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Projektnummer: 40-11-1246-25-003
Vergabenummer: 020-26-00213
Bestellnummer: siehe Vertrag
Anlage 3: Leistungsbeschreibung
C
Leistungsbeschreibung für Leistungen zur Abfallentsorgungsplanung und
schadstoffplanerische Begleitung der Sanierungsmaßnahme
Verpflichtende Vorgaben:
Sollten Änderungen des nachfolgenden Leistungsbilds und/oder des Mengenansatzes notwendig sein,
ist dies ausschließlich nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des AG möglich.
Der AN hat sich rechtzeitig bezüglich der Zutrittsberechtigungen zum Untersuchungsbereich mit dem
AG in Verbindung zu setzen. Die erforderlichen Abstimmungen sind vom AN vorzunehmen.
Zur Umsetzung der Verpflichtungen gemäß Nachweisverordnung nutzt der BLB NRW die
Provideroberfläche ZEDAL der Firma Abfallmanagement Datenverarbeitungs-Aktiengesellschaft in
Recklinghausen. Der AN ist verpflichtet für das elektronische Nachweisverfahren über die Entsorgung
von gefährlichen Abfällen gemäß Nachweisverordnung in der jeweils gültigen Fassung die oben
genannte Provideroberfläche ebenfalls auf seine Kosten zu nutzen.
Die Leistungen haben gemäß den gesetzlichen Vorgaben und den allgemeinen anerkannten Regeln
der Technik (u.a. TRGS, DIN, berufsgenossenschaftliche Vorgaben, VDI-Richtlinien) zu erfolgen. Die
Überwachung darf nur durch sachkundige Personen ausgeführt werden. Die Sachkunde ist dem AG auf
Verlangen nachzuweisen. Die Überwachung der Ausführung der nachgenannten Leistungen auf
Übereinstimmung, unter anderem mit den einschlägigen Vorschriften, umfasst auch die Beachtung aller
Arbeitsschutzbestimmungen.
Nachfolgende Leistungen sind in hinreichendem Umfang mit sämtlichen, an der Planung Beteiligten
abzustimmen. Dies beinhaltet unter anderem die Teilnahme an Workshops und projektrelevanten
Besprechungen.
Einzukalkulieren je Position sind jeweils die Übergabe der Berichte an den AG, sämtliche An- und
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Abfahrten zum Objekt, zu Behördengesprächen, zur Deponie, etc. sowie der benötigte Arbeitsschutz.
Weiterhin sind in die Positionen einzukalkulieren:
⦁ Personalkosten
⦁ Materialkosten
⦁ Gerätekosten
⦁ Betriebsstoffe
⦁ Fremdkosten (bspw. Laborkosten)
⦁ Sonstige Kosten
⦁ Nebenleistungen
Es sind, Anlage 3 A+B ergänzend, die einschlägigen Gesetze und Verordnungen für die Entsorgung
und Beseitigung von Abfällen in der jeweils gültigen Fassung der Leistung zu Grunde zulegen, u. a.:
− das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
− die Gefahrstoffverordnung
− Nachweisverordnung (NachwV)
− Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV) (bis 31.05.2014 Beförderungserlaubnisverordnung)
− LAGA PN98 (Richtlinie für das Vorgehen bei physikalischen, chemischen und biologischen
Untersuchungen im Zusammenhang mit der Verwertung / Beseitigung von Abfällen)
Leistungsstufe 1 (LPH 1):
Grundleistungen
Klären des Leistungsumfangs
− Ermitteln des Leistungsumfangs
Räumliche Abgrenzung, Motivation (Modernisierungsmaßnahme Heizungsanlage),
Zeitrahmen, Technische Gebäudeausrüstung, Nachbarschaft
− Ermitteln der vorhandenen und zu beachtenden Rahmenbedingungen (z.B.
Betriebsabläufe)
− Überprüfen des vorliegenden Leistungsbildes auf Vollständigkeit und Beraten zum Mehr-/
Minderbedarf zur Erfüllung der Schadstofffreiheit
− Auswerten der vorliegenden Informationen hinsichtlich der zu erwartenden
Aufgabenstellung zur Abfallentsorgung
Zusammenstellen aller vom AG zur Verfügung gestellten Informationen
− Sichten von zur Verfügung gestelltem Karten- und Datenmaterial, Bildern und Gutachten
− Identifizieren von Verdachtsstellen anhand der zur Verfügung gestellten Unterlagen
− Einholen erforderlicher Genehmigungen für Besichtigungen/Begehungen
− Zusammenstellen der relevanten Unterlagen für die Objektbegehung
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Führen von erforderlichen behördlichen Abstimmungsgesprächen (insbes. Obere
Denkmalbehörde)
Erarbeiten eines Schadstoffkatasters (Regelinhalt gemäß VDI/GVSS Richtlinie 6202 Blatt 1)
− Durchsicht der zur Verfügung gestellten Bestandsunterlagen (Bestands- und Detailpläne,
Gutachten, Berechnungen)
− Ermitteln von Zielkonflikten (z.B. bzgl. Optik, Denkmalschutz, Statik, Brandschutz)
− Ermitteln der verwendeten Baustoffe durch Auswertung der Bestandsunterlagen und ggf.
vorliegender Beprobungen
− Identifizieren weiterer Schadstoffverdachtsmomente und Erarbeiten eines
Analysekonzeptes zum Schadstoffverdacht
Objektbegehung
− Erstellen eines Arbeits- und Sicherheitsplans sowie einer Gefährdungsbeurteilung für die
Begehung
− Abgleichen der Unterlagen mit Ist-Zustand
− Ergänzen abweichender Bauausführung
− Erfassen von weiteren Verdachtsstellen zu kontaminierten Bauteilen und technischen
Anlagen
− Erfassen peripherer Einflüsse und technischer Abhängigkeiten (Zugänglichkeiten,
Medienleitungen, Bauen im Bestand und bei laufender Nutzung, Platzverhältnisse,
Baustelleneinrichtungsflächen, Lagerflächen, Umfeldnutzung, etc.)
Prüfen der Notwendigkeit der Einschaltung externer Fachleute
− Prüfen der Notwendigkeit der Einschaltung anderer an der Erkundung Beteiligter
− Prüfen von Erfordernis, Funktion und Leistungsumfang eines Koordinators gemäß TRGS
524
− Formulieren von Entscheidungshilfen für die Auswahl anderer an der späteren Planung
fachlich Beteiligter z.B. TGA-/Medienerkundung, Vermessungsleistungen, statische
Erkundung, Kampfmittelerkundung, etc.
Auswertung und Dokumentation (Leistungsphasenabschlussbericht)
− Auswerten und Zusammenstellen der vorliegenden Informationen
− Kostenabschätzung für weiteren Untersuchungsbedarf, Aufstellen einer überschlägigen
Kostenermittlung als Handlungsgrundlage und Hinweise auf Kostenrisiken
− Dokumentation der Ergebnisse in Berichtsform
Leistungsstufe 2 (LPH 2):
Grundleistungen
Aufstellen des Untersuchungsprogramms
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− Erarbeitung eines Konzeptes/ Ablaufplans für die technische Untersuchung inkl. der
erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen
− Erstellen eines Arbeits- und Sicherheitsplans gemäß TRGS 524
− Festlegen der Untersuchungsparameter (Ort, Umfang, Genauigkeit, Verfahren etc.),
Ableitung des Untersuchungsprogramms mit Art und Anzahl der Probenahme, Analytik
etc., in Abstimmung mit dem AG
Führen von erforderlichen behördlichen Abstimmungsgesprächen (insbes. Obere
Denkmalbehörde)
Erkundungsvorbereitung und Durchführung
− Festlegen der finalen Probenahmepunkte vor Ort inklusive Abstimmung mit dem Nutzer
− Fachtechnische Betreuung mit ständiger Anwesenheit inkl. Probenahme
− Durchführung/ Umsetzung des Untersuchungsprogramms, wie Probenahme und Analytik
unter Koordinierung und Abstimmung der fachlich Beteiligten, unter Einhaltung aller
erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen sowie des Arbeits- und Sicherheitsplans
(Zu Kalkulationszwecken ist von 20 ergänzenden Probeentnahmestellen auszugehen. Die
Labordiagnostik ist in diese Position einzupreisen.)
Schadstoffkataster und Bewertung
− Auswerten und Beurteilen der Ergebnisse der Erkundung und Aufstellen des finalen
Schadstoffkatasters inklusive aller erforderlichen Entsorgungshinweisen mit zeichnerischen
Darstellungen, Erläuterungen, Empfehlungen in Berichtsform sowie Bewerten der
Ergebnisse und Ableiten des weiteren Handlungsbedarfs (Sanierungsnotwendigkeit/ -
dringlichkeit, ggf. Sofortmaßnahmen und Separationserfordernis)
− Untersuchen, Vergleichen und Bewerten geeigneter Sanierungsmethoden (u.a. Ermitteln
der sanierungsrelevanten Mengen / Massen / Flächen / etc., der zu erwartenden Kosten für
die Sanierung und Entsorgung sowie des zu erwartenden Zeitaufwandes)
− Dokumentieren der Technischen Erkundung und ihrer Ergebnisse in Berichtsform einschl.
Erstellen von Plänen mit Darstellung der Verdachtsstellen
− Aufzeigen der wesentlichen Baustellenabfälle, möglicher Entsorgungswege sowie der
notwendigen Randbedingungen für Vorbehandlung/ Bereitstellung/ Transport/ Entsorgung
− Festlegen einer finalen Vorgehensweise in Abstimmung mit dem AG
Erstellen eines fachspezifischen Rahmenterminplans zur finalen Vorgehensweise in
Abstimmung mit den anderen fachlichen Beteiligten
Vertiefte Kostenschätzung nach DIN 276 bis einschließlich 3. Ebene zur finalen
Vorgehensweise
Leistungsstufe 3 (LPH 3-4):
Grundleistungen
Sanierungskonzept
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− Erarbeiten eines Sanierungskonzeptes (u.a. zeichnerische Darstellung, Darstellung der Art/
Qualität/ Menge/ Nachweisführung der Abfälle bis zur endgültigen Entsorgungseinrichtung,
Informationen zu vorhandenen Schadstoffen/ zu Anlass und Ziel der Arbeiten/ zu beteiligten
Personen/ zum Bauzeitenplan/ zu Arbeitsabläufen inkl. gegenseitiger Abhängigkeiten)
− Klären und Erläutern der wesentlichen fachspezifischen Zusammenhänge, Vorgange und
Bedingungen (Untersuchung von Ersatzmaßnahmen, Festlegung peripherer Maßnahmen,
Festlegung technischer Eingriffe, Ermittlung der Notwendigkeit von gebäudetechnischen
Provisorien), Einarbeitung von Beiträgen anderer an der Planung fachlich Beteiligter
− Darlegen der Notwendigkeit des Einschaltens eines Koordinators nach TRGS 524
− Informationen zu Arbeitsbereichen und Arbeitsverfahren: umgebungsbedingte Faktoren,
Einteilung in Arbeitsbereiche (Schwarz-/ Weißbereiche) / Sanierungsbereiche,
Beschreibung der Arbeitsverfahren mit zeitlicher Abfolge der Arbeitsschritte
− Expositionseinschätzung und vorläufige Gefährdungsbeurteilung für die möglichen
