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A_001_Ausschreibungsbedinungen.pdf

Generalplanungsleistungen für den Ersatz von Francis-Turbinen und Generatoren in einem Wasserkraftwerk

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 05.10.2026, 10:25 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.evergabe.de

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KWW Ersatz Francismaschinen

Generalplanerleistungen

Ausschreibungsbedingungen

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Ausschreibungsbedingungen

Anmerkungen zu den Ausschreibungsbedingungen an die Bieter Dieser Abschnitt der Ausschreibungsunterlagen liefert Informationen, die für Bieter zur Erstellung der Angebote in Übereinstimmung mit den Anforderungen des Auftraggebers erforderlich sind. Er liefert auch Informationen zur Angebotsvorlage, der Eröffnung und Auswertung sowie zur Auftragsvergabe.

Diese Ausschreibungsbedingungen an die Bieter sind nicht Bestandteil des Vertrages.

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INHALTSVERZEICHNIS

1 ALLGEMEINES .................................................................................................................................. 4 1.1 GEGENSTAND DER AUSSCHREIBUNG ................................................................................ 4 1.2 AUFTRAGGEBER ................................................................................................................... 4 1.3 VERGABEVERFAHREN .......................................................................................................... 4 1.4 KONTAKTSTELLE / VERGABEPLATTFORM ......................................................................... 5 1.5 VERTRAULICHKEIT UND GEHEIMHALTUNG ....................................................................... 5 1.6 AUSSCHREIBUNGSUNTERLAGEN ....................................................................................... 5

2 GRUNDLAGEN FÜR DIE AUSSCHREIBUNG ................................................................................... 5 2.1 KOSTEN .................................................................................................................................. 5 2.2 UNGÜLTIGKEIT DES ANGEBOTS / DES TEILNAHMEANTRAGS ........................................ 5 2.3 ÄNDERUNG AN DER AUSSCHREIBUNG .............................................................................. 6 2.4 AUFHEBUNG .......................................................................................................................... 6 2.5 UMGANG BEI UNKLARHEITEN ............................................................................................. 6 2.6 FRAGEN DER BIETER ........................................................................................................... 6 2.7 BEWERBER- / BIETERGEMEINSCHAFTEN / EIGNUNGSLEIHE .......................................... 6

3 TEILNAHMEWETTBEWERB ............................................................................................................. 7

4 ERSTELLUNG DER ANGEBOTE ...................................................................................................... 8 4.1 DAS ANGEBOT UMFASSENDE DOKUMENTE ...................................................................... 8 4.2 HAUPTANGEBOT ................................................................................................................... 8 4.3 ANGEBOTSFORMAT UND UNTERZEICHNUNG DES ANGEBOTS ..................................... 8 4.4 ZAHLUNGSBEDINGUNGEN ................................................................................................... 8 4.5 SUBUNTERNEHMER .............................................................................................................. 8

5 EINREICHUNG, ÖFFNUNG UND PRÜFUNG DER ANGEBOTE ...................................................... 9 5.1 ABGABEFRIST ........................................................................................................................ 9 5.2 ÖFFNUNG DER ANGEBOTE DURCH DEN AUFTRAGGEBER ............................................. 9 5.3 ANGEBOTSWÄHRUNG .......................................................................................................... 9 5.4 ANGEBOTSGÜLTIGKEIT ........................................................................................................ 9 5.5 VERTRAULICHER PROZESS .............................................................................................. 10 5.6 KLÄRUNG DER ANGEBOTE ................................................................................................ 10 5.7 VORAUSGEHENDE PRÜFUNG DER ANGEBOTE .............................................................. 10

6 ANGEBOTSAUSWERTUNG ........................................................................................................... 10 6.1 PLAUSIBILITÄT DER ANGEBOTSPREISE ........................................................................... 10 6.2 AUSSCHLUSS UND RÜCKSTELLUNG VON BIETERN ...................................................... 10 6.3 BEWERTUNGSKRITERIEN UND BEWERTUNGSMETHODIK ............................................ 11

7 VERHANDLUNGEN MIT DEN BIETERN ......................................................................................... 17

8 TERMINPLAN (GEPLANT) .............................................................................................................. 18

9 AUSFÜHRUNGSTERMINPLAN (GEPLANT) ................................................................................. 19

10 AUFTRAGSVERGABE UND VERTRAGSUNTERZEICHNUNG ...................................................... 19

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1 ALLGEMEINES

1.1 GEGENSTAND DER AUSSCHREIBUNG

Der Auftraggeber plant die umfassende Modernisierung des bestehenden Wasserkraftwerks in Wyhlen am Hochrhein. Das Kraftwerksareal ist teilweise öffentlich zugänglich und wird täglich von Fußgängern, Radfahrern und Besuchern frequentiert. Dadurch ergeben sich erhöhte Anforderungen an Arbeitssicherheit, Baustellenlogistik und Gefährdungsmanagement, insbesondere während des Rückbaus des Francis-Daches, der bestehenden Turbinen und Generatoren sowie der baulichen Umbauten im Bestand.

Gegenstand des Projekts ist der Ersatz von fünf bestehenden horizontalen Francismaschinen (F06 – F10) durch fünf moderne horizontale S-Turbinen, einschließlich Generatoren sowie der hierfür erforderlichen baulichen, hydraulischen, mechanischen und elektrotechnischen Anpassungen. Das Konzept der Rechenreinigung der bestehenden Straflomaschinen wird für die neuen S-Turbinen übernommen. Die Straflomaschinen werden während der Bauzeit im regulären Betrieb weiterhin genutzt.

Der Generalplaner übernimmt unter anderem die gesamtverantwortliche Planung der baulichen Maßnahmen (Ingenieurbauwerke) und der maschinentechnischen und elektrotechnischen Komponenten (Technische Ausrüstung), einschließlich der Koordination und Integration aller sicherheitsrelevanten Belange.

Ein vorläufiger Terminplan für das Vergabeverfahren ist Teil dieses Dokuments. Ziel ist die Fertigstellung des gesamten Umbauprojektes bis 30.06.2030.

1.2 AUFTRAGGEBER

Auftraggeber ist die

naturenergie hochrhein AG Schönenberger Str. 10 DE-79618 Rheinfelden

1.3 VERGABEVERFAHREN

Die Vergabe wird nach den Grundsätzen eines europaweiten Verhandlungsverfahrens mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb nach Maßgabe der Sektorenverordnung (SektVO) durchgeführt.

Im Teilnahmewettbewerb (erster Verfahrensabschnitt) reichen die Bewerber ihre Teilnahmeanträge einschließlich aller geforderten Unterlagen ein. Der Auftraggeber prüft die Bewerber anhand der Eignungskriterien und entscheidet über die Eignung der Bewerber.

