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Standardanforderungen für die Informations-
und Kommunikationstechnik im
Universitätsklinikum Freiburg
Stand: August 2024
Universitätsklinikum Freiburg Zentrum für Digitalisierung und Informationstechnologie Abt. Kommunikation / Netzwerk Agnesenstraße 6-8 79106 Freiburg
Bearbeiter/Rückfragen:
Johannes Wangler Tel.: 0761 270 22600 Mail: johannes.wangler@uniklinik-freiburg.de
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ICT-Vorgaben des ZDI
Einleitung
Ein Universitätsklinikum kann seinen vielfältigen Aufgaben heute nur gerecht werden, wenn es, mit moderner Informationstechnik ausgestattet, an den Ar- beitsplätzen schnell und unkompliziert Informationen aus aller Welt zur Verfü- gung stellen kann. Die Versorgung der Arbeitsplätze mit diesen Informationen wird heute über das Local Area Network (LAN) sichergestellt. Ein gut funktionie- rendes LAN ist somit eine wichtige Basis für den Betriebserfolg.
Die nachfolgenden Ausführungen sind eine Überarbeitung der Standardvorgaben des Klinikrechenzentrums (seit April 2021: ZDI – Zentrum für Digitalisierung und Informationstechnologie) vom Januar 2008 und sollen den Gebäudeplanern Pla- nungsgrundlagen an die Hand geben, wie das LAN im Universitätsklinikum Frei- burg auf bzw. auszubauen ist. Die Vorgaben orientieren sich im Wesentlichen auch an der sog. LAN-Konzeption 2009 der Landesverwaltung Baden- Württemberg, auf die auch immer wieder Bezug genommen wird, aber nicht in allen Punkten stimmen sie damit überein. Datennetze, die heute gebaut werden, müssen vor dem Hintergrund der Investitionssicherheit in der Lage sein, den zu- künftig weiterhin steigenden Datenraten gerecht zu werden.
Auch dieses Dokument wächst und passt sich den neuen Gegebenheiten an. Es gilt daher regelmäßig nach einer neuen Version zu fragen.
Das aktuell gültige Dokument ist ab der Version Februar 2018 im QmPortal hin- terlegt. Die zuständigen Bereiche des UKFs werden über Änderungen dieses Do- kumentes via Mail informiert.
Vor Weitergabe an Externe ist die Kopie auf Gültigkeit zu verifizieren.
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Einleitung
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ICT-Vorgaben des ZDI
Inhaltsverzeichnis
Einleitung .................................................................................................................. I
Inhaltsverzeichnis ................................................................................................... III
Anpassung ............................................................................................................... V
1 Ausgangslage und Ziel ..................................................................................... 1
2 Netzstruktur .................................................................................................... 3
2.1 Primärverkabelung, Gebietsnetz (Backbone) ........................................... 3
2.2 Sekundärverkabelung, Steigbereich ......................................................... 4
2.3 Tertiärverkabelung, Anschlussbereich ..................................................... 4
3 Verkabelung..................................................................................................... 7
3.1 Allgemein .................................................................................................. 7
3.1.1 Kabelverlegung .................................................................................. 7
3.1.2 Kanalquerschnitte, Durchbrüche ...................................................... 8
3.1.3 Trassen............................................................................................... 8
3.2 Kupferkabel ............................................................................................... 9
3.2.1 Kabeltyp ............................................................................................. 9
3.2.2 Anschlusstechnik ............................................................................. 10
3.2.3 Messungen ...................................................................................... 10
3.3 LWL-Kabel ............................................................................................... 11
3.3.1 Kabeltyp ........................................................................................... 12
3.3.2 Anschlusstechnik ............................................................................. 13
3.3.3 Messungen ...................................................................................... 13
3.4 Anschlussdichte ...................................................................................... 14
3.4.1 Büroarbeitsbereich .......................................................................... 15
3.4.2 Normalpflegebereich ....................................................................... 15
3.4.3 Intensivpflegebereich ...................................................................... 17
3.4.4 OP-Bereich ....................................................................................... 18
3.4.5 Laborbereich .................................................................................... 20
3.4.6 Besprechungsraum / Seminarraum ................................................ 20
3.5 Wireless LAN ........................................................................................... 20
III
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Inhaltsverzeichnis
3.5.1 Spezifikation WLAN-Ausleuchtung .................................................. 20
3.5.2 Vorgehensweise .............................................................................. 21
3.5.3 Bauseitige Leistung .......................................................................... 21
4 Verteilerräume und Verteilerschränke ......................................................... 23
4.1 Anforderung Verteilerraum .................................................................... 23
4.1.1 Lage ................................................................................................. 23
4.1.2 Raumgröße ...................................................................................... 23
4.1.3 Stromversorgung ............................................................................. 24
4.1.4 Klimatisierung / Abwärme............................................................... 24
4.1.5 Zutrittstüre ...................................................................................... 25
4.1.6 Allgemein ......................................................................................... 25
4.2 Anforderung Verteilerschrank ................................................................ 25
4.2.1 Verteilerschrank .............................................................................. 25
4.2.2 Innenaufbau Verteilerschrank......................................................... 26
4.2.3 Stromversorgung ............................................................................. 27
4.2.4 Allgemein ......................................................................................... 28
5 Beschriftung / Bezeichnung der Dosen / Verteiler ....................................... 29
5.1 Kupferbeschriftung ................................................................................. 29
5.2 LWL-Beschriftung .................................................................................... 30
6 Dokumentation ............................................................................................. 31
6.1 Grundrisspläne........................................................................................ 31
6.2 Dateneingabe im ZDI .............................................................................. 31
6.3 Revisionsunterlagen ............................................................................... 32
7 Allgemeine Punkte ........................................................................................ 33
7.1 Brandschutz ............................................................................................ 33
7.2 Aktive Netzwerkkomponenten ............................................................... 33
7.3 Ausschreibung, LV’s ................................................................................ 33
IV
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ICT-Vorgaben des ZDI
Anpassung1
| Datum | Änderung | Bearbeiter |
|---|---|---|
| 28.01.2016 | Anpassung LWL-Standard, Konkretisierung Kupfer- verkabelung | Wangler |
| 03.05.2016 | Aktualisierung WLAN-Kapitel, Revisionsunterlagen | Wangler |
| 03/2017 | Anpassung Elektroausstattung mit Grundlage USV- Projekt; detailliertere Spezifikation zur Kabelverle- gung; Spezifizierung Abwärme (Klimatisierung) | Wangler |
| 01+02/2018 | Allgemeine Überarbeitung: Verteilerraum, VoIP- Telefonie; detailliertere Formulierung diverser Punk- te. | Wangler |
| 22.02.2018 | Freigabe QM-Portal in aktueller Version Februar 2018 | KRZ-ALB / KommGr |
| 19.08.2024 | Update der Normen, Revision, Beschriftungen, Vor- gaben genauer spezifiziert, Anpassung ZDI | Wangler |
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Anpassung
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ICT-Vorgaben des ZDI
1 Ausgangslage und Ziel
Im Universitätsklinikum Freiburg wurden in den verschiedenen Kliniken und Ge- bäuden seit Ende der 80-er Jahre eine Verkabelungsinfrastruktur aufgebaut, die sich schon sehr früh an damaligen Entwicklungen und Verkabelungsstandards, soweit schon vorhanden, orientiert hat. Der Aufbau erfolgte zunächst bedarfs- orientiert und war in einigen Häusern vorübergehend auch noch als Insellösung in Betrieb, bevor ca. 1991 begonnen wurde, die Gebäude über einen Glasfaser- backbone miteinander zu vernetzen. Ziel war und ist es, eine flächendeckende, zukunftssichere und anwendungsneutrale Netzwerkinfrastruktur auf- und auszu- bauen.
2013 waren im Universitätsklinikum bereits über 22.000 Anschlussdosen instal- liert. Zu dieser Zeit wurde der größte Teil noch als Doppelanschlussdosen im Cab- le-Sharing Betrieb bis 100MBit/s genutzt. Mit zunehmendem Bedarf von Gigabit- Ethernet (1000MBit/s) für z.B. hochauflösende Bildübertragung, wird dies zu- künftig nicht mehr möglich sein. D.h. der Bedarf an neuen EDV-Dosen wird wei- terwachsen.
Im Jahre 2024 sind bereits über 40.000 Anschlussdosen verbaut und das Wachstum geht weiter.
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1 Ausgangslage und Ziel
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ICT-Vorgaben des ZDI
2 Netzstruktur
Die Struktur der Verkabelung hat sich im Grundsatz an den Topologie Vorgaben der Norm DIN EN 50173-1:2018 (Stand: September 2018) zu orientieren. In die- ser Norm werden die technischen Spezifikationen der Übertragungsstrecken, Kabel und Stecker für IT-Leitungsnetze festgelegt. Für die Installation der Verka- belungsanlagen sind die Normen DIN EN 50174 Teil 1-3 zu beachten. Die in der DIN EN 50173 beschriebene Topologie gliedert sich in einer hierarchischen Baumstruktur auf in die Bereiche Primär-, Sekundär- und Tertiärverkabelung.
Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten (Campuslage) und aus Redundanzgrün- den wurde die Topologie im Universitätsklinikum immer stärker vermascht, so- dass die heutige Topologie am ehesten als vermaschte Baumstruktur bezeichnet werden kann. Die in der Norm für den Tertiärbereich beschriebenen Sammel- punkte sind nur für Sonderfälle mit Zustimmung des ZDIs zugelassen. Der in der Norm verwendete Begriff „informationstechnischer Anschluss (TA)“ wird hier der Einfachheit halber als Anschlussdose bezeichnet.
Die Verkabelungsnorm EN 50173-1:2018 wurde um die Linkklassen E (bis A 500MHz) und F (bis 1000MHz) erweitert und unterstützt nun 10GBase-T über A eine Kupferverkabelung bis zu einer Gesamtlänge von 100m. Datennetze die heute gebaut werden, müssen nach IEEE 802.3an für 10GBase-T geeignet sein.
Damit die Steckertechnologie RJ45 beibehalten werden kann, ist die Linkklasse E A (500MHz) für die Anschlusstechnik zu wählen.
Mit zunehmender Bandbreite auf den Glasfasern, werden die überbrückbaren Strecken kürzer. Aktuell werden bereits 10GBit-Anbindungen eingesetzt. Zukünf- tig wird sich dies auf 40GBit bzw. 100GBit erhöhen wodurch der Einsatz von Mo- nomodefasern bereits für mittlere Strecken ab etwa 100-150 Meter notwendig ist.
Jegliche Planungen, die Veränderungen im Primär-, Sekundär- und Ter- tiärverkabelungsbereich betreffen müssen mit dem ZDI abgestimmt werden.
2.1 Primärverkabelung, Gebietsnetz (Backbone) Das Primärnetz erstreckt sich im Universitätsklinikum im Wesentlichen zwischen den Gebäudehauptverteilern. Die Gebäudehauptverteiler (GV) nehmen dabei auch die Funktion eines Etagenverteilers war. Es gibt keine Verteilerräume, die explizit als Standortverteiler (SV) ausgewiesen sind. Daher gibt es innerhalb der
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2 Netzstruktur
meisten Gebäude nur eine 2-stufige Verteilerstruktur. Die Gebäudeverteiler sind untereinander mit vielpaarigen Monomode- und Multimodeglasfaserkabeln über private Trassen verbunden. Nur ein geringer Teil führt über öffentliches Gelände.
Neue Gebäude müssen mit vielpaarigen Monomode- und Multimodeglas- faserkabeln an das bestehende Glasfasernetz i.d.R. redundant angebun- den werden.
2.2 Sekundärverkabelung, Steigbereich Innerhalb der Gebäude werden größere Versorgungsbereiche durch Etagenver- teiler (EV) erschlossen. Ein EV sollte möglichst so positioniert sein, dass möglichst viele Anschlussdosen angeschlossen werden können. Es gilt hierbei der Grund- satz „so wenig wie möglich, aber so viel wie nötig“. Die Kabellängenrestriktionen sind dabei unbedingt zu beachten und einzuhalten. Es können auch mehrere Etagen von einem EV erschlossen werden, bei großen oder langgestreckten Ge- bäuden können entsprechend auch mehrere EV pro Etage notwendig werden.
Die EV müssen mit mindestens 24-fasrigen Monomode- und Multimode LWL- Kabel an den GV angeschlossen werden. Aus Redundanzgründen sind Verbin- dungen zwischen den EV ausdrücklich gefordert. In Einzelfällen kann es auch sinnvoll sein, einige wenige Kupferkabel parallel zu den LWL-Kabeln zu verlegen. Dabei muss die Längenrestriktion von 90m eingehalten werden.
Jeder EV ist mit Monomode- und Multimodeglasfaserkabel an den GV an- zubinden. Aus Redundanzgründen muss eine zweite Anbindung über ei- nen anderen Weg an den GV angeschlossen werden. Dies kann z.B. über einen anderen EV realisiert werden. Die Anzahl der Fasern muss mit dem ZDI abgestimmt werden.
2.3 Tertiärverkabelung, Anschlussbereich Hier werden für DV-Anwendungen hochwertige, vierpaarige S/FTP-Kabel mit 100Impedanz und vereinzelt auch Multimodeglasfaserkabel eingesetzt. Diese werden sternförmig, vom EV ausgehend, verlegt. Auf die in der Norm für den Tertiärbereich zugelassenen Sammelpunkte für Kupferanschlüsse ist im Normal- fall zu verzichten. Eine Aufteilung der in einem Raum verbauten Netzwerkdosen auf unterschiedliche EVs erhöht die Ausfallsicherheit des Netzwerkes und sollte bei der Planung als Möglichkeit betrachtet werden.
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ICT-Vorgaben des ZDI
Über die Verkabelungsinfrastruktur werden auch Telefonapparate und Faxgeräte angeschlossen. Trotz der allgemeinen Einführung der IP-Telefonie muss eine Rangiermöglichkeit für herkömmliche Telefonapparate und Faxgeräte geschaffen werden um im Havarie-Fall eine Notfalltelefonie zur Verfügung zu haben. Diese sind über entsprechend vielpaarige Schwachstromkabel (I-Y(ST)Y) bis an die Schwachstromverteiler zu verbinden und auf die dortigen Rangierverteiler aufzu- legen. Die Anzahl paare für diese Verbindung ist vorher mit dem ZDI abzustim- men.
Für Glasfaseranschlüsse bis zum Arbeitsplatz sind 4-fasrige Breakoutkabel zu in- stallieren. Die Entscheidung ob ein Innen- oder Außenkabel zum Einsatz kommt hängt von der baulichen Situation (Trassenführung) ab.
Die Anzahl und Verteilung der Netzwerkdosen ist bereits im Planungs- stand mit dem ZDI abzustimmen.
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2 Netzstruktur
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ICT-Vorgaben des ZDI
3 Verkabelung
Die Installationspraktiken sollten mit EN 50174 Teil 1-3 im Einklang stehen. Die Auswahl des Trassen- und Kabelkanalsystems ist unter bautechnischen und wirt- schaftlichen Gesichtspunkten zu treffen. Metallkanalsysteme sind zu erden; auf- tretende Trennstellen sind niederohmig zu überbrücken. Es gelten die Vorgaben der EN 50174-2 und EN 50310. Die Leitungen sind so zu verlegen, dass die Klasse F nach EN 50173 erreicht werden kann. A
3.1 Allgemein Alle Kabel (Primär-, Sekundär- und Tertiärkabel) sollten mit einer Metrierung versehen sein. [TODO]
Verlegte Kabel sind an beiden Enden mit der kompletten endgültigen Dosenbe- zeichnung dauerhaft zu kennzeichnen. Diese Kennzeichnung muss nach der Mon- tage lesbar sein und darf durch Ablängen bei Auflegearbeiten nicht verloren ge- hen! Nähere Infos hierzu in Kapitel 5.
Kommen Datendosen im Außenbereich zum Einsatz, sind diese mit Außenkabel mit entsprechendem UV-Schutz / Nagetierschutz zu installieren. Die entspre- chende Schutzklasse ist einzuhalten.
Achtung: Kabelverbinder sind nicht zulässig!
3.1.1 Kabelverlegung Es sind zwingend die zulässigen Verlegevorschriften der Hersteller für die Kabel zu beachten und einzuhalten (Biegeradien, Zugkräfte, Twist, Befestigungstechnik, etc.).
Wir erwarten eine fachgerechte Installation nach Vorgaben der Kabel- und An- schlußtechnikhersteller damit die Messwerte der Normen erfüllt und die Über- tragungsklasse F nach EN 50173 erreicht werden können. A
Es gilt:
Kein Abknicken, kein Quetschen und kein Verdrehen der Kabel. Die zulässigen Biegeradien und maximalen Zugkräfte sind entsprechend den Kabelspezifikatio- nen der Hersteller zu beachten. I.d.R. sind dies bei Kupferkabel: >= 8 * Außen- durchmesser bei Verlegung; >= 4 * Außendurchmesser verlegt sowie bei LWL- Kabel: >= 20 * Außendurchmesser.
Im Raum sind die Kabel im Uhrzeigersinn, beginnend bei der primären Ein- gangstüre, zu verlegen. Bei einem senkrechten Kabelkanal von oben nach un-
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3 Verkabelung
ten. Ein sinnvoller Startpunkt der Räume (z.B. Verteilerraum, Eingang, Brand- abschnitt,…) ist zu wählen.
Bei Installationen dürfen keine Patchkabel durch Brandabschnitte gezogen werden. Ein Austