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Anlage Kraftwerk Wyhlen (KWW)
Projekt Ersatz Francismaschinen
Leistungsbeschreibung des
Generalplaners
AUFTRAGGEBER naturenergie hochrhein AG Schönenberger Str. 10 D-79618 Rheinfelden
Auftragsnummer: 1107000133 Projekt-Nr.: 1000360 Projektleiter: Thomas Kohlbrenner
Erstellt am 26.02.2026
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Ersatz Francismaschinen Kraftwerk Wyhlen Leistungsbeschreibung des Generalplaners
Versions- und Änderungsübersicht
| Version | Kurzbeschrieb Änderung gegenüber Vorgängerversion | Ersteller | Geprüft | Verteiler | ||||||||||
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| Dokument erstellt | koh, vogt |
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Ersatz Francismaschinen Kraftwerk Wyhlen Leistungsbeschreibung des Generalplaners
- Leistungsbeschreibung des Generalplaners
Der Auftraggeber plant die umfassende Modernisierung eines bestehenden Wasserkraftwerks am Hochrhein. Das Kraftwerksareal ist teilweise öffentlich zugänglich und wird täglich von Fußgängern, Radfahrern und Besuchern frequentiert. Dadurch ergeben sich erhöhte Anforderungen an Arbeitssicherheit, Baustellenlogistik und Gefährdungsmanagement, insbesondere während des Rückbaus des Francis-Daches1, der bestehenden Turbinen und Generatoren sowie der baulichen Umbauten im Bestand.
Der Generalplaner übernimmt die gesamtverantwortliche Planung der baulichen Maßnahmen (Ingenieurbauwerke) und der maschinentechnischen und elektrotechnischen Komponenten (Technische Ausrüstung), einschließlich der Koordination und Integration aller sicherheitsrelevanten Belange.
Zu den zentralen Aufgaben gehören insbesondere:
• Planung der baulichen Umbauten und Modernisierung der wasserbaulichen Anlagen
• Planung und Integration der neuen Turbinen, Generatoren und technischen Systeme
• Vollumfängliche Sicherheits-, Gesundheits- und Baustellenlogistikplanung, insbesondere im laufenden Betrieb und unter Publikumsverkehr
• Koordination aller Gewerke, Fachplaner und Hersteller
• Begleitung der Montage, Inbetriebnahme und Wirkungsgradnachweise der hydraulischen Maschinen
• Erstellung eines Sicherheits- und Absperrkonzeptes für den öffentlich zugänglichen Bereich
Der Generalplaner soll eine vollständige, integrale Planung erbringen, die dem Auftraggeber ermöglicht, die Bauleistungen und die maschinentechnischen Leistungen, ohne zusätzliche planerische Ergänzungen zu beauftragen und durchzuführen.
Für die Strukturierung der komplexen Planungsleistungen werden, wie in der VDI 4620 „Wasserkraftanlagen – Technik und Planung“ vorgesehen, die Leistungsphasen der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) herangezogen. Die VDI 4620 nennt für die einzelnen Leistungsphasen beispielhafte Planungsinhalte, die je nach Anwendbarkeit übernommen und projektspezifisch ergänzt werden.
Wasserkraftanlagen werden in der HOAI grundsätzlich den Ingenieurbauwerken zugeordnet. Für die maschinentechnischen Anlagen gilt das Leistungsbild Technische Ausrüstung. Die HOAI benennt in Anlage 12 (Ingenieurbauwerke) und Anlage 15 (Technische Ausrüstung) Beispiele für Grundleistungen und besondere Leistungen.
Für die Beschreibung der zu erbringenden Planungsleistungen zur Erneuerung der Francis-Maschinensätze im Kraftwerk Wyhlen werden die Leistungsbilder der HOAI sowie die VDI-Richtlinie 4620 zugrunde gelegt.
Tabelle 1 enthält den Entwurf des derzeit bekannten gewünschten Leistungsumfangs für die Planungsleistungen. Die Leistungsphasen orientieren sich an der HOAI. Die Planungsinhalte wurden
1 Das Francis-Dach ist eine komplexe Struktur, welche die Rechenreinigung des Francis Feinrechens, die Überdachung und das oberwasserseitige Einspunden der Turbinen in einem Bauwerk vereint.
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den HOAI-Anlagen sowie der VDI 4620 entnommen und durch projektspezifische Anforderungen des Auftraggebers ergänzt. Die Auflistung ist nicht abschließend.
In der Tabelle werden für die Gewerke folgende Klassifizierungen verwendet:
• TA: Technische Ausrüstung
• IBW: Ingenieurbauwerk
• Allg: Allgemeine für alle Gewerke gleichbedeutend gültig
Die Verschiedenen Leistungsarten sind nach der Herkunft ihrer Beschreibung eingeteilt:
• G: Grundleistung gemäss HOAI
• B: Besondere Leistung gemäss HOAI
• ZL: Zusatzleistung gemäß Auftraggeber
• V: Leistung nach Definition VDI4620
Tabelle 1: Planungsleistungen
| HPL | kreweG | trasgnutsieL | Leistungsbeschreibung |
|---|---|---|---|
| 1 | TA | ZL | Klärung Anforderungen an KKS |
| 1 | TA | V | Auswertung des hydraulischen Energiepotentials aus den Abflussmessungen |
| 1 | TA | G | Ermitteln der Planungsrandbedingungen und Beraten zum Leistungsbedarf und gegebenenfalls zur technischen Erschließung |
| 1 | TA | G | Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse |
| 1 | TA | B | Mitwirken bei der Bedarfsplanung für komplexe Nutzungen zur Analyse der Bedürfnisse, Ziele und einschränkenden Gegebenheiten (Kosten-, Termine und andere Rahmenbedingungen) des Bauherrn und wichtiger Beteiligter |
| 1 | IBW | G | Ermitteln der Planungsrandbedingungen sowie Beraten zum gesamten Leistungsbedarf |
| 1 | IBW | G | Formulieren von Entscheidungshilfen für die Auswahl anderer an der Planung fachlich Beteiligter |
| 1 | IBW | G | Klären der Aufgabenstellung auch auf dem Gebiet der Tragwerksplanung |
| 1 | IBW | G | Ortsbesichtigung |
| 1 | IBW | G | Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse |
| 1 | Allg | ZL | Klärung und Aufnahme der Schnittstellenprojekte (Rechenreinigung) |
| 1 | Allg | ZL | Sichtung der bestehenden Tragwerksplanung insbesondere in Bezug auf die hydraulischen Gegebenheiten bei Kammerentleerungen |
| 1 | Allg | ZL | Material-, Schadens- und Schadstoffanalysen |
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| 1 | Allg | ZL | Digitalisierung und Verifizierung der Bestandspläne anhand 3D Scans, Zeichnerische Darstellung des relevanten Bestandes. Virtuelle Darstellung des Gebäudemodells BMI |
|---|---|---|---|
| 1 | Allg | ZL | Klärung sämtlicher für dieses Projekt relevanten internen und externen Schnittstellen |
| 1 | Allg | ZL | Denkmalschutzrechtliche Dokumentation des Bestandsgebäudes |
| 1 | Allg | ZL | Klären der Aufgabenstellung aufgrund der Vorgaben oder der Bedarfsplanung des Auftraggebers inklusive Einarbeitung in die Vorstudien und Bestandsdokumente. Klärung und Ausarbeitung der Nächsten Schritte aus dem Bericht «Weiterführende Untersuchungen KW Wyhlen» |
| 1 | Allg | ZL | Aufnahme der relevanten verkehr technischen Gegebenheiten vor Ort |
| 1 | Allg | ZL | Erfassen der Baugrund- und Grundwasserverhältnisse. Hydrographische Vermessung (Echolot) im Nahbereich von Einlaufbauwerk und Unterwasserkanal. |
| 1 | Allg | V | Beurteilung Feststofftrieb |
| 1 | Allg | V | Kostenschätzung des Gesamtvorhabens |
| 1 | Allg | V | Erfassung der bestehenden Infrastruktur und Verkehrsführung |
| 1 | Allg | V | Klärung der rechtlichen Randbedingungen; Wasserbuch, Konzessionen |
| 2 | TA | G | Analysieren der Grundlagen; Mitwirken beim Abstimmen der Leistungen mit den Planungsbeteiligten |
| 2 | TA | G | Erarbeiten eines Planungskonzepts, dazu gehören zum Beispiel: Vordimensionieren der Systeme und maßbestimmenden Anlagenteile, Untersuchen von alternativen Lösungsmöglichkeiten bei gleichen Nutzungsanforderungen einschließlich Wirtschaftlichkeitsvorbetrachtung, zeichnerische Darstellung zur Integration in die Objektplanung unter Berücksichtigung exemplarischer Details, Angaben zum Raumbedarf |
| 2 | TA | G | Aufstellen eines Funktionsschemas bzw. Prinzipschaltbildes für jede Anlage |
| 2 | TA | G | Klären und Erläutern der wesentlichen fachübergreifenden Prozesse, Randbedingungen und Schnittstellen, Mitwirken bei der Integration der technischen Anlagen |
| 2 | TA | G | Vorverhandlungen mit Behörden über die Genehmigungsfähigkeit und mit den zu beteiligenden Stellen zur Infrastruktur |
| 2 | TA | G | Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse |
| 2 | TA | B | Erstellen des technischen Teils eines Raumbuches |
| 2 | TA | B | Durchführen von Versuchen und Modellversuchen |
| 2 | IBW | ZL | Vermessen des Geländes nach Lage und Höhe |
| 2 | IBW | G | Analysieren der Grundlagen |
| 2 | IBW | G | Abstimmen der Zielvorstellungen auf die öffentlich-rechtlichen Randbedingungen sowie Planungen Dritter |
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| 2 | IBW | G | Untersuchen von Lösungsmöglichkeiten mit ihren Einflüssen auf bauliche und konstruktive Gestaltung, Zweckmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit unter Beachtung der Umweltverträglichkeit |
|---|---|---|---|
| 2 | IBW | G | Beschaffen und Auswerten amtlicher Karten |
| 2 | IBW | G | Erarbeiten eines Planungskonzepts einschließlich Untersuchung der alternativen Lösungsmöglichkeiten nach gleichen Anforderungen mit zeichnerischer Darstellung und Bewertung unter Einarbeitung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter |
| 2 | IBW | G | Klären und Erläutern der wesentlichen fachspezifischen Zusammenhänge, Vorgänge und Bedingungen |
| 2 | IBW | G | Vorabstimmen mit Behörden und anderen an der Planung fachlich Beteiligten über die Genehmigungsfähigkeit, gegebenenfalls Mitwirken bei Verhandlungen über die Bezuschussung und Kostenbeteiligung |
| 2 | IBW | G | Mitwirken beim Erläutern des Planungskonzepts gegenüber Dritten an bis zu zwei Terminen |
| 2 | IBW | G | Überarbeiten des Planungskonzepts nach Bedenken und Anregungen |
| 2 | IBW | G | Kostenschätzung, Vergleich mit den finanziellen Rahmenbedingungen |
| 2 | IBW | G | Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse |
| 2 | IBW | B | Erstellen von Leitungsbestandsplänen |
| 2 | IBW | B | vertiefte Untersuchungen zum Nachweis von Nachhaltigkeitsaspekten |
| 2 | IBW | B | Anfertigen von Nutzen-Kosten-Untersuchungen |
| 2 | IBW | B | Beschaffen von Auszügen aus Grundbuch, Kataster und anderen amtlichen Unterlagen |
| 2 | Allg | V | Verfeinerung der Kostenschätzungen nach DIN 276 und Terminplanung |
| 2 | Allg | V | Vorgespräche mit Behörden |
| 2 | Allg | V | Einholen eines gewässerökologischen und fischbiologischen Gutachtens |
| 2 | Allg | V | Ermittlung von Betriebsrelevanten Risiken (z. Bsp. Hochwasser, Feststofftrieb, Erdbebensicherheit) |
| 2 | Allg | V | Abschätzung von Körper- und Luftschallemissionen |
| 3 | TA | G | Durcharbeiten des Planungskonzepts (stufenweise Erarbeitung einer Lösung) unter Berücksichtigung aller fachspezifischen Anforderungen sowie unter Beachtung der durch die Objektplanung integrierten Fachplanungen, bis zum vollständigen Entwurf |
| 3 | TA | G | Festlegen aller Systeme und Anlagenteile |
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| 3 | TA | G | Berechnen und Bemessen der technischen Anlagen und Anlagenteile, Abschätzen von jährlichen Bedarfswerten (z. B. Nutz-, End- und Primärenergiebedarf) und Betriebskosten; Abstimmen des Platzbedarfs für technische Anlagen und Anlagenteile; Zeichnerische Darstellung des Entwurfs in einem mit dem Objektplaner abgestimmten Ausgabemaßstab mit Angabe maßbestimmender Dimensionen. Fortschreiben und Detaillieren der Funktions- und Strangschemata der Anlagen; Auflisten aller Anlagen mit technischen Daten und Angaben zum Beispiel für Energiebilanzierungen; Anlagenbeschreibungen mit Angabe der Nutzungsbedingungen |
|---|---|---|---|
| 3 | TA | G | Übergeben der Berechnungsergebnisse an andere Planungsbeteiligte zum Aufstellen vorgeschriebener Nachweise; Angabe und Abstimmung der für die Tragwerksplanung notwendigen Angaben über Durchführungen und Lastangaben (ohne Anfertigen von Schlitz- und Durchführungsplänen) |
| 3 | TA | G | Verhandlungen mit Behörden und mit anderen zu beteiligenden Stellen über die Genehmigungsfähigkeit |
| 3 | TA | G | Kostenberechnung nach DIN 276 (3. Ebene) und Terminplanung |
| 3 | TA | G | Kostenkontrolle durch Vergleich der Kostenberechnung mit der Kostenschätzung |
| 3 | TA | G | Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse |
| 3 | TA | B | Erarbeiten von besonderen Daten für die Planung Dritter, zum Beispiel für Stoffbilanzen, Kühlkreisläufe etc. |
| 3 | TA | B | Detaillierte Betriebskostenberechnung für die ausgewählte Anlage |
| 3 | TA | B | Berechnung von Lebenszykluskosten |
| 3 | TA | B | Aufstellen einer gewerkeübergreifenden Brandschutzmatrix |
| 3 | TA | B | Fortschreiben des technischen Teils des Raumbuches |
| 3 | TA | B | Auslegung der technischen Systeme bei Ingenieurbauwerken nach Maschinenrichtlinie |
| 3 | TA | B | Anfertigen von Ausschreibungszeichnungen bei Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm |
| 3 | TA | B | Mitwirken bei einer vertieften Kostenberechnung |
| 3 | TA | B | Simulationen zur Prognose des Verhaltens von Gebäuden, Bauteilen, Räumen und Freiräumen |
| 3 | IBW | G | Erarbeiten des Entwurfs auf Grundlage der Vorplanung durch zeichnerische Darstellung im erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad unter Berücksichtigung aller fachspezifischen Anforderungen, Bereitstellen der Arbeitsergebnisse als Grundlage für die anderen an der Planung fachlich Beteiligten sowie Integration und Koordination der Fachplanungen |
| 3 | IBW | G | Erläuterungsbericht unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter |
| 3 | IBW | G | fachspezifische Berechnungen ausgenommen Berechnungen aus anderen Leistungsbildern |
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| 3 | IBW | G | Mitwirken beim Erläutern des vorläufigen Entwurfs gegenüber Dritten an bis zu drei Terminen, Überarbeiten des vorläufigen Entwurfs auf Grund von Bedenken und Anregungen |
|---|---|---|---|
| 3 | IBW | G | Vorabstimmen der Genehmigungsfähigkeit mit Behörden und anderen an der Planung fachlich Beteiligten |
| 3 | IBW | G | Kostenberechnung einschließlich zugehöriger Mengenermittlung, Vergleich der Kostenberechnung mit der Kostenschätzung |
| 3 | IBW | G | Ermitteln der wesentlichen Bauphasen unter Berücksichtigung der Verkehrslenkung und der Aufrechterhaltung des Betriebes während der Bauzeit |
| 3 | IBW | G | Bauzeiten- und Kostenplan |
| 3 | IBW | G | Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse |
| 3 | IBW | B | Fortschreiben von Nutzen-Kosten-Untersuchungen |
| 3 | Allg | ZL | Erarbeiten eines Verkehrsführungskonzeptes |
| 3 | Allg | ZL | Erarbeiten des Baustellenkonzeptes inklusive Sicherheitskonzept, Staubschutz (Bestandsanlage) und notwendiger Infrastruktur |
| 3 | Allg | V | Zusammenführen der Fachplanung für Maschinentechnik, Elektrotechnik, Stahlwasserbau, Hoch- und Tiefbau |
| 3 | Allg | V | Begleitung von Modellversuchen |
| 3 | Allg | V | Erarbeiten von ökologischen Schutzkonzepten unter Beachtung der Wirtschaftlichkeit und der Betriebssicherheit |
| 4 | TA | G | Erarbeiten und Zusammenstellen der Vorlagen und Nachweise für öffentlich- rechtliche Genehmigungen oder Zustimmungen einschließlich der Anträge auf Ausnahmen oder Befreiungen sowie Mitwirken bei Verhandlungen mit Behörden |
| 4 | TA | G | Vervollständigen und Anpassen der Planungsunterlagen, Beschreibungen und Berechnungen |
| 4 | IBW | G | Erarbeiten und Zusammenstellen der Unterlagen für die erforderlichen öffentlich- rechtlichen Verfahren oder Genehmigungsverfahren einschließlich der Anträge auf Ausnahmen und Befreiungen, Aufstellen des Bauwerksverzeichnisses unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter |
| 4 | IBW | G | Vervollständigen und Anpassen der Planungsunterlagen, Beschreibungen und Berechnungen unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter |
| 4 | IBW | G | Abstimmen mit Behörden |
| 4 | IBW | G | Mitwirken in Genehmigungsverfahren einschließlich der Teilnahme an bis zu vier Erläuterungs-, Erörterungsterminen |
| 4 | IBW | G | Mitwirken beim Abfassen von Stellungnahmen zu Bedenken und Anregungen in bis zu zehn Kategorien |
| 4 | IBW | B | Mitwirken bei der Beschaffung der Zustimmung von Betroffenen |
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| 5 | TA | G | Erarbeiten der Ausführungsplanung auf Grundlage der Ergebnisse der Leistungsphasen 3 und 4 (stufenweise Erarbeitung und Darstellung der Lösung) unter Beachtung der durch die Objektplanung integrierten Fachplanungen bis zur ausführungsreifen Lösung |
|---|---|---|---|
| 5 | TA | G | Fortschreiben der Berechnungen und Bemessungen zur Auslegung der technischen Anlagen und Anlagenteile; Zeichnerische Darstellung der Anlagen in einem mit dem Objektplaner abgestimmten Ausgabemaßstab und Detaillierungsgrad einschließlich Dimensionen (keine Montage- oder Werkstattpläne); Anpassen und Detaillieren der Funktions- und Strangschemata der Anlagen bzw. der GA-Funktionslisten; Abstimmen der Ausführungszeichnungen mit dem Objektplaner und den übrigen Fachplanern |
| 5 | TA | G | Anfertigen von Schlitz- und Durchbruchsplänen |
| 5 | TA | G | Fortschreibung des Terminplans |
| 5 | TA | G | Fortschreiben der Ausführungsplanung auf den Stand der Ausschreibungsergebnisse und der dann vorliegenden Ausführungsplanung des Objektplaners, Übergeben der fortgeschriebenen Ausführungsplanung an die ausführenden Unternehmen |
| 5 | TA | G | Prüfen und Anerkennen der Montage- und Werkstattpläne der ausführenden Unternehmen auf Übereinstimmung mit der Ausführungsplanung |
| 5 | TA | B | Prüfen und Anerkennen von Schalplänen des Tragwerksplaners auf Übereinstimmung mit der Schlitz- und Durchbruchsplanung |
| 5 | TA | B | Anfertigen von Plänen für Anschlüsse von beigestellten Betriebsmitteln und Maschinen (Maschinenanschlussplanung) mit besonderem Aufwand (zum Beispiel bei Produktionseinrichtungen) |
| 5 | TA | B | Mitwirkung bei Detailplanungen mit besonderem Aufwand, zum Beispiel Darstellung von Wandabwicklungen in hochinstallierten Bereichen |
| 5 | TA | B | Anfertigen von allpoligen Stromlaufplänen |
| 5 | IBW | G | Erarbeiten der Ausführungsplanung auf Grundlage der Ergebnisse der Leistungsphasen 3 und 4 unter Berücksichtigung aller fachspezifischen Anforderungen und Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter bis zur ausführungsreifen Lösung |
| 5 | IBW | G | Zeichnerische Darstellung, Erläuterungen und zur Objektplanung gehörige Berechnungen mit allen für die Ausführung notwendigen Einzelangaben einschließlich Detailzeichnungen in den erforderlichen Maßstäben |
| 5 | IBW | G | Bereitstellen der Arbeitsergebnisse als Grundlage für die anderen an der Planung fachlich Beteiligten und Integrieren ihrer Beiträge bis zur ausführungsreifen Lösung |
| 5 | IBW | G | Vervollständigen der Ausführungsplanung während der Objektausführung |
| 5 | IBW | B | Objektübergreifende, integrierte Bauablaufplanung |
| 5 | IBW | B | Koordination des Gesamtprojekts |
| 5 | IBW | B | Aufstellen von Ablauf- und Netzplänen |
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| 5 | IBW | B | Planen von Anlagen der Verfahrens- und Prozesstechnik für Ingenieurbauwerke gemäß § 41 Nummer 1 bis 3 und 5, die dem Auftragnehmer übertragen werden, der auch die Grundleistungen für die jeweiligen Ingenieurbauwerke erbringt. |
|---|---|---|---|
| 5 | Allg | ZL | Virtuelle 3D Darstellung und Simulation der Gesamtanlage |
| 6 | TA | G | Ermitteln von Mengen als Grundlage für das Aufstellen von Leistungsverzeichnissen in Abstimmung mit Beiträgen anderer an der Planung fachlich Beteiligter |
| 6 | TA | G | Aufstellen der Vergabeunterlagen, insbesondere mit Leistungsverzeichnissen nach Leistungsbereichen, einschließlich der Wartungsleistungen auf Grundlage bestehender Regelwerke |
| 6 | TA | G | Mitwirken beim Abstimmen der Schnittstellen zu den Leistungsbeschreibungen der anderen an der Planung fachlich Beteiligten |
| 6 | TA | G | Ermitteln der Kosten auf Grundlage der vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnisse |
| 6 | TA | G | Kostenkontrolle durch Vergleich der vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnisse mit der Kostenberechnung |
| 6 | TA | G | Zusammenstellen der Vergabeunterlagen |
| 6 | TA | B | Erarbeiten der Wartungsplanung und -organisation |
| 6 | IBW | G | Ermitteln von Mengen nach Einzelpositionen unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter |
| 6 | IBW | G | Aufstellen der Vergabeunterlagen, insbesondere Anfertigen der Leistungsbeschreibungen mit Leistungsverzeichnissen sowie der Besonderen Vertragsbedingungen |
| 6 | IBW | G | Abstimmen und Koordinieren der Schnittstellen zu den Leistungsbeschreibungen der anderen an der Planung fachlich Beteiligten |
| 6 | IBW | G | Festlegen der wesentlichen Ausführungsphasen |
| 6 | IBW | G | Ermitteln der Kosten auf Grundlage der vom Planer (Entwurfsverfasser) bepreisten Leistungsverzeichnisse |
| 6 | IBW | G | Kostenkontrolle durch Vergleich der vom Planer (Entwurfsverfasser) bepreisten Leistungsverzeichnisse mit der Kostenberechnung |
| 6 | IBW | G | Zusammenstellen der Vergabeunterlagen |
| 6 | IBW | B | detaillierte Planung von Bauphasen bei besonderen Anforderungen |
| 6 | Allg | ZL | Definition von Anforderungen an Schulungsunterlagen und Konzepte, Training vor IBS |
| 7 | TA | G | Einholen von Angeboten |
| 7 | TA | G | Prüfen und Werten der Angebote, Aufstellen der Preisspiegel nach Einzelpositionen, Prüfen und Werten der Angebote für zusätzliche oder geänderte Leistungen der ausführenden Unternehmen und der Angemessenheit der Preise |
| 7 | TA | G | Führen von Bietergesprächen |
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| 7 | TA | G | Vergleichen der Ausschreibungsergebnisse mit den vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnissen und der Kostenberechnung |
|---|---|---|---|
| 7 | TA | G | Erstellen der Vergabevorschläge, Mitwirken bei der Dokumentation der Vergabeverfahren |
| 7 | TA | G | Zusammenstellen der Vertragsunterlagen bei der Auftragserteilung |
| 7 | TA | B | Prüfen und Werten von Nebenangeboten |
| 7 | TA | B | Mitwirken bei der Prüfung von bauwirtschaftlich begründeten Angeboten (Claimabwehr) |
| 7 | IBW | G | Einholen von Angeboten |
| 7 | IBW | G | Prüfen und Werten der Angebote, Aufstellen des Preisspiegels, |
| 7 | IBW | G | Abstimmen und Zusammenstellen der Leistungen der fachlich Beteiligten, die an der Vergabe mitwirken |
| 7 | IBW | G | Führen von Bietergesprächen |
| 7 | IBW | G | Erstellen der Vergabevorschläge, Dokumentation des Vergabeverfahrens |
| 7 | IBW | G | Zusammenstellen der Vertragsunterlagen |
| 7 | IBW | G | Vergleichen der Ausschreibungsergebnisse mit den vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnissen und der Kostenberechnung |
| 7 | IBW | G | Mitwirken bei der Auftragserteilung |
| 7 | IBW | B | Prüfen und Werten von Nebenangeboten |
| 8 | TA | G | Fachtechnische Abnahme der Leistungen auf Grundlage der vorgelegten Dokumentation, Erstellung eines Abnahmeprotokolls, Feststellen von Mängeln und Erteilen einer Abnahmeempfehlung |
| 8 | TA | G | Überwachen der Ausführung des Objekts auf Übereinstimmung mit der öffentlich- rechtlichen Genehmigung oder Zustimmung, den Verträgen mit den ausführenden Unternehmen, den Ausführungsunterlagen, den Montage- und Werkstattplänen, den einschlägigen Vorschriften und den Allg anerkannten Regeln der Technik |
| 8 | TA | G | Mitwirken bei der Koordination der am Projekt Beteiligten |
| 8 | TA | G | Aufstellen, Fortschreiben und Überwachen des Terminplans (Balkendiagramm) |
| 8 | TA | G | Dokumentation des Bauablaufs (Bautagebuch) |
| 8 | TA | G | Prüfen und Bewerten der Notwendigkeit geänderter oder zusätzlicher Leistungen der Unternehmer und der Angemessenheit der Preise |
| 8 | TA | G | Gemeinsames Aufmaß mit den ausführenden Unternehmen |
| 8 | TA | G | Rechnungsprüfung in rechnerischer und fachlicher Hinsicht mit Prüfen und Bescheinigen des Leistungsstandes anhand nachvollziehbarer Leistungsnachweise |
| 8 | TA | G | Kostenkontrolle durch Überprüfen der Leistungsabrechnungen der ausführenden Unternehmen im Vergleich zu den Vertragspreisen und dem Kostenanschlag |
| 8 | TA | G | Kostenfeststellung |
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| 8 | TA | G | Mitwirken bei Leistungs- u. Funktionsprüfungen |
|---|---|---|---|
| 8 | TA | G | Antrag auf behördliche Abnahmen und Teilnahme daran |
| 8 | TA | G | Prüfung der übergebenen Revisionsunterlagen auf Vollzähligkeit, Vollständigkeit und stichprobenartige Prüfung auf Übereinstimmung mit dem Stand der Ausführung |
| 8 | TA | G | Auflisten der Verjährungsfristen der Ansprüche auf Mängelbeseitigung |
| 8 | TA | G | Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme festgestellten Mängel |
| 8 | TA | G | Systematische Zusammenstellung der Dokumentation, der zeichnerischen Darstellungen und rechnerischen Ergebnisse des Objekts |
| 8 | TA | B | Durchführen von Leistungsmessungen und Funktionsprüfungen |
| 8 | TA | B | Werksabnahmen |
| 8 | TA | B | Fortschreiben der Ausführungspläne (zum Beispiel Grundrisse, Schnitte, Ansichten) bis zum Bestand |
| 8 | TA | B | Erstellen von Rechnungsbelegen anstelle der ausführenden Firmen, zum Beispiel Aufmaß |
| 8 | TA | B | Schlussrechnung (Ersatzvornahme) |
| 8 | TA | B | Erstellen fachübergreifender Betriebsanleitungen (zum Beispiel Betriebshandbuch, Reparaturhandbuch) oder computer-aided Facility Management-Konzepte |
| 8 | TA | B | Planung der Hilfsmittel für Reparaturzwecke |
| 8 | IBW | G | Aufsicht über die örtliche Bauüberwachung, Koordinierung der an der Objektüberwachung fachlich Beteiligten, einmaliges Prüfen von Plänen auf Übereinstimmung mit dem auszuführenden Objekt und Mitwirken bei deren Freigabe |
| 8 | IBW | G | Aufstellen, Fortschreiben und Überwachen eines Terminplans (Balkendiagramm) |
| 8 | IBW | G | Veranlassen und Mitwirken beim Inverzugsetzen der ausführenden Unternehmen |
| 8 | IBW | G | Kostenfeststellung, Vergleich der Kostenfeststellung mit der Auftragssumme |
| 8 | IBW | G | Abnahme von Bauleistungen, Leistungen und Lieferungen unter Mitwirkung der örtlichen Bauüberwachung und anderer an der Planung und Objektüberwachung fachlich Beteiligter, Feststellen von Mängeln, Fertigung einer Niederschrift über das Ergebnis der Abnahme |
| 8 | IBW | G | Überwachen der Prüfungen der Funktionsfähigkeit der Anlagenteile und der Gesamtanlage |
| 8 | IBW | G | Antrag auf behördliche Abnahmen und Teilnahme daran |
| 8 | IBW | G | Übergabe des Objekts |
