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Generalinstandsetzung Maximiliansbrücken Objektplanung Ingenieurbauwerke Objektplanung Verkehrsanlagen Fachplanungen Tragwerksplanung Anlage 6.2 – Leistungsbild Objektplanung Verkehrsanlagen
| Leistungsbeschreibung | AN | AG | entfällt | |
|---|---|---|---|---|
| 1. | Leistungsphase 1 Grundlagenermittlung | |||
| a) | Klären der Aufgabenstellung aufgrund der Vorgaben oder der | x | ||
| Bedarfsplanung des Auftraggebers | ||||
| Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die genaue Aufgabenstellung aufgrund von Vorgaben und Bedarfsplanung zu klären und die Landeshauptstadt München zu einem optimalen Vorgehen zu beraten. Das mit dem AG abgestimmte Ergebnis ist schriftlich festzuhalten. Es sind insbesondere folgende Leistungen zu erbringen: ▪ Überprüfung der Aufgabenstellung auf der Basis der von der Landeshauptstadt München festgelegten technischen, funktionalen, terminlichen und kostenmäßigen Planungs- und Projektziele ▪ Analyse der Grundlagen, Feststellung von weiterem Klärungsbedarf, Handlungsempfehlungen an den Auftraggeber zur Optimierung der Planungsgrundlagen ▪ Ermitteln der Voraussetzungen zur Lösung der Bauaufgabe ▪ Klären und Erläutern der wesentlichen funktionalen, technischen und bauphysikalischen Vorgänge und Bedingungen ▪ Abklärung bauplanungs- und bauordnungsrechtlicher Randbedingungen ▪ Abklärung nachbarrechtlicher Randbedingungen ▪ Abklärung weiterer, an der Maßnahme beteiligter Planungsstellen (z.B. MVV, Stadtwerke…) ▪ Abklärung der Planungen Dritter, die die Maßnahme beeinflussen können ▪ Konkretisieren der Vorstellungen des Auftraggebers zu: ▪ Größe des Objekts (Beschreibung und quantitative Bedarfsanalyse) ▪ technisch-konstruktiven Möglichkeiten für die Ausführung ▪ Baustandards (Qualitätsfestlegung ggf. im Vergleich mit einem Vergleichsobjekt) Planungs-, Bauzeit und Bauablauf (z.B. Arbeiten bei laufendem Betrieb bzw. fortdauernder Objektnutzung mit Schaffung von Provisorien) Die Leistungen der Verkehrsanlagenplanung werden durch Maßnahmen aus der Generalinstandsetzung veranlasst und beziehen sich auf den oberflächigen Bereich. | ||||
| b) | Ermitteln der Planungsrandbedingungen sowie Beraten zum | x | ||
| gesamten Leistungsbedarf | ||||
| Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Landeshauptstadt München zum gesamten Leistungsbedarf der Maßnahme zu beraten, insbesondere in Hinblick auf folgende Punkte: ▪ Notwendige Gutachten ▪ Notwendige Untersuchungen ▪ Notwendige Vermessungsleistungen ▪ Weitere, von Dritten zu erbringende Leistungen die für den Abschluss der Planung notwendig sind Zusammenstellen von Informationen zum Objekt: ▪ Angaben aus Geologie, ▪ Angaben zur Hydrologie, |
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| Leistungsbeschreibung | AN | AG | entfällt | |
|---|---|---|---|---|
| ▪ Angaben zur Geometrie (z. B. Lichte Höhe, Lichte Weite, Querschnittsaufteilung (Fahrspuren)) ▪ Weitere, von Dritten zu erbringende Leistungen die für den Abschluss der Planung notwendig sind Zusammenstellen der bereits vorhandenen Unterlagen: ▪ aus den vorangegangenen Leistungsphasen der Verkehrsplanung ▪ Bauwerksbuch, Bauwerksakte usw. ▪ vorangegangene Untersuchungen (z. B. Objektbezogene Schadensanalyse) Zusammenstellen der die Aufgabe beeinflussenden Planungsabsichten. Hierzu gehören insbesondere auch örtliche Planungen z. B. von Kommunen, Wasserbehörden, Eisenbahnkreuzungspartnern und sonstigen Planungen Dritter (z. B. Ver- u. Entsorgungsunternehmen). Auflisten der für die Maßnahme relevanten öffentlich-rechtlichen Randbedingungen (z. B. Wasserschutzzonen, Umweltschutzgebiete) Aufzeigen des Leistungsumfanges und der erforderlichen Vorarbeiten | ||||
| c) | Formulieren von Entscheidungshilfen für die Auswahl anderer an | x | ||
| der Planung fachlich Beteiligter | ||||
| Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Landeshauptstadt München bei der Auswahl anderer an der Planung fachlich Beteiligter zu unterstützen, insbesondere durch folgende Leistungen: ▪ Beratung zur Abgrenzung von Leistungen und Verantwortungsbereichen ▪ Beratung zu Anforderungsprofilen und erforderlichen Qualifikationen der Fachplaner, inkl. Umfang der Fachplanerleistungen und überschlägiger Kostenermittlung ▪ Beratung zum Finanzbedarf der Maßnahme, insbesondere in Hinblick auf Schwellenwerte für die Vergabe ▪ Beratung zu geeigneten Fachplanern, auf Verlangen Benennung entsprechender Firmen" Angabe der für das Objekt erforderlichen fachspezifischen Beiträge (z. B. hydrologische, geologische Untersuchungen, Vermessungsleistungen, Immissionsschutz, denkmalpflegerischer Beitrag) mit Begründungen. | ||||
| d) | Ortsbesichtigung | x | ||
| Der Auftragnehmer verpflichtet sich, eine ausreichende Vorstellung von der Umgebung der geplanten Maßnahme durch Ortsbesichtigung zu erlangen. Dies umfasst insbesondere: ▪ Ziehen von Rückschlüssen auf Untergrund und Grundwasser anhand der Vegetation ▪ Feststellen von Randbedingungen Überprüfen der verfügbaren Ausgangsdaten (Bestandsunterlagen etc.) durch Inaugenscheinnahme auf Vollständigkeit und Sinnhaftigkeit. Bei Abweichungen bzw. Unvollständigkeit ist der AG zu unterrichten, die erforderlichen Ergänzungen sind aufzuzeigen und ggf. sind zusätzliche Maßnahmen (z. B. Suchgrabungen für Sparten) zu beauftragen" |
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| Leistungsbeschreibung | AN | AG | entfällt | |
|---|---|---|---|---|
| e) | Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse | x | ||
| Der Auftragnehmer verpflichtet sich die Ergebnisse seiner Arbeit in geeigneter Form zusammenzufassen, zu erläutern und zu dokumentieren. Dies umfasst insbesondere folgende Leistungen: ▪ Erstellung und Übergabe eines Gesamt-Erläuterungsberichtes mit allen Arbeitsergebnissen und ausführlicher erschöpfender Beschreibung des Ist-Zustandes sowie Beschreibung des Planungszieles mit Darstellung auf die weitere Bearbeitung, bezogen auf die Planungsaufgabe an den AG. In dem Bericht sind alle Sachverhalte aufzuzeigen, die die Maßnahme / das Objekt beeinflussen, die Arbeitsergebnisse der Fachplaner und Gutachter in einheitlicher Form zu integrieren. Es sind alle wesentlichen Aspekte und Abstimmungsergebnisse in der Weise darzustellen, dass eine zweifelsfreie Beurteilung aller wesentlichen Teile möglich ist. Weiterhin sind alle Arbeitsergebnisse (Zeichnungen, Berechnungen, Beschreibungen) beizufügen und eine begründete Empfehlung zum weiteren Vorgehen vorzuschlagen. ▪ Die Ergebnisse sind digital (als PDF) und in gedruckter Form in zweifacher Ausfertigung zu übergeben". | ||||
| 2. | Leistungsphase 2 Vorplanung | |||
| a) | Beschaffen und Auswerten amtlicher Karten | x | ||
| Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Beschaffung und Auswertung aller notwendigen amtlichen Karten. Sie gehen in das Eigentum des AG über und sind mit dem vereinbarten Honorar abgegolten. Erforderliche Bearbeitung bzw. Ergänzungen sind mit dem AG abzustimmen. | ||||
| b) | Analyse der Grundlagen | x | ||
| Der Auftragnehmer verpflichtet sich, zur Analyse der in Leistungsphase 1 ermittelten Grundlagen ▪ Sichten der Unterlagen aus den vorangegangenen Leistungsphasen ▪ Analyse nach qualitativen und quantitativen Gesichtspunkten von allen vorhandenen Ergebnissen ▪ Festgestellte Mängel der Grundlagenermittlung sind zu dokumentieren Erarbeiten eines Arbeits- und Terminplanes unter Berücksichtigung der Fachbeiträge | ||||
| c) | Abstimmen der Zielvorstellungen auf die öffentlich-rechtlichen | x | ||
| Randbedingungen sowie Planungen Dritter | ||||
| Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Zielvorstellungen der Landeshauptstadt München mit den öffentlich-rechtlichen Randbedingungen, den Planungen Dritter und allen sonstigen Randbedingungen sowie Zielkonflikten abzustimmen und die erforderliche bauordnungs- und bauplanungsrechtliche Vorgehensweise zu ermitteln. ▪ Randbedingungen sind zu gewichten und bewerten ▪ Die Absichten und Forderungen von Beteiligten sind zu koordinieren |
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| Leistungsbeschreibung | AN | AG | entfällt | |
|---|---|---|---|---|
| ▪ Information -und Abstimmungsgespräche sind zu führen, Informationsmaterial ist zu erstellen, zu präsentieren und bei Rückfragen zu erläutern ▪ Aus der Abstimmung folgende Auswirkungen sind aufzuzeigen, auf eventuelle Probleme und Zielkonflikte ist hinzuweisen Zusätzlich zu den allgemein zu beachtenden Randbedingungen und betroffenen Dritten sind bei Planungen der Landeshauptstadt München auch zu beachten: ▪ Berührungspunkte mit Planungen der Münchner Stadtwerke (öffentlicher Nahverkehr, Versorgungsinfrastruktur) ▪ Berührungspunkte mit Stadtgebietsentwicklungsplänen der Landeshauptstadt München ▪ Berührungspunkte mit Verkehrsnetzentwicklung des Mobilitätsreferats der Landeshauptstadt München ▪ Berührungspunkte mit Belangen des Denkmal-, Natur- und Hochwasserschutzes . | ||||
| d) | Untersuchen von Lösungsmöglichkeiten mit ihren Einflüssen auf | x | ||
| bauliche und konstruktive Gestaltung, Zweckmäßigkeit, | ||||
| Wirtschaftlichkeit unter Beachtung der Umweltverträglichkeit | ||||
| Der Auftragnehmer verpflichtet sich, verschiedene Lösungsmöglichkeiten (Variantenuntersuchungen) auf Basis der ermittelten Anforderungen und Randbedingungen zu untersuchen. Dabei sollen besonders folgende Aspekte berücksichtigt werden: ▪ Einflüsse der Lösungsmöglichkeiten auf bauliche und konstruktive Gestaltung ▪ Einfluss der Lösungsmöglichkeiten auf Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit ▪ Einflüsse der Lösungsmöglichkeiten auf den laufenden Verkehr ▪ Einfluss der Lösungsmöglichkeit auf die Belastung der Anlieger der Baumaßnahme (durch Lärm, Staub, Erschütterung, etc.) ▪ Einflüsse der Lösungsmöglichkeiten auf die Umweltverträglichkeit der Maßnahme ▪ Einflüsse der Lösungsmöglichkeiten auf Bauphasen und Bauzustände, Flächenbedarf der Baumaßnahme ▪ Einflüsse der Lösungsmöglichkeiten auf die Lebenszykluskosten Für die Lösung der Aufgabenstellung notwendige Erkundungen sind durch- zuführen" | ||||
| e) | Erarbeiten eines Planungskonzepts einschließlich Untersuchung | x | ||
| von bis zu 3 Varianten nach gleichen Anforderungen mit | ||||
| zeichnerischer Darstellung und Bewertung unter Einarbeitung der | ||||
| Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter. | ||||
| Überschlägige verkehrstechnische Bemessung der Verkehrsanlage, | ||||
| Ermitteln der Schallimmissionen von der Verkehrsanlage an | ||||
| kritischen Stellen nach Tabellenwerten. Untersuchen der möglichen | ||||
| Schallschutzmaßnahmen, ausgenommen detaillierte | ||||
| schalltechnische Untersuchungen. | ||||
| Der Auftragnehmer verpflichtet sich, ein Planungskonzept einschließlich Untersuchung der alternativen Lösungsmöglichkeiten (Varianten) mit |
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| Leistungsbeschreibung | AN | AG | entfällt | |
|---|---|---|---|---|
| zeichnerischer Darstellung, hinreichender Erläuterung und Bewertung unter Einarbeitung der Beiträge anderer an der Planung fachlicher Beteiligter zu erstellen. Darin ist insbesondere darzulegen: ▪ Die Aufbereitung der Ergebnisse aus der Grundlagenermittlung ▪ Die Ermittlung und Bewertung des baulichen Bestandes sowie die Einarbeitung der Bestandspläne ▪ Überschlägig ermittelte Mengen und Kosten ▪ Überschlägige fachspezifische Berechnungen und gestalterische Aspekte ▪ Der Einfluss der Lösungsmöglichkeiten auf - Bautechnik - Maßnahmen zur Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen, unterschieden nach Bauzeit und Endzustand - Maßnahmen zur Erhaltung des laufenden Betriebes während der Bauzeit - Schutz des Bestandes während der Bauzeit - Bau-, Umbau- und Baunutzungskosten - Bauablauftermine ▪ Zeit- und Organisationsplan (Planung der Planung) ▪ Die wesentlichen, funktionalen, technischen, bauphysikalischen, wirtschaftlichen und energie-wirtschaftlichen Zusammenhänge, Lebenszykluskosten, Durchsetzbarkeit und Genehmigungsfähigkeit, Vorgänge und Bedingungen sowie die Belastung und Empfindlichkeit der betroffenen Ökosysteme ▪ Die alternativen Lösungsmöglichkeiten, mit zeichnerischer Darstellung, quantitativer und qualitativer Bewertung, in enger Abstimmung mit dem AG. Hierzu gehört auch die Untersuchung von Varianten auf der Basis des Stands der Technik und deren Bewertung hinsichtlich Investitions- und Nutzungsaufwand. Die alternativen Lösungsmöglichkeiten sind mit vergleichenden Darstellungen der Vor- und Nachteile in Bezug auf Bau-, Baunutzungskosten, Termine, Funktionalität, etc. gegenüberzustellen. Begründete Vorschläge zum weiteren Vorgehen des AGs | ||||
| f) | Klären und Erläutern der wesentlichen fachspezifischen | x | ||
| Zusammenhänge, Vorgänge und Bedingungen | ||||
| Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die wesentlichen fachspezifischen Sachverhalte, Zusammenhänge, Vorgänge und Bedingungen zu klären und zu erläutern. Festlegen der Vorzugsvariante. | ||||
| g) | Vorabstimmungen mit Behörden und anderen an der Planung | x | ||
| fachlich Beteiligten über die Genehmigungsfähigkeit, ggf. Mitwirken | ||||
| bei Verhandlungen über die Bezuschussung und Kostenbeteiligung | ||||
| Der Auftragnehmer verpflichtet sich, mit Behörden und anderen, an der Planung fachlich Beteiligten, in Vorverhandlungen über die Genehmigungsfähigkeit zu treten und gegebenenfalls bei Verhandlungen über die Bezuschussung und Kostenbeteiligung mitzuwirken: ▪ Vorabstimmung über die Genehmigungsfähigkeit der Maßnahme mit Behörden und anderen an der Planung fachlich Beteiligten |
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| Leistungsbeschreibung | AN | AG | entfällt | |
|---|---|---|---|---|
| ▪ Abstimmung mit den anderen an der Planung fachlich Beteiligten über die etwaige Anwendung von Sondervorschriften aus deren Fachgebieten, die für die Genehmigungsfähigkeit zu beachten sind und/oder von Bedeutung sein können ▪ Gegebenenfalls Mitarbeit bei der Konzipierung eines genehmigungsfähigen, mit allen fachlich Beteiligten abgestimmten Brandschutzkonzeptes hinsichtlich eines Flucht- und Rettungswegkonzeptes Teilnahme an Verhandlungen mit den zuständigen Stellen und Berücksichtigungen der Ergebnisse in den Plänen | ||||
| h) | Mitwirken beim Erläutern des Planungskonzepts gegenüber Dritten | x | ||
| an bis zu 2 Terminen | ||||
| Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Mitwirkung beim Erläutern des Planungskonzepts gegenüber Dritten an bis zu zwei Terminen. Dritte können auch Bürgerversammlungen oder politische Gremien sein, einschl. Vor- und Nachbereiten der Termine und Protokollierung der Termine. | ||||
