Leitfaden_221 MWG_23.10.2026.pdf

Generalplanungsleistungen für den Neubau einer Einfachturnhalle in Essen-Rüttenscheid

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 27.10.2026, 14:16 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.vergabe.metropoleruhr.de

Tabellen, Layout und Zeichen können bei der Extraktion abweichen. Maßgeblich ist die Originaldatei.

Originaldatei öffnen

[Seite 1]

LEITFADEN

Generalplanung für mehrere

Leistungsbilder nach HOAI und AHO

im

Projekt

Baumaßnahme

Neubau der Einfach-Turnhalle

Abzw. Maria-Wächtler-Gymnasium

Isenbergstr. 77, 45130 Essen

für

GVE Grundstücksverwaltung Stadt Essen GmbH

Die in dem Leitfaden genannten Termine sind nicht verbindlich und geben lediglich den ungefähren Zeitplan an. Zudem wird die GVE die Vergabeunterlagen während des Vergabeverfahrens innerhalb der vergaberechtlichen Grenzen ggf. anpassen und präzisieren.

[Seite 2]

Inhaltsverzeichnis

  1. Einführung ................................................................................................................. 4

1.1 Ausganglage / Ziele ........................................................................................................ 4

1.2 Ablauf des Verfahrens ................................................................................................... 7

  1. Bedingungen für das Vergabeverfahren ...................................................................... 9

2.1 Grundlagen des Verfahrens ........................................................................................... 9

2.2 Inhalt und Aufbau der Angebote ................................................................................... 9

2.3 Bewerber- / Bietergemeinschaften ............................................................................. 11

2.4 Änderungen und Korrekturen an den Angeboten ....................................................... 11

2.5 Nebenangebote ........................................................................................................... 11

2.6 Unklarheiten / Rechtsverstöße / Fragen ..................................................................... 11

2.7 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen ................................................................ 12

2.8 Nachunternehmer ....................................................................................................... 13

2.9 Angebotsfrist und Terminplan ..................................................................................... 14

2.10 Ortsbesichtigung .......................................................................................................... 15

2.11 Kosten und Entschädigung .......................................................................................... 15

2.12 Geheimhaltung ............................................................................................................ 15

2.13 Schutzrechte ................................................................................................................ 15

2.14 Vorbehalt der Aufhebung ............................................................................................ 15

2.15 Kenntlichmachung von Geschäftsgeheimnissen ......................................................... 16

2.16 Vergabekammer .......................................................................................................... 16

  1. Teilnahmewettbewerb und Eignungskriterien (Stufe 1) .............................................. 18

3.1 Inhalt der Bewerbungsunterlagen/ des Teilnahmewettbewerbs ............................... 18

3.2 Einzureichender Teilnahmeantrag .............................................................................. 18

3.3 Auswahl der Bewerber / Wertung der Teilnahmeanträge .......................................... 19

  1. Wertungssystem, Zuschlagskriterien und deren Bewertungsmaßstab (Stufe 2) ........... 25

4.1 Wertungssystem .......................................................................................................... 25

4.2 Zuschlagskriterien für die Auftragsvergabe ................................................................. 25

4.2.1 Honorarangebot .......................................................................................................... 29 4.2.2 Referenzen und Berufserfahrung der Projektleitungen .............................................. 30 4.2.3 Qualität der Strategie zur Projektrealisierung ............................................................. 33 4.2.4 Qualität des Qualitätssicherungs- und Organisationskonzeptes................................. 34 4.3 Wertung und Auftragserteilung .................................................................................. 36

Seite 2 von 37

[Seite 3]

  1. Anlagen .................................................................................................................... 37

Seite 3 von 37

[Seite 4]

  1. Einführung

1.1 Ausganglage / Ziele

Die GVE Grundstücksverwaltung Stadt Essen GmbH (GVE) setzt das Projekt für die Stadt

Essen um.

Projektaufgabe und Projektziel sind die Generalplanung und Umsetzung eines Neubaus

der Einfachturnhalle der Schule Abzw. Maria-Wächtler-Gymnasium. Das Raumprogramm

und der Grundriss wurden bereits mit dem Bauherrn vorbesprochen.

Die GVE hat eine Machbarkeitsstudie inklusive Bestandsaufnahme und -bewertung samt

Konzepte für Umbau und Sanierung bzw. Neubau durchführen lassen. Im Anschluss hat

der Rat der Stadt Essen den Neubau der Turnhalle beschlossen (Planungsbeschluss bis

einschließlich der Entwurfsplanung – Leistungsphase 3).

Auf dieser Grundlage sollen die Leistungsphasen (LPH) 1 bis 8 im Leistungsbild Gebäude

und Innenräume, Technische Gebäudeausrüstung sowie Tragwerksplanung stufenweise

vervollständigt bzw. erbracht und um alle erforderlichen Beiträge der fachlich an der

Planung Beteiligten ergänzt werden.

Der Generalplanungsauftrag umfasst Planungs- und Ingenieurleistungen betreffend

Leistungsbilder / Leistungsbereiche gemäß HOAI und AHO:

• Gebäude und Innenräume - §§ 33 ff. und Anlage 10 HOAI

• Freianlagen - §§ 38 ff. und Anlage 11 HOAI

• Tragwerksplanung - §§ 49 ff. und Anlage 14 HOAI

• Technische Gebäudeausrüstung - §§ 53 ff. und Anlage 15 HOAI

o Abwasser-, Wasser, Gasanlagen

o Wärmeversorgungsanlagen

o Lufttechnische Anlagen

o Starkstromanlagen inkl. Photovoltaik

o Fernmelde- und informationstechnische Anlagen

o Nutzungsspezifische und verfahrenstechnische Anlagen

o Gebäudeautomation

Seite 4 von 37

[Seite 5]

• Bauphysik – gemäß Anlage 1.2 HOAI

o Wärmeschutz und Energiebilanzierung

o Bauakustik (Schallschutz)

o Raumakustik

• Brandschutz – gemäß AHO Heft 17

• Barrierefrei-Planer – gemäß AHO Heft 40

• Nachhaltigkeitskoordinator (BNB)

Die Einzelheiten ergeben sich insbesondere aus der Leistungsbeschreibung (Anlage B.3)

mit ihren Anlagen.

Das Gesamtvolumen des Projektes für die Kostengruppen 200 – 600 nach DIN 276-2018

wird, mit vorläufiger Kostenermittlung vom 15.02.2026, auf rund 4 Mio. EUR netto

beziffert. Diese Kostenermittlung stellt aufgrund der erst noch zu erarbeitenden

Planungsschritte keine Basis für ein Auftragsversprechen dar.

Der bereits erbrachte Leistungsanteil an der Leistungsphase 1 im Leistungsbild Gebäude

und Innenräume, Technische Gebäudeausrüstung sowie Tragwerksplanung wird zur

Kalkulation und für das Angebot des/der Bieter*in durch den Auftraggeber nicht in Abzug

gebracht. Die Bieter können den verminderten Aufwand der Bearbeitung durch einen

entsprechenden Abschlag bewerten.

Eine Einarbeitung in die vorhandenen Planungsergebnisse wird nicht als Besondere

Leistung gesondert zur Honorierung nach den HOAI-Tabellenwerten und Prozentsätzen

der Leistungsphasen vergütet, sondern ist von der/dem Bieter*in in den Auf- oder

Abschlägen auf die LPH 1 im jeweiligen Leistungsbild einzukalkulieren.

Der diesbezüglich vorliegende Abschlussbericht der Machbarkeitsstudie liegt den

Ausschreibungsunterlagen bei (Anlage L2).

