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Aufforderung zur Abgabe eines Angebots
Maßnahme: Generalplanung Buckower Damm Bestand Verfahrensart: Verhandlungsverfahren Vergabenummer: 265-26-VV-PTM
Auftraggeber Berlinovo Immobilien Gesellschaft mbH Linkstraße 10 10785 Berlin
Vergabestelle Berlinovo Immobilien Gesellschaft mbH E-Mail Linkstraße 10 vergabe@berlinovo.de 10785 Berlin
Einreichungsfrist (Angebotsfrist): 17.12.2026, 11:00Uhr (eingehend bei der Vergabestelle)
Rückfragefrist zu den Vergabeunterlagen: 10.12.2026, 11:00 Uhr (eingehend bei der Vergabestelle)
Verhandlungsrunden: Vrsl. KW 3/ 4 2027
Zuschlag Q2 2027
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Inhalt
- Abgabe der Angebote ....................................................................................................... 3
- Mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen ............................................................... 3
- Auskünfte / Verpflichtung zur Aufklärung von Unklarheiten ................................ 4
- Ablauf des weiteren Verfahrens .................................................................................... 4
- Ablauf der Verhandlungsgespräche ............................................................................. 5
- Prüfung und Wertung der Angebote ............................................................................ 5
- Wertungskriterien .............................................................................................................. 6 7.1 Kriterium Honorar/Preis ............................................................................................... 8 7.2 Kriterium Qualität - Konzept der Leistungsausführung ..................................... 9 7.3 Gesamtpunktzahl und Wertung ............................................................................... 11
- Nachunternehmer/Unterauftragnehmer/Eignungsleihe ....................................... 11 8.1 Nachunternehmer ........................................................................................................ 11
- Wettbewerbsbeschränkende Abreden ....................................................................... 11
- Umgang mit Daten des Bieters ................................................................................ 11
- Einsicht im Nachprüfungsverfahren (EU) ............................................................. 11
- Weitere Hinweise .......................................................................................................... 12
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Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit bitten wir Sie, entsprechend den beigefügten Unterlagen für die oben genannte Maßnahme ein Angebot zu fertigen und dieses einzureichen bis zum
17.12.2026, 11:00 Uhr (eingehend auf dem Profil der berlinovo auf der Vergabeplattform des Landes Berlin)
ACHTUNG: Insb. verspätete Angebote werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
- Abgabe der Angebote
Falls Sie nicht die Absicht haben, ein Angebot abzugeben, werden Sie gebeten, die Vergabestelle baldmöglichst davon zu unterrichten.
Alle Angebote sind digital in Textform über die Vergabeplattform (https://www.berlin.de/vergabeplattform/) einzureichen. Hierfür ist eine (kostenlose) Registrierung auf der Vergabeplattform erforderlich. Das Angebot muss rechtzeitig bis zum Ablauf der Angebotsfrist (s. o.) eingegangen sein.
Der Bieter und die natürliche Person, die die Erklärung abgibt, sind zu benennen.
Nebenangebote sind nicht zugelassen. Änderungsvorschläge sind auf einem gesonderten Blatt im Angebot kenntlich zu machen und konkret zu benennen.
- Mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen
Mit dem Angebot sind die gemäß Ziffer 1 des vorformulierten Angebotes in der Liste unter der Spalte „Vom Bieter ausgefüllt / eigenständig erstellt mit dem Angebot zu überreichen“ markierten Unterlagen vollständig ausgefüllt einzureichen.
Bitte beachten Sie die Anforderungen an die Eignung sowie die Mindestanforderungen an die Eignung (siehe EU-Bekanntmachung, Formular Eigenerklärung Eignung).
Hinweis an die Bieter: Diese Liste der zu übermittelnden Unterlagen/Nachweise/Erklärungen etc. ist abschließend. Die berlinovo bittet darum, von der unaufgeforderten Übermittlung weiterer Unterlagen etc. abzusehen. Insb. die Eigenerklärungen gelten mit der frist- und ordnungsgemäßen Übermittlung des Angebotes als abgegeben. Die berlinovo behält sich jedoch vor, vor Zuschlagserteilung weitere Nachweise insb. zum Beleg der Eigenerklärungen zu fordern, die dann von den Bietern zwingend innerhalb der von der berlinovo vorgegebenen Frist einzureichen sind.
