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Projektnummer: 40-11-1246-25-003
Vergabenummer: 020-26-00213
Bestellnummer: siehe Vertrag
Anlage 3: Leistungsbeschreibung
C
Leistungsbeschreibung für die Fachplanung Technische Ausrüstung (F2)
Leistungsphase 1: Grundlagenermittlung
Grundleistungen
a) Klären der Aufgabenstellung aufgrund der Vorgaben oder der Bedarfsplanung des Auftraggebers im Benehmen mit dem Objektplaner b) Ermitteln der Planungsrandbedingungen und Beraten zum Leistungsbedarf und gegebenenfalls zur technischen Erschließung c) Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse
Besondere Leistungen
Mitwirken bei der Bedarfsplanung für komplexe Nutzungen zur Analyse der Bedürfnisse, Ziele
und einschränkenden Gegebenheiten (Kosten-, Termine und andere Rahmenbedingungen)
des Bauherrn und wichtiger Beteiligter
Bestandsaufnahme, zeichnerische Darstellung und Nachrechnen vorhandener Anlagen und
Anlagenteile
Datenerfassung, Analysen und Optimierungsprozesse im Bestand
Durchführen von Verbrauchsmessungen
Endoskopische Untersuchungen
Mitwirken bei der Ausarbeitung von Auslobungen und bei Vorprüfungen für
Planungswettbewerbe
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Leistungsphase 2: Vorplanung (Projekt- und Planungsvorbereitung)
Grundleistungen
a) Analysieren der Grundlagen. Mitwirken beim Abstimmen der Leistungen mit den Planungsbeteiligten b) Erarbeiten eines Planungskonzepts, dazu gehören zum Beispiel: Vordimensionieren der Systeme und maßbestimmenden Anlagenteile, Untersuchen von alternativen Lösungsmöglichkeiten bei gleichen Nutzungsanforderungen einschließlich Wirtschaftlichkeitsvorbetrachtung, zeichnerische Darstellung zur Integration in die Objektplanung unter Berücksichtigung exemplarischer Details, Angaben zum Raumbedarf c) Aufstellen eines Funktionsschemas bzw. Prinzipschaltbildes für jede Anlage d) Klären und Erläutern der wesentlichen fachübergreifenden Prozesse, Randbedingungen und Schnittstellen, Mitwirken bei der Integration der technischen Anlagen e) Vorverhandlungen mit Behörden über die Genehmigungsfähigkeit und mit den zu beteiligenden Stellen zur Infrastruktur f) Kostenschätzung nach DIN 276 (2.Ebene) und Terminplanung g) Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse
Besondere Leistungen
Erstellen des technischen Teils eines Raumbuches
Durchführen von Versuchen und Modellversuchen
Aufstellen einer vertieften Kostenschätzung nach DIN 276:2018-12, mindestens bis zur
- Ebene der Kostengliederung. Mit dieser besonderen Leistung wird die Grundleistung f) der
Leistungsphase 2 ergänzt. Aufstellen eines Netzanschlusskonzeptes einschließlich Ermittlung der erforderlichen
Anschlussleistung
Aufstellen eines Bauzustands- und Versorgungskonzeptes zur Sicherstellung der
Wärmeversorgung während der Bauzeit (Provisorien, Umschlüsse, Ersatzwärme,
Ersatzstrom)
Wirtschaftlichkeitsuntersuchung Photovoltaikanlage (Bestandsdach) für die gesamte
Liegenschaft (inkl. dem Gesamtanlagensystem)
Leistungsphase 3: Entwurfsplanung (System- und Integrationsplanung)
Grundleistungen
a) Durcharbeiten des Planungskonzepts (stufenweise Erarbeitung einer Lösung) unter
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Berücksichtigung aller fachspezifischen Anforderungen sowie unter Beachtung der durch die Objektplanung integrierten Fachplanungen, bis zum vollständigen Entwurf
b) Festlegen aller Systeme und Anlagenteile
c) Berechnen und Bemessen der technischen Anlagen und Anlagenteile, Abschätzen von jährlichen Bedarfswerten (z. B. Nutz-, End- und Primärenergiebedarf) und Betriebskosten; Abstimmen des Platzbedarfs für technische Anlagen und Anlagenteile; Zeichnerische Darstellung des Entwurfs in einem mit dem Objekt-planer abgestimmten Ausgabemaßstab mit Angabe maßbestimmender Dimensionen
Fortschreiben und Detaillieren der Funktions- und Strangschemata der Anlagen
Auflisten aller Anlagen mit technischen Daten und Angaben zum Beispiel für Energiebilanzierungen
Anlagenbeschreibungen mit Angabe der Nutzungsbedingungen
d) Übergeben der Berechnungsergebnisse an andere Planungsbeteiligte zum Aufstellen vorgeschriebener Nachweise; Angabe und Abstimmung der für die Tragwerksplanung notwendigen Angaben über Durchführungen und Lastangaben (ohne Anfertigen von Schlitz- und Durchführungsplänen)
e) Verhandlungen mit Behörden und mit anderen zu beteiligenden Stellen über die Genehmigungsfähigkeit
f) Kostenberechnung nach DIN 276 (3.Ebene) und Terminplanung
g) Kostenkontrolle durch Vergleich der Kostenberechnung mit der Kostenschätzung
h) Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse
Besondere Leistungen
Erarbeiten von besonderen Daten für die Planung Dritter, zum Beispiel für Stoffbilanzen, etc.
Detaillierte Betriebskostenberechnung für die ausgewählte Anlage
Detaillierter Wirtschaftlichkeitsnachweis
Berechnung von Lebenszykluskosten
Detaillierte Schadstoffemissionsberechnung für die ausgewählte Anlage
Detaillierter Nachweis von Schadstoffemissionen
Aufstellen einer gewerkeübergreifenden Brandschutzmatrix
Fortschreiben des technischen Teils des Raumbuches
Auslegung der technischen Systeme bei Ingenieurbauwerken nach Maschinenrichtlinie
Anfertigen von Ausschreibungszeichnungen bei Leistungsbeschreibung mit
Leistungsprogramm;
Aufstellen und Fortschreiben einer vertieften Kostenberechnung nach DIN 276:2018-12,
einschließlich 3. Ebene über alle Kostengruppen, zusätzlich Aufgliederung der Kostengruppe
400 bis zur 4. Ebene (DIN 276:2018-12 Tabelle 4 – Mengen und Bezugseinheiten für die
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Kostengruppe 400). Mit dieser besonderen Leistung wird die Grundleistung f) der
Leistungsphase 3 ergänzt.
Simulationen zur Prognose des Verhaltens von Gebäuden, Bauteilen, Räumen und Freiräumen Fortschreiben des Netzanschlusskonzeptes
Aufstellen eines Transport- und Einbringungkonzeptes für Wärmeerzeuger und
Großkomponenten in Abstimmung mit den übrigen Planungsbeteiligten
Leistungsphase 4: Genehmigungsplanung
Grundleistungen
a) Erarbeiten und Zusammenstellen der Vorlagen und Nachweise für öffentlich-rechtliche Genehmigungen oder Zustimmungen, einschließlich der Anträge auf Ausnahmen oder Befreiungen sowie Mitwirken bei Verhandlungen mit Behörden
b) Vervollständigen und Anpassen der Planungsunterlagen, Beschreibungen und Berechnungen
Besondere Leistungen
Leistungsphase 5: Ausführungsplanung
Grundleistungen
a) Erarbeiten der Ausführungsplanung auf Grundlage der Ergebnisse der Leistungsphasen 3 und 4 (stufenweise Erarbeitung und Darstellung der Lösung) unter Beachtung der durch die Objektplanung integrierten Fachplanungen bis zur ausführungsreifen Lösung
b) Fortschreiben der Berechnungen und Bemessungen zur Auslegung der technischen Anlagen und Anlagenteile
Zeichnerische Darstellung der Anlagen in einem mit dem Objektplaner abgestimmten Ausgabemaßstab und Detaillierungsgrad einschließlich Dimensionen (keine Montage- oder Werkstattpläne)
Anpassen und Detaillieren der Funktions- und Strangschemata der Anlagen bzw. der GA Funktionslisten Abstimmen der Ausführungszeichnungen mit dem Objektplaner und den übrigen Fachplanern
c) Anfertigen von Schlitz- und Durchbruchsplänen
d) Fortschreibung des Terminplans
e) Fortschreiben der Ausführungsplanung auf den Stand der Ausschreibungsergebnisse und der dann vorliegenden Ausführungsplanung des Objektplaners, Übergeben der fortgeschriebenen Ausführungsplanung an die ausführenden Unternehmen
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f) Prüfen und Anerkennen der Montage- und Werkstattpläne der ausführenden Unternehmen auf Übereinstimmung mit der Ausführungsplanung
Besondere Leistungen
Prüfen und Anerkennen von Schalplänen des Tragwerksplaners auf Übereinstimmung mit der
Schlitz-und Durchbruchsplanung
Anfertigen von Plänen für Anschlüsse von beigestellten Betriebsmitteln und Maschinen
(Maschinenanschlussplanung) mit besonderem Aufwand, (zum Beispiel bei
Produktionseinrichtungen)
Leerrohrplanung mit besonderem Aufwand, (zum Beispiel bei Sichtbeton oder Fertigteilen)
Mitwirkung bei Detailplanungen mit besonderem Aufwand, zum Beispiel Darstellung von
Wandabwicklungen in hochinstallierten Bereichen
Anfertigen von allpoligen Stromlaufplänen Fortschreiben des Konzeptes zur Sicherstellung der Wärmeversorgung während der
Bauzeit (Provisorien, Umschlüsse, Ersatzwärme, Ersatzstrom)
Leistungsphase 6: Vorbereitung der Vergabe
Grundleistungen
a) Ermitteln von Mengen als Grundlage für das Aufstellen von Leistungsverzeichnissen in Abstimmung mit Beiträgen anderer an der Planung fachlich Beteiligter
b) Aufstellen der Vergabeunterlagen, insbesondere mit Leistungsverzeichnissen nach Leistungsbereichen, einschließlich der Wartungsleistungen auf Grundlage bestehender Regelwerke
unter Beachtung des Formblattes Einzelbewertbare Wirtschaftsgüter (EBW) gemäß BLB Vorgaben (siehe Formblatt EBW unter www.blb.nrw.de/standards )
c) Mitwirken beim Abstimmen der Schnittstellen zu den Leistungsbeschreibungen der anderen an
der Planung fachlich Beteiligten
d) Ermitteln der Kosten auf Grundlage der vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnisse
e) Kostenkontrolle durch Vergleich der vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnisse mit der Kostenberechnung
f) Zusammenstellen der Vergabeunterlagen
Besondere Leistungen
Erarbeiten der Wartungsplanung und -organisation
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Ausschreibung von Wartungsleistungen, soweit von bestehenden Regelwerken abweichend
Leistungsphase 7: Mitwirkung bei der Vergabe
Grundleistungen
a) Einholen von Angeboten
b) Prüfen und Werten der Angebote, Aufstellen der Preisspiegel nach Einzelpositionen, Prüfen und Werten der Angebote für zusätzliche oder geänderte Leistungen der ausführenden Unternehmen und der Angemessenheit der Preise
c) Führen von Bietergesprächen
d) Vergleichen der Ausschreibungsergebnisse mit den vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnissen und der Kostenberechnung
e) Erstellen der Vergabevorschläge, Mitwirken bei der Dokumentation der Vergabeverfahren
f) Zusammenstellen der Vertragsunterlagen und bei der Auftragserteilung
Besondere Leistungen
Prüfen und Werten von Nebenangeboten
Mitwirken bei der Prüfung von bauwirtschaftlich begründeten Angeboten (Claimabwehr)
Leistungsphase 8: Objektüberwachung (Bauüberwachung) und Dokumentation
