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020-26-00213_Anlage_03.6_Abs. C - Fachplanung Schadstoffplanerische Begleitung.pdf

Generalplanung zur Modernisierung der Heizungsanlage des Amtsgerichts Duisburg-Ruhrort

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 06.10.2026, 12:07 (Europe/Berlin)

Herkunft: evergabe.blb.nrw.de

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Projektnummer: 40-11-1246-25-003

Vergabenummer: 020-26-00213

Bestellnummer: siehe Vertrag

Anlage 3: Leistungsbeschreibung

C

Leistungsbeschreibung für Leistungen zur Abfallentsorgungsplanung und

schadstoffplanerische Begleitung der Sanierungsmaßnahme

Verpflichtende Vorgaben:

Sollten Änderungen des nachfolgenden Leistungsbilds und/oder des Mengenansatzes notwendig sein,

ist dies ausschließlich nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des AG möglich.

Der AN hat sich rechtzeitig bezüglich der Zutrittsberechtigungen zum Untersuchungsbereich mit dem

AG in Verbindung zu setzen. Die erforderlichen Abstimmungen sind vom AN vorzunehmen.

Zur Umsetzung der Verpflichtungen gemäß Nachweisverordnung nutzt der BLB NRW die

Provideroberfläche ZEDAL der Firma Abfallmanagement Datenverarbeitungs-Aktiengesellschaft in

Recklinghausen. Der AN ist verpflichtet für das elektronische Nachweisverfahren über die Entsorgung

von gefährlichen Abfällen gemäß Nachweisverordnung in der jeweils gültigen Fassung die oben

genannte Provideroberfläche ebenfalls auf seine Kosten zu nutzen.

Die Leistungen haben gemäß den gesetzlichen Vorgaben und den allgemeinen anerkannten Regeln

der Technik (u.a. TRGS, DIN, berufsgenossenschaftliche Vorgaben, VDI-Richtlinien) zu erfolgen. Die

Überwachung darf nur durch sachkundige Personen ausgeführt werden. Die Sachkunde ist dem AG auf

Verlangen nachzuweisen. Die Überwachung der Ausführung der nachgenannten Leistungen auf

Übereinstimmung, unter anderem mit den einschlägigen Vorschriften, umfasst auch die Beachtung aller

Arbeitsschutzbestimmungen.

Nachfolgende Leistungen sind in hinreichendem Umfang mit sämtlichen, an der Planung Beteiligten

abzustimmen. Dies beinhaltet unter anderem die Teilnahme an Workshops und projektrelevanten

Besprechungen.

Einzukalkulieren je Position sind jeweils die Übergabe der Berichte an den AG, sämtliche An- und


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Abfahrten zum Objekt, zu Behördengesprächen, zur Deponie, etc. sowie der benötigte Arbeitsschutz.

Weiterhin sind in die Positionen einzukalkulieren:

⦁ Personalkosten

⦁ Materialkosten

⦁ Gerätekosten

⦁ Betriebsstoffe

⦁ Fremdkosten (bspw. Laborkosten)

⦁ Sonstige Kosten

⦁ Nebenleistungen

Es sind, Anlage 3 A+B ergänzend, die einschlägigen Gesetze und Verordnungen für die Entsorgung

und Beseitigung von Abfällen in der jeweils gültigen Fassung der Leistung zu Grunde zulegen, u. a.:

− das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)

− die Gefahrstoffverordnung

− Nachweisverordnung (NachwV)

− Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV) (bis 31.05.2014 Beförderungserlaubnisverordnung)

− LAGA PN98 (Richtlinie für das Vorgehen bei physikalischen, chemischen und biologischen

Untersuchungen im Zusammenhang mit der Verwertung / Beseitigung von Abfällen)

Leistungsstufe 1 (LPH 1):

Grundleistungen

Klären des Leistungsumfangs

− Ermitteln des Leistungsumfangs

Räumliche Abgrenzung, Motivation (Modernisierungsmaßnahme Heizungsanlage),

Zeitrahmen, Technische Gebäudeausrüstung, Nachbarschaft

− Ermitteln der vorhandenen und zu beachtenden Rahmenbedingungen (z.B.