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- Auskünfte / Verpflichtung zur Aufklärung von Unklarheiten
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unvollständigkeiten oder Unklarheiten, so hat der Bieter die Auftraggeberin unverzüglich, spätestens jedoch bis zum Ablauf der u. g. Rückfragefrist zu informieren. Auskünfte können nur innerhalb der Rückfragefrist erfolgen, da der Auftraggeberin ausreichend Gelegenheit verbleiben muss, auf Anfragen und Anzeigen zu reagieren, diese ggf. allen Bietern mitzuteilen und ergänzende Gelegenheit zur Stellungnahme zu eröffnen. Die Auftraggeberin behält sich vor, den Bietern während des Vergabeverfahrens ergänzende Unterlagen zur Verfügung zu stellen/nachzureichen.
Auskünfte können grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt werden, die bis
10.12.2026, 11:00 Uhr (eingehend auf dem Profil der berlinovo auf der Vergabeplattform des Landes Berlin)
über die
Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform
eingegangen sind.
Hinweis an die Bieter: Die oben bezeichneten Fragen wird die Auftraggeberin durch entsprechende Klarstellungen gegenüber allen an dem Vergabeverfahren beteiligten Unternehmen über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform Berlin beantworten. Die an dem Vergabeverfahren beteiligten Unternehmen sind verpflichtet, sich in regelmäßigen Abständen über das Vorliegen neue Informationen etc. zu unterrichten.
- Ablauf des weiteren Verfahrens
Es ist vorgesehen, das weitere Vergabeverfahren wie folgt durchzuführen: Die Bieter sind aufgefordert, ein verbindliches Erstangebot abzugeben. Dieses Erstangebot ist vollständig auf Grundlage der Vergabe- und Vertragsunterlagen zu erstellen. Die Auftraggeberin behält sich das Recht vor, bei Abweichungen des Erstangebotes und aller Folgeangebote von den Vorgaben der Vergabeunterlagen von dem jeweiligen Bieter eine Aufklärung dahingehend zu fordern, die Konformität des Erst- und der Folgeangebote sicherzustellen. Ein Anspruch auf solche Verhandlungen besteht nicht. Angebote, denen es an der Konformität mit den Vergabeunterlagen fehlt, können nach dem Ermessen der Auftraggeberin vom Verfahren ausgeschlossen werden.
Die Erstangebote der Bieter sollen im Rahmen der Verhandlungsgespräche erörtert werden. Ein Anspruch auf Verhandlungen oder die Durchführung von Bietergesprächen besteht nicht. Die Auftraggeberin behält sich vor, im Anschluss an eine erste Verhandlungsrunde eine oder mehrere weitere Verhandlungsrunden durchzuführen und auch kurzfristig zur Einreichung überarbeiteter und endgültiger Angebote aufzufordern.
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Die Auftraggeberin behält sich vor, das dargestellte Verfahren nach Unterrichtung der Bieter zu modifizieren, sollte die Komplexität der Aufgabenstellung oder andere nicht vorhersehbare Gründe eine Abweichung erforderlich machen.
- Ablauf der Verhandlungsgespräche
Die berlinovo wird mit gesondertem Schreiben zu Verhandlungs- und Präsentationsterminen einladen, die voraussichtlich in der KW 3/ 4 2027 stattfinden werden. Der Verhandlungstermin soll nicht länger als 90 Minuten dauern. Sein Ablauf ist wie folgt vorgesehen:
• Begrüßung und Vorstellung der Teilnehmer der berlinovo ca. 5 Min. • Kurze Unternehmenspräsentation des Bieters/ der Bietergemeinschaft ca. 5 Min. • Präsentation des Angebotes (Konzepte gem. Ziffer 6.2.2 bis Ziffer 6.2.5 des Formblattes „Angebot“) ca. 50 Min. • Frage- und Diskussionsrunde ca. 20 Min. • Vertragsdurchsprache ca. 10 Min.
Die berlinovo wird den Bietern/Bietergemeinschaften im Verlauf der Verhandlungen Gelegenheit geben, die Inhalte ihrer Angebote darzustellen und zu erläutern. Die Präsentation ist der berlinovo eine Woche vor dem jeweiligen Verhandlungstermin in digitaler Form zur Verfügung zu stellen. Sie darf den Angaben in dem Angebot inhaltlich nicht widersprechen.
Für die Präsentation des Angebotes ist ein Zeitraum von max. 50 Minuten vorgesehen. Die berlinovo behält sich eine Durchführung der Präsentations- und Verhandlungstermine online vor. Die berlinovo geht für diese und ggfs. weitere Verhandlungsrunden davon aus, dass die Bieter/ Bietergemeinschaften ihre Konzepte etc. mittels Power-Point-Präsentationen vorstellen werden. Die berlinovo wird Beamer und Projektionsfläche vorhalten und bittet die Bieter/ Bietergemeinschaften, ihre Präsentation durchzuführen.
- Prüfung und Wertung der Angebote
Eine öffentliche Submission nach Eingang der Angebote findet nicht statt.
Die eingegangenen Angebote werden zunächst daraufhin geprüft, ob sie die formellen Anforderungen erfüllen. Dabei werden insbesondere geprüft:
• die rechtzeitige Einreichung des Angebotes, • die Angabe des Unterzeichners des Angebotes • die Einhaltung der vorgegebenen Formalien des Angebotes, vollständige Ausfüllung des vorbereiteten Angebotsschreibens nebst den vorgegebenen Bietererklärungen, Eindeutigkeit der Eintragung, • die Einhaltung der ggf. geforderten Mindestanforderungen, • Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots anhand der u. g. Wertungskriterien.
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Die Auftraggeberin wird die Angebote zunächst in formeller Hinsicht prüfen. Die Auftraggeberin wird die fristgerecht eingereichten Angebote ausschließen, die die ausdrücklich aufgeführten Mindestanforderungen nicht erfüllen. Die Auftraggeberin weist ausdrücklich darauf hin, dass in den Vergabeunterlagen nur Vorgaben oder Festlegungen, die ausdrücklich auch als verbindliche Anforderung in den Vergabeunterlagen gekennzeichnet sind, als verbindliche Anforderungen im Sinne der Rechtsprechung des EuGH gelten. In allen anderen Fällen, in denen die Erklärungen, Angaben oder Unterlagen nicht oder nicht ordnungsgemäß beigefügt sind, behält sich die Auftraggeberin den Ausschluss nach pflichtgemäßem Ermessen vor. Darüber hinaus behält sich die Auftraggeberin vor, anstelle eines möglichen Ausschlusses unter Beachtung des vergaberechtlichen Grundsatzes der Gleichbehandlung, fehlende Unterlagen nachzufordern oder eine Aufklärung über aufklärungsbedürftige Inhalte der Angebote, ggf. auch mehrfach, zu betreiben. Die Auftraggeberin ist in diesem Fall berechtigt, sich die von ihr angeforderten Informationen per E- Mail und/oder per Fax übermitteln zu lassen.
Die Auftraggeberin behält sich vor, nach Auswertung des Angebotes zur weiteren Aufklärung des Angebotsinhaltes, schriftlich Fragen an die einzelnen Bieter/innen in fachlich-technischer, wirtschaftlicher und rechtlicher Hinsicht zu stellen. Die Bieter/innen sind verpflichtet, die erbetenen Informationen unverzüglich und wahrheitsgemäß zu erteilen. Der Auftraggeber ist in diesem Fall berechtigt, sich die von ihm angeforderten Informationen per E- Mail und/oder per Fax übermitteln zu lassen.
Das wirtschaftlichste Angebot wird anhand der u. g. Wertungskriterien ermittelt.
Die Auftraggeberin wird die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden können, entsprechend § 134 GWB über den Bieter, der das wirtschaftlichste Angebote abgegeben hat und die Gründe für die Nichtberücksichtigung des jeweiligen Bieters sowie den Zeitpunkt der beabsichtigten Zuschlagserteilung informieren.