Die Auftragnehmerin aus diesem Vergabeverfahren hat die bereits erbrachten Leistungen

aus den Leistungsbildern Gebäude und Innenräume, Technische Gebäudeausrüstung

sowie Tragwerksplanung innerhalb ihrer Beauftragung und innerhalb der angebotenen

Seite 5 von 37

[Seite 6]

und beauftragten Honorierung zu prüfen, sich verantwortlich zu eigen zu machen, zu

ergänzen und zu vervollständigen. Insbesondere sind die Arbeitsergebnisse anderer

Fachingenieurleistungen planerisch zu berücksichtigen und die Koordination ist dafür zu

leisten. Inhalt der Leistungen des/der Bieter*in ist auch die Vervollständigung und der

Abschluss der LPH 1.

Ein Planungsteam bzw. Generalplaner soll die Leistungen, ggf. unter Einbindung der

entsprechenden Fachplaner als Nachunternehmer (Unterauftragnehmer), erbringen. Die

Beauftragung erfolgt stufenweise.

• Projektstufe 1: LPH 1-3

Vorgesehen ist eine Beauftragung der Stufe 1 mit der Zuschlagserteilung: LPH 1-3.

Nach Abschluss der Entwurfsplanung ist beabsichtigt, die weiteren Leistungsphasen

stufenweise zu beauftragen.

Sämtliche weiteren Planungsschritte und die Umsetzung stehen jedoch unter dem

Vorbehalt des Beschlusses des Rates der Stadt Essen und der Entscheidung der Stadt

Essen:

• Projektstufe 2: LPH 4-8

• Projektstufe 3: LPH 9

Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungen besteht nicht. Die

Auftraggeberin behält sich im Übrigen vor, die einzelnen Stufen nicht in Gänze, sondern

nur teilweise zu beauftragen.

Seite 6 von 37

[Seite 7]

1.2 Ablauf des Verfahrens

Die GVE führt ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem europaweitem

Teilnahmewettbewerb nach § 74 VgV i.V.m. § 17 VgV durch.

In der ersten Stufe des Vergabeverfahrens, dem Teilnahmewettbewerb, wählt die GVE die

Bewerber nach ihrer Eignung aus. Die Einzelheiten dazu sowie die im

Teilnahmewettbewerb einzureichenden Unterlagen ergeben sich aus diesem Leitfaden

Ziffer 3 und der Anlage A.

Nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs beginnt mit der Aufforderung der

ausgewählten Bieter das Verhandlungsverfahren. Die GVE wird voraussichtlich 3 bis 5

Bewerber bzw. Bieter zur Abgabe eines indikativen Angebotes auffordern. Die Bieter

haben für die Erstellung ihres indikativen Angebotes die Anforderungen dieses Leitfadens

mit Anlagen an die Angebote zugrunde zu legen und in ihre Kalkulation einzubeziehen.

Nach Prüfung und Auswertung der indikativen Angebote wird die GVE mit den Bietern,

die ein Angebot eingereicht haben, Verhandlungs- und Präsentationsrunden führen. Die

Verhandlungs- und Präsentationsrunden dienen zur Angebotspräsentation und zur

Klärung von Unklarheiten und Nachfragen. Außerdem sollen die Bieter etwaige, sich aus

dem Entwurf des Generalplanervertrags (Anlage B.6) ergebende Unklarheiten oder

Benachteiligungen benennen, die Gegenstand der Verhandlungsrunden werden.

Die GVE wird den Bietern in voraussichtlich jeweils einer Verhandlungsrunde Gelegenheit

zur Präzisierung ihrer Angebote geben. Dazu können einzelne Vorschläge der Bieter -

soweit keine gesetzlichen Schutzrechte bestehen - den übrigen Bietern zur Optimierung

ihrer Angebote zur Kenntnis gegeben werden. Während der Verhandlungen werden die

Bieter ggf. weitere, für die Angebote notwendige Informationen erhalten. Ferner wird die

GVE ihre Anforderungen an die Angebote ergänzen und konkretisieren. Der Entwurf des

Generalplanervertrags (Anlage B.6) wird von der GVE im Laufe der Verhandlungen weiter

ausgearbeitet und mit den Bietern abschließend verhandelt. Die Bieter sollen ihre ersten

indikativen Angebote auf Grundlage dieser Informationen überarbeiten und präzisieren.

Seite 7 von 37

[Seite 8]

Die Verhandlungen mit den Bietern werden als Präsenzveranstaltung in Essen geführt.

Der/die im ersten indikativen Angebot verbindlich benannte Projektleiter/in sowie

der/die stellvertretende Projektleiter/in des Bieters müssen an den Verhandlungsrunden

teilnehmen. Nur in besonderen Ausnahmefällen kann davon abgesehen werden. Das

weitere vorgesehene Projektteam des Bieters soll möglichst ebenfalls während der

Verhandlungsrunden anwesend sein. Die Bieter haben sich die genannten Termine (siehe

unter 2.9) vorzumerken.

Am Ende des Verhandlungsverfahrens sollen die Bieter letztverbindliche annahmefähige

Angebote abgeben. Diese abschließenden Angebote sind zeitgleich auf der Grundlage des

ausverhandelten und ausformulierten Generalplanervertrags (Anlage B.6) einzureichen.

Sie dürfen keine Vorbehalte enthalten.

Die GVE wird die letztverbindlichen Angebote prüfen und die wertbaren Angebote nach

den in Kapitel 4 genannten Zuschlagskriterien mit den dort genannten Grundsätzen

werten. Nach Auswertung der letztverbindlichen Angebote informiert die GVE

– vorbehaltlich einer vollständigen oder teilweisen Aufhebung des Vergabeverfahrens –

die Bieter gemäß § 134 GWB über die geplanten Zuschlagserteilungen und erteilt nach

Ablauf der Vorabinformationsfrist den Zuschlag.

Seite 8 von 37

[Seite 9]

  1. Bedingungen für das Vergabeverfahren

2.1 Grundlagen des Verfahrens

Die Erfahrung hat gezeigt, dass Bieter teilweise mit den Vorschriften des Vergaberechts

nicht oder nicht hinreichend vertraut sind und deshalb eine Vielzahl von Formfehlern

begehen. Dies führt aufgrund des anzuwendenden Grundsatzes der Chancengleichheit in

der Regel zum Ausschluss des jeweiligen Angebotes aus formalen Gründen. In diesen

Vergabeunterlagen werden daher die wesentlichen Anforderungen an die Angebote der

Bieter ausführlich erläutert. Zusätzlich gelten die vergaberechtlichen Bestimmungen,

insbesondere des GWB und der VgV.

Bitte lesen Sie daher diese Bedingungen sorgfältig durch und berücksichtigen Sie diese

vollständig bei der Erstellung Ihrer Angebote. Sollten sich gleichwohl Unklarheiten

ergeben, nutzen Sie bitte Ihr Fragerecht.

Die GVE vergibt den Auftrag im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens mit

vorgeschaltetem europaweitem Teilnahmewettbewerb auf der Grundlage von § 74 VgV

i.V.m. § 17 VgV, dieser Verfahrensbedingungen und der weiteren Vergabeunterlagen

einschließlich Anlagen. Zudem wird die GVE für die Bieter, deren Angebote für den

Zuschlag vorgesehen sind, gemäß § 19 Abs. 4 Mindestlohngesetz eine Anfrage beim

Wettbewerbsregister stellen.

2.2 Inhalt und Aufbau der Angebote

Die Angebote müssen sich auf sämtliche anzubietende Leistungen erstrecken sowie die in

diesem Leitfaden geforderten Unterlagen, Erklärungen und Angaben vollständig

enthalten.

Die Nachforderung von Erklärungen und Nachweisen unter Fristsetzung steht im

Ermessen der GVE. Die GVE wird ihr Ermessen unter Beachtung des

Gleichbehandlungsgrundsatzes diskriminierungsfrei ausüben.

Seite 9 von 37

[Seite 10]

Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein.

Die Verfahrenssprache ist deutsch. Das Angebot ist in sämtlichen Bestandteilen in

deutscher Sprache abzufassen. Unterlagen, die in einer Fremdsprache eingereicht

werden, sind beglaubigte oder von einem öffentlich bestellten oder vereidigten

Übersetzer oder Dolmetscher angefertigte Übersetzungen beizufügen. Dies gilt auch für

Prospekte, Dokumentationen und Handbücher.

Dem Angebot dürfen keine AGB oder weiteren Vertragsbedingungen des Bieters

beigefügt sein. Fügt ein Bieter eigene AGB oder Vertragsbedingungen bei, kann dies zum

Ausschluss des Angebotes vom Verfahren führen.

Die Angebote sind elektronisch über die elektronische Vergabeplattform einzureichen.

Informationen zu den verwendeten elektronischen Mitteln, den technischen Parametern

zur Einreichung elektronischer Angebote sowie zu verwendeten Verschlüsselungs- und

Zeiterfassungsverfahren entnehmen Sie bitte den der Vergabeplattform hinterlegten

Nutzungsbedingungen.

Folgende Unterlagen sind mit dem jeweiligen Angebot mindestens einzureichen:

  1. Vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Angebotsformular in eingescannter

Fassung gemäß Anlage B mit Angaben zu den Zuschlagskriterien etc. sowie zugehörige

Honorarblätter

  1. Strategie zur Projektrealisierung

  2. Qualitätssicherungs- und Organisationskonzept

  3. Lebensläufe und Nachweise der Projektleitung und der stellvertretenden

Projektleitung (Leistungsbild Gebäude und Innenräume) sowie der Fachplanung

Technische Gebäudeausrüstung

Seite 10 von 37

[Seite 11]

  1. Gegebenenfalls Nachunternehmererklärung (Anlage B.1)

  2. Gegebenenfalls Verpflichtungserklärung der Nachunternehmer (Anlage B.2)

2.3 Bewerber- / Bietergemeinschaften

Die nachträgliche Bildung einer Bietergemeinschaft ist unzulässig. Nur wenn sich bereits

im Teilnahmewettbewerb eine Bewerbergemeinschaft gebildet hat und diese als

Bietergemeinschaft zur Angebotsabgabe aufgefordert wurde, ist die Teilnahme einer

Bietergemeinschaft zulässig.

2.4 Änderungen und Korrekturen an den Angeboten

Änderungen oder Korrekturen sind nur bis zum Ablauf der jeweiligen Angebotsfrist

zulässig. Bis zum Ablauf der Angebotsfrist können Angebote schriftlich zurückgezogen

werden.

2.5 Nebenangebote

Die Abgabe von Nebenangeboten ist unzulässig.

2.6 Unklarheiten / Rechtsverstöße / Fragen

Enthalten die Vergabeunterlagen und / oder die den Bietern mitgeteilten, übergebenen

und zugänglich gemachten Unterlagen oder sonstige Informationen Unklarheiten, Fehler

oder verstoßen diese nach Auffassung des Bieters gegen geltendes Recht, so hat der

Bieter die GVE unverzüglich, spätestens jedoch mit jeweiliger Angebotsabgabe, schriftlich

darauf hinzuweisen. Die Hinweispflicht gilt entsprechend, wenn Bieter - gleichgültig zu

welchem Zeitpunkt - Fehler in den jeweiligen Vergabeunterlagen oder in der Abwicklung

des Vergabeverfahrens erkennen oder zu erkennen glauben.

Seite 11 von 37

[Seite 12]

Rügt ein Bieter einen Vergabeverstoß, eine Unklarheit oder eine aufklärungsbedürftige

Tatsache nicht, kann er sich auf eine Unklarheit, einen Fehler oder die Verstöße im

Rahmen der Vorgaben des § 160 Abs. 3 GWB nicht berufen. Nicht aufgeklärte

Unklarheiten hat der Bieter als von ihm zu tragende Risiken zu übernehmen und in sein

Angebot einzukalkulieren.

Fragen der Bieter sind ausnahmslos schriftlich und für die ersten indikativen Angebote

spätestens bis zum 18.01.2027 über die elektronische Vergabeplattform einzureichen.

Die GVE wird ergänzende und berichtigende Angaben in einem Fragen- und

Antwortenkatalog zusammenfassen und diesen auf der elektronischen Vergabeplattform

veröffentlichen.

Die letzte Aktualisierung des Fragen- und Antwortenkatalogs erfolgt für die ersten

indikativen Angebote voraussichtlich bis zum 21.01.2027, 20:00 Uhr. Die Bieter sind

verpflichtet, den Fragen- und Antwortenkatalog regelmäßig zu prüfen und die sich hieraus

ergebenden Anforderungen im jeweiligen Angebot zu berücksichtigen.

2.7 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen

Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer

unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen. Als

unzulässige Wettbewerbsbeschränkung gelten insbesondere wettbewerbswidrige

Verhandlungen und Verabredungen mit anderen Bietern über die Abgabe oder

Nichtabgabe von Angeboten, die zu fordernden Preise, die Bindungen sonstiger Entgelte,

Gewinnaufschläge und andere Preisbestandteile, Zahlungs- und andere Bedingungen,

soweit sie unmittelbar den Preis beeinflussen, Entrichtungen von Ausfallentschädigungen

oder Abstandszahlungen, es sei denn, dass sie nach § 22 GWB zulässig sind. Solchen

Handlungen von Bietern stehen Handlungen von Personen gleich, die von ihnen

beauftragt oder für sie tätig sind.

Seite 12 von 37

[Seite 13]

2.8 Nachunternehmer

Die Einschaltung von Nachunternehmern ist zulässig. Schaltet ein Bieter

Nachunternehmer ein, haftet dieser Bieter als späterer Auftragnehmer für die

ordnungsgemäße Gesamtabwicklung des Vertrages.

Soweit der Bieter Leistungen auf Nachunternehmer übertragen möchte, die er noch nicht

in seinem Teilnahmeantrag genannt hat, hat er mit Abgabe des Angebotes zu erklären,

welche Leistungen auf Nachunternehmer übertragen werden. Hierfür ist die Anlage B.1

zu verwenden. Nach Möglichkeit sind die Nachunternehmer bereits jetzt namentlich zu

benennen.

Zum Nachweis, dass ihm die erforderlichen Fähigkeiten (Mittel, Kapazitäten) der anderen

Unternehmen zur Verfügung stehen, hat er auf gesondertes Verlangen der GVE zu dem

von diesem bestimmten Zeitpunkt diese Unternehmen zu benennen und entsprechende

Verpflichtungserklärungen der Nachunternehmer (Anlage B.2) vorzulegen.

Seite 13 von 37

[Seite 14]

2.9 Angebotsfrist und Terminplan

Für das Verfahren gilt folgender vorläufiger Terminplan, auf den sich die Bieter

einzurichten haben:

Verfahrensschritte – Teilnahmewettbewerb (A)Zeitpunkt/Zeitraum
Bekanntmachung26.10.2026
Frist zur Einreichung von Aufklärungsfragen im Teilnahmewettbewerb16.11.2026
Frist zur Einreichung des Teilnahmeantrages26.11.2026, 10:00 Uhr
Verfahrensschritte – Angebotsphase (B)Zeitpunkt/Zeitraum
Aufforderung zur Abgabe eines indikativen Angebotes14.12.2026
Angebotsfrist / Angebotsöffnung indikatives Angebot29.01.2027, 10:00 Uhr
Verhandlungs- und Präsentationstermine15.-19.02.2027
Aufforderung zur Abgabe eines letztverbindlichen Angebotes24.02.2027
Angebotsfrist / Angebotsöffnung letztverbindliches Angebot10.03.2027
Abschluss Angebotsauswertung / Versand Vorinformation19.03.2027
Voraussichtliche Zuschlagserteilung mit Vertragsschluss30.03.2027
Plangemäßer Leistungsbeginn bei regulärem VerfahrensablaufDirekt nach Auftragserteilung

Bis zum Ablauf der Angebotsfrist können Angebote schriftlich zurückgezogen werden.

