[Seite 1]
LEITFADEN
Generalplanung für mehrere
Leistungsbilder nach HOAI und AHO
im
Projekt
Baumaßnahme
Neubau der Einfach-Turnhalle
Abzw. Maria-Wächtler-Gymnasium
Isenbergstr. 77, 45130 Essen
für
GVE Grundstücksverwaltung Stadt Essen GmbH
Die in dem Leitfaden genannten Termine sind nicht verbindlich und geben lediglich den ungefähren Zeitplan an. Zudem wird die GVE die Vergabeunterlagen während des Vergabeverfahrens innerhalb der vergaberechtlichen Grenzen ggf. anpassen und präzisieren.
[Seite 2]
Inhaltsverzeichnis
- Einführung ................................................................................................................. 4
1.1 Ausganglage / Ziele ........................................................................................................ 4
1.2 Ablauf des Verfahrens ................................................................................................... 7
- Bedingungen für das Vergabeverfahren ...................................................................... 9
2.1 Grundlagen des Verfahrens ........................................................................................... 9
2.2 Inhalt und Aufbau der Angebote ................................................................................... 9
2.3 Bewerber- / Bietergemeinschaften ............................................................................. 11
2.4 Änderungen und Korrekturen an den Angeboten ....................................................... 11
2.5 Nebenangebote ........................................................................................................... 11
2.6 Unklarheiten / Rechtsverstöße / Fragen ..................................................................... 11
2.7 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen ................................................................ 12
2.8 Nachunternehmer ....................................................................................................... 13
2.9 Angebotsfrist und Terminplan ..................................................................................... 14
2.10 Ortsbesichtigung .......................................................................................................... 15
2.11 Kosten und Entschädigung .......................................................................................... 15
2.12 Geheimhaltung ............................................................................................................ 15
2.13 Schutzrechte ................................................................................................................ 15
2.14 Vorbehalt der Aufhebung ............................................................................................ 15
2.15 Kenntlichmachung von Geschäftsgeheimnissen ......................................................... 16
2.16 Vergabekammer .......................................................................................................... 16
- Teilnahmewettbewerb und Eignungskriterien (Stufe 1) .............................................. 18
3.1 Inhalt der Bewerbungsunterlagen/ des Teilnahmewettbewerbs ............................... 18
3.2 Einzureichender Teilnahmeantrag .............................................................................. 18
3.3 Auswahl der Bewerber / Wertung der Teilnahmeanträge .......................................... 19
- Wertungssystem, Zuschlagskriterien und deren Bewertungsmaßstab (Stufe 2) ........... 25
4.1 Wertungssystem .......................................................................................................... 25
4.2 Zuschlagskriterien für die Auftragsvergabe ................................................................. 25
4.2.1 Honorarangebot .......................................................................................................... 29 4.2.2 Referenzen und Berufserfahrung der Projektleitungen .............................................. 30 4.2.3 Qualität der Strategie zur Projektrealisierung ............................................................. 33 4.2.4 Qualität des Qualitätssicherungs- und Organisationskonzeptes................................. 34 4.3 Wertung und Auftragserteilung .................................................................................. 36
Seite 2 von 37
[Seite 3]
- Anlagen .................................................................................................................... 37
Seite 3 von 37
[Seite 4]
- Einführung
1.1 Ausganglage / Ziele
Die GVE Grundstücksverwaltung Stadt Essen GmbH (GVE) setzt das Projekt für die Stadt
Essen um.
Projektaufgabe und Projektziel sind die Generalplanung und Umsetzung eines Neubaus
der Einfachturnhalle der Schule Abzw. Maria-Wächtler-Gymnasium. Das Raumprogramm
und der Grundriss wurden bereits mit dem Bauherrn vorbesprochen.
Die GVE hat eine Machbarkeitsstudie inklusive Bestandsaufnahme und -bewertung samt
Konzepte für Umbau und Sanierung bzw. Neubau durchführen lassen. Im Anschluss hat
der Rat der Stadt Essen den Neubau der Turnhalle beschlossen (Planungsbeschluss bis
einschließlich der Entwurfsplanung – Leistungsphase 3).
Auf dieser Grundlage sollen die Leistungsphasen (LPH) 1 bis 8 im Leistungsbild Gebäude
und Innenräume, Technische Gebäudeausrüstung sowie Tragwerksplanung stufenweise
vervollständigt bzw. erbracht und um alle erforderlichen Beiträge der fachlich an der
Planung Beteiligten ergänzt werden.
Der Generalplanungsauftrag umfasst Planungs- und Ingenieurleistungen betreffend
Leistungsbilder / Leistungsbereiche gemäß HOAI und AHO:
• Gebäude und Innenräume - §§ 33 ff. und Anlage 10 HOAI
• Freianlagen - §§ 38 ff. und Anlage 11 HOAI
• Tragwerksplanung - §§ 49 ff. und Anlage 14 HOAI
• Technische Gebäudeausrüstung - §§ 53 ff. und Anlage 15 HOAI
o Abwasser-, Wasser, Gasanlagen
o Wärmeversorgungsanlagen
o Lufttechnische Anlagen
o Starkstromanlagen inkl. Photovoltaik
o Fernmelde- und informationstechnische Anlagen
o Nutzungsspezifische und verfahrenstechnische Anlagen
o Gebäudeautomation
Seite 4 von 37
[Seite 5]
• Bauphysik – gemäß Anlage 1.2 HOAI
o Wärmeschutz und Energiebilanzierung
o Bauakustik (Schallschutz)
o Raumakustik
• Brandschutz – gemäß AHO Heft 17
• Barrierefrei-Planer – gemäß AHO Heft 40
• Nachhaltigkeitskoordinator (BNB)
Die Einzelheiten ergeben sich insbesondere aus der Leistungsbeschreibung (Anlage B.3)
mit ihren Anlagen.
Das Gesamtvolumen des Projektes für die Kostengruppen 200 – 600 nach DIN 276-2018
wird, mit vorläufiger Kostenermittlung vom 15.02.2026, auf rund 4 Mio. EUR netto
beziffert. Diese Kostenermittlung stellt aufgrund der erst noch zu erarbeitenden
Planungsschritte keine Basis für ein Auftragsversprechen dar.
Der bereits erbrachte Leistungsanteil an der Leistungsphase 1 im Leistungsbild Gebäude
und Innenräume, Technische Gebäudeausrüstung sowie Tragwerksplanung wird zur
Kalkulation und für das Angebot des/der Bieter*in durch den Auftraggeber nicht in Abzug
gebracht. Die Bieter können den verminderten Aufwand der Bearbeitung durch einen
entsprechenden Abschlag bewerten.
Eine Einarbeitung in die vorhandenen Planungsergebnisse wird nicht als Besondere
Leistung gesondert zur Honorierung nach den HOAI-Tabellenwerten und Prozentsätzen
der Leistungsphasen vergütet, sondern ist von der/dem Bieter*in in den Auf- oder
Abschlägen auf die LPH 1 im jeweiligen Leistungsbild einzukalkulieren.
Der diesbezüglich vorliegende Abschlussbericht der Machbarkeitsstudie liegt den
Ausschreibungsunterlagen bei (Anlage L2).
Die Auftragnehmerin aus diesem Vergabeverfahren hat die bereits erbrachten Leistungen
aus den Leistungsbildern Gebäude und Innenräume, Technische Gebäudeausrüstung
sowie Tragwerksplanung innerhalb ihrer Beauftragung und innerhalb der angebotenen
Seite 5 von 37
[Seite 6]
und beauftragten Honorierung zu prüfen, sich verantwortlich zu eigen zu machen, zu
ergänzen und zu vervollständigen. Insbesondere sind die Arbeitsergebnisse anderer
Fachingenieurleistungen planerisch zu berücksichtigen und die Koordination ist dafür zu
leisten. Inhalt der Leistungen des/der Bieter*in ist auch die Vervollständigung und der
Abschluss der LPH 1.