| i) | Überarbeiten des Planungskonzepts nach Bedenken und Anregun- | x | ||
| gen | ||||
| Der Auftragnehmer verpflichtet sich zum Überarbeiten des Planungskonzepts nach Bedenken und Anregungen - Vorabstimmung mit Behörden und anderen an der Planung fachlich Beteiligten über die Genehmigungsfähigkeit, ggf. Mitwirken bei Verhandlungen über die Bezuschussung und Kostenbeteiligung - Klärung der Voraussetzungen für die Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens - Klären der Zuwendungsfähigkeit, Mitwirken bei Verhandlungen Erstellung eines Rahmenterminplanes für die Planung und Umsetzung der Vorzugsvariante unter Berücksichtigung der Fachbeiträge. | ||||
| j) | Kostenschätzung, Vergleich mit den finanziellen Rahmenbedingun- | x | ||
| gen | ||||
| Der Auftragnehmer verpflichtet sich für jede Variante, eine nach DIN 276:2018-12 erweiterte Kostenschätzung durchzuführen und mit den finanziellen Rahmenbedingungen zu vergleichen: ▪ Auf der Grundlage der Vorplanung ist eine Kostenschätzung zu erarbeiten, nach der vom Auftraggeber vorgegebenen Projektstruktur (TOB), Kostengliederung nach Bauelementen drei Gliederungs- Ebenen nach DIN 276:2018-12. In der Kostenschätzung sind sowohl alle Beiträge der Fach-/ Subplaner des AN, wie auch die Kosten anderer an der Planung Beteiligter vollständig zu integrieren, jedoch besonders kenntlich zu machen und in einer einheitlichen Form abzugeben. Auf der Grundlage der geprüften Kostenschätzung wird durch den Auftraggeber eine Kostenvorgabe für die Entwurfsplanung als verbindlich festgelegt ▪ Beim Vergleich mit den finanziellen Rahmenbedingungen muss ein etwaiges Missverhältnis aus geschätzten Kosten und geplanten Mitteln durch Erläuterungen für Ursachen und Behebungsmöglichkeiten ergänzt werden |
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| Leistungsbeschreibung | AN | AG | entfällt | |
|---|---|---|---|---|
| k) | Bereitstellen von Unterlagen als Auszüge aus der Voruntersuchung | x | ||
| (Vorplanung) zur Verwendung für ein Raumordnungsverfahren | ||||
| Im Falle eines Raumordnungsverfahrens sind die erforderlichen Antragsunterlagen mit der zuständigen Landesplanungsbehörde dem AG geordnet zu übergeben. | ||||
| l) | Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse | x | ||
| Der Auftraggeber verpflichtet sich zum Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse: ▪ Erstellung und Übergabe eines Gesamt-Erläuterungsberichtes (Gliederungsstruktur ist mit dem AG vorabzustimmen) mit allen Arbeitsergebnissen - einschließlich alternativer Lösungsmöglichkeiten - an den AG. In dem Bericht sind alle Arbeitsergebnisse der Fachplaner und Gutachter in einheitlicher Form zu integrieren. Es sind alle wesentlichen Aspekte und Abstimmungsergebnisse in der Weise darzustellen, dass eine zweifelsfreie Beurteilung aller wesentlichen Teile möglich ist. Weiterhin sind alle Arbeitsergebnisse (Zeichnungen, Berechnungen, Beschreibungen) beizufügen und eine begründete Empfehlung zum weiteren Vorgehen vorzuschlagen. ▪ Erstellen und Durchführen einer Schlusspräsentation über die Vorplanung. Hier sind alle wesentlichen Ergebnisse der Vorplanung darzustellen, mündlich zu erläutern und eine begründete Empfehlung zum weiteren Vorgehen abzugeben. ▪ Den Ergebnisunterlagen der Vorplanung sind mindestens folgende Unterlagen in elektronischer Form, gemäß EDV-Richtlinien und schriftlich (in zweifacher Ausfertigung), beizufügen: ▪ Darstellung der wesentlichen Planungsergebnisse in Plänen, Schemata, Beschreibungen und Prozessabläufen ▪ Lagepläne und Spartenpläne mindestens im Maßstab 1:1000, Schnitte im Maßstab 1:200, mit allen für die Nachvollziehbarkeit der Kostenschätzung und zum Nachweis der Flächen- und Volumenberechnung relevanten Maßen und Höhenangaben. In den Grundrissen sind der Bestand und die Umbaumaßnahmen im Bestand kenntlich einzuarbeiten. ▪ Darstellung des Flucht- und Rettungswegekonzeptes ▪ Grundrisse und Schnitte zu technischen Konzepten ▪ Kostenschätzung nach DIN 276:2018-12 ▪ Abweichungsanalyse zur Kostenvorgabe mit ggf. Kompensationsmaßnahmen, ▪ Zusammenfassen der Ergebnisse der Technik ▪ Zuarbeit zum Erläuterungsbericht Baulogistik ▪ Bauablaufterminplan, gegebenenfalls mit Abweichungsanalyse ▪ Präsentationsmappe und Erläuterungsbericht, unter Integration aller anderen Planungsbeteiligten. | ||||
| 3. | Leistungsphase 3 Entwurfsplanung | |||
| a) | Erarbeiten des Entwurfs auf Grundlage der Vorplanung durch | x | ||
| zeichnerische Darstellung im erforderlichen Umfang und | ||||
| Detaillierungsgrad unter Berücksichtigung aller fachspezifischen | ||||
| Anforderungen; Bereitstellen der Arbeitsergebnisse als Grundlage |
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| Leistungsbeschreibung | AN | AG | entfällt | |
|---|---|---|---|---|
| für die anderen an der Planung fachlich Beteiligten, sowie | ||||
| Integration und Koordination der Fachplanungen | ||||
| Der Auftragnehmer verpflichtet sich, auf Grundlage der Vorplanung einen vollständigen Entwurf zu erstellen. Dies geschieht stufenweise, zeichnerisch und unter Berücksichtigung aller funktionalen, technischen, bauphysikalischen und wirtschaftlichen Anforderungen, aller baulogistischen Erkenntnisse und unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter. Dabei ist insbesondere zu beachten: ▪ Veränderungen gegenüber der Vorplanung sind jeweils kenntlich zu machen und bedürfen der Genehmigung durch den Auftraggeber ▪ Prüfanmerkungen des Auftraggebers zu den Ergebnisunterlagen der Vorplanung sind in die Entwurfsplanung und alle weiteren Unterlagen einzuarbeiten ▪ Bestandspläne sind bei der Entwurfsplanung vollumfänglich zu berücksichtigen und einzuarbeiten ▪ Das Flucht- und Rettungswegekonzept aus der Vorplanung ist (soweit zutreffen) fortzuschreiben ▪ Für Abstimmungsgespräche mit dem Auftraggeber sind mindestens Übersichts-/Lagepläne im Maßstab 1:100 und 1:500 mit farbig flächiger Differenzierung und Legende zu erstellen ▪ In den Plänen sind die einzelnen übersichtlich mit dazugehöriger Legende darzustellen. Die Pläne sind dem Auftraggeber so rechtzeitig zur Durchsprache und Freigabe vorzulegen, dass der Planungsprozess nicht gestört wird. ▪ Festlegen der notwendigen Sicherungs- bzw. Umlegungsmaßnahmen für vorhandene Ver- und Entsorgungsleitungen in Abstimmung mit den Leitungsträgern. Ziel der Entwurfsplanung ist es eine technisch verbindliche, auf den Lebenszyklus gerechnet möglichst wirtschaftliche und umweltgerechte Lösung unter Einbeziehung aller fachlich beteiligter Stellen und Dritter zu erstellen, den Zeitraum für die Realisierung festzulegen, die Kosten zu veranschlagen, die Wirtschaftlichkeit der Maßnahme zu bestätigen und die Baufreigabe in finanzieller Hinsicht zu erwirken. | ||||
| b) | Erläuterungsbericht unter Verwendung der Beiträge anderer an der | x | ||
| Planung fachlich Beteiligter | ||||
| Der Auftragnehmer verpflichtet sich zum Erstellen eines Erläuterungsbe- richtes unter der Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fach- lich Beteiligter. Bei mehreren Lösungsvarianten in der Vorplanung hat der Erläuterungsbericht darzulegen, welche davon warum für die Entwurfspla- nung ausgewählt wurde. Die Übergabe des Berichts hat in Schriftform (zweifache Ausfertigung) und digital zu geschehen. Die Gliederung des Erläuterungsberichts orientiert sich nach den Vorgaben der RAB-ING und ist mit dem AG rechtzeitig abzustimmen. | ||||