Die Bieter haben sich die genannten Verhandlungs- und Präsentationstermine

vorzumerken.

Seite 14 von 37

[Seite 15]

2.10 Ortsbesichtigung

Den Bietern wird empfohlen, eine Ortsbesichtigung durchzuführen. Die an einer

Ortsbesichtigung interessierten Bieter müssen sich über die elektronische

Vergabeplattform melden. Die GVE wird diesen Bietern weitere Informationen über die

Zugänglichkeit des Grundstücks etc. mitteilen.

2.11 Kosten und Entschädigung

Die Bieter erhalten für ihre Teilnahme an diesem Vergabeverfahren keine Entschädigung

und müssen ihre Kosten selbst tragen.

2.12 Geheimhaltung

Alle Unterlagen, die den Bietern im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren zur

Verfügung gestellt werden, dürfen ohne Zustimmung der GVE nicht für andere Zwecke

verwendet, vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden. Dies gilt auch für alle

vom Bieter im Zusammenhang mit diesem Vorhaben etwa beauftragte Dritte,

insbesondere für Nachunternehmer.

2.13 Schutzrechte

Im Angebot ist anzugeben, ob für dessen Inhalt gewerbliche Schutzrechte bestehen oder

vom Bieter oder anderen beantragt sind.

2.14 Vorbehalt der Aufhebung

Die GVE behält sich vor, das Vergabeverfahren ganz oder teilweise aus wichtigem Grund

aufzuheben. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn kein wirtschaftliches

Angebot eingeht oder wenn die Gremien der GVE bzw. der Stadt Essen der

Auftragsvergabe nicht zustimmen.

Seite 15 von 37

[Seite 16]

2.15 Kenntlichmachung von Geschäftsgeheimnissen

Nach dem GWB haben die Verfahrensbeteiligten im Rahmen eines

Nachprüfungsverfahrens unter Umständen Anspruch auf Akteneinsicht und können sich

ggf. Ausfertigungen, Auszüge oder Abschriften der Angebote erteilen lassen (vgl. § 165

Abs. 1 GWB). Die Vergabekammer hat die Einsicht in die Unterlagen zu versagen, soweit

dies aus wichtigen Gründen, insbesondere des Geheimschutzes oder zur Wahrung von

Geschäftsgeheimnissen, geboten ist (vgl. § 165 Abs. 2 GWB).

Nach § 165 Abs. 3 GWB hat jeder Beteiligte mit Übersendung seiner Akten oder

Stellungnahmen auf die Wahrung der Geschäftsgeheimnisse hinzuweisen und diese in

Unterlagen deutlich kenntlich zu machen. Bieter haben ihre Geschäftsgeheimnisse bereits

im Angebot zu kennzeichnen, ggf. durch Einreichen einer separaten Aufstellung über die

zu schützenden Informationen und Unterlagen mit Seitenangabe. Fehlt eine deutliche

Kennzeichnung, ist von der Zustimmung des Bieters zur Einsichtnahme im Sinne von § 165

Abs. 3 GWB auszugehen.

2.16 Vergabekammer

Zuständig für Nachprüfungsverfahren ist die:

Vergabekammer Westfalen

Albrecht-Thaer-Straße 9

48147 Münster

Telefon: +49 2514111604

E-Mail: vergabekammer@brms.nrw.de

Fax: +49 2514112165

Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/kontaktseite-vergabekammer-

westfalen

Hinweis zur Geltendmachung von Vergaberechtsverstößen vor der Vergabekammer:

Seite 16 von 37

[Seite 17]

Die GVE weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nur zulässig ist, soweit

  1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im

Vergabeverfahren erkannt und gegenüber der Vergabestelle innerhalb von spätestens 10

Tagen gerügt hat,

  1. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar

sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur

Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Vergabestelle gerügt werden,

  1. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar

sind, spätestens bis zum Ablauf der in der EU-Bekanntmachung genannten Teilnahmefrist

oder der in den Vergabeunterlagen jeweils benannten Frist zur Abgabe der Angebote

gegenüber der Vergabestelle gerügt werden,

  1. der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15

Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen

zu wollen, gestellt wird.

Weitere Einzelheiten können § 160 GWB entnommen werden.

Seite 17 von 37

[Seite 18]

  1. Teilnahmewettbewerb und Eignungskriterien (Stufe 1)

3.1 Inhalt der Bewerbungsunterlagen/ des Teilnahmewettbewerbs

Für den öffentlichen Teilnahmewettbewerb der Stufe 1 müssen die Bewerber*innen

lediglich den ausgefüllten Bewerbungsbogen (Anlage A) sowie sich daraus ergebende /

geforderte weitere Unterlagen einreichen.

Erst nach dem Teilnahmewettbewerb, in der zweiten Stufe des Verfahrens werden die

weiteren Ausschreibungsunterlagen eingereicht, nämlich das - durch die aufgeforderten

Bieter*innen - auszufüllenden und teilweise zu unterzeichnenden Angebotsformular

(Anlage B).

Um die Bewerber*innen jedoch bereits mit der Bekanntmachung möglichst umfassend zu

informieren, wurden bereits die zur Anwendung kommenden weiteren

Vertragsunterlagen den Ausschreibungsunterlagen beigefügt.

Die GVE weist ausdrücklich darauf hin, dass sich die beigefügten Vertragsbedingungen bis

zum Verhandlungsverfahren (Stufe 2) und während des Vergabeverfahrens innerhalb der

vergaberechtlichen Grenzen weiterentwickeln und ändern können.

3.2 Einzureichender Teilnahmeantrag

Die Bewerber müssen für ihren Teilnahmeantrag die Anlage A ausfüllen sowie ggf. um

weitere Unterlagen ergänzen, die Anlage A an den vorgesehenen Stellen unterzeichnen

und ihren gesamten Teilnahmeantrag digital als PDF-Datei über die elektronische

Vergabeplattform fristgerecht einreichen.

Die Abgabe eines Teilnahmeantrages per Post, per E-Mail oder per Fax ist unzulässig.

Bewerber müssen ihren Teilnahmeantrag innerhalb der Teilnahmefrist über die

elektronische Vergabeplattform elektronisch einreichen.

Seite 18 von 37

[Seite 19]

3.3 Auswahl der Bewerber / Wertung der Teilnahmeanträge

Nur die Bewerber, die ihre Eignung durch ihren Teilnahmeantrag belegen und die nach

Auswertung aller Teilnahmeanträge die höchsten Punktzahlen erreichen, werden zur

Abgabe eines ersten indikativen Angebotes aufgefordert.

Die GVE wird zunächst die grundsätzliche Eignung der Bewerber anhand ihrer

eingereichten Teilnahmeanträge prüfen. Bewerber, die mit ihrem Teilnahmeantrag nicht

die erforderliche Eignung nachweisen, indem sie insbesondere gegen die nachfolgend

benannten Ausschlusskriterien verstoßen, wird die GVE nicht weiter berücksichtigen.

