestens die unten genannten Punkte bearbeitet und dokumentiert werden. Sie
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geben einen Überblick und Hinweise über die zu berücksichtigenden Sachverhalte (ohne Anspruch auf Vollständigkeit). Sollten im Zuge der Bearbeitung weitere Fragestellungen aufkommen, so ist mit dem AG Rücksprache zu halten.
Bei der Grundlagenermittlung ist ein besonderer Fokus auf die bautechnischen Abläufe und Zusammenhänge aller betroffenen Gewerke, korrespondierenden Maßnahmen sowie Schnittstellenprojekte zu setzen. Somit erlangt der AN vertiefte technische Kenntnisse und Verständnis für die weitere Aufgabenbearbeitung.
Soweit bekannt, werden dem AN bei Auftragsvergabe die Kontaktdaten von Projektbetei- ligten (auch Schnittstellenprojekte, Behörden etc.) mitgeteilt.
Örtliche / Technische Situation
• Übernahme von aktuellen Bestandsunterlagen der betroffenen Straßenzüge, Wege und Plätze einschließlich der (Mast-)Standorte für Lichtsignal- und Beleuch- tungsanlagen und Markierungen der bestehenden Verkehrsführung im geeigneten Datenformat als Grundlage für die Planung Bauphasen und Verkehrsführung.
• Eigenständige Beschaffung des aktuellen Planungsstandes aller betroffenen Ge- werke, korrespondierenden Maßnahmen und Schnittstellenprojekte im Hinblick auf temporäre Bauzwischenzustände und den baulichen Endzustand; Prüfung auf wei- tergehenden Informationsbedarf im Hinblick auf die Konzipierung der Bauphasen und Verkehrsführung.
• Ermittlung und Klärung von Schnittstellenprojekten Dritter im direkten bzw. erwei- terten Umfeld, die im Zusammenhang mit den geplanten Bau- und Verkehrspha- sen und/oder dem übergeordneten Verkehrskonzept stehen können. Einholung von Informationen im Hinblick auf temporäre Bauzustände und den baulichen End- zustand. Der AN ermittelt eigenständig zusätzliche, noch weitere, hier nicht ge- nannte Schnittstellenprojekten Dritter und holt dazu die wesentlichen Informatio- nen und Kontaktdaten ein.
• Eigenständige Ermittlung und Klärung der spezifischen Anforderungen bzw. Vor- gaben des AG und der relevanten Interessensträgern (Verkehrsbehörde (MOR), SWM-Angebotsplanung, etc.
• Eigenständige Ermittlung und Klärung der spezifischen Anforderungen bzw. Vor- gaben der relevanten Interessensträgern (Verkehrsbehörde (MOR), Angebotspla- nung ÖPNV) bezüglich bauzeitlich zu gewährleistenden Fahrbeziehungen an Kno- tenpunkten sowie bezüglich bauzeitlicher Leistungsfähigkeiten an lichtsignalgere- gelten Knotenpunkten. Weitere Abstimmungen diesbezüglich sind in den Abstim- mungsterminen (s. Pos. 7.1 – Abstimmung der Verkehrsphasenplanung und Ver- kehrsführung) zu treffen.
Achtung: Über erste Überlegungen hinausgehende und vertiefende, verkehrsin- genieurtechnische Untersuchungen (Berechnung Signalprogramme, etc.) sind
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nicht Teil der Grundlagenermittlung und werden vom Leistungserbringer „Projek- tierung prov. Verkehrstechnik (LSA)“ bearbeitet.
• Verkehrstechnik (LSA) für temporäre Bauzustände:
Grundsätzliche Ermittlung und Klärung über die Notwendigkeit und Anforderungen an bauzeitliche Provisorien; Übernahme der Planungen Dritter (Aufstellung mobile Anlagen, bauzeitliche Stromversorgung etc.); Ermittlung möglicher Rahmenbedin- gungen für den Einsatz bauzeitlicher LSA-Provisorien; Vertiefung der Kenntnisse über die „Schnittstelle Software-Hardware“ in Bezug auf die örtlichen Anlagen.
Die Belange und Hinweise des Baulastträgers der Lichtsignalanlagen (Baureferat der Landeshauptstadt München) sowie der Straßenverkehrsbehörde im Mobilitäts- referat sind hier zu berücksichtigen.
• Straßenbeleuchtung für temporäre Bauzustände:
Grundsätzliche Ermittlung und Klärung über die Notwendigkeit und Anforderungen an bauzeitlichen Provisorien; Übernahme der Planungen Dritter (Aufstellung mo- bile Anlagen, bauzeitliche Stromversorgung etc.); Ermittlung möglicher Rahmen- bedingungen für den Einsatz bauzeitlicher Provisorien
Klärung der Baufeldfreimachung und Vorwegmaßnahmen (Spartenverlegungen, Rückbau bestehende Straßenbeleuchtung auf Fahrbahnteilern, Rückbau beste- hende LSA, Rückbau bestehende Stromversorgung u. ä.)
• Klärung der Anforderungen an die Qualität und Ausführung der Gehbahn- und Radweg- und Platzoberflächen sowie sämtlicher übrigen Verkehrsflächen im Bau- zustand.
• Beschaffung von Informationen über Linienwege des Öffentlichen Personennah- verkehrs (Bus und Tram) sowie deren Haltestellenanordnung.
• Klärung der während der einzelnen Bauzustände aufrecht und freizuhaltenden öf- fentlichen Wege und Zufahrten bzw. angrenzenden Grundstücke Dritter.
• Ermittlung und Klärung von zeitgleich während der Bauausführung geplanter Ver- anstaltungen entlang der Streckenführung bzw. im direkten und/oder erweiterten Umfeld.
Terminliche Situation
• Beschaffung von aktuellen Terminplänen beim AG; Prüfung im Hinblick auf Voll- ständigkeit, Eignung und Plausibilität als Grundlage für die Planung der Baupha- sen und Verkehrsführung.
• Analyse der terminlichen Randbedingungen und der geplanten Ausführungszeiten für sämtliche Bautätigkeiten in Bezug auf Terminvorgaben des AG sowie Analyse der terminlichen Randbedingungen, die seitens der LH München, Behörden, Insti- tutionen, Nutzern, Mietern und Anwohnern gefordert werden. 11
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• Ermittlung und Klärung weiterer zu beachtenden terminlichen Schnittstellen zu Baumaßnahmen Dritter im direkten bzw. erweiterten Umfeld, die Auswirkungen auf die geplanten Bau- und Verkehrsphasen haben können.
Ergebnisse aus Pos. 1.1 - Grundlagenermittlung:
• umfassendes Verständnis der geplanten Schnittstellenprojekte und der daraus re- sultierenden Bautätigkeiten; Verständnis über die Projektorganisation
• umfassendes Verständnis der vom AG geforderten terminlichen Abwicklung im Projekt „Generalinstandsetzung Maximiliansbrücken“
• umfassende Kenntnis und Verständnis der örtlichen Situation im Bestand, der ge- planten Bauzustände und des Endzustands
• vertiefte Kenntnisse und Verständnis der technischen und terminlichen Rahmen- bedingungen sowie Anforderungen an die Bauausführung, den Bauablauf und die Zusammenhänge aller betroffenen Gewerke, korrespondierenden Maßnahmen und Schnittstellenprojekten im Projekt „Generalinstandsetzung Maximiliansbrü- cken“
• Kenntnisse und Verständnis über Schnittstellenprojekte Dritter außerhalb des Pro- jekts „Generalinstandsetzung Maximiliansbrücken“ (nachrichtlich)
• vertiefte Kenntnisse und verkehrstechnisches Verständnis über die aktuelle Situa- tion an LSA-geregelten Knotenpunkten im Bauumgriff und im Umkreis der Bau- stelle (übergeordnetes Verkehrskonzept)
• vertiefte Kenntnisse und Verständnis über Bautätigkeiten im Gewerk Verkehrs- technik (LSA) und die „Schnittstelle Software-Hardware“ (betreffend: Ursprungs- zustand, Bauzustände, Einsatz von Provisorien, Rahmenbedingungen und Anfor- derungen an Provisorien, Endzustand)
• vertiefte Kenntnisse und Verständnis über Bautätigkeiten im Gewerk Straßenbe- leuchtung (betreffend: Ursprungszustand, Bauzustände, Einsatz von Provisorien, Rahmenbedingungen und Anforderungen an Provisorien, Endzustand)
• Kenntnisse und Verständnis über bauzeitlich konkurrierende Nutzungsansprüche Dritter im öffentlichen Straßenraum
• sinnvolle Zusammenstellung aller übernommenen Unterlagen und Pläne
• Niederschrift der Ergebnisse der Grundlagenermittlung in geeigneter Form
• geeignete grafische Darstellung der gewonnenen relevanten Informationen (z. B. in Übersichtsplänen).
• grafische Darstellung der Bauumgriffsgrenzen aller betroffener Gewerke, korres- pondierenden Maßnahmen und Schnittstellenprojekte im Projekt sowie Schnittstel- lenprojekte außerhalb des Projekts
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• grafische Darstellung relevanter, an das Projekt angrenzender Betroffenheiten, Zu- gangssituationen usw.
Pos. 1.2: Entwurf Konzept Bauabwicklung
Darlegung eines ersten Entwurfs als Konzept zur Bauabwicklung. Dieser Entwurf berück- sichtigt u.a. sowohl alle örtlichen, technischen, terminlichen Zusammenhänge und Anfor- derungen aus der Grundlagenermittlung als auch ggf. die Konzepte zu Bauphasen und Verkehrsführung des AG.
Aus dem Konzept geht u. a. hervor, wie die Bautätigkeiten abgewickelt werden sollen.