Ein Planungsteam bzw. Generalplaner soll die Leistungen, ggf. unter Einbindung der
entsprechenden Fachplaner als Nachunternehmer (Unterauftragnehmer), erbringen. Die
Beauftragung erfolgt stufenweise.
• Projektstufe 1: LPH 1-3
Vorgesehen ist eine Beauftragung der Stufe 1 mit der Zuschlagserteilung: LPH 1-3.
Nach Abschluss der Entwurfsplanung ist beabsichtigt, die weiteren Leistungsphasen
stufenweise zu beauftragen.
Sämtliche weiteren Planungsschritte und die Umsetzung stehen jedoch unter dem
Vorbehalt des Beschlusses des Rates der Stadt Essen und der Entscheidung der Stadt
Essen:
• Projektstufe 2: LPH 4-8
• Projektstufe 3: LPH 9
Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungen besteht nicht. Die
Auftraggeberin behält sich im Übrigen vor, die einzelnen Stufen nicht in Gänze, sondern
nur teilweise zu beauftragen.
Seite 6 von 37
[Seite 7]
1.2 Ablauf des Verfahrens
Die GVE führt ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem europaweitem
Teilnahmewettbewerb nach § 74 VgV i.V.m. § 17 VgV durch.
In der ersten Stufe des Vergabeverfahrens, dem Teilnahmewettbewerb, wählt die GVE die
Bewerber nach ihrer Eignung aus. Die Einzelheiten dazu sowie die im
Teilnahmewettbewerb einzureichenden Unterlagen ergeben sich aus diesem Leitfaden
Ziffer 3 und der Anlage A.
Nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs beginnt mit der Aufforderung der
ausgewählten Bieter das Verhandlungsverfahren. Die GVE wird voraussichtlich 3 bis 5
Bewerber bzw. Bieter zur Abgabe eines indikativen Angebotes auffordern. Die Bieter
haben für die Erstellung ihres indikativen Angebotes die Anforderungen dieses Leitfadens
mit Anlagen an die Angebote zugrunde zu legen und in ihre Kalkulation einzubeziehen.
Nach Prüfung und Auswertung der indikativen Angebote wird die GVE mit den Bietern,
die ein Angebot eingereicht haben, Verhandlungs- und Präsentationsrunden führen. Die
Verhandlungs- und Präsentationsrunden dienen zur Angebotspräsentation und zur
Klärung von Unklarheiten und Nachfragen. Außerdem sollen die Bieter etwaige, sich aus
dem Entwurf des Generalplanervertrags (Anlage B.6) ergebende Unklarheiten oder
Benachteiligungen benennen, die Gegenstand der Verhandlungsrunden werden.
Die GVE wird den Bietern in voraussichtlich jeweils einer Verhandlungsrunde Gelegenheit
zur Präzisierung ihrer Angebote geben. Dazu können einzelne Vorschläge der Bieter -
soweit keine gesetzlichen Schutzrechte bestehen - den übrigen Bietern zur Optimierung
ihrer Angebote zur Kenntnis gegeben werden. Während der Verhandlungen werden die
Bieter ggf. weitere, für die Angebote notwendige Informationen erhalten. Ferner wird die
GVE ihre Anforderungen an die Angebote ergänzen und konkretisieren. Der Entwurf des
Generalplanervertrags (Anlage B.6) wird von der GVE im Laufe der Verhandlungen weiter
ausgearbeitet und mit den Bietern abschließend verhandelt. Die Bieter sollen ihre ersten
indikativen Angebote auf Grundlage dieser Informationen überarbeiten und präzisieren.
Seite 7 von 37
[Seite 8]
Die Verhandlungen mit den Bietern werden als Präsenzveranstaltung in Essen geführt.
Der/die im ersten indikativen Angebot verbindlich benannte Projektleiter/in sowie
der/die stellvertretende Projektleiter/in des Bieters müssen an den Verhandlungsrunden
teilnehmen. Nur in besonderen Ausnahmefällen kann davon abgesehen werden. Das
weitere vorgesehene Projektteam des Bieters soll möglichst ebenfalls während der
Verhandlungsrunden anwesend sein. Die Bieter haben sich die genannten Termine (siehe
unter 2.9) vorzumerken.
Am Ende des Verhandlungsverfahrens sollen die Bieter letztverbindliche annahmefähige
Angebote abgeben. Diese abschließenden Angebote sind zeitgleich auf der Grundlage des
ausverhandelten und ausformulierten Generalplanervertrags (Anlage B.6) einzureichen.
Sie dürfen keine Vorbehalte enthalten.
Die GVE wird die letztverbindlichen Angebote prüfen und die wertbaren Angebote nach
den in Kapitel 4 genannten Zuschlagskriterien mit den dort genannten Grundsätzen
werten. Nach Auswertung der letztverbindlichen Angebote informiert die GVE
– vorbehaltlich einer vollständigen oder teilweisen Aufhebung des Vergabeverfahrens –
die Bieter gemäß § 134 GWB über die geplanten Zuschlagserteilungen und erteilt nach
Ablauf der Vorabinformationsfrist den Zuschlag.
Seite 8 von 37
[Seite 9]
- Bedingungen für das Vergabeverfahren
2.1 Grundlagen des Verfahrens
Die Erfahrung hat gezeigt, dass Bieter teilweise mit den Vorschriften des Vergaberechts
nicht oder nicht hinreichend vertraut sind und deshalb eine Vielzahl von Formfehlern
begehen. Dies führt aufgrund des anzuwendenden Grundsatzes der Chancengleichheit in
der Regel zum Ausschluss des jeweiligen Angebotes aus formalen Gründen. In diesen
Vergabeunterlagen werden daher die wesentlichen Anforderungen an die Angebote der
Bieter ausführlich erläutert. Zusätzlich gelten die vergaberechtlichen Bestimmungen,
insbesondere des GWB und der VgV.
Bitte lesen Sie daher diese Bedingungen sorgfältig durch und berücksichtigen Sie diese
vollständig bei der Erstellung Ihrer Angebote. Sollten sich gleichwohl Unklarheiten
ergeben, nutzen Sie bitte Ihr Fragerecht.
Die GVE vergibt den Auftrag im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens mit
vorgeschaltetem europaweitem Teilnahmewettbewerb auf der Grundlage von § 74 VgV
i.V.m. § 17 VgV, dieser Verfahrensbedingungen und der weiteren Vergabeunterlagen
einschließlich Anlagen. Zudem wird die GVE für die Bieter, deren Angebote für den
Zuschlag vorgesehen sind, gemäß § 19 Abs. 4 Mindestlohngesetz eine Anfrage beim
Wettbewerbsregister stellen.
2.2 Inhalt und Aufbau der Angebote
Die Angebote müssen sich auf sämtliche anzubietende Leistungen erstrecken sowie die in
diesem Leitfaden geforderten Unterlagen, Erklärungen und Angaben vollständig
enthalten.
Die Nachforderung von Erklärungen und Nachweisen unter Fristsetzung steht im
Ermessen der GVE. Die GVE wird ihr Ermessen unter Beachtung des
Gleichbehandlungsgrundsatzes diskriminierungsfrei ausüben.
Seite 9 von 37
[Seite 10]
Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein.
Die Verfahrenssprache ist deutsch. Das Angebot ist in sämtlichen Bestandteilen in
deutscher Sprache abzufassen. Unterlagen, die in einer Fremdsprache eingereicht
werden, sind beglaubigte oder von einem öffentlich bestellten oder vereidigten
Übersetzer oder Dolmetscher angefertigte Übersetzungen beizufügen. Dies gilt auch für
Prospekte, Dokumentationen und Handbücher.
Dem Angebot dürfen keine AGB oder weiteren Vertragsbedingungen des Bieters
beigefügt sein. Fügt ein Bieter eigene AGB oder Vertragsbedingungen bei, kann dies zum
Ausschluss des Angebotes vom Verfahren führen.
Die Angebote sind elektronisch über die elektronische Vergabeplattform einzureichen.
Informationen zu den verwendeten elektronischen Mitteln, den technischen Parametern
zur Einreichung elektronischer Angebote sowie zu verwendeten Verschlüsselungs- und
Zeiterfassungsverfahren entnehmen Sie bitte den der Vergabeplattform hinterlegten
Nutzungsbedingungen.
Folgende Unterlagen sind mit dem jeweiligen Angebot mindestens einzureichen:
- Vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Angebotsformular in eingescannter
Fassung gemäß Anlage B mit Angaben zu den Zuschlagskriterien etc. sowie zugehörige
Honorarblätter
-
Strategie zur Projektrealisierung
-
Qualitätssicherungs- und Organisationskonzept
-
Lebensläufe und Nachweise der Projektleitung und der stellvertretenden
Projektleitung (Leistungsbild Gebäude und Innenräume) sowie der Fachplanung
Technische Gebäudeausrüstung
Seite 10 von 37
[Seite 11]
-
Gegebenenfalls Nachunternehmererklärung (Anlage B.1)
-
Gegebenenfalls Verpflichtungserklärung der Nachunternehmer (Anlage B.2)
2.3 Bewerber- / Bietergemeinschaften
Die nachträgliche Bildung einer Bietergemeinschaft ist unzulässig. Nur wenn sich bereits
im Teilnahmewettbewerb eine Bewerbergemeinschaft gebildet hat und diese als
Bietergemeinschaft zur Angebotsabgabe aufgefordert wurde, ist die Teilnahme einer
Bietergemeinschaft zulässig.
2.4 Änderungen und Korrekturen an den Angeboten
Änderungen oder Korrekturen sind nur bis zum Ablauf der jeweiligen Angebotsfrist
zulässig. Bis zum Ablauf der Angebotsfrist können Angebote schriftlich zurückgezogen
werden.
2.5 Nebenangebote
Die Abgabe von Nebenangeboten ist unzulässig.
2.6 Unklarheiten / Rechtsverstöße / Fragen
Enthalten die Vergabeunterlagen und / oder die den Bietern mitgeteilten, übergebenen
und zugänglich gemachten Unterlagen oder sonstige Informationen Unklarheiten, Fehler
oder verstoßen diese nach Auffassung des Bieters gegen geltendes Recht, so hat der
Bieter die GVE unverzüglich, spätestens jedoch mit jeweiliger Angebotsabgabe, schriftlich
darauf hinzuweisen. Die Hinweispflicht gilt entsprechend, wenn Bieter - gleichgültig zu
welchem Zeitpunkt - Fehler in den jeweiligen Vergabeunterlagen oder in der Abwicklung
des Vergabeverfahrens erkennen oder zu erkennen glauben.
Seite 11 von 37
[Seite 12]
Rügt ein Bieter einen Vergabeverstoß, eine Unklarheit oder eine aufklärungsbedürftige
Tatsache nicht, kann er sich auf eine Unklarheit, einen Fehler oder die Verstöße im
Rahmen der Vorgaben des § 160 Abs. 3 GWB nicht berufen. Nicht aufgeklärte
Unklarheiten hat der Bieter als von ihm zu tragende Risiken zu übernehmen und in sein
Angebot einzukalkulieren.
Fragen der Bieter sind ausnahmslos schriftlich und für die ersten indikativen Angebote
spätestens bis zum 18.01.2027 über die elektronische Vergabeplattform einzureichen.
Die GVE wird ergänzende und berichtigende Angaben in einem Fragen- und
Antwortenkatalog zusammenfassen und diesen auf der elektronischen Vergabeplattform
veröffentlichen.
Die letzte Aktualisierung des Fragen- und Antwortenkatalogs erfolgt für die ersten
indikativen Angebote voraussichtlich bis zum 21.01.2027, 20:00 Uhr. Die Bieter sind
verpflichtet, den Fragen- und Antwortenkatalog regelmäßig zu prüfen und die sich hieraus
ergebenden Anforderungen im jeweiligen Angebot zu berücksichtigen.
2.7 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen
Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer
unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen. Als
unzulässige Wettbewerbsbeschränkung gelten insbesondere wettbewerbswidrige
Verhandlungen und Verabredungen mit anderen Bietern über die Abgabe oder
Nichtabgabe von Angeboten, die zu fordernden Preise, die Bindungen sonstiger Entgelte,
Gewinnaufschläge und andere Preisbestandteile, Zahlungs- und andere Bedingungen,
soweit sie unmittelbar den Preis beeinflussen, Entrichtungen von Ausfallentschädigungen
oder Abstandszahlungen, es sei denn, dass sie nach § 22 GWB zulässig sind. Solchen
Handlungen von Bietern stehen Handlungen von Personen gleich, die von ihnen
beauftragt oder für sie tätig sind.
Seite 12 von 37
[Seite 13]
2.8 Nachunternehmer
Die Einschaltung von Nachunternehmern ist zulässig. Schaltet ein Bieter
Nachunternehmer ein, haftet dieser Bieter als späterer Auftragnehmer für die
ordnungsgemäße Gesamtabwicklung des Vertrages.
Soweit der Bieter Leistungen auf Nachunternehmer übertragen möchte, die er noch nicht
in seinem Teilnahmeantrag genannt hat, hat er mit Abgabe des Angebotes zu erklären,
welche Leistungen auf Nachunternehmer übertragen werden. Hierfür ist die Anlage B.1
zu verwenden. Nach Möglichkeit sind die Nachunternehmer bereits jetzt namentlich zu
benennen.
Zum Nachweis, dass ihm die erforderlichen Fähigkeiten (Mittel, Kapazitäten) der anderen
Unternehmen zur Verfügung stehen, hat er auf gesondertes Verlangen der GVE zu dem
von diesem bestimmten Zeitpunkt diese Unternehmen zu benennen und entsprechende
Verpflichtungserklärungen der Nachunternehmer (Anlage B.2) vorzulegen.
Seite 13 von 37
[Seite 14]
2.9 Angebotsfrist und Terminplan
Für das Verfahren gilt folgender vorläufiger Terminplan, auf den sich die Bieter
einzurichten haben:
| Verfahrensschritte – Teilnahmewettbewerb (A) | Zeitpunkt/Zeitraum |
|---|---|
| Bekanntmachung | 26.10.2026 |
| Frist zur Einreichung von Aufklärungsfragen im Teilnahmewettbewerb | 16.11.2026 |
| Frist zur Einreichung des Teilnahmeantrages | 26.11.2026, 10:00 Uhr |
| Verfahrensschritte – Angebotsphase (B) | Zeitpunkt/Zeitraum |
| Aufforderung zur Abgabe eines indikativen Angebotes | 14.12.2026 |
| Angebotsfrist / Angebotsöffnung indikatives Angebot | 29.01.2027, 10:00 Uhr |
| Verhandlungs- und Präsentationstermine | 15.-19.02.2027 |
| Aufforderung zur Abgabe eines letztverbindlichen Angebotes | 24.02.2027 |
| Angebotsfrist / Angebotsöffnung letztverbindliches Angebot | 10.03.2027 |
| Abschluss Angebotsauswertung / Versand Vorinformation | 19.03.2027 |
| Voraussichtliche Zuschlagserteilung mit Vertragsschluss | 30.03.2027 |
| Plangemäßer Leistungsbeginn bei regulärem Verfahrensablauf | Direkt nach Auftragserteilung |
Bis zum Ablauf der Angebotsfrist können Angebote schriftlich zurückgezogen werden.
Die Bieter haben sich die genannten Verhandlungs- und Präsentationstermine
vorzumerken.
Seite 14 von 37
[Seite 15]
2.10 Ortsbesichtigung
Den Bietern wird empfohlen, eine Ortsbesichtigung durchzuführen. Die an einer
Ortsbesichtigung interessierten Bieter müssen sich über die elektronische
Vergabeplattform melden. Die GVE wird diesen Bietern weitere Informationen über die
Zugänglichkeit des Grundstücks etc. mitteilen.
2.11 Kosten und Entschädigung
Die Bieter erhalten für ihre Teilnahme an diesem Vergabeverfahren keine Entschädigung
und müssen ihre Kosten selbst tragen.
2.12 Geheimhaltung
Alle Unterlagen, die den Bietern im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren zur
Verfügung gestellt werden, dürfen ohne Zustimmung der GVE nicht für andere Zwecke
verwendet, vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden. Dies gilt auch für alle
vom Bieter im Zusammenhang mit diesem Vorhaben etwa beauftragte Dritte,
insbesondere für Nachunternehmer.
2.13 Schutzrechte
Im Angebot ist anzugeben, ob für dessen Inhalt gewerbliche Schutzrechte bestehen oder
vom Bieter oder anderen beantragt sind.
2.14 Vorbehalt der Aufhebung
Die GVE behält sich vor, das Vergabeverfahren ganz oder teilweise aus wichtigem Grund
aufzuheben. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn kein wirtschaftliches
Angebot eingeht oder wenn die Gremien der GVE bzw. der Stadt Essen der
Auftragsvergabe nicht zustimmen.
Seite 15 von 37
[Seite 16]
2.15 Kenntlichmachung von Geschäftsgeheimnissen
Nach dem GWB haben die Verfahrensbeteiligten im Rahmen eines
Nachprüfungsverfahrens unter Umständen Anspruch auf Akteneinsicht und können sich
ggf. Ausfertigungen, Auszüge oder Abschriften der Angebote erteilen lassen (vgl. § 165
Abs. 1 GWB). Die Vergabekammer hat die Einsicht in die Unterlagen zu versagen, soweit
dies aus wichtigen Gründen, insbesondere des Geheimschutzes oder zur Wahrung von
Geschäftsgeheimnissen, geboten ist (vgl. § 165 Abs. 2 GWB).
Nach § 165 Abs. 3 GWB hat jeder Beteiligte mit Übersendung seiner Akten oder
Stellungnahmen auf die Wahrung der Geschäftsgeheimnisse hinzuweisen und diese in
Unterlagen deutlich kenntlich zu machen. Bieter haben ihre Geschäftsgeheimnisse bereits
im Angebot zu kennzeichnen, ggf. durch Einreichen einer separaten Aufstellung über die
zu schützenden Informationen und Unterlagen mit Seitenangabe. Fehlt eine deutliche
Kennzeichnung, ist von der Zustimmung des Bieters zur Einsichtnahme im Sinne von § 165
Abs. 3 GWB auszugehen.
2.16 Vergabekammer
Zuständig für Nachprüfungsverfahren ist die:
Vergabekammer Westfalen
Albrecht-Thaer-Straße 9
48147 Münster
Telefon: +49 2514111604
E-Mail: vergabekammer@brms.nrw.de
Fax: +49 2514112165
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/kontaktseite-vergabekammer-
westfalen
Hinweis zur Geltendmachung von Vergaberechtsverstößen vor der Vergabekammer:
Seite 16 von 37
[Seite 17]
Die GVE weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nur zulässig ist, soweit
- der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im
Vergabeverfahren erkannt und gegenüber der Vergabestelle innerhalb von spätestens 10
Tagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar
sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Vergabestelle gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar
sind, spätestens bis zum Ablauf der in der EU-Bekanntmachung genannten Teilnahmefrist
oder der in den Vergabeunterlagen jeweils benannten Frist zur Abgabe der Angebote
gegenüber der Vergabestelle gerügt werden,
- der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15
Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen
zu wollen, gestellt wird.
Weitere Einzelheiten können § 160 GWB entnommen werden.
Seite 17 von 37
[Seite 18]
- Teilnahmewettbewerb und Eignungskriterien (Stufe 1)
3.1 Inhalt der Bewerbungsunterlagen/ des Teilnahmewettbewerbs
Für den öffentlichen Teilnahmewettbewerb der Stufe 1 müssen die Bewerber*innen
lediglich den ausgefüllten Bewerbungsbogen (Anlage A) sowie sich daraus ergebende /
geforderte weitere Unterlagen einreichen.
Erst nach dem Teilnahmewettbewerb, in der zweiten Stufe des Verfahrens werden die
weiteren Ausschreibungsunterlagen eingereicht, nämlich das - durch die aufgeforderten
Bieter*innen - auszufüllenden und teilweise zu unterzeichnenden Angebotsformular
(Anlage B).
Um die Bewerber*innen jedoch bereits mit der Bekanntmachung möglichst umfassend zu
informieren, wurden bereits die zur Anwendung kommenden weiteren
Vertragsunterlagen den Ausschreibungsunterlagen beigefügt.
Die GVE weist ausdrücklich darauf hin, dass sich die beigefügten Vertragsbedingungen bis
zum Verhandlungsverfahren (Stufe 2) und während des Vergabeverfahrens innerhalb der
vergaberechtlichen Grenzen weiterentwickeln und ändern können.
3.2 Einzureichender Teilnahmeantrag
Die Bewerber müssen für ihren Teilnahmeantrag die Anlage A ausfüllen sowie ggf. um
weitere Unterlagen ergänzen, die Anlage A an den vorgesehenen Stellen unterzeichnen
und ihren gesamten Teilnahmeantrag digital als PDF-Datei über die elektronische
Vergabeplattform fristgerecht einreichen.
Die Abgabe eines Teilnahmeantrages per Post, per E-Mail oder per Fax ist unzulässig.
Bewerber müssen ihren Teilnahmeantrag innerhalb der Teilnahmefrist über die
elektronische Vergabeplattform elektronisch einreichen.
Seite 18 von 37
[Seite 19]
3.3 Auswahl der Bewerber / Wertung der Teilnahmeanträge
Nur die Bewerber, die ihre Eignung durch ihren Teilnahmeantrag belegen und die nach
Auswertung aller Teilnahmeanträge die höchsten Punktzahlen erreichen, werden zur
Abgabe eines ersten indikativen Angebotes aufgefordert.
Die GVE wird zunächst die grundsätzliche Eignung der Bewerber anhand ihrer
eingereichten Teilnahmeanträge prüfen. Bewerber, die mit ihrem Teilnahmeantrag nicht
die erforderliche Eignung nachweisen, indem sie insbesondere gegen die nachfolgend
benannten Ausschlusskriterien verstoßen, wird die GVE nicht weiter berücksichtigen.
Ausschlusskriterien sind folgende:
• Zuverlässigkeit und Russlandsanktionen (siehe Anlage A unter 3.A)
• Finanzielle Leistungsfähigkeit: Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung (siehe
Anlage A unter 3.B)
• Technische Leistungsfähigkeit / Fachkunde (siehe Anlage A unter 3.C):
- Personelle Leistungsfähigkeit (Mindestmitarbeiterzahl Architekt*in,
Fachplanung technische Gebäudeausrüstung | Nachweis Fachplanung –
Anlagengruppe 5)
- vollständige und abgeschlossene Referenzprojekte der Leistungsbilder
• Objektplanung Gebäude und Innenräume – 2 Referenzprojekte
• Fachplanung Technische Gebäudeausrüstung – 2 Referenzprojekte
• Fachplanung Tragwerksplanung – 2 Referenzprojekte
• Fachplanung Freianlagenplanung – 1 Referenzprojekte
Seite 19 von 37
[Seite 20]
o Leistungsbild Objektplanung Gebäude und Innenräume:
Gebäudenutzungsart: Neubau eines vergleichbaren Turn- und/oder
Sportgebäudes mit
• mindestens Honorarzone III gem. § 35 HOAI und Objektliste für
Gebäude in Anlage 10, HOAI unter 10.2.;
• Baukosten der Kostengruppen 300 + 400 nach DIN 276 mindestens
2 Mio. EUR (netto);
• Bruttogrundfläche nach DIN 277 mindestens 500 qm.