Ausschlusskriterien sind folgende:

• Zuverlässigkeit und Russlandsanktionen (siehe Anlage A unter 3.A)

• Finanzielle Leistungsfähigkeit: Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung (siehe

Anlage A unter 3.B)

• Technische Leistungsfähigkeit / Fachkunde (siehe Anlage A unter 3.C):

  • Personelle Leistungsfähigkeit (Mindestmitarbeiterzahl Architekt*in,

Fachplanung technische Gebäudeausrüstung | Nachweis Fachplanung –

Anlagengruppe 5)

  • vollständige und abgeschlossene Referenzprojekte der Leistungsbilder

• Objektplanung Gebäude und Innenräume – 2 Referenzprojekte

• Fachplanung Technische Gebäudeausrüstung – 2 Referenzprojekte

• Fachplanung Tragwerksplanung – 2 Referenzprojekte

• Fachplanung Freianlagenplanung – 1 Referenzprojekte

Seite 19 von 37

[Seite 20]

o Leistungsbild Objektplanung Gebäude und Innenräume:

Gebäudenutzungsart: Neubau eines vergleichbaren Turn- und/oder

Sportgebäudes mit

• mindestens Honorarzone III gem. § 35 HOAI und Objektliste für

Gebäude in Anlage 10, HOAI unter 10.2.;

• Baukosten der Kostengruppen 300 + 400 nach DIN 276 mindestens

2 Mio. EUR (netto);

• Bruttogrundfläche nach DIN 277 mindestens 500 qm.

• Die bearbeiteten Leistungsphasen umfassen mindestens die

abgeschlossenen LPH 2 bis 8.

• Das Projekt wurde frühestens 2021 abgeschlossen (Abschluss =

Inbetriebnahme durch den Bauherrn).

o Leistungsbild Objektplanung Gebäude und Innenräume:

Gebäudenutzungsart: Neubau eines vergleichbaren Turn- und/oder

Sportgebäudes mit

• mindestens Honorarzone III gem. § 35 HOAI und Objektliste für

Gebäude in Anlage 10, HOAI unter 10.2.;

• Baukosten der Kostengruppen 300 + 400 nach DIN 276 mindestens

4 Mio. EUR (netto);

• Bruttogrundfläche nach DIN 277 mindestens 500 qm.

• Die bearbeiteten Leistungsphasen umfassen mindestens die

abgeschlossenen LPH 2 bis 8.

• Das Projekt wurde frühestens 2021 abgeschlossen (Abschluss =

Inbetriebnahme durch den Bauherrn).

Seite 20 von 37

[Seite 21]

o Leistungsbild Technische Ausrüstung: Gebäudenutzungsart: Neubau eines

Gebäudes, keine Einschränkung der Nutzungsart, mit

• mindestens Honorarzone II gem. § 56 HOAI, für die Anlagengruppen

1-5, 8 gem. § 53 HOAI und Objektliste für technische Ausrüstung in

Anlage 15, HOAI unter 15.2 oder entsprechend;

• Baukosten der Kostengruppe 400 nach DIN 276 mindestens 500.000

EUR (netto).

• Die bearbeiteten Leistungsphasen umfassen mindestens die

abgeschlossenen LPH 2 bis 8.

• Das Projekt wurde frühestens 2021 abgeschlossen (Abschluss =

Inbetriebnahme durch den Bauherrn).

o Leistungsbild Technische Ausrüstung: Gebäudenutzungsart: Neubau eines

Gebäudes, keine Einschränkung der Nutzungsart, mit

• mindestens Honorarzone II gem. § 56 HOAI, für die Anlagengruppen

1-5, 8 gem. § 53 HOAI und Objektliste für technische Ausrüstung in

Anlage 15, HOAI unter 15.2 oder entsprechend;

• Baukosten der Kostengruppe 400 nach DIN 276 mindestens 500.000

EUR (netto).

• Die bearbeiteten Leistungsphasen umfassen mindestens die

abgeschlossenen LPH 2 bis 8.

• Das Projekt wurde frühestens 2021 abgeschlossen (Abschluss =

Inbetriebnahme durch den Bauherrn).

o Leistungsbild Tragwerksplanung: Gebäudenutzungsart: Neubau eines

Gebäudes, keine Einschränkung der Nutzungsart, mit

• mindestens Honorarzone III gem. § 52 und der Anlage 14, Nummer

14.2 Objektliste Tragwerksplanung, HOAI;

• Baukosten der Kostengruppen 300 + 400 nach DIN 276 mindestens

2 Mio. EUR (netto).

• Die bearbeiteten Leistungsphasen umfassen mindestens die

abgeschlossenen LPH 2 bis 5.

Seite 21 von 37

[Seite 22]

• Das Projekt wurde frühestens 2021 abgeschlossen (Abschluss =

Inbetriebnahme durch den Bauherrn).

o Leistungsbild Tragwerksplanung: Gebäudenutzungsart: eines Gebäudes, keine

Einschränkung der Nutzungsart, mit

• mindestens Honorarzone III gem. § 52 und der Anlage 14, Nummer

14.2 Objektliste Tragwerksplanung, HOAI;

• Baukosten der Kostengruppen 300 + 400 nach DIN 276 mindestens

2 Mio. EUR (netto).

• Die bearbeiteten Leistungsphasen umfassen mindestens die

abgeschlossenen LPH 2 bis 5.

• Das Projekt wurde frühestens 2021 abgeschlossen (Abschluss =

Inbetriebnahme durch den Bauherrn).

o Leistungsbild Freianlagenplanung: Gebäudenutzungsart: Freianlagen in

Verbindung mit einem Gebäude, keine Einschränkung der Nutzungsart, mit

• mindestens Honorarzone II gem. § 40 und der Anlage 11, Nummer

11.2 Objektliste Freianlagen, HOAI;

• Baukosten der Kostengruppen 500 nach DIN 276 mindestens

50.000 EUR (netto).

• Außenanlagenfläche nach DIN 277 mindestens 500 qm

• Die bearbeiteten Leistungsphasen umfassen mindestens die

abgeschlossenen LPH 2 bis 5.

• Das Projekt wurde frühestens 2021 abgeschlossen (Abschluss =

Inbetriebnahme durch den Bauherrn).

Die verbliebenen Teilnahmeanträge wird die GVE nach den Bewertungskriterien aus der

Bewertungsmatrix zur Anlage A werten.

Dafür wertet die GVE die zwei wertungsrelevanten Referenzen im Leistungsbild

Objektplanung Gebäude und Innenräume. Die Bewerber sollen mit ihrem

Seite 22 von 37

[Seite 23]

Teilnahmeantrag folgende wertungsrelevante Referenzen für die Wertung der

Teilnahmeanträge einreichen:

• Zwei Referenzen für Planungs- und Ingenieurleistungen im Leistungsbild

Objektplanung Gebäude und Innenräume.

Zu jeder genannten Referenz sollen die Bewerber möglichst ein Referenzblatt mit Details

zum Referenzprojekt abgeben.

Die GVE geht für die Wertung der Referenzen grundsätzlich von zwei Referenzen für

Objektplanung Gebäude und Innenräume aus. Daher sollten die Bewerber nicht mehr als

die genannte Anzahl an Referenzen einreichen. Sollte ein Bewerber mehr als zwei

Referenzen für erforderlich halten, ist ihm dies jedoch freigestellt. Die Bewerber dürfen

Referenzen, die sie bereits als Mindestreferenz eingereicht haben, auch als

wertungsrelevante Referenzen benennen.

Bei der Wertung wird die GVE alle eingereichten Referenzen anhand der in der

Bewertungsmatrix genannten Kriterien bewerten und jeweils eine Punktzahl je Referenz

ermitteln. Soweit ein Bewerber für die jeweilige geforderte Planungsleistung keine

Referenz einreicht, erhält er für die fehlende Referenz jeweils 0 Punkte und diese 0 Punkte

werden in die Wertung der Referenzen einbezogen.

