Anlage B.3 Leistungsbeschreibung_221 MWG.pdf

Generalplanungsleistungen für den Neubau einer Einfachturnhalle in Essen-Rüttenscheid

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 27.10.2026, 14:16 (Europe/Berlin)

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Anlage B.3

Anlage B.3

LEISTUNGSBESCHREIBUNG

Generalplanung für mehrere

Leistungsbilder nach HOAI und AHO

im

Projekt

Baumaßnahme

Neubau der Einfachturnhalle

Abzw. Maria-Wächtler-Gymnasium

Isenbergstr. 77, 45130 Essen

für

GVE Grundstücksverwaltung Stadt Essen GmbH

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Anlage B.3

  1. Aufgabe und Leistungen

1.1 Ausgangslage

Projektaufgabe und Projektziel sind die Generalplanung und Umsetzung eines

Neubaus für eine Einfachturnhalle für die Schule Abzw. Maria-Wächtler-

Gymnasium. Das Raumprogramm und der Grundriss wurden bereits mit dem

Bauherrn vorbesprochen.

Die GVE Grundstücksverwaltung Stadt Essen GmbH (GVE) setzt das Projekt für die

Stadt Essen um.

Projektdaten
Projektbezeichnung221 MWG TH-Sanierung Abzw. Maria-Wächtler- Gymnasium
AnschriftIsenbergstr. 77
Gemarkung45130 Essen
Flur27
Flurstück91
GrundstückseigentümerStadt Essen

Abbildung 1 Katasterauszug

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Aufgabe ist die Erbringung, sofern beauftragt, aller mangelfreien Planungs-,

Koordinations- und Überwachungsleistungen, die den vertragsgerechten Neubau

ermöglichen. Hinzu kommen Leistungen der Objektbetreuung.

Der Generalplanungsauftrag umfasst Planungs- und Ingenieurleistungen betreffend

Leistungsbilder / Leistungsbereiche gemäß HOAI und AHO:

• Gebäude und Innenräume - §§ 33 ff. und Anlage 10 HOAI

• Freianlagen - §§ 38 ff. und Anlage 11 HOAI

• Tragwerksplanung - §§ 49 ff. und Anlage 14 HOAI

• Technische Gebäudeausrüstung - §§ 53 ff. und Anlage 15 HOAI

o Abwasser-, Wasser, Gasanlagen

o Wärmeversorgungsanlagen

o Lufttechnische Anlagen

o Starkstromanlagen inkl. Photovoltaik

o Fernmelde- und informationstechnische Anlagen

o Nutzungsspezifische und verfahrenstechnische Anlagen

o Gebäudeautomation

• Bauphysik – gemäß Anlage 1.2 HOAI

o Wärmeschutz und Energiebilanzierung

o Bauakustik (Schallschutz)

o Raumakustik

• Brandschutz – gemäß AHO Heft 17

• Barrierefrei-Planer gemäß AHO Heft 40

• Nachhaltigkeitskoordinator (BNB)

Es sei an dieser Stelle darauf verwiesen, dass der Schwierigkeitsgrad bei diesem Projekt

hauptsächlich im beengten Baufeld und dem laufenden Schulbetrieb liegt. Daher muss die

Baumaßnahme an der Turnhalle auf dem beengten Baufeld mit dem Fokus auf Baufeld

und Bauzeit bereits von Beginn an geplant werden.

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Das Gesamtvolumen des Projektes (ohne Abbruch Bestand) für die Kostengruppen 200 –

600 nach DIN 276-2018 wird, mit vorläufiger Kostenermittlung vom 15.02.2026, auf rund

4 Mio. EUR netto beziffert (Anlage L1). Diese Kostenermittlung stellt aufgrund der erst

noch zu erarbeitenden Planungsschritte keine Basis für ein Auftragsversprechen dar.

Das Projekt soll durch das Förderprogramm NRW- Infrastrukturgesetz 2025-2036

finanziert werden. Die Förderkriterien sind bei der Planung und Umsetzung des Projektes

entsprechend einzuhalten.

Die GVE hat eine Machbarkeitsstudie inklusive Bestandsaufnahme und -bewertung samt

Konzepte für Umbau und Sanierung bzw. Neubau durchführen lassen. Im Anschluss hat

der Rat der Stadt Essen den Neubau der Turnhalle beschlossen (Planungsbeschluss bis

einschließlich der Entwurfsplanung - LPH3).