• Die bearbeiteten Leistungsphasen umfassen mindestens die
abgeschlossenen LPH 2 bis 8.
• Das Projekt wurde frühestens 2021 abgeschlossen (Abschluss =
Inbetriebnahme durch den Bauherrn).
o Leistungsbild Objektplanung Gebäude und Innenräume:
Gebäudenutzungsart: Neubau eines vergleichbaren Turn- und/oder
Sportgebäudes mit
• mindestens Honorarzone III gem. § 35 HOAI und Objektliste für
Gebäude in Anlage 10, HOAI unter 10.2.;
• Baukosten der Kostengruppen 300 + 400 nach DIN 276 mindestens
4 Mio. EUR (netto);
• Bruttogrundfläche nach DIN 277 mindestens 500 qm.
• Die bearbeiteten Leistungsphasen umfassen mindestens die
abgeschlossenen LPH 2 bis 8.
• Das Projekt wurde frühestens 2021 abgeschlossen (Abschluss =
Inbetriebnahme durch den Bauherrn).
Seite 20 von 37
[Seite 21]
o Leistungsbild Technische Ausrüstung: Gebäudenutzungsart: Neubau eines
Gebäudes, keine Einschränkung der Nutzungsart, mit
• mindestens Honorarzone II gem. § 56 HOAI, für die Anlagengruppen
1-5, 8 gem. § 53 HOAI und Objektliste für technische Ausrüstung in
Anlage 15, HOAI unter 15.2 oder entsprechend;
• Baukosten der Kostengruppe 400 nach DIN 276 mindestens 500.000
EUR (netto).
• Die bearbeiteten Leistungsphasen umfassen mindestens die
abgeschlossenen LPH 2 bis 8.
• Das Projekt wurde frühestens 2021 abgeschlossen (Abschluss =
Inbetriebnahme durch den Bauherrn).
o Leistungsbild Technische Ausrüstung: Gebäudenutzungsart: Neubau eines
Gebäudes, keine Einschränkung der Nutzungsart, mit
• mindestens Honorarzone II gem. § 56 HOAI, für die Anlagengruppen
1-5, 8 gem. § 53 HOAI und Objektliste für technische Ausrüstung in
Anlage 15, HOAI unter 15.2 oder entsprechend;
• Baukosten der Kostengruppe 400 nach DIN 276 mindestens 500.000
EUR (netto).
• Die bearbeiteten Leistungsphasen umfassen mindestens die
abgeschlossenen LPH 2 bis 8.
• Das Projekt wurde frühestens 2021 abgeschlossen (Abschluss =
Inbetriebnahme durch den Bauherrn).
o Leistungsbild Tragwerksplanung: Gebäudenutzungsart: Neubau eines
Gebäudes, keine Einschränkung der Nutzungsart, mit
• mindestens Honorarzone III gem. § 52 und der Anlage 14, Nummer
14.2 Objektliste Tragwerksplanung, HOAI;
• Baukosten der Kostengruppen 300 + 400 nach DIN 276 mindestens
2 Mio. EUR (netto).
• Die bearbeiteten Leistungsphasen umfassen mindestens die
abgeschlossenen LPH 2 bis 5.
Seite 21 von 37
[Seite 22]
• Das Projekt wurde frühestens 2021 abgeschlossen (Abschluss =
Inbetriebnahme durch den Bauherrn).
o Leistungsbild Tragwerksplanung: Gebäudenutzungsart: eines Gebäudes, keine
Einschränkung der Nutzungsart, mit
• mindestens Honorarzone III gem. § 52 und der Anlage 14, Nummer
14.2 Objektliste Tragwerksplanung, HOAI;
• Baukosten der Kostengruppen 300 + 400 nach DIN 276 mindestens
2 Mio. EUR (netto).
• Die bearbeiteten Leistungsphasen umfassen mindestens die
abgeschlossenen LPH 2 bis 5.
• Das Projekt wurde frühestens 2021 abgeschlossen (Abschluss =
Inbetriebnahme durch den Bauherrn).
o Leistungsbild Freianlagenplanung: Gebäudenutzungsart: Freianlagen in
Verbindung mit einem Gebäude, keine Einschränkung der Nutzungsart, mit
• mindestens Honorarzone II gem. § 40 und der Anlage 11, Nummer
11.2 Objektliste Freianlagen, HOAI;
• Baukosten der Kostengruppen 500 nach DIN 276 mindestens
50.000 EUR (netto).
• Außenanlagenfläche nach DIN 277 mindestens 500 qm
• Die bearbeiteten Leistungsphasen umfassen mindestens die
abgeschlossenen LPH 2 bis 5.
• Das Projekt wurde frühestens 2021 abgeschlossen (Abschluss =
Inbetriebnahme durch den Bauherrn).
Die verbliebenen Teilnahmeanträge wird die GVE nach den Bewertungskriterien aus der
Bewertungsmatrix zur Anlage A werten.
Dafür wertet die GVE die zwei wertungsrelevanten Referenzen im Leistungsbild
Objektplanung Gebäude und Innenräume. Die Bewerber sollen mit ihrem
Seite 22 von 37
[Seite 23]
Teilnahmeantrag folgende wertungsrelevante Referenzen für die Wertung der
Teilnahmeanträge einreichen:
• Zwei Referenzen für Planungs- und Ingenieurleistungen im Leistungsbild
Objektplanung Gebäude und Innenräume.
Zu jeder genannten Referenz sollen die Bewerber möglichst ein Referenzblatt mit Details
zum Referenzprojekt abgeben.
Die GVE geht für die Wertung der Referenzen grundsätzlich von zwei Referenzen für
Objektplanung Gebäude und Innenräume aus. Daher sollten die Bewerber nicht mehr als
die genannte Anzahl an Referenzen einreichen. Sollte ein Bewerber mehr als zwei
Referenzen für erforderlich halten, ist ihm dies jedoch freigestellt. Die Bewerber dürfen
Referenzen, die sie bereits als Mindestreferenz eingereicht haben, auch als
wertungsrelevante Referenzen benennen.
Bei der Wertung wird die GVE alle eingereichten Referenzen anhand der in der
Bewertungsmatrix genannten Kriterien bewerten und jeweils eine Punktzahl je Referenz
ermitteln. Soweit ein Bewerber für die jeweilige geforderte Planungsleistung keine
Referenz einreicht, erhält er für die fehlende Referenz jeweils 0 Punkte und diese 0 Punkte
werden in die Wertung der Referenzen einbezogen.
Die Summe der erreichten Punktzahlen beider bewerteten Referenzen entscheidet über
die Aufforderung zur Angebotsabgabe oder Absage. Die Summe der erreichten
Punktzahlen aller bewerteten Referenzen wird durch die Zahl der eingereichten
Referenzen dividiert und so eine durchschnittliche Punktzahl ermittelt. Die
durchschnittliche Punktzahl wird mit dem jeweiligen Gewichtungsfaktor multipliziert
(kaufmännische Rundung des jeweiligen Ergebnisses mit zwei Nachkommastellen). Die
Bewerber sollten daher nur die Referenzen einreichen, die ihre Fachkunde besonders gut
nachweisen und gemäß Bewertungsmatrix zur Anlage A hohe Punktzahlen erzielen.