Die Summe der erreichten Punktzahlen beider bewerteten Referenzen entscheidet über

die Aufforderung zur Angebotsabgabe oder Absage. Die Summe der erreichten

Punktzahlen aller bewerteten Referenzen wird durch die Zahl der eingereichten

Referenzen dividiert und so eine durchschnittliche Punktzahl ermittelt. Die

durchschnittliche Punktzahl wird mit dem jeweiligen Gewichtungsfaktor multipliziert

(kaufmännische Rundung des jeweiligen Ergebnisses mit zwei Nachkommastellen). Die

Bewerber sollten daher nur die Referenzen einreichen, die ihre Fachkunde besonders gut

nachweisen und gemäß Bewertungsmatrix zur Anlage A hohe Punktzahlen erzielen.

Seite 23 von 37

[Seite 24]

Mit den Bewerbern, die mit ihrem Teilnahmeantrag die höchsten Gesamtpunktzahlen

nach der Bewertungsmatrix zur Anlage A erhalten, wird die GVE das

Verhandlungsverfahren fortsetzen. Die GVE wird voraussichtlich 3 bis 5 Bewerber zur

Abgabe eines ersten indikativen Angebotes auffordern. Sollten nach Auswertung gemäß

der Wertungsmatrix mehrere Bewerber gleich geeignet sein (identische

Gesamtpunktzahl), entscheidet das Los.

Seite 24 von 37

[Seite 25]

  1. Wertungssystem, Zuschlagskriterien und deren Bewertungsmaßstab (Stufe 2)

4.1 Wertungssystem

Die GVE wird die fristgerecht eingereichten Angebote in diesem Vergabeverfahren prüfen

und werten. Dabei wird sie die Angebote zunächst formal prüfen, das heißt sie auf

Vollständigkeit bzw. Abweichungen von den Anforderungen aus den Vergabeunterlagen

kontrollieren. Erfüllt ein Angebot nicht die Anforderungen bzw. die zwingenden Vorgaben

aus den Vergabeunterlagen, wird es in der Regel ausgeschlossen. So sind beispielsweise

die beiden Projektleitungen (Leistungsbild Gebäude und Innenräume) und die

Fachplanung Technische Gebäudeausrüstung namentlich zu benennen.

Zudem wird die Angemessenheit der Preise untersucht. Die wirtschaftliche Auswertung

erfolgt anhand der nachbenannten Zuschlagskriterien.

4.2 Zuschlagskriterien für die Auftragsvergabe

Die GVE wird die letztverbindlichen Angebote anhand der nachbenannten

Zuschlagskriterien unter Berücksichtigung der angegebenen Wertungspunkte und

Gewichtungen bewerten.

Die GVE behält sich ausdrücklich vor, die Zuschlagskriterien mit ihren Erläuterungen und

Gewichtungen im Rahmen des Verfahrens - soweit im Interesse eines transparenten und

diskriminierungsfreien Wettbewerbs sinnvoll und rechtlich zulässig - zu präzisieren.

Insbesondere kann sie Unterkriterien bilden und einzelne Kriterien streichen oder diese

durch zusätzliche Mindestanforderungen einengen und verändern, wenn und soweit die

damit verbundenen Anforderungen an die Angebote für alle Bieter einheitlich verbindlich

vor Angebotsabgabe vorgegeben werden.

Seite 25 von 37

[Seite 26]

UnterkriteriumPunkt- zahlGewich- tungmax. ErgebnisBewertung in Punkten prozentual
Zuschlagskriterium
Gewertet wird das angebotene Honorarangebot mit den Pauschalfestpreisen für alle Leistungen inkl. der abgefragten Stundensätze (jeweils multipliziert mit den genannten Faktoren).0 - 3013030 %
Honorarangebot
(netto)
Referenzen der Projektleitung Anzahl der abgeschlossenen Referenzen der Projektleitung für Planungsleistungen der Objektplanung für Turn- oder Sportgebäude, die seit 2017 abgeschlossen wurden (Abschluss = Abschluss der LPH 8), mind. LPH 2-8 umfassen und Baukosten KG 300 + 400 nach DIN 276 von 2 Mio. EUR (netto) oder eine Bruttogrundfläche nach DIN 277 von mindestens 500 qm haben0 - 531520 %
Referenzen und
Berufserfahrung der
Projektleitungen
(Leistungsbild Gebäude
und Innenräume)
Erfahrung der Projektleitung Einschlägige Berufserfahrung der Projektleitung in Jahren. Mindestens 5 Jahre in Position des Projektleiters.0 - 515

Seite 26 von 37

[Seite 27]

Referenzen der stellvertretenden Projektleitung Anzahl der abgeschlossenen Referenzen der Projektleitung für Planungsleistungen der Objektplanung für Turn- oder Sportgebäude, die seit 2017 abgeschlossen wurden (Abschluss = Abschluss der LPH 8), mind. LPH 2-8 umfassen und Baukosten KG 300 + 400 nach DIN 276 von 2 Mio. EUR (netto) oder eine Bruttogrundfläche nach DIN 277 von mindestens 500 qm haben0 - 521012,5 %
Erfahrung der stellvertretenden Projektleitung Einschlägige Berufserfahrung der stellvertretenden Projektleitung in Jahren. Mindestens 3 Jahre in Position des (stellvertretenden) Projektleiters.0 - 50,55
Qualifikation Fachplanung Anlagengruppe 5 (Leistungsbild Technische Gebäudeausrüstung)Der/die im Projekt zuständige/r Fachplaner/in der Anlagengruppe 5 hat die Prüfung zur verantwortlichen Person nach DIN 14675 für Brandmeldeanlagen (BMA) und/oder Sprach- alarmierungsanlagen (SAA) bestanden.2,512,52,5 %

Seite 27 von 37

[Seite 28]

Qualität der Strategie zur ProjektrealisierungÜberzeugende Strategie zur Projektrealisierung mit Darstellung des Verständnisses der projektbezogenen Erschwernisse und der daraus abgeleiteten Empfehlungen für eine möglichst effektive, wirtschaftliche Bauweise mit geringen Einwirkungen auf den Schulbetrieb.0 - 542020 %
Qualität des Qualitätssicherungs- und Organisations- konzeptesÜberzeugende Darstellung der Qualitätssicherung und Organisation des Bieters zur Umsetzung des Projektes mit Angaben zur Organisationsstruktur und zum Berichtswesen sowie zu Krankheits-/Urlaubsvertretungen.0 - 531515 %

Seite 28 von 37

[Seite 29]

4.2.1 Honorarangebot

Das Zuschlagskriterium Honorarangebot ergibt sich in der Bewertung zu 100 % aus dem

relevanten Gesamtpreis. Der für die Wertung relevante Gesamtpreis in EUR netto ergibt

sich aus der Anlage B (Angebotsendsumme netto) und wird mit 30 % gewichtet. Gewertet

wird das angebotene Honorarangebot mit den Pauschalfestpreisen für alle Leistungen

inkl. der abgefragten Stundensätze (jeweils multipliziert mit den genannten Faktoren).

Als zwingende Mindestanforderung dürfen die Bieter für die Stundensätze den

gesetzlichen Mindestlohn für 2026 nicht unterschreiten. Für Folgejahre würde stets der

jeweilige gesetzliche Mindestlohn anerkannt, sollte der Bieter den Mindestlohn anbieten.

