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Anlage B.3
Anlage B.3
LEISTUNGSBESCHREIBUNG
Generalplanung für mehrere
Leistungsbilder nach HOAI und AHO
im
Projekt
Baumaßnahme
Neubau der Einfachturnhalle
Abzw. Maria-Wächtler-Gymnasium
Isenbergstr. 77, 45130 Essen
für
GVE Grundstücksverwaltung Stadt Essen GmbH
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- Aufgabe und Leistungen
1.1 Ausgangslage
Projektaufgabe und Projektziel sind die Generalplanung und Umsetzung eines
Neubaus für eine Einfachturnhalle für die Schule Abzw. Maria-Wächtler-
Gymnasium. Das Raumprogramm und der Grundriss wurden bereits mit dem
Bauherrn vorbesprochen.
Die GVE Grundstücksverwaltung Stadt Essen GmbH (GVE) setzt das Projekt für die
Stadt Essen um.
| Projektdaten | |||
|---|---|---|---|
| Projektbezeichnung | 221 MWG TH-Sanierung Abzw. Maria-Wächtler- Gymnasium | ||
| Anschrift | Isenbergstr. 77 | ||
| Gemarkung | 45130 Essen | ||
| Flur | 27 | ||
| Flurstück | 91 | ||
| Grundstückseigentümer | Stadt Essen |
Abbildung 1 Katasterauszug
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Aufgabe ist die Erbringung, sofern beauftragt, aller mangelfreien Planungs-,
Koordinations- und Überwachungsleistungen, die den vertragsgerechten Neubau
ermöglichen. Hinzu kommen Leistungen der Objektbetreuung.
Der Generalplanungsauftrag umfasst Planungs- und Ingenieurleistungen betreffend
Leistungsbilder / Leistungsbereiche gemäß HOAI und AHO:
• Gebäude und Innenräume - §§ 33 ff. und Anlage 10 HOAI
• Freianlagen - §§ 38 ff. und Anlage 11 HOAI
• Tragwerksplanung - §§ 49 ff. und Anlage 14 HOAI
• Technische Gebäudeausrüstung - §§ 53 ff. und Anlage 15 HOAI
o Abwasser-, Wasser, Gasanlagen
o Wärmeversorgungsanlagen
o Lufttechnische Anlagen
o Starkstromanlagen inkl. Photovoltaik
o Fernmelde- und informationstechnische Anlagen
o Nutzungsspezifische und verfahrenstechnische Anlagen
o Gebäudeautomation
• Bauphysik – gemäß Anlage 1.2 HOAI
o Wärmeschutz und Energiebilanzierung
o Bauakustik (Schallschutz)
o Raumakustik
• Brandschutz – gemäß AHO Heft 17
• Barrierefrei-Planer gemäß AHO Heft 40
• Nachhaltigkeitskoordinator (BNB)
Es sei an dieser Stelle darauf verwiesen, dass der Schwierigkeitsgrad bei diesem Projekt
hauptsächlich im beengten Baufeld und dem laufenden Schulbetrieb liegt. Daher muss die
Baumaßnahme an der Turnhalle auf dem beengten Baufeld mit dem Fokus auf Baufeld
und Bauzeit bereits von Beginn an geplant werden.
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Das Gesamtvolumen des Projektes (ohne Abbruch Bestand) für die Kostengruppen 200 –
600 nach DIN 276-2018 wird, mit vorläufiger Kostenermittlung vom 15.02.2026, auf rund
4 Mio. EUR netto beziffert (Anlage L1). Diese Kostenermittlung stellt aufgrund der erst
noch zu erarbeitenden Planungsschritte keine Basis für ein Auftragsversprechen dar.
Das Projekt soll durch das Förderprogramm NRW- Infrastrukturgesetz 2025-2036
finanziert werden. Die Förderkriterien sind bei der Planung und Umsetzung des Projektes
entsprechend einzuhalten.
Die GVE hat eine Machbarkeitsstudie inklusive Bestandsaufnahme und -bewertung samt
Konzepte für Umbau und Sanierung bzw. Neubau durchführen lassen. Im Anschluss hat
der Rat der Stadt Essen den Neubau der Turnhalle beschlossen (Planungsbeschluss bis
einschließlich der Entwurfsplanung - LPH3).
Auf dieser Grundlage sollen die Leistungsphasen (LPH) 1 bis 8 im Leistungsbild Gebäude
und Innenräume, Technische Gebäudeausrüstung sowie Tragwerksplanung stufenweise
vervollständigt bzw. erbracht und um alle erforderlichen Beiträge der fachlich an der
Planung Beteiligten ergänzt werden.
1.2 Projektablauf und Projektbeteiligte
Die Planung und die Durchführung des Abbruchs des Bestandsgebäudes (Turnhalle)
erfolgt durch Dritte (nicht Gegenstand dieser Ausschreibung).
Der Neubau soll durch ein Generalplanerteam stufenweise bis einschließlich LPH9 nach
HOAI erbracht werden. Nach der Freigabe der Entwurfsplanung durch den Auftraggeber
wird ein Baubeschluss durch den Rat der Stadt Essen eingeholt und das
Baugenehmigungsverfahren abgeschlossen. Nach Abschluss der Ausführungsplanung soll
die Bauleistung mittels eines EU-weiten Verhandlungsverfahrens mit vorgeschaltetem
Teilnahmewettbewerb an einen Generalunternehmer (GU) vergeben werden. Die
Ausführung des GU wird durch das Generalplanerteam überwacht. Die Leistungsbilder
wurden dahingehend angepasst.
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Nachfolgend die vorläufige Auflistung der Projektbeteiligten, die sich im weiteren
Projektverlauf noch ändern kann.
Projektbeteiligte
• Stadt Essen (Bauherrin und Eigentümerin) • GVE Grundstücksverwaltung Stadt Essen (Generalübernehmerin der Stadt Essen) • Nutzer • Zu beteiligende Ämter der Stadt Essen (Bauordnungsamt, Feuerwehr, Grün und Gruga..) • Fördermittelgeber • Generalplaner • Abbruch- und Schadstoffingenieur sowie ausführende Unternehmen • Sonderfachleute
- Kanaluntersuchung
- Prüfstatiker
- SiGeKo
- ESH – Essener Systemhaus
- Sachverständigenleistung
- Bodengutachten bei Bedarf
- Artenschutzprüfung / Baumgutachter bei Bedarf
- Beweissicherung bei Bedarf
- Blower-Door-Test bei Bedarf
- … • Generalunternehmer
1.3 Anlage L2 – Abschlussbericht der Machbarkeitsstudie
Die Anlage L2 ‚Abschlussbericht der Machbarkeitsstudie‘ fasst den bereits erbrachten
Leistungsanteil an der Leistungsphase 1 in den Leistungsbildern Gebäude und
Innenräume, Technische Gebäudeausrüstung und Tragwerk zusammen und liegt den
Ausschreibungsunterlagen bei.
Im Rahmen der Machbarkeitsstudie wurden die Varianten
-
Sanierung und
-
Abbruch/Neubau
gegenübergestellt. Der Rat der Stadt Essen hat daraufhin die weitere Planung bis
einschließlich Entwurfsplanung (LPH3) eines Abbruchs mit anschließendem Neubau
beschlossen. Die Folien und Arbeitsergebnisse zur Sanierung sind somit nicht mehr
relevant und im Dokument entsprechend mit Wasserzeichen gekennzeichnet. Die
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Planung und Durchführung des Abbruchs des Bestandsgebäudes (Turnhalle) erfolgt durch
Dritte (nicht Gegenstand dieser Ausschreibung).
Das Dokument dient als Informationsquelle und Orientierungshilfe. Der Grundriss ist eine
erste Entwurfsidee. Die angegebenen Terminpläne und Kostenermittlungen sind Stand
Februar 2026 und im weiteren Planungsverlauf zu aktualisieren.
Die Anlage L2 ist, gemeinsam mit den anderen Inhalten des Vergabeverfahrens,
Grundlage des Angebotes.
1.4 Projektziele
Ziel des Projekts ist der Neubau einer Einfachsporthalle für den Schul- und Vereinssport der Stadt Essen. Die Nutzung als Versammlungsstätte ist nicht vorgesehen.
Bau- und Planungsstandards der Stadt Essen Die Stadt Essen hat einen Bau- und Planungsstandard entwickelt, der die Leitlinien zum nachhaltigen Bauen städtischer Gebäude abbildet, u.a. die Planungsstandards für Sporthallen. Dieser ist im Rahmen der Planung und Ausführung zu berücksichtigen.
