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Der Oberbürgermeister
Amt für Baurecht und
DUfSBURG
betrieblichen Umweltschutz
am Rhein Untere Bodenschutzbehörd^
63 • Stadtverwaltung Duisburg • 47049 Duisburg
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Bau- und Uegenscliaftsbetrieb NRW Niederlassung Duisburg Duisburg Baumanagement Land Verwaltungsvermögen Herrn J. Hoffmarck Am Siberpalais 1 Eingang 22. Juli 2026
47057 Duisburg zur weiteren Veranlassung
m Co t.
Datum 20.07.2026
Ihre Nachricht vom Ihr Zeichen Mein Zeichen Auskunft erteilt 02.07.2026 63-12 AV 206529 Frau Volkmann-Umierski
Zimmer Telefon Telefax E-Mail 1304 0203/283-984555 0203/283-7094688 a.volkmann-umierski@stadt-duisburg.de
Grundstück: Amtsgerichtsstraße 36 Gemarkung: Ruhrort, Flur: 2, Flurstück: 462
Auskunft aus dem Kataster über Altlasten und schädlichen Bodenveränderun- gen
Sehr geehrter Herr Hoffmarck,
das angefragte Flurstück 462 ist im Kataster über Altlasten und schädlichen Boden- Veränderungen der Stadt Duisburg unter der Bezeichnung AA 0645 als Altablagerung
vermerkt.
Bei derAltablagerung AA 0645, handelt es sich um eine Tongrube, die vermutlich mit technogenen Substanzen verfüllt wurde. Untersuchungsergebnisse liegen mir nicht
vor.
Friedrich-Wilhelm-Str. 96 Internet: www.duisbura.de Call Duisburg . Duisburg Bank: Sparkasse Duisburg, IBAN: DE05 3505 0000 0200 2004 00 02039400,0 Öffnungszeiten: Weitere Hinweise für Menschen mit Behinderungen und Montag bis Freitag, nach Absprache Bankverbindungen finden Sie auf duisburg.de/hinweise Servicetelefon der Stadt
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Hinweis zu siedlungsbedingt erhöhten Schadstoffgehalten in Oberböden
Bei der Erstellung der Bodenbelastungskarte wurden für einen großen Bereich des Stadtgebietes siedlungsbedingt erhöhte Schadstoffgehalte in den Oberböden festge- stellt, welche die Vorsorgewerte und teilweise auch die Prüfwerte der Bundes-Boden- schutzverordnung überschreiten.
Das von Ihnen angefragte Grundstück liegt in diesem Bereich. Eine Gefährdung geht von diesen siedlungsbedingt erhöhten Schadstoffgehalten im vorliegenden Fall aber nicht aus. Die in einem Maßnahmen- und Bewertungskonzept für Duisburg abgeleite- ten Beurteilungswerte, bei deren Uberschreitung Maßnahmen zurGefahrenabwehrer- förderlich werden, werden nicht überschritten.
Unbeschadet dessen besteht bei der Gartennutzung die Möglichkeit, die Aufnahme von Schadstoffen aus Gründen der Vorsorge zu reduzieren. Die aktuellen Handlungs- empfehlungen finden Sie unter www.duisbum.de/handtungsempfehluncien.
Bitte beachten Sie, dass eine abschließende Aussage über die Bodenbelastung auf einem bestimmten Grundstück nur auf der Basis gezielter Untersuchungen auf dem jeweiligen Grundstück erfolgen kann.
Hinweis zur Grundwasserbeschaffenheit
In weiten Teilen des Duisburger Stadtgebiets werden im Grundwasser die Geringfü-
gigkeitsschwellenwerte (GFS-Werte) der Bund-/Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) für verschiedene Schadstoffe überschritten.
Hinsichtlich der privaten Nutzung des Grundwassers durch Gartenbrunnen wird daher
auf die zur Verfügung stehenden Informationen zu bekannten Schadstofffahnen und
Hintergrundbelastungen des Grundwassers unter www.duisburo.de/qrundwasserbe-
schaffenheit und die bestehende Anzeigepflicht für die Bohrung von Gartenbrunnen
bei der Unteren Wasserbehörde verwiesen.
Das in Gartenbrunnen zur privaten Nutzung geförderte Grundwasser ist KEIN Trink-
wasser und sollte grundsätzlich auch nicht zum Befüllen von Swimmingpools genutzt
werden, da es im Gegensatz zur umfangreichen Überwachung des Leitungswassers
keiner geregelten Kontrolle unterliegt.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
-^. _,
A. Volkmann-Umierski