Auf dieser Grundlage sollen die Leistungsphasen (LPH) 1 bis 8 im Leistungsbild Gebäude

und Innenräume, Technische Gebäudeausrüstung sowie Tragwerksplanung stufenweise

vervollständigt bzw. erbracht und um alle erforderlichen Beiträge der fachlich an der

Planung Beteiligten ergänzt werden.

1.2 Projektablauf und Projektbeteiligte

Die Planung und die Durchführung des Abbruchs des Bestandsgebäudes (Turnhalle)

erfolgt durch Dritte (nicht Gegenstand dieser Ausschreibung).

Der Neubau soll durch ein Generalplanerteam stufenweise bis einschließlich LPH9 nach

HOAI erbracht werden. Nach der Freigabe der Entwurfsplanung durch den Auftraggeber

wird ein Baubeschluss durch den Rat der Stadt Essen eingeholt und das

Baugenehmigungsverfahren abgeschlossen. Nach Abschluss der Ausführungsplanung soll

die Bauleistung mittels eines EU-weiten Verhandlungsverfahrens mit vorgeschaltetem

Teilnahmewettbewerb an einen Generalunternehmer (GU) vergeben werden. Die

Ausführung des GU wird durch das Generalplanerteam überwacht. Die Leistungsbilder

wurden dahingehend angepasst.

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Nachfolgend die vorläufige Auflistung der Projektbeteiligten, die sich im weiteren

Projektverlauf noch ändern kann.

Projektbeteiligte

• Stadt Essen (Bauherrin und Eigentümerin) • GVE Grundstücksverwaltung Stadt Essen (Generalübernehmerin der Stadt Essen) • Nutzer • Zu beteiligende Ämter der Stadt Essen (Bauordnungsamt, Feuerwehr, Grün und Gruga..) • Fördermittelgeber • Generalplaner • Abbruch- und Schadstoffingenieur sowie ausführende Unternehmen • Sonderfachleute

  • Kanaluntersuchung
  • Prüfstatiker
  • SiGeKo
  • ESH – Essener Systemhaus
  • Sachverständigenleistung
  • Bodengutachten bei Bedarf
  • Artenschutzprüfung / Baumgutachter bei Bedarf
  • Beweissicherung bei Bedarf
  • Blower-Door-Test bei Bedarf
  • … • Generalunternehmer

1.3 Anlage L2 – Abschlussbericht der Machbarkeitsstudie

Die Anlage L2 ‚Abschlussbericht der Machbarkeitsstudie‘ fasst den bereits erbrachten

Leistungsanteil an der Leistungsphase 1 in den Leistungsbildern Gebäude und

Innenräume, Technische Gebäudeausrüstung und Tragwerk zusammen und liegt den

Ausschreibungsunterlagen bei.

Im Rahmen der Machbarkeitsstudie wurden die Varianten

  • Sanierung und

  • Abbruch/Neubau

gegenübergestellt. Der Rat der Stadt Essen hat daraufhin die weitere Planung bis

einschließlich Entwurfsplanung (LPH3) eines Abbruchs mit anschließendem Neubau

beschlossen. Die Folien und Arbeitsergebnisse zur Sanierung sind somit nicht mehr

relevant und im Dokument entsprechend mit Wasserzeichen gekennzeichnet. Die

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Anlage B.3

Planung und Durchführung des Abbruchs des Bestandsgebäudes (Turnhalle) erfolgt durch

Dritte (nicht Gegenstand dieser Ausschreibung).

Das Dokument dient als Informationsquelle und Orientierungshilfe. Der Grundriss ist eine

erste Entwurfsidee. Die angegebenen Terminpläne und Kostenermittlungen sind Stand

Februar 2026 und im weiteren Planungsverlauf zu aktualisieren.

Die Anlage L2 ist, gemeinsam mit den anderen Inhalten des Vergabeverfahrens,

Grundlage des Angebotes.

1.4 Projektziele

Ziel des Projekts ist der Neubau einer Einfachsporthalle für den Schul- und Vereinssport der Stadt Essen. Die Nutzung als Versammlungsstätte ist nicht vorgesehen.

Bau- und Planungsstandards der Stadt Essen Die Stadt Essen hat einen Bau- und Planungsstandard entwickelt, der die Leitlinien zum nachhaltigen Bauen städtischer Gebäude abbildet, u.a. die Planungsstandards für Sporthallen. Dieser ist im Rahmen der Planung und Ausführung zu berücksichtigen.

