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Anlage_061_LB_Objektplanung_IngBau.pdf

Generalplanungsleistungen für die Generalinstandsetzung der Maximiliansbrücken

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 07.10.2026, 12:47 (Europe/Berlin)

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Generalinstandsetzung Maximiliansbrücken Objektplanung Ingenieurbauwerke Objektplanung Verkehrsanlagen Fachplanungen Tragwerksplanung Anlage 6.1 – Leistungsbild Objektplanung Ingenieurbauwerke

LeistungsbeschreibungANAGentfällt
1.Leistungsphase 1 Grundlagenermittlung
a)Klären der Aufgabenstellung aufgrund der Vorgaben oder derx
Bedarfsplanung des Auftraggebers
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die genaue Aufgabenstellung aufgrund von Vorgaben und Bedarfsplanung zu klären und die Landeshauptstadt München zu einem optimalen Vorgehen zu beraten. Das mit dem AG abgestimmte Ergebnis ist schriftlich festzuhalten. Es sind insbesondere folgende Leistungen zu erbringen: ▪ Überprüfung der Aufgabenstellung auf der Basis der von der Landeshauptstadt München festgelegten technischen, funktionalen, terminlichen und kostenmäßigen Planungs- und Projektziele ▪ Analyse der Grundlagen, Feststellung von weiterem Klärungsbedarf, Handlungsempfehlungen an den Auftraggeber zur Optimierung der Planungsgrundlagen ▪ Ermitteln der Voraussetzungen zur Lösung der Bauaufgabe ▪ Klären und Erläutern der wesentlichen funktionalen, technischen und bauphysikalischen Vorgänge und Bedingungen ▪ Abklärung bauplanungs- und bauordnungsrechtlicher Randbedingungen ▪ Abklärung nachbarrechtlicher Randbedingungen ▪ Abklärung weiterer, an der Maßnahme beteiligter Planungsstellen (z.B. MVV, Stadtwerke…) ▪ Abklärung der Planungen Dritter, die die Maßnahme beeinflussen können ▪ Konkretisieren der Vorstellungen des Auftraggebers zu: ▪ Größe des Objekts (Beschreibung und quantitative Bedarfsanalyse) ▪ technisch-konstruktiven Möglichkeiten für die Ausführung ▪ Baustandards (Qualitätsfestlegung ggf. im Vergleich mit einem Vergleichsobjekt) ▪ Planungs-, Bauzeit und Bauablauf (z.B. Arbeiten bei laufendem Betrieb bzw. fortdauernder Objektnutzung mit Schaffung von Provisorien)
b)Ermitteln der Planungsrandbedingungen sowie Beraten zumx
gesamten Leistungsbedarf
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Landeshauptstadt München zum gesamten Leistungsbedarf der Maßnahme zu beraten, insbesondere in Hinblick auf folgende Punkte: ▪ Notwendige Gutachten ▪ Notwendige Untersuchungen ▪ Notwendige Vermessungsleistungen ▪ Weitere, von Dritten zu erbringende Leistungen, die für den Abschluss der Planung notwendig sind Zusammenstellen von Informationen zum Objekt: ▪ Angaben aus Geologie, ▪ Angaben zur Hydrologie, ▪ Angaben zur Geometrie (z. B. Lichte Höhe, Lichte Weite, Querschnittsaufteilung (Fahrspuren)

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Generalinstandsetzung Maximiliansbrücken Objektplanung Ingenieurbauwerke Objektplanung Verkehrsanlagen Fachplanungen Tragwerksplanung Anlage 6.1 – Leistungsbild Objektplanung Ingenieurbauwerke

LeistungsbeschreibungANAGentfällt
▪ Weitere, von Dritten zu erbringende Leistungen, die für den Abschluss der Planung notwendig sind Zusammenstellen der bereits vorhandenen Unterlagen: ▪ aus den vorangegangenen Leistungsphasen der Ingenieurbauwerke ▪ Bauwerksbuch, Bauwerksakte usw. ▪ vorangegangene Untersuchungen (z. B. Objektbezogene Schadensanalyse) Zusammenstellen der die Aufgabe beeinflussenden Planungsabsichten. Hierzu gehören insbesondere auch örtliche Planungen z. B. von Kommunen, Wasserbehörden, Eisenbahnkreuzungspartnern und sonstigen Planungen Dritter (z. B. Ver- u. Entsorgungsunternehmen). Auflisten der für die Maßnahme relevanten öffentlich-rechtlichen Randbedingungen (z. B. Wasserschutzzonen, Umweltschutzgebiete). Aufzeigen des Leistungsumfanges und der erforderlichen Vorarbeiten. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die durch die Landeshauptstadt München gebundene Firma für die Baugrunderkundung zu unterstützen, insbesondere beim Erstellen eines Konzepts für das Herstellen der Aufschlussbohrungen für die Baugrunderkundung. Hierzu gehören: - Abstimmungen mit anderen baureferatsinternen Abteilungen wie J3 und Gartenbau sowie anderen Trägern öffentlicher Belange bzgl. der Auflagen und Ausführung bei den Aufschlussbohrungen - Abstimmung der eventuell notwendigen Verkehrssicherung für die Herstellung der Aufschlussbohrungen - Konzepterstellung für die Durchführung der Aufschlussbohrungen einschl. entsprechende Skizzen - Untersuchung Möglichkeiten Einsatz der eventuell notwendigen Autokräne auf der Brücke - Erstellen und Abstimmen der Pläne für die Herstellung der Bohrungen - Zuarbeit Ausschreibung Verkehrssicherungsleistung zur Integration in die Ausschreibung der Aufschlussbohrungen Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Landeshauptstadt München bei den hydraulischen Berechnungen mit den Einbauten im Bauzustand sowie zu wasserbaulichen Themen und Planungen zu beraten und zu unterstützen. Hierzu gehören: - Abstimmungen mit anderen baureferatsinternen Abteilungen wie J3 sowie anderen Trägern öffentlicher Belange - Vorbereitung für die durchzuführende Untersuchung und Prüfung der Projektunterlagen - Aktualisierung der Modelle, Berechnung der Wasserspiegellagen und Ermittlung der Überschwemmungsgebiete im Istzustand - Modellierung, Berechnung der Wasserspiegellagen und Auswertung für die Bauzustände - Ergebnisaufbereitung und Berichtserstellung
c)Formulieren von Entscheidungshilfen für die Auswahl anderer anx
der Planung fachlich Beteiligter

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LeistungsbeschreibungANAGentfällt
Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Landeshauptstadt München bei der Auswahl anderer an der Planung fachlich Beteiligter zu unterstützen, insbesondere durch folgende Leistungen: ▪ Beratung zur Abgrenzung von Leistungen und Verantwortungsbereichen ▪ Beratung zu Anforderungsprofilen und erforderlichen Qualifikationen der Fachplaner, inkl. Umfang der Fachplanerleistungen und überschlägiger Kostenermittlung ▪ Beratung zum Finanzbedarf der Maßnahme, insbesondere in Hinblick auf Schwellenwerte für die Vergabe ▪ Beratung zu geeigneten Fachplanern, auf Verlangen Benennung entsprechender Firmen Angabe der für das Objekt erforderlichen fachspezifischen Beiträge (z. B. hydrologische, geologische Untersuchungen, Vermessungsleistungen, Immissionsschutz, denkmalpflegerischer Beitrag) mit Begründungen
d)Bei Objekten nach § 41 Nr. 6 und 7, die eine Tragwerksplanungx
erfordern: Klären der Aufgabenstellung auch auf dem Gebiet der
Tragwerksplanung
Der Auftraggeber verpflichtet sich, bei den Objekten nach §41 Nr. 6 und 7, die Aufgabenstellung auch auf dem Gebiet der Tragwerksplanung zu klären und dafür insbesondere folgende Leistungen zu erbringen: ▪ Ermitteln, ob eine Tragwerksplanung notwendig ist ▪ Grundlagenermittlung für die Tragwerksplanung ▪ Zusammenstellen der Ergebnisse in einer Form und Weise, die für die spätere Übergabe an einen Tragwerksplaner geeignet ist (Papierform als gesonderter Ordner in zweifacher Ausfertigung, PDF-Unterlagen digital)
e)Ortsbesichtigungx
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, eine ausreichende Vorstellung von der Umgebung der geplanten Maßnahme durch Ortsbesichtigung zu erlangen. Dies umfasst insbesondere: ▪ Ziehen von Rückschlüssen auf Untergrund und Grundwasser anhand der Vegetation ▪ Feststellen von Randbedingungen ▪ Überprüfen der verfügbaren Ausgangsdaten (Bestandsunterlagen etc.) durch Inaugenscheinnahme auf Vollständigkeit und Sinnhaftigkeit. Bei Abweichungen bzw. Unvollständigkeit ist der AG zu unterrichten, die erforderlichen Ergänzungen sind aufzuzeigen und ggf. sind zusätzliche Maßnahmen (z. B. Suchgrabungen für Sparten) zu beauftragen
f)Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnissex
Der Auftragnehmer verpflichtet sich die Ergebnisse seiner Arbeit in geeigneter Form zusammenzufassen, zu erläutern und zu dokumentieren. Dies umfasst insbesondere folgende Leistungen: ▪ Erstellung und Übergabe eines Gesamt-Erläuterungsberichtes mit allen Arbeitsergebnissen und ausführlicher erschöpfender