Im Verhandlungsverfahren (zweiter Verfahrensabschnitt) werden die geeigneten Bieter zur Angebotsabgabe aufgefordert und erhalten die vollständigen Vergabeunterlagen.

Die Verfahrenssprache ist deutsch. Teilnahmeanträge, Angebote, Fragen und jegliche Dokumente sind einschließlich dazugehöriger Anlagen in deutscher Sprache abzufassen. Ferner wird die Kommunikation, einschließlich sämtlicher Korrespondenz und Verhandlungen, in deutscher Sprache geführt.

Der Vertrag wird in deutscher Sprache verfasst und verhandelt und unterliegt deutschem Recht.

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1.4 KONTAKTSTELLE / VERGABEPLATTFORM

Die gesamte Kommunikation, die Abgabe der Teilnahmeanträge und Angebote erfolgen ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform https://www.evergabe.de.

Für den rechtzeitigen Zugang der Teilnahmeanträge und Angebote ist ausschließlich der Zugang beim Auftraggeber maßgeblich. Es ist zu beachten, dass es bei dem Hochladen der Angebote auf der Vergabeplattform zu Problemen kommen kann (Firewall, Proxyeinstellungen auf Bieterseite etc.). Die Bewerber/Bieter sind daher gehalten mit dem Hochladevorgang so rechtzeitig zu beginnen, dass ggf. bestehende Probleme beseitigt werden können.

Kontaktstelle bei technischen Fragen bzw. Problemen zur elektronischen Teilnahmeantrags- bzw. Angebotsabgabe ist die vom Vorhabenträger beauftragte Vergabestelle: info@zillyconsulting.com. Telefonische Auskünfte zum Inhalt des Verfahrens werden nicht erteilt. Inhaltliche Fragen das Verfahren betreffend sind ausschließlich über die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform einzureichen und werden ausschließlich schriftlich, anonymisiert und gleichzeitig an alle Teilnehmer über die Vergabeplattform beantwortet.

1.5 VERTRAULICHKEIT UND GEHEIMHALTUNG

Für alle Unterlagen und Informationen, die dem Bewerber bzw. Bieter überlassen werden, gilt die von dem teilnehmenden Unternehmen einzureichende gegengezeichnete Vertraulichkeits- vereinbarung (NDA).

1.6 AUSSCHREIBUNGSUNTERLAGEN

Mit Beginn des Teilnahmewettbewerbs stellt der Auftraggeber die Ausschreibungsunterlagen gemäß Dokument Annex_A_002 zur Verfügung.

Die o.g. Unterlagen müssen nach Erhalt auf Vollständigkeit geprüft und fehlende Unterlagen können innerhalb von 5 Werktagen nachgefordert werden.

2 GRUNDLAGEN FÜR DIE AUSSCHREIBUNG

2.1 KOSTEN

Der Bewerber/Bieter trägt alle Kosten innerhalb des Teilnahmewettbewerbs sowie in Verbindung mit der Erstellung und Vorlage seines Angebots. Der Auftraggeber haftet weder für Ausgaben noch Verluste, die dem Bewerber/Bieter ggf. bei der Erstellung seines Angebots / seiner Teilnahmewettbewerbsunterlagen entstehen, ungeachtet der Durchführung oder des Ergebnisses des Ausschreibungsprozesses.

2.2 UNGÜLTIGKEIT DES ANGEBOTS / DES TEILNAHMEANTRAGS

Der Bieter muss alle Anweisungen, Formulare, Bedingungen, Spezifikationen und andere Informationen in den Ausschreibungsunterlagen prüfen. Werden die Anforderungen aus den Angebotsbedingungen nicht eingehalten, kann dies eine Ungültigkeit des Angebots bzw. des Teilnahmeantrags bewirken und zum Ausschluss führen.

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2.3 ÄNDERUNG AN DER AUSSCHREIBUNG

Der Auftraggeber hat das Recht, nach seinem alleinigen Ermessen jederzeit Änderungen an der Ausschreibung während des Ausschreibungszeitraums vorzunehmen. Änderungen werden allen teilnehmenden Unternehmen bekanntgegeben und die verbleibende Ausschreibungszeit wird, soweit möglich, berücksichtigt. Sämtliche Änderungen im Leistungsbeschreibung inkl. Anlagen, die vom Auftraggeber während des Ausschreibungszeitraums bekanntgegeben werden, werden fortlaufend nummeriert in einem Änderungsdokument ("Änderungen im Lastenheft inkl. Anlagen") mitgeteilt. Der Bieter hat diese Änderungen in einem Plan aufzulisten und schriftlich zu bestätigen, dass die Bestimmungen jeder Änderung in seinem Angebot berücksichtigt wurden.

2.4 AUFHEBUNG

Eine eventuelle Aufhebung der Ausschreibung gemäß § 57 SektVO wird den Bietern unverzüglich in Textform mitgeteilt.

2.5 UMGANG BEI UNKLARHEITEN

Eventuelle Unklarheiten in der Anfrage sind vor Angebotsabgabe bzw. Teilnahmeantragsabgabe zu klären. Fehlinterpretationen der Anfrageunterlagen und Fehler bei der Angebotskalkulation gehen zu Lasten des Bieters.

2.6 FRAGEN DER BIETER

Fragen im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens können schriftlich an o. g. Kontaktstelle gestellt werden. Alle Antworten, die von allgemeinem Interesse sind, werden an alle Bieter gleichzeitig anonymisiert verschickt.

Die geplanten Fristen zur Einreichung der Fragen sind dem vorläufigen Terminplan (Ziffer 8) zu entnehmen.

2.7 BEWERBER- / BIETERGEMEINSCHAFTEN / EIGNUNGSLEIHE

Die gemeinschaftliche Abgabe eines Angebots durch den Zusammenschluss mehrerer Unternehmen (als Bietergemeinschaft) ist grundsätzlich zulässig. Es gilt § 50 SektVO.

Sofern die Bildung einer Bietergemeinschaft beabsichtigt wird, ist Annex_B_003 auszufüllen, durch alle beteiligten Unternehmen zu unterschreiben und mit den Teilnahmeunterlagen einzureichen.

Hinweis: Hinsichtlich der Bewerbung einer solchen Bietergemeinschaft ist jedoch zu beachten, dass diese in ihrer konkreten Zusammensetzung mit Abgabe der Bewerbungsunterlagen und Ablauf der Bewerbungsfrist für den Teilnahmewettbewerb grundsätzlich feststeht und Änderungen ihrer Zusammensetzung nur nach Maßgabe der dafür entwickelten Grundsätze der Rechtsprechung zulässig sind. Eine Eignungsleihe gemäß den Anforderungen des § 47 SektVO ist zulässig.

Jeder Bieter, der plant, von einer Eignungsleihe Gebrauch zu machen, hat mit den Teilnahmeunterlagen zusätzlich Annex_B_005 auszufüllen und mit einzureichen.