BNB Standard Silber Die Stadt Essen plant und baut Bauobjekte angelehnt an den BNB Standard Silber. Eine
Zertifizierung erfolgt jedoch nicht.
Die Planung und Umsetzung soll auch mit dem Ziel eines verbrauchsarmen und
energiesparenden Gebäudes auf einem modernen haustechnischen Stand erfolgen. Die
Betriebskosten werden durch einen geringeren Verbrauch gesenkt.
Die Lebenszykluskosten und Ökobilanzkosten sind durch eine intelligente Auswahl der
Materialien, eine wartungsarme und robuste Gebäudetechnik und eine
unterhaltsfreundliche Bauweise zu minimieren. Das Gebäude und die Materialien, aus
denen es besteht, sollen umweltfreundlich und sozial verträglich produziert werden. Auch
die Rückbaubarkeit und die Recyclingfähigkeit der eingesetzten Materialien und Bauteile
sind zu berücksichtigen. Als Grundlage dient eine sinngemäße Anwendung der BNB
Tabelle für Unterrichtsgebäude Neubau für die Turnhallenprojekte. Diese ist auf das
ausgeschriebene Projekt anzupassen.
Der Nachhaltigkeitskoordinator (BNB) ist Bestandteil des Generalplanerteams (siehe
Anlage B.3.8 Leistungsbild Nachhaltigkeitskoordinator BNB).
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Technische Gebäudeausrüstung
Das Bestandsgebäude (Turnhalle) wird derzeit über Gas versorgt. Es ist jedoch eine
Umstellung auf Fernwärme angedacht. Eine Fernwärmestation inkl. -leitung sei verlegt.
Die Elektroakustische Anlage (ELA) soll i.d.R. auf die Anlage im Hauptgebäude
aufgeschaltet werden. Dabei ist auch der Aufstellort zu betrachten. Auch die
Hausalarmanlage soll auf den Bestand im Hauptgebäude aufgeschaltet werden. Die
Sicherheitsbeleuchtungsanlage kann separat in der Turnhalle installiert werden.
Bevorzugt sind hier Anlagen mit Zentralbatterien einzusetzen. Diese Angaben sind im
Planungsverlauf zu prüfen und berücksichtigen.
Photovoltaik
Die Umsetzung einer Photovoltaikanlage auf dem Turnhallendach soll geprüft und geplant
werden. Die Leistung ist dann durch den Generalunternehmer umzusetzen und in der
funktionalen Leistungsbeschreibung mit aufzunehmen.
Dachbegrünung
Bei Neubauten soll eine extensive Dachbegrünung eingeplant werden. Abgeführtes
Regenwasser soll möglichst versickern.
Ausstattung Sporthalle
Die Sportgeräte werden in drei Kategorien unterschieden:
- Fest eingebaute Sportgeräte (Sprossenwand, Kletterwand …)
- Lose Sportgeräte (Barren, Kästen)
- Kleinmaterial (Bälle, Seile)
Im Rahmen des Projekts sind die fest eingebauten Sportgeräte sowie die losen
Sportgeräte zu beschaffen. Die Kleinmaterialien werden durch Dritte beschafft. Die
anzuschaffenden Sportgeräte werden durch den Nutzer festgelegt und aufgelistet.
Im Putzmittelraum sind Ablagen für die Putzmittelmaterialien in Form von Regalen oder
eines Schranks vorzusehen. Die Möblierung des Regieraums/Lehrerumkleide erfolgt
durch das Schulamt. Die Sanitätsliege sowie die Umkleidebänke sind im Rahmen des
Projektes zu beschaffen.
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Barrierefreiheit
Im Rahmen der Planung ist ein Barrierefrei-Konzept zu erstellen und bei der Planung und
Umsetzung zu beachten. Der Barrierefrei-Planer ist Bestandteil des Generalplanerteams.
Essener Systemhaus
Das Essener Systemhaus (kurz ESH) ist der Informations- und
Telekommunikationsdienstleister der Stadt Essen und übernimmt Projektsteuerungs-
leistungen. Die aktiven Komponenten wie Telefone und WLAN-Router werden durch das
ESH installiert. Die Planung der passiven Komponenten erfolgt über den Planer der
Technischen Gebäudeausrüstung.