Die Darstellung erfolgt in geeigneter Weise in Übersichtsplänen bzw. Querschnittsplänen mit textlichen Ergänzungen und enthält mindestens folgende Inhalte:
• grundsätzliche Überlegungen zur groben Abfolge der Bautätigkeiten mit Bezug zur Örtlichkeit Betrachtung an mind. 1 aussagekräftigen Querschnitt
• grobe Darstellung von zeitgleich stattfindenden Bautätigkeiten mit Bezug auf den gesamten Bauumgriff (z. B. Betrachtung an Übersichtsplänen)
• grundsätzliche Vor-Überlegungen zu prägnanten temporären Verkehrseinschrän- kungen für IV und ÖPNV (z. B. Einbahnregelungen, zeitgleiche Betroffenheiten an Knotenpunkten, etc.)
Das entworfene Konzept zur Bauabwicklung ist dem AG zu präsentieren und mit diesem vor der Bearbeitung der weiteren Leistungspositionen abzustimmen.
Pos. 2.1: Erarbeitung und Darstellung der Baufelder und Bauphasen mit Zuordnung der Bautätigkeiten, Örtlichkeiten und Zeiträume in Tabellenform
Aufbauend auf der Grundlagenermittlung (Pos. 1.1), dem abgestimmten konzeptionellen Entwurf zur Bauabwicklung (Pos. 1.2) und unter Berücksichtigung und Einarbeitung der Anforderungen aus Kap. 2.1 sind in Tabellenform für alle bekannten Gewerke, korrespon- dierende Maßnahmen und Schnittstellenprojekte Dritter Teil-Baufelder festzulegen. Den Teil-Baufeldern sind diejenigen Bautätigkeiten zuzuordnen, die im Zuge der Bauabwick- lung von der Baufeldfreimachung (inkl. etwaige Vorwegmaßnahmen) bis zur Fertigstellung erforderlich sind. Die Bautätigkeiten für die Errichtung und Rückbau von prägnanten bau- zeitlichen Provisorien (z. B. prov. Straßenbeleuchtung, prov. Lichtsignalanlagen, Errich- tung prov. Fahrspuren, etc.) sind ebenfalls zu berücksichtigen. Den einzelnen Bautätigkei- ten sind anschließend Bauphasen zuzuordnen, die unter Beachtung des Bauablaufkon- zepts mit technisch sinnvollen Zeiträumen zu hinterlegen sind.
Bautätigkeiten für die Baufeldfreimachung (z.B. Rückbau Fahrbahnmittelteiler, Rückbau Straßenbeleuchtung, Aufstellung prov. Straßenbeleuchtung, Aufstellung prov. LSA, Rück- bau bestehende LSA) sind der sog. „Bauphase Null“ zuzuordnen (s. Kap. 3.4.2). Sie erfol- gen als Vorlaufphase und sollen sukzessive gemäß Bauphasenplanung kurz vor Beginn der Hauptbaumaßnahmen abgeschlossen sein. Während der „Bauphase Null“ wird der Ist- 13
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Zustand der Signalisierung und Beleuchtung über mobil gestellte Anlagen (prov. LSA und prov. Straßenbeleuchtung) – sofern sinnvoll und möglich - zunächst weitestgehend beibe- halten.
Baufelder ohne Bautätigkeiten sind zu vermeiden. Sollte es dennoch unvermeidbar sein, sind diese Baufelder anhand von Bauphasen ohne Tätigkeiten auszuweisen und bei der späteren Planung der Verkehrsführung ebenfalls zu berücksichtigen (z. B. als BE-Flächen).
Für die relevanten Bautätigkeiten und Bauphasen sind eigenständig plausible Zeitansätze zu wählen und mit dem AG abzustimmen (s. auch Pos. 1.1 - Grundlagenermittlung).
Vorabstimmung zur möglichen Nutzung von Flächen für Baustelleneinrichtung mit den Ei- gentümern und dem AG.
Übermittlung der Tabelle (als .xls-Datei) inkl. kurzem Erläuterungsbericht an den AG.
Pos. 2.2: Grafische Darstellung der Baufelder und zugeordneter Bauphasen unter Berücksichtigung der zeitlichen Abfolge
Unter Berücksichtigung und Einarbeitung der Anforderungen aus Kap. 2.1 sind die Ergeb- nisse aus Pos. 2.1 als Bauphasenpläne grafisch aufzubereiten. Dabei ist insbesondere die zeitliche Abfolge der Bauphasen im räumlichen Kontext zu den Baufeldern zu berücksich- tigen und mit geeigneten Mitteln grafisch darzustellen. Der jeweilige Baufortschritt ist auf Grundlage der übermittelten Bestands- und Ausführungspläne einzubeziehen. Die BE-Flä- chen sowie die bautechnisch notwendigen Bauspuren, Sicherheitsräume, Zufahrten, An- dienungs- und Aufstellflächen sind auszuweisen.
Die nachrichtlich zu berücksichtigenden Schnittstellenprojekte Dritter außerhalb des Pro- jekts sind ebenfalls in den Bauphasenplänen grafisch auszuweisen.
