Kostenloses Live-Webinar: VergabeHero in Aktion erleben.

Anlage_10_Richtlinie_für_die_Kostenermittlung_im_Straßenbau.pdf

Generalplanungsleistungen für die Generalinstandsetzung der Maximiliansbrücken

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 07.10.2026, 12:47 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.meinauftrag.rib.de

Tabellen, Layout und Zeichen können bei der Extraktion abweichen. Maßgeblich ist die Originaldatei.

Originaldatei öffnen

[Seite 1]

Richtlinie zur Kostenermittlung für die Honorierung von Ingenieurleistungen bei der Hauptabteilung Tiefbau im Baureferat (RKS)

Diese Richtlinie gilt für die Ermittlung und Gliederung von Kosten für den Neu- und Umbau sowie den Unterhalt von öffentlichen Verkehrsflächen, insbesondere von Straßenbauten in München und die damit zusammenhängenden projektbezogenen Kosten als Grundlage der Honorarermittlung für Ingenieurleistungen. In der Kostenermittlung ist die Systhematik festgelegt, nach der die Kosten für Straßenbau- projekte ermittelt und in Anlehnung an die DIN 276-1 gegliedert werden. Dieses einheitliche Vorgehen sorgt für eine Vergleichbarkeit der Ergebnisse von Kostenermittlungen und der angebotenen Ingenieurhonorare.

A) Ermittlung der anrechenbaren Kosten im Bereich Straßenplanung und -bau (T1)

Die Gliederung der Kostenermittlung erfolgt in Anlehnung an die Systematik der DIN 276-1 bzgl.der Kostengruppen. In den Kostengruppen werden einzelne, nach den Kriterien der Planung oder des Projektablaufes zusammengehörende Kosten zusammengefasst.

In der 1.Ebene der Kostengliederung werden die Gesamtkosten in die folgenden 9 Kostengruppen gegliedert: 1. Vorbereitende Arbeiten 2. Aufbrucharbeiten 3. Erdarbeiten 4. Straßenbauarbeiten 5. Leiteinrichtungen 6. Straßenentwässerung (bezogen auf Einzugsfläche) 7. Baustelleneinrichtung 8. Ingenieurleistungen 9. Baunebenkosten

Die Erstellung von Kostenermittlungen erfolgt mit dem Modul „Kostenermittlung“ in der Applikation STRADA-PAPS. In dem Modul „Kostenermittlung“ werden Leitpositionen verwendet, die nur für den internen Gebrauch automatisch mit aktuellen Preisen versehen werden. Massenermittlungen von externen Planern müssen ebenfalls entsprechend dem Modul „Kostenermittlung“ durchgeführt werden.

B) Ermittlung der anrechenbaren Kosten im Bereich Straßenunterhalt und -betrieb (T2)

In analoger Anwendung von § 6 Abs. 2 HOAI sind für die Ermittlung des Ingenieurhonorars als anrechenbare Kosten zu vereinbaren („Baukostenvereinbarung“) die Kosten des

  • Leistungskataloges bereinigt um die letztjährig gemittelten Auf-/ Abgebote (Marktpreise des Vorjahres)
  • ggf. zuzüglich eines Ansatzes für Steinmaterial (Preise des Steinlagers), vgl. § 4 Abs. 2 Nr. 4 HOAI
  • ggf. zuzüglich eines Ansatzes für Steinmetzarbeiten, wenn sie der Auftraggeber selbst ausführt, vgl.§ 4 Abs. 2 Nr. 1 (Nr. 4) HOAI

Anlagen Anlage 1: Berechnungsdeckblatt für T1

Stand 05/2010

[Seite 2]

K o s t e n e r m i t t l u n g

Projektname Kostenermittl.-Nr. zusätzl. örtl. Bezeich. zuletzt bearb. am Kostenabschnitt durch Währungseinheit

Länge der Baumaßn. m Umgriff d. Baumaßn. m2 Plan(satz) vom Planbezeichnung

Bemerkung

Positions-Kosten für Zusammenstellung der Summen (in ) LV-Vergleich

  1. Vorbereitende Arbeiten .................................. ..................................

  2. Aufbrucharbeiten .................................. ..................................

  3. Erdarbeiten .................................. ..................................

  4. Straßenbauarbeiten .................................. ..................................

  5. Leiteinrichtungen .................................. ..................................

  6. Straßenentwässerung (bezogen auf Einzugsfläche) .................................. ..................................

  7. Baustelleneinrichtung .................................. ..................................

  8. Ingenieurleistungen .................................. ..................................

  9. Baunebenkosten (ohne MWSt.) .................................. ..................................

Straßenbaukosten GESAMTSUMME (Netto) .................................. ..................................

Mehrwertsteuer (19 %, gerundet) .................................. ..................................

Straßenbaukosten GESAMTSUMME (Brutto) .................................. ..................................

Zuschlag für Unvorhergesehenes: % ..................................

ZWISCHENSUMME (Brutto) .................................. ..................................

Aufrundung (automatisch) .................................. ..................................

Straßenbaukosten GESAMTSUMME (Brutto) .................................. ..................................

Quadratmeterpreis (aus Gesamtsumme Brutto) .................................. ..................................

Anteil Steinmaterial (Brutto) ..................................

Alle Unterlagen dieser Ausschreibung