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10003-KS_EU-Teilnahmebedingungen_Angebotsabgabe.pdf

Generalplanung für Erweiterung, Umbau und Sanierung der Kita Rothenditmold

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 30.09.2026, 08:57 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.meinauftrag.rib.de

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10003-KS EU-Teilnahmebedingungen Angebotsabgabe

EU-Teilnahmebedingungen für die Angebotsabgabe

für die Vergabe von freiberuflichen Leistungen

Ausgabe: April 2016

Hinweis: Das Vergabeverfahren erfolgt nach der „Vergabeverordnung- VgV“.

  1. Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat er unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen.
  2. Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbe- werbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen. Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art der Bieter wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist.
  3. Angebot 3.1 Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen. 3.2 Für das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist zu dem von der Vergabestelle angegebenen Ablauf der Angebotsfrist einzureichen. Ein nicht form- und fristgerech- tes Angebot wird ausgeschlossen. 3.3 Unterlagen, die von der Vergabestelle nach Angebotsabgabe verlangt werden, sind zu dem von der Vergabestel- le bestimmten Zeitpunkt einzureichen. 3.4 Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein. 3.5 Bei Preisen/Honoraren, die einer Preisverordnung unterliegen, ist diese zu beachten. 3.6 Alle Preise sind in Euro mit höchstens zwei Nachkommastellen anzugeben. Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw.) sind ohne Umsatzsteuer anzugeben. Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes am Schluss des Angebotes hinzuzu- fügen.
  4. Bietergemeinschaften 4.1 Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder abzugeben,
  • in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
  • in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter be- zeichnet ist,
  • dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
  • dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete bzw. fortgeschritten oder qualifi- ziert signierte Erklärung abzugeben. 4.2 Angebote von Bietergemeinschaften, die sich erst nach der Aufforderung zur Angebotsabgabe aus aufgeforder- ten Unternehmen gebildet haben, werden nicht zugelassen.
  1. Unterauftragnehmer

Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von Unterauftragnehmer ausführen zu lassen, so muss er die dafür vorgesehenen Teilleistungen in seinem Angebot benennen. Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu einem von ihr bestimmten Zeitpunkt nachzuweisen, dass diese Unterauftragnehmer geeignet sind. Er hat den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben und entsprechende Verpflichtungserklärungen der Unterauftragnehmer vorzulegen. Der Bieter hat Unterauftragnehmer, bei denen Ausschlussgründe vorliegen oder die das entsprechende Eig- nungskriterium nicht erfüllen, innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten Frist zu ersetzen.

  1. Andere Unternehmen (Eignungsleihe)

Beabsichtigt der Bieter, sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, fi- nanzielle, technische und beruflichen Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen (Eignungsleihe) zu bedienen, so muss er die dafür vom anderen Unternehmen überlassenen Kapazitäten in seinem Angebot benennen. Der Bie- ter hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu einem von ihr bestimmten Zeitpunkt nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen und diese Unternehmen ge- eignet sind. Er hat den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzuge- ben und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser anderen Unternehmen vorzulegen.

Stand: 04-16 10003-KS Seite 1

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10003-KS EU-Teilnahmebedingungen Angebotsabgabe

Nimmt der Bieter zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit die Kapazitäten ande- rer Unternehmen in Anspruch (Eignungsleihe), müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der „Verpflichtungserklärung Eignungsleihe“ abzugeben

  1. Eignung

Die Bieter haben mit dem Angebot die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ oder eine Einheitliche Europäi- sche Eigenerklärung (EEE) vorzulegen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Ebenso sind die in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen mit dem Angebot vorzulegen. Ist der Einsatz von Unterauftragnehmer / anderen Unternehmern vorgesehen, müssen die Eigenerklärungen und Bescheinigungen auch für die benannten Unterauftragnehmer / anderen Unternehmer auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorgelegt werden, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Die Verpflichtung zur Vorlage von Eigenerklärungen und Bescheinigungen ent- fällt, soweit die Eignung (Bieter und benannte Unterauftragnehmer / andere Unternehmer) bereits im Teilnah- mewettbewerb nachgewiesen ist. Bei fehlender Eignung wird der Bieter ausgeschlossen.

Stand: 04-16 10003-KS Seite 2

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