Übermittlung der Bauphasenpläne als Lagepläne sowie aussagekräftige Querschnitts- pläne für jede Bauphase (als .dwg-Datei und .pdf-Datei) inkl. kurzem, aussagekräftigem Erläuterungsbericht an den AG.
Pos. 3 Grundsätzliche Abstimmung der Baufelder und Bauphasenplanung
Für die Abstimmung über die Baufelder und Bauphasenplanung ist eine sinnvolle und aus- reichende Anzahl an Besprechungsterminen (Online-Besprechung oder in den Räumlich- keiten des AG) zu veranschlagen. Teilnehmer sind die übergeordnete Baustellenkoordina- tion, Objektplaner, weitere Fachabteilungen des Baureferats, ggf. weitere Maßnahmen- und Interessenträger. Die Organisation und Moderation der Termine erfolgen durch den AN. Weitere notwendige Teilnehmer können der AG, der AN oder weitere Projektbeteiligte benennen.
Die Ergebnisse sind vom AN zu dokumentieren und fortzuschreiben (inkl. iterative Anpas- sungen der Planungen und Planunterlagen).
Pos. 4.1: Erarbeitung und Darstellung der Verkehrsphasen mit Zuordnung zu Ört- lichkeiten und Zeiträumen in Tabellenform – Fortschreibung der Tabelle
Unter Berücksichtigung und Einarbeitung der Vorgaben aus Kap. 2.1 ist die Tabelle aus Pos. 2.1 fortzuschreiben, indem den einzelnen Bauphasen die jeweiligen Verkehrsphasen 14
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zugeordnet werden. Die Tabellenform ist vom AN frei wählbar und enthält mindestens die oben beispielhaft dargestellte Granularität.
Details (z. B. Vorgaben der Verkehrsbehörde (MOR), Fahrbeziehungen des Öffentlichen Nahverkehrs, etc.) sind ggf. mit dem AG und relevanten Interessensträgern abzustimmen (s. auch Pos. 1.1 Grundlagenermittlung).
In Ergänzung zu den o. g. Regelwerken hat die Konzeption der Verkehrsführungen unter Berücksichtigung folgender Grundsätze zu erfolgen:
• Beachtung der vorhandenen (Rest-) Querschnittsbreiten (im Detail Fahrbahnbrei- ten, Engstellen, Beachtung Mindestbreiten, -abstände)
• Beachtung der maßgeblichen Schleppkurven
• Beachtung der eingeschränkten, wegfallenden und umgeleiteten Fahrbeziehun- gen
• Einbezug von erforderlichen baulichen und verkehrstechnischen Provisorien
• eigenständige Beschaffung und iterative Einarbeitung geometrisch relevanter Pla- nungsergebnisse (ggf. Zwischenstände) des Leistungserbringes „Projektierung prov. Verkehrstechnik (LSA)“
• Einbezug der (prov.) Straßenbeleuchtung
• Beachtung der Barrierefreiheit
• Beachtung der Fußgänger- und Radwegführung
• Beachtung der Auswirkungen auf den ruhenden Verkehr
• Beachtung von Anlieger-/Lieferverkehr und Zugängen zu den Grundstücken sowie Rettungswege
• Beachtung von Zugängen zu den Anlagen des Öffentlichen Personennahverkehrs
• Berücksichtigung der evtl. betroffenen Freischankflächen bzw. Ermittlung von Ab- stimmungsbedarf
• Übermittlung der Tabelle (als .xls-Datei) inkl. kurzem, aussagekräftigem Erläute- rungsbericht an den AG.
Pos. 4.2: Grafische Darstellung der Verkehrsführung unter Berücksichtigung der zeitlichen Abfolge
Unter Berücksichtigung und Einarbeitung der Anforderungen aus Kap. 2.1 sind die Ergeb- nisse aus Pos. 4.1 als Verkehrsführungspläne grafisch aufzubereiten. Dabei ist insbeson- dere die zeitliche Abfolge der Verkehrsphasen im räumlichen Kontext zu den Baufeldern und Bauphasen zu berücksichtigen und mit geeigneten Mitteln grafisch darzustellen (z. B. Darstellung in „Zeitscheiben“). Der jeweilige Baufortschritt ist auf Grundlage der übermit- telten Bestands- und Ausführungspläne einzubeziehen.
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• Erste Überlegungen zu Bauphasen und Verkehrsführung sind insbesondere dem Planer „Projektierung prov. Verkehrstechnik (LSA)“ und dem AG rechtzeitig und zeitlich abgestimmt zur Verfügung zu stellen, sodass diese ihrerseits ihre Planun- gen vorantreiben können, die wiederum fristgerecht für die Bearbeitung der vorlie- genden Position benötigt werden (iterative Bearbeitung, s. a. Pos. 7.1).
• In Ergänzung zu den o. g. Regelwerken hat die Darstellung der Verkehrsführungen unter Berücksichtigung der in Pos. 4.1 genannten Grundsätze zu erfolgen.
• Darstellung der vorhandenen (Rest-)Verkehrsflächen und Querschnittsbreiten von Kfz-, Rad-, Fußgängerverkehr (im Detail Fahrbahnbreiten, Darstellung Engstellen, Beachtung Mindestbreiten, -abstände)
• Darstellung der Schleppkurven inkl. Erbringung fahrgeometrischer Nachweise
• Darstellung der nutzbaren, eingeschränkten, wegfallenden und umgeleiteten Fahr- beziehungen
• Darstellung der Verkehrsführung von Kfz-, Rad-, Fußgängerverkehr und ÖPNV
• Darstellung der Auswirkungen auf den ruhenden Verkehr
• Darstellung und Erläuterung von erforderlichen baulichen und verkehrstechni- schen Provisorien (insb. Überlegungen zu LSA, Platzverfügbarkeit für Maststand- orte, Fußgängerschutzanlagen); iterative Einarbeitung der Planungen aus Pos. 6.1
• eigenständige Beschaffung und iterative Einarbeitung geometrisch relevanter Pla- nungsergebnisse (ggf. Zwischenstände) des Leistungserbringers „Projektierung prov. Verkehrstechnik (LSA)“
• Darstellung der (prov.) Straßenbeleuchtung; ggf. iterative Einarbeitung der Planun- gen aus Pos. 6.2
• Darstellung von eventuell betroffenen Freischankflächen
• Darstellung von eventuell betroffenen Lieferzonen für Gewerbetreibende
• Darstellung der Grundstückszufahrten und Rettungswege (mit temporären Ände- rungen)
• Darstellung von Zugängen zu den Anlagen des Öffentlichen Personennahverkehrs
• Erste Übergabe an den Planer „Projektierung prov. Verkehrstechnik (LSA)“ erfolgt
Die nachrichtlich zu berücksichtigenden Schnittstellenprojekte Dritter außerhalb des Pro- jekts sind ebenfalls bei der Erstellung der Verkehrsführungspläne zu beachten, d. h. die Verkehrsführung der Schnittstellenprojekte ist – soweit bekannt – nachrichtlich zu überneh- men und einzuarbeiten.
Übermittlung der Verkehrsführungspläne als Lagepläne sowie aussagekräftige Quer- schnittspläne für jede Verkehrsphase (als .dwg-Datei und .pdf-Datei) inkl. kurzem, aussa- gekräftigem Erläuterungsbericht an den AG.
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Pos. 5: Erarbeitung und grafische Darstellung des übergeordneten Verkehrskon- zepts
Die Erarbeitung des übergeordneten Verkehrskonzepts erfolgt anhand der in Kap. 2.1 auf- geführten Sachverhalte und Anforderungen. Bei der Erstellung des übergeordneten Ver- kehrskonzepts sind die Verkehrsströme und -beziehungen in den betroffenen Hauptver- kehrsachsen und in den angrenzenden Seiten- und Parallelstraßen zu berücksichtigen und einzubeziehen. Dabei sind sowohl der Individualverkehr als auch der öffentliche Personen- nahverkehr (Bus, Tram, ggf. SEV-Bus) und der Radverkehr zu beachten. Für den Tram- verkehr sind ferner die Positionen der Haltestellen zu berücksichtigen (auch temporäre/ver- legte Haltestellen).
Ergebnisse dieser Leistungsposition sind aussagekräftige Planunterlagen (z. B. Über- sichtspläne als Lagepläne), die in die Abstimmungsrunden (s. Pos. 7.1) sukzessive einflie- ßen.
3.4.2. Fortschreibung der Planungen zur Positionierung mobiler Lichtsignal- anlagen und provisorischer Straßenbeleuchtung Erläuterungen zur sog. „Bauphase Null“:
Nach aktuellem Planungsstand ist es vorgesehen, an den relevanten LSA-geregelten Kno- tenpunkte gemäß Bauphasenplanung möglichst kurz vor Baubeginn in der sog. „Bauphase Null“ Provisorien zu stellen. Bei der Straßenbeleuchtung soll der gesamte Brückenbereich sukzessive vor Baubeginn provisorisch gestellt werden. Die mobilen LSA-Provisorien ent- sprechen hard- und softwaretechnisch weitgehend dem Bestand vor Baubeginn. Sie sind somit technisch grundsätzlich auch in der Lage, die spätere temporäre Verkehrsführung während aller Bau-/Verkehrsphasen (inkl. „Bauphase Null“) sowie weitestgehend den be- trieblichen Endzustand bei Inbetriebnahme der neuen Verkehrsanlagen umzusetzen. Gleichwohl sollen mit Fertigstellung der Verkehrsanlagen die endgültigen Festanlagen vom Baulastträger möglichst schnell in Betrieb genommen werden (gilt auch für zwischenzeitli- che, abschnittsweise Teil-Fertigstellungen und Verkehrsfreigaben).