Arbeitsverfahren
− Erarbeiten eines Arbeitsschutz- und Sicherheitsplans u.a. gemäß TRGS 402, 519, 524
(technische, organisatorische und persönliche Schutzmaßnahmen, Prüfen des STOP-
Prinzipes) inkl. Messprogramm und Immissionsschutzkonzept gemäß DGUV Regel 101-
004 zur Überwachung der Arbeitsplatzbedingungen in Absprache mit dem Sicherheits- und
Gesundheitsschutzkoordinator gemäß BaustellV
− Erarbeiten eines begleitenden Beprobungskonzeptes einschließlich Planung der
Erfolgskontrollen/ Stoff- und Abfall-Deklarationen/ Abnahmen
− Klären der Genehmigungsfähigkeit und Abstimmung mit Behörden einschließlich Anpassen
aller notwendigen Unterlagen
− Erarbeiten und Zusammenstellen der Vorlagen und Nachweise für öffentlich-rechtliche
Genehmigungen oder Zustimmungen einschließlich der Anträge
− Festlegen der vorzunehmenden Dokumentation sowie von Freigabemessungen/ visuellen
Abnahmen/ u.a. zur Erfolgskontrolle
− Planen der Nachsorge beim Bauen im Bestand
Entsorgungskonzept
− Erarbeiten eines umsetzungsfähigen Entsorgungskonzeptes unter Berücksichtigung der
logistischen, funktionalen, technischen, wirtschaftlichen Belange und öffentlich-rechtlichen
Anforderungen zum Schutz der Umwelt in Abstimmung mit den am Planungs- und
Bauablauf Beteiligten
− Ermitteln der wesentlichen Baustellenabfälle nach Art und Menge sowie der notwendigen
Randbedingungen für Vorbehandlung/ Bereitstellung/ Handhabung und Verpackung der
Abfälle auf der Baustelle/ Transport/ Entsorgung
− Ermitteln und Darstellen der Entsorgungswege zur Separierung, Verwertung oder
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Beseitigung aller anfallenden Baustellenabfälle
− Darstellen der Art/ Qualität/ Menge/ Nachweisführung der Abfälle bis zur endgültigen
Entsorgungseinrichtung
− Deklaration des Abfalls, Zuordnung der Abfälle zur entsprechenden Abfallschlüsselnummer
gemäß AVV, Einstufung des Abfalls in gefährlich/ nicht gefährlich, Wahl des korrekten
Nachweisverfahrens gem. der NachwV
− Erarbeiten eines Abfallkatasters mit Mengenberechnung und Abfallschlüsselnummern nach
folgendem Muster:
| Fundstelle | Schadstoff/Abfall | Menge in m³ | Menge in t | AVV-Nr. |
|---|---|---|---|---|
| Dach | KMF im Drempel | 1 | 0,05 | 170603* |
| Fundament | Betonschutt | 1 | 2 | 170101 |
| Geschosse | Eisen und Stahlschrott | 1 | 8 | 170405 |
− (Soweit keine eindeutige Zuordnung möglich ist, ist Rücksprache mit den zuständigen
Behörden zu halten, um sich der richtigen Deklaration zu versichern.)