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3 TEILNAHMEWETTBEWERB

Gemäß Ziffer 1.3 ist dem Verhandlungsverfahren ein Teilnahmewettbewerb vorgeschaltet.

Hierzu ist vom Bewerber der Bewerberfragebogen zur Eignungsprüfung Annex_B_001 vollständig auszufüllen und wenn gefordert mit weiteren Unterlagen bzw. Erklärungen zu ergänzen.

Die in §§ 123, 124 GWB geregelten zwingenden Ausschlussgründe können direkt zum Ausschluss aus dem Verfahren führen.

Der Auftraggeber prüft alle eingegangenen Teilnahmeanträge nach den Kriterien:

• fristgerechte Einreichung, Einhaltung formaler Anforderungen, Vollständigkeit

• inhaltlich auf die Eignung des Bewerbers anhand der in den Fragebögen und Formblättern hinterlegten Eignungskriterien (Bewerberfragebogen)

Teilnahmeanträge, die den formalen Anforderungen nicht genügen oder die geforderten Mindestnachweise nicht enthalten, können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Der Auftraggeber hat das Recht, Dokumente nach Maßgabe von § 51 SektVO nachzufordern, ist zur Nachforderung jedoch nicht verpflichtet.

Die Teilnahmeanträge und -unterlagen werden von dem Auftraggeber bewertet. Es können nur vollständige Teilnahmeanträge zum Angebot zugelassen werden.

Nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs werden die Bewerber darüber benachrichtigt, ob sie zur Angebotsabgabe aufgefordert sind.

Der Auftraggeber behält sich vor, die Zahl der zugelassenen Bieter gemäß § 45 Abs. 3 SektVO auf 5 zu begrenzen.

Durch die Abgabe des Teilnahmeantrags erklären die Bewerber Ihr Einverständnis, dass der Auftraggeber bei den Stellen, die die Bewerber etwa zum Nachweis ihrer Eignung bzw. des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen angegeben haben, Erkundigung zum Gegenstand des Nachweises einholt. Den Bewerbern obliegt es ein entsprechendes Einverständnis auch von etwaigen Unterauftragnehmern sowie anderen Unternehmen (Eignungsleihe) einzuholen.

Die Abgabe der Teilnahmeanträge hat bis zum 30.03.2026 (12.00h) über die Plattform eVergabe (www.evergabe.de) zu erfolgen.

Der vom Bewerber vorgelegte Teilnahmeantrag soll die folgenden Dokumente umfassen:

  1. Ausgefüllter und unterschriebener Bewerberfragebogen inklusive der darin geforderten Unterlagen

  2. Ausgefüllte und Unterschriebene Geheimhaltungsvereinbarung

  3. Ggf. Erklärung zu Bietergemeinschaft

  4. Ggf. Erklärung zu Eignungsleihe

  5. Ggf. Ausgefüllte Nachunternehmerliste

  6. Ggf. Formblätter oder sonstige Anlagen, welche in den Ausschreibungsunterlagen gefordert bzw. Dokumente mit Relevanz für den Teilnahmewettbewerb, welche nicht explizit aufgeführt sind

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4 ERSTELLUNG DER ANGEBOTE

4.1 DAS ANGEBOT UMFASSENDE DOKUMENTE

Das vom Bieter vorgelegte Angebot soll die folgenden Dokumente umfassen:

  1. Angebotsschreiben (inklusive Unterschrift einer autorisierten Person)
  2. Vollständig ausgefüllte Kataloge / Unterlagen, welche im Lastenheft angefordert werden
  3. Konzept für das Projektmanagement zur erfolgreichen Durchführung der Generalplanerleistungen inclusive detailliertem Zeit- und Ressourcenplan, CVs der vorgesehenen Projektverantwortlichen Personen
  4. Ausgefülltes Preisblatt, ggf. Zahlungsplan
  5. Ggf. Abweichungsliste zum Projektvertrag
  6. Ggf. Abweichungsliste zur Leistungsbeschreibung
  7. Ggf. Formblätter oder sonstige Anlagen, welche in den Ausschreibungsunterlagen gefordert bzw. Dokumente mit Relevanz für das Angebot, welche nicht explizit aufgeführt sind
  8. Ggf. weitere im Verfahrensverlauf noch zu benennende Unterlagen

Der Auftraggeber behält sich vor, im Weiteren Verfahrensverlauf den Umfang der das Angebot umfassenden Dokumente anzupassen, in diesem Fall werden die zugelassenen Bieter über die Vergabeplattform informiert. An den Ausschreibungsunterlagen dürfen keine Änderungen vorgenommen werden.

Änderungen oder Abweichungen zum Projektvertrag oder der Leistungsbeschreibung sind gesondert in der jeweiligen Abweichungsliste zu führen. Eigene Vertragsentwürfe der Bieter werden nicht akzeptiert, in diesem Fall würde die vertragliche Bewertung mit 0 Punkten in die Gesamtwertung eingehen.

4.2 HAUPTANGEBOT

Der Bieter muss ein Angebot vorlegen, dass der Spezifikation im Lastenheft inkl. Anlagen entspricht. Angebote, die nur einen Teil der Spezifikation enthalten, können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Sollten geringere Abweichungen von der Spezifikation vorgenommen werden, sind diese eindeutig anzugeben. Neben-/Alternativangebote sind nicht zugelassen.

4.3 ANGEBOTSFORMAT UND UNTERZEICHNUNG DES ANGEBOTS

Das Angebot wird vom Bieter oder einer Person bzw. mehreren Personen unterzeichnet, die ordnungsgemäß ermächtigt sind. Jegliche Einfügungen, Streichungen oder Überschreibungen sind nur gültig, wenn sie von dem Unterzeichner (den Unterzeichnern) des Angebots paraphiert werden. Die Angebotsunterlagen sind im PDF/A-Format einzureichen. Für die überarbeiteten Angebote und das BAFO (Best and Final Offer) gelten die gleichen Anforderungen an die Unterschrift des Angebotsschreibens.

4.4 ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Die angebotenen Preise beinhalten alle geltenden Steuern, Abgaben und Gebühren, ausgenommen der Mehrwertsteuer (MwSt.). Alle anderen Steuern, Einfuhrzölle oder ähnliches werden vom Bieter getragen. Alle weiteren Zahlungsbedingungen werden im Projektvertrag geregelt.

4.5 SUBUNTERNEHMER

Die Beauftragung von Subunternehmern ist grundsätzlich zulässig, jedoch sind mit dem Angebot sämtliche geplanten Subunternehmer, deren verantwortlichen Projektleiter sowie der geplante Umfang

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der durch den Subunternehmer auszuführenden Leistung darzustellen. Der Auftraggeber behält sich vor, Bieter, die wesentliche Teile der Leistung nicht selbst erbringen können, für das weitere Verfahren zurückzustellen. Die Nachunternehmerliste Annex_B_006 ist dementsprechend mit den Teilnahmeunterlagen einzureichen.