Übergabeprozess an Immobilienwirtschaft der Stadt Essen
Nach Fertigstellung des Objekts ist dieses an die Stadt Essen zu übergeben. Der
Übergabeprozess ist zwischen der Stadt Essen und der GVE abgestimmt. Das
Generalplanerteam unterstützt bei der Einhaltung dieses Workflows sowie der
Zusammenstellung der erforderlichen Revisionsunterlagen (genannt: ‚Grün-Blau-Liste‘).
Der Übergabeprozess sowie die ‚Grün-Blau-Liste‘ sind der Anlage 5 und 6 zum Vertrag zu
entnehmen.
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- Beschreibung der Leistungen der Auftragnehmerin
Die Planung und die Durchführung des Abbruchs des Bestandsgebäudes (Turnhalle)
erfolgt durch Dritte (nicht Gegenstand dieser Ausschreibung).
Der/Die Bieter*in bietet folgende Leistungen an.
Der Generalplanungsauftrag umfasst Planungs- und Ingenieurleistungen betreffend
Leistungsbilder / Leistungsbereiche gemäß HOAI und AHO:
• Gebäude und Innenräume - §§ 33 ff. und Anlage 10 HOAI
• Freianlagen - §§ 38 ff. und Anlage 11 HOAI
• Tragwerksplanung - §§ 49 ff. und Anlage 14 HOAI
• Technische Gebäudeausrüstung - §§ 53 ff. und Anlage 15 HOAI
o Abwasser-, Wasser, Gasanlagen
o Wärmeversorgungsanlagen
o Lufttechnische Anlagen
o Starkstromanlagen inkl. Photovoltaik
o Fernmelde- und informationstechnische Anlagen
o Nutzungsspezifische und verfahrenstechnische Anlagen
o Gebäudeautomation
• Bauphysik – gemäß Anlage 1.2 HOAI
o Wärmeschutz und Energiebilanzierung
o Bauakustik (Schallschutz)
o Raumakustik
• Brandschutz - AHO Heft 17
• Barrierefrei-Planer - AHO Heft 40
• Nachhaltigkeitskoordinator (BNB)
Der bereits erbrachte Leistungsanteil an der Leistungsphase 1 im Leistungsbild Gebäude
und Innenräume, Technische Gebäudeausrüstung sowie Tragwerksplanung wird zur
Kalkulation und für das Angebot des/der Bieter*in durch den Auftraggeber nicht in Abzug
gebracht. Die Bieter können den verminderten Aufwand der Bearbeitung durch einen
entsprechenden Abschlag bewerten.
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Eine Einarbeitung in die vorhandenen Planungsergebnisse wird nicht als Besondere
Leistung gesondert zur Honorierung nach den HOAI-Tabellenwerten und Prozentsätzen
der Leistungsphasen vergütet, sondern ist von der/dem Bieter*in in den Auf- oder
Abschlägen auf die LPH 1 im jeweiligen Leistungsbild einzukalkulieren.
Der diesbezüglich vorliegende Abschlussbericht der Machbarkeitsstudie liegt den
Ausschreibungsunterlagen bei (Anlage L2).
Die Auftragnehmerin aus diesem Vergabeverfahren hat die bereits erbrachten Leistungen
aus den Leistungsbildern Gebäude und Innenräume, Technische Gebäudeausrüstung
sowie Tragwerksplanung innerhalb ihrer Beauftragung und innerhalb der angebotenen
und beauftragten Honorierung zu prüfen, sich verantwortlich zu eigen zu machen, zu
ergänzen und zu vervollständigen. Insbesondere sind die Arbeitsergebnisse anderer
Fachingenieurleistungen planerisch zu berücksichtigen und die Koordination ist dafür zu
leisten. Inhalt der Leistungen des/der Bieter*in ist auch die Vervollständigung und der
Abschluss der LPH 1.
Ein Planungsteam bzw. Generalplaner soll die Leistungen, ggf. unter Einbindung der
entsprechenden Fachplaner als Nachunternehmer (Unterauftragnehmer),
erbringen. Die Beauftragung erfolgt stufenweise.
• Projektstufe 1: LPH 1-3
Vorgesehen ist eine Beauftragung der Stufe 1 mit der Zuschlagserteilung: LPH 1-3.