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LeistungsbeschreibungANAGentfällt
Beschreibung des Ist-Zustandes sowie Beschreibung des Planungszieles mit Darstellung auf die weitere Bearbeitung, bezogen auf die Planungsaufgabe an den AG. In dem Bericht sind alle Sachverhalte aufzuzeigen, die die Maßnahme / das Objekt beeinflussen, die Arbeitsergebnisse der Fachplaner und Gutachter in einheitlicher Form zu integrieren. Es sind alle wesentlichen Aspekte und Abstimmungsergebnisse in der Weise darzustellen, dass eine zweifelsfreie Beurteilung aller wesentlichen Teile möglich ist. Weiterhin sind alle Arbeitsergebnisse (Zeichnungen, Berechnungen, Beschreibungen) beizufügen und eine begründete Empfehlung zum weiteren Vorgehen vorzuschlagen. ▪ Die Ergebnisse sind digital (als PDF) und in gedruckter Form in zweifacher Ausfertigung zu übergeben
2.Leistungsphase 2 Vorplanung
a)Analyse der Grundlagenx
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, zur Analyse der in der Leistungsphase 1 ermittelten Grundlagen ▪ Sichten der Unterlagen aus den vorangegangenen Leistungsphasen ▪ Analyse nach qualitativen und quantitativen Gesichtspunkten von allen vorhandenen Ergebnissen ▪ Festgestellte Mängel der Grundlagenermittlung sind zu dokumentieren ▪ Erarbeiten eines Arbeits- und Terminplanes unter Berücksichtigung der Fachbeiträge
b)Abstimmen der Zielvorstellungen auf die öffentlich-rechtlichenx
Randbedingungen sowie Planungen Dritter
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Zielvorstellungen der Landeshauptstadt München mit den öffentlich-rechtlichen Randbedingungen, den Planungen Dritter und allen sonstigen Randbedingungen sowie Zielkonflikten abzustimmen und die erforderliche bauordnungs- und bauplanungsrechtliche Vorgehensweise zu ermitteln. ▪ Randbedingungen sind zu gewichten und bewerten ▪ Die Absichten und Forderungen von Beteiligten sind zu koordinieren ▪ Information -und Abstimmungsgespräche sind zu führen, Informationsmaterial ist zu erstellen, zu präsentieren und bei Rückfragen zu erläutern ▪ Aus der Abstimmung folgende Auswirkungen sind aufzuzeigen, auf eventuelle Probleme und Zielkonflikte ist hinzuweisen Zusätzlich zu den allgemein zu beachtenden Randbedingungen und betroffenen Dritten sind bei Planungen der Landeshauptstadt München auch zu beachten: ▪ Berührungspunkte mit Planungen der Münchner Stadtwerke (öffentlicher Nahverkehr, Versorgungsinfrastruktur) ▪ Berührungspunkte mit Stadtgebietsentwicklungsplänen der Landeshauptstadt München ▪ Berührungspunkte mit Verkehrsnetzentwicklung des Mobilitätsreferats der Landeshauptstadt München

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LeistungsbeschreibungANAGentfällt
▪ Berührungspunkte mit Belangen des Denkmal-, Natur- und Hochwasserschutzes
c)Untersuchen von Lösungsmöglichkeiten mit ihren Einflüssen aufx
bauliche und konstruktive Gestaltung, Zweckmäßigkeit,
Wirtschaftlichkeit unter Beachtung der Umweltverträglichkeit
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, verschiedene Lösungsmöglichkeiten (Variantenuntersuchungen) auf Basis der ermittelten Anforderungen und Randbedingungen zu untersuchen. Dabei sollen besonders folgende Aspekte berücksichtigt werden: ▪ Einflüsse der Lösungsmöglichkeiten auf bauliche und konstruktive Gestaltung ▪ Einfluss der Lösungsmöglichkeiten auf Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit ▪ Einflüsse der Lösungsmöglichkeiten auf den laufenden Verkehr ▪ Einfluss der Lösungsmöglichkeit auf die Belastung der Anlieger der Baumaßnahme (durch Lärm, Staub, Erschütterung, etc.) ▪ Einflüsse der Lösungsmöglichkeiten auf die Umweltverträglichkeit der Maßnahme ▪ Einflüsse der Lösungsmöglichkeiten auf Bauphasen und Bauzustände, Flächenbedarf der Baumaßnahme ▪ Einflüsse der Lösungsmöglichkeiten auf die Lebenszykluskosten ▪ Für die Lösung der Aufgabenstellung notwendige Erkundungen sind durchzuführen
d)Beschaffen und Auswerten amtlicher Kartenx
Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Beschaffung und Auswertung aller notwendigen amtlichen Karten. Sie gehen in das Eigentum des AG über und sind mit dem vereinbarten Honorar abgegolten. Erforderliche Bearbeitung bzw. Ergänzungen sind mit dem AG abzustimmen.
e)Erarbeiten eines Planungskonzepts einschl. Untersuchung derx
alternativen Lösungsmöglichkeiten nach gleichen Anforderungen
mit zeichnerischer Darstellung und Bewertung unter Einarbeitung
der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, ein Planungskonzept einschließlich Untersuchung der alternativen Lösungsmöglichkeiten (Varianten) mit zeichnerischer Darstellung, hinreichender Erläuterung und Bewertung unter Einarbeitung der Beiträge anderer an der Planung fachlicher Beteiligter zu erstellen. Darin ist insbesondere darzulegen: ▪ Die Aufbereitung der Ergebnisse aus der Grundlagenermittlung ▪ Die Ermittlung und Bewertung des baulichen Bestandes sowie die Einarbeitung der Bestandspläne ▪ Überschlägig ermittelte Mengen und Kosten ▪ Überschlägige fachspezifische Berechnungen und gestalterische Aspekte ▪ Der Einfluss der Lösungsmöglichkeiten auf - Bautechnik (Substanzsicherung, Bodenanker, Grundwasserveränderungen, Setzungsrisiken u.a.) - Maßnahmen zur Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen, unterschieden nach Bauzeit und Endzustand