- Wertungskriterien
Das wirtschaftlichste Angebot wird nach folgenden Kriterien bestimmt:
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Wertungskriterium Maximalpunktzahl
- Wertungskriterium Honorar/Preis 60,00 a) Hochbau - Summe GESAMTHONORAR anrechenbare Kosten (in € netto) i. Geltungsbereich ≤ 5.000.000,00 € 6,00 i. Geltungsbereich > 5.000.000,01 - ≤ 10.000.000 € 6,00 ii. Geltungsbereich > 10.000.000,01 € 6,00
b) TGA - Summe GESAMTHONORAR anrechenbare Kosten (in € netto) i. Geltungsbereich ≤ 1.000.000,00 € 6,00 ii. Geltungsbereich > 1.000.000,01 - ≤ 4.000.000,00 € 6,00 iii. Geltungsbereich > 4.000.000,01 € 6,00
c) Tragwerksplanung - Summe GESAMTHONORAR anrechenbare Kosten (in € netto) i. Geltungsbereich ≤ 1.000.000,00 € 2,00 ii. Geltungsbereich > 1.000.000,01 - ≤ 4.000.000,00 € 2,00 iii. Geltungsbereich > 4.000.000,01 € 2,00
d) Brandschutz - Summe STUNDENSÄTZE (in € netto) 18,00
- Wertungskriterium Qualität - Konzept der 40,00 Leistungsausführung
Schriftliches Leistungserbringungskonzept Die Auftraggeberin hat die folgenden Unterkriterien und Aspekte festgelegt, zu denen insbesondere Ausführungen erwartet werden.
a) Darstellung der Leistungserbringung 25,00 (Leistungserbringungskonzept) insbesondere unter Berücksichtigung folgender Aspekte:
• Organigramm des Projektteams (Rollen, Verantwortlichkeiten) • Personaleinsatz für Bauüberwachung und Baustellenpräsenz • Termin- und Kostenverfolgung inkl. strukturiertem Zeitplan mit wesentlichen Meilensteinen • Internes und externes Berichtswesen (Auftraggeber) • Sicherstellung der Qualitäten und Dokumentation
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b) Darstellung der Schnittstellen und der Logistik 15,00 (Schnittstellen- und Logistikkonzept) insbesondere unter Berücksichtigung folgender Aspekte:
• Herangehensweise der Koordination mit dem parallelen Neubauvorhaben Buckower Damm • Konzept für eine gemeinsame Baustelleneinrichtung, Andienung und Baustraße • Aufzeigen von möglichen Maßnahmen zur Sicherstellung des sicheren Zugangs / der Erreichbarkeit für Bewohner und Dritte • Schnittstellenkoordination mit parallelem Neubau / gemeinsamer Baustelleneinrichtung • Organisation der Abstimmung mit Nutzerinnen und Nutzern im bewohnten Bestand
Insgesamt 100,00
7.1 Kriterium Honorar/Preis
Der Preis geht zu insgesamt 60 v. H. in die Gesamtwertung ein.
Nettogesamtpreis Bewertet wird der Nettogesamtpreis gemäß Anlage „Preisblatt“.
Das Zuschlagskriterium „Honorar / Preis“ wird anhand der in Anlage „Preisblatt“ angebotenen Honorare für sämtliche Leistungsbilder ermittelt. Grundlage sind jeweils die sich aus den Tabellenblättern „Hochbau“, „TGA“ und „Tragwerksplanung“ ergebenden Honorarwerte für die drei Geltungsbereiche der anrechenbaren Kosten und den hierfür festgelegten Gewichtungsfaktoren als gewichteter Erwartungswert.
Für jeden Geltungsbereich gibt der Bieter ein Angebotshonorar (netto) an. Zur Abbildung der erwarteten Verteilung der späteren Einzelabrufe setzt die Auftraggeberin feste Gewichtungsfaktoren ein (z. B. Geltungsbereich 1: Faktor 1, Bereich 2: Faktor 2, Bereich 3: Faktor 4).
Die Preiswertung erfolgt auf Grundlage der in den Preisblättern angegebenen Pauschalhonorare für drei Geltungsbereiche der anrechenbaren Kosten. Für das Leistungsbild „Hochbau“ werden drei Honorarwerte gebildet, die repräsentativ für folgende Geltungsbereiche stehen:
• bis 5.000.000,00 € • > 5.000.000,01 € bis ≤ 10.000.000,00 € • > 10.000.000,01 €.
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Im Preisblatt sind hierfür anrechenbare Kosten von 3.000.000 €, 7.500.000 € als Rechengrößen hinterlegt, die diesen Bereichen zugeordnet werden. Für den Geltungsbereich > 10 Mio. € wird als repräsentative Rechengröße ein Wert von 10 Mio. € verwendet.