Grundleistungen
a) Überwachen der Ausführung des Objekts auf Übereinstimmung mit der öffentlich-rechtlichen Genehmigung oder Zustimmung, den Verträgen mit den ausführenden Unternehmen, den Ausführungsunterlagen, den Montage- und Werkstattplänen, den einschlägigen Vorschriften und den allgemein anerkannten Regeln der Technik
b) Mitwirken bei der Koordination der am Projekt Beteiligten
c) Aufstellen, Fortschreiben und Überwachen des Terminplans (Balkendiagramm)
d) Dokumentation des Bauablaufs (Bautagebuch)
e) Prüfen und Bewerten der Notwendigkeit geänderter oder zusätzlicher Leistungen der Unternehmer und der Angemessenheit der Preise
f) Gemeinsames Aufmaß mit den ausführenden Unternehmen
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g) Rechnungsprüfung in rechnerischer und fachlicher Hinsicht mit Prüfen und Bescheinigen des Leistungsstandes anhand nachvollziehbarer Leistungsnachweise
h) Kostenkontrolle durch Überprüfen der Leistungsabrechnungen der ausführenden Unternehmen im Vergleich zu den Vertragspreisen und dem Kostenanschlag
i) Kostenfeststellung nach Kap.5.4 der DIN 276:2018-12 (3. Ebene)
j) Mitwirken bei Leistungs- u. Funktionsprüfungen
k) fachtechnische Abnahme der Leistungen auf Grundlage der vorgelegten Dokumentation, Erstellung eines Abnahmeprotokolls, Feststellen von Mängeln und Erteilen einer Abnahmeempfehlung
l) Antrag auf behördliche Abnahmen und Teilnahme daran
m) Prüfung der übergebenen Revisionsunterlagen auf Vollzähligkeit, Vollständigkeit und stichprobenartige Prüfung auf Übereinstimmung mit dem Stand der Ausführung
n) Auflisten der Verjährungsfristen der Ansprüche auf Mängelbeseitigung
o) Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme festgestellten Mängel
p) Systematische Zusammenstellung der Dokumentation, der zeichnerischen Darstellungen und rechnerischen Ergebnisse des Objekts
Besondere Leistungen
Durchführen von Leistungsmessungen und Funktionsprüfungen
Werksabnahmen
Fortschreiben der Ausführungspläne (zum Beispiel Grundrisse, Schnitte, Ansichten) bis zum
Bestand
Erstellen von Rechnungsbelegen anstelle der aus-führenden Firmen, zum Beispiel Aufmaß
Schlussrechnung (Ersatzvornahme)
Erstellen fachübergreifender Betriebsanleitungen (zum Beispiel Betriebshandbuch,
Reparaturhand- buch) oder computer-aided Facility Management-Konzepte
Planung der Hilfsmittel für Reparaturzwecke
Erstellen einer Übersicht aller projektrelevanten Einzelbewertbaren Wirtschaftsgüter (EBW)
gemäß BLB Vorgaben (siehe Formblatt EBW unter www.blb.nrw.de/standards )
Leistungsphase 9: Objektbetreuung
Grundleistungen
a) Fachliche Bewertung der innerhalb der Verjährungsfristen für Gewährleistungsansprüche festgestellten Mängel, längstens jedoch bis zum Ablauf von fünf Jahren seit Abnahme der Leistung, einschließlich notwendiger Begehungen
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b) Objektbegehung zur Mängelfeststellung vor Ablauf der Verjährungsfristen für Mängelansprüche gegenüber den ausführenden Unternehmen
c) Mitwirken bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen
Besondere Leistungen
Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist
Energiemonitoring innerhalb der Gewährleistungsphase, Mitwirkung bei den jährlichen
Verbrauchsmessungen aller Medien
Vergleich mit den Bedarfswerten aus der Planung, Vorschläge für die Betriebsoptimierung und
zur Senkung des Medien- und Energieverbrauches
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