Sollten Subunternehmer für die Ausführung vorgesehen sein, so gelten die folgenden Punkte:

• Alle vorgesehenen Subunternehmer sind mit dem Antrag zum Teilnahmewettbewerb zu benennen und der vorgesehene Leistungsumfang ist jeweils anzugeben.

• Der Hauptauftragnehmer ist alleiniger Vertragspartner des Auftraggebers, die Koordination und Qualitätssicherung gegenüber den Subunternehmern obliegt alleinig dem Hauptauftragnehmer, dieser haftet für alle durch Subunternehmer verursachten Schäden und Verzüge.

• Mit der Angebotsabgabe hat der Hauptauftragnehmer zu bestätigen, dass alle vorgesehenen Subunternehmer eine Geheimhaltungsvereinbarung analog der vom Auftraggeber vorgelegten Vereinbarung unterschrieben haben und die Vertraulichkeit der bereitgestellten Informationen und Dokumente gewährleistet ist.

• Ebenfalls hat der Bieter zu bestätigen, dass alle vorgesehenen Subunternehmer keinerlei zwingenden Ausschlussgründen nach §§123, 124 GWB unterliegen, sowie dass alle Subunternehmer die Einhaltung geltender Regeln und Gesetze gewährleisten, so z.B. die Einhaltung der geltenden Mindestlöhne, der Ausschluss von Kinderarbeit, geltende Handelsbeschränkungen etc.

5 EINREICHUNG, ÖFFNUNG UND PRÜFUNG DER ANGEBOTE

5.1 ABGABEFRIST

Das Angebot ist voraussichtlich bis spätestens Freitag, den 29.05.2026 bis 18:00 Uhr über die Vergabeplattform https://www.evergabe.de einzureichen. Der endgültige Termin wird mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe kommuniziert.

Die Zustellung des Angebots an E-Mail-Empfänger, postalisch oder auf jedem anderen Weg ist nicht zulässig und kann zu einem Ausschluss von der Ausschreibung führen.

5.2 ÖFFNUNG DER ANGEBOTE DURCH DEN AUFTRAGGEBER

Die Bieter haben keinen Zugang zur Angebotsöffnung. Diese erfolgt vertraulich beim Auftraggeber.

5.3 ANGEBOTSWÄHRUNG

Alle im Angebot angebotenen Preise und Beträge sind netto in Euro [EUR] anzugeben.

5.4 ANGEBOTSGÜLTIGKEIT

Angebote bleiben nach dem Datum der Vorlage des Angebots mindestens drei Monate gültig. Die Angebotsgültigkeit erschließt sich aus der hohen Komplexität der Ausschreibung und damit verbundenem erhöhtem Prüfaufwand. Ein für einen kürzeren Zeitraum gültiges Angebot kann vom Auftraggeber als nicht mit den Bestimmungen übereinstimmend zurückgewiesen werden. Überarbeitete Angebote, die im Verlauf der Bietergespräche erstellt und eingereicht werden, bleiben dann ebenfalls mindestens 3 Monate ab Abgabetermin gültig.

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5.5 VERTRAULICHER PROZESS

Der Angebotsauswertungsprozess findet in Vertraulichkeit statt. Informationen aus einzelnen Angeboten oder andere Informationen bezüglich der Prüfung, Klärung und Auswertung einzelner Angebote sowie Empfehlungen für die Auftragsvergabe werden anderen Bietern oder jeglichen anderen Personen, die nicht offiziell mit diesem Prozess befasst sind, nicht offengelegt, bis die Vergabe an den erfolgreichen Bieter bekannt gegeben wird.

5.6 KLÄRUNG DER ANGEBOTE

Während der Angebotsauswertung kann der Auftraggeber nach seinem Ermessen den Bieter um eine Klärung seines Angebotes einschließlich der Aufstellungen evtl. Pauschalsummen bitten. Die Bitte um Klärung und die Antwort erfolgt grundsätzlich in Schriftform.

5.7 VORAUSGEHENDE PRÜFUNG DER ANGEBOTE

Der Auftraggeber wird die Angebote auf Vollständigkeit, Nachvollziehbarkeit (Kalkulatorische Fehler) und ordnungsgemäße Unterzeichnung prüfen.

Kalkulatorische Fehler werden auf folgender Grundlage behoben:

• Wenn es eine Abweichung zwischen Zwischensummen und Gesamtpreis gibt, gilt die Zwischensumme vorherrschend und der Gesamtpreis wird korrigiert.

• Wenn eine Abweichung zwischen Worten und Zahlen auftritt, gilt der Betrag in Worten vorherrschend.

Vor der detaillierten Auswertung wird der Auftraggeber auf Grundlage einer oberflächlichen Überprüfung und Auswertung der vom Bieter bereitgestellten Informationen bestimmen, ob jedes Angebot im Wesentlichen auf die Ausschreibungsunterlagen eingeht. Im Sinne dieser Bestimmung liegt ein im Wesentlichen auf die Ausschreibungsunterlagen eingehendes Angebot dann vor, wenn es allen Bedingungen und Spezifikationen der Ausschreibungsunterlagen ohne wesentliche Abweichungen entspricht und keine wesentlichen Einwände, Konditionalitäten oder Vorbehalte enthält.

6 ANGEBOTSAUSWERTUNG

6.1 PLAUSIBILITÄT DER ANGEBOTSPREISE

Der Auftraggeber prüft die Zusammensetzung des Angebots und berücksichtigt die übermittelten Unterlagen. Erscheinen dem Auftraggeber der Preis oder die Kosten des Angebots des Bieters im Verhältnis zu der angebotenen Leistung ungewöhnlich niedrig, verlangt der Auftraggeber vom Bieter Aufklärung. Kann nach der Prüfung die geringe Höhe des angebotenen Preises oder der angebotenen Kosten nicht zufriedenstellend aufklärt werden, wird der Zuschlag gemäß § 54 SektVO auf dieses Angebot abgelehnt.

6.2 AUSSCHLUSS UND RÜCKSTELLUNG VON BIETERN

Der Auftraggeber behält sich vor, Bieter vom Vergabeverfahren auszuschließen für den Fall, dass die Bieter einzelne in der Auftragsbekanntmachung geforderte Kriterien nicht oder nicht mehr erfüllen können.

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Ebenso können Angebote, welche die folgenden Bedingungen nicht erfüllen, vom weiteren Vergabeprozess ausgeschlossen werden:

• Nach Ablauf der Angebotsfrist eingegangene Angebote.

• Nichteinhaltung des Ausschreibungsprozesses oder der dazugehörigen Vorgaben aus den Vergabeunterlagen.

