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Generalinstandsetzung Maximiliansbrücken
Projektbeschreibung
Generalinstandsetzung
Maximiliansbrücken
Projektbeschreibung
Stand 20.08.2026
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1 Inhaltsverzeichnis
1 Inhaltsverzeichnis ............................................................................................................................. 2
2 Projektbeschreibung......................................................................................................................... 3
2.1 Aufgabenstellung ..................................................................................................................... 3
2.1.1 Instandsetzung ................................................................................................................ 3
2.1.2 Aufrechterhaltung Verkehre ............................................................................................. 3
2.2 Vorbemerkungen ..................................................................................................................... 4
2.2.1 Planungsgrundlagen ........................................................................................................ 4
2.2.2 Zu beachtende Regelwerke ............................................................................................. 4
2.2.3 Nachweis der Sachkunde ................................................................................................ 5
2.3 Ergänzende Hinweise zum Leistungsbild ................................................................................ 5
2.3.1 Vom AN zu erbringende Leistungen................................................................................ 5
2.3.2 Leistungen Dritter ............................................................................................................ 5
2.3.3 Planungskoordination AN ................................................................................................ 6
2.3.4 Besprechungs- und Berichtswesen ................................................................................. 7
2.3.5 Kostenplanung und Kostensteuerung ............................................................................. 7
2.3.6 Personaleisatz- und Terminplanung ................................................................................ 7
2.3.7 Leistungsänderungen ...................................................................................................... 8
2.3.8 Baustelleneinrichtungsplan .............................................................................................. 8
2.3.9 Weisungsbefugnis ........................................................................................................... 8
2.3.10 Leistungspositionen und Art der zu übergebenden Unterlagen ...................................... 8
2.3.11 Prüf- und Genehmigungsfristen des Auftraggebers ........................................................ 9
2.3.12 EDV / CAD ....................................................................................................................... 9
2.3.13 Erstellung Leistungsverzeichnisse .................................................................................. 9
2.3.14 Planunterlagen und Dokumente ...................................................................................... 9
2.3.15 Vertraulichkeit der Unterlagen ......................................................................................... 9
2.3.16 Austauschplattform (Projektplattform) ............................................................................. 9
2.3.17 Stadtratsbeschlüsse ........................................................................................................ 9
2.4 Geschichte ............................................................................................................................. 10
2.5 Objektbeschreibung und Lage............................................................................................... 11
2.6 Bauwerkskenndaten .............................................................................................................. 16
2.7 Bauwerksprüfung und Bauwerksunterhalt ............................................................................. 18
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2 Projektbeschreibung
2.1 Aufgabenstellung
2.1.1 Instandsetzung
Durch das Ingenieurbüro Schießl wurde im Jahr 2017 gutachterliche Stellungnahmen für die Maximiliansbrücken erstellt. Diese beinhalte Empfehlungen für ein Instandsetzungskonzept.
Ziel der Planung ist es, unter Verwendung der Ergebnisse des vorgenannten Instandsetzungskonzeptes, der unter Ziffer 2.2 aufgelisteten Unterlagen den Ist-Zustand des Bauwerkes zu ermitteln, darzustellen und zu beurteilen.
Darauf aufbauend ist ein Instandsetzungskonzept mit ggf. mehreren Varianten unter Berücksichtigung der uneingeschränkten Gebrauchstauglichkeit, statischen Tragfähigkeit sowie der Verkehrssicherheit für das Brückenbauwerk unter Beachtung der Auflagen seitens des Denkmalschutzes und der Aspekte der Wirtschaftlichkeit zu erarbeiten. Der statische Nachweis für die Dauer der Instandsetzungsmaßnahme ist zu führen, ggf. sind Ersatzmaßnahmen zur Aufrechterhaltung der Tragfähigkeit zu planen.
Das Instandsetzungskonzept bildet die Grundlage für die Erstellung des Instandsetzungsplanes für die Ausführung der Instandsetzungsmaßnahme.
Die Ergebnisse der Planungen sind, den Leistungsphasen entsprechend, in erschöpfenden und umfassenden Unterlagen zu beschreiben und zeichnerisch darzustellen.
Die Planungsleistung zur Bauwerksinstandsetzung ist Teil dieser Ausschreibung.
Eine Brückenverbreiterung ist aus denkmalschutzrechtlicher Sicht ausgeschlossen und wird somit in der Verkehrstechnischen Untersuchung nicht untersucht. Die Verkehrstechnische Untersuchung soll im Mai 2026 starten.
Im Rahmen der Generalinstandsetzung der Maximiliansbrücken werden durch die SWM die Tramgleise auf der Brücke saniert. Hier ist mit dem Abstimmungsaufwand mit den SWM zu rechnen.
Aktuell ist als ein wichtiger Schnittstellenprojekt „Sammler links der Isar“ bekannt. Dieses Projekt wird durch die MSE umgesetzt. Nach dem aktuellen Stand soll das Projekt gleichzeitig mit der Generalinstandsetzung der Maximiliansbrücken umgesetzt werden, weswegen mit dem Abstimmungsaufwand mit der MSE zu rechnen ist.
2.1.2 Aufrechterhaltung Verkehre
Weiterhin ist u.a. Verkehrskonzept für die Verkehrslenkung für die Fußgänger, die auch während der Sanierungsmaßnahme über das Bauwerk bzw. ggf. über eine Behelfsbrücke geführt werden, aufzustellen (siehe Leistungsbild Verkehrsphasenplanung). Erforderliche Maßnahmen sind so zu planen, dass die im vollen Betrieb befindlichen Verkehrsanlagen (Straße, Fußweg) so wenig wie möglich beeinträchtigt werden. Die zur Realisierung des Projektes erforderlichen Maßnahmen sind rechtzeitig mit den betroffenen Baulastträgern, Anlageneigentümern und Genehmigungsstellen abzustimmen.
Projektspezifische Rahmenbedingungen sind insbesondere die Planung von Bauzwischenzuständen und erforderlichen Provisorien zur Aufrechterhaltung des öffentlichen Individualverkehrs während der Projektrealisierung. Das Bauen unter laufendem Betrieb stellt erhöhte Anforderungen an die Qualität der Planungen sowie der Baulogistik.