− Klären von Auflagen, Beachtung und Hinweise zu örtlichen Abfallsatzungen, Abstimmung
mit Behörden einschließlich Anpassen aller notwendigen Unterlagen
− Erarbeiten und Zusammenstellen der Vorlagen und Nachweise für öffentlich-rechtliche
Genehmigungen oder Zustimmungen einschließlich der Anträge
Aufzeigen von Förderwegen für erforderliche Material- und Personenbewegungen, Festlegen
der Baustellenlogistik und Mitwirken beim Erstellen des Baustelleneinrichtungsplanes
Vertiefte Kostenberechnung nach DIN 276 bis einschließlich 3. Ebene
Erstellen eines fachspezifischen Detailterminplans sowie Mitwirken beim Fortschreiben des
Gesamtterminplans
Abschlussbericht für Sanierung und Entsorgung (u.a. Veranlassung/ Projektziele/
Sanierungszonen/ Risiken/ Projektbeteiligte/ Termine/ Geräte/ Personal/ Witterung/ Kosten/
Gesetze/ Regelwerke/ Hinweise zu Entsorgung und mineralisches Stoffstrommanagement),
Übergabe der Berichte und Konzepte als Stufenabschluss an den AG
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Leistungsstufe 4 (LPH 5-7):
Grundleistungen
Erarbeiten einer ausführungsreifen Lösung durch Fortschreiben des Sanierungs- und
Entsorgungskonzeptes, Fortschreiben der bisher erstellten Unterlagen (u.a. Terminplan, Risiko,
Kostenaufstellung, Baustellenlogistik), Führen von behördlichen Abstimmungsgesprächen,
Abstimmung mit den sonstigen fachlich Beteiligten (insbesondere zum geplanten Bauablauf
sowie zur Baustelleneinrichtung)
Aufstellen eines Vergabeterminplans in Abstimmung mit dem Auftraggeber sowie den anderen
fachlich Beteiligten
Ermitteln und Aufgliedern der Mengen nach Einzelpositionen unter Verwendung der Beiträge
anderer an der Planung fachlich Beteiligter
Auf- und Zusammenstellen der Ausschreibungsunterlagen, insbesondere Anfertigung der
Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis (nach besonderen Vorgaben des
Auftraggebers, wie bspw. des Leistungsverzeichnisses mit den Texten des STLB-Bau, sowie
unter Verwendung AG spezifischer Formblätter), u.a. unter Verwendung der
Mengenermittlungen des Abfallkatasters sowie unter Berücksichtigung der logistischen,
funktionalen, technischen, wirtschaftlichen Belange und öffentlich-rechtlichen Anforderungen
zum Schutz der Umwelt in Abstimmung mit den am Planungs- und Bauablauf Beteiligten
Mitwirken beim Zusammenstellen der Vergabeunterlagen sowie bei bereichsübergreifenden
Leistungsbeschreibungen (Objektplaner, TGA-Planer, u.a.)
Prüfen und Werten der vom Auftraggeber eingeholten Angebote, insbesondere im Hinblick auf
die Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit, Qualität und die personellen / technischen
Voraussetzungen der Sanierungsfachbetriebe, sowie des erstellten Preisspiegels (AN-
Leistungen u.a. Eignungsprüfung/ Auswertung eingereichter und nachgeforderter
Bieterunterlagen, Prüfung und Auswertung der Formblätter 221/ 222/ 223, Formale Prüfung,
Wertung verbleibender Angebote, Wirtschaftliche Prüfung und Feststellung des
wirtschaftlichsten Angebotes)
Kostenanschlag anhand der eingegangenen bepreisten Leistungsverzeichnisse,
Kostenkontrolle durch Abgleich des Kostenanschlags mit der Kostenberechnung
Überprüfen, ob die Anlage des Entsorgers zur Beseitigung / Verwertung der Abfälle geeignet ist
(u.a. durch Abgleich mit den durch die Bieter vorzulegenden Zertifizierungen der
Entsorgungsfachbetriebe)
Formulierung einer Vergabeempfehlung zur Vorlage beim AG
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Leistungsstufe 5 (LPH 8):
Grundleistungen
Durchführung von erforderlichen Labor- und Erkennungsuntersuchungen während des
Bauablaufs vor Ort in Abstimmung mit dem Auftraggeber
(Zu Kalkulationszwecken ist von 10 Erkennungsuntersuchungen auszugehen. Die
Labordiagnostik ist in diese Position einzupreisen.)