| c) | Fachspezifische Berechnungen, ausgenommen Berechnungen aus | x | ||
| anderen Leistungsbildern | ||||
| Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Durchführung aller notwendigen fachspezifischen Berechnungen ausgenommen Berechnungen aus ande- ren Leistungsbildern. |
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| Leistungsbeschreibung | AN | AG | entfällt | |
|---|---|---|---|---|
| d) | Ermitteln und Begründen der zuwendungsfähigen Kosten, Mitwirken | x | ||
| beim Aufstellen des Finanzierungsplans sowie Vorbereiten der | ||||
| Anträge auf Finanzierung | ||||
| Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die zuwendungsfähigen Kosten zu Ermitteln und zu Begründen und beim Aufstellen des Finanzierungsplans sowie der Vorbereitung der Anträge auf Finanzierung mitzuwirken. | ||||
| e) | Mitwirken beim Erläutern des vorläufigen Entwurfs gegenüber Drit- | x | ||
| ten an bis zu 3 Terminen. Überarbeiten des vorläufigen Entwurfs auf- | ||||
| grund von Bedenken und Anregungen | ||||
| ▪ Termin vorbereiten (Vorschlag zum Besprechungsablauf; Erläuterung des Entwurfs), Protokollführung, Termin nachbereiten Einarbeiten der Ergebnisse der vorgebrachten Anregungen und Hinweise in den Bauwerksentwurf ▪ Erläutern des Entwurfs und Verhandeln mit Behörden u. a. an der Planung fachlich Beteiligten über die Genehmigungsfähigkeit ▪ Erläutern des Entwurfs vor politischen Gremien und Bürgerversammlungen Mitwirken bei der Vor- und Nachbereitung der Termine Erstellung der Protokolle | ||||
| f) | Vorabstimmen der Genehmigungsfähigkeit mit Behörden und | x | ||
| anderen an der Planung fachlich Beteiligten | ||||
| Der Auftragnehmer verpflichtet sich zum Vorabstimmen der Genehmi- gungsfähigkeit mit Behörden und anderen an der Planung fachlich Betei- ligten. Dies umfasst insbesondere: ▪ Mitarbeit bei der Konzipierung eines genehmigungsfähigen mit allen fachlich Beteiligten abgestimmten Brandschutzkonzeptes inkl. Flucht- und Rettungswegekonzept (sofern zutreffend). ▪ Mitwirkung bei der Beantwortung von Rückfragen und Beistellung von zusätzlichen Plänen und Unterlagen für das planrechtliche Änderungsverfahren. Berücksichtigen und Einarbeiten der Ergebnisse aus dem planrechtlichen Änderungsverfahren in die Planung ▪ Abstimmung mit den anderen an der Planung fachlich Beteiligten über die etwaige Anwendung von Sondervorschriften aus deren Fachgebieten, die für die Genehmigungsfähigkeit zu beachten sind und/oder von Bedeutung sein können Klären, ob Risiken in bauordnungsrechtlicher oder bauplanungsrechtlicher Hinsicht bestehen. | ||||
| g) | Kostenberechnung einschließlich zugehöriger Mengenermittlung, | x | ||
| Vergleich der Kostenberechnung mit der Kostenschätzung | ||||
| Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Kostenberechnung nach DIN 276:2018-12 einschließlich zugehöriger Mengenermittlung. Auf der Grundlage der Entwurfsplanung ist eine Kostenberechnung zu erarbeiten nach der vom Auftraggeber vorgegebenen Projektstruktur (TOB), der Kostengliederung nach Bauelementen in drei Gliederungs- |
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| Leistungsbeschreibung | AN | AG | entfällt | |
|---|---|---|---|---|
| Ebenen nach DIN 276:2018-12 sowie für die Bauelemente weiter untergliedert nach Leistungsbereichen (StLB erweitert) und nach mit dem Auftraggeber abzustimmenden Vergabeeinheiten. In der Kostenberechnung sind sowohl alle Beiträge der Fach-/ Subplaner des AN, wie auch die Kosten anderer an der Planung Beteiligter vollständig zu integrieren, jedoch besonders kenntlich zu machen und in einer einheitlichen Form abzugeben. Auf der Grundlage der geprüften Kostenberechnung wird durch den Auftraggeber eine Kostenvorgabe für die Baudurchführung als verbindlich festgelegt. | ||||
| h) | Überschlägige Festlegung der Abmessungen von | x | ||
| Ingenieurbauwerken | ||||
| Hierzu gehört auch das Erstellen einer Übersicht der Brücken und der anderen Ingenieurbauwerke. | ||||
| i) | Ermitteln der Schallimmissionen von der Verkehrsanlage nach | x | ||
| Tabellenwerten; Festlegen der erforderlichen | ||||
| Schallschutzmaßnahmen an der Verkehrsanlage, gegebenenfalls | ||||
| unter Einarbeitung der Ergebnisse detaillierter schalltechnischer | ||||
| Untersuchungen und Feststellen der Notwendigkeit von | ||||
| Schallschutzmaßnahmen an betroffenen Gebäuden | ||||
| Die Ermittlungen sind auf der Grundlage der jeweils aktuellen gesetzlichen Vorgaben durchzuführen und im Planungskonzept zu berücksichtigen. Die aktiven Schallschutzmaßnahmen sind ebenso wie eventuell erforderliche passive Maßnahmen im Benehmen mit dem AG festzulegen. Die hierbei anfallenden Kosten sind in der Kostenberechnung zu erfassen. | ||||
| j) | Rechnerische Festlegung des Objekts | x | ||
| k) | Darlegen der Auswirkungen auf Zwangspunkte | x | ||
| Auflistung der Zwangspunkte, die die Aufgabenstellung wesentlich beeinflussen und Begründung der sich hieraus ergebenden Lösungen im Erläuterungsbericht. | ||||
| l) | Nachweise der Lichtraumprofile | x | ||
| Der AN hat an kritischen Stellen die Freihaltung des Regellichtraumes anhand von Querschnitten nachzuweisen. | ||||
| m) | Ermitteln der wesentlichen Bauphasen unter Berücksichtigung der | x | ||
| Verkehrslenkung und der Aufrechterhaltung des Betriebes während | ||||
| der Bauzeit | ||||
| Erstellen eines Bauphasenplanes mit Angaben der wesentlichen Bauphasen mit schriftlicher Erläuterung der wesentlichen Bauphasen unter Angabe der wesentlichen Herstellungsschritte zur Aufrechterhaltung |
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| Leistungsbeschreibung | AN | AG | entfällt | |
|---|---|---|---|---|
| der Verkehre / des Betriebes. Abstimmung der Bauphasenpläne mit den zuständigen Behörden und Dritten und dem Verkehrsphasenplaner. Mitwirken bei der Herbeiführung von verkehrsrechtlichen Anordnungen (z.B. Verkehrsphasenplänen) Mitwirken beim Erstellen der Verkehrsphasenpläne sowie erforderlichen Zwischenphasen und der dazugehörigen Verkehrsführung / Verkehrslenkung in geeigneter Darstellungsweise. | ||||
| n) | Bauzeiten- und Kostenplan | x | ||
| Der Auftragnehmer verpflichtet sich zum Erstellen einer Bauzeitplanung und eines Kostenplans Überschlägiges Ermitteln der Bauzeit und Erstellen eines Bauzeitenplans. Der Bauablauf ist unter Berücksichtigung natur- und umweltschutzfachlicher sowie anderer Erfordernisse, der Bauphasen mit kritischen Herstellungsschritten und sonstigen Ereignissen (z. B. Sperrzeiten) festzulegen. Ermittlung der überschläglichen, jährlichen Mittelbedarfe. Ermittlung der Verteilung der Gesamtkosten auf die beteiligten Kostenträger gemäß gesetzlichen Regelungen oder sonstigen Vereinbarungen mit Dritten. | ||||
| o) | Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse | x | ||