Seite 23 von 37
[Seite 24]
Mit den Bewerbern, die mit ihrem Teilnahmeantrag die höchsten Gesamtpunktzahlen
nach der Bewertungsmatrix zur Anlage A erhalten, wird die GVE das
Verhandlungsverfahren fortsetzen. Die GVE wird voraussichtlich 3 bis 5 Bewerber zur
Abgabe eines ersten indikativen Angebotes auffordern. Sollten nach Auswertung gemäß
der Wertungsmatrix mehrere Bewerber gleich geeignet sein (identische
Gesamtpunktzahl), entscheidet das Los.
Seite 24 von 37
[Seite 25]
- Wertungssystem, Zuschlagskriterien und deren Bewertungsmaßstab (Stufe 2)
4.1 Wertungssystem
Die GVE wird die fristgerecht eingereichten Angebote in diesem Vergabeverfahren prüfen
und werten. Dabei wird sie die Angebote zunächst formal prüfen, das heißt sie auf
Vollständigkeit bzw. Abweichungen von den Anforderungen aus den Vergabeunterlagen
kontrollieren. Erfüllt ein Angebot nicht die Anforderungen bzw. die zwingenden Vorgaben
aus den Vergabeunterlagen, wird es in der Regel ausgeschlossen. So sind beispielsweise
die beiden Projektleitungen (Leistungsbild Gebäude und Innenräume) und die
Fachplanung Technische Gebäudeausrüstung namentlich zu benennen.
Zudem wird die Angemessenheit der Preise untersucht. Die wirtschaftliche Auswertung
erfolgt anhand der nachbenannten Zuschlagskriterien.
4.2 Zuschlagskriterien für die Auftragsvergabe
Die GVE wird die letztverbindlichen Angebote anhand der nachbenannten
Zuschlagskriterien unter Berücksichtigung der angegebenen Wertungspunkte und
Gewichtungen bewerten.
Die GVE behält sich ausdrücklich vor, die Zuschlagskriterien mit ihren Erläuterungen und
Gewichtungen im Rahmen des Verfahrens - soweit im Interesse eines transparenten und
diskriminierungsfreien Wettbewerbs sinnvoll und rechtlich zulässig - zu präzisieren.
Insbesondere kann sie Unterkriterien bilden und einzelne Kriterien streichen oder diese
durch zusätzliche Mindestanforderungen einengen und verändern, wenn und soweit die
damit verbundenen Anforderungen an die Angebote für alle Bieter einheitlich verbindlich
vor Angebotsabgabe vorgegeben werden.
Seite 25 von 37
[Seite 26]
| Unterkriterium | Punkt- zahl | Gewich- tung | max. Ergebnis | Bewertung in Punkten prozentual | |
|---|---|---|---|---|---|
| Zuschlagskriterium | |||||
| Gewertet wird das angebotene Honorarangebot mit den Pauschalfestpreisen für alle Leistungen inkl. der abgefragten Stundensätze (jeweils multipliziert mit den genannten Faktoren). | 0 - 30 | 1 | 30 | 30 % | |
| Honorarangebot | |||||
| (netto) | |||||
| Referenzen der Projektleitung Anzahl der abgeschlossenen Referenzen der Projektleitung für Planungsleistungen der Objektplanung für Turn- oder Sportgebäude, die seit 2017 abgeschlossen wurden (Abschluss = Abschluss der LPH 8), mind. LPH 2-8 umfassen und Baukosten KG 300 + 400 nach DIN 276 von 2 Mio. EUR (netto) oder eine Bruttogrundfläche nach DIN 277 von mindestens 500 qm haben | 0 - 5 | 3 | 15 | 20 % | |
| Referenzen und | |||||
| Berufserfahrung der | |||||
| Projektleitungen | |||||
| (Leistungsbild Gebäude | |||||
| und Innenräume) | |||||
| Erfahrung der Projektleitung Einschlägige Berufserfahrung der Projektleitung in Jahren. Mindestens 5 Jahre in Position des Projektleiters. | 0 - 5 | 1 | 5 |
Seite 26 von 37
[Seite 27]
| Referenzen der stellvertretenden Projektleitung Anzahl der abgeschlossenen Referenzen der Projektleitung für Planungsleistungen der Objektplanung für Turn- oder Sportgebäude, die seit 2017 abgeschlossen wurden (Abschluss = Abschluss der LPH 8), mind. LPH 2-8 umfassen und Baukosten KG 300 + 400 nach DIN 276 von 2 Mio. EUR (netto) oder eine Bruttogrundfläche nach DIN 277 von mindestens 500 qm haben | 0 - 5 | 2 | 10 | 12,5 % | |
|---|---|---|---|---|---|
| Erfahrung der stellvertretenden Projektleitung Einschlägige Berufserfahrung der stellvertretenden Projektleitung in Jahren. Mindestens 3 Jahre in Position des (stellvertretenden) Projektleiters. | 0 - 5 | 0,5 | 5 | ||
| Qualifikation Fachplanung Anlagengruppe 5 (Leistungsbild Technische Gebäudeausrüstung) | Der/die im Projekt zuständige/r Fachplaner/in der Anlagengruppe 5 hat die Prüfung zur verantwortlichen Person nach DIN 14675 für Brandmeldeanlagen (BMA) und/oder Sprach- alarmierungsanlagen (SAA) bestanden. | 2,5 | 1 | 2,5 | 2,5 % |
Seite 27 von 37
[Seite 28]
| Qualität der Strategie zur Projektrealisierung | Überzeugende Strategie zur Projektrealisierung mit Darstellung des Verständnisses der projektbezogenen Erschwernisse und der daraus abgeleiteten Empfehlungen für eine möglichst effektive, wirtschaftliche Bauweise mit geringen Einwirkungen auf den Schulbetrieb. | 0 - 5 | 4 | 20 | 20 % |
|---|---|---|---|---|---|
| Qualität des Qualitätssicherungs- und Organisations- konzeptes | Überzeugende Darstellung der Qualitätssicherung und Organisation des Bieters zur Umsetzung des Projektes mit Angaben zur Organisationsstruktur und zum Berichtswesen sowie zu Krankheits-/Urlaubsvertretungen. | 0 - 5 | 3 | 15 | 15 % |
Seite 28 von 37
[Seite 29]
4.2.1 Honorarangebot
Das Zuschlagskriterium Honorarangebot ergibt sich in der Bewertung zu 100 % aus dem
relevanten Gesamtpreis. Der für die Wertung relevante Gesamtpreis in EUR netto ergibt
sich aus der Anlage B (Angebotsendsumme netto) und wird mit 30 % gewichtet. Gewertet
wird das angebotene Honorarangebot mit den Pauschalfestpreisen für alle Leistungen
inkl. der abgefragten Stundensätze (jeweils multipliziert mit den genannten Faktoren).
Als zwingende Mindestanforderung dürfen die Bieter für die Stundensätze den
gesetzlichen Mindestlohn für 2026 nicht unterschreiten. Für Folgejahre würde stets der
jeweilige gesetzliche Mindestlohn anerkannt, sollte der Bieter den Mindestlohn anbieten.
Der spätere Auftragnehmer hat keinen Anspruch, mit den jeweils genannten Faktoren zu
den Stunden beauftragt zu werden. Diese Faktoren dienen lediglich kalkulatorisch für die
Angebotswertung.
Das niedrigste Honorarangebot erhält 30 Punkte. Ein Honorarangebot, das doppelt so
hoch oder höher ist, erhält 0 Wertungspunkte. Alle übrigen Angebote werden nach der
unten genannten Formel ins Verhältnis gesetzt. Die so ermittelte Punktzahl wird nach den
Grundsätzen der kaufmännischen Rundung auf ganze Zahlen gerundet.
