Anlage 8 - Bewertungsmatrix.pdf

Generalplanung für die Teilsanierung zweier Museen in Osnabrück

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 03.11.2026, 12:25 (Europe/Berlin)

Herkunft: vergabe.niedersachsen.de

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Auftraggeber: Stadt Osnabrück Projekt: Teilsanierung des Kulturgeschichtlichen Museums (KGM) und Felix-Nussbaum-Haus (FNH) Generalplanerleistungen Anlage 8 – Bewertungsmatrix

  1. Schritt (Bewertung Referenzen)

Die unter XII. 3.2. und 3.3. (siehe Dokument “Vergabeunterlagen“) zu benennenden Referenzprojekte werden wie folgt bewertet:

Objektplanung Gebäude und Innenräume

Vergleichbarkeit der PlanungsaufgabeVergleichbarkeit KulturdenkmalVergleichbarkeit der BaumaßnahmeVergleichbarkeit der Baukosten KG 300 + 400 (brutto)
Sanierung und/oder Umbau im Bestand= 3 PunkteBaudenkmal/ Denk- malschutz= 3 PunkteMuseumsbauten (hohe Anforderungen an die Lichtplanung, hohe klimatische An- forderungen/Raum- klima wegen Expona- ten)= 3 Punkte> 1,5 Mio. €= 3 Punkte
Gebäude mit urhe- berrechtlichem Bezug= 2 PunkteAusstellungshäuser (Lichtplanung weni- ger komplex, normale klimatische Anforde- rungen/Raumklima wegen Ausstellungs- stücken)= 2 Punkte≥ 1,0 Mio. €= 2 Punkte
Erweiterung* oder Neubau= 1 PunktSonstiges= 1 PunktSonstige= 1 Punkt< 1,0 Mio. €= 1 Punkte

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Auftraggeber: Stadt Osnabrück Projekt: Teilsanierung des Kulturgeschichtlichen Museums (KGM) und Felix-Nussbaum-Haus (FNH) Generalplanerleistungen Anlage 8 – Bewertungsmatrix

Fachplanung Technische Ausrüstung:

Vergleichbarkeit der PlanungsaufgabeVergleichbarkeit KulturdenkmalVergleichbarkeit der BaumaßnahmeVergleichbarkeit der Baukosten KG 400 (brutto)
Sanierung und/oder Umbau im Bestand= 3 PunkteBaudenkmal/ Denk- malschutz= 3 PunkteMuseumsbauten (hohe Anforderungen an die Lichtplanung, hohe klimatische An- forderungen/Raum- klima wegen Expona- ten)= 3 Punkte> 1,5 Mio. €= 3 Punkte
Gebäude mit urhe- berrechtlichem Bezug= 2 PunkteAusstellungshäuser (Lichtplanung weni- ger komplex, nor- male klimatische An- forderungen/Raum- klima wegen Ausstel- lungsstücken)= 2 Punkte≥ 1,0 Mio. €= 2 Punkte
Erweiterung* oder Neubau= 1 PunktSonstiges= 1 PunktSonstige= 1 Punkt< 1,0 Mio. €= 1 Punkte

Referenzprojekte, die bei den einzelnen Kriterien nicht die Anforderungen erfüllen, erhalten 0 Punkte, sofern das Referenzprojekt die Mindestanforderungen erfüllt. Ansonsten wird das Referenzprojekt ausgeschlossen.

Es sind somit für jedes Referenzprojekt max. 12 Punkte. Die aus den einzelnen Bewertungen erreichten Punkte werden addiert. Die für den Bewerber maximal erreichbaren Punkte (maximal 3 Referenzen) je Leistungsbild betragen jeweils 36 Punkte.

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  1. Schritt (Addition der gewichteten Punktzahl)

Die erreichten Punkte für alle zwei Leistungsbilder werden addiert und ergeben maximal 72 Punkte. Hieraus ergibt sich eine Rangfolge der Bewerber (Höchste Punktzahl = Platz 1).

*Als Erweiterungsbau werden ausschließlich die Ergänzungen eines vorhandenen Objekts gewertet (vgl. § 2 Abs. 4 HOAI). Es muss sich folglich um ergänzende Anbauten an ein vorhandenes Objekt, welche zu einer räumlichen Erweiterung führen, handeln. Die Vorgängernorm in § 3 Nr. 4 HOAI 1996 nannte als Beispiel die Aufstockung oder den Anbau (Steeger/Fahrenbruch, Praxiskommentar HOAI 2013 - Das Vergütungsrecht der Architekten und Ingenieure, Stand 11.05.2022, § 2, Rdn. 6). Solitärgebäude als eigenständige, freistehende Objekte ohne eine direkte und unmittelbare Anbindung an Bestandsgebäude gelten nicht als Erweiterungs- bau. Auch die Anbindung durch einen einfachen Verbindungsgang ist hierfür nicht ausreichend.

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