Der spätere Auftragnehmer hat keinen Anspruch, mit den jeweils genannten Faktoren zu

den Stunden beauftragt zu werden. Diese Faktoren dienen lediglich kalkulatorisch für die

Angebotswertung.

Das niedrigste Honorarangebot erhält 30 Punkte. Ein Honorarangebot, das doppelt so

hoch oder höher ist, erhält 0 Wertungspunkte. Alle übrigen Angebote werden nach der

unten genannten Formel ins Verhältnis gesetzt. Die so ermittelte Punktzahl wird nach den

Grundsätzen der kaufmännischen Rundung auf ganze Zahlen gerundet.

(2 x Honorarangebot min – Honorarangebot i)

Wertungspunktzahl Angebot i = ---------------------------------------------------------------- x 30

Honorarangebot min

Honorarangebot min = niedrigstes Honorarangebot

Honorarangebot i = jeweiliges anderes Honorarangebot

Seite 29 von 37

[Seite 30]

4.2.2 Referenzen und Berufserfahrung der Projektleitungen

4.2.2.1 Referenzen der Projektleitung (Leistungsbild Gebäude und Innenräume)

Das Zuschlagskriterium der Referenzen im Bereich Objektplanung und -bau für Turn- oder

Sportgebäude des/r beauftragten Projektleiter*in wird für den Projekterfolg als wichtig

bewertet. Daher wertet die GVE die Anzahl der abgeschlossenen Referenzen dieser

Person mit einer Gewichtung von insgesamt 15 %. Bewertet wird die Anzahl der

abgeschlossenen Referenzen der Projektleitung für Planungsleistungen der

Objektplanung für Turn- oder Sportgebäude, die seit dem 2017 abgeschlossen (Abschluss

= Abschluss der LPH 8) wurden, mindestens die Leistungsphasen 2-8 umfassen und ein

Mindestvolumen an Baukosten der Kostengruppen 300 + 400 nach DIN 276 von 2 Mio.

EUR (netto) oder eine Bruttogrundfläche nach DIN 277 von mindestens 500 qm haben.

Der Nachweis erfolgt mithilfe von Projektsteckbriefen.

Referenzprojekte des/r Projektleiter*inErreichbare Punktzahl
≥ 5 Projekte5
4 Projekte4
3 Projekte3
2 Projekte2
1 Projekt1
0 Projekte0

4.2.2.2 Erfahrung der Projektleitung (Leistungsbild Gebäude und Innenräume)

Das Zuschlagskriterium der Berufserfahrung in Planung und Bau des/r beauftragten

Projektleiter*in des Gesamtprojektes wird für den Projekterfolg als wichtig bewertet.

Daher wertet die GVE die Berufserfahrung dieser Person mit einer Gewichtung von

insgesamt 5 %. Einschlägige Berufserfahrung der Projektleitung in Jahren. Als

Mindestanforderung für die Projektleitung muss die Qualifikation als

bauvorlageberechtigte Architekt*in vorliegen sowie eine Berufserfahrung von

mindestens 5 Jahren in dieser Position vorliegen. Die Qualifikation/Berufserfahrung ist

Seite 30 von 37

[Seite 31]

mithilfe eines Lebenslaufes nachzuweisen. Die älteste nachgewiesene Tätigkeit nach

vollständigem Abschluss des Studiums bestimmt den frühestmöglichen Beginn der

wertbaren Berufserfahrung.

Berufserfahrung des/r Projektleiter*inErreichbare Punktzahl
≥ 15 Jahre5
< 15 Jahre und ≥ 13 Jahre4
< 13 Jahre und ≥ 11 Jahre3
< 11 Jahre und ≥ 9 Jahre2
< 9 Jahre und ≥ 5 Jahre1
< 5 Jahre0

4.2.2.3 Referenzen der stellvertretenden Projektleitung (Leistungsbild Gebäude und

Innenräume)

Das Zuschlagskriterium der Referenzen im Bereich Objektplanung und -bau für Turn- oder

Sportgebäude des/r beauftragten stellvertretenden Projektleiter*in wird für den

Projekterfolg als wichtig bewertet. Daher wertet die GVE die Anzahl der abgeschlossenen

Referenzen dieser Person mit einer Gewichtung von insgesamt 10 %. Bewertet wird die

Anzahl der abgeschlossenen Referenzen der stellvertretenden Projektleitung für

Planungsleistungen der Objektplanung für Turn- oder Sportgebäude, die seit 2017

abgeschlossen (Abschluss = Abschluss der LPH 8) wurden, mindestens die

Leistungsphasen 2-8 umfassen und ein Mindestvolumen an Baukosten der

Kostengruppen 300 + 400 nach DIN 276 von 2 Mio. EUR (netto) oder eine

Bruttogrundfläche nach DIN 277 von mindestens 500 qm haben. Der Nachweis erfolgt

mithilfe von Projektsteckbriefen.

Seite 31 von 37

[Seite 32]

Referenzprojekte des/r stellvertretenden Projektleiter*inErreichbare Punktzahl
≥ 5 Projekte5
4 Projekte4
3 Projekte3
2 Projekte2
1 Projekt1
0 Projekte0

4.2.2.4 Erfahrung der stellvertretenden Projektleitung (Leistungsbild Gebäude und

Innenräume)

Das Zuschlagskriterium der Berufserfahrung in Planung und Bau des/r beauftragten

stellvertretenden Projektleiter*in des Gesamtprojektes wird für den Projekterfolg als

wichtig bewertet. Daher wertet die GVE die Berufserfahrung dieser Person mit einer

Gewichtung von insgesamt 5 %. Einschlägige Berufserfahrung der stellvertretenden

Projektleitung in Jahren. Als Mindestanforderung ist eine Berufserfahrung von

mindestens 3 Jahren in dieser Position nachzuweisen. Die Berufserfahrung ist mithilfe

eines Lebenslaufes nachzuweisen. Die älteste nachgewiesene Tätigkeit nach

vollständigem Abschluss des Studiums bestimmt den frühestmöglichen Beginn der

wertbaren Berufserfahrung.

Berufserfahrung des/r Projektleiter*inErreichbare Punktzahl
≥ 15 Jahre5
< 15 Jahre und ≥ 13 Jahre4
< 13 Jahre und ≥ 11 Jahre3
< 11 Jahre und ≥ 9 Jahre2
< 9 Jahre und ≥ 5 Jahre1
< 5 Jahre0

Seite 32 von 37

[Seite 33]

4.2.2.5 Qualifikation/Erfahrung der Fachplanung (Leistungsbild Technische

Gebäudeausrüstung)

Das Kriterium der Qualifikation und der Berufserfahrung in Planung und Bau des/r

beauftragten Fachplaner*in Technische Gebäudeausrüstung des Gesamtprojektes –

Anlagengruppe 5 wird für den Projekterfolg als wichtig bewertet. Als Mindestanforderung

ist die Sachkunde als Elektrofachkraft (Meister, Techniker oder Ingenieur) sowie eine

Berufserfahrung von mindestens 5 Jahren in dieser Position nachzuweisen. Die

Qualifikation/Berufserfahrung ist mithilfe eines Lebenslaufes nachzuweisen. Die älteste

nachgewiesene Tätigkeit nach vollständigem Abschluss des Studiums bestimmt den

frühestmöglichen Beginn der wertbaren Berufserfahrung.

Sofern der/die für das Projekt verantwortliche/r Fachplaner*in die Prüfung zur

verantwortlichen Person nach DIN 14675 für Brandmeldeanlagen (BMA) und/oder

Sprachalarmierungsanlagen (SAA) bestanden hat, wird dies mit 2,5 Punkten bewertet.