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LeistungsbeschreibungANAGentfällt
- Maßnahmen zur Erhaltung des laufenden Betriebes während der Bauzeit - Schutz des Bestandes während der Bauzeit - Bau-, Umbau- und Baunutzungskosten - Bauablauftermine ▪ Zeit- und Organisationsplan (Planung der Planung) ▪ Die wesentlichen, funktionalen, technischen, bauphysikalischen, wirtschaftlichen und energie-wirtschaftlichen Zusammenhänge, Lebenszykluskosten, Durchsetzbarkeit und Genehmigungsfähigkeit, Vorgänge und Bedingungen sowie die Belastung und Empfindlichkeit der betroffenen Ökosysteme ▪ Die alternativen Lösungsmöglichkeiten, mit zeichnerischer Darstellung, quantitativer und qualitativer Bewertung, in enger Abstimmung mit dem AG. Hierzu gehört auch die Untersuchung von Varianten auf der Basis des Stands der Technik und deren Bewertung hinsichtlich Investitions- und Nutzungsaufwand. Die alternativen Lösungsmöglichkeiten sind mit vergleichenden Darstellungen der Vor- und Nachteile in Bezug auf Bau-, Baunutzungskosten, Termine, Funktionalität, etc. gegenüberzustellen. ▪ Begründete Vorschläge zum weiteren Vorgehen des AGs
f)Klären und Erläutern der wesentlichen fachspezifischenx
Zusammenhänge, Vorgänge und Bedingungen
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die wesentlichen fachspezifischen Sachverhalte, Zusammenhänge, Vorgänge und Bedingungen zu klären und zu erläutern. Festlegen der Vorzugsvariante.
g)Vorabstimmungen mit Behörden und anderen an der Planungx
fachlich Beteiligten über die Genehmigungsfähigkeit, ggf. Mitwirken
bei Verhandlungen über die Bezuschussung und Kostenbeteiligung
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, mit Behörden und anderen, an der Planung fachlich Beteiligten, in Vorverhandlungen über die Genehmigungsfähigkeit zu treten und gegebenenfalls bei Verhandlungen über die Bezuschussung und Kostenbeteiligung mitzuwirken: ▪ Vorabstimmung über die Genehmigungsfähigkeit der Maßnahme mit Behörden und anderen an der Planung fachlich Beteiligten ▪ Abstimmung mit den anderen an der Planung fachlich Beteiligten über die etwaige Anwendung von Sondervorschriften aus deren Fachgebieten, die für die Genehmigungsfähigkeit zu beachten sind und/oder von Bedeutung sein können ▪ Gegebenenfalls Mitarbeit bei der Konzipierung eines genehmigungsfähigen, mit allen fachlich Beteiligten abgestimmten Brandschutzkonzeptes hinsichtlich eines Flucht- und Rettungswegkonzeptes ▪ Teilnahme an Verhandlungen mit den zuständigen Stellen und Berücksichtigungen der Ergebnisse in den Plänen
h)Mitwirken beim Erläutern des Planungskonzepts gegenüber Drittenx
an bis zu 2 Terminen
Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Mitwirkung beim Erläutern des Planungskonzepts gegenüber Dritten an bis zu zwei Terminen. Dritte

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LeistungsbeschreibungANAGentfällt
können auch Bürgerversammlungen oder politische Gremien sein, einschl. Vor- und Nachbereiten der Termine und Protokollierung der Termine.
i)Überarbeiten des Planungskonzepts nach Bedenken und Anregun-x
gen
Der Auftragnehmer verpflichtet sich zum Überarbeiten des Planungskonzepts nach Bedenken und Anregungen ▪ Vorabstimmung mit Behörden und anderen an der Planung fachlich Beteiligten über die Genehmigungsfähigkeit, ggf. Mitwirken bei Verhandlungen über die Bezuschussung und Kostenbeteiligung ▪ Klärung der Voraussetzungen für die Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens ▪ Klären der Zuwendungsfähigkeit, Mitwirken bei Verhandlungen ▪ Erstellung eines Rahmenterminplanes für die Planung und Umsetzung der Vorzugsvariante unter Berücksichtigung der Fachbeiträge
j)Kostenschätzung, Vergleich mit den finanziellen Rahmenbedingun-x
gen
Der Auftragnehmer verpflichtet sich für jede Variante, eine nach DIN 276:2018-12 erweiterte Kostenschätzung durchzuführen und mit den finanziellen Rahmenbedingungen zu vergleichen: ▪ Auf der Grundlage der Vorplanung ist eine Kostenschätzung zu erarbeiten, nach der vom Auftraggeber vorgegebenen Projektstruktur (TOB), Kostengliederung nach Bauelementen drei Gliederungs- Ebenen nach DIN 276:2018-12. In der Kostenschätzung sind sowohl alle Beiträge der Fach-/ Subplaner des AN, wie auch die Kosten anderer an der Planung Beteiligter vollständig zu integrieren, jedoch besonders kenntlich zu machen und in einer einheitlichen Form abzugeben. Auf der Grundlage der geprüften Kostenschätzung wird durch den Auftraggeber eine Kostenvorgabe für die Entwurfsplanung als verbindlich festgelegt ▪ Beim Vergleich mit den finanziellen Rahmenbedingungen muss ein etwaiges Missverhältnis aus geschätzten Kosten und geplanten Mitteln durch Erläuterungen für Ursachen und Behebungs- möglichkeiten ergänzt werden
k)Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnissex
Der Auftraggeber verpflichtet sich zum Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse: ▪ Erstellung und Übergabe eines Gesamt-Erläuterungsberichtes (Gliederungsstruktur ist mit dem AG vorabzustimmen) mit allen Arbeitsergebnissen - einschließlich alternativer Lösungsmöglichkeiten - an den AG. In dem Bericht sind alle Arbeitsergebnisse der Fachplaner und Gutachter in einheitlicher Form zu integrieren. Es sind alle wesentlichen Aspekte und Abstimmungsergebnisse in der Weise darzustellen, dass eine zweifelsfreie Beurteilung aller wesentlichen Teile möglich ist. Weiterhin sind alle Arbeitsergebnisse (Zeichnungen, Berechnungen, Beschreibungen) beizufügen und eine begründete Empfehlung zum weiteren Vorgehen vorzuschlagen.

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LeistungsbeschreibungANAGentfällt
▪ Erstellen und Durchführen einer Schlusspräsentation über die Vorplanung. Hier sind alle wesentlichen Ergebnisse der Vorplanung darzustellen, mündlich zu erläutern und eine begründete Empfehlung zum weiteren Vorgehen abzugeben. ▪ Den Ergebnisunterlagen der Vorplanung sind mindestens folgende Unterlagen in elektronischer Form, gemäß EDV-Richtlinien und schriftlich (in zweifacher Ausfertigung), beizufügen: ▪ Darstellung der wesentlichen Planungsergebnisse in Plänen, Schemata, Beschreibungen und Prozessabläufen ▪ Lagepläne und Spartenpläne mindestens im Maßstab 1:1000, Schnitte im Maßstab 1:200, mit allen für die Nachvollziehbarkeit der Kostenschätzung und zum Nachweis der Flächen- und Volumenberechnung relevanten Maßen und Höhenangaben. In den Grundrissen sind der Bestand und die Umbaumaßnahmen im Bestand kenntlich einzuarbeiten. ▪ Darstellung des Flucht- und Rettungswegekonzeptes ▪ Grundrisse und Schnitte zum statischen Konzept ▪ Grundrisse und Schnitte zu technischen Konzepten ▪ Kostenschätzung nach DIN 276:2018-12 ▪ Abweichungsanalyse zur Kostenvorgabe mit ggf. Kompensations- maßnahmen, ▪ Zusammenfassen der Ergebnisse der Technik ▪ Zuarbeit zum Erläuterungsbericht Baulogistik ▪ Bauablaufterminplan, gegebenenfalls mit Abweichungsanalyse ▪ Präsentationsmappe und Erläuterungsbericht, unter Integration aller anderen Planungsbeteiligten.
3.Leistungsphase 3 Entwurfsplanung
a)Erarbeiten des Entwurfs auf Grundlage der Vorplanung durchx
zeichnerische Darstellung im erforderlichen Umfang und
Detaillierungsgrad unter Berücksichtigung aller fachspezifischen
Anforderungen; Bereitstellen der Arbeitsergebnisse als Grundlage
für die anderen an der Planung fachlich Beteiligten, sowie
Integration und Koordination der Fachplanungen
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, auf Grundlage der Vorplanung einen vollständigen Entwurf zu erstellen. Dies geschieht stufenweise, zeichnerisch und unter Berücksichtigung aller funktionalen, technischen, bauphysikalischen und wirtschaftlichen Anforderungen, aller baulogistischen Erkenntnisse und unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter. Dabei ist insbesondere zu beachten: ▪ Veränderungen gegenüber der Vorplanung sind jeweils kenntlich zu machen und bedürfen der Genehmigung durch den Auftraggeber ▪ Prüfanmerkungen des Auftraggebers zu den Ergebnisunterlagen der Vorplanung sind in die Entwurfsplanung und alle weiteren Unterlagen einzuarbeiten ▪ Bestandspläne sind bei der Entwurfsplanung vollumfänglich zu berücksichtigen und einzuarbeiten ▪ Das Flucht- und Rettungswegekonzept aus der Vorplanung ist (soweit zutreffen) fortzuschreiben ▪ Für Abstimmungsgespräche mit dem Auftraggeber sind mindestens Übersichts-/Lagepläne im Maßstab 1:100 und 1:500 mit farbig flächiger Differenzierung und Legende zu erstellen