Der Materialbedarf für die bauliche Umsetzung von sowohl mobiler LSA als auch proviso- rischer Straßenbeleuchtung (jeweils Rückbau Bestandsanlage, Aufstellung Provisorium) für die „Bauphase Null“ wird vom Baulastträger bzw. von einem beauftragten Planungsbüro festgelegt und deckt damit überschlägig auch die späteren Bau-/Verkehrsphasen ab. In dieser (Vor-)Planung für die „Bauphase Null“ sollten weitere wesentliche Elemente und Anforderungen bereits enthalten sein, wie z. B. Art der Anlagen, Signalgruppen, bauliche (Einzel-) Komponenten, Stromversorgung der Anlagen für die „Bauphase Null“, Standorte der Steuergeräte, Schaltschränke, Anschluss an die Verkehrsleitzentrale bzw. Störungs- stelle der LHM, etc. Zu Beginn der Leistungserbringung werden diese Planungen zur Fort- führung dem AN übergeben. Die Bereitstellung, Errichtung und baustellenbedingte Anpas- sungen dieser provisorischen Hardware wird dabei in Form einer Leistungserbringung ei- nes Drittanbieters („Ausführung der prov. Verkehrstechnik“) beigestellt.
Die sog. „Bauphase Null“ bildet somit über mobile Provisorien weitestgehend den betrieb- lichen Ursprungszustand vor Beginn der Hauptbaumaßnahmen ab.
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Die Leistungspositionen 6.1 und 6.2 beziehen sich auf die geometrischen Modifikationen sämtlicher Anlagen ab der „Bauphase Null“ bis zum betrieblichen Endzustand, die im Zuge der Baumaßnahme und Verkehrsumlegungen erforderlich sind. (d. h. Bestimmung und An- passung der Maststandorte, Signalgeber, etc.). Über diese geometrischen Planungen hin- ausgehende Überlegungen zu Statiken von Kabelbrücken oder Masten sind nicht erforder- lich (betrifft dann das Leistungsbild „Ausführung der prov. Verkehrstechnik“). Sollten dadurch bauzeitlich Anpassungen an den Stromversorgungen der Anlagen notwendig wer- den (Einspeisungen), sind diese planerisch zu behandeln.
Schnittstelle zum Leistungserbringer „Ausführung prov. Verkehrstechnik“:
Der Leistungserbringer „Ausführung prov. Verkehrstechnik“ stellt sämtliche Anlagen (mo- bile LSA und Straßenbeleuchtung) in der sog. „Bauphase Null“ vor Baubeginn auf und be- treibt bzw. unterhält diese während der gesamten Bauzeit inkl. Modifikationen bei den ein- zelnen Verkehrsumlegungen gemäß den Planungen aus dem vorliegenden Leistungsbild. Sein Leistungsbild beinhaltet auch für die mobilen Anlagen (LSA und Straßenbeleuchtung) die Wahrnehmung der bauzeitlichen Verkehrssicherung und die Umsetzungen der Ver- kehrsumlegungen.
Pos. 6.1: Fortschreibung Planung der Anpassungen an mobilen LSA
Für alle anzupassenden Lichtsignalanlagen sind die für sämtliche Bauzustände erforderli- chen Maßnahmen und deren Abfolge zu planen. Insbesondere sind dabei die Abläufe bei den geplanten Verkehrsumlegungen und auch jeweils zum Übergabezeitpunkt von der Be- standsanlage auf das Provisorium sowie zum Übergabezeitpunkt vom Provisorium auf die neue Anlage im Endzustand zu berücksichtigen.
Im Zuge der Bearbeitung sind anschließend mindestens die folgenden Punkte zu bearbei- ten und zu dokumentieren:
• Übernahme der (Vor-)Planungen des Baulastträgers bzw. dessen Planungsbüros zur sog. „Bauphase Null“. Diese (Vor-)Planungen werden dem AN vom AG zur Verfügung gestellt. Insbesondere Übernahme der Planung zu Stromversorgung, Steuergeräte und Anschluss an die Verkehrsleitzentrale bzw. Störungsstelle der LHM
• Übernahme der Festlegungen zu Art und Ausmaß der erforderlichen temporären, verkehrstechnischen (baulichen) Anpassungen an den Lichtsignalanlagen im Zuge der Baumaßnahmen und Verkehrsumlegungen aus Pos. 4.2
• eigenständige Beschaffung und iterative Einarbeitung geometrisch relevanter Pla- nungsergebnisse (ggf. Zwischenstände) des Leistungserbringers „Projektierung prov. Verkehrstechnik (LSA)“
• In-Augenscheinnahme der örtlichen Situation; Identifizierung von Hindernissen (z. B. Sichtbeziehungen, Bäume, Litfaßsäulen, Bestandsmaste, etc.)
• Planung und Festlegung der (provisorischen) Maststandorte und Standorte der Steuergeräte in allen Bau-/Verkehrsphasen
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• Planung der Abfolge der Arbeitsschritte bei der Erstaufstellung der prov. Lichtsig- nalanlagen, bei der Durchführung von baulichen Anpassungen an prov. Lichtsig- nalanlagen für die jeweiligen Bau-/Verkehrsphasen und bei Verkehrsumlegungen sowie beim Rückbau der prov. Lichtsignalanlagen.