Zertifizierung Fachplaner Anlagengruppe 5 – DIN 14675Erreichbare Punktzahl
Prüfung zur verantwortlichen Person nach DIN 14675 bestanden2,5
Keine bestandene Prüfung0

4.2.3 Qualität der Strategie zur Projektrealisierung

Das Zuschlagskriterium der Strategie zur Projektrealisierung wird für den Projekterfolg im

Hinblick auf Qualität, Zeit und Kosten als wichtig bewertet. Daher wertet die GVE die

Qualität der Strategie mit einer Gewichtung von insgesamt 20 %. Überzeugende Strategie

zur Projektrealisierung mit Darstellung des Verständnisses der projektbezogenen

Erschwernisse (insbesondere enges Baufeld und laufender Schulbetrieb) und der daraus

abgeleiteten Empfehlungen für eine möglichst effektive und wirtschaftliche Bauweise mit

geringen Einwirkungen auf den Schulbetrieb. Bewertet werden das Verständnis der

projektspezifischen Randbedingungen, das Baustellen- und Logistikkonzept, die

Maßnahmen zur Sicherstellung des Schulbetriebs und die Wirtschaftlichkeit und

Umsetzbarkeit der vorgeschlagenen Strategie.

Seite 33 von 37

[Seite 34]

Einzureichen als schriftliches Konzept mit folgenden formalen Anforderungen:

• maximal 10 DIN-A4-Seiten (zzgl. Lagepläne und Skizzen),

• Darstellung des Bauphasenkonzepts,

• Baustellenlogistik,

• Maßnahmen zur Aufrechterhaltung des Schulbetriebs,

• Terminstrategie,

• Risikoanalyse mit vorgeschlagenen Gegenmaßnahmen.

Qualität der Strategie zur ProjektrealisierungErreichbare Punktzahl
Sehr gut; Anforderungen werden in außergewöhnlicher Weise erfüllt; schlüssige, projektspezifische und innovative Lösungen mit erheblichem Mehrwert.5
Gut; Anforderungen werden vollständig und überzeugend erfüllt; nachvollziehbare und projektspezifische Lösungen.4
Befriedigend; Anforderungen werden überwiegend erfüllt; geringe Schwächen ohne wesentliche Auswirkungen.3
Ausreichend; Anforderungen werden nur teilweise erfüllt; erkennbare Schwächen oder Lücken.2
Mangelhaft; Anforderungen werden überwiegend nicht erfüllt; erhebliche Defizite.1
Kein Konzept eingereicht, nicht bewertbar oder keine Aussage; Anforderungen werden nicht erfüllt.0

4.2.4 Qualität des Qualitätssicherungs- und Organisationskonzeptes

Das Zuschlagskriterium des Qualitätssicherungs- und Organisationskonzeptes wird für

den Projekterfolg im Hinblick auf eine konsequente und qualitätvolle Projektbearbeitung

als wichtig bewertet. Daher wertet die GVE die Qualität des Konzeptes mit einer

Gewichtung von insgesamt 15 %. Überzeugende Darstellung der Qualitätssicherung und

Organisation des Bieters zur Umsetzung des Projektes mit Angaben zur

Organisationsstruktur und zum Berichtswesen sowie zu Krankheits-/

Urlaubsvertretungen. Bewertet werden die Projektorganisation und

Verantwortlichkeiten, die Qualitätssicherung der Planungsleistungen, das

Kommunikations- und Berichtswesen und das Vertretungs- und Ausfallkonzept.

Seite 34 von 37

[Seite 35]

Das Qualitätssicherungs- und Organisationskonzept ist projektspezifisch für das

ausgeschriebene Vorhaben zu erstellen. Bewertet wird die Schlüssigkeit,

Nachvollziehbarkeit und Eignung der beschriebenen Maßnahmen zur Sicherstellung einer

qualitäts-, termin- und kostengerechten Projektabwicklung. Allgemeine

Unternehmensdarstellungen oder standardisierte Qualitätsmanagement-Handbücher

ohne konkreten Projektbezug werden bei der Bewertung nicht berücksichtigt.

Einzureichen als schriftliches Konzept mit folgenden formalen Anforderungen:

• maximal 10 DIN-A4-Seiten

Qualität der Strategie zur ProjektrealisierungErreichbare Punktzahl
Anforderungen werden vollständig und in außergewöhnlich überzeugender Weise erfüllt; deutlicher Mehrwert für die Projektabwicklung.5
Anforderungen werden vollständig und nachvollziehbar erfüllt; schlüssiges Konzept mit nur geringfügigen Schwächen.4
Anforderungen werden überwiegend erfüllt; Konzept ist grundsätzlich geeignet, weist jedoch einzelne Defizite auf.3
Anforderungen werden nur teilweise erfüllt; mehrere wesentliche Aspekte fehlen oder sind unzureichend dargestellt.2
Anforderungen werden überwiegend nicht erfüllt; erhebliche Mängel im Konzept.1
Kein Konzept eingereicht, keine oder nicht bewertbare Angaben.0

Seite 35 von 37

[Seite 36]

4.3 Wertung und Auftragserteilung

Der Zuschlag wird dem Angebot erteilt werden, das den vorgenannten Kriterien auf der

Grundlage der Auswertung am besten entspricht und somit das wirtschaftlichste ist sowie

am ehesten die Gewähr für eine sachgerechte und qualitätsvolle Leistungserbringung

verspricht.

Nach Submission der Angebote erfolgt die Wertung gemäß des vorgenannten

Wertungssystems. Die GVE wird für die Zuschlagsentscheidung alle wertbaren Angebote

anhand der vorgenannten Zuschlagskriterien auswerten. Der/Die Bieter*in mit der

höchsten Gesamtwertung erhält den Zuschlag. Bei identischen Gesamtwertungspunkten

aller Kriterien entscheidet das Los.

Sollte aus der Stufe 2 im Vergabeverfahren kein zuschlagsfähiges Angebot resultieren, so

behält sich die Vergabestelle vor, aus der Stufe 1 für die Stufe 2 Bieter*innen nach zu

nominieren und die Stufe 2 erneut mit diesem / diesen durchzuführen. Bei mehreren

geeigneten Bietern entscheidet das Los.

Das voraussichtliche Gesamthonorar muss nicht zwingend dem später vergüteten

Honorar entsprechen, allerdings bindet sich der/die ausgewählte Bieter*in für den

jeweiligen Auftrag an seine angebotenen Pauschalen, Nebenkosten und Stundensätze.

Die für das Angebot abgefragten / angebotenen Stundenaufwendungen, z. B. für

Besondere Leistungen oder Fachplaner, stellen kein Auftragsversprechen dar, der/die

Bieter*in / Auftragnehmerin hat keinen Anspruch auf eine Beauftragung / Abrechnung in

dieser Höhe.

Seite 36 von 37

[Seite 37]

  1. Anlagen

Anlage A: Bewerbungsbogen

Anlage A.1.1: Erklärung Bewerbergemeinschaft

Anlage A.1.2: Bewerbergemeinschaft

Anlage A.2: Verpflichtungserklärung Nachunternehmer bei Eignungsleihe

Anlage A.3: Bewertungsmatrix zur Anlage A

Anlage B: Angebotsformular

Anlage B.1: Nachunternehmererklärung

Anlage B.2: Verpflichtungserklärung Nachunternehmer

Anlage B.3: Leistungsbeschreibung mit Anlagen

Anlage B.4: Honorartabelle

Anlage B.5: Bewertungsmatrix zur Anlage B

Anlage B.6: Entwurf des Generalplanervertrags

Anlage L1: vorläufige Kostenermittlung

Anlage L2: Abschlussbericht der Machbarkeitsstudie

Anlage L3: BNB-Tabelle

Seite 37 von 37

Alle Unterlagen dieser Ausschreibung