Wahrnehmen der Funktion eines Koordinators gemäß TRGS 524 (sofern gemäß
Leistungsstufe 1 erforderlich)
Begleiten der Bauausführung
− Fortschreiben des o Messprogramms zu Erfolgskontrollen und Abnahmen o Arbeits- und Sicherheitsplans und Überwachen auf Einhaltung o Sanierungskonzeptes, Beratungsleistungen während des Bauablaufs für
fachlich Beteiligte und Auftraggeber in abfallspezifischen Fragestellungen
o Entsorgungskonzeptes gemäß Landeskreislaufwirtschaftsgesetz (LKrWG) in
Zusammenarbeit mit dem Abfallerzeuger (als tabellarische Ausfertigung) und
Mitteilen von Aktualisierungen an die zuständige Behörde (Übergabe an den AG
nach jeder Anpassung)
− Überwachen und Fortschreiben des Bauzeitenplans
− Koordinieren der an der Sanierungsüberwachung fachlich Beteiligten
− Kontrolle der Gefährdungsbeurteilungen/ Unterweisungen der ausführenden Unternehmen
vor Beginn der Arbeiten
− Wahrnehmung von Ortsterminen während der Bauphase zur Abnahme von
Schwarzbereichen und Sanierungskontrollen (Arbeitsschutzvorkehrungen gemäß BGR
128, TRGS 519/ 521 sind einzukalkulieren)
− Überwachen der Sanierungs- und Entsorgungsleistungen auf Übereinstimmung mit dem
Bauvertrag, den darin genannten Unterlagen, den zugehörigen Konzepten sowie den
allgemein anerkannten Regeln der Technik und den einschlägigen Vorschriften
− Durchführen des elektronischen Abfallnachweisverfahrens inklusive Koordinieren und
Abstimmen mit Entsorgungsträgern während des Bauablaufs (u.a. Nachgenehmigungen)
− Registerkontrolle (Prüfen des Abfallregisters, Plausibilisieren der Abfallströme)
− Überwachen der Entsorgungswege, insbesondere durch o Überprüfen der an der Entsorgung beteiligten Unternehmen in Bezug auf § 22/ 53/
54 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) bzgl. Anzeigen, Sachkunde und Erlaubnis
(Mitteilung des Prüfergebnisses an den AG vor Beginn der Entsorgung)
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o Prüfen, ob alle relevanten Beteiligten eine Abfallerzeuger-Nummer bei der
zuständigen Behörde erhalten haben (Mitteilung des Prüfergebnisses an den
AG vor Beginn der Entsorgung) o Prüfen der schriftlichen Genehmigungen der Entsorgungsstellen und Abgleich
mit den dort zur Entsorgung vorgesehenen Abfällen (Mitteilung des
Prüfergebnisses an den AG vor Beginn der Entsorgung) o Prüfen, ob Überlassungspflichten einzuhalten sind/ ob die Kleinmengenregelungen
für die Entsorgung angewendet werden können (Mitteilung des Prüfergebnisses an
den AG vor Beginn der Entsorgung)
o Prüfen, ob die Anlage des Entsorgers zur Beseitigung/ Verwertung der Abfälle
geeignet ist (protokollarische Dokumentation) o Überprüfung der Nachweisführung vor Ort gemäß Nachweisverordnung, Kontrolle
der vorgesehenen Entsorgung auf Zulässigkeit (insbesondere für gefährliche
Abfälle) o Prüfen der Abfallcontainer vor Ort auf Plausibilität der Inhalte und Massen, auf
Übereinstimmung mit den Liefer-/ Wiege-/ Übernahme-/ Begleitscheinen (auch bei
Kleinmengen) und auf Einhaltung von Separation, getrennter Sammlung
(protokollarische Dokumentation) o Sicherstellen der Einhaltung vereinbarter Abnahmemengen o Überwachen der ordnungsgemäßen Verladung der Abfälle vor Ort o Verbleibkontrolle, Freigabe der Begleit-/ Übernahmescheine, Prüfen der
endgültigen Abfallentsorgung (Mitteilung des Prüfergebnisses an den AG direkt
nach der Entsorgung)
− Baubegleitende Kostenkontrolle
− Rechnungsprüfung inklusive Prüfen von Nachträgen (u.a. Feststellen der Richtigkeit
dem Grunde und der Höhe nach, Angemessenheit der Preise,
Feststellungsbescheinigung „fachtechnisch und rechnerisch richtig“) unter Einhaltung
der vom AG vorgegebenen Fristen und Prüfvorgaben
− fortschreitendes gemeinsames Aufmaß mit den ausführenden Unternehmen
− Dokumentation des Bauablaufs, insbesondere durch Führung eines Bautagebuches,
durch tabellarische Erstellung einer Soll-Ist-Kontrolle, durch Durchführung und
Dokumentation von Kontrollen zur Überwachung der ordnungsgemäßen Entsorgung
bzw. Kontrolle der behördlichen Anzeigen (Landesbauordnung, Baustellenverordnung,
TRGS 519, etc.)