Nach Abschluss der Entwurfsplanung ist beabsichtigt, die weiteren Leistungsphasen
stufenweise zu beauftragen.
Sämtliche weiteren Planungsschritte und die Umsetzung stehen jedoch unter dem
Vorbehalt des Beschlusses des Rates der Stadt Essen und der Entscheidung der
Stadt Essen:
• Projektstufe 2: LPH 4-8
• Projektstufe 3: LPH 9
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Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungen besteht nicht. Die
Auftraggeberin behält sich im Übrigen vor, die einzelnen Stufen nicht in Gänze, sondern
nur teilweise zu beauftragen.
Der Aufwand für etwaige Besondere Leistungen wird von der Auftraggeberin zunächst im
Zuge dieses Vergabeverfahrens geschätzt und von der/dem Bieter*in im Angebot bepreist
und auch mit bewertet. Die Klärung der etwaigen Inhalte und des Auftragsumfanges der
Besonderen Leistungen erfolgt im Zuge der Projektbearbeitung. Die im Angebot
bepreisten besonderen Leistungen stellen kein Auftragsversprechen dar und sind
optional.
Projektstufe 1
Grundlagenermittlung, Vorentwurfsplanung, Entwurfsplanung (Leistungsphasen 1, 2, 3
nach HOAI bzw. AHO)
• Gebäude und Innenräume - §§ 33 ff. und Anlage 10 HOAI
• Freianlagen - §§ 38 ff. und Anlage 11 HOAI
• Tragwerksplanung - §§ 49 ff. und Anlage 14 HOAI
• Technische Gebäudeausrüstung - §§ 53 ff. und Anlage 15 HOAI
o Abwasser-, Wasser, Gasanlagen
o Wärmeversorgungsanlagen
o Lufttechnische Anlagen
o Starkstromanlagen inkl. Photovoltaik
o Fernmelde- und informationstechnische Anlagen
o Nutzungsspezifische und verfahrenstechnische Anlagen
o Gebäudeautomation
• Bauphysik – gemäß Anlage 1.2 HOAI
o Wärmeschutz und Energiebilanzierung
o Bauakustik (Schallschutz)
o Raumakustik
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Anlage B.3
• Brandschutz - AHO Heft 17
• Barrierefrei-Planer - AHO Heft 40
• Nachhaltigkeitskoordinator (BNB)
Die Grundleistungen und Besonderen Leistungen der einzelnen Leistungsbilder sind den
Anlagen B3.1-B.3.8 zu entnehmen.
Projektstufe 2
Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe, Mitwirkung bei
der Vergabe, Objektüberwachung – Bauüberwachung und Dokumentation
(Leistungsphasen 4, 5, 6, 7, 8 nach HOAI bzw. AHO)
• Liste Leistungsbilder, Ingenieurleistungen wie bei Projektstufe 1
Die Grundleistungen und Besonderen Leistungen der einzelnen Leistungsbilder sind den
Anlagen B3.1-B.3.8 zu entnehmen.
Projektstufe 3
Objektbetreuung (Leistungsphase 9 nach HOAI)
• Gebäude und Innenräume - §§ 33 ff und Anlage 11 HOAI
• Freianlagen - §§ 38 ff und Anlage 11 HOAI
• Technische Gebäudeausrüstung - §§ 53 ff und Anlage 15 HOAI
o Abwasser-, Wasser, Gasanlagen
o Wärmeversorgungsanlagen
o Lufttechnische Anlagen
o Starkstromanlagen
o Fernmelde- und informationstechnische Anlagen
o Nutzungsspezifische und verfahrenstechnische Anlagen
o Gebäudeautomation
• Nachhaltigkeitskoordinator (BNB)
Die Grundleistungen und Besonderen Leistungen der einzelnen Leistungsbilder sind den
Anlagen B3.1-B.3.8 zu entnehmen.
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Anlage B.3
- Zeitraum der Leistungserbringung / Projekttermine
Diese Projekttermine (Meilensteine) stellen das terminliche Projektziel der
Auftraggeberin dar und sind keine Abrechnungsgrundlage der werkvertraglichen
Leistungen des/der Bieter*in bzw. der Auftragnehmerin. Der Projektterminplan lautet wie
folgt.