| Der Auftragnehmer verpflichtet sich zum Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse: ▪ Erstellung und Übergabe eines Gesamt-Erläuterungsberichts mit genauen Angaben über alle Ausführungsmerkmale (Konstruktionsart, Materialien, Technische Ausrüstung, u.a.) In dem Bericht sind alle Arbeitsergebnisse der Fachplaner in einheitlicher Form zu integrieren. ▪ In dem Bericht sind alle wesentlichen Aspekte und Abstimmungsergebnisse in der Weise darzustellen, dass eine zweifelsfreie Beurteilung aller wesentlichen Teile möglich ist. ▪ Es sind alle Einflussgrößen auf die Bau-, Baunutzungskosten zu benennen, soweit sie nicht unmittelbar aus den Zeichnungen hervorgehen ▪ Es sind alle Arbeitsergebnisse (Zeichnungen, Berechnungen, Beschreibungen), einschließlich der Fachplanerergebnisse in einer einheitlichen Form zusammenzufassen und eine begründete Empfehlung zum weiteren Vorgehen vorzuschlagen ▪ Die Übergabe der Dokumente hat digital sowie in zweifacher schriftlicher Ausfertigung zu geschehen. | ||||
| 4. | Leistungsphase 3 Besondere Leistungen | |||
| a) | Farbflächenpläne für BA-Beteiligung und Planverkleinerungen für | x | ||
| Stadtratsbeteiligung | ||||
| 5. | Leistungsphase 4 Genehmigungsplanung |
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|---|---|---|---|---|
| a) | Erarbeiten und Zusammenstellen der Unterlagen für die | x | ||
| erforderlichen öffentlich-rechtlichen Verfahren oder | ||||
| Genehmigungsverfahren einschließlich der Anträge auf Ausnahmen | ||||
| und Befreiungen, Aufstellen des Bauwerksverzeichnisses unter | ||||
| Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter | ||||
| Der Auftragnehmer verpflichtet sich zum Erarbeiten der Vorlagen für die nach den öffentlich-rechtlichen Vorschriften erforderlichen Genehmigungen oder Zustimmungen einschließlich der Anträge auf Ausnahmen und Befreiungen und sonstige notwendige Verhandlungen mit Behörden sowie zum Einreichen dieser Unterlagen bei den zuständigen Behörden. ▪ Mitwirken bei der übergeordneten Genehmigungsplanung ▪ Aufstellen des Bauwerksverzeichnisses unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter Aufbereiten der Entwurfsunterlagen für das öffentlich-rechtliche Genehmigungsverfahren in Hinblick auf z. B. - Wasserrechtliche Belange - Denkmalschutz - Immissionsschutz Aufstellen des Bauwerksverzeichnisses gemäß Planfeststellungsrichtlinie | x | |||
| b) | Erstellen des Grunderwerbsplanes und des | x | ||
| Grunderwerbsverzeichnisses unter Verwendung der Beiträge | ||||
| anderer an der Planung fachlich Beteiligter | ||||
| Der Auftragnehmer verpflichtet sich so weit zutreffend zum Erstellen eines Grunderwerbsplanes und eines Grunderwerbsverzeichnisses unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung Beteiligter. In Konformität mit den Vorgaben des Datenschutzes hat eine Version des Grunderwerbsverzeichnisses die Namen aller natürlichen Personen unkenntlich zu machen (z.B. durch Nummern). Aufstellen eines eigenständigen Grunderwerbsplanes; Darstellen der zu erwerbenden, vorübergehend in Anspruch zu nehmenden und dauernd beschränkten Flächen im Lageplan des Bauwerksentwurfes. Aufstellen des Grunderwerbsverzeichnisses gemäß Planfeststellungsrichtlinie | ||||
| c) | Vervollständigen und Anpassen der Planungsunterlagen, | x | ||
| Beschreibungen und Berechnungen unter Verwendung der Beiträge | ||||
| anderer an der Planung fachlich Beteiligter | ||||
| Der Auftragnehmer verpflichtet sich zum Vervollständigen und Anpassen der Planungsunterlagen, Beschreibungen und Berechnungen unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter ▪ Wenn sich durch Entscheidungen der Behörden (z. B. untere Genehmigungsbehörde, Regierung von Oberbayern., Naturschutzbehörde, etc.) oder bei Verhandlungen mit Behörden oder im Zuge eines Einspruchsverfahrens Änderungen ergeben und diese vom Auftraggeber genehmigt sind, hat der Auftragnehmer in |
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| Leistungsbeschreibung | AN | AG | entfällt | |
|---|---|---|---|---|
| Absprache mit dem Auftraggeber die erforderlichen Schritte einzuleiten und in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber die von der Behörde zusätzlich geforderten Unterlagen, Pläne, Nachweise und sonstigen Bauvorlagen zu erarbeiten und einzureichen Zusammenstellen aller Unterlagen für das öffentlich-rechtliche Genehmigungsverfahren einschließlich der vom Auftraggeber benannten Sonderpläne (z. B. Umwelt- und Naturschutz) Überarbeiten der Unterlagen bei Auflagen/erforderlichen Änderungen im Genehmigungsverfahren | ||||
| d) | Abstimmungen mit Behörden | x | ||
| Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Abstimmung mit Behörden bei Erläuterungsbedarf. Verhandeln mit Behörden und Einholung der Genehmigung (z. B. wasserrechtliche Genehmigung). | ||||
| e) | Mitwirken in Genehmigungsverfahren einschließlich der Teilnahme | x | ||
| an bis zu 4 Erläuterungs-, Erörterungsterminen | ||||
| Der Auftragnehmer verpflichtet sich zum Mitwirken in Genehmigungsverfahren einschließlich der Teilnahme an bis zu vier Erläuterungs- und Erörterungsterminen. Hierzu erforderliche Präsentationsunterlagen sind vom Auftragnehmer zu erarbeiten. Teilnahme an Bürgersprechstunden und Erörterungsterminen Protokollführung; Vor- und Nachbereitung der Termine. | ||||
| f) | Mitwirken beim Abfassen von Stellungnahmen zu Bedenken und | x | ||
| Anregungen in bis zu 10 Kategorien | ||||
| Der Auftragnehmer verpflichtet sich zum Mitwirken beim Abfassen von Stellungnahmen zu Bedenken und Anregungen in bis zu zehn Kategorien. | ||||
| 6. | Leistungsphase 5 Ausführungsplanung | |||
| a) | Erarbeiten der Ausführungsplanung auf Grundlage der Ergebnisse | x | ||
| der Leistungsphasen 3 und 4 unter Berücksichtigung aller | ||||
| fachspezifischen Anforderungen und Verwendung der Beiträge | ||||
| anderer an der Planung fachlich Beteiligter bis zur | ||||
| ausführungsreifen Lösung | ||||
| Der Auftragnehmer verpflichtet sich, auf Grundlage der Ergebnisse der Leistungsphasen 3 und 4 eine ausführungsreife Lösung zu erstellen. Dies geschieht stufenweise, und unter Berücksichtigung aller funktionalen, technischen, bauphysikalischen und wirtschaftlichen Anforderungen, aller baulogistischen Erkenntnisse und unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter. Dabei ist insbesondere zu beachten: ▪ Entwicklung der Planung in mehreren Abstimmungsebenen mit den anderen an der Planung fachlich Beteiligten bis zur Ausführungsreife, ▪ Abweichungen der Ausführungsunterlagen von der genehmigten Entwurfsplanung oder der Baugenehmigung bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des AG, für die Bauausführung dürfen nur solche Unterlagen zur Verfügung gestellt werden, die mit |
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| Leistungsbeschreibung | AN | AG | entfällt | |
|---|---|---|---|---|
| Zustimmungsvermerken (z.B. Stempel "BAUFREI") des Erstellers der Unterlagen versehen sind ▪ Die Ausführungsunterlagen (Zeichnungen, Berechnungen, Beschreibungen) sind sowohl entsprechend dem Stand bei Vergabe der Bauleistungen als auch gemäß der tatsächlichen Bauausführung bei Abnahme zu aktualisieren. Der Auftraggeber ist zeitnah über den aktuellen Stand und über Veränderungen zu informieren. Erstellung der Ausführungszeichnungen, die gemäß ZTV-ING stets zu liefern sind: ▪ Baustelleneinrichtung, ▪ Bauzeiteneinteilung, ▪ Absteck- und Höhenmaß, ▪ Bauwerksübersicht. Erstellung der objektbezogenen Ausführungsunterlagen unter Berücksichtigung aller fachspezifischen Anforderungen und den Anforderungen anderer fachlich Beteiligten. Hierzu gehört auch das Zusammenstellen, Auswerten und Berücksichtigen der umweltrelevanten Vorgaben, die sich aus dem allgemeinen Umweltrecht ergeben. Zu den auszuwertenden Unterlagen gehören neben dem Planfeststellungsbeschluss mit seinen Anlagen die Vereinbarungen mit Dritten. Ermitteln des Leistungsumfangs und Festlegen ergänzender Fachleistungen. | ||||
| b) | Zeichnerische Darstellung, Erläuterungen und zur Objektplanung | x | ||
| gehörige Berechnungen mit allen für die Ausführung notwendigen | ||||
| Einzelangaben einschließlich Detailzeichnungen in den | ||||
| erforderlichen Maßstäben | ||||
| Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die zeichnerische Darstellung, Erläuterung und zur Objektplanung gehörige Berechnung mit allen für die Ausführung notwendigen Einzelangaben einschließlich Detailzeichnungen in den erforderlichen Maßstäben zu erstellen: ▪ Die Zeichnerische Darstellung des Objekts muss alle für die Ausführung notwendigen Einzelangaben, endgültige, vollständige Ausführungs-, Detail- und Konstruktionszeichnungen (im Maßstab 1:50 bis 1:10, bei Freianlagen, je nach Art des Bauvorhabens im Maßstab 1:200 bis 1:50) und erforderliche textliche Ausführungen enthalten. Ausführungszeichnungen müssen alle Einzelheiten des Bauwerks, entsprechend dem genehmigten Entwurf und der genehmigten Baubeschreibung beziehungsweise des Raumbuches enthalten und sind mit allen Angaben und Anweisungen so ausführlich darzustellen, dass eine einwandfreie Ausführung des Bauwerks möglich ist ▪ Erstellen der endgültigen und vollständigen Ausführungszeichnungen mit allen für die Bauausführung erforderlichen Angaben (Maße, Material- und Konstruktionsangaben, Höhenkoten). ▪ Die Ausführungszeichnungen bestehen mindestens aus: - Querprofile und Deckenhöhenpläne, - weiteren Detail- und Konstruktionszeichnungen im Maßstab 1:20 bis 1:1 für alle Gewerke/Fachlose als hinreichend |
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| Leistungsbeschreibung | AN | AG | entfällt | |
|---|---|---|---|---|
| differenzierte Grundlage für die Vorbereitung der Vergabe und die Bauausführung ▪ Der Differenzierungsgrad der Ausführungsunterlagen muss unbeschadet der Anforderungen des Auftraggebers mindestens dem Fachwissen der jeweils ausführenden Unternehmen gerecht werden ▪ Es sind zusammengespielte, koordinierte Trassenpläne mit allen Gewerken zu erstellen. ▪ Die Pläne müssen dergestalt aufgebaut sein, dass sowohl einzelne ausgewählte Gewerke wie auch alle Gewerke dargestellt werden können (EDV-Layerstruktur). ▪ Aktualisierung der Sparten-/Trassenpläne mit farbiger Differenzierung: In den Plänen sind die einzelnen Typen übersichtlich mit dazugehöriger Legende darzustellen. Die Pläne sind dem Auftraggeber so rechtzeitig zur Durchsprache und Freigabe vorzulegen, dass der Planungsprozess nicht gestört wird. | ||||
| c) | Bereitstellen der Arbeitsergebnisse als Grundlage für die anderen an | x | ||
| der Planung fachlich Beteiligten und Integrieren ihrer Beiträge bis | ||||
| zur ausführungsreifen Lösung | ||||
| Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Grundlagen für die anderen an der Planung fachlich Beteiligten zu erarbeiten und ihre Beiträge bis zur ausführungsreifen Lösung zu koordinieren und integrieren: • Erstellen und Übergeben der von den anderen an der Planung fachlich Beteiligten benötigten Grundlagen, die als Basis für deren fachspezifische Leistungen erforderlich sind, • Übernahme der zutreffenden Leistungsergebnisse der anderen an der Planung fachlich Beteiligten in die Ausarbeitungen des AN, • Prüfung der Ausführungszeichnungen der an der Planung fachlich Beteiligten im Hinblick auf Erfüllung technischer und funktionaler Aspekte; Einarbeiten der Ergebnisse der externen Gutachter und Sonderfachplaner (Denkmalschutz, Naturschutz, etc.) | ||||
| d) | Vervollständigen der Ausführungsplanung während der | x | ||
| Objektausführung | ||||
| Der Auftragnehmer verpflichtet sich zum Vervollständigen der Ausführungsplanung während der Objektausführung Fortschreiben der Ausführungsunterlagen auch bei Änderungen anderer Leistungsbilder wie z. B. Objektplanung Ingenieurbauwerke und Bauablaufpläne einschließlich Verkehrsführungskonzept) oder Technische Ausrüstung während der Bauausführung. | ||||
| 7. | Leistungsphase 5 Besondere Leistungen | |||
| a) | Markierungsplan | x | ||
| 8. | Leistungsphase 6 Vorbereiten der Vergabe |
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| Leistungsbeschreibung | AN | AG | entfällt | |
|---|---|---|---|---|
| a) | Ermitteln von Mengen nach Einzelpositionen unter Verwendung der | x | ||
| Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter | ||||
| Der Auftragnehmer verpflichtet sich zum Ermitteln und Zusammenstellen | ||||
| von Mengen nach Einzelpositionen unter Verwendung aller Beiträge | ||||
| anderer an der Planung fachlich Beteiligter als Grundlage für das | ||||
| Aufstellen von Leistungsbeschreibungen | ||||
| • Die Abstimmung und Festlegung der Schnittstellen beziehungsweise | ||||
| Leistungsabgrenzungen mit den anderen an der Planung fachlich | ||||
| Beteiligten erfolgt durch den AN. | ||||
| • Vervollständigen und Detaillieren der Mengenermittlungen, die bereits | ||||
| für die Kostenberechnung erstellt wurden | ||||
| • Die Mengen sind mit hohem Genauigkeitsgrad zu ermitteln. | ||||
| Risikozuschläge bedürfen der vorherigen Abstimmung mit dem | ||||
| Auftraggeber und sind in den Mengenermittlungen gesondert | ||||
| auszuweisen, | ||||
| • Die Ermittlung von Mengen ist EDV-mäßig zu dokumentieren, so | ||||
| dass ein direkter Vergleich mit dem Aufmaß der ausführenden Firmen | ||||
| möglich wird | ||||
| • Der Auftragnehmer erstellt Planunterlagen, die der Mengenermittlung | ||||
| beigefügt werden, als gewerkespezifische Positionspläne | ||||
| • Übernahme der von den anderen an der Planung fachlich Beteiligten | ||||
| zur Verfügung zu stellenden Informationen für bauseitige | ||||
| Vorleistungen, wie z.B. der Technischen Ausrüstung mit genauen | ||||
| Mengen, Maßen und Dimensionen | ||||
| Die Ergebnisse sind als prüffähige Unterlagen an den Auftraggeber zu | ||||
| übermitteln. | ||||
| b) | Aufstellen der Vergabeunterlagen insbesondere Anfertigen der | x | ||
| Leistungsbeschreibungen mit Leistungsverzeichnissen sowie der | ||||
| Besonderen Vertragsbedingungen | ||||
| Der Auftragnehmer verpflichtet sich zum Aufstellen der | ||||
| Vergabeunterlagen, insbesondere Anfertigen der | ||||
| Leistungsbeschreibungen mit Leistungsverzeichnissen nach | ||||
| Leistungsbereichen / Vergabeeinheiten sowie der besonderen | ||||
| Vertragsbedingungen | ||||
| ▪ Erstellung der technischen Ausschreibungsunterlagen, insbes. | ||||
| Leistungsbeschreibungen, Leistungsverzeichnisse, technische | ||||
| Vorbemerkungen, Baubeschreibungen, etc. | ||||
| ▪ Die Struktur der Vergabeeinheiten / Leistungsbeschreibungen ist | ||||
| vorab mit dem Auftraggeber abzustimmen, | ||||
| ▪ Berücksichtigung von Schutzmaßnahmen für die vorhandene | ||||
| Bausubstanz in den Ausschreibungen | ||||
| ▪ Einarbeiten der Prüfergebnisse des Auftraggebers aus Anlass der | ||||
| Prüfung der Ausführungsplanung in den Ausschreibungen | ||||
| ▪ Einarbeiten der Mindestbedingungen für Nebenangebote sowie | ||||
| Anforderungen an die Nachweise der Gleichwertigkeit | ||||
| ▪ Ermittlung der ausschreibungsrelevanten Rahmenbedingungen (z.B. | ||||
| Zusammenspiel von Verkehrsführung und Baustellenlogistik) | ||||
| ▪ Die Leistungsbeschreibungen mit ausgefüllten Preisen und etwaigen | ||||
| Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen sind dem AG, je | ||||
| Ausschreibungspaket, so rechtzeitig zur Prüfung und Freigabe |
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| Leistungsbeschreibung | AN | AG | entfällt | |
|---|---|---|---|---|
| vorzulegen (Papier und *.pdf-Datei), dass evtl. notwendige | ||||
| Änderungen / Ergänzungen vor Versand der Unterlagen eingearbeitet | ||||
| werden können. | ||||
| ▪ Der Auftragnehmer hat an gemeinsamen LV-Lesungen mit dem | ||||
| Auftraggeber teilzunehmen und diese zu dokumentieren. | ||||
| ▪ Die in die Vergabeunterlagen einzubeziehenden rechtlichen | ||||
| Regelungen wie | ||||
| - Bewerbungsbedingungen, | ||||
| - Zusätzliche Vertragsbedingungen, | ||||
| - sind nicht Gegenstand der Leistungen des AN. Diese Unterlagen | ||||
| sind vom Auftraggeber in die Vergabeunterlagen zu integrieren. | ||||
| ▪ Leistungsbeschreibungen sind, soweit nicht ausdrücklich anders | ||||
| vereinbart, getrennt nach Bauteilen, sachgerechten Losen und Titeln | ||||
| aufzustellen; die TOB-Struktur und die sonstigen Vorgaben des | ||||
| Auftraggebers sind zu berücksichtigen. | ||||
| ▪ Leistungsverzeichnisse sollen möglichst unter Verwendung des | ||||
| aktuellen StLB bzw. StLK aufgestellt werden. | ||||
| ▪ Die Vorgabe bestimmter Produkte ist nicht zulässig, es darf allerdings | ||||
| ein Leitprodukt mit dem Hinweis „oder gleichwertig“ angegeben | ||||
| werden. | ||||
| ▪ Das Aufstellen der Leistungsbeschreibung mit | ||||
| Leistungsverzeichnissen hat nach dem StLK/EGT -Katalog des | ||||
| Auftraggebers zu erfolgen. Sollten einzelne Positionen nur nach dem | ||||
| Standardleistungsbuch (StLB) erstellt werden können, sind diese vor | ||||
| der Übergabe in ein StLK-Format zu konvertieren. Die | ||||
| Datenübergabe hat im Katalog-Format zu erfolgen. Freitextpositionen | ||||
| sind auf ein Minimum zu beschränken. | ||||
| ▪ Die OZ-Gliederung ist mit dem Auftraggeber abzustimmen. Die | ||||
| Ordnungszahlen müssen durchlaufend sein. Vorbemerkungen sind | ||||
| Bestandteil der DA 81 | ||||
| ▪ Die Daten sind mit einem AVA-Programm zu erfassen und auf einem | ||||
| mit dem Auftraggeber abgestimmten Datenträger gemäß GAEB | ||||
| Version 90, Datenaustauschphase 81 (GAEB 90, DA 81) zu | ||||
| übergeben. Die Vorgaben der GAEB-Schnittstelle sind zwingend | ||||
| einzuhalten | ||||
| c) | Abstimmen und Koordinieren der Schnittstellen zu den | x | ||
| Leistungsbeschreibungen der anderen an der Planung fachlich | ||||
| Beteiligte | ||||
| Der Auftragnehmer verpflichtet sich zum Abstimmen und Koordinieren der | ||||
| Leistungsbeschreibungen der an der Planung fachlich Beteiligten | ||||
| ▪ Abstimmung eines Ausschreibungskonzeptes mit dem AG. | ||||
| ▪ rechtzeitiges Anfordern der Beiträge der anderen an der Planung | ||||
| fachlich Beteiligten. | ||||
| ▪ Koordinieren der Leistungen der anderen an der Planung fachlich | ||||
| Beteiligten, insbesondere betreffend: | ||||
| - einheitlicher, VOB-konformer Systematik, | ||||
| - zweifelsfreier, fortlaufender Seitennummerierung, | ||||
| - Vermeidung von Leistungsüberschneidungen oder | ||||
| Leistungslücken. | ||||
| ▪ Erarbeiten einer Liste der mit Abnahme der Leistungen der | ||||
| ausführenden Firmen |
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| Leistungsbeschreibung | AN | AG | entfällt | |
|---|---|---|---|---|
| ▪ zur Verfügung zu stellenden Objektdokumentation mit: | ||||
| - Bedienungs- und Wartungsanleitungen für Maschinen und | ||||
| Geräte, | ||||
| - Prüf- und Wartungsbücher, | ||||
| - Prüf-/Abnahmeprotokolle (VdS, TÜV u.a.), | ||||
| - Errichterbescheinigungen, | ||||
| - Protokolle über die Einweisung des Wartungs- und | ||||
| Bedienungspersonals des AG/ Nutzers in die Anlagen durch die | ||||
| ausführenden Firmen, | ||||
| - Wartungsvertragsempfehlungen, | ||||
| - Produkt- und Ersatzteillisten in einer mit dem Auftraggeber | ||||
| abzustimmenden Differenzierung | ||||
| d) | Festlegen der wesentlichen Ausführungsphasen | x | ||
| Der Auftragnehmer verpflichtet sich zum Festlegen der wesentlichen | ||||
| Ausführungsphasen | ||||
| ▪ Der Bauphasenplanung bzw. Bauzustandsplanung ist unter | ||||
| Berücksichtigung betrieblicher und umweltrelevanter Vorgaben (z.B. | ||||
| bezüglich des Baulärmes, Erschütterungen, Nacht- und | ||||
| Wochenendarbeiten) zu erarbeiten | ||||
| Vertragsrelevante Ausführungsfristen und Termine (z.B. Baubeginn, | ||||
| Einzelfristen, Fertigstellung) sind in Abstimmung mit dem AG festzulegen | ||||
| und in die Vergabeunterlagen zu übernehmen. | ||||
| e) | Ermitteln der Kosten auf Grundlage der vom Planer | x | ||
| (Entwurfsverfasser) bepreisten Leistungsverzeichnisse | ||||
| Der Auftragnehmer verpflichtet sich zum Ermitteln der Kosten auf | ||||
| Grundlage der vom Planer (Entwurfsverfasser) bepreisten | ||||
| Leistungsverzeichnisse | ||||
| Der Auftragnehmer hat in Vorbereitung der Vergabe alle Einzelpositionen | ||||
| des von ihm erstellten Leistungsverzeichnisses (bzw. der | ||||
| Leistungsbeschreibung bei funktionalem LV) mit marktüblichen Preisen | ||||
| zu versehen. | ||||
| f) | Kostenkontrolle durch Vergleich der vom Planer (Entwurfsverfasser) | x | ||
| bepreisten Leistungsverzeichnisse mit der Kostenberechnung | ||||
| Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Kostenkontrolle durch Vergleich | ||||
| der vom Planer (Entwurfsverfasser) bepreisten Leistungsverzeichnisse | ||||
| mit der Kostenberechnung | ||||
| ▪ Auf Veranlassung des Auftraggebers ist im Bedarfsfall die | ||||
| genehmigte Kostenberechnung fortzuschreiben. | ||||
| ▪ Bei Abweichungen von >10%, die die Wirtschaftlichkeit negativ | ||||
| beeinflussen, ist die Entscheidung des Auftraggebers einzuholen. | ||||
| ▪ In der Kostenkontrolle festgestellte Abweichungen sind zu | ||||
| dokumentieren und zu begründen. | ||||
| g) | Zusammenstellen der Vergabeunterlagen | x |
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| Leistungsbeschreibung | AN | AG | entfällt | |
|---|---|---|---|---|
| Der Auftragnehmer verpflichtet sich zum Zusammenstellen der | ||||
| Vergabeunterlagen. | ||||
| 9. | Leistungsphase 7 Mitwirken bei der Vergabe | |||
| a) | Einholen von Angeboten | x | ||
| Erarbeiten der für die Bekanntmachung in Abhängigkeit vom Vergabever- | ||||
| fahren erforderlichen Texte und Vordrucke und Versenden der Bekanntma- | ||||
| chung an die entsprechenden Bekanntmachungsorgane (z.B. Submissi- | ||||
| onsanzeiger, Amtsblatt der EU) in Abstimmung mit dem zuständigen Fach- | ||||
| einkäufer. | ||||
| Versenden der abgeforderten Angebotsunterlagen im Benehmen mit dem | ||||
| zuständigen Einkauf und dokumentieren der Absendung. | ||||
| Beantworten von Bieter-/Bewerberanfragen während der Angebotsfrist in | ||||
| Abstimmung mit dem zuständigen Facheinkäufer. | ||||
| b) | Prüfen und Werten der Angebote, Aufstellen der Preisspiegel | x | ||
| Dem AN obliegt | ||||
| das Nachrechnen aller Angebote | ||||
| das Erstellen eines Preisspiegels | ||||
| die fachtechnische Beurteilung/Wertung der Angebote insbesondere | ||||
| auch der Nebenangebote und Änderungsvorschläge im Hinblick auf | ||||
| • technische Durchführbarkeit | ||||
| • Gleichwertigkeit zum Ausschreibungsentwurf | ||||