− Erstellen aller während des Bauablaufs anfallenden Protokolle
Abnahme
− Organisieren und Durchführen der Abnahme der ausgeschriebenen Leistungen
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einschließlich Antrag auf behördliche Abnahmen und Teilnahme daran
− Begleiten der Freimessungen und Kontrolle der Ergebnisse auf Schadstofffreiheit
− Feststellen von Mängeln und Anfertigen einer Niederschrift über das Ergebnis der Abnahme
− Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme der Leistungen festgestellten Mängel
− Auflisten der Verjährungsfristen der Gewährleistungsansprüche
Dokumentation
− Fortschreiben der Ausführungsplanung und Konzepte (Sanierung und Entsorgung) auf den
Stand der tatsächlichen Sanierungsausführung
− Dokumentation der durchgeführten Sanierungsmaßnahmen einschließlich
zusammenfassendes Darstellen der Ergebnisse der Messungen zu Abnahmen und
Erfolgskontrollen sowie Feststellen und Dokumentieren des Sanierungserfolgs
− Dokumentation der Entsorgungsmaßnahmen (Entsorgungsnachweise, Begleit-/ Wiege-/
Übernahmescheine, Auflistung der entsorgten Abfälle sortiert nach
Abfallschlüsselnummern, Mengen und endgültigen Entsorgungsstellen, u.a.),
Dokumentation der tatsächlichen Entsorgung der gefährlichen Abfälle pro
Entsorgungsvorgang, z. B. durch Vorlage von Erklärungen über die ordnungsgemäße
Verwertung / Beseitigung durch den Entsorger sowie Zusammenstellen des Abfallregisters
gemäß Nachweisverordnung (Übernahmescheine einer Sammelentsorgung, o.ä.)
− Zusammenstellen der Revisionsunterlagen und Übergabe an den Auftraggeber,
insbesondere mit folgenden Inhalten: o Anlass und Aufgabenstellung o Standortbeschreibung o Durchgeführte Arbeiten (bspw. Sanierungs- und Entsorgungsmaßnahmen) o Projektbeteiligte o Arbeitsschritte und zeitlicher Ablauf o Fachgutachterliche Begleitung o Probennahme, Analytik und Deklaration aus Vorerkundungen und Begleitung o Arbeitssicherheit sowie Emissions- und Nachbarschaftsschutz o Entsorgungswege und -nachweise o Kostenkontrolle und Kostenfeststellung
o Zusammenfassendes Darstellen der Ergebnisse der Messungen zu
Erfolgskontrollen (u.a. Messprotokolle) und Abnahmen o Feststellen und Dokumentation des Sanierungserfolges
In der Anlage zur Dokumentation sind weitere wesentliche Unterlagen zu dokumentieren
(bspw. behördliche Bescheide, Genehmigungen, Protokolle, Gefährdungsbeurteilungen,
Bautagebuch, Ergebnisse baubegleitende Untersuchungen, Übersicht zur
Entsorgungsdokumentation, Dokumentation von Planänderungen).
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