Betriebsabläufe)

− Überprüfen des vorliegenden Leistungsbildes auf Vollständigkeit und Beraten zum Mehr-/

Minderbedarf zur Erfüllung der Schadstofffreiheit

− Auswerten der vorliegenden Informationen hinsichtlich der zu erwartenden

Aufgabenstellung zur Abfallentsorgung

Zusammenstellen aller vom AG zur Verfügung gestellten Informationen

− Sichten von zur Verfügung gestelltem Karten- und Datenmaterial, Bildern und Gutachten

− Identifizieren von Verdachtsstellen anhand der zur Verfügung gestellten Unterlagen

− Einholen erforderlicher Genehmigungen für Besichtigungen/Begehungen

− Zusammenstellen der relevanten Unterlagen für die Objektbegehung


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Führen von erforderlichen behördlichen Abstimmungsgesprächen (insbes. Obere

Denkmalbehörde)

Erarbeiten eines Schadstoffkatasters (Regelinhalt gemäß VDI/GVSS Richtlinie 6202 Blatt 1)

− Durchsicht der zur Verfügung gestellten Bestandsunterlagen (Bestands- und Detailpläne,

Gutachten, Berechnungen)

− Ermitteln von Zielkonflikten (z.B. bzgl. Optik, Denkmalschutz, Statik, Brandschutz)

− Ermitteln der verwendeten Baustoffe durch Auswertung der Bestandsunterlagen und ggf.

vorliegender Beprobungen

− Identifizieren weiterer Schadstoffverdachtsmomente und Erarbeiten eines

Analysekonzeptes zum Schadstoffverdacht

Objektbegehung

− Erstellen eines Arbeits- und Sicherheitsplans sowie einer Gefährdungsbeurteilung für die

Begehung

− Abgleichen der Unterlagen mit Ist-Zustand

− Ergänzen abweichender Bauausführung

− Erfassen von weiteren Verdachtsstellen zu kontaminierten Bauteilen und technischen

Anlagen

− Erfassen peripherer Einflüsse und technischer Abhängigkeiten (Zugänglichkeiten,

Medienleitungen, Bauen im Bestand und bei laufender Nutzung, Platzverhältnisse,

Baustelleneinrichtungsflächen, Lagerflächen, Umfeldnutzung, etc.)

Prüfen der Notwendigkeit der Einschaltung externer Fachleute

− Prüfen der Notwendigkeit der Einschaltung anderer an der Erkundung Beteiligter

− Prüfen von Erfordernis, Funktion und Leistungsumfang eines Koordinators gemäß TRGS

524

− Formulieren von Entscheidungshilfen für die Auswahl anderer an der späteren Planung

fachlich Beteiligter z.B. TGA-/Medienerkundung, Vermessungsleistungen, statische

Erkundung, Kampfmittelerkundung, etc.

Auswertung und Dokumentation (Leistungsphasenabschlussbericht)

− Auswerten und Zusammenstellen der vorliegenden Informationen

− Kostenabschätzung für weiteren Untersuchungsbedarf, Aufstellen einer überschlägigen

Kostenermittlung als Handlungsgrundlage und Hinweise auf Kostenrisiken

− Dokumentation der Ergebnisse in Berichtsform

Leistungsstufe 2 (LPH 2):

Grundleistungen

Aufstellen des Untersuchungsprogramms


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− Erarbeitung eines Konzeptes/ Ablaufplans für die technische Untersuchung inkl. der

erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen

− Erstellen eines Arbeits- und Sicherheitsplans gemäß TRGS 524

− Festlegen der Untersuchungsparameter (Ort, Umfang, Genauigkeit, Verfahren etc.),