• Bei Nichtverständigung über kommerzielle oder technische Grundlagen im Rahmen der Vertragsverhandlungen.

• Nichterfüllung der Vorgaben aus der Leistungsbeschreibung und der Anlagen der Ausschreibung, die zu einer signifikanten Einschränkung des geplanten Leistungsumfanges im Projekt Turbinentausch Francis Maschinen Wasserkraftwerk Wyhlen Generalplanerleistungen führt.

Darüber hinaus behält sich der Auftraggeber jederzeit vor, Bieter im Verfahrensverlauf zurückzustellen und vorerst nicht weiter in der Auswahl zu berücksichtigen.

Ein späteres Hinzuziehen zurückgestellter Bieter ist jederzeit möglich. Die bis dahin vorgelegten Angebote behalten ihre Gültigkeit gem. Ziffer 4.4 dieser Angebotsbedingungen.

6.3 BEWERTUNGSKRITERIEN UND BEWERTUNGSMETHODIK

Der Zuschlag wird durch den Auftraggeber (nachfolgend auch AG genannt) auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Zur Bestimmung des wirtschaftlichsten Angebots, wird der Auftraggeber eine Auswertung der zugelassenen Angebote durchführen. Die Zuschlagserteilung wird an den Bieter erfolgen, der das wirtschaftlichste Angebot gemäß den nachfolgend gewichteten Zuschlagskriterien abgegeben hat:

Hierbei werden die Hauptkriterien wie folgt bewertet:

Kriterium (Hauptkriterien)Gewicht
1.Gesamtkosten20%
2.Projektvertrag15%
3.Projektmanagement20%
4.Erfahrungen und Referenzen der verantwortlichen5%
5.Qualität der Angebotsunterlagen, Lösungsansätze und technischen Konzepte für die Planungsphase20%
6.Qualität der Angebotsunterlagen, Lösungsansätze und technischen Konzepte für die Ausführungsphase20%

Beim jeweiligen Zuschlagskriterium kann der Bieter gleichzeitig maximal die aufgeführten Prozentpunkte erreichen.

Somit kann ein Bieter in Summe maximal 100% erreichen.

Nachfolgend stellen wir die jeweiligen Unterkriterien und deren Gewichtung bzw. Bewertungsmethodik dar:

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6.3.1 BEWERTUNG DES KRITERIUMS „GESAMTSKOSTEN“:

Das Hauptkriterium „Gesamtplanungskosten“ geht mit einer Gewichtung von 20% in die Gesamtbewertung ein.

Die Bewertung dieses Hauptkriteriums „Gesamtplanungskosten“ stellt auf den Gesamtvergütungswert ab und erfolgt ohne zusätzliche Unterkriterien nach der folgenden Methode:

  • Das Angebot mit den niedrigsten Gesamtkosten gem. Preisblatt erhält für dieses Kriterium 100 Punkte
  • Daraus ergibt sich eine Wertgrenze von 0 Punkten für alle Angebote, die eine Gesamtvergütung in Höhe von 150% des günstigsten Preises oder mehr abgegeben haben
  • Die restlichen Angebote erhalten darauf eine interpolierte Bewertung gerundet auf ganze Punkte

6.3.2 BEWERTUNG DES KRITERIUMS „PROJEKTVERTRAG“:

Das Hauptkriterium „Vertrag“ geht mit einer Gewichtung von 15% in die Gesamtwertung ein.

Die Bewertung dieses Hauptkriteriums „Vertrag“ stellt auf die Akzeptanz der einzelnen Vertragspunkte ab und erfolgt ohne zusätzliche Unterkriterien nach der folgenden Methode:

PunkteBeschreibung
100Der kommentierte Vertragsentwurf übererfüllt die Anforderungen in den Bereichen Leistungen,
Kündigung, Vergütung, Fälligkeit und Zahlung, Mängelhaftung, Haftungsregelungen, Vertragsstrafen
sowie Datenschutz, Geheimhaltung und Sicherheit. Es gibt Änderungen, die über die
Idealvorstellungen des Auftraggebers hinausgehen und zusätzliche Vorteile bieten.
90Die Kommentierung erfüllt sehr gut die Anforderungen der genannten Unterkriterien. Es gibt keine
oder geringfügige Änderungen, die jedoch die Idealvorstellungen des Auftraggebers nur minimal
beeinflussen.
70Der kommentierte Vertragsentwurf erfüllt gut die Anforderungen der Unterkriterien, wobei moderate
Änderungen vorhanden sind. Die verhandelbaren Anforderungen wurden insgesamt gut umgesetzt,
und das Ergebnis ist im Vergleich zu anderen Bietern oder dem Marktumfeld zufriedenstellend.
40Der kommentierte Vertragsentwurf erfüllt die Anforderungen der Unterkriterien nur akzeptabel. Es
gibt signifikante Änderungen, die die Idealvorstellungen des Auftraggebers merklich beeinflussen.
Im Vergleich zu anderen Bietern oder dem Marktumfeld ist das Ergebnis weniger zufriedenstellend.
20Der kommentierte Vertragsentwurf erfüllt die Anforderungen der Unterkriterien unzureichend. Es gibt
weitreichende Änderungen, die die verhandelbaren Anforderungen erheblich beeinflussen und zu
einem schlechten Ergebnis im Vergleich zu anderen Bietern oder dem Marktumfeld führen.
0Der kommentierte Vertragsentwurf erfüllt die Anforderungen der Unterkriterien ungenügend. Die
Änderungen im Vertrag gefährden ernsthaft und nachhaltig die Realisierung des
Beschaffungsbedarfs.

Die Hieraus resultierende Gesamtpunktzahl für den Vertrag setzt sich aus den Bewertungen der einzelnen Vertragsklauseln zusammen.

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6.3.3 BEWERTUNG DES KRITERIUMS „PROJEKTMANAGEMENT“:

Das Hauptkriterium “Projektmanagement“ geht mit einer Gewichtung von 20% in die Gesamtwertung ein. Die Anforderungen an das Projektmanagement sind in Annex_T_001 spezifiziert.

Zur Ermittlung der Gesamtpunktzahl werden die folgenden Unterkriterien in gleicher Gewichtung bewertet:

Projektorganisation und Projektteam

Projektorganisation und Projektteam sind vollständig, übersichtlich und strukturiert dargestellt. Rollen, Verantwortlichkeiten, interne und externe Schnittstellen sowie die Zusammenarbeit im Projekt sind klar beschrieben und nachvollziehbar aufeinander abgestimmt. Der Projektstrukturplan. hat ein nachvollziehbares, geeignetes Gerüst. Für die vorgesehenen Gesamt- und Teilprojektleiter sowie deren Stellvertreter sind den Angebotsunterlagen die CVs beigefügt.