• Planung von notwendigen bauzeitlichen Anpassungen an den Stromversorgungen der Anlagen (Einspeisungen) und Schaltschränke
• Benennung von ggf. erforderlichen begleitenden baulichen Maßnahmen (z. B. Rückschnitt Bäume, Entfernung Bestandsmaste, Rückbau Verkehrsinsel, etc.)
• Erstellung von Planunterlagen und Einarbeitung in die Planunterlagen in Pos. 4.2
• Abrechnung erfolgt pro Stück (1 Stück = 1 LSA-geregelter Knotenpunkt mit mobiler Anlage; Leistungserbringung für o. g. Position erstreckt sich für 1 LSA-geregelten Knotenpunkt über alle Verkehrsphasen während der Baumaßnahme, d. h. mit inkl. der ersten Inbetriebnahme des mobilen Provisoriums in „Bauphase Null“ bis zur Außerbetriebnahme am Ende der Baumaßnahme)
Pos. 6.2: Fortschreibung Planung der Anpassungen der prov. Straßenbeleuchtung
• Übernahme der (Vor-)Planungen des Baulastträgers bzw. dessen Planungsbüros zur sog. „Bauphase Null“. Diese (Vor-)Planungen werden dem AN vom AG zur Verfügung gestellt. Insbesondere Übernahme der Planung zu Stromversorgung der mobilen Anlagen
• In-Augenscheinnahme der örtlichen Situation; Identifizierung von Hindernissen (z. B. Sichtbeziehungen, Bäume, Litfaßsäulen, Bestandsmaste, etc.)
• Planung und Festlegung der (provisorischen) Maststandorte in allen Bau-/Ver- kehrsphasen gemäß den technischen Vorgaben aus den (Vor-)Planungen der „Bauphase Null“
• Planung der Abfolge der Arbeitsschritte bei der Erstaufstellung der prov. Anlagen, bei der Durchführung von Anpassungen an den prov. Anlagen für die jeweiligen Bau-/Verkehrsphasen und Verkehrsumlegungen sowie beim Rückbau der prov. Anlagen, insbesondere auch an LSA-geregelten Knotenpunkten (falls erforderlich). Grundsätzlich sind bauliche Anpassungen an der provisorischen Straßenbeleuch- tung nach Möglichkeit weitestgehend zu vermeiden.
• Planung von notwendigen bauzeitlichen Anpassungen an den Stromversorgungen der Anlagen (Einspeisungen) und Schaltschränken
• Benennung von ggf. erforderlichen begleitenden baulichen Maßnahmen (z. B. Rückschnitt Bäume, Entfernung Bestandsmaste, etc.)
• Erstellung von Planunterlagen und Einarbeitung in die Planunterlagen in Pos. 4.2
3.4.3. Koordination und Abstimmung für die Planung der prov. Verkehrs- führung Pos. 7.1: Koordination und Abstimmung für die Planung der prov. Verkehrsführung
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Koordination und Federführung im Sinne einer ganzheitlichen Planung der provisorischen Verkehrsführung liegen beim Auftragnehmer. Insbesondere umfasst dies die Koordination und Steuerung des Planers „Planung prov. Verkehrstechnik (LSA)“, sodass sämtliche ite- rativ erforderlichen Planungs- schritte durch den Auftragnehmer und den Planer „Planung prov. Verkehrstechnik (LSA)“ weitgehend selbstständig durchgeführt werden können. Ko- ordination und Steuerung erfolgen in derjenigen Art und Weise, dass die vollständige Leis- tungserbringung (Pos. 1.1 bis 7.2) innerhalb der angegebenen Leistungszeiträume und Terminziele (s. Kap. 3.2) fristgerecht realisiert werden kann. Die Überlegungen zu Baupha- sen und Verkehrsführung sind insbesondere dem Planer „Projektierung prov. Verkehrs- technik (LSA)“ und dem AG rechtzeitig und zeitlich abgestimmt zur Verfügung zu stellen, sodass diese ihrerseits ihre Planungen vorantreiben können, die wiederum fristgerecht für die Bearbeitung der Positionen im vorliegenden Leistungsbild benötigt werden.
Der Koordinationsaufwand mit den Projektbeteiligten und den Planern, insb. „Projektierung prov. Verkehrstechnik (LSA)“, ist in den Einheitspreis der vorliegenden Position einzukal- kulieren. Der Leistungszeitraum für die Bearbeitung der vorliegenden Position erstreckt sich parallel zum Leistungszeitraum der Positionen 1.1 bis 6.2 und 7.2.