Zuschlagserteilung mit Vertragsabschluss
(damit Auftragserteilung über Projektstufe 1) 30.03.2027
Leistungsbeginn Projektstufe 1 30.03.2027
Abschluss Leistungsphase 3 13.12.2027
Fertigstellung (Übergabe und Inbetriebnahme) 17.06.2032
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- Grundlagen des Angebotes
Die Auftraggeberin behält sich vorsorglich und ohne derzeitige Absicht vor, einzelne
Grundleistungen / Teilleistungen aus dem Auftragsumfang herauszunehmen, sofern diese
nicht erforderlich sind, wobei dann zur Bewertung die Tabellenwerte nach den Siemon-
Tabellen zugrunde gelegt werden (link: https://www.architektenhonorar.de/siemon-
tabellen/).
Über den Entfall derselben werden sich Auftraggeberin und Auftragnehmerin frühzeitig
im Zuge der Projektbearbeitung bei Bedarf verständigen bzw. wird die Auftraggeberin die
Auftragnehmerin entsprechend reduziert beauftragen. Die weiteren
Leistungsbeschreibungen im Generalplanungsvertrag sind von der/dem Bieter*in in
sein/ihr Angebot einzukalkulieren.
Grundsätzlich gilt, dass die Auftragnehmerin die Auftraggeberin im Auftragsfall schriftlich
und frühzeitig darauf hinzuweisen hat, falls bisher noch nicht beauftragte und
erforderliche Leistungen, wie auch Besondere Leistungen, die zum Erreichen des
Projektzieles erforderlich sind, aus ihrer Sicht noch nicht beauftragt sind und beauftragt
werden müssen.
Grundsätzlich gilt, dass zusätzliche Besondere Leistungen auch nach Erteilung des
Auftrages gesondert schriftlich von der Auftragnehmerin angeboten und von der
Auftraggeberin beauftragt werden. Die Besonderen Leistungen werden auf
Stundenhonorar auf Nachweis oder als Pauschale vergütet.
Die Nebenkosten gemäß § 14 HOAI (exkl. Baubüro) umfassen die Kosten für
Vervielfältigungen von Zeichnungen und schriftlichen Unterlagen sowie für die
Anfertigung von Fotos. Dabei ist jeweils eine Fassung in Papier und eine digitale Fassung,
allerdings für alle Baugenehmigungsunterlagen die fünffache Ausfertigung in Papier und
eine digitale Fassung auszufertigen. In die Nebenkosten sind etwaige Reisezeiten und
Reisekosten des eingesetzten Personals einzukalkulieren. Reisezeiten gelten nicht als
Zeitaufwand und werden nicht vergütet.
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Anlage B.3
Die Nebenkosten (in Prozent) beziehen sich auf die Grundleistungen, ggf. Besondere
Leistungen, die nicht nach Stundensätzen honoriert werden, und Leistungen, die nach
Stundensätzen honoriert werden.
Nebenkosten gemäß § 14 HOAI (exkl. Baubüro) werden auf einen von der/dem Bieter*in
anzubietenden Prozentsatz des Nettohonorars (wie vor benannt) pauschaliert.
Hinweis: Der allgemein übliche Satz für Nebenkosten ist max. 3 %. Dieser Prozentsatz
sollte nicht überschritten werden.
Aufgrund der bisher noch nicht vorliegenden belastbaren Kostenermittlungen mit
Angaben zu anrechenbaren Kosten über die bestehende Kostenermittlung der bisherigen
Planungsergebnisse hinaus, können Honorarermittlungen derzeit nicht genauer
durchgeführt werden.
Die Honorarermittlung erfolgt zu Projektbeginn nur vorläufig auf Basis der vorläufigen
groben Kostenermittlung. Die anrechenbaren Kosten, und auf der Basis das Honorar,
richten sich endgültig gemäß HOAI nach der Kostenberechnung, mit Kostenstand zum
Zeitpunkt der Kostenermittlung, ohne Indexierung in die Zukunft. Die Anpassung der
anrechenbaren Kosten erfolgt nach der Kostenberechnung, diese gilt auch rückwirkend
für bereits fertig gestellte Leistungen früherer Leistungsphasen. Die anderen
Berechnungsgrundlagen des Honorars bleiben unverändert auf Basis des
letztverbindlichen Angebotes, auf das der Zuschlag erteilt wurde.