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2.2 Vorbemerkungen
2.2.1 Planungsgrundlagen
Dem Auftragnehmer werden seitens des AG im Rahmen seiner Leistungserbringung u.a. folgende Unterlagen zur Verfügung gestellt, die zu berücksichtigen sind:
a) Gutachterliche Stellungnahmen IB Schiessl-Gehlen-Sodeikat „Maximiliansbrücken“ (12.10.2017) b) Gutachterliche Stellungnahmen IB Schiessl-Gehlen-Sodeikat „Maximiliansbrücken“ (15.06.2023) c) Kurzstellungnahme IB Schiessl-Gehlen-Sodeikat „Untersuchung Kämpfergelenk West“ (08.04.2024) d) Untersuchung der Druckfestigkeit (Mörtel / Muschelkalk) (Dr. Hans Ettl – Dr. Horst Schuh) Bericht (03.06.2024) e) Kartierung der Natursteinschäden AB Wallnöfer (17.02.2025) f) Statischer Bericht Natursteinbögen äußere Maximiliansbrücke (IB Technoplan) (21.08.2025) g) Bau- und Reparaturgeschichte und denkmalfachliche Beurteilung (Büro für Bauforschung und Denkmalpflege Prof. Dr.-Ing. Clemens Voigts) (21.04.2026) h) Bedarfsplanung Maximiliansbrücken i) Beschlusswesen zu Maximiliansbrücken
2.2.2 Zu beachtende Regelwerke
Die Planungsleistungen orientieren sich grundsätzlich an den einschlägigen DIN-Normen und technischen Regelwerken, u.a.
▪ ZTV-ING
Entwurf von Ingenieurbauten
▪ Richtlinien für den Entwurf, die konstruktive Ausbildung und Ausstattung von Ingenieurbauten (RE-ING) ▪ Richtlinien für das Aufstellen von Bauwerksentwürfen für Ingenieurbauten (RAB-ING) ▪ Regelungen und Richtlinien für die Berechnung und Bemessung von Ingenieurbauten (BEM-ING) ▪ Richtzeichnungen für Ingenieurbauten (RiZ-ING)
Bemessung von Ingenieurbestandsbauwerken
▪ BEM-ING Teil 2 Nachrechnung von Straßenbrücken im Bestand ▪ Richtlinie zur Nachrechnung von Straßenbrücken im Bestand (Nachrechnungsrichtlinie, BAST, 2011) inkl. 1. Ergänzung (2015) ▪ Verstärkungen älterer Beton- und Spannbetonbrücken Erfahrungssammlung (BAST Dokumentation 2016)
Instandhaltung von Betonbauwerken
▪ TR Instandhaltung von Betonbauwerken (DIBt), Teil 1 und Teil 2 in Verbindung mit der Richtlinie Schutz- und Instandsetzung von Betonbauteilen (DAfStb, 2001-10) ▪ Technische Lieferbedingungen und Technische Prüfvorschriften für Ingenieurbauten (TL/TP-ING, Abschnitt 2) ▪ VOB/C, ATV DIN 18349 Betonerhaltungsarbeiten, Ausgabe 2016 ▪ ZTV-ING Teil 3, Abschnitt 4 Schutz und Instandsetzung von Betonbauteilen ▪ Neue Regelungen der ZTV-ING 3-4 und 3-5 zur sachkundigen Planung und Ausführung für Schutz- und Instandsetzung von Betonbauteilen
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Spezifika LHM München
▪ ZTV Stra Mü ▪ ZTV Kanal Mü
Weitere zu beachtende Regelwerke sind in der Anlage 8 zu finden.
2.2.3 Nachweis der Sachkunde
Seitens des AG wird vom AN der Nachweis der besonderen Sachkunde auf dem Gebiet des Schutzes und Instandsetzung von Betonbauwerken vorgesetzt. Die besondere Sachkunde ist durch den AN nachzuweisen.
2.3 Ergänzende Hinweise zum Leistungsbild
2.3.1 Vom AN zu erbringende Leistungen
Gegenstand des Vertrages sind folgende Planungsleistungen für die Generalinstandsetzungsmaßnahme der Brückenbauwerke Maximiliansbrücken:
▪ Objektplanung Ingenieurbauwerke gem. §43 HOAI ▪ Fachplanung Tragwerksplanung § 51 HOAI ▪ Objektplanung Verkehrsanlagen gem. § 47 HOAI ▪ Verkehrsphasenplanung, Verkehrsführung, Verkehrszeichenplanung ▪ Spartenkoordination ▪ Planungsleistungen Baulogistik ▪ Besondere Leistungen ▪ Gesamtkoordination der an der Planung fachlich Beteiligten
Auf Grundlage des Vertrages umfasst die Leistungspflicht und Verantwortlichkeit des AN in sämtlichen beauftragten HOAI-Leistungsphasen insbesondere auch
▪ die vollständige terminliche, kostenmäßige, fachtechnische und bauablauftechnische Koordinierung aller Planungsleistungen innerhalb des Planungsteams des AN (einschl. aller durch den AN erfolgten Drittbeauftragten) ▪ die vollständige terminliche, kostenmäßige, fachtechnische und bauablauftechnische Koordinierung aller weiteren fachlich an der Planung Beteiligten, u.a. Referate der Landeshauptstadt München, Behörden, Stadtwerke München, Spartenträger sowie beauftragte Planer und Gutachter ▪ die Berücksichtigung aller fachspezifischen Anforderungen / Belange an das Brückenbauwerk ▪ die vollständige fachliche Abstimmung, Festlegung und Fortschreibung der Planungs- und Ausführungsschnittstellen, auch zu Planungen Dritter ▪ die Prüfung und Zusammenfassung der Kostenermittlungen (Kostenschätzung, Kostenberechnung, Kostenanschlag) innerhalb des Planungsteams des AN ▪ die laufende Identifizierung und Abstimmung von Einsparpotentialen mit dem AG ▪ das laufende Berichtswesen (u.a. Planungs- und Bautenstand, Kosten, Termine, Risiken) nach zeitlichen und inhaltlichen Vorgaben des AG ▪ Berücksichtigung des Beschlusswesens des AG
während der gesamten Projektdauer.
2.3.2 Leistungen Dritter
Folgende Leistungen werden u.a. von Dritten erbracht:
▪ Fachplanung Technische Ausrüstung gem. §55 HOAI ▪ Vermessungsleistungen
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▪ Baugrundbegutachtung ▪ Gewerbliche Baugrunderkundung ▪ Vertiefte Bauwerksuntersuchung ▪ Kampfmitteluntersuchung ▪ Gutachter Lärm- und Erschütterungsschutz ▪ Gutachter Umwelt, Natur, Artenschutz ▪ Schadstoffgutachter / Abfallwirtschaftliche Untersuchungen ▪ Gutachter Denkmalschutz ▪ Beratungsleistungen Steinmetzarbeiten ▪ Projektsteuerung ▪ Planung „Projektierung provisorische Verkehrstechnik (LSA)“ ▪ Bauüberwachung KIB/VA/TA ▪ Sicherheits- und Gesundheitsschutz- Koordination ▪ Prüfsachverständiger Standsicherheit ▪ Rechtsberatung Vergabe ▪ Qualitätssicherung der Verkehrssicherheit im Endzustand ▪ Qualitätssicherung Instandsetzungsplanung
2.3.3 Planungskoordination AN
Über die allgemeinen Koordinations- und Abstimmungspflichten hinaus wirkt der AN als Vertragsleistung bei der terminlichen, planungs- sowie bauablaufmäßigen Koordinierung zwischen seinen Planungen sowie den Planungen der weiteren fachlich Beteiligten mit, welche der AG anderweitig beauftragt hat oder beauftragen wird und nicht zur Planungsaufgabe des AN gehören.
Im Rahmen der Bearbeitung ist über alle Planungsphasen ein gewerkübergreifender tätiger Planungskoordinator zu installieren, der die Aktivitäten der einzelnen Planungen und Drittplanungen koordiniert, inhaltlich abstimmt, qualitativ prüft, terminlich steuert und zentraler Ansprechpartner für den AG ist.
Durch den Planungskoordinator sind folgende Pläne bzw. Fachgewerke mit seiner Unterschrift im Hinblick auf eine kollisionsfreie Planung frei zu zeichnen.
• Objektplanung Ingenieurbau • Objektplanung Verkehrsanlagen • Tragwerksplanung • Straßenbeleuchtung • Objekt- und Tragwerksplanung der Fassade bzw. der Natursteinverkleidung • Planung der Brückenentwässerung • Technische Ausrüstung im inneren Bereich der Brücke – Strom, Pumpen, u.ä. • Planung der Verkehrsleittechnik • Spartenplanung • Planung der ggf. erforderlichen Baubehelfe • Bestandsaufnahme naturschutzrechtlicher und wasserschutzrechtlicher Belange • Sowie alle im Punkt 2.3.2 aufgeführten Planungen Dritter ausgenommen Bauüberwachung
Durch die Freizeichnung wird bestätigt, dass die Pläne fachtechnisch untereinander abgestimmt sind.
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2.3.4 Besprechungs- und Berichtswesen
Der AN hat an regelmäßigen Koordinations-, Planungs- und Baubesprechungen teilzunehmen und in diesem Rahmen dem AG jeweils den aktuellen Planungsstand vorzustellen und zu erläutern.
Besprechungen (u.a. Koordinations-, Abstimmungs-, Schnittstellen-, Planungs- und Baubesprechungen) sind grundsätzlich vom AN vorzubereiten und zu protokollieren. Die Protokolle, einschl. Anwesenheitsliste, sind nach Ablauf von spätestens 3 Werktagen an den AG sowie an alle relevanten Projektbeteiligten zu übermitteln.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den Auftraggeber regelmäßig über den Projektfortschritt zu unterrichten, und zwar insbesondere über den Leistungsfortschritt betreffend Planung und Ausführung, die Kosten und Termine, sowie deren jeweilige Entwicklung im Abgleich mit den Projektzielen. Der Leistungsfortschritt ist Leistungs- und Bauwerksbezogen darzustellen.
Die regelmäßige Berichterstattung erfolgt einmal im Quartal. Die Berichte des Auftragnehmers sollen den Sachstand des Projekts objektiv und nachvollziehbar darstellen. Mittels Soll-/Ist- Vergleichen soll der Auftraggeber über erforderliche Anpassungsmaßnahmen und etwaige an stehende Entscheidungsbedarfe informiert werden. Die Berichte beinhalten mindestens folgende Informationen:
• Status der Planung • Leistungsstände • Terminstatus mit Prognose • Stand der Bauausführung
Der Auftragnehmer hat sein Berichtswesen so aufzubauen, dass auf Anfrage des Auftraggebers eine zeitnahe und aktuelle Auskunft über den Stand des Projekts, Kosten, Termine und Leistungsstände jederzeit möglich ist.
Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber über mit Dritten, z. B. Behörden oder weiteren Projektbeteiligten, geführte Korrespondenz in jedem Einzelfall unverzüglich unterrichten. Das gilt auch für Ergebnisvermerke oder Protokolle, sowie auch sonstige Aufzeichnungen, die der Auftragnehmer im Rahmen der Projektrealisierung erstellt.
Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass eine geordnete Zusammenstellung der bei der Projektrealisierung zu erarbeitenden Dokumentationsunterlagen erfolgt.
2.3.5 Kostenplanung und Kostensteuerung
Die Kosten sind gem. den Anforderungen der DIN 276:2018-12 und den Vorgaben des AG zu ermitteln.
2.3.6 Personaleisatz- und Terminplanung
Unter Berücksichtigung des vertraglich vorgegebenen Planungszeitraumes ist ausreichend Personal mit den erforderlichen Qualifikationen einzusetzen. Es ist ein Termin- / Personaleinsatzplan aufzustellen, aus dem zu erkennen ist, welche Fach- oder Teilplanungen wann und durch wen erbracht werden, wann Meilensteine vorgesehen sind und wann wichtige In-/ Outputs Dritter erfolgen müssen.
Die Leistungen sind durch die vom Arbeitnehmer benannten Personen bzw. durch die benannten anderen Unternehmen zu erbringen. Beabsichtigt der AN, vertragsgegenständliche Leistungen durch andere als die benannten Personen oder Dritte
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erbringen zu lassen, ist in jedem Einzelfall eine vorherige schriftliche Anzeige durch den Auftragnehmer und Zustimmung durch den Auftraggeber erforderlich.
Seitens des AG wurde für das Projekt ein Rahmenterminplan erstellt, der Aktualisierungen unterliegt. Der AN hat auf Grundlage des Rahmenterminplanes einen separaten Planungsterminplan „Planung der Planung“ für die beauftragten Leistungen zu erstellen. Der Planungsterminplan ist regelmäßig in Abstimmung mit dem AG durch den AN fortzuschreiben. Bei der Fortschreibung des Planungsterminplanes sind Änderungen und Abweichungen zu kennzeichnen und zu erläutern. Risiken sind darzulegen.
2.3.7 Leistungsänderungen
Der Auftraggeber ist berechtigt, die vereinbarten Quantitäts-, Qualitäts-, Kosten- und Terminvorgaben zu ändern oder zu ergänzen, soweit dies wegen der Kosten- und Terminentwicklung, geänderten Bauprogramms oder anderer qualitativer, funktionaler oder besonderer technischer Anforderungen erforderlich wird.
Werden über die vereinbarten Leistungen hinaus andere oder weitere Leistungen zur Erfüllung der vereinbarten Quantitäts-, Qualitäts-, Kosten- und Terminvorgaben erforderlich, hat sie der Auftragnehmer nach schriftlicher Aufforderung des Auftraggebers zu erbringen, es sei denn, sein Büro ist auf derartige Leistungen nicht eingerichtet.
2.3.8 Baustelleneinrichtungsplan
Für die Bauwerksinstandsetzung ist ein Baustelleneinrichtungsplan abhängig von den jeweiligen Bau- und Verkehrsphasen zu erstellen. Dieser ist im Vorfeld mit dem AG und den beteiligten Dritten in Bezug auf die in Anspruch zu nehmenden Flächen abzustimmen. Die Baustelleneinrichtungsfläche ist mit geringstmöglichem Einfluss auf die Natur zu planen. Der Plan ist im Zuge der Vorplanung zu erstellen, fortzuschreiben und bis zur Ausschreibung der zu vergebenen Bauleistung abgestimmt zu übergeben.
2.3.9 Weisungsbefugnis
Der Auftragnehmer ist gegenüber fachlich Beteiligten nicht weisungsbefugt. Er hat keine Vertretungsbefugnis für den Auftraggeber, insbesondere können für den Auftraggeber keine Verträge abgeschlossen, aufgehoben oder geändert oder Abnahmen erklärt werden.
2.3.10 Leistungspositionen und Art der zu übergebenden Unterlagen
Sofern nicht explizit in den jeweiligen Positionen ausgewiesen, setzt der AG voraus, dass sich der AN während des gesamten Zeitraums der Leistungserbringung selbstständig, bedarfs- und zeitgerecht mit sämtlichen Projektbeteiligten, fachlich Beteiligten, beteiligten Dritten und Behörden abstimmt. Dies ist mit dem vereinbarten Honorar abgegolten.
Für Leistungsphasen gilt: Die erarbeiteten Unterlagen und (Zwischen-)Ergebnisse sind Teil der vertraglichen Leistungserbringung des AN und dem AG regelmäßig zur Verfügung zu stellen. Vor Abstimmungsrunden sind diese dem AG sowie weiteren Beteiligten mit ausreichen dem Vorlauf (d. h. mind. 5 Werktage) digital zur Verfügung zu stellen.
Auf eine fristgerechte Übergabe der (freizugebenden) Unterlagen an den AG wird hingewie sen.
Iterationsschritte zwischen den Leistungspositionen sind (in ausreichendem Maße) einzukalkulieren. Ggf. können einzelne Bearbeitungsschritte im Ermessen des AN zeitgleich bzw. in veränderter Reihenfolge ohne Auswirkungen auf die Qualität der zu erbringenden Leistungen erfolgen.
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2.3.11 Prüf- und Genehmigungsfristen des Auftraggebers
Für die Planprüfung durch den Auftraggeber ist eine Prüffrist von ca. 4 Wochen anzusehen. Die Planunterlagen sind in inhaltlich abgeschlossenen Paketen je nach Fertigstellung sukzessiv zur Prüfung zu übergeben. Ein Ansammeln von Plänen bzw. die Übergabe als großes Paket während der Planungszeit / Planungsphasen ist zu vermeiden.
Die Prüffristen durch den Prüfingenieur sind im Planungsprozess separat zu berücksichtigen.
2.3.12 EDV / CAD
Auf die Vertragsbedingungen zur CAD-Datenerstellung (ZVB-CAD) Hauptabteilung Ingenieurbau wird verwiesen.
2.3.13 Erstellung Leistungsverzeichnisse
Bei der Erstellung von Leistungsbeschreibungen und Leistungsverzeichnissen sind die Angaben des Vergabehandbuches der LHM (VHBM R250) in Verbindung mit dem Vergabehandbuch Bayern zu beachten.
2.3.14 Planunterlagen und Dokumente
Sämtliche Unterlagen sind anzufertigen
- 3-fach in Papierform
- digital auf einem zugelassenen Datenträger oder über Austauschplattformen
2.3.15 Vertraulichkeit der Unterlagen
Der AN verpflichtet sich, die Inhalte dieser Anfrage, die Anlagen zu dieser Anfrage und die beauftragte Planung betreffende Unterlagen vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiter zu geben. Die Kommunikation mit Dritten erfolgt erst nach ausdrücklicher Freigabe des AG.
2.3.16 Austauschplattform (Projektplattform)
Für das Projekt wurde eine Projektplattform des Anbieters „think project“ eingerichtet. Der AN ist verpflichtet die Projektplattform zu nutzen und seine Arbeitsergebnisse (Dokumente, Planunterlagen etc.) auf die Projektplattform unverzüglich einzustellen. Die Aufwendungen für die Nutzung der Projektplattform sind mit dem beauftragten Honorar abgegolten.
2.3.17 Stadtratsbeschlüsse
Bei der Planung sind neben den nachfolgenden Stadtratsbeschlüssen auch die unter dem Punkt 3.4 der Bedarfsplanung aufgeführten Beschlüsse zu beachten:
▪ Grundsatzbeschluss II Klimaneutrales München 2035 und klimaneutrale Stadtverwaltung 2030 ▪ Maßnahmenplan Klimaneutralität München vom 4.11.2021 (Landeshauptstadt München) ▪ Zwischenbericht Nahverkehrsplan München vom 9.12.2020 (Referat für Stadtplanung und Bauordnung) ▪ Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 25.04.2007 (V09878) ▪ Beschluss des Mobilitätsausschusses vom 19.01.2022 (Radschnellverbindungen in München und Umland) ▪ Beschluss der Vollversammlung des Stadtrats vom 21.12.2022 „Prinzipien der Schwammstadt auf den öffentlichen Flächen umsetzen“ (Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 07943) ▪ Zukünftige Stadtratsbeschlüsse
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Die Stadtratsbeschlüsse sind einsehbar über das „RatsInformationsSystem München“ unter https://risi.muenchen.de/risi
2.4 Geschichte
Die folgenden Textpassagen stammen aus dem Buch „München und seine Isarbrücken“ von Christoph Hackelsberger (Hackelsberger, München und seine Isar-Brücken, 1981).
Als König Max II. 1853 den Befehl gab, seine Residenz mit einem weiteren bedeutenden Straßenzug, der Maximilianstraße, zu versehen, mußten in der Trasse dieser neuen von Friedrich Bürklein und Arnold Zennetti geplanten Prachtstraße auch die innere und die äußere Isar überbrückt werden.
Die Brücke wurde somit in den Jahren 1857–1863 als Verlängerung der Maximilianstraße zum Maximilianeum nach Plänen von Arnold Zenetti errichtet. Am 26. September 1858, dem 700. Stadtgründungstag, legte man feierlich den Grundstein. Die Brücke über die Große, die innere Iasar, die westlich der Praterinsel fließt, wies drei Öffnungen, zwei davon gleich, die dritte kleiner, auf, die über die äußere Isar hatte fünf gleiche Brückenöffnungen. Die Wirkung der Brücke soll im Wesentlichen durch die Verwendung unterschiedlich farbiger Materialien hervorgerufen worden sein. So zeigten sich über kräftigen, grünen Nagelfluhpfeilern Gewölbe und Brüstungen in grünlichem Mainsanstein, während Stirnmauern und Füllungen in roten Ziegelmauerwerk ausgeführt waren. Die Brückengeländer entsprachen in etwa dem Maximilianstraßenstil Bürkleins.
Als Sparmaßnahme hatten beide Brückenteile nur eine Breite von 13 m, obwohl die Maximilianstraße 23 m breit war. Dieser Zustand wurde wegen des zunehmenden Verkehrs bald als unbefriedigend empfunden. So wurden sie, als man daranging, das große Müchner Brückenbauprogramm zu verwirklichen, in den Jahren 1903-1905 umgebaut oder erneuert. Man verbreiterte die innere Brücke unter Beibehaltung der bestehenden Konstruktion auf 22 m, indem man den alten Natursteingewölben solche aus Beton anfügte und die gesamte Brücke mit Muschelkalk außen verkleidete. Die Brücke über die äußere Isar war nicht mehr zu halten, da die Pfahlgründungen der Fundamentierung durch die stetige Eintiefung des Flußbettes freigelegt worden waren. So wurde sie abgetragen. Als Ersatz wurde nach dem Entwurf Friedrich von Thierschs eine neue Brücke mit Dreigelenkbögen, die aus Muschelkalkquadern bestanden, erbaut. Mächtige Brückenpfeiler errichtete man aus dem gleichen Material, während die Uferwiderlager aus Beton gegossen wurden. Ähnliche wie bei den meisten neuen Brücken wurde die Fahrbahn auf die Dreigelenkbögen aufgeständert; die Konstruktion wurde aber nicht wie in vielen anderen Fällen seitlich verkleidet, sie blieb sichtbar. Konstruktive Bearbeitung und Bauarbeiten führte die Firma Sager & Woerner durch.
Während die erweiterte alte Brücke mit ihren drei Öffnungen und wuchtigen Pfeilervorlagen einen gedrungenen, beinahe altertümlichen Eindruck macht, schwingt sich die große Brücke des Jahres 1905 kraftvoll aufgelöst in Bögen, Fahrbahnstützen und Fahrbahnplatte, dazu plastisch reich gegliedert, über die äußere Isar. Beide Brücken verbindende Elemente sind die Brüstungen, die stark durch Pfeiler gegelidert, reliefartig ausgearbeitetes, großformatiges Gezweig und Rankenwerk in den Füllungen zeigen.
Besondere Auszeichnung erfährt der Brückenpfeiler der äußeren Brücke durch eine von Franz Drexler geschaffene, eindrucksvolle Monumentalplastik der Pallas Athene, die am nördlichen Pfeilerkopf auf einem Kraggesims der Brückenbrüstung steht und nach Süden blickt. Prägend für die Erscheinung der Brücke sind auch die krläftigen, platisch betonten Konosolen der Brüstungspfeiler, deren Reihung den Maßstab, die Länge der Fahbahnplatte steigert.
Die äußere Maximiliansbrücke hat von weitem gesehen großen Schwung, sie wirkt elegant und monumental zugleich, während manches im Detail so etwa die den Fahrbahnstützen an den Brückenwangen vorgeblendeten, gotisierenden Dienste sehr an die Maximilianstraße erinnern und angesichts der Wucht der Brückenkonstruktion doch eher verspielt, dekorativ und appliziert erscheinen.
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2.5 Objektbeschreibung und Lage
Die Maximiliansbrücken befinden sich im Stadtbezirk 01, Altstadt- Lehel und führt die Maximilianstraße weiter über die Isar bis zum Maximilianeum.
Abbildung 1: Geografische Lage der Maximiliansbrücken (GeoInfoWeb, 2022)
Sie teilt sich auf in zwei Brückenteile – der inneren und der äußeren Maximiliansbrücke. Der westliche Brückenabschnitt, die Innere Maximiliansbrücke, verbindet das Westufer der Großen Isar mit der Praterinsel. Der östliche Brückenabschnitt, die Äußere Maximiliansbrücke, überquert von der Praterinsel aus die Kleine Isar und den Auer Mühlbach.
Abbildung 2: Übersichtsplan Maximiliansbrücken (GeoInfoWeb, 2022)
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Abbildung 3: Luftbild (GeoInfoWeb, 2022)
Abbildung 4: Übersichtsplan (GeoInfoWeb, 2022)
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Abbildung 5: Äußere Maximiliansbrücke vor dem Neubau 1904/05 (Rufus46, 2022)
Die Innere Maximiliansbrücke überspannt mit den drei ursprünglichen Bögen aus Ziegelmauerwerk eine Länge von 42 m. Die Bögen mit lichten Weiten von 7,97 m, 13,88 m und 13,89 m wurden mit Betonbögen verbreitert und mit Muschelkalkstein verkleidet. Die Äußere Maximiliansbrücke hat eine Länge von 96 m und besteht aus zwei gleichen Dreigelenkbögen aus Muschelkalkstein-Quadern mit einer lichten Weite von jeweils 45,87 m. Auf den Bögen befinden sich quer zur Fahrtrichtung angeordnete Ständerwände aus Stampfbeton, die die Fahrbahntafel aus Stahlbeton tragen. Die Aufständerung und die Brüstung der Fahrbahntafel sind mit Muschelkalkstein verkleidet und reichhaltig mit Figuren und Ornamenten versehen. Die Brückenbreite von 22 m bietet Platz für den beidseitigen Verkehr von Trambahnen, Kraftfahrzeugen, Radfahrern und Fußgängern.
Abbildung 6: Ansicht Äußere Maximiliansbrücke (BAU-J)
An den weitgehend fertiggestellten Bögen der Äußeren Maximiliansbrücke rutschten am 27. Juni 1904 die Gelenke zunächst des einen Bogens aus ihrem Platz an den Kämpfern, worauf sich der Bogen um rund 30 cm senkte. Durch die Erschütterung folgten auch die Gelenke des anderen Bogens. Bei der gerade zehn Jahre alten Bauweise der Dreigelenkbögen war noch nicht erkannt worden, dass die
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Reibung in den Gelenken bei hohem Druck stark absinkt und diese nicht gegen Verschiebungen gesichert sind. Die nur wenig beschädigten Bögen konnten mit Spindeln wieder an ihren Platz gehoben und auf verbesserten Gelenken gelagert werden. Auf der Äußeren Maximiliansbrücke befindet sich eine 1906 enthüllte Statue der Pallas Athene des niederbayerischen Bildhauers Franz Drexler, für die Frieda Thiersch, die Tochter des Architekten, Modell stand.
Abbildung 7: Statue der Pallas Athene (Rufus46, 2022)
Abbildung 8: Nordansicht Äußere Maximiliansbrücke von der Isar aus (Rufus46, 2022)
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Abbildung 9: Nordansicht Innere Maximiliansbrücke von der Isar aus (Rufus46, 2022)
Abbildung 10: Längs- und Querschnitte Äußere Maximiliansbrücke (BAU-J)
Auf der Brücke sind zwei Fahrspuren je Fahrtrichtung angeordnet, sowie beidseitig Geh- und Radwege. Im Bereich der jeweils linken Fahrspur befinden sich zudem Gleise der Straßenbahn. Die Brücke weist ein Längsgefälle sowie ein dachartiges veränderliches Gefälle in Querrichtung auf. Die Entwässerung erfolgt über vor den Borsteinen angeordneten Entwässerungseinläufen. Der Fahrbahnbelag besteht aus Großsteinpflaster mit Bitumenverguss. Der Belag der Geh- und Radwege besteht aus „Olympia-Mastix“
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Abbildung 11: Blick auf die Maximiliansbrücke vom Maximilianeum (Rufus46, 2022)
2.6 Bauwerkskenndaten
Tabelle 1: Bauwerkskenndaten
| Dringlichkeitsliste: | DL 2 | BW33/11A BW33/11B | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Bewertung gemäß DIN 1076: | Bewertung gemäß DIN 1076: | Hauptprüfung 12/2024 2,3 | ||||
| Einfache Prüfung 09/2021 2,1 | ||||||
| Zustandsbewertung: | Innere: 2,3 Äußere: 2,3 | |||||
| Isarbrückenranking | Nr. 8 und 9, gemäß BAU-J24 | |||||
| Instandsetzungsbedarf: | ||||||
| Länge: | Gesamt: 138,3 m Innere Maximiliansbrücke: 42,1 m Äußere Maximiliansbrücke: 96,2 m | |||||
| Brückenfläche: | Gesamt: 3.043 m² | |||||
| Innere Maximiliansbrücke: 927 m² | ||||||
| Äußere Maximiliansbrücke: 2.116 m² | ||||||
| Baujahr: | Innere: 1904/05 Die ursprünglichen Teile der Brücke stammen von 1863 Äußere: 1904/1905 |
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| Letzte Generalinstandsetzung: | 1989 | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| Beschlusslage: | Wird laufend ergänzt | ||||
| Randbedingungen: Konstruktionsart: Fahrspuren: | |||||
| Innere Maximiliansbrücke: | |||||
| 3-feldrige Borgenbrücke. | |||||
| Die Konstruktionsart ist ein Ziegel- und | |||||
| Natursteingewölbe. Baumaterialien sind Beton, Ziegel | |||||
| und eine Verkleidung aus Muschelkalkstein. | |||||
| Äußere Maximiliansbrücke: | |||||
| 2-feldrige Bogenbrücke. Die Konstruktionsart ist ein | |||||
| Dreigelenkbogen aus Muschelkalkstein. Baumaterialien | |||||
| sind bei der Verkleidung der Aufständerung | |||||
| Muschelkalkstein | |||||
| 1x Fuß- und Radweg in beide Richtungen | |||||
| 1x MIV in jede Fahrtrichtung | |||||
| 1x Tramspur in jede Fahrtrichtung | |||||
| 1x Fuß- und Radweg in beide Richtungen | |||||
| Traglast: | 60to | ||||
| Widmung: | Gemeindestraße | ||||
| Verkehrsmenge: | Wird ergänzt | ||||
| Isarquerung: | Ja, eine der momentan 4 vorhandenen | ||||
| Trambahnisarquerungen | |||||
| SWM-Trambahn-Querung: | ja | ||||
| DB-Querung: | nein | ||||
| Mittlerer Ring-Betroffenheit: | nein | ||||
| Denkmalschutz: | ja | ||||
| Naturschutzgebiet: | ja | ||||
| Hochwasserbetroffenheit: | ja | ||||
| Spartenquerungen: | ja | ||||
| Für Verkehr: | Umleitung möglich? zu prüfen | ||||
| Totalsperrung möglich? zu prüfen | |||||
| Schwerlastroute? zu prüfen | |||||
| Umleiterstrecke? zu prüfen |
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Generalinstandsetzung Maximiliansbrücken
Projektbeschreibung
| Für Fuß- und Radverkehr | Umleitung möglich? zu prüfen Behelfsbrücke notwendig? eventuell | ||
|---|---|---|---|
| Weitere Anforderungen: | Die Maximiliansbrücken dienen der Entsorgungslogistik | ||
| der 2. S-Bahnstammstrecke. | |||
| Nördlich der Schwindinsel ist der Notausstieg zur U-Bahn | |||
| jederzeit zugänglich zu halten. Damit zusammenhängend | |||
| ist auch der Rettungsweg zu diesem Notausstieg für die | |||
| Einsatzfahrzeuge frei zu halten. | |||
| Ursprünglich war seitens der SWM geplant, die | |||
| Trambahngleise in 2025 auszutauschen. Nach der | |||
| letzten Abstimmung vom 29.06.2023 wurde seitens der | |||
| SWM mitgeteilt, dass die Gleisanlagen in einem stabilen | |||
| Zustand sind, der noch über einige Jahre ohne | |||
| dringenden Instandhaltungsbedarf gehalten werden | |||
| kann. Ein denkbarer Zeithorizont für die Ausführung laut | |||
| SWM wäre in den Jahren 2035 – 2038. |
.
2.7 Bauwerksprüfung und Bauwerksunterhalt
Für die Maximiliansbrücken wurden in regelmäßigen Abständen Bauwerksprüfungen und Bauzustandsfeststellungen durchgeführt, die im Folgenden tabellarisch aufgeführt sind.
Tabelle 2: Auflistung Bauwerksprüfung/Begutachtungen
| Lfd. | Gutachten | Gutachter | Datum | Gegenstand | Ergebnis | ||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Nr. | |||||||||||||||||
| 1 | 1 | Hauptprüfun g nach DIN 1076 | Abt. Ing.bau und Gewässer | 09.05.2006 | Belag, Brüstung, Bogen, Widerlager, Pfeiler, Fassade, Entwässerung | - Absackungen des Straßenbelages, | |||||||||||
| Bildung von Fahrrinnen, Aufwölbungen | |||||||||||||||||
| zwischen den Gleisen | |||||||||||||||||
| - Naturstein in der Brüstung verwittert; | |||||||||||||||||
| Mauerabschlüsse tlw. gerissen | |||||||||||||||||
| - Einzelne Steine und Fugen an den | |||||||||||||||||
| Brüstungen gerissen | |||||||||||||||||
| - Im Bogen klingen die Natursteine und | |||||||||||||||||
| die Betonfugen hohl; hohlklingende | |||||||||||||||||
| Bereiche im Ziegelmauerwerk | |||||||||||||||||
| - In der Fassade gerissene | |||||||||||||||||
| Maerwerksfugen und hohl klingende | |||||||||||||||||
| Natursteinbereiche | |||||||||||||||||
| - Stark korrodierte | |||||||||||||||||
| Entwässerungsleitungen | |||||||||||||||||
| Zustandsnote 1,8 | |||||||||||||||||
| 2 | Einfache Prüfung nach DIN 1076 | IB Grassl (Herr Poolmann) | 21.03.2011 | Belag, Brüstung, Bogen, Widerlager, Pfeiler, Fassade, Entwässerung | - Absackungen des Straßenbelages und Risse in den Asphaltdeckschichten - Bordsteine tlw. verschoben - Risse in der Asphaltdeckschicht - Vertikale Verkleidung des Überbaus tlw. rissig - Betonbefestigungen an den Flügelwänden / Widerlager tlw. stark verwittert und brüchig | ||||||||||||
| 3 | Gutachterlich | IB Schiessl | 12.10.2017 | Untersuchungen an | - Zustand des Vergusses in | ||||||||||||
| e | Gehlen | der | Teilbereichen schlecht. Anfallendes |
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Generalinstandsetzung Maximiliansbrücken
Projektbeschreibung
| Stellungnah me (16- 392/1.1.2) | Sodeikat GmbH | Fahrbahnplattenobers eite (Aufbau des Brückenbelages, Zustand der Brückenabdichtung und der darunterliegenden Stahlbetonplatte hinsichtlich Chlorideintrag und Bewehrungskorrosion) | Wasser kann direkt in Splittbettung | ||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| eindringen | |||||||||||||
| - Gußasphalt im guten Zustand und | |||||||||||||
| augenscheinlich dicht | |||||||||||||
| - Verbund zwischen Gussasphalt und | |||||||||||||
| Abdichtungsbahn (Aluminium- | |||||||||||||
| kaschierung) durchweg gut | |||||||||||||
| - Abdichtung in gutem Zustand | |||||||||||||
| - Stahlbetonplatte nicht beeinträchtigt | |||||||||||||
| - Keine Bewehrungskorrosion | |||||||||||||
| - Vergleichsweise hohe Betondeckung | |||||||||||||
| (59 – 81 mm) | |||||||||||||
| - Keine Feststellung von | |||||||||||||
| Chloridgehalten bei Bohrmehlproben | |||||||||||||
| 4 | Hauptprüfun g nach DIN 1076 | Abt. Ing.bau und Gewässer (Fr. Heinrich) | 04.05.2012 | Belag, Brüstung, Bogen, Widerlager, Pfeiler, Fassade, Entwässerung | - Fugenvergussmasse Gusasphalt tlw. ausgefallen, rissig und unvollständig - Setzungsmulden - Entwässerungsrinnen korrodiert - Risse in der Brüstung - Gesimsausbruch am Widerlager West - Querrisse in den Lagerkonsolen - Bogenunterseite im Bereich der anbetonierten Betonstreifen gerissen - Hohlstellen, Risse und Abplatzungen an den Natursteinen an der Bogenunterseite - Oberflächliche Abplatzungen an den Fassaden - Die im Bereich der umläufigen Bogekammern des Widerlagers befindlichen Steine weisen zum Teil große Abplatzungen auf Standfestigkeit: nicht eingeschränkt Verkehrssicherheit: nicht eingeschränkt Dauerhaftigkeit: bedingt eingeschränkt Zustandsnote 1,8 | ||||||||
| 5 | Einfache | Abt. Ing.bau | 04.11.2015 | Belag, Brüstung, | Entspricht in allen Punkten dem Bericht zur Hauptprüfung vom 04.05.2012 | ||||||||
| Prüfung | und | Bogen, Widerlager, | |||||||||||
| nach DIN | Gewässer | Pfeiler, Fassade, | |||||||||||
| 1076 | (Fr. Dreher) | Entwässerung | |||||||||||
| 6 | Hauptprüfun g nach DIN 1076 | Abt. Ing.bau und Gewässer (Herr Gehrmann) | 18.08.2018 | Belag, Brüstung, Bogen, Widerlager, Pfeiler, Fassade, Entwässerung | - Die Note wird von 2,0 auf 2,3 verschlechtert. Dies wegen der Überarbeitungsnotwendigkeit der Mörtelfugen im Mauerwerk, den porösen Abschlusssteinen im Kämpfer und früheren Außenbögen, wie an den Straßenabläufen im Scheitel. Darüber hinaus ist die Putzlage (vermutlich Schutz des Mauerwerkes) des Mauerwerkes teilweise hohl und lückenhaft. WL Ost mit hoher Feuchte. Grund- sätzlich ist das alte Gewölbe statisch nur noch verlorene Schalung. - Der Fahrbahnbelag aus bituminös vergossenen Großsteinpflaster in Splittbett weist in Bereichen mit fehlenden Verguss zusätzlich Setzungen auf, die sich langsam ausbreiten. Wenn eine Gleiser- neuerungsmaßnahme kommt, dann besser die Abdichtung homogen auf ganzer Fläche erneuern. Untersuchungen zur Abdichtung und Chloriden waren |
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Generalinstandsetzung Maximiliansbrücken
Projektbeschreibung
| unauffälligStandfestigkeit: nicht eingeschränkt Verkehrssicherheit: nicht eingeschränkt Dauerhaftigkeit: nicht eingeschränkt Zustandsnote 2,3 | |||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 7 | Einfache | Abt. Ing.bau | 30.09.2021 | Da augenscheinlich keine Verschlechterung festgestellt wurde, bleibt die Note bei 2,3 bestehen | |||||
| Prüfung | und | ||||||||
| nach DIN | Gewässer | ||||||||
| 1076 | (Fr. Kauntz) | ||||||||
| 8 | Gutachterlich e Stellungnah me (22-183/1.1) | IB Schiessl Gehlen Sodeikat GmbH | 15.06.2023 | Aufbau des Brückenbelages, Zustand der Brückenabdichtung und der darunterliegenden Stahlbetonplatte hinsichtlich Chlorideintrag und Bewehrungskorrosion, Entwässerung | - im Rahmen einer Gleiserneuerung soll die gesamte Abdichtung erneuert werden sowie geschädigte Geh- und Radwegbeläge und die Pflasterung der Fahrbahn - die Bewehrung an der Unterseite der Fahrbahntafel, bzw. der Auflagerkonsolen und an den äußeren Kammerwänden der beiden Widerlager ist durch chloridinduzierte Korrosion geschädigt und muss instand gesetzt werden - die Risse an den Bogeninnenseiten der Stampfbetonlängswände sollen kraftschlüssig verpresst werden - die Stahlart der Gelenke am Gelenkende Widerlager West unterstrom soll kurzfristig überprüft werden - die Entwässerungsrohre sind vollständig zu erneuern - Abplatzungen am Stampfbetonsockel der stadteinwärts liegenden Widerlagerwand sollen instand gesetzt werden - die Böschungsbefestigung der inneren Maximiliansbrücke am Widerlager Ost unterstrom soll langfristig neu unterfüttert werden - die Befestigung der Uferböschungen der äußeren Maximiliansbrücke und die Brüstungsendpfosten am östlichen Widerlager sollen mittelfristig instand gesetzt werden - abrutschgefährdete Betonbruchstücke der Böschungsbefestigung am Übergang zur Flügelwand Widerlager Ost sollen kurzfristig entfernt und das unterspülte Austrittspodest der Böschungstreppe am Widerlager West soll kurzfristig instand gesetzt werden |
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Generalinstandsetzung Maximiliansbrücken
Projektbeschreibung
| 9 | Kurzstellung nahme 1.1 | IB Schiessl Gehlen Sodeikat GmbH | 08.04.2024 | Untersuchung Kämpfergelenk West | - Um weitere Korrosion zu vermeiden, muss die oberseitige Belastung mit chloridhaltigem Wasser möglichst abgestellt werden. Hierfür könnte auch kurzfristig ein Rinnensystem in Betracht gezogen werden, welches das eindringende Wasser auffängt und Richtung unterstrom abführt. - Der „Zwickelbeton“ am westlichen Widerlager liegt in weiten Teilen hohl und sollte vollständig entfernt werden (nur wenn bereits eine Lösung zur Abführung von ggf. in die Widerlagerkammer eindringendem chloridhaltigem Wasser umgesetzt wird). Ggf. bietet es sich an, den Beton in der Gesamtkonzeptionierung wieder zu ergänzen. - Der chloridbelastete Füllbeton ist zu entfernen. Außerdem müssen die bereits am Gelenk anstehenden Chloride entfernt und der Zustand der Lager direkt beurteilt werden. - Es wird empfohlen den Zustand aller Gelenke (Widerlager Mittelpfeiler und Widerlager Ost/West) noch vor einer größeren Instandsetzung vollständig aufzunehmen, wobei die Untersuchungsmaßnahmen gleich als Instandsetzungsmaßnahmen konzipiert werden können/sollten. - Die weiteren Untersuchungen am Wälzlager sollten unabhängig von den geplanten Instandsetzungsmaßnahmen möglichst kurzfristig durchgeführt werden. |
|---|---|---|---|---|---|
| 10 | Hauptprüfun g nach DIN 1076 | Abt. Brückenbau, Sachgebiet Bauwerkspr üfung (Hr. Gehrmann und Hr. Asbeck) | 28.05. / 12.09.2024 19.12.2024 | Belag, Entwässerung, ÜKO, Brüstung, Gesims, Überbau, Lager, Unterbau: Widerlager / Pfeiler, Sohlsicherung | - Die Note wird von 2,1 auf 2,3 bei der äußeren Brücke verschlechtert und bei der inneren bleibt die Note bei 2,3. Äußere Brücke: - Augenscheinlich kommt es zu einer langsamen Verschlechterung der korrosiven Stellen an der Konsole Mittelpfeiler und den Enden der Fahrbahnplatte jeweils über den Kämpfergelenken. Dies aufgrund der seit mindestens 2010 bekannten Abdichtungsumläufigkeit. Darüber hinaus nehmen auch die Betonschäden am WL West leicht zu. Der Pflasterbelag (Gewölbe) ist durch den neu hergestellten Gleisbereich (neue Gleise in 2021) und der Ausasphaltierung gestört worden, sodass auch hier die Schäden leicht zunehmen. Die natursteinbögen befinden sich auch weiterhin in einem guten Zustand. Innere Brücke: - Die Überarbeitungsnotwendigkeit der Mörtelfugen im mauerwerk, der porösen Abschlusssteine im Kämpfer und früheren Außenbögen, sowie an den Straßenabläufen im Scheitel bleibt bestehen. Darüber hinaus ist die Putzlage (vermutlich Schutz des Mauerwerks) des Mauerwerks teilweise hohl und lückenhaft. WL Ost mit hoher Feuchte. Die stirnseitigen Natursteinquader wurden aus Denkmalschutzgründen in die beidseitig anbetonierten Bögen (gilt für mittigen Bogen und Bogen Ost) eingebunden. Bogen West besteht rein aus Mauerwerk, auch dort wurden die Stirn-Quader eingebunden. Der Fahrbahnbelag aus bitumenös vergossenen Großsteinpflaster in Splittbett zeigt in Bereichen mit fehlendem Verguss zusätzliche Setzungen. |
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Generalinstandsetzung Maximiliansbrücken
Projektbeschreibung
Bei den vor ca. 2 Jahren durchgeführten Instandsetzungsmaßnahmen der SWM im Gleisbereich wurde nichts an der Abdichtung gemacht. Allgemein wäre es sinnvoll, wenn bei geplanten Arbeiten die Abdichtung homogen auf ganzer Fläche erneuert würde. Siehe auch Empfehlung IB Schiessl von 2017. Alte Untersuchungen zur Abdichtung und Chloriden waren unauffällig.