BNB Standard Silber Die Stadt Essen plant und baut Bauobjekte angelehnt an den BNB Standard Silber. Eine

Zertifizierung erfolgt jedoch nicht.

Die Planung und Umsetzung soll auch mit dem Ziel eines verbrauchsarmen und

energiesparenden Gebäudes auf einem modernen haustechnischen Stand erfolgen. Die

Betriebskosten werden durch einen geringeren Verbrauch gesenkt.

Die Lebenszykluskosten und Ökobilanzkosten sind durch eine intelligente Auswahl der

Materialien, eine wartungsarme und robuste Gebäudetechnik und eine

unterhaltsfreundliche Bauweise zu minimieren. Das Gebäude und die Materialien, aus

denen es besteht, sollen umweltfreundlich und sozial verträglich produziert werden. Auch

die Rückbaubarkeit und die Recyclingfähigkeit der eingesetzten Materialien und Bauteile

sind zu berücksichtigen. Als Grundlage dient eine sinngemäße Anwendung der BNB

Tabelle für Unterrichtsgebäude Neubau für die Turnhallenprojekte. Diese ist auf das

ausgeschriebene Projekt anzupassen.

Der Nachhaltigkeitskoordinator (BNB) ist Bestandteil des Generalplanerteams (siehe

Anlage B.3.8 Leistungsbild Nachhaltigkeitskoordinator BNB).

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Anlage B.3

Technische Gebäudeausrüstung

Das Bestandsgebäude (Turnhalle) wird derzeit über Gas versorgt. Es ist jedoch eine

Umstellung auf Fernwärme angedacht. Eine Fernwärmestation inkl. -leitung sei verlegt.

Die Elektroakustische Anlage (ELA) soll i.d.R. auf die Anlage im Hauptgebäude

aufgeschaltet werden. Dabei ist auch der Aufstellort zu betrachten. Auch die

Hausalarmanlage soll auf den Bestand im Hauptgebäude aufgeschaltet werden. Die

Sicherheitsbeleuchtungsanlage kann separat in der Turnhalle installiert werden.

Bevorzugt sind hier Anlagen mit Zentralbatterien einzusetzen. Diese Angaben sind im

Planungsverlauf zu prüfen und berücksichtigen.

Photovoltaik

Die Umsetzung einer Photovoltaikanlage auf dem Turnhallendach soll geprüft und geplant

werden. Die Leistung ist dann durch den Generalunternehmer umzusetzen und in der

funktionalen Leistungsbeschreibung mit aufzunehmen.

Dachbegrünung

Bei Neubauten soll eine extensive Dachbegrünung eingeplant werden. Abgeführtes

Regenwasser soll möglichst versickern.

Ausstattung Sporthalle

Die Sportgeräte werden in drei Kategorien unterschieden:

  1. Fest eingebaute Sportgeräte (Sprossenwand, Kletterwand …)
  2. Lose Sportgeräte (Barren, Kästen)
  3. Kleinmaterial (Bälle, Seile)

Im Rahmen des Projekts sind die fest eingebauten Sportgeräte sowie die losen

Sportgeräte zu beschaffen. Die Kleinmaterialien werden durch Dritte beschafft. Die

anzuschaffenden Sportgeräte werden durch den Nutzer festgelegt und aufgelistet.

Im Putzmittelraum sind Ablagen für die Putzmittelmaterialien in Form von Regalen oder

eines Schranks vorzusehen. Die Möblierung des Regieraums/Lehrerumkleide erfolgt

durch das Schulamt. Die Sanitätsliege sowie die Umkleidebänke sind im Rahmen des

Projektes zu beschaffen.

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Anlage B.3

Barrierefreiheit

Im Rahmen der Planung ist ein Barrierefrei-Konzept zu erstellen und bei der Planung und

Umsetzung zu beachten. Der Barrierefrei-Planer ist Bestandteil des Generalplanerteams.

Essener Systemhaus

Das Essener Systemhaus (kurz ESH) ist der Informations- und

Telekommunikationsdienstleister der Stadt Essen und übernimmt Projektsteuerungs-

leistungen. Die aktiven Komponenten wie Telefone und WLAN-Router werden durch das

ESH installiert. Die Planung der passiven Komponenten erfolgt über den Planer der

Technischen Gebäudeausrüstung.

Übergabeprozess an Immobilienwirtschaft der Stadt Essen

Nach Fertigstellung des Objekts ist dieses an die Stadt Essen zu übergeben. Der

Übergabeprozess ist zwischen der Stadt Essen und der GVE abgestimmt. Das

Generalplanerteam unterstützt bei der Einhaltung dieses Workflows sowie der

Zusammenstellung der erforderlichen Revisionsunterlagen (genannt: ‚Grün-Blau-Liste‘).

Der Übergabeprozess sowie die ‚Grün-Blau-Liste‘ sind der Anlage 5 und 6 zum Vertrag zu

entnehmen.

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Anlage B.3

  1. Beschreibung der Leistungen der Auftragnehmerin

Die Planung und die Durchführung des Abbruchs des Bestandsgebäudes (Turnhalle)

erfolgt durch Dritte (nicht Gegenstand dieser Ausschreibung).

Der/Die Bieter*in bietet folgende Leistungen an.

Der Generalplanungsauftrag umfasst Planungs- und Ingenieurleistungen betreffend

Leistungsbilder / Leistungsbereiche gemäß HOAI und AHO:

• Gebäude und Innenräume - §§ 33 ff. und Anlage 10 HOAI

• Freianlagen - §§ 38 ff. und Anlage 11 HOAI

• Tragwerksplanung - §§ 49 ff. und Anlage 14 HOAI

• Technische Gebäudeausrüstung - §§ 53 ff. und Anlage 15 HOAI

o Abwasser-, Wasser, Gasanlagen

o Wärmeversorgungsanlagen

o Lufttechnische Anlagen

o Starkstromanlagen inkl. Photovoltaik

o Fernmelde- und informationstechnische Anlagen

o Nutzungsspezifische und verfahrenstechnische Anlagen

o Gebäudeautomation

• Bauphysik – gemäß Anlage 1.2 HOAI

o Wärmeschutz und Energiebilanzierung

o Bauakustik (Schallschutz)

o Raumakustik

• Brandschutz - AHO Heft 17

• Barrierefrei-Planer - AHO Heft 40

• Nachhaltigkeitskoordinator (BNB)

Der bereits erbrachte Leistungsanteil an der Leistungsphase 1 im Leistungsbild Gebäude

und Innenräume, Technische Gebäudeausrüstung sowie Tragwerksplanung wird zur

Kalkulation und für das Angebot des/der Bieter*in durch den Auftraggeber nicht in Abzug

gebracht. Die Bieter können den verminderten Aufwand der Bearbeitung durch einen

entsprechenden Abschlag bewerten.

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Anlage B.3

Eine Einarbeitung in die vorhandenen Planungsergebnisse wird nicht als Besondere

Leistung gesondert zur Honorierung nach den HOAI-Tabellenwerten und Prozentsätzen

der Leistungsphasen vergütet, sondern ist von der/dem Bieter*in in den Auf- oder

Abschlägen auf die LPH 1 im jeweiligen Leistungsbild einzukalkulieren.

Der diesbezüglich vorliegende Abschlussbericht der Machbarkeitsstudie liegt den

Ausschreibungsunterlagen bei (Anlage L2).

Die Auftragnehmerin aus diesem Vergabeverfahren hat die bereits erbrachten Leistungen

aus den Leistungsbildern Gebäude und Innenräume, Technische Gebäudeausrüstung

sowie Tragwerksplanung innerhalb ihrer Beauftragung und innerhalb der angebotenen

und beauftragten Honorierung zu prüfen, sich verantwortlich zu eigen zu machen, zu

ergänzen und zu vervollständigen. Insbesondere sind die Arbeitsergebnisse anderer

Fachingenieurleistungen planerisch zu berücksichtigen und die Koordination ist dafür zu

leisten. Inhalt der Leistungen des/der Bieter*in ist auch die Vervollständigung und der

Abschluss der LPH 1.

Ein Planungsteam bzw. Generalplaner soll die Leistungen, ggf. unter Einbindung der

entsprechenden Fachplaner als Nachunternehmer (Unterauftragnehmer),

erbringen. Die Beauftragung erfolgt stufenweise.

• Projektstufe 1: LPH 1-3

Vorgesehen ist eine Beauftragung der Stufe 1 mit der Zuschlagserteilung: LPH 1-3.