Ableitung des Untersuchungsprogramms mit Art und Anzahl der Probenahme, Analytik

etc., in Abstimmung mit dem AG

Führen von erforderlichen behördlichen Abstimmungsgesprächen (insbes. Obere

Denkmalbehörde)

Erkundungsvorbereitung und Durchführung

− Festlegen der finalen Probenahmepunkte vor Ort inklusive Abstimmung mit dem Nutzer

− Fachtechnische Betreuung mit ständiger Anwesenheit inkl. Probenahme

− Durchführung/ Umsetzung des Untersuchungsprogramms, wie Probenahme und Analytik

unter Koordinierung und Abstimmung der fachlich Beteiligten, unter Einhaltung aller

erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen sowie des Arbeits- und Sicherheitsplans

(Zu Kalkulationszwecken ist von 20 ergänzenden Probeentnahmestellen auszugehen. Die

Labordiagnostik ist in diese Position einzupreisen.)

Schadstoffkataster und Bewertung

− Auswerten und Beurteilen der Ergebnisse der Erkundung und Aufstellen des finalen

Schadstoffkatasters inklusive aller erforderlichen Entsorgungshinweisen mit zeichnerischen

Darstellungen, Erläuterungen, Empfehlungen in Berichtsform sowie Bewerten der

Ergebnisse und Ableiten des weiteren Handlungsbedarfs (Sanierungsnotwendigkeit/ -

dringlichkeit, ggf. Sofortmaßnahmen und Separationserfordernis)

− Untersuchen, Vergleichen und Bewerten geeigneter Sanierungsmethoden (u.a. Ermitteln

der sanierungsrelevanten Mengen / Massen / Flächen / etc., der zu erwartenden Kosten für

die Sanierung und Entsorgung sowie des zu erwartenden Zeitaufwandes)

− Dokumentieren der Technischen Erkundung und ihrer Ergebnisse in Berichtsform einschl.

Erstellen von Plänen mit Darstellung der Verdachtsstellen

− Aufzeigen der wesentlichen Baustellenabfälle, möglicher Entsorgungswege sowie der

notwendigen Randbedingungen für Vorbehandlung/ Bereitstellung/ Transport/ Entsorgung

− Festlegen einer finalen Vorgehensweise in Abstimmung mit dem AG

Erstellen eines fachspezifischen Rahmenterminplans zur finalen Vorgehensweise in

Abstimmung mit den anderen fachlichen Beteiligten

Vertiefte Kostenschätzung nach DIN 276 bis einschließlich 3. Ebene zur finalen

Vorgehensweise

Leistungsstufe 3 (LPH 3-4):

Grundleistungen

Sanierungskonzept


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− Erarbeiten eines Sanierungskonzeptes (u.a. zeichnerische Darstellung, Darstellung der Art/

Qualität/ Menge/ Nachweisführung der Abfälle bis zur endgültigen Entsorgungseinrichtung,

Informationen zu vorhandenen Schadstoffen/ zu Anlass und Ziel der Arbeiten/ zu beteiligten

Personen/ zum Bauzeitenplan/ zu Arbeitsabläufen inkl. gegenseitiger Abhängigkeiten)

− Klären und Erläutern der wesentlichen fachspezifischen Zusammenhänge, Vorgange und

Bedingungen (Untersuchung von Ersatzmaßnahmen, Festlegung peripherer Maßnahmen,

Festlegung technischer Eingriffe, Ermittlung der Notwendigkeit von gebäudetechnischen

Provisorien), Einarbeitung von Beiträgen anderer an der Planung fachlich Beteiligter

− Darlegen der Notwendigkeit des Einschaltens eines Koordinators nach TRGS 524

− Informationen zu Arbeitsbereichen und Arbeitsverfahren: umgebungsbedingte Faktoren,

Einteilung in Arbeitsbereiche (Schwarz-/ Weißbereiche) / Sanierungsbereiche,

Beschreibung der Arbeitsverfahren mit zeitlicher Abfolge der Arbeitsschritte

− Expositionseinschätzung und vorläufige Gefährdungsbeurteilung für die möglichen

Arbeitsverfahren

− Erarbeiten eines Arbeitsschutz- und Sicherheitsplans u.a. gemäß TRGS 402, 519, 524

(technische, organisatorische und persönliche Schutzmaßnahmen, Prüfen des STOP-

Prinzipes) inkl. Messprogramm und Immissionsschutzkonzept gemäß DGUV Regel 101-

004 zur Überwachung der Arbeitsplatzbedingungen in Absprache mit dem Sicherheits- und

Gesundheitsschutzkoordinator gemäß BaustellV

− Erarbeiten eines begleitenden Beprobungskonzeptes einschließlich Planung der

Erfolgskontrollen/ Stoff- und Abfall-Deklarationen/ Abnahmen

− Klären der Genehmigungsfähigkeit und Abstimmung mit Behörden einschließlich Anpassen

aller notwendigen Unterlagen

− Erarbeiten und Zusammenstellen der Vorlagen und Nachweise für öffentlich-rechtliche

Genehmigungen oder Zustimmungen einschließlich der Anträge

− Festlegen der vorzunehmenden Dokumentation sowie von Freigabemessungen/ visuellen

Abnahmen/ u.a. zur Erfolgskontrolle

− Planen der Nachsorge beim Bauen im Bestand

Entsorgungskonzept

− Erarbeiten eines umsetzungsfähigen Entsorgungskonzeptes unter Berücksichtigung der

logistischen, funktionalen, technischen, wirtschaftlichen Belange und öffentlich-rechtlichen

Anforderungen zum Schutz der Umwelt in Abstimmung mit den am Planungs- und

Bauablauf Beteiligten

− Ermitteln der wesentlichen Baustellenabfälle nach Art und Menge sowie der notwendigen

Randbedingungen für Vorbehandlung/ Bereitstellung/ Handhabung und Verpackung der

Abfälle auf der Baustelle/ Transport/ Entsorgung

− Ermitteln und Darstellen der Entsorgungswege zur Separierung, Verwertung oder


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Beseitigung aller anfallenden Baustellenabfälle

− Darstellen der Art/ Qualität/ Menge/ Nachweisführung der Abfälle bis zur endgültigen

Entsorgungseinrichtung

− Deklaration des Abfalls, Zuordnung der Abfälle zur entsprechenden Abfallschlüsselnummer

gemäß AVV, Einstufung des Abfalls in gefährlich/ nicht gefährlich, Wahl des korrekten

Nachweisverfahrens gem. der NachwV

− Erarbeiten eines Abfallkatasters mit Mengenberechnung und Abfallschlüsselnummern nach

folgendem Muster:

FundstelleSchadstoff/AbfallMenge in m³Menge in tAVV-Nr.
DachKMF im Drempel10,05170603*
FundamentBetonschutt12170101
GeschosseEisen und Stahlschrott18170405

− (Soweit keine eindeutige Zuordnung möglich ist, ist Rücksprache mit den zuständigen

Behörden zu halten, um sich der richtigen Deklaration zu versichern.)

− Klären von Auflagen, Beachtung und Hinweise zu örtlichen Abfallsatzungen, Abstimmung

mit Behörden einschließlich Anpassen aller notwendigen Unterlagen

− Erarbeiten und Zusammenstellen der Vorlagen und Nachweise für öffentlich-rechtliche

Genehmigungen oder Zustimmungen einschließlich der Anträge

Aufzeigen von Förderwegen für erforderliche Material- und Personenbewegungen, Festlegen

der Baustellenlogistik und Mitwirken beim Erstellen des Baustelleneinrichtungsplanes

Vertiefte Kostenberechnung nach DIN 276 bis einschließlich 3. Ebene

Erstellen eines fachspezifischen Detailterminplans sowie Mitwirken beim Fortschreiben des