Für „TGA“ und „Tragwerksplanung“ werden ebenfalls drei Honorarwerte gebildet, repräsentativ für die Geltungsbereiche:
• bis 1.000.000,00 € • > 1.000.000,01 € bis ≤ 4.000.000,00 € • > 4.000.000,01.
Die im Preisblatt hinterlegten anrechenbaren Kosten (bei TGA 1.000.000 €, 2.000.000 €, 4.000.000 €; bei Tragwerksplanung 1.000.000 €, 2.000.000 €, 5.000.000 €) dienen dabei als Rechengrößen und bilden diese Bereiche rechnerisch ab.
Das preisniedrigste Angebot je Geltungsbereich erhält 6 Punkte (bei Hochbau sowie TGA) bzw. 2 Punkte (bei Tragwerksplanung). Für die preislich nachfolgenden Angebote wird die Punktzahl wie folgt bestimmt:
Niedrigstpreis x 6 bzw. 2 Punktzahl Bieter = Preis Bieter
Die Stundensätze im Leistungsbild „Brandschutz“ werden mit der Anzahl der angegebenen Stunden multipliziert; die so ermittelte fiktive Gesamtsumme geht als Wertungssumme in die Preiswertung ein.
Das preisniedrigste Angebot erhält 18 Punkte. Für die preislich nachfolgenden Angebote wird die Punktzahl wie folgt bestimmt:
Niedrigstpreis x 18 Punktzahl Bieter = Preis Bieter
Die Auftraggeberin ist berechtigt, Angebote auszuschließen, deren Preise spekulativ abgegeben wurden. Vergleichsmaßstab sind die eigenen Schätzungen der Auftraggeberin und die Vergleichspositionen anderer Bieter.
7.2 Kriterium Qualität - Konzept der Leistungsausführung
Das Kriterium „Qualität - Konzept der Leistungsausführung“ geht zu 40 v. H. in die Gesamtwertung ein. Mit den Angebotsunterlagen ist durch die Bieter ein Leistungserbringungskonzept einzureichen.
Bei der Wertung der qualitätsbezogenen Kriterien übt die Auftraggeberin ihren subjektiven Beurteilungsspielraum aus und nimmt eine entsprechende Bewertung vor. Die Auftraggeberin wird dabei jeweils folgende Punktevergabe anwenden:
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0 Punkte: Die Darstellung berücksichtigt mehrere wesentliche Aspekte der Leistungserbringung nicht oder die Darstellung ist in mehreren wesentlichen Punkten nicht nachvollziehbar oder es bestehen erhebliche Bedenken gegen die Effektivität des Konzepts oder es liegt kein Konzept bzw. es liegen keine konzeptähnlichen Ausführungen vor.
1 Punkt: Die Darstellung berücksichtigt vereinzelt wesentliche Aspekte der Leistungserbringung nicht oder die Darstellung ist in einzelnen wesentlichen Punkten nicht nachvollziehbar oder es bestehen mäßige Bedenken gegen die Effektivität des Konzepts.
2 Punkte: Die Darstellung berücksichtigt alle wesentlichen Aspekte der Leistungserbringung, die Darstellung ist jedoch sehr oberflächlich bzw. mit unklarem Bezug zu den Projektanforderungen oder es bestehen vereinzelt Bedenken gegen die Effektivität des Konzepts.
3 Punkte: Die Darstellung berücksichtigt alle wesentlichen Aspekte der Leistungserbringung, die Darstellung orientiert sich an den grundlegenden Projektanforderungen, geht jedoch kaum bzw. nur in einzelnen Punkten auf konkrete Details des Projekts ein oder es bestehen marginale Bedenken gegen die Effektivität des Konzepts.
4 Punkte: Die Darstellung berücksichtigt alle wesentlichen Aspekte der Leistungserbringung, die Darstellung ist überzeugend und detailliert, mit einem deutlichen Projektbezug. Alle Aspekte sind umfassend und logisch ausgearbeitet, die Methodik wirkt praxistauglich und durchdacht. Es werden konkrete Lösungsansätze für projektspezifische Herausforderungen aufgezeigt und es bestehen keine Bedenken gegen die Effektivität des Konzepts.
5 Punkte: Die Darstellung berücksichtigt alle wesentlichen Aspekte der Leistungserbringung, die Darstellung ist überzeugend und sehr detailliert, mit einem deutlichen Projektbezug. Alle Aspekte sind umfassend und logisch ausgearbeitet, die Methodik wirkt praxistauglich und durchdacht. Es werden konkrete Lösungsansätze für projektspezifische Herausforderungen aufgezeigt und die Darstellung geht über die Anforderungen hinaus, bietet besondere bzw. innovative Lösungsansätze mit einer klaren, nachvollziehbaren Umsetzungsstrategien und es bestehen keine Bedenken gegen die Effektivität des Konzepts.
Die erreichte Punktzahl wird anschließend beim Unterkriterium a) Darstellung der Leistungserbringung (Leistungserbringungskonzept) mit dem Faktor 5 und beim Unterkriterium b) Darstellung der Schnittstellen und der Logistik (Schnittstellen- und Logistikkonzept) mit dem Faktor 3 multipliziert.
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7.3 Gesamtpunktzahl und Wertung
Die erzielten Punkte gemäß den obigen Vorgaben werden addiert. Das Angebot mit der höchsten Punktzahl stellt das wirtschaftlichste Angebot dar.
- Nachunternehmer/Unterauftragnehmer/Eignungsleihe 8.1 Nachunternehmer
Wenn der Bieter beabsichtigt, Teile der Leistung von Nachunternehmen ausführen zu lassen, muss er die Art und den Umfang dieser Leistungen angeben. Die konkrete Benennung von Art und Umfang der Leistungen soll im Formular Angebotsschreiben erfolgen.
Die Namen der Nachunternehmen sind nur auf Verlangen der berlinovo anzugeben. Ferner hat der Bieter auf Verlangen der berlinovo die Eignung der Nachunternehmen, bezogen auf die von ihnen zu erbringenden Leistungen, nachzuweisen.
Die berlinovo wird die Angabe der Namen und den Nachweis der Eignung der Nachunternehmen erst dann verlangen, wenn der Bieter ernsthaft für die Erteilung des Zuschlags in Frage kommt. In diesem Fall sind die verlangten Informationen innerhalb einer von der berlinovo zu bestimmenden Frist – die ggf. nur wenige Tage beträgt – einzureichen.
- Wettbewerbsbeschränkende Abreden
Wettbewerbsbeschränkende Abreden führen zum Ausschluss des Angebotes. Wenn diese erst nach Zuschlagserteilung bekannt werden, berechtigen sie die Auftraggeberin zur Kündigung des Vertrages.
- Umgang mit Daten des Bieters
Es wird darauf hingewiesen, dass die von Bieter mitgeteilten personenbezogenen Daten und vom Bieter bereitgestellte Unterlagen für das Beschaffungsverfahren verarbeitet und gespeichert werden können. Einzelheiten entnehmen Sie bitte der beigefügten Information zur Datenverarbeitung.
- Einsicht im Nachprüfungsverfahren (EU)
Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens nach § 160 ff. GWB allen Verfahrensbeteiligten nach § 165 Abs. 1 GWB grundsätzlich ein Akteneinsichtsrecht zukommt.
Mit der Abgabe des Angebotes wird dieses Angebot in die Akte der Auftraggeberin aufgenommen. Jeder Bieter muss daher mit der konkreten Möglichkeit rechnen, dass sein Angebot, mit allen wesentlichen Bestandteilen, von den Verfahrensbeteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Es liegt daher im eigenen Interesse eines jeden Bieters, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe, die nach § 165 Abs. 2 GWB die
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Vergabekammer veranlassen, die Einsicht in die Akten zu versagen, hinzuweisen und diese in seinen Angebotsunterlagen entsprechend kenntlich zu machen.
- Weitere Hinweise
Es wird auf die folgenden weiteren Aspekte hingewiesen:
• Das Angebot muss vollständig sein. Es muss die Preise und die in den Vergabeunterlagen geforderten Angaben oder Erklärungen enthalten. Die Preise sind in Euro (netto) anzugeben. Sämtliche Nebenkosten sind einzubeziehen. • Änderungen und Ergänzungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig. • Das Angebot nebst Anlagen verbleibt für die gesetzlich vorgeschriebene Frist beim Auftraggeber und wird nicht zurückgegeben. Kosten für die Erstellung des Angebots werden nicht erstattet. • Es werden nur Angebote zugelassen, die elektronisch in Textform eingereicht werden. Digital signierte Angebote sind nicht zugelassen.