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LeistungsbeschreibungANAGentfällt
▪ In den Plänen sind die einzelnen Typen (Bewehrungsplan, Tragwerksplan, TGA etc.) übersichtlich mit dazugehöriger Legende darzustellen. Die Pläne sind dem Auftraggeber so rechtzeitig zur Durchsprache und Freigabe vorzulegen, dass der Planungsprozess nicht gestört wird. ▪ Festlegen der notwendigen Sicherungs- bzw. Umlegungsmaßnahmen für vorhandene Ver- und Entsorgungsleitungen in Abstimmung mit den Leitungsträgern. ▪ Ziel der Entwurfsplanung ist es eine technisch verbindliche, auf den Lebenszyklus gerechnet möglichst wirtschaftliche und umweltgerechte Lösung unter Einbeziehung aller fachlich beteiligter Stellen und Dritter zu erstellen, den Zeitraum für die Realisierung festzulegen, die Kosten zu veranschlagen, die Wirtschaftlichkeit der Maßnahme zu bestätigen und die Baufreigabe in finanzieller Hinsicht zu erwirken.
b)Erläuterungsbericht unter Verwendung der Beiträge anderer an derx
Planung fachlich Beteiligter
Der Auftragnehmer verpflichtet sich zum Erstellen eines Erläuterungsbe- richtes unter der Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fach- lich Beteiligter. Bei mehreren Lösungsvarianten in der Vorplanung hat der Erläuterungsbericht darzulegen, welche davon warum für die Entwurfspla- nung ausgewählt wurde. Die Übergabe des Berichts hat in Schriftform (zweifache Ausfertigung) und digital zu geschehen. Die Gliederung des Erläuterungsberichts orientiert sich nach den Vorgaben der RAB-ING und ist mit dem AG rechtzeitig abzustimmen.
c)Fachspezifische Berechnungen, ausgenommen Berechnungen ausx
anderen Leistungsbildern
Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Durchführung aller notwendigen fachspezifischen Berechnungen ausgenommen Berechnungen aus ande- ren Leistungsbildern
d)Ermitteln und Begründen der zuwendungsfähigen Kosten, Mitwirkenx
beim Aufstellen des Finanzierungsplans sowie Vorbereiten der
Anträge auf Finanzierung
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die zuwendungsfähigen Kosten zu ermitteln und zu begründen und beim Aufstellen des Finanzierungsplans sowie der Vorbereitung der Anträge auf Finanzierung mitzuwirken
e)Mitwirken beim Erläutern des vorläufigen Entwurfs gegenüber Drit-x
ten an bis zu 3 Terminen. Überarbeiten des vorläufigen Entwurfs auf-
grund von Bedenken und Anregungen
▪ Termin vorbereiten (Vorschlag zum Besprechungsablauf; Erläuterung des Entwurfs), Protokollführung, Termin nachbereiten, einarbeiten der Ergebnisse der vorgebrachten Anregungen und Hinweise in den Bauwerksentwurf) ▪ Erläutern des Entwurfs und Verhandeln mit Behörden u. a. an der Planung fachlich Beteiligten über die Genehmigungsfähigkeit ▪ Erläutern des Entwurfs vor politischen Gremien und Bürgerversammlungen ▪ Mitwirken bei der Vor- und Nachbereitung der Termine Erstellung der Protokolle

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LeistungsbeschreibungANAGentfällt
f)Vorabstimmen der Genehmigungsfähigkeit mit Behörden undx
anderen an der Planung fachlich Beteiligten
Der Auftragnehmer verpflichtet sich zum Vorabstimmen der Genehmi- gungsfähigkeit mit Behörden und anderen an der Planung fachlich Betei- ligten. Dies umfasst insbesondere: ▪ Mitarbeit bei der Konzipierung eines genehmigungsfähigen mit allen fachlich Beteiligten abgestimmten Brandschutzkonzeptes inkl. Flucht- und Rettungswegekonzept (sofern zutreffend) ▪ Mitwirkung bei der Beantwortung von Rückfragen und Beistellung von zusätzlichen Plänen und Unterlagen für das planrechtliche Änderungsverfahren. Berücksichtigen und Einarbeiten der Ergebnisse aus dem planrechtlichen Änderungsverfahren in die Planung ▪ Abstimmung mit den anderen an der Planung fachlich Beteiligten über die etwaige Anwendung von Sondervorschriften aus deren Fachgebieten, die für die Genehmigungsfähigkeit zu beachten sind und/oder von Bedeutung sein können ▪ Klären, ob Risiken in bauordnungsrechtlicher oder bauplanungsrechtlicher Hinsicht bestehen.
g)Kostenberechnung einschließlich zugehöriger Mengenermittlung,x
Vergleich der Kostenberechnung mit der Kostenschätzung
Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Kostenberechnung nach DIN 276:2018-12 einschließlich zugehöriger Mengenermittlung Auf der Grundlage der Entwurfsplanung ist eine Kostenberechnung zu erarbeiten nach der vom Auftraggeber vorgegebenen Projektstruktur (TOB), der Kostengliederung nach Bauelementen in drei Gliederungs- Ebenen nach DIN 276:2018-12 sowie für die Bauelemente weiter untergliedert nach Leistungsbereichen (StLB erweitert) und nach mit dem Auftraggeber abzustimmenden Vergabeeinheiten. In der Kostenberechnung sind sowohl alle Beiträge der Fach-/ Subplaner des AN, wie auch die Kosten anderer an der Planung Beteiligter vollständig zu integrieren, jedoch besonders kenntlich zu machen und in einer einheitlichen Form abzugeben Auf der Grundlage der geprüften Kostenberechnung wird durch den Auftraggeber eine Kostenvorgabe für die Baudurchführung als verbindlich festgelegt.
h)Ermitteln der wesentlichen Bauphasen unter Berücksichtigung derx
Verkehrslenkung und der Aufrechterhaltung des Betriebes während
der Bauzeit
Erstellen eines Bauphasenplanes mit Angaben der wesentlichen Bauphasen mit schriftlicher Erläuterung der wesentlichen Bauphasen unter Angabe der wesentlichen Herstellungsschritte zur Aufrechterhaltung der Verkehre / des Betriebes. Abstimmung der Bauphasenpläne mit den zuständigen Behörden und Dritten und dem Verkehrsphasenplaner. Mitwirken bei der Herbeiführung von verkehrsrechtlichen Anordnungen (z.B. Verkehrsphasenplänen)

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Generalinstandsetzung Maximiliansbrücken Objektplanung Ingenieurbauwerke Objektplanung Verkehrsanlagen Fachplanungen Tragwerksplanung Anlage 6.1 – Leistungsbild Objektplanung Ingenieurbauwerke