Für die Abstimmung über die bauzeitliche Verkehrsführung inkl. prov. Verkehrstechnik ist eine sinnvolle und ausreichende Anzahl an Besprechungsterminen (Online-Besprechung oder in den Räumlichkeiten des AG) zu veranschlagen und daran teilzunehmen. Weitere Teilnehmer sind i. d. R. die übergeordnete Baustellenkoordination, Objektplaner, weitere Fachabteilungen des Baureferats, Planer „Projektierung prov. Verkehrstechnik (LSA)“, ggf. weitere Maßnahmen- und Interessensträger. Die Vertreter der Landeshauptstadt München in Form der Verkehrsbehörde (MOR) und SWM sind zu allen Besprechungen obligatorisch einzuladen. Die Organisation, Durchführung und Moderation der Termine erfolgen durch den AN. Weitere notwendige Teilnehmer sind durch den AN zu benennen und einzuladen.
Bei den Abstimmungsterminen sind die planerischen Zwischenstände und Ergebnisse zur Projektierung der temporären Verkehrstechnik (Software LSA) des Leistungserbringers „Projektierung prov. Verkehrstechnik (LSA)“ und weiterer Fachplaner sukzessive und ite- rativ zu übernehmen und einzubeziehen.
Das Ziel ist die fristgerechte Entwicklung und Übergabe von mit den Projektbeteiligten und der Verkehrsbehörde abgestimmten Verkehrsführungsplänen an den AG, die anschlie- ßend im weiteren Projektverlauf als Grundlage für die Bauabwicklung, die Ausschreibungs- unterlagen sowie die zu erstellenden genehmigungsreifen Verkehrszeichenpläne (inkl. Gelbmarkierung) für die verkehrsrechtlichen Anordnungen während der Bauzeit dienen sollen.
Bei den Terminen sind jeweils die aktuellen Planungsstände, Argumente sowie Abstim- mungsergebnisse vom AN zu protokollieren und fortzuschreiben (Übergabe an den AG bis spätestens 3 Werktage nach dem Termin). Auch die zuvor entwickelten Planungen und Planunterlagen selbst sind gemäß den Abstimmungen iterativ anzupassen. Der abge- stimmte Planungsstand ist anschließend schriftlich in geeigneter Form festzuhalten. Die abgestimmten Pläne und Unterlagen sind zeitnah nach dem letzten Abstimmungstermin an den AG zu übergeben.
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Der regelmäßige Abstimmungsprozess gestaltet sich – unter Koordination durch den AN - wie folgt:
• Grundsätzliche Abstimmung (tlw. in Pos. 3 bereits erfolgt)
• Grundsätzliche Abstimmung zum Entwurf der Verkehrsführung mit den Projektbe- teiligten und weiteren fachlich Beteiligten
• Ortsbesichtigung (tlw. in Pos. 1.1 bereits erfolgt)
• Überprüfung des Bestands (Verkehrszeichen, Wegweiser, Markierungen, LSA- und Straßenbeleuchtungsmasten und LSA-Signale, Zufahrten; Ergänzung bzw. Änderung der Bestandsplanunterlagen
• Abstimmungsgespräche (mehrstufiges, iteratives Verfahren)
• Maßgebendes Abstimmungsgesprächs nach Erstellung des Entwurfs zur Ver- kehrsführung mit Übernahme der Projektierungen der temporären LSA-Steuerun- gen (d. h. Übernahme des Planungsstandes „Projektierung prov. Verkehrstechnik (LSA)“); anschließende Einarbeitung aller Ergänzungen; anschließend erneute Vorlage der Unterlagen; weitere Abstimmungsgespräche bis zur Festlegung eines abgestimmten Planungsstands
Pos. 7.2: Übersicht zur Bauphasen- und Verkehrsführungsplanung
• Leistungserbringung ab Festlegung Planungsstand (s. Pos. 7.1) bis Beginn der Baumaßnahmen:
• Erstellung von aussagekräftigen Übersichtplänen zu Baufeldern, Bauphasen und Verkehrsführung, aus dem das geplante Konzept zur Bauabwicklung hervorgeht (mit schriftlichen Erläuterungen). Dabei ist insbesondere die zeitliche Abfolge der Verkehrsphasen im räumlichen Kontext zu den Baufeldern und Bauphasen zu be- rücksichtigen und mit geeigneten Mitteln grafisch darzustellen.
• Erarbeitung eines gesamthaften Überblicks zu den geplanten baulichen und ver- kehrstechnischen Provisorien (insb. temporäre Änderungen an Lichtsignalanla- gen, Mobilmachung, temporäre LSA-Steuerungen).
• Fortschreibung und Aktualisierung der erstellten und abgestimmten Planunterla- gen im Falle von erforderlichen Nachbesserungen und Feinjustierung.
• Organisation und Durchführung bzw. Teilnahme an regelmäßigen Abstimmungs- terminen mit den Projektbeteiligten und Interessensträgern analog Pos. 7.1
Berichtswesen:
• Verfassen eines Berichts:
Dieser dokumentiert vor Baubeginn den abgestimmten Planungsstand und fasst die wesentlichen Entscheidungen/Abstimmungen mit Argumentationsgrundlage zur Bauphasen- und Verkehrsführungsplanung zusammen.
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