Nach Abschluss der Entwurfsplanung ist beabsichtigt, die weiteren Leistungsphasen

stufenweise zu beauftragen.

Sämtliche weiteren Planungsschritte und die Umsetzung stehen jedoch unter dem

Vorbehalt des Beschlusses des Rates der Stadt Essen und der Entscheidung der

Stadt Essen:

• Projektstufe 2: LPH 4-8

• Projektstufe 3: LPH 9

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Anlage B.3

Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungen besteht nicht. Die

Auftraggeberin behält sich im Übrigen vor, die einzelnen Stufen nicht in Gänze, sondern

nur teilweise zu beauftragen.

Der Aufwand für etwaige Besondere Leistungen wird von der Auftraggeberin zunächst im

Zuge dieses Vergabeverfahrens geschätzt und von der/dem Bieter*in im Angebot bepreist

und auch mit bewertet. Die Klärung der etwaigen Inhalte und des Auftragsumfanges der

Besonderen Leistungen erfolgt im Zuge der Projektbearbeitung. Die im Angebot

bepreisten besonderen Leistungen stellen kein Auftragsversprechen dar und sind

optional.

Projektstufe 1

Grundlagenermittlung, Vorentwurfsplanung, Entwurfsplanung (Leistungsphasen 1, 2, 3

nach HOAI bzw. AHO)

• Gebäude und Innenräume - §§ 33 ff. und Anlage 10 HOAI

• Freianlagen - §§ 38 ff. und Anlage 11 HOAI

• Tragwerksplanung - §§ 49 ff. und Anlage 14 HOAI

• Technische Gebäudeausrüstung - §§ 53 ff. und Anlage 15 HOAI

o Abwasser-, Wasser, Gasanlagen

o Wärmeversorgungsanlagen

o Lufttechnische Anlagen

o Starkstromanlagen inkl. Photovoltaik

o Fernmelde- und informationstechnische Anlagen

o Nutzungsspezifische und verfahrenstechnische Anlagen

o Gebäudeautomation

• Bauphysik – gemäß Anlage 1.2 HOAI

o Wärmeschutz und Energiebilanzierung

o Bauakustik (Schallschutz)

o Raumakustik

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Anlage B.3

• Brandschutz - AHO Heft 17

• Barrierefrei-Planer - AHO Heft 40

• Nachhaltigkeitskoordinator (BNB)

Die Grundleistungen und Besonderen Leistungen der einzelnen Leistungsbilder sind den

Anlagen B3.1-B.3.8 zu entnehmen.

Projektstufe 2

Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe, Mitwirkung bei

der Vergabe, Objektüberwachung – Bauüberwachung und Dokumentation

(Leistungsphasen 4, 5, 6, 7, 8 nach HOAI bzw. AHO)

• Liste Leistungsbilder, Ingenieurleistungen wie bei Projektstufe 1

Die Grundleistungen und Besonderen Leistungen der einzelnen Leistungsbilder sind den

Anlagen B3.1-B.3.8 zu entnehmen.

Projektstufe 3

Objektbetreuung (Leistungsphase 9 nach HOAI)

• Gebäude und Innenräume - §§ 33 ff und Anlage 11 HOAI

• Freianlagen - §§ 38 ff und Anlage 11 HOAI

• Technische Gebäudeausrüstung - §§ 53 ff und Anlage 15 HOAI

o Abwasser-, Wasser, Gasanlagen

o Wärmeversorgungsanlagen

o Lufttechnische Anlagen

o Starkstromanlagen

o Fernmelde- und informationstechnische Anlagen

o Nutzungsspezifische und verfahrenstechnische Anlagen

o Gebäudeautomation

• Nachhaltigkeitskoordinator (BNB)

Die Grundleistungen und Besonderen Leistungen der einzelnen Leistungsbilder sind den

Anlagen B3.1-B.3.8 zu entnehmen.

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Anlage B.3

  1. Zeitraum der Leistungserbringung / Projekttermine

Diese Projekttermine (Meilensteine) stellen das terminliche Projektziel der

Auftraggeberin dar und sind keine Abrechnungsgrundlage der werkvertraglichen

Leistungen des/der Bieter*in bzw. der Auftragnehmerin. Der Projektterminplan lautet wie

folgt.

Zuschlagserteilung mit Vertragsabschluss

(damit Auftragserteilung über Projektstufe 1) 30.03.2027

Leistungsbeginn Projektstufe 1 30.03.2027

Abschluss Leistungsphase 3 13.12.2027

Fertigstellung (Übergabe und Inbetriebnahme) 17.06.2032

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Anlage B.3

  1. Grundlagen des Angebotes

Die Auftraggeberin behält sich vorsorglich und ohne derzeitige Absicht vor, einzelne

Grundleistungen / Teilleistungen aus dem Auftragsumfang herauszunehmen, sofern diese

nicht erforderlich sind, wobei dann zur Bewertung die Tabellenwerte nach den Siemon-

Tabellen zugrunde gelegt werden (link: https://www.architektenhonorar.de/siemon-

tabellen/).

Über den Entfall derselben werden sich Auftraggeberin und Auftragnehmerin frühzeitig

im Zuge der Projektbearbeitung bei Bedarf verständigen bzw. wird die Auftraggeberin die

Auftragnehmerin entsprechend reduziert beauftragen. Die weiteren

Leistungsbeschreibungen im Generalplanungsvertrag sind von der/dem Bieter*in in

sein/ihr Angebot einzukalkulieren.

Grundsätzlich gilt, dass die Auftragnehmerin die Auftraggeberin im Auftragsfall schriftlich

und frühzeitig darauf hinzuweisen hat, falls bisher noch nicht beauftragte und

erforderliche Leistungen, wie auch Besondere Leistungen, die zum Erreichen des

Projektzieles erforderlich sind, aus ihrer Sicht noch nicht beauftragt sind und beauftragt

werden müssen.

Grundsätzlich gilt, dass zusätzliche Besondere Leistungen auch nach Erteilung des

Auftrages gesondert schriftlich von der Auftragnehmerin angeboten und von der

Auftraggeberin beauftragt werden. Die Besonderen Leistungen werden auf

Stundenhonorar auf Nachweis oder als Pauschale vergütet.

Die Nebenkosten gemäß § 14 HOAI (exkl. Baubüro) umfassen die Kosten für

Vervielfältigungen von Zeichnungen und schriftlichen Unterlagen sowie für die

Anfertigung von Fotos. Dabei ist jeweils eine Fassung in Papier und eine digitale Fassung,

allerdings für alle Baugenehmigungsunterlagen die fünffache Ausfertigung in Papier und

eine digitale Fassung auszufertigen. In die Nebenkosten sind etwaige Reisezeiten und

Reisekosten des eingesetzten Personals einzukalkulieren. Reisezeiten gelten nicht als

Zeitaufwand und werden nicht vergütet.

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Anlage B.3

Die Nebenkosten (in Prozent) beziehen sich auf die Grundleistungen, ggf. Besondere

Leistungen, die nicht nach Stundensätzen honoriert werden, und Leistungen, die nach

Stundensätzen honoriert werden.

Nebenkosten gemäß § 14 HOAI (exkl. Baubüro) werden auf einen von der/dem Bieter*in

anzubietenden Prozentsatz des Nettohonorars (wie vor benannt) pauschaliert.

Hinweis: Der allgemein übliche Satz für Nebenkosten ist max. 3 %. Dieser Prozentsatz

sollte nicht überschritten werden.

Aufgrund der bisher noch nicht vorliegenden belastbaren Kostenermittlungen mit

Angaben zu anrechenbaren Kosten über die bestehende Kostenermittlung der bisherigen

Planungsergebnisse hinaus, können Honorarermittlungen derzeit nicht genauer

durchgeführt werden.

Die Honorarermittlung erfolgt zu Projektbeginn nur vorläufig auf Basis der vorläufigen

groben Kostenermittlung. Die anrechenbaren Kosten, und auf der Basis das Honorar,

richten sich endgültig gemäß HOAI nach der Kostenberechnung, mit Kostenstand zum

Zeitpunkt der Kostenermittlung, ohne Indexierung in die Zukunft. Die Anpassung der

anrechenbaren Kosten erfolgt nach der Kostenberechnung, diese gilt auch rückwirkend

für bereits fertig gestellte Leistungen früherer Leistungsphasen. Die anderen

Berechnungsgrundlagen des Honorars bleiben unverändert auf Basis des

letztverbindlichen Angebotes, auf das der Zuschlag erteilt wurde.

Das endgültige abzurechnende Honorar für Brandschutzgutachten gemäß AHO Heft 17

wird angepasst hinsichtlich der Honorargrundlagen der Flächen und der Beiwerte. Die

Aufschläge oder Abschläge aus dem letztverbindlichen Angebot bleiben bei der

endgültigen Honorarberechnung unverändert.

Das endgültige abzurechnende Honorar für die Barrierefrei-Planung gemäß AHO Heft 40

wird angepasst hinsichtlich der Honorargrundlagen der Flächen und der Beiwerte. Die

Aufschläge oder Abschläge aus dem letztverbindlichen Angebot bleiben bei der

endgültigen Honorarberechnung unverändert.

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Anlage B.3

Das Angebot des/der Bieter*in beinhaltet pauschale Aufschläge oder Abschläge auf die

Tabellenwerte der HOAI, die im Vergabeverfahren in der Höhe bewertet werden.

Für das jeweilige Leistungsbild und Leistungsphasen nach HOAI können unterschiedliche

Aufschläge oder Abschläge auf die Tabellenwerte geboten werden. Innerhalb des

Leistungsbildes Technische Ausrüstung können die Anlagengruppen bezüglich Aufschlag

oder Abschlag von der/dem Bieter*in unterschiedlich angeboten werden.

Soweit diese Leistungsbeschreibung und der Vertrag nichts anderes bestimmen, gilt die

Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) in der Fassung von 2021 mit

folgenden weiteren Hinweisen bzw. klarstellenden / abweichenden Grundsätzen:

• Folgender Tabellenwert gilt als Angebot - Basishonorarsatz für die Grundleistungen

des jeweiligen Leistungsbildes, auf das der Bieter gemäß § 7 HOAI 2021 einen

jeweiligen Aufschlag oder Abschlag auf die jeweiligen Honorartabellen in Prozent

bietet:

o Gebäude und Innenräume, Tabelle § 35 HOAI 2021, Honorarzone III, von

Wert

o Freianlagen, Tabelle § 40 HOAI 2021, Honorarzone II, von Wert

o Tragwerksplanung, Tabelle § 52 HOAI 2021, Honorarzone III, von Wert

o Technische Ausrüstung (alle Anlagengruppen außer Anlagengruppe 6 und 7),

Tabelle § 56 HOAI 2021, Honorarzone II, von Wert

Honorare unter dem niedrigsten Tabellenwert werden ebenfalls geradlinig

interpoliert, dann zwischen 0 Euro und dem zuerst genannten Tabellenwert.

Diese Honorarzonen stehen jeweils als Kalkulationsbasis für Aufschläge oder

Abschläge des Bieters auf das jeweilige Leistungsbild und auf die Tabellenwerte

innerhalb der benannten Honorarzone fest.

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Anlage B.3

• Die Auftragnehmerin ist verpflichtet, den Projektziel – Terminplan (siehe Ziffer 3)

einschließlich der dort vereinbarten „Meilensteine" in den einzelnen Projektphasen

entsprechend dem Leistungsfortschritt durch von ihr vorzulegende

Detailterminpläne für die von ihr zu erbringenden Leistungen zu ergänzen. Die

Leistung an den Detailterminplänen, unabhängig von Art und Anzahl, wird nicht

gesondert vergütet, sondern ist Teil des vereinbarten Honorars.

Ein Anspruch der Auftragnehmerin auf den Umfang der vorgenannten Leistungen, die

Menge der abrechenbaren Stunden, die Höhe des angebotenen Honorars insgesamt oder

für ein Leistungsbild besteht nicht.

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Anlage B.3

  1. Anlagen

Anlage B3.1: Leistungsbild Gebäude und Innenräume

Anlage B3.2: Leistungsbild Freianlagen

Anlage B3.3: Leistungsbild Tragwerksplanung

Anlage B3.4: Leistungsbild Technische Gebäudeausrüstung

Anlage B3.5: Leistungsbild Bauakustik, Raumakustik, Wärmeschutz

Anlage B3.6: Leistungsbild Brandschutz

Anlage B3.7: Leistungsbild Barrierefreikonzept

Anlage B3.8: Leistungsbild Nachhaltigkeitskoordinator (BNB)

Anlage L1: vorläufige Kostenermittlung

Anlage L2: Abschlussbericht der Machbarkeitsstudie

Anlage L3: BNB-Tabelle

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