Gesamtterminplans

Abschlussbericht für Sanierung und Entsorgung (u.a. Veranlassung/ Projektziele/

Sanierungszonen/ Risiken/ Projektbeteiligte/ Termine/ Geräte/ Personal/ Witterung/ Kosten/

Gesetze/ Regelwerke/ Hinweise zu Entsorgung und mineralisches Stoffstrommanagement),

Übergabe der Berichte und Konzepte als Stufenabschluss an den AG


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Leistungsstufe 4 (LPH 5-7):

Grundleistungen

Erarbeiten einer ausführungsreifen Lösung durch Fortschreiben des Sanierungs- und

Entsorgungskonzeptes, Fortschreiben der bisher erstellten Unterlagen (u.a. Terminplan, Risiko,

Kostenaufstellung, Baustellenlogistik), Führen von behördlichen Abstimmungsgesprächen,

Abstimmung mit den sonstigen fachlich Beteiligten (insbesondere zum geplanten Bauablauf

sowie zur Baustelleneinrichtung)

Aufstellen eines Vergabeterminplans in Abstimmung mit dem Auftraggeber sowie den anderen

fachlich Beteiligten

Ermitteln und Aufgliedern der Mengen nach Einzelpositionen unter Verwendung der Beiträge

anderer an der Planung fachlich Beteiligter

Auf- und Zusammenstellen der Ausschreibungsunterlagen, insbesondere Anfertigung der

Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis (nach besonderen Vorgaben des

Auftraggebers, wie bspw. des Leistungsverzeichnisses mit den Texten des STLB-Bau, sowie

unter Verwendung AG spezifischer Formblätter), u.a. unter Verwendung der

Mengenermittlungen des Abfallkatasters sowie unter Berücksichtigung der logistischen,

funktionalen, technischen, wirtschaftlichen Belange und öffentlich-rechtlichen Anforderungen

zum Schutz der Umwelt in Abstimmung mit den am Planungs- und Bauablauf Beteiligten

Mitwirken beim Zusammenstellen der Vergabeunterlagen sowie bei bereichsübergreifenden

Leistungsbeschreibungen (Objektplaner, TGA-Planer, u.a.)

Prüfen und Werten der vom Auftraggeber eingeholten Angebote, insbesondere im Hinblick auf

die Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit, Qualität und die personellen / technischen

Voraussetzungen der Sanierungsfachbetriebe, sowie des erstellten Preisspiegels (AN-

Leistungen u.a. Eignungsprüfung/ Auswertung eingereichter und nachgeforderter

Bieterunterlagen, Prüfung und Auswertung der Formblätter 221/ 222/ 223, Formale Prüfung,

Wertung verbleibender Angebote, Wirtschaftliche Prüfung und Feststellung des

wirtschaftlichsten Angebotes)

Kostenanschlag anhand der eingegangenen bepreisten Leistungsverzeichnisse,

Kostenkontrolle durch Abgleich des Kostenanschlags mit der Kostenberechnung

Überprüfen, ob die Anlage des Entsorgers zur Beseitigung / Verwertung der Abfälle geeignet ist

(u.a. durch Abgleich mit den durch die Bieter vorzulegenden Zertifizierungen der

Entsorgungsfachbetriebe)

Formulierung einer Vergabeempfehlung zur Vorlage beim AG


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Leistungsstufe 5 (LPH 8):

Grundleistungen

Durchführung von erforderlichen Labor- und Erkennungsuntersuchungen während des

Bauablaufs vor Ort in Abstimmung mit dem Auftraggeber

(Zu Kalkulationszwecken ist von 10 Erkennungsuntersuchungen auszugehen. Die

Labordiagnostik ist in diese Position einzupreisen.)

Wahrnehmen der Funktion eines Koordinators gemäß TRGS 524 (sofern gemäß

Leistungsstufe 1 erforderlich)

Begleiten der Bauausführung

− Fortschreiben des o Messprogramms zu Erfolgskontrollen und Abnahmen o Arbeits- und Sicherheitsplans und Überwachen auf Einhaltung o Sanierungskonzeptes, Beratungsleistungen während des Bauablaufs für

fachlich Beteiligte und Auftraggeber in abfallspezifischen Fragestellungen

o Entsorgungskonzeptes gemäß Landeskreislaufwirtschaftsgesetz (LKrWG) in

Zusammenarbeit mit dem Abfallerzeuger (als tabellarische Ausfertigung) und

Mitteilen von Aktualisierungen an die zuständige Behörde (Übergabe an den AG

nach jeder Anpassung)

− Überwachen und Fortschreiben des Bauzeitenplans

− Koordinieren der an der Sanierungsüberwachung fachlich Beteiligten

− Kontrolle der Gefährdungsbeurteilungen/ Unterweisungen der ausführenden Unternehmen

vor Beginn der Arbeiten

− Wahrnehmung von Ortsterminen während der Bauphase zur Abnahme von

Schwarzbereichen und Sanierungskontrollen (Arbeitsschutzvorkehrungen gemäß BGR

128, TRGS 519/ 521 sind einzukalkulieren)

− Überwachen der Sanierungs- und Entsorgungsleistungen auf Übereinstimmung mit dem

Bauvertrag, den darin genannten Unterlagen, den zugehörigen Konzepten sowie den

allgemein anerkannten Regeln der Technik und den einschlägigen Vorschriften

− Durchführen des elektronischen Abfallnachweisverfahrens inklusive Koordinieren und

Abstimmen mit Entsorgungsträgern während des Bauablaufs (u.a. Nachgenehmigungen)

− Registerkontrolle (Prüfen des Abfallregisters, Plausibilisieren der Abfallströme)

− Überwachen der Entsorgungswege, insbesondere durch o Überprüfen der an der Entsorgung beteiligten Unternehmen in Bezug auf § 22/ 53/

54 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) bzgl. Anzeigen, Sachkunde und Erlaubnis

(Mitteilung des Prüfergebnisses an den AG vor Beginn der Entsorgung)


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o Prüfen, ob alle relevanten Beteiligten eine Abfallerzeuger-Nummer bei der

zuständigen Behörde erhalten haben (Mitteilung des Prüfergebnisses an den

AG vor Beginn der Entsorgung) o Prüfen der schriftlichen Genehmigungen der Entsorgungsstellen und Abgleich

mit den dort zur Entsorgung vorgesehenen Abfällen (Mitteilung des

Prüfergebnisses an den AG vor Beginn der Entsorgung) o Prüfen, ob Überlassungspflichten einzuhalten sind/ ob die Kleinmengenregelungen

für die Entsorgung angewendet werden können (Mitteilung des Prüfergebnisses an

den AG vor Beginn der Entsorgung)

o Prüfen, ob die Anlage des Entsorgers zur Beseitigung/ Verwertung der Abfälle

geeignet ist (protokollarische Dokumentation) o Überprüfung der Nachweisführung vor Ort gemäß Nachweisverordnung, Kontrolle

der vorgesehenen Entsorgung auf Zulässigkeit (insbesondere für gefährliche

Abfälle) o Prüfen der Abfallcontainer vor Ort auf Plausibilität der Inhalte und Massen, auf

Übereinstimmung mit den Liefer-/ Wiege-/ Übernahme-/ Begleitscheinen (auch bei

Kleinmengen) und auf Einhaltung von Separation, getrennter Sammlung

(protokollarische Dokumentation) o Sicherstellen der Einhaltung vereinbarter Abnahmemengen o Überwachen der ordnungsgemäßen Verladung der Abfälle vor Ort o Verbleibkontrolle, Freigabe der Begleit-/ Übernahmescheine, Prüfen der

endgültigen Abfallentsorgung (Mitteilung des Prüfergebnisses an den AG direkt

nach der Entsorgung)