| 8 | IBW | G | Auflisten der Verjährungsfristen der Mängelansprüche |
| 8 | IBW | G | Zusammenstellen und Übergeben der Dokumentation des Bauablaufs, der Bestandsunterlagen und der Wartungsvorschriften |
| 8 | IBW | B | Kostenkontrolle |
| 8 | IBW | B | Prüfen von Nachträgen |
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| 8 | IBW | B | Erstellen eines Bauwerksbuchs |
|---|---|---|---|
| 8 | IBW | B | Erstellen von Bestandsplänen |
| 8 | IBW | B | Örtliche Bauüberwachung: Plausibilitätsprüfung der Absteckung |
| 8 | IBW | B | Örtliche Bauüberwachung: Überwachen der Ausführung der Bauleistungen: Mitwirken beim Einweisen des Auftragnehmers in die Baumaßnahme (Bauanlaufbesprechung) |
| 8 | IBW | B | Örtliche Bauüberwachung: Überwachen der Ausführung der Bauleistungen: Überwachen der Ausführung des Objektes auf Übereinstimmung mit den zur Ausführung freigegebenen Unterlagen, dem Bauvertrag und den Vorgaben des Auftraggebers |
| 8 | IBW | B | Örtliche Bauüberwachung: Überwachen der Ausführung der Bauleistungen: Prüfen und Bewerten der Berechtigung von Nachträgen |
| 8 | IBW | B | Örtliche Bauüberwachung: Überwachen der Ausführung der Bauleistungen: Durchführen oder Veranlassen von Kontrollprüfungen |
| 8 | IBW | B | Örtliche Bauüberwachung: Überwachen der Ausführung der Bauleistungen: Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme der Leistungen festgestellten Mängel |
| 8 | IBW | B | Örtliche Bauüberwachung: Überwachen der Ausführung der Bauleistungen: Dokumentation des Bauablaufs |
| 8 | IBW | B | Örtliche Bauüberwachung: Mitwirken beim Aufmaß mit den ausführenden Unternehmen und Prüfen der Aufmaße |
| 8 | IBW | B | Örtliche Bauüberwachung: Mitwirken bei behördlichen Abnahmen |
| 8 | IBW | B | Örtliche Bauüberwachung: Mitwirken bei der Abnahme von Leistungen und Lieferungen |
| 8 | IBW | B | Örtliche Bauüberwachung: Rechnungsprüfung, Vergleich der Ergebnisse der Rechnungsprüfungen mit der Auftragssumme |
| 8 | IBW | B | Örtliche Bauüberwachung: Mitwirken beim Überwachen der Prüfung der Funktionsfähigkeit der Anlagenteile und der Gesamtanlage |
| 8 | Allg | ZL | Örtliche Bauüberwachung: Überwachen der Ausführung von Tragwerken und statisch relevanter Vorgänge; (Spunden, Trockenlegen etc.) |
| 8 | Allg | ZL | Örtliche Bauleitung mit Koordination aller am Bau Beteiligten |
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| 8 | Allg | ZL | Örtliche Bauüberwachung: Sicherstellung Arbeitsschutz |
|---|---|---|---|
| 8 | Allg | ZL | Örtliche Bauüberwachung: Sicherstellung Umweltschutz |
| 8 | Allg | ZL | Örtliche Bauüberwachung: Schutz der produzierenden Anlagen von Baustellenemissionen sicherstellen. (Staub, Wasser, Schadstoffe, etc.) |
| 8 | Allg | ZL | Örtliche Bauüberwachung: Integration der Neuanlage in den produzierenden Bestand |
| 8 | Allg | ZL | Örtliche Bauüberwachung: Sicherstellung Objektschutz |
| 8 | Allg | ZL | Örtliche Bauüberwachung: Sicherstellung Verkehrssicherungspflicht und Verkehrsführung |
| 8 | Allg | ZL | Durchführung der Abnahmen mit dem Auftraggeber |
| 8 | Allg | V | Vierwöchiger Probebetrieb mit Abnahme |
| 9 | Allg | ZL | Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist |
| 9 | Allg | V | Fachliche Bewertung der innerhalb der Verjährungsfristen für Gewährleistungsansprüche festgestellten Mängel, längstens jedoch bis zum Ablauf von fünf Jahren seit Abnahme der Leistung, einschließlich notwendiger Begehungen |
| 9 | Allg | V | Objektbegehung zur Mängelfeststellung vor Ablauf der Verjährungsfristen für Mängelansprüche gegenüber den ausführenden Unternehmen |
| 9 | Allg | V | Mitwirken bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen |
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