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Antiterrorerklärung
| Bewerber / Bieter / Mitglied der Bieter- / Bewerbergemeinschaft | |
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| Anschrift |
Antiterrorerklärung
Mit der Abgabe des Teilnahmeantrages erklären wir/ich hiermit, dass wir/ich nicht auf der „Anti-Terror-Liste“ geführt sind/bin, welche die Europäische Gemeinschaft auf Grundlage der VO 881/2002 und VO 2580/2001 in der jeweils aktuellen Fassung - in Verbindung mit dem Standpunkt des Rates 2001/931/GASP führt.
Uns/Mir ist bekannt, dass Falschangaben den Auftraggeber berechtigen, den Bieter aus dem Vergabeverfahren auszuschließen bzw. einen einmal erteilten Auftrag außerordentlich zu kündigen.
Bitte beachten:
Das Formblatt ist vom Bieter, bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied sowie von jedem eingebundenen Nach-/Drittunternehmen, auf dessen Eignung sich der Bieter bzw. die Bieter- gemeinschaft stützen möchte, unterschrieben einzureichen. Das Formblatt ist dazu erforder- lichenfalls zu vervielfältigen.
Zur Information:
Nach den EU-Verordnungen VO 881/2002 und VO 2580/2001 ist es jedem verboten, den auf der "Anti-Terror-Liste" veröffentlichten Personen, Firmen und Organisationen "wirtschaftliche Ressourcen" bereitzustellen. Bereits die fahrlässige Zahlung von Geldern an einen solchen Vertragspartner ist gemäß § 34 Abs. 4, Nr. 2 Außenwirtschaftsgesetz mit einer Haftstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bedroht.