LeistungsbeschreibungANAGentfällt
Mitwirken beim Erstellen der Verkehrsphasenpläne sowie erforderlichen Zwischenphasen und der dazugehörigen Verkehrsführung / Verkehrslenkung in geeigneter Darstellungsweise.
i)Bauzeiten- und Kostenplanx
Der Auftragnehmer verpflichtet sich zum Erstellen einer Bauzeitplanung und eines Kostenplans Überschlägiges Ermitteln der Bauzeit und Erstellen eines Bauzeitenplans. Der Bauablauf ist unter Berücksichtigung natur- und umweltschutzfachlicher sowie anderer Erfordernisse, der Bauphasen mit kritischen Herstellungsschritten und sonstigen Ereignissen (z. B. Sperrzeiten) festzulegen. Ermittlung der überschläglichen, jährlichen Mittelbedarfe. Ermittlung der Verteilung der Gesamtkosten auf die beteiligten Kostenträger gemäß gesetzlichen Regelungen oder sonstigen Vereinbarungen mit Dritten
k)Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnissex
Der Auftragnehmer verpflichtet sich zum Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse: ▪ Erstellung und Übergabe eines Gesamt-Erläuterungsberichts mit genauen Angaben über alle Ausführungsmerkmale (Konstruktionsart, Materialien, Technische Ausrüstung, u.a.) In dem Bericht sind alle Arbeitsergebnisse der Fachplaner in einheitlicher Form zu integrieren. ▪ In dem Bericht sind alle wesentlichen Aspekte und Abstimmungsergebnisse in der Weise darzustellen, dass eine zweifelsfreie Beurteilung aller wesentlichen Teile möglich ist. ▪ Es sind alle Einflussgrößen auf die Bau-, Baunutzungskosten zu benennen, soweit sie nicht unmittelbar aus den Zeichnungen hervorgehen ▪ Es sind alle Arbeitsergebnisse (Zeichnungen, Berechnungen, Beschreibungen), einschließlich der Fachplanerergebnisse in einer einheitlichen Form zusammenzufassen und eine begründete Empfehlung zum weiteren Vorgehen vorzuschlagen ▪ Die Übergabe der Dokumente hat digital sowie in zweifacher schriftlicher Ausfertigung zu geschehen
4.Leistungsphase 4 Genehmigungsplanung
a)Erarbeiten und Zusammenstellen der Unterlagen für diex
erforderlichen öffentlich-rechtlichen Verfahren oder
Genehmigungsverfahren einschließlich der Anträge auf Ausnahmen
und Befreiungen, Aufstellen des Bauwerksverzeichnisses unter
Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter
Der Auftragnehmer verpflichtet sich zum Erarbeiten der Vorlagen für die nach den öffentlich-rechtlichen Vorschriften erforderlichen Genehmigungen oder Zustimmungen einschließlich der Anträge auf Ausnahmen und Befreiungen und sonstige notwendige Verhandlungen

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Generalinstandsetzung Maximiliansbrücken Objektplanung Ingenieurbauwerke Objektplanung Verkehrsanlagen Fachplanungen Tragwerksplanung Anlage 6.1 – Leistungsbild Objektplanung Ingenieurbauwerke

LeistungsbeschreibungANAGentfällt
mit Behörden sowie zum Einreichen dieser Unterlagen bei den zuständigen Behörden. ▪ Mitwirken bei der übergeordneten Genehmigungsplanung ▪ Aufstellen des Bauwerksverzeichnisses unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter Aufbereiten der Entwurfsunterlagen für das öffentlich-rechtliche Genehmigungsverfahren in Hinblick auf z. B. - Wasserrechtliche Belange - Denkmalschutz - Immissionsschutz Aufstellen des Bauwerksverzeichnisses gemäß Planfeststellungsrichtlinie
b)Erstellen des Grunderwerbsplanes und desx
Grunderwerbsverzeichnisses unter Verwendung der Beiträge
anderer an der Planung fachlich Beteiligter
Der Auftragnehmer verpflichtet sich so weit zutreffend zum Erstellen eines Grunderwerbsplanes und eines Grunderwerbsverzeichnisses unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung Beteiligter. In Konformität mit den Vorgaben des Datenschutzes hat eine Version des Grunderwerbsverzeichnisses die Namen aller natürlichen Personen unkenntlich zu machen (z.B. durch Nummern) Aufstellen eines eigenständigen Grunderwerbsplanes; Darstellen der zu erwerbenden, vorübergehend in Anspruch zu nehmenden und dauernd beschränkten Flächen im Lageplan des Bauwerksentwurfes Aufstellen des Grunderwerbsverzeichnisses gemäß Planfeststellungsrichtlinie
c)Vervollständigen und Anpassen der Planungsunterlagen,x
Beschreibungen und Berechnungen unter Verwendung der Beiträge
anderer an der Planung fachlich Beteiligter
Der Auftragnehmer verpflichtet sich zum Vervollständigen und Anpassen der Planungsunterlagen, Beschreibungen und Berechnungen unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter ▪ Wenn sich durch Entscheidungen der Behörden (z. B. untere Genehmigungsbehörde, Regierung von Oberbayern., Naturschutzbehörde, etc.) oder bei Verhandlungen mit Behörden oder im Zuge eines Einspruchsverfahrens Änderungen ergeben und diese vom Auftraggeber genehmigt sind, hat der Auftragnehmer in Absprache mit dem Auftraggeber die erforderlichen Schritte einzuleiten und in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber die von der Behörde zusätzlich geforderten Unterlagen, Pläne, Nachweise und sonstigen Bauvorlagen zu erarbeiten und einzureichen Zusammenstellen aller Unterlagen für das öffentlich-rechtliche Genehmigungsverfahren einschließlich der vom Auftraggeber benannten Sonderpläne (z. B. Umwelt- und Naturschutz) Überarbeiten der Unterlagen bei Auflagen/erforderlichen Änderungen im Genehmigungsverfahren

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LeistungsbeschreibungANAGentfällt
d)Abstimmungen mit Behördenx
Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Abstimmung mit Behörden bei Erläuterungsbedarf Verhandeln mit Behörden und Einholung der Genehmigung (z. B. wasserrechtliche Genehmigung)
e)Mitwirken in Genehmigungsverfahren einschließlich der Teilnahmex
an bis zu 4 Erläuterungs-, Erörterungsterminen
Der Auftragnehmer verpflichtet sich zum Mitwirken in Genehmigungsverfahren einschließlich der Teilnahme an bis zu vier Erläuterungs- und Erörterungsterminen. Hierzu erforderliche Präsentationsunterlagen sind vom Auftragnehmer zu erarbeiten. Teilnahme an Bürgersprechstunden und Erörterungsterminen Protokollführung; Vor- und Nachbereitung der Termine
f)Mitwirken beim Abfassen von Stellungnahmen zu Bedenken undx
Anregungen in bis zu 10 Kategorien
Der Auftragnehmer verpflichtet sich zum Mitwirken beim Abfassen von Stellungnahmen zu Bedenken und Anregungen in bis zu zehn Kategorien
5.Leistungsphase 5 Ausführungsplanung
a)Erarbeiten der Ausführungsplanung auf Grundlage der Ergebnissex
der Leistungsphasen 3 und 4 unter Berücksichtigung aller
fachspezifischen Anforderungen und Verwendung der Beiträge
anderer an der Planung fachlich Beteiligter bis zur
ausführungsreifen Lösung
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, auf Grundlage der Ergebnisse der Leistungsphasen 3 und 4 eine ausführungsreife Lösung zu erstellen. Dies geschieht stufenweise, und unter Berücksichtigung aller funktionalen, technischen, bauphysikalischen und wirtschaftlichen Anforderungen, aller baulogistischen Erkenntnisse und unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter. Dabei ist insbesondere zu beachten: ▪ Entwicklung der Planung in mehreren Abstimmungsebenen mit den anderen an der Planung fachlich Beteiligten bis zur Ausführungsreife, ▪ Abweichungen der Ausführungsunterlagen von der genehmigten Entwurfsplanung oder der Baugenehmigung bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des AG, für die Bauausführung dürfen nur solche Unterlagen zur Verfügung gestellt werden, die mit Zustimmungsvermerken (z.B. Stempel "BAUFREI") des Erstellers der Unterlagen versehen sind ▪ Die Ausführungsunterlagen (Zeichnungen, Berechnungen, Beschreibungen) sind sowohl entsprechend dem Stand bei Vergabe der Bauleistungen als auch gemäß der tatsächlichen Bauausführung bei Abnahme zu aktualisieren. Der Auftraggeber ist zeitnah über den aktuellen Stand und über Veränderungen zu informieren. Erstellung der Ausführungszeichnungen, die gemäß ZTV-ING stets zu liefern sind: ▪ Baustelleneinrichtung,