Standort und Präsenz beim Bauherrn

Die vorgesehenen Projektstandorte sowie Umfang und Häufigkeit der Präsenz beim Bauherrn sind nachvollziehbar dargestellt. Erreichbarkeit, Reaktionszeiten und der Umgang mit kurzfristigem Abstimmungsbedarf sind klar geregelt.

Organisation und Durchführung von Planungsbesprechungen

Die Besprechungsstruktur ist schlüssig und praxisnah beschrieben. Arten, Turnus, Teilnehmer und Zielsetzungen der Planungsbesprechungen sowie Vorbereitung, Durchführung und Dokumentation sind klar definiert und strukturiert.

Projektmanagement- und Planungstools

Die eingesetzten Projektmanagement- und Planungstools sind geeignet und vollständig beschrieben. Termin-, Kosten- und Dokumentenmanagement sowie die Einbindung des Bauherrn in die Systeme sind nachvollziehbar und konsistent dargestellt und in der Kalkulation berücksichtigt.

Vorbereitung und Herbeiführung von Bauherrenentscheidungen

Die Vorgehensweise zur Vorbereitung von Bauherrenentscheidungen ist strukturiert und transparent beschrieben. Entscheidungsalternativen werden vergleichend dargestellt, bewertet und mit einer nachvollziehbaren Empfehlung versehen.

Berichtswesen und Dokumentenmanagement

Das Berichtswesen ist klar strukturiert und auf die Informationsbedürfnisse des Bauherrn ausgerichtet. Inhalte, Turnus sowie das Dokumentenmanagement mit Versionierung und Freigaben gewährleisten eine hohe Nachvollziehbarkeit und Revisionssicherheit.

Kostenmanagement und Kontrolle

Das Kostenmanagement ist systematisch und über alle Projektphasen hinweg schlüssig beschrieben. Kostenstruktur, Fortschreibung / Kostenprognose, Kontrollmechanismen sowie der Umgang mit Abweichungen und Änderungen sind transparent dargestellt.

Terminplanung und Terminkontrolle

Die Terminplanung basiert auf einer klaren Struktur mit definierten Meilensteinen. Terminverfolgung, Steuerung und Maßnahmen bei Abweichungen sind nachvollziehbar beschrieben und zeigen eine aktive Terminsteuerung.

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Claim- und Nachtragsmanagement

Das Vorgehen zum Claim- und Nachtragsmanagement ist klar strukturiert und präventiv ausgerichtet. Früherkennung, Bewertung, Dokumentation und Abstimmung mit dem Bauherrn sind schlüssig dargestellt. Die Aufarbeitung von Claims und Nachträgen liegt beim Auftragnehmer während die Entscheidung bei den Projektverantwortlichen des Auftraggebers liegt.

Qualitätssicherung

Das Qualitätssicherungskonzept ist umfassend und praxisorientiert beschrieben. Interne Prüfungen, fachübergreifende Kontrollen sowie verbindliche Prüf- und Freigabeprozesse stellen die Einhaltung von Normen und internen sowie externen Vorgaben sicher.

Projektreviews und Change Management

Regelmäßige Projektreviews sind vorgesehen und inhaltlich klar definiert. Abweichungen werden systematisch behandelt und über einen strukturierten Change-Management-Prozess nachvollziehbar gesteuert.

Risiko- und Chancenmanagement

Das Risiko- und Chancenmanagement ist methodisch sauber aufgebaut. Identifikation, Bewertung, Maßnahmenableitung und regelmäßige Aktualisierung sind nachvollziehbar beschrieben und in die Projektsteuerung integriert.

Für die Vergabe der Bewertung gilt das folgende Schema:

ERFÜLLUNGSGRADDEFINITIONPUNKTE
ÜbererfülltDie Zeitplanung, Projektvorgehen und Projektorganisation sind100
beispielhaft und setzen neue Maßstäbe.
Gut erfülltDie Zeitplanung, Projektvorgehen und Projektorganisation übertreffen90
die Anforderungen, nur geringfügige Verbesserungen sind notwendig.
ErfülltDie Zeitplanung, Projektvorgehen und Projektorganisation70
entsprechenden Anforderungen, es gibt jedoch Raum für
Verbesserungen.
Teilweise erfülltGrundlegende Zeitplanung, Projektvorgehen und Projektorganisation40
sind vorhanden, weisen jedoch erhebliche Mängel auf.
Geringfügig erfülltAnsätze einer Zeitplanung, Projektvorgehen und Projektorganisation20
sind erkennbar, aber weitgehend unzureichend.
Nicht erfülltKeine erkennbare Zeitplanung, Projektvorgehen oder0
Projektorganisation vorhanden.

6.3.4 BEWERTUNG DES KRITERIUMS „QUALITÄT DER ANGEBOTSUNTERLAGEN, LÖSUNGSANSÄTZE UND TECHNISCHEN KONZEPTE FÜR DIE PLANUNGSPHASE“:

Das Hauptkriterium „Qualität der Ausarbeitung der Angebotsunterlagen und technischen Konzepte“ geht mit einer Gewichtung von 20% in die Gesamtwertung ein.

Zur Ermittlung der Gesamtpunktzahl werden die folgenden Unterkriterien in dargestellter Gewichtung bewertet:

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Fachliche Leistungsfähigkeit (Unterkriterien)Gewicht
AQualität der Ausarbeitung der Angebotsunterlagen15%
BPräsentation der Konzepte in Bietergespräch25%
CQualität der Lösungsansätze und technischen Konzepte60%

Das Unterkriterium A - Qualität der Ausarbeitung der Angebotsunterlagen beinhaltet folgende Schwerpunkte:

  • Einhaltung der formalen Anforderungen
  • Strukturierte Darstellung der Informationen
  • Aussagekräftige Ausarbeitung der Konzepte

Das Unterkriterium B - Präsentation der Konzepte in Bietergespräch beinhaltet folgende Schwerpunkte:

  • Einarbeitungstiefe in die bereitgestellten Unterlagen
  • Identifizierung der Abhängigkeit aus dem Projektbeschrieb und Vorstudie
  • Stakeholdermanagement

Das Unterkriterium C - Qualität der Lösungsansätze und technischen Konzepte beinhaltet folgende Schwerpunkte:

  • Überzeugende Darstellung der Herangehensweise
  • Schlüssige Darstellung der technischen Kompetenzen
  • Umgang mit unvorhersehbarem und Problemlösefähigkeit in vergangenen Projekten
  • Lessons learned aus vergangenen Projekten

Für die Vergabe der Bewertung gilt das folgende Schema:

ERFÜLLUNGSGRADDEFINITIONPUNKTE
ÜbererfülltDie Ausarbeitung der Angebotsunterlagen und technischen Konzepte100
übertrifft die Erwartungen des AG. Die Unterlage ist sehr gut strukturiert,
leicht verständlich und gut lesbar. Der Vortrag ist sehr überzeugend und
gut verständlich. Es bleiben keine Fragen offen oder alle Fragen werden
vollumfänglich und leicht verständlich beantwortet.
Gut erfülltDie Ausarbeitung der Angebotsunterlagen und technischen Konzepte90
trifft die Erwartungen des AG mit höchstens geringfügigen
Abweichungen. Die Unterlage ist gut strukturiert, verständlich und
lesbar. Der Vortrag ist überzeugend und gut verständlich. Alle Fragen
werden vollständig und verständlich beantwortet.
ErfülltDie Ausarbeitung der Angebotsunterlagen und technischen Konzepte70
weist Lücken oder formale Abweichungen auf, während die
Kerninformationen des Angebotes klar transportiert werden.
Die Unterlage ist gut strukturiert, verständlich und lesbar. Der Vortrag
ist überzeugend und verständlich. Fragen werden im Wesentlichen
verständlich beantwortet.
Teilweise erfülltDie Ausarbeitung der Angebotsunterlagen und technischen Konzepte40
weist signifikante Lücken oder formale Abweichungen auf, die
Kerninformationen des Angebotes werden nur eingeschränkt
transportiert.
Die Unterlage ist in Teilen unstrukturiert, weniger gut verständlich und
lesbar. Der Vortrag ist nur teilweise überzeugend und nicht in allen
Bereichen verständlich. Fragen werden im Wesentlichen jedoch schwer
verständlich beantwortet.

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Geringfügig erfülltDie Ausarbeitung der Angebotsunterlagen und technischen Konzepte20
weist sehr signifikante Lücken oder formale Abweichungen auf, die
Kerninformationen des Angebotes werden unzureichend transportiert.
Die Unterlage ist in Teilen unstrukturiert, weniger gut verständlich und
lesbar. Der Vortrag ist in Teilen unverständlich und es bleiben Fragen
offen
Nicht erfülltDie Ausarbeitung der Angebotsunterlagen und technischen Konzepte0
sind kaum oder gar nicht nutzbar, die Kerninformationen des Angebotes
sind nicht erkennbar.
Die Unterlage ist unstrukturiert, nicht verständlich bzw. lesbar. Fragen
werden nicht verständlich oder falsch beantwortet.

6.3.5 BEWERTUNG DES KRITERIUMS „QUALITÄT DER ANGEBOTSUNTERLAGEN, LÖSUNGSANSÄTZE UND TECHNISCHEN KONZEPTE FÜR DIE AUSFÜHRUNGSPHASE“:

Das Hauptkriterium „Qualität der Ausarbeitung der Angebotsunterlagen und technischen Konzepte“ geht mit einer Gewichtung von 20% in die Gesamtwertung ein.

Zur Ermittlung der Gesamtpunktzahl werden die folgenden Unterkriterien in dargestellter Gewichtung bewertet:

Fachliche Leistungsfähigkeit (Unterkriterien)Gewicht
AQualität der Ausarbeitung der Angebotsunterlagen15%
BPräsentation der Konzepte in Bietergespräch25%
CQualität der Lösungsansätze und technischen Konzepte60%

Das Unterkriterium A - Qualität der Ausarbeitung der Angebotsunterlagen beinhaltet folgende Schwerpunkte:

  • Einhaltung der formalen Anforderungen
  • Strukturierte Darstellung der Informationen
  • Aussagekräftige Ausarbeitung der Konzepte

Das Unterkriterium B - Präsentation der Konzepte in Bietergespräch beinhaltet folgende Schwerpunkte:

  • Einarbeitungstiefe in die bereitgestellten Unterlagen
  • Identifizierung der Abhängigkeit aus dem Projektbeschrieb und Vorstudie
  • Stakeholdermanagement

Das Unterkriterium C - Qualität der Lösungsansätze und technischen Konzepte beinhaltet folgende Schwerpunkte:

  • Überzeugende Darstellung der Herangehensweise
  • Schlüssige Darstellung der technischen Kompetenzen
  • Umgang mit unvorhersehbarem und Problemlösefähigkeit in vergangenen Projekten
  • Lessons learned aus vergangenen Projekten

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Für die Vergabe der Bewertung gilt das folgende Schema:

ERFÜLLUNGSGRADDEFINITIONPUNKTE
ÜbererfülltDie Ausarbeitung der Angebotsunterlagen und technischen Konzepte100
übertrifft die Erwartungen des AG. Die Unterlage ist sehr gut strukturiert,
leicht verständlich und gut lesbar. Der Vortrag ist sehr überzeugend und
gut verständlich. Es bleiben keine Fragen offen oder alle Fragen werden
vollumfänglich und leicht verständlich beantwortet.
Gut erfülltDie Ausarbeitung der Angebotsunterlagen und technischen Konzepte90
trifft die Erwartungen des AG mit höchstens geringfügigen
Abweichungen. Die Unterlage ist gut strukturiert, verständlich und
lesbar. Der Vortrag ist überzeugend und gut verständlich. Alle Fragen
werden vollständig und verständlich beantwortet.
ErfülltDie Ausarbeitung der Angebotsunterlagen und technischen Konzepte70
weist Lücken oder formale Abweichungen auf, während die
Kerninformationen des Angebotes klar transportiert werden.
Die Unterlage ist gut strukturiert, verständlich und lesbar. Der Vortrag
ist überzeugend und verständlich. Fragen werden im Wesentlichen
verständlich beantwortet.
Teilweise erfülltDie Ausarbeitung der Angebotsunterlagen und technischen Konzepte40
weist signifikante Lücken oder formale Abweichungen auf, die
Kerninformationen des Angebotes werden nur eingeschränkt
transportiert.
Die Unterlage ist in Teilen unstrukturiert, weniger gut verständlich und
lesbar. Der Vortrag ist nur teilweise überzeugend und nicht in allen
Bereichen verständlich. Fragen werden im Wesentlichen jedoch schwer
verständlich beantwortet.
Geringfügig erfülltDie Ausarbeitung der Angebotsunterlagen und technischen Konzepte20
weist sehr signifikante Lücken oder formale Abweichungen auf, die
Kerninformationen des Angebotes werden unzureichend transportiert.
Die Unterlage ist in Teilen unstrukturiert, weniger gut verständlich und
lesbar. Der Vortrag ist in Teilen unverständlich und es bleiben Fragen
offen
Nicht erfülltDie Ausarbeitung der Angebotsunterlagen und technischen Konzepte0
sind kaum oder gar nicht nutzbar, die Kerninformationen des Angebotes
sind nicht erkennbar.
Die Unterlage ist unstrukturiert, nicht verständlich bzw. lesbar. Fragen
werden nicht verständlich oder falsch beantwortet.

werden nicht verständlich oder falsch beantwortet.