Das endgültige abzurechnende Honorar für Brandschutzgutachten gemäß AHO Heft 17
wird angepasst hinsichtlich der Honorargrundlagen der Flächen und der Beiwerte. Die
Aufschläge oder Abschläge aus dem letztverbindlichen Angebot bleiben bei der
endgültigen Honorarberechnung unverändert.
Das endgültige abzurechnende Honorar für die Barrierefrei-Planung gemäß AHO Heft 40
wird angepasst hinsichtlich der Honorargrundlagen der Flächen und der Beiwerte. Die
Aufschläge oder Abschläge aus dem letztverbindlichen Angebot bleiben bei der
endgültigen Honorarberechnung unverändert.
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Anlage B.3
Das Angebot des/der Bieter*in beinhaltet pauschale Aufschläge oder Abschläge auf die
Tabellenwerte der HOAI, die im Vergabeverfahren in der Höhe bewertet werden.
Für das jeweilige Leistungsbild und Leistungsphasen nach HOAI können unterschiedliche
Aufschläge oder Abschläge auf die Tabellenwerte geboten werden. Innerhalb des
Leistungsbildes Technische Ausrüstung können die Anlagengruppen bezüglich Aufschlag
oder Abschlag von der/dem Bieter*in unterschiedlich angeboten werden.
Soweit diese Leistungsbeschreibung und der Vertrag nichts anderes bestimmen, gilt die
Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) in der Fassung von 2021 mit
folgenden weiteren Hinweisen bzw. klarstellenden / abweichenden Grundsätzen:
• Folgender Tabellenwert gilt als Angebot - Basishonorarsatz für die Grundleistungen
des jeweiligen Leistungsbildes, auf das der Bieter gemäß § 7 HOAI 2021 einen
jeweiligen Aufschlag oder Abschlag auf die jeweiligen Honorartabellen in Prozent
bietet:
o Gebäude und Innenräume, Tabelle § 35 HOAI 2021, Honorarzone III, von
Wert
o Freianlagen, Tabelle § 40 HOAI 2021, Honorarzone II, von Wert
o Tragwerksplanung, Tabelle § 52 HOAI 2021, Honorarzone III, von Wert
o Technische Ausrüstung (alle Anlagengruppen außer Anlagengruppe 6 und 7),
Tabelle § 56 HOAI 2021, Honorarzone II, von Wert
Honorare unter dem niedrigsten Tabellenwert werden ebenfalls geradlinig
interpoliert, dann zwischen 0 Euro und dem zuerst genannten Tabellenwert.
Diese Honorarzonen stehen jeweils als Kalkulationsbasis für Aufschläge oder
Abschläge des Bieters auf das jeweilige Leistungsbild und auf die Tabellenwerte
innerhalb der benannten Honorarzone fest.
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Anlage B.3
• Die Auftragnehmerin ist verpflichtet, den Projektziel – Terminplan (siehe Ziffer 3)
einschließlich der dort vereinbarten „Meilensteine" in den einzelnen Projektphasen
entsprechend dem Leistungsfortschritt durch von ihr vorzulegende
Detailterminpläne für die von ihr zu erbringenden Leistungen zu ergänzen. Die
Leistung an den Detailterminplänen, unabhängig von Art und Anzahl, wird nicht
gesondert vergütet, sondern ist Teil des vereinbarten Honorars.
Ein Anspruch der Auftragnehmerin auf den Umfang der vorgenannten Leistungen, die
Menge der abrechenbaren Stunden, die Höhe des angebotenen Honorars insgesamt oder
für ein Leistungsbild besteht nicht.
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Anlage B.3
- Anlagen
Anlage B3.1: Leistungsbild Gebäude und Innenräume
Anlage B3.2: Leistungsbild Freianlagen
Anlage B3.3: Leistungsbild Tragwerksplanung
Anlage B3.4: Leistungsbild Technische Gebäudeausrüstung
Anlage B3.5: Leistungsbild Bauakustik, Raumakustik, Wärmeschutz
Anlage B3.6: Leistungsbild Brandschutz
Anlage B3.7: Leistungsbild Barrierefreikonzept
Anlage B3.8: Leistungsbild Nachhaltigkeitskoordinator (BNB)
Anlage L1: vorläufige Kostenermittlung
Anlage L2: Abschlussbericht der Machbarkeitsstudie
Anlage L3: BNB-Tabelle
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