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LeistungsbeschreibungANAGentfällt
▪ Bauzeiteneinteilung, ▪ Absteck- und Höhenmaß, ▪ Bauwerksübersicht. Erstellung der objektbezogenen Ausführungsunterlagen gemäß ZTV-ING unter Berücksichtigung aller fachspezifischen Anforderungen und den Anforderungen anderer fachlich Beteiligten (z. B. Wasserhaltung, Baugrubenverbau, Traggerüste, Betoniervorgänge). Hierzu gehört auch das Zusammenstellen, Auswerten und Berücksichtigen der umweltrelevanten Vorgaben, die sich aus dem allgemeinen Umweltrecht ergeben. Zu den auszuwertenden Unterlagen gehören neben dem Planfeststellungsbeschluss mit seinen Anlagen die Vereinbarungen mit Dritten. Ermitteln des Leistungsumfangs und Festlegen ergänzender Fachleistungen
b)Zeichnerische Darstellung, Erläuterungen und zur Objektplanungx
gehörige Berechnungen mit allen für die Ausführung notwendigen
Einzelangaben einschließlich Detailzeichnungen in den
erforderlichen Maßstäben
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Zeichnerische Darstellung, Erläuterung und zur Objektplanung gehörige Berechnung mit allen für die Ausführung notwendigen Einzelangaben einschließlich Detailzeichnungen in den erforderlichen Maßstäben zu erstellen: ▪ Die Zeichnerische Darstellung des Objekts muss alle für die Ausführung notwendigen Einzelangaben, endgültige, vollständige Ausführungs-, Detail- und Konstruktionszeichnungen (im Maßstab 1:50 bis 1:10, bei Freianlagen, je nach Art des Bauvorhabens im Maßstab 1:200 bis 1:50) und erforderliche textliche Ausführungen enthalten. Ausführungszeichnungen müssen alle Einzelheiten des Bauwerks, entsprechend dem genehmigten Entwurf und der genehmigten Baubeschreibung beziehungsweise des Raumbuches enthalten und sind mit allen Angaben und Anweisungen so ausführlich darzustellen, dass eine einwandfreie Ausführung des Bauwerks möglich ist ▪ Erstellen der endgültigen und vollständigen Ausführungszeichnungen mit allen für die Bauausführung erforderlichen Angaben (Maße, Material- und Konstruktionsangaben, Höhenkoten). ▪ Die Ausführungszeichnungen bestehen mindestens aus: - Querprofile und Deckenhöhenpläne, - weiteren Detail- und Konstruktionszeichnungen im Maßstab 1:20 bis 1:1 für alle Gewerke/Fachlose als hinreichend differenzierte Grundlage für die Vorbereitung der Vergabe und die Bauausführung ▪ Der Differenzierungsgrad der Ausführungsunterlagen muss unbeschadet der Anforderungen des Auftraggebers mindestens dem Fachwissen der jeweils ausführenden Unternehmen gerecht werden ▪ Es sind zusammengespielte, koordinierte Trassenpläne mit allen Gewerken zu erstellen.

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LeistungsbeschreibungANAGentfällt
▪ Die Pläne müssen dergestalt aufgebaut sein, dass sowohl einzelne ausgewählte Gewerke wie auch alle Gewerke dargestellt werden können (EDV-Layerstruktur). ▪ Aktualisierung der Sparten-/Trassenpläne mit farbiger Differenzierung: In den Plänen sind die einzelnen Typen übersichtlich mit dazugehöriger Legende darzustellen. Die Pläne sind dem Auftraggeber so rechtzeitig zur Durchsprache und Freigabe vorzulegen, dass der Planungsprozess nicht gestört wird.
c)Bereitstellen der Arbeitsergebnisse als Grundlage für die anderen anx
der Planung fachlich Beteiligten und Integrieren ihrer Beiträge bis
zur ausführungsreifen Lösung
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Grundlagen für die anderen an der Planung fachlich Beteiligten zu erarbeiten und ihre Beiträge bis zur ausführungsreifen Lösung zu koordinieren und integrieren: • Erstellen und Übergeben der von den anderen an der Planung fachlich Beteiligten benötigten Grundlagen, die als Basis für deren fachspezifische Leistungen erforderlich sind, • Übernahme der zutreffenden Leistungsergebnisse der anderen an der Planung fachlich Beteiligten in die Ausarbeitungen des AN, • Prüfung der Ausführungszeichnungen der an der Planung fachlich Beteiligten im Hinblick auf Erfüllung technischer und funktionaler Aspekte; • Einarbeiten der Ergebnisse der externen Gutachter und Sonderfachplaner (Denkmalschutz, Naturschutz, etc.)
d)Vervollständigen der Ausführungsplanung während derx
Objektausführung
Der Auftragnehmer verpflichtet sich zum Vervollständigen der Ausführungsplanung während der Objektausführung Fortschreiben der Ausführungsunterlagen auch bei Änderungen anderer Leistungsbilder wie z. B. Tragwerksplanung (z. B. für Brückenausstattung, Lager, Fahrbahnübergänge, Fugenbänder, Bauablaufplan einschließlich Verkehrsführungskonzept) oder Technische Ausrüstung während der Bauausführung
6.Leistungsphase 6 Vorbereiten der Vergabe
a)Ermitteln von Mengen nach Einzelpositionen unter Verwendung derx
Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter
Der Auftragnehmer verpflichtet sich zum Ermitteln und Zusammenstellen
von Mengen nach Einzelpositionen unter Verwendung aller Beiträge
anderer an der Planung fachlich Beteiligter als Grundlage für das
Aufstellen von Leistungsbeschreibungen
• Die Abstimmung und Festlegung der Schnittstellen beziehungsweise
Leistungsabgrenzungen mit den anderen an der Planung fachlich
Beteiligten erfolgt durch den AN.
• Vervollständigen und Detaillieren der Mengenermittlungen, die bereits
für die Kostenberechnung erstellt wurden