7 VERHANDLUNGEN MIT DEN BIETERN

Von den Bietern, die form- und fristgerecht ein verbindliches Angebot abgegeben haben sowie die formalen und inhaltlichen Mindestanforderungen erfüllen, behält sich der Auftraggeber das Recht vor, 3 bis maximal 5 Bieter anhand des bekannt gemachten Bewertungsverfahrens auszuwählen und zu Verhandlungen einzuladen.

Die nicht berücksichtigten Bieter werden schriftlich oder in Textform darüber informiert, dass sie zumindest vorläufig nicht die nächste Verfahrensstufe (Verhandlungsphase) erreicht haben. In jedem Fall behält sich der Auftraggeber das Recht vor, zu jeder Zeit bei Vorliegen sachlicher Gründe mit den zunächst nicht berücksichtigten Bietern in Verhandlungen einzutreten.

Es wird zunächst eine Verhandlungsrunde durchgeführt. Es ist möglich, dass im Laufe der Verhandlungsphase zu weiteren kompletten bzw. überarbeiteten Angeboten aufgefordert wird. Ein Anspruch auf weitere Verhandlungsrunden besteht nicht. Eine sukzessive Verringerung des Bieterkreises kann in der Verhandlungsphase und auch noch nach der Abgabe weiterer Angebote

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erfolgen. Eine Verkleinerung des Bieterkreises erfolgt stets auf Basis einer Bewertung anhand der bekannt gemachten Zuschlagskriterien. Die Verringerung wird dabei in der Form einer Zurückstellung unter dem Vorbehalt erfolgen, wieder in den Kreis der Verhandlungspartner nachzurücken.

Nach Abschluss jeder Verhandlungsrunde werden die Bieter in Textform aufgefordert, ein überarbeitetes Angebot einzureichen. Hierbei können unveränderte Dokumente ausgelassen werden, in diesem Fall gilt die jeweils zuletzt eingereichte Version. Jedem überarbeiteten Angebot ist eine Übersicht der aktualisierten Dokumente sowie eine Übersicht der Änderungen in tabellarischer Form beizufügen. Änderungen und Überarbeitungen, welche nicht in dieser Übersicht erfasst sind, gelten als nicht abgegeben und sind ungültig.

Der Auftraggeber kann jederzeit während des Verhandlungsprozesses einen Bieter bitten, innerhalb eines festgelegten Zeitrahmens eine schriftliche Erklärung der Fragen bezüglich seines Angebotes oder der Verhandlungen vorzulegen, die der Auftraggeber weiter geklärt haben möchte.

Nach Abschluss der Verhandlungsrunden können die verbleibenden Bieter aufgefordert werden, ein rein kommerzielles BAFO (Letztpreisangebot) abzugeben. Die Frist hierfür wird dann bei der Aufforderung bekanntgegeben. Das BAFO beinhaltet dann nur noch ein aktualisiertes Preisblatt sowie ein formales, schriftliches Gesamtangebot. Es gelten ansonsten die bis dahin getroffenen Vereinbarungen und abgegebenen Spezifikationen.

Im Anschluss findet eine finale Bewertung auf Basis der vorab vorgelegten Dokumentation sowie des BAFO statt.

Nach Abschluss der Angebotswertung wird der Auftraggeber allen nicht berücksichtigten Bietern die Zuschlagsentscheidung, die Gründe der Nichtberücksichtigung des Angebots und den Namen des erstplatzierten Bieters mitteilen. Zudem wird der Auftraggeber über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses informieren. Der Vertrag wird frühestens nach Ablauf von 10 Kalendertagen nach elektronischer Absendung der Mitteilung geschlossen. Die Frist beginnt am Tag nach Absendung der Mitteilung; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an.

8 TERMINPLAN (GEPLANT)

Nachfolgende Termine sind für das Verfahren vorgesehen. Verschiebungen der zeitlichen Vorgaben und Fristen durch den Auftraggeber sind nicht ausgeschlossen und werden den Bietern jeweils zeitnah kommuniziert.

TEILNAHMEWETTBEWERBANFANGENDE
Veröffentlichung der Ausschreibung27.02.2026
Zeitraum zur Einreichung von Bewerberfragen27.02.202616.03.2026
Beantwortung rechtzeitig eingereichter Bewerberfragen02.03.202623.03.2026
Frist für den Antrag auf Teilnahme30.03.2026
ANGEBOTS- UND VERHANDLUNGSPHASEANFANGENDE
Aufforderung zur Angebotsabgabe10.04.2026
Zeitraum zur Einreichung von Bieterfragen10.04.202615.05.2026
Beantwortung von Rückfragen20.04.202622.05.2026
Frist zur Abgabe des schriftlichen Angebots29.05.2026
Öffnung der Angebote01.06.2026
Zusage/Absage zu Bietergesprächen10.06.2026
Bietergespräche29.06.202610.07.2026

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Frist zur Abgabe des überarbeiteten Angebotes31.07.2026
BAFO14.08.2026
Kommunikation Absichtserklärung / Beginn der Stillhaltefrist20.08.2026

Es obliegt dem Bewerber/Bieter die oben genannten Termine zu reservieren und die notwendigen Kapazitäten und Ressourcen einzuplanen.

9 AUSFÜHRUNGSTERMINPLAN (GEPLANT)

Der Auftraggeber strebt die folgenden Meilensteine an:

Planungsphase / Genehmigungsphase Q4.2026 Ausschreibung und Vergabe Gewerke Q1 - Q3 2027 Ausführung ab Q4.2027 Inbetriebnahme Q4.2029 Projektübergabe Q2.2030

10 AUFTRAGSVERGABE UND VERTRAGSUNTERZEICHNUNG

Der Auftraggeber wird vor Ablauf des Angebotsgültigkeitszeitraums den Auftrag an den Bieter vergeben, dessen Angebot bei Abschluss der Vertragsverhandlung als das wirtschaftlichste Angebot ermittelt wurde.

Mit der Angebotsabgabe garantiert der Bieter die Machbarkeit, sowie die technische Funktionsfähigkeit im Sinne der Anforderungen und Ziele der Ausschreibung und der Leistungsspezifika, auch wenn diese in der Ausschreibung nicht ausdrücklich und vollständig angegeben sind.

Sollte der Auftraggeber zu dem Ergebnis kommen, dass das angestrebte Preisniveau am Ende der Ausschreibung nicht erreicht wurde, kann die Verhandlung als nicht erfolgreich erklärt werden. In diesem Fall wird die Verhandlung nicht weitergeführt bzw. das Verfahren aufgehoben.

Die endgültige Entscheidung zugunsten der Realisierung der Projekte und fachspezifischen Themen steht unter Gremienvorbehalt des Auftraggebers.

Schadenersatzansprüche des Auftragnehmers wegen Nichtrealisierung der Projekte und fachspezifischen Themen sind ausgeschlossen.

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