− Baubegleitende Kostenkontrolle

− Rechnungsprüfung inklusive Prüfen von Nachträgen (u.a. Feststellen der Richtigkeit

dem Grunde und der Höhe nach, Angemessenheit der Preise,

Feststellungsbescheinigung „fachtechnisch und rechnerisch richtig“) unter Einhaltung

der vom AG vorgegebenen Fristen und Prüfvorgaben

− fortschreitendes gemeinsames Aufmaß mit den ausführenden Unternehmen

− Dokumentation des Bauablaufs, insbesondere durch Führung eines Bautagebuches,

durch tabellarische Erstellung einer Soll-Ist-Kontrolle, durch Durchführung und

Dokumentation von Kontrollen zur Überwachung der ordnungsgemäßen Entsorgung

bzw. Kontrolle der behördlichen Anzeigen (Landesbauordnung, Baustellenverordnung,

TRGS 519, etc.)

− Erstellen aller während des Bauablaufs anfallenden Protokolle

Abnahme

− Organisieren und Durchführen der Abnahme der ausgeschriebenen Leistungen


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einschließlich Antrag auf behördliche Abnahmen und Teilnahme daran

− Begleiten der Freimessungen und Kontrolle der Ergebnisse auf Schadstofffreiheit

− Feststellen von Mängeln und Anfertigen einer Niederschrift über das Ergebnis der Abnahme

− Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme der Leistungen festgestellten Mängel

− Auflisten der Verjährungsfristen der Gewährleistungsansprüche

Dokumentation

− Fortschreiben der Ausführungsplanung und Konzepte (Sanierung und Entsorgung) auf den

Stand der tatsächlichen Sanierungsausführung

− Dokumentation der durchgeführten Sanierungsmaßnahmen einschließlich

zusammenfassendes Darstellen der Ergebnisse der Messungen zu Abnahmen und

Erfolgskontrollen sowie Feststellen und Dokumentieren des Sanierungserfolgs

− Dokumentation der Entsorgungsmaßnahmen (Entsorgungsnachweise, Begleit-/ Wiege-/

Übernahmescheine, Auflistung der entsorgten Abfälle sortiert nach

Abfallschlüsselnummern, Mengen und endgültigen Entsorgungsstellen, u.a.),

Dokumentation der tatsächlichen Entsorgung der gefährlichen Abfälle pro

Entsorgungsvorgang, z. B. durch Vorlage von Erklärungen über die ordnungsgemäße

Verwertung / Beseitigung durch den Entsorger sowie Zusammenstellen des Abfallregisters

gemäß Nachweisverordnung (Übernahmescheine einer Sammelentsorgung, o.ä.)

− Zusammenstellen der Revisionsunterlagen und Übergabe an den Auftraggeber,

insbesondere mit folgenden Inhalten: o Anlass und Aufgabenstellung o Standortbeschreibung o Durchgeführte Arbeiten (bspw. Sanierungs- und Entsorgungsmaßnahmen) o Projektbeteiligte o Arbeitsschritte und zeitlicher Ablauf o Fachgutachterliche Begleitung o Probennahme, Analytik und Deklaration aus Vorerkundungen und Begleitung o Arbeitssicherheit sowie Emissions- und Nachbarschaftsschutz o Entsorgungswege und -nachweise o Kostenkontrolle und Kostenfeststellung

o Zusammenfassendes Darstellen der Ergebnisse der Messungen zu

Erfolgskontrollen (u.a. Messprotokolle) und Abnahmen o Feststellen und Dokumentation des Sanierungserfolges

In der Anlage zur Dokumentation sind weitere wesentliche Unterlagen zu dokumentieren

(bspw. behördliche Bescheide, Genehmigungen, Protokolle, Gefährdungsbeurteilungen,

Bautagebuch, Ergebnisse baubegleitende Untersuchungen, Übersicht zur

Entsorgungsdokumentation, Dokumentation von Planänderungen).


Vertragsvorlage Anlage 3 C, Schadstoffplanerische Begleitung

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