| • mittelbare Kosten | ||||
| • Bauzustände | ||||
| • Ausführungsfristen | ||||
| • Unterhaltungskosten/LCC etc. | ||||
| das Analysieren des Preisspiegels auf Plausibilität und | ||||
| Marktkonformität der angebotenen Preise. | ||||
| das Aufspüren spekulativer Angebotspreise | ||||
| c) | Abstimmen und Zusammenstellen der Leistungen der fachlich | x | ||
| Beteiligten, die an der Vergabe mitwirken | ||||
| d) | Führen von Bietergesprächen | x | ||
| Erarbeiten von Fragekatalogen für die Bietergespräche im Benehmen mit | ||||
| den fachtechnisch und kaufmännisch zuständigen Stellen des AG. | ||||
| Teilnehmen an Bietergesprächen (=Aufklärungsgesprächen, | ||||
| Vertragsverhandlungen). Fachtechnische Beratung und Unterstützung vor | ||||
| und während der Bietergespräche mit Blick auf Konformität mit den |
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| Leistungsbeschreibung | AN | AG | entfällt | |
|---|---|---|---|---|
| technischen, terminlichen, finanziellen Zielen der geplanten | ||||
| Baumaßnahme. | ||||
| Beantworten von Fragen der Bieter zur Ausführung und | ||||
| Ausführungsplanung. | ||||
| Fertigen von Niederschriften und/oder Verhandlungsprotokolle über die | ||||
| Verhandlungsinhalte- und -ergebnisse der Bietergespräche. Einholen der | ||||
| Unterschriften der Bevollmächtigten. | ||||
| e) | Erstellen der Vergabevorschläge, Dokumentation des | x | ||
| Vergabeverfahrens | ||||
| ▪ | ||||
| f) | Zusammenstellen der Vertragsunterlagen | x | ||
| Abschließende Zusammenstellung der endgültigen Vertragsunterlagen | ||||
| inkl. Protokolle. | ||||
| g) | Vergleichen der Ausschreibungsergebnisse mit den vom Planer | x | ||
| bepreisten Leistungsverzeichnissen und der Kostenberechnung | ||||
| Vergleichende Gegenüberstellung der Ausschreibungsergebnisse mit den | ||||
| vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnissen aus Lph 6. Aufzeigen und | ||||
| Begründen von Abweichungen sowie von Einsparmöglichkeiten. | ||||
| Vergleich des Angebots-LV mit den eingestellten Kosten | ||||
| (Mittelbedarfsplan). Bei wesentlichen Kostenänderungen (> 10 %) sind | ||||
| ergänzende Freigabeanträge entsprechend den Richtlinien des AG bzw. | ||||
| den zuständigen Behörden zu erarbeiten. | ||||
| h) | Mitwirkung bei der Auftragserteilung | x | ||
| Die vertragsrelevanten Ergebnisse aus den Bietergesprächen sind im | ||||
| Benehmen mit dem zuständigen Einkauf als Verhandlungsprotokolle | ||||
| aufzubereiten und in vervielfältigungsfähiger Form zu übergeben. | ||||
| 10. | Leistungsphase 8 Bauoberleitung | |||
| a) | Einmaliges Prüfen von Plänen auf Übereinstimmung mit dem | x | ||
| auszuführenden Objekt und Mitwirken bei deren Freigabe | ||||
| Die Prüfpflicht im Zusammenhang mit Plänen Dritter beinhaltet auch die | ||||
| Überprüfung auf Vollständigkeit und Plausibilität in Bezug auf andere | ||||
| Pläne. | ||||
| b) | Aufstellen, Fortschreiben und Überwachen eines Terminplans | x | ||
| (Balkendiagramm) | ||||
| Der Terminplan muss auch die Abhängigkeiten der einzelnen Gewerke | ||||
| aufzeigen. | ||||
| c) | Veranlassen und Mitwirken beim Inverzugsetzen der ausführenden | x | ||
| Unternehmen | ||||
| Permanentes Überwachen der genehmigten | ||||
| Bauzeitenpläne/Bauablaufpläne; Soll – Ist Vergleiche. Information der für |
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| Leistungsbeschreibung | AN | AG | entfällt | |
|---|---|---|---|---|
| die Bauausführung verantwortlichen Stelle des AG bei sich | ||||
| abzeichnenden Schwierigkeiten und Zeitverzögerungen. | ||||
| Dokumentiertes Abhilfeverlangen entsprechend § 5 Abs. 3 VOB/B in eige- | ||||
| ner Zuständigkeit. | ||||
| Bereitstellen und Auflisten von Daten. | ||||
| Vorbereiten rechtsförmlicher Schreiben zu Inverzugsetzung ausführender | ||||
| Unternehmen in Abstimmung mit dem AG. | ||||
| d) | Kostenfeststellung, Vergleich der Kostenfeststellung mit der | x | ||
| Auftragssumme | ||||
| Ermitteln und systematisches Zusammenfassen der tatsächlich | ||||
| entstandenen Gesamtprojektkosten. | ||||
| Grundlage hierfür sind: | ||||
| • geprüfte Abrechnungsbelege z. B. Schlussrechnung, Gebühren, Kos- | ||||
| tenbelege, Aufmaße, Nachweise der Eigenleistungen | ||||
| • Planunterlagen, z. B. Abrechungszeichnungen | ||||
| • Erläuterungen, z. B. Begründung und Beschreibung von Änderungen | ||||
| oder nachträglichen bzw. zusätzlichen Leistungen | ||||
| Vergleich der Leistungsabrechnung der ausführenden Unternehmen und | ||||
| Projektbeteiligten mit den Vertragspreisen, Aufzeigen und Begründen von | ||||
| Abweichungen zwischen der Kostenfeststellung und den | ||||
| Auftragssummen. | ||||
| e) | Abnahme von Bauleistungen, Leistungen und Lieferungen unter | x | ||
| Mitwirkung der örtlichen Bauüberwachung und anderer an der | ||||
| Planung und Objektüberwachung fachlich Beteiligter, Feststellen | ||||
| von Mängeln, Fertigung einer Niederschrift über das Ergebnis der | ||||
| Abnahme | ||||
| Abnehmen von Teilen der Leistung gemäß § 4 Abs. 10 VOB/B in eigener | ||||
| Zuständigkeit. | ||||
| Abnehmen gesondert beauftragter Fachplanerleistungen in eigener | ||||
| Zuständigkeit. | ||||
| Abstimmen, Vorbereiten und Mitwirken von rechtgeschäftlichen | ||||
| Abnahmen für Leistungen und Lieferungen. | ||||
| Erstellen von Abnahmeniederschriften über die vorgenannten Abnahmen | ||||
| unter Verwendung der maßgebenden Vordrucke. | ||||
| Die Niederschriften über rechtgeschäftliche Abnahmen werden durch den | ||||
| AG, die übrigen durch den AN unterzeichnet. | ||||
| f) | Überwachen der Prüfungen der Funktionsfähigkeit der Anlagenteile | x | ||
| und der Gesamtanlage | ||||
| g) | Antrag auf behördliche Abnahmen und Teilnahme daran | x |
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| Leistungsbeschreibung | AN | AG | entfällt | |
|---|---|---|---|---|
| Abstimmen, Vorbereiten und Teilnehmen bei behördlichen und | ||||
| bauaufsichtlichen Abnahmen. Hierzu gehört auch das Stellen der | ||||
| entsprechenden Anträge und das Fertigen entsprechender | ||||
| Niederschriften. | ||||
| h) | Übergabe des Objekts | x | ||
| Zusammenstellen, überprüfen, vervollständigen/ergänzen der Bauakte in | ||||
| Abstimmung mit dem AG und unter Verwendung der vom AG | ||||
| vorgegebenen Dokumentenmanagementsysteme. Zeitnahe Übergabe der | ||||
| Anlage(n) an den Anlagenverantwortlichen des AG einschließlich der für | ||||
| die Nutzung und Instandhaltung notwendigen Unterlagen im Benehmen | ||||
| mit dem AG. | ||||
| Vorbereiten und Fertigen der Übergabe-Niederschrift. | ||||
| i) | Auflisten der Verjährungsfristen der Mängelansprüche | x | ||
| Die für die gegenständliche(n) Anlage(n) maßgebenden | ||||
| Verjährungsfristen sind unter Beachtung der vertraglichen | ||||
| Vereinbarungen detailliert und geordnet aufzulisten und bei der Übergabe | ||||
| der Anlage(n) vorzulegen. | ||||
| j) | Zusammenstellen und Übergeben der Dokumentation des | x | ||
| Bauablaufs, der Bestandsunterlagen und der Wartungsvorschriften | ||||
| Die Dokumentation des Bauablaufs, die aktuellen Bestandsunterlagen | ||||
| und die für die technischen Anlagen maßgebenden Wartungsvorschriften | ||||
| sind zu sichten, zu ordnen und in gegliederter Form dem Auftraggeber zu | ||||
| übergeben. |
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