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LeistungsbeschreibungANAGentfällt
• Die Mengen sind mit hohem Genauigkeitsgrad zu ermitteln.
Risikozuschläge bedürfen der vorherigen Abstimmung mit dem
Auftraggeber und sind in den Mengenermittlungen gesondert
auszuweisen,
• Die Ermittlung von Mengen ist EDV-mäßig zu dokumentieren, so
dass ein direkter Vergleich mit dem Aufmaß der ausführenden Firmen
möglich wird
• Der Auftragnehmer erstellt Planunterlagen, die der Mengenermittlung
beigefügt werden, als gewerkespezifische Positionspläne
• Übernahme der von den anderen an der Planung fachlich Beteiligten
zur Verfügung zu stellenden Informationen für bauseitige
Vorleistungen, wie z.B. der Technischen Ausrüstung mit genauen
Mengen, Maßen und Dimensionen
• Die Ergebnisse sind als prüffähige Unterlagen an den Auftraggeber
zu übermitteln
b)Aufstellen der Vergabeunterlagen insbesondere Anfertigen derx
Leistungsbeschreibungen mit Leistungsverzeichnissen sowie der
Besonderen Vertragsbedingungen
Der Auftragnehmer verpflichtet sich zum Aufstellen der
Vergabeunterlagen, insbesondere Anfertigen der
Leistungsbeschreibungen mit Leistungsverzeichnissen nach
Leistungsbereichen / Vergabeeinheiten sowie der besonderen
Vertragsbedingungen
▪ Erstellung der technischen Ausschreibungsunterlagen, insbes.
Leistungsbeschreibungen, Leistungsverzeichnisse, technische
Vorbemerkungen, Baubeschreibungen, etc.
▪ Die Struktur der Vergabeeinheiten / Leistungsbeschreibungen ist
vorab mit dem Auftraggeber abzustimmen,
▪ Berücksichtigung von Schutzmaßnahmen für die vorhandene
Bausubstanz in den Ausschreibungen
▪ Einarbeiten der Prüfergebnisse des Auftraggebers aus Anlass der
Prüfung der Ausführungsplanung in den Ausschreibungen
▪ Einarbeiten der Mindestbedingungen für Nebenangebote sowie
Anforderungen an die Nachweise der Gleichwertigkeit
▪ Ermittlung der ausschreibungsrelevanten Rahmenbedingungen (z.B.
Zusammenspiel von Verkehrsführung und Baustellenlogistik)
▪ Die Leistungsbeschreibungen mit ausgefüllten Preisen und etwaigen
Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen sind dem AG, je
Ausschreibungspaket, so rechtzeitig zur Prüfung und Freigabe
vorzulegen (Papier und *.pdf-Datei), dass evtl. notwendige
Änderungen / Ergänzungen vor Versand der Unterlagen eingearbeitet
werden können.
▪ Der Auftragnehmer hat an gemeinsamen LV-Lesungen mit dem
Auftraggeber teilzunehmen und diese zu dokumentieren.
▪ Die in die Vergabeunterlagen einzubeziehenden rechtlichen
Regelungen wie
- Bewerbungsbedingungen,
- Zusätzliche Vertragsbedingungen,
- sind nicht Gegenstand der Leistungen des AN. Diese Unterlagen
sind vom Auftraggeber in die Vergabeunterlagen zu integrieren.

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LeistungsbeschreibungANAGentfällt
▪ Leistungsbeschreibungen sind, soweit nicht ausdrücklich anders
vereinbart, getrennt nach Bauteilen, sachgerechten Losen und Titeln
aufzustellen; die TOB-Struktur und die sonstigen Vorgaben des
Auftraggebers sind zu berücksichtigen.
▪ Leistungsverzeichnisse sollen möglichst unter Verwendung des
aktuellen StLB bzw. StLK aufgestellt werden.
▪ Die Vorgabe bestimmter Produkte ist nicht zulässig, es darf allerdings
ein Leitprodukt mit dem Hinweis „oder gleichwertig“ angegeben
werden.
▪ Das Aufstellen der Leistungsbeschreibung mit
Leistungsverzeichnissen hat nach dem StLK/EGT -Katalog des
Auftraggebers zu erfolgen. Sollten einzelne Positionen nur nach dem
Standardleistungsbuch (StLB) erstellt werden können, sind diese vor
der Übergabe in ein StLK-Format zu konvertieren. Die
Datenübergabe hat im Katalog-Format zu erfolgen. Freitextpositionen
sind auf ein Minimum zu beschränken.
▪ Die OZ-Gliederung ist mit dem Auftraggeber abzustimmen. Die
Ordnungszahlen müssen durchlaufend sein. Vorbemerkungen sind
Bestandteil der DA 81
▪ Die Daten sind mit einem AVA-Programm zu erfassen und auf einem
mit dem Auftraggeber abgestimmten Datenträger gemäß GAEB
Version 90, Datenaustauschphase 81 (GAEB 90, DA 81) zu
übergeben. Die Vorgaben der GAEB-Schnittstelle sind zwingend
einzuhalten
c)Abstimmen und Koordinieren der Schnittstellen zu denx
Leistungsbeschreibungen der anderen an der Planung fachlich
Beteiligte
Der Auftragnehmer verpflichtet sich zum Abstimmen und Koordinieren der
Leistungsbeschreibungen der an der Planung fachlich Beteiligten
▪ Abstimmung eines Ausschreibungskonzeptes mit dem AG.
▪ rechtzeitiges Anfordern der Beiträge der anderen an der Planung
fachlich Beteiligten.
▪ Koordinieren der Leistungen der anderen an der Planung fachlich
Beteiligten, insbesondere betreffend:
- einheitlicher, VOB-konformer Systematik,
- zweifelsfreier, fortlaufender Seitennummerierung,
- Vermeidung von Leistungsüberschneidungen oder
Leistungslücken.
▪ Erarbeiten einer Liste der mit Abnahme der Leistungen der
ausführenden Firmen
▪ zur Verfügung zu stellenden Objektdokumentation mit:
- Bedienungs- und Wartungsanleitungen für Maschinen und
Geräte,
- Prüf- und Wartungsbücher,
- Prüf-/Abnahmeprotokolle (VdS, TÜV u.a.),
- Errichterbescheinigungen,
- Protokolle über die Einweisung des Wartungs- und
Bedienungspersonals des AG/ Nutzers in die Anlagen durch die
ausführenden Firmen,
- Wartungsvertragsempfehlungen,

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LeistungsbeschreibungANAGentfällt
- Produkt- und Ersatzteillisten in einer mit dem Auftraggeber
abzustimmenden Differenzierung
d)Festlegen der wesentlichen Ausführungsphasenx
Der Auftragnehmer verpflichtet sich zum Festlegen der wesentlichen
Ausführungsphasen
▪ Der Bauphasenplanung bzw. Bauzustandsplanung ist unter
Berücksichtigung betrieblicher und umweltrelevanter Vorgaben (z.B.
bezüglich des Baulärmes, Erschütterungen, Nacht- und
Wochenendarbeiten) zu erarbeiten
▪ Vertragsrelevante Ausführungsfristen und Termine (z.B. Baubeginn,
Einzelfristen, Fertigstellung) sind in Abstimmung mit dem AG
festzulegen und in die Vergabeunterlagen zu übernehmen
e)Ermitteln der Kosten auf Grundlage der vom Planerx
(Entwurfsverfasser) bepreisten Leistungsverzeichnisse
Der Auftragnehmer verpflichtet sich zum Ermitteln der Kosten auf
Grundlage der vom Planer (Entwurfsverfasser) bepreisten
Leistungsverzeichnisse
▪ Der Auftragnehmer hat in Vorbereitung der Vergabe alle
Einzelpositionen des von ihm erstellten Leistungsverzeichnisses
(bzw. der Leistungsbeschreibung bei funktionalem LV) mit
marktüblichen Preisen zu versehen
f)Kostenkontrolle durch Vergleich der vom Planer (Entwurfsverfasser)x
bepreisten Leistungsverzeichnisse mit der Kostenberechnung
Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Kostenkontrolle durch Vergleich
der vom Planer (Entwurfsverfasser) bepreisten Leistungsverzeichnisse
mit der Kostenberechnung
▪ Auf Veranlassung des Auftraggebers ist im Bedarfsfall die
genehmigte Kostenberechnung fortzuschreiben.
▪ Bei Abweichungen von >10%, die die Wirtschaftlichkeit negativ
beeinflussen, ist die Entscheidung des Auftraggebers einzuholen.
▪ In der Kostenkontrolle festgestellte Abweichungen sind zu
dokumentieren und zu begründen.
g)Zusammenstellen der Vergabeunterlagenx
Der Auftragnehmer verpflichtet sich zum Zusammenstellen der
Vergabeunterlagen
7.Leistungsphase 7 Mitwirken bei der Vergabe
a)Einholen von Angebotenx
Erarbeiten der für die Bekanntmachung in Abhängigkeit vom Vergabever-
fahren erforderlichen Texte und Vordrucke und Versenden der Bekannt-
machung an die entsprechenden Bekanntmachungsorgane (z.B. Submis-
sionsanzeiger, Amtsblatt der EU) in Abstimmung mit dem zuständigen Fa-
cheinkäufer.

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LeistungsbeschreibungANAGentfällt
Versenden der abgeforderten Angebotsunterlagen im Benehmen mit dem
zuständigen Einkauf und dokumentieren der Absendung.
Beantworten von Bieter-/Bewerberanfragen während der Angebotsfrist in
Abstimmung mit dem zuständigen Facheinkäufer.
b)Prüfen und Werten der Angebote, Aufstellen der Preisspiegelx
Dem AN obliegt
das Nachrechnen aller Angebote
das Erstellen eines Preisspiegels
die fachtechnische Beurteilung/Wertung der Angebote insbesondere
auch der Nebenangebote und Änderungsvorschläge im Hinblick auf
• technische Durchführbarkeit
• Gleichwertigkeit zum Ausschreibungsentwurf
• mittelbare Kosten
• Bauzustände
• Ausführungsfristen
• Unterhaltungskosten/LCC etc.
das Analysieren des Preisspiegels auf Plausibilität und
Marktkonformität der angebotenen Preise.
das Aufspüren spekulativer Angebotspreise
c)Abstimmen und Zusammenstellen der Leistungen der fachlich Betei-x
ligten, die an der Vergabe mitwirken
-
d)Führen von Bietergesprächenx
Erarbeiten von Fragekatalogen für die Bietergespräche im Benehmen mit
den fachtechnisch und kaufmännisch zuständigen Stellen des AG.
Teilnehmen an Bietergesprächen (=Aufklärungsgesprächen,
Vertragsverhandlungen). Fachtechnische Beratung und Unterstützung vor
und während der Bietergespräche mit Blick auf Konformität mit den
technischen, terminlichen, finanziellen Zielen der geplanten
Baumaßnahme.
Beantworten von Fragen der Bieter zur Ausführung und
Ausführungsplanung.
Fertigen von Niederschriften und/oder Verhandlungsprotokolle über die
Verhandlungsinhalte- und -ergebnisse der Bietergespräche. Einholen der
Unterschriften der Bevollmächtigten.
e)Erstellen der Vergabevorschläge, Dokumentation desx
Vergabeverfahrens

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LeistungsbeschreibungANAGentfällt
▪
f)Zusammenstellen der Vertragsunterlagenx
Abschließende Zusammenstellung der endgültigen Vertragsunterlagen
inkl. Protokolle.
g)Vergleichen der Ausschreibungsergebnisse mit den vom Planerx
bepreisten Leistungsverzeichnissen und der Kostenberechnung
Vergleichende Gegenüberstellung der Ausschreibungsergebnisse mit den
vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnissen aus Lph 6. Aufzeigen und
Begründen von Abweichungen sowie von Einsparmöglichkeiten.
Vergleich des Angebots-LV mit den eingestellten Kosten
(Mittelbedarfsplan). Bei wesentlichen Kostenänderungen (> 10 %) sind
ergänzende Freigabeanträge entsprechend den Richtlinien des AG bzw.
den zuständigen Behörden zu erarbeiten.
h)Mitwirkung bei der Auftragserteilungx
Die vertragsrelevanten Ergebnisse aus den Bietergesprächen sind im
Benehmen mit dem zuständigen Einkauf als Verhandlungsprotokolle
aufzubereiten und in vervielfältigungsfähiger Form zu übergeben.
8.Leistungsphase 8 Bauoberleitung
a)Einmaliges Prüfen von Plänen auf Übereinstimmung mit demx
auszuführenden Objekt und Mitwirken bei deren Freigabe
Die Prüfpflicht im Zusammenhang mit Plänen Dritter beinhaltet auch die
Überprüfung auf Vollständigkeit und Plausibilität in Bezug auf andere
Pläne.
b)Aufstellen, Fortschreiben und Überwachen eines Terminplansx
(Balkendiagramm)
Der Terminplan muss auch die Abhängigkeiten der einzelnen Gewerke
aufzeigen.
c)Veranlassen und Mitwirken beim Inverzugsetzen der ausführendenx
Unternehmen
Permanentes Überwachen der genehmigten
Bauzeitenpläne/Bauablaufpläne; Soll – Ist Vergleiche. Information der für
die Bauausführung verantwortlichen Stelle des AG bei sich
abzeichnenden Schwierigkeiten und Zeitverzögerungen.
Dokumentiertes Abhilfeverlangen entsprechend § 5 Abs. 3 VOB/B in eige-
ner Zuständigkeit.
Bereitstellen und Auflisten von Daten.
Vorbereiten rechtsförmlicher Schreiben zu Inverzugsetzung ausführender
Unternehmen in Abstimmung mit dem AG.
d)Kostenfeststellung, Vergleich der Kostenfeststellung mit derx
Auftragssumme

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LeistungsbeschreibungANAGentfällt
Ermitteln und systematisches Zusammenfassen der tatsächlich
entstandenen Gesamtprojektkosten.
Grundlage hierfür sind:
• geprüfte Abrechnungsbelege z. B. Schlussrechnung, Gebühren, Kos-
tenbelege, Aufmaße, Nachweise der Eigenleistungen
• Planunterlagen, z. B. Abrechungszeichnungen
• Erläuterungen, z. B. Begründung und Beschreibung von Änderungen
oder nachträglichen bzw. zusätzlichen Leistungen
Vergleich der Leistungsabrechnung der ausführenden Unternehmen und
Projektbeteiligten mit den Vertragspreisen, Aufzeigen und Begründen von
Abweichungen zwischen der Kostenfeststellung und den
Auftragssummen.
e)Abnahme von Bauleistungen, Leistungen und Lieferungen unterx
Mitwirkung der örtlichen Bauüberwachung und anderer an der
Planung und Objektüberwachung fachlich Beteiligter, Feststellen
von Mängeln, Fertigung einer Niederschrift über das Ergebnis der
Abnahme
Abnehmen von Teilen der Leistung gemäß § 4 Abs. 10 VOB/B in eigener
Zuständigkeit.
Abnehmen gesondert beauftragter Fachplanerleistungen in eigener
Zuständigkeit.
Abstimmen, Vorbereiten und Mitwirken von rechtgeschäftlichen
Abnahmen für Leistungen und Lieferungen.
Erstellen von Abnahmeniederschriften über die vorgenannten Abnahmen
unter Verwendung der maßgebenden Vordrucke.
Die Niederschriften über rechtgeschäftliche Abnahmen werden durch den
AG, die übrigen durch den AN unterzeichnet.
f)Überwachen der Prüfungen der Funktionsfähigkeit der Anlagenteilex
und der Gesamtanlage
g)Antrag auf behördliche Abnahmen und Teilnahme daranx
Abstimmen, Vorbereiten und Teilnehmen bei behördlichen und
bauaufsichtlichen Abnahmen. Hierzu gehört auch das Stellen der
entsprechenden Anträge und das Fertigen entsprechender
Niederschriften.
h)Übergabe des Objektsx
Zusammenstellen, überprüfen, vervollständigen/ergänzen der Bauakte in
Abstimmung mit dem AG und unter Verwendung der vom AG
vorgegebenen Dokumentenmanagementsysteme. Zeitnahe Übergabe der
Anlage(n) an den Anlagenverantwortlichen des AG einschließlich der für
die Nutzung und Instandhaltung notwendigen Unterlagen im Benehmen
mit dem AG.

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LeistungsbeschreibungANAGentfällt
Vorbereiten und Fertigen der Übergabe-Niederschrift.
i)Auflisten der Verjährungsfristen der Mängelansprüchex
Die für die gegenständliche(n) Anlage(n) maßgebenden
Verjährungsfristen sind unter Beachtung der vertraglichen
Vereinbarungen detailliert und geordnet aufzulisten und bei der Übergabe
der Anlage(n) vorzulegen.
j)Zusammenstellen und Übergeben der Dokumentation desx
Bauablaufs, der Bestandsunterlagen und der Wartungsvorschriften
Die Dokumentation des Bauablaufs, die aktuellen Bestandsunterlagen
und die für die technischen Anlagen maßgebenden Wartungsvorschriften
sind zu sichten, zu ordnen und in gegliederter Form dem Auftraggeber zu
übergeben.
9.Leistungsphase 8 Besondere Leistungen
a)Erstellen eines Bauwerksbuchsx
a)Erstellen von Bestandsplänenx

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