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Anlage B.3.5
Neubau Einfachturnhalle Abzw. Maria-Wächtler-Gymnasium
Leistungsbild Bauphysik
Zum Leistungsumfang des Leistungsbildes Bauphysik gehören die nachfolgenden
Projektstufen gemäß Anlage 1.2 HOAI 2021 mit dem Leistungsbereich
• Bauakustik (Schallschutz)
• Raumakustik
• Wärmeschutz und Energiebilanzierung
Die weiteren dazugehörigen Leistungsbereiche gemäß AHO-Heft Nr. 44 Bauakustik-
Raumakustik- Schallimmissionsschutz Stand: Juli 2023, sowie gemäß AHO-Heft Nr. 23
Wärmeschutz und Energiebilanzierung Stand: August 2022, werden hier erfasst:
Leistungen aus Nr. 44 AHO-Heft Bauakustik- Raumakustik- Schallimmissionsschutz
Stand: Juli 2023
Die Leistungen werden auf die jeweilige Fachlichkeit Bauakustik- Raumakustik-
Schallimmissionsschutz separat dargestellt:
Bauakustik (Schallschutz)
(1) Die Grundleistungen für Bauakustik (Schallschutz) werden in Prozentsätzen der
Gesamthonorare wie folgt nach HOAI 2021 bewertet:
-
für die Leistungsphase 1 (Grundlagenermittlung) mit 3 Prozent,
-
für die Leistungsphase 2 (Mitwirken bei der Vorplanung) mit 20 Prozent,
-
für die Leistungsphase 3 (Mitwirken bei der Entwurfsplanung) mit 40 Prozent,
-
für die Leistungsphase 4 (Mitwirken bei der Genehmigungsplanung) mit 6 Prozent,
-
für die Leistungsphase 5 (Mitwirken bei der Ausführungsplanung) mit 27 Prozent,
-
für die Leistungsphase 6 (Mitwirken bei der Vorbereitung der Vergabe) mit 2 Prozent,
-
für die Leistungsphase 7 (Mitwirken bei der Vergabe) mit 2 Prozent.
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Anlage B.3.5
(2) Das Leistungsbild setzt sich wie folgt zusammen:
Leistungsphase 1 Grundlagenermittlung Bauakustik
Grundleistungen
| a) | Klären der Aufgabenstellung |
|---|---|
| b) | Festlegen der Grundlagen, Vorgaben und Ziele |
Inklusive der besonderen Leistungen
- Mitwirken beim Erfüllen von Vorgaben für Zertifizierungen (Gemeint ist: Ausführung in Anlehnung an Zertifizierung BNB Silber)
Leistungsphase 2 Mitwirkung bei der Vorplanung Bauakustik
Grundleistungen
| a) | Analyse der Grundlagen |
|---|---|
| b) | Klären der wesentlichen Zusammenhänge von Gebäude und technischen Anlagen einschließlich Betrachtung von Alternativen |
| c) | Vordimensionieren der relevanten Bauteile des Gebäudes • Abstimmen der erforderlichen Schallschutzmaßnahmen, Art der Bauteile und Baukonstruktionen |
| d) | Mitwirken beim Abstimmen der fachspezifischen Planungskonzepte der Objektplanung und der Fachplanungen |
| e) | Erstellen eines Gesamtkonzeptes in Abstimmung mit der Objektplanung und den Fachplanungen • Auflistung der bauakustisch relevanten Oberflächen mit Vorbemessungen der zur Bauakustik erforderlichen Aufbauten der Bauteile und der Materialeigenschaften |
| f) | Erstellen von Rechenmodellen, Auflisten der wesentlichen Kennwerte als Arbeitsgrundlage für Objektplanung Fachplanungen • Vorbemessung der wesentlichen Kennwerte zur Bauakustik, wie bewertete Bauschalldämm-Maße, bewertete Normtrittschallpegel, zulässige Schalldruckpegel |
Besondere Leistungen - keine
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Anlage B.3.5
Leistungsphase 3 Mitwirkung bei der Entwurfsplanung Bauakustik
Grundleistungen
| a) | Fortschreiben der Rechenmodelle und der wesentlichen Kennwerte für das Gebäude |
|---|---|
| b) | Mitwirken beim Fortschreiben der Planungskonzepte der Objektplanung und Fachplanung bis zum vollständigen Entwurf • Bereitstellen der Ergebnisse |
| c) | Bemessen der Bauteile des Gebäudes |
| d) | Erarbeiten von Übersichtsplänen und des Erläuterungsberichtes mit Vorgaben, Grundlagen und Auslegungsdaten |
Besondere Leistungen - keine
Leistungsphase 4 Mitwirkung bei der Genehmigungsplanung Bauakustik
Grundleistungen
| a) | Mitwirken beim Aufstellen der Genehmigungsplanung und bei Vorgesprächen mit Behörden |
|---|---|
| b) | Aufstellen der förmlichen Nachweise • Nachweise auf Grundlage der Entwurfsplanung der Objektplaner und Fachplaner für TGA |
| c) | Vervollständigen und Anpassen der Unterlagen |
Besondere Leistungen - keine
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Anlage B.3.5
Leistungsphase 5 Mitwirkung bei der Ausführungsplanung Bauakustik
Grundleistungen
| a) | Durcharbeiten der Ergebnisse der Leistungsphasen 3 und 4 unter Beachtung der durch die Objektplanung integrierten Fachplanungen |
|---|---|
| b) | Mitwirken bei der Ausführungsplanung durch ergänzende Angaben für die Objektplanung und Fachplanungen • Zu diesen Angaben für die Bauakustik zählen insbesondere die Dicken der Einzelschichten der bauakustisch relevanten Baukonstruktionen, die Schalldämm-Maße oder bewertete Trittschallminderungen von Fußbodenkonstruktionen und Belägen, Bewertungen der Flankenschalldämmungen, höchstzulässige Pegel in Sende- und Empfangsräumen, Maßnahmen für Schallschutz gebäudetechnischer Anlagen, Mitwirken bei der Entwicklung von Regeldetails hinsichtlich der Bauakustik |
Besondere Leistungen - keine
Leistungsphase 6 Mitwirkung bei der Vorbereitung der Vergabe Bauakustik
Grundleistungen - keine
a) Beiträge zu Ausschreibungsunterlagen • Mitwirken bei der Formulierung zu technischen Vorbemerkungen
Besondere Leistungen - keine
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Anlage B.3.5
Leistungsphase 7 Mitwirkung bei der Vergabe Bauakustik
Grundleistungen - keine
a) Mitwirken beim Prüfen und bewerten der Angebote auf Erfüllung der Anforderungen
Besondere Leistungen - keine
Leistungsphase 8 Objektüberwachung und Dokumentation Bauakustik
Grundleistungen - keine
Besondere Leistungen
- Stichprobenhafte Kontrollen und Schlussbescheinigung
Leistungsphase 9 Objektbetreuung Bauakustik
Grundleistungen – keine
Besondere Leistungen - keine
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Anlage B.3.5
Raumakustik
(1) Die Grundleistungen für Bauakustik (Schallschutz) werden in Prozentsätzen der
Gesamthonorare wie folgt nach HOAI 2021 bewertet:
-
für die Leistungsphase 1 (Grundlagenermittlung) mit 3 Prozent,
-
für die Leistungsphase 2 (Mitwirken bei der Vorplanung) mit 20 Prozent,
-
für die Leistungsphase 3 (Mitwirken bei der Entwurfsplanung) mit 40 Prozent,
-
für die Leistungsphase 4 (Mitwirken bei der Genehmigungsplanung) mit 6 Prozent,
-
für die Leistungsphase 5 (Mitwirken bei der Ausführungsplanung) mit 27 Prozent,
-
für die Leistungsphase 6 (Mitwirken bei der Vorbereitung der Vergabe) mit 2 Prozent,
-
für die Leistungsphase 7 (Mitwirken bei der Vergabe) mit 2 Prozent.
(2) Das Leistungsbild setzt sich wie folgt zusammen:
Leistungsphase 1 Grundlagenermittlung Raumakustik
Grundleistungen
| a) | Klären der Aufgabenstellung |
|---|---|
| b) | Festlegen der Grundlagen, Vorgaben und Ziele |
Besondere Leistungen
- Mitwirken beim Einhalten von Vorgaben für Zertifizierungen (Gemeint ist: Ausführung in Anlehnung an Zertifizierung BNB Silber)
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Anlage B.3.5
Leistungsphase 2 Mitwirkung bei der Vorplanung Raumakustik
Grundleistungen
| a) | Analyse der Grundlagen |
|---|---|
| b) | Klären der wesentlichen Zusammenhänge von Gebäude und technischen Anlagen einschließlich Betrachtung von Varianten, sofern diese für die Maßnahmen für Raumakustik relevant sind |
| c) | Vordimensionieren der relevanten Räume und der raumakustisch relevanten Bauteile des Gebäudes • Abstimmen der erforderlichen Maßnahmen für Raumakustik, insbesondere zur Raumdimensionierung, zur Schallfeldverteilung und Nachhallzeitregulierung |
| d) | Mitwirken beim Abstimmen der fachspezifischen Planungskonzepte der Objektplanung und der Fachplanungen |
| e) | Erstellen eines Gesamtkonzeptes in Abstimmung mit der Objektplanung und den Fachplanungen • Auflistung der raumakustisch relevanten Oberflächen mit Vorbemessungen der für die Raumakustik erforderlichen Dimensionierungen der Oberflächenstrukturen und Absorptionseigenschaften der Konstruktionen |
| f) | Erstellen von Rechenmodellen, Auflisten der wesentlichen Kennwerte als Arbeitsgrundlage für Objektplanung Fachplanungen • Vorbemessung der wesentlichen Kennwerte zur Raumakustik, wie Raumabmessungen und Geometrien, Besetzungsdichten (Volumen- Platzverhältnisse), Nachhallzeiten, AVV-Verhältnisse |
Besondere Leistungen - keine
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Anlage B.3.5
Leistungsphase 3 Mitwirkung bei der Entwurfsplanung Raumakustik
Grundleistungen
| a) | Fortschreiben der Rechenmodelle und der wesentlichen Kennwerte für das Gebäude |
|---|---|
| b) | Mitwirken beim Fortschreiben der Planungskonzepte der Objektplanung und Fachplanung bis zum vollständigen Entwurf |
| c) | Bemessen der Bauteile des Gebäudes |
| d) | Erarbeiten von Übersichtsplänen und des Erläuterungsberichtes zum Entwurf mit Vorgaben, Grundlagen und Auslegungsdaten |
Besondere Leistungen – keine
Leistungsphase 4 Mitwirkung bei der Genehmigungsplanung Raumakustik
Grundleistungen
| a) | Mitwirken beim Aufstellen der Maßnahmen für Raumakustik im Zuge der Genehmigungsplanung |
|---|---|
| b) | Aufstellen der Nachweise für Raumakustik • Nachweise auf Grundlage der Entwurfsplanung der Objektplaner • Festlegung von Maßnahmen für Raumakustik zur Einhaltung der Nutzer- und Nutzungsanforderungen |
| c) | Vervollständigen und Anpassen der Unterlagen |
Besondere Leistungen - keine
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Anlage B.3.5
Leistungsphase 5 Mitwirkung bei der Ausführungsplanung Raumakustik
Grundleistungen
| a) | Durcharbeiten der Ergebnisse der Leistungsphasen 3 und 4 unter Beachtung der durch die Objektplanung integrierten Fachplanungen |
|---|---|
| b) | Mitwirken bei der Ausführungsplanung durch ergänzende Angaben für die Objektplanung und Fachplanungen … |
Besondere Leistungen - keine
Leistungsphase 6 Mitwirkung bei der Vorbereitung der Vergabe Raumakustik
Grundleistungen
a) Beiträge zu Ausschreibungsunterlagen • Mitwirken bei der Formulierung zu technischen Vorbemerkungen
Besondere Leistungen - keine
Leistungsphase 7 Mitwirkung bei der Vergabe Raumakustik
Grundleistungen
a) Mitwirken beim Prüfen und bewerten der Angebote auf Erfüllung der Anforderungen
Besondere Leistungen - keine
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Anlage B.3.5
Leistungsphase 8 Objektüberwachung und Dokumentation Raumakustik
Besondere Leistungen
- Stichprobehafte Kontrollen und Schlussbescheinigung
Leistungsphase 9 Objektbetreuung Raumakustik
Grundleistungen - keine
Besondere Leistungen - keine
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Anlage B.3.5
Leistungen aus Nr. 23 AHO-Heft Wärmeschutz und Energiebilanzierung
Stand: August 2022
Wärmschutz und Energiebilanz
(1) Die Grundleistungen für Bauakustik (Schallschutz) werden in Prozentsätzen der
Gesamthonorare wie folgt nach HOAI 2021 bewertet:
-
für die Leistungsphase 1 (Grundlagenermittlung) mit 3 Prozent,
-
für die Leistungsphase 2 (Mitwirken bei der Vorplanung) mit 20 Prozent,
-
für die Leistungsphase 3 (Mitwirken bei der Entwurfsplanung) mit 40 Prozent,
-
für die Leistungsphase 4 (Mitwirken bei der Genehmigungsplanung) mit 6 Prozent,
-
für die Leistungsphase 5 (Mitwirken bei der Ausführungsplanung) mit 27 Prozent,
-
für die Leistungsphase 6 (Mitwirken bei der Vorbereitung der Vergabe) mit 2 Prozent,
-
für die Leistungsphase 7 (Mitwirken bei der Vergabe) mit 2 Prozent.
(2) Das Leistungsbild setzt sich wie folgt zusammen:
Leistungsphase 1 Grundlagenermittlung Wärmschutz und Energiebilanz
Grundleistungen
| a) | Klären der Aufgabenstellung |
|---|---|
| b) | Festlegen der Grundlagen, Vorgaben und Ziele |
Besondere Leistungen
| - | Bestandsaufnahme bestehender Gebäude durch Inaugenscheinnahme |
|---|---|
| - | Mitwirken bei Vorgaben für Zertifizierungen (Gemeint ist: Ausführung in Anlehnung an Zertifizierung BNB Silber) |
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Anlage B.3.5
Leistungsphase 2 Mitwirkung bei der Vorplanung Wärmschutz und Energiebilanz
Grundleistungen
| a) | Analyse der Grundlagen |
|---|---|
| b) | Klären der wesentlichen Zusammenhänge von Gebäude und technischen Anlagen einschließlich Betrachtung von Alternativen |
| c) | Vordimensionieren der relevanten Bauteile des Gebäudes • Abstimmen der erforderlichen Dämmmaßnahmen, Lage und Dicke der erforderlichen Dämmschichten |
| d) | Mitwirken beim Abstimmen der fachspezifischen Planungskonzepte der Objektplanung und der Fachplanungen |
| e) | Erstellen eines Gesamtkonzeptes in Abstimmung mit der Objektplanung und den Fachplanungen • Auflistung der Bauteile der wärmeübertragenden Umfassungsflächen mit Vorbemessung der zum Wärmeschutz erforderlichen Dicken und Materialeigenschaften |
| f) | Erstellen von Rechenmodellen, Auflisten der wesentlichen Kennwerte als Arbeitsgrundlage für Objektplanung und Fachplanungen • Vorbemessung der wesentlichen Kennwerte zu Wärmeschutz, Wärmeleitfähigkeit, Schichtdicke, Wärmedurchgangskoeffizient, Gesamtenergiedurchlassgrad |
Besondere Leistungen
- Erstellen des Luftdichtheitskonzepts
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Anlage B.3.5
Leistungsphase 3 Mitwirkung bei der Entwurfsplanung Wärmschutz und Energiebilanz
Grundleistungen
| a) | Fortschreiben der Rechenmodelle und der wesentlichen Kennwerte für das Gebäude |
|---|---|
| b) | Mitwirken beim Fortschreiben der Planungskonzepte der Objektplanung und Fachplanung bis zum vollständigen Entwurf - Bereitstellen der Ergebnisse für Wärmeschutz und Energiebilanzierung, Erläuterungsberichte und soweit erforderlich Bereitstellen der Übersichtspläne |
| c) | Bemessen der Bauteile des Gebäudes |
| d) | Erarbeiten von Übersichtsplänen und des Erläuterungsberichtes zum Entwurf mit Vorgaben, Grundlagen und Auslegungsdaten |
Besondere Leistungen
| - | Energiebilanzierungen und Energienachweise mit Berechnungsverfahren nach GEG für weiterreichende Anforderungen (KfW- und BEG-Standard) |
|---|---|
| - | Detaillierte Berechnungen von Wärmeverlusten über Wärmebrücken von bis zu drei Bauteilen |
| - | Prüfung der Regel- und Leitdetails des Objektplaners in Hinblick auf die Thermische Bauphysik |
| - | Leistungen im Rahmen von Zertifizierungsprozessen (Gemeint ist: Ausführung in Anlehnung an Zertifizierung BNB Silber) |
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Anlage B.3.5
Leistungsphase 4 Mitwirkung bei der Genehmigungsplanung Wärmschutz und Energiebilanz
Grundleistungen
| a) | Mitwirken beim Aufstellen der Genehmigungsplanung und bei Vorgesprächen mit Behörden |
|---|---|
| b) | Aufstellen der förmlichen Nachweise - Nachweise auf Grundlage der Entwurfsplanung der Objektplaner und Fachplaner für TGA |
| c) | Vervollständigen und Anpassen der Unterlagen |
Besondere Leistungen – keine
Leistungsphase 5 Mitwirkung bei der Ausführungsplanung Wärmschutz und Energiebilanz
Grundleistungen
| a) | Durcharbeiten der Ergebnisse der Leistungsphasen 3 und 4 unter Beachtung der durch die Objektplanung integrierten Fachplanungen |
|---|---|
| b) | Mitwirken bei der Ausführungsplanung durch ergänzende Angaben für die Objektplanung und Fachplanungen - Zu diesen Angaben für Wärmeschutz und Energiebilanzierung zählen insbesondere Dicke und Wärmeleitfähigkeit, Lage und Diffusionswiderstand von Bauteilschichten, Lage und Anschlüsse von Luftdichtheitsebenen, Befestigungssystemen, Verglasungen |
Besondere Leistungen
| - | Prüfen der Ausführungsplanung in Bezug auf den Wärme- und Tauschutz |
|---|---|
| - | Mitwirken beim Prüfen und Anerkennen der Montage- und Werkstattplanung der ausführenden Unternehmen auf Übereinstimmung mit der Ausführungsplanung in Bezug auf den Wärme- und Tauschutz |
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Anlage B.3.5
Leistungsphase 6 Mitwirkung bei der Vorbereitung der Vergabe Wärmschutz und Energiebilanz
Grundleistungen
- Beiträge zu Ausschreibungsunterlagen
Besondere Leistungen - keine
Leistungsphase 7 Mitwirkung bei der Vergabe Wärmschutz und Energiebilanz
Grundleistungen
- Mitwirken beim Prüfen und Bewerten der Angebote auf Erfüllung der Anforderungen
Besondere Leistungen - keine
Leistungsphase 8 Objektüberwachung und Dokumentation Wärmschutz und Energiebilanz
Besondere Leistungen
| - | Stichprobenhafte Kontrollen während der Bauausführung und Schlussbescheinigung |
|---|---|
| - | Erstellen des Energieausweises auf Grundlage des GEG-Energieausweises, der von den Fachbauleitungen vorgelegten Übereinstimmungserklärungen zu den ausgeführten Maßnahmen für Wärmeschutz und den ausgeführten haustechnischen Anlagen sowie der Unternehmererklärungen |
| - | Messtechnisches Überprüfen der Qualität der Bauausführung und von Bauteil- oder Raumeigenschaften • Messung der Luftdichtheit (Blower-Door) (Gemeint ist: nach Schließung der Gebäudehülle und zum Abschluss des Projekts) |
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Anlage B.3.5
Leistungsphase 9 Objektbetreuung Wärmschutz und Energiebilanz
Grundleistungen – keine
Besondere Leistungen - keine
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