(2 x Honorarangebot min – Honorarangebot i)
Wertungspunktzahl Angebot i = ---------------------------------------------------------------- x 30
Honorarangebot min
Honorarangebot min = niedrigstes Honorarangebot
Honorarangebot i = jeweiliges anderes Honorarangebot
Seite 29 von 37
[Seite 30]
4.2.2 Referenzen und Berufserfahrung der Projektleitungen
4.2.2.1 Referenzen der Projektleitung (Leistungsbild Gebäude und Innenräume)
Das Zuschlagskriterium der Referenzen im Bereich Objektplanung und -bau für Turn- oder
Sportgebäude des/r beauftragten Projektleiter*in wird für den Projekterfolg als wichtig
bewertet. Daher wertet die GVE die Anzahl der abgeschlossenen Referenzen dieser
Person mit einer Gewichtung von insgesamt 15 %. Bewertet wird die Anzahl der
abgeschlossenen Referenzen der Projektleitung für Planungsleistungen der
Objektplanung für Turn- oder Sportgebäude, die seit dem 2017 abgeschlossen (Abschluss
= Abschluss der LPH 8) wurden, mindestens die Leistungsphasen 2-8 umfassen und ein
Mindestvolumen an Baukosten der Kostengruppen 300 + 400 nach DIN 276 von 2 Mio.
EUR (netto) oder eine Bruttogrundfläche nach DIN 277 von mindestens 500 qm haben.
Der Nachweis erfolgt mithilfe von Projektsteckbriefen.
| Referenzprojekte des/r Projektleiter*in | Erreichbare Punktzahl |
|---|---|
| ≥ 5 Projekte | 5 |
| 4 Projekte | 4 |
| 3 Projekte | 3 |
| 2 Projekte | 2 |
| 1 Projekt | 1 |
| 0 Projekte | 0 |
4.2.2.2 Erfahrung der Projektleitung (Leistungsbild Gebäude und Innenräume)
Das Zuschlagskriterium der Berufserfahrung in Planung und Bau des/r beauftragten
Projektleiter*in des Gesamtprojektes wird für den Projekterfolg als wichtig bewertet.
Daher wertet die GVE die Berufserfahrung dieser Person mit einer Gewichtung von
insgesamt 5 %. Einschlägige Berufserfahrung der Projektleitung in Jahren. Als
Mindestanforderung für die Projektleitung muss die Qualifikation als
bauvorlageberechtigte Architekt*in vorliegen sowie eine Berufserfahrung von
mindestens 5 Jahren in dieser Position vorliegen. Die Qualifikation/Berufserfahrung ist
Seite 30 von 37
[Seite 31]
mithilfe eines Lebenslaufes nachzuweisen. Die älteste nachgewiesene Tätigkeit nach
vollständigem Abschluss des Studiums bestimmt den frühestmöglichen Beginn der
wertbaren Berufserfahrung.
| Berufserfahrung des/r Projektleiter*in | Erreichbare Punktzahl |
|---|---|
| ≥ 15 Jahre | 5 |
| < 15 Jahre und ≥ 13 Jahre | 4 |
| < 13 Jahre und ≥ 11 Jahre | 3 |
| < 11 Jahre und ≥ 9 Jahre | 2 |
| < 9 Jahre und ≥ 5 Jahre | 1 |
| < 5 Jahre | 0 |
4.2.2.3 Referenzen der stellvertretenden Projektleitung (Leistungsbild Gebäude und
Innenräume)
Das Zuschlagskriterium der Referenzen im Bereich Objektplanung und -bau für Turn- oder
Sportgebäude des/r beauftragten stellvertretenden Projektleiter*in wird für den
Projekterfolg als wichtig bewertet. Daher wertet die GVE die Anzahl der abgeschlossenen
Referenzen dieser Person mit einer Gewichtung von insgesamt 10 %. Bewertet wird die
Anzahl der abgeschlossenen Referenzen der stellvertretenden Projektleitung für
Planungsleistungen der Objektplanung für Turn- oder Sportgebäude, die seit 2017
abgeschlossen (Abschluss = Abschluss der LPH 8) wurden, mindestens die
Leistungsphasen 2-8 umfassen und ein Mindestvolumen an Baukosten der
Kostengruppen 300 + 400 nach DIN 276 von 2 Mio. EUR (netto) oder eine
Bruttogrundfläche nach DIN 277 von mindestens 500 qm haben. Der Nachweis erfolgt
mithilfe von Projektsteckbriefen.
Seite 31 von 37
[Seite 32]
| Referenzprojekte des/r stellvertretenden Projektleiter*in | Erreichbare Punktzahl |
|---|---|
| ≥ 5 Projekte | 5 |
| 4 Projekte | 4 |
| 3 Projekte | 3 |
| 2 Projekte | 2 |
| 1 Projekt | 1 |
| 0 Projekte | 0 |
4.2.2.4 Erfahrung der stellvertretenden Projektleitung (Leistungsbild Gebäude und
Innenräume)
Das Zuschlagskriterium der Berufserfahrung in Planung und Bau des/r beauftragten
stellvertretenden Projektleiter*in des Gesamtprojektes wird für den Projekterfolg als
wichtig bewertet. Daher wertet die GVE die Berufserfahrung dieser Person mit einer
Gewichtung von insgesamt 5 %. Einschlägige Berufserfahrung der stellvertretenden
Projektleitung in Jahren. Als Mindestanforderung ist eine Berufserfahrung von
mindestens 3 Jahren in dieser Position nachzuweisen. Die Berufserfahrung ist mithilfe
eines Lebenslaufes nachzuweisen. Die älteste nachgewiesene Tätigkeit nach
vollständigem Abschluss des Studiums bestimmt den frühestmöglichen Beginn der
wertbaren Berufserfahrung.
| Berufserfahrung des/r Projektleiter*in | Erreichbare Punktzahl |
|---|---|
| ≥ 15 Jahre | 5 |
| < 15 Jahre und ≥ 13 Jahre | 4 |
| < 13 Jahre und ≥ 11 Jahre | 3 |
| < 11 Jahre und ≥ 9 Jahre | 2 |
| < 9 Jahre und ≥ 5 Jahre | 1 |
| < 5 Jahre | 0 |
Seite 32 von 37
[Seite 33]
4.2.2.5 Qualifikation/Erfahrung der Fachplanung (Leistungsbild Technische
Gebäudeausrüstung)
Das Kriterium der Qualifikation und der Berufserfahrung in Planung und Bau des/r
beauftragten Fachplaner*in Technische Gebäudeausrüstung des Gesamtprojektes –
Anlagengruppe 5 wird für den Projekterfolg als wichtig bewertet. Als Mindestanforderung
ist die Sachkunde als Elektrofachkraft (Meister, Techniker oder Ingenieur) sowie eine
Berufserfahrung von mindestens 5 Jahren in dieser Position nachzuweisen. Die
Qualifikation/Berufserfahrung ist mithilfe eines Lebenslaufes nachzuweisen. Die älteste
nachgewiesene Tätigkeit nach vollständigem Abschluss des Studiums bestimmt den
frühestmöglichen Beginn der wertbaren Berufserfahrung.
Sofern der/die für das Projekt verantwortliche/r Fachplaner*in die Prüfung zur
verantwortlichen Person nach DIN 14675 für Brandmeldeanlagen (BMA) und/oder
Sprachalarmierungsanlagen (SAA) bestanden hat, wird dies mit 2,5 Punkten bewertet.
| Zertifizierung Fachplaner Anlagengruppe 5 – DIN 14675 | Erreichbare Punktzahl |
|---|---|
| Prüfung zur verantwortlichen Person nach DIN 14675 bestanden | 2,5 |
| Keine bestandene Prüfung | 0 |
4.2.3 Qualität der Strategie zur Projektrealisierung
Das Zuschlagskriterium der Strategie zur Projektrealisierung wird für den Projekterfolg im
Hinblick auf Qualität, Zeit und Kosten als wichtig bewertet. Daher wertet die GVE die
Qualität der Strategie mit einer Gewichtung von insgesamt 20 %. Überzeugende Strategie
zur Projektrealisierung mit Darstellung des Verständnisses der projektbezogenen
Erschwernisse (insbesondere enges Baufeld und laufender Schulbetrieb) und der daraus
abgeleiteten Empfehlungen für eine möglichst effektive und wirtschaftliche Bauweise mit
geringen Einwirkungen auf den Schulbetrieb. Bewertet werden das Verständnis der
projektspezifischen Randbedingungen, das Baustellen- und Logistikkonzept, die
Maßnahmen zur Sicherstellung des Schulbetriebs und die Wirtschaftlichkeit und
Umsetzbarkeit der vorgeschlagenen Strategie.
Seite 33 von 37
[Seite 34]
Einzureichen als schriftliches Konzept mit folgenden formalen Anforderungen:
• maximal 10 DIN-A4-Seiten (zzgl. Lagepläne und Skizzen),
• Darstellung des Bauphasenkonzepts,
• Baustellenlogistik,
• Maßnahmen zur Aufrechterhaltung des Schulbetriebs,
• Terminstrategie,
• Risikoanalyse mit vorgeschlagenen Gegenmaßnahmen.
| Qualität der Strategie zur Projektrealisierung | Erreichbare Punktzahl |
|---|---|
| Sehr gut; Anforderungen werden in außergewöhnlicher Weise erfüllt; schlüssige, projektspezifische und innovative Lösungen mit erheblichem Mehrwert. | 5 |
| Gut; Anforderungen werden vollständig und überzeugend erfüllt; nachvollziehbare und projektspezifische Lösungen. | 4 |
| Befriedigend; Anforderungen werden überwiegend erfüllt; geringe Schwächen ohne wesentliche Auswirkungen. | 3 |
| Ausreichend; Anforderungen werden nur teilweise erfüllt; erkennbare Schwächen oder Lücken. | 2 |
| Mangelhaft; Anforderungen werden überwiegend nicht erfüllt; erhebliche Defizite. | 1 |
| Kein Konzept eingereicht, nicht bewertbar oder keine Aussage; Anforderungen werden nicht erfüllt. | 0 |
4.2.4 Qualität des Qualitätssicherungs- und Organisationskonzeptes
Das Zuschlagskriterium des Qualitätssicherungs- und Organisationskonzeptes wird für
den Projekterfolg im Hinblick auf eine konsequente und qualitätvolle Projektbearbeitung
als wichtig bewertet. Daher wertet die GVE die Qualität des Konzeptes mit einer
Gewichtung von insgesamt 15 %. Überzeugende Darstellung der Qualitätssicherung und
Organisation des Bieters zur Umsetzung des Projektes mit Angaben zur
Organisationsstruktur und zum Berichtswesen sowie zu Krankheits-/
Urlaubsvertretungen. Bewertet werden die Projektorganisation und
Verantwortlichkeiten, die Qualitätssicherung der Planungsleistungen, das
Kommunikations- und Berichtswesen und das Vertretungs- und Ausfallkonzept.
Seite 34 von 37
[Seite 35]
Das Qualitätssicherungs- und Organisationskonzept ist projektspezifisch für das
ausgeschriebene Vorhaben zu erstellen. Bewertet wird die Schlüssigkeit,
Nachvollziehbarkeit und Eignung der beschriebenen Maßnahmen zur Sicherstellung einer
qualitäts-, termin- und kostengerechten Projektabwicklung. Allgemeine
Unternehmensdarstellungen oder standardisierte Qualitätsmanagement-Handbücher
ohne konkreten Projektbezug werden bei der Bewertung nicht berücksichtigt.
Einzureichen als schriftliches Konzept mit folgenden formalen Anforderungen:
• maximal 10 DIN-A4-Seiten
| Qualität der Strategie zur Projektrealisierung | Erreichbare Punktzahl |
|---|---|
| Anforderungen werden vollständig und in außergewöhnlich überzeugender Weise erfüllt; deutlicher Mehrwert für die Projektabwicklung. | 5 |
| Anforderungen werden vollständig und nachvollziehbar erfüllt; schlüssiges Konzept mit nur geringfügigen Schwächen. | 4 |
| Anforderungen werden überwiegend erfüllt; Konzept ist grundsätzlich geeignet, weist jedoch einzelne Defizite auf. | 3 |
| Anforderungen werden nur teilweise erfüllt; mehrere wesentliche Aspekte fehlen oder sind unzureichend dargestellt. | 2 |
| Anforderungen werden überwiegend nicht erfüllt; erhebliche Mängel im Konzept. | 1 |
| Kein Konzept eingereicht, keine oder nicht bewertbare Angaben. | 0 |
Seite 35 von 37
[Seite 36]
4.3 Wertung und Auftragserteilung
Der Zuschlag wird dem Angebot erteilt werden, das den vorgenannten Kriterien auf der
Grundlage der Auswertung am besten entspricht und somit das wirtschaftlichste ist sowie
am ehesten die Gewähr für eine sachgerechte und qualitätsvolle Leistungserbringung
verspricht.
Nach Submission der Angebote erfolgt die Wertung gemäß des vorgenannten
Wertungssystems. Die GVE wird für die Zuschlagsentscheidung alle wertbaren Angebote
anhand der vorgenannten Zuschlagskriterien auswerten. Der/Die Bieter*in mit der
höchsten Gesamtwertung erhält den Zuschlag. Bei identischen Gesamtwertungspunkten
aller Kriterien entscheidet das Los.
Sollte aus der Stufe 2 im Vergabeverfahren kein zuschlagsfähiges Angebot resultieren, so
behält sich die Vergabestelle vor, aus der Stufe 1 für die Stufe 2 Bieter*innen nach zu
nominieren und die Stufe 2 erneut mit diesem / diesen durchzuführen. Bei mehreren
geeigneten Bietern entscheidet das Los.
Das voraussichtliche Gesamthonorar muss nicht zwingend dem später vergüteten
Honorar entsprechen, allerdings bindet sich der/die ausgewählte Bieter*in für den
jeweiligen Auftrag an seine angebotenen Pauschalen, Nebenkosten und Stundensätze.
Die für das Angebot abgefragten / angebotenen Stundenaufwendungen, z. B. für
Besondere Leistungen oder Fachplaner, stellen kein Auftragsversprechen dar, der/die
Bieter*in / Auftragnehmerin hat keinen Anspruch auf eine Beauftragung / Abrechnung in
dieser Höhe.
Seite 36 von 37
[Seite 37]
- Anlagen
Anlage A: Bewerbungsbogen
Anlage A.1.1: Erklärung Bewerbergemeinschaft
Anlage A.1.2: Bewerbergemeinschaft
Anlage A.2: Verpflichtungserklärung Nachunternehmer bei Eignungsleihe
Anlage A.3: Bewertungsmatrix zur Anlage A
Anlage B: Angebotsformular
Anlage B.1: Nachunternehmererklärung
Anlage B.2: Verpflichtungserklärung Nachunternehmer
Anlage B.3: Leistungsbeschreibung mit Anlagen
Anlage B.4: Honorartabelle
Anlage B.5: Bewertungsmatrix zur Anlage B
Anlage B.6: Entwurf des Generalplanervertrags
Anlage L1: vorläufige Kostenermittlung
Anlage L2: Abschlussbericht der Machbarkeitsstudie
Anlage L3: BNB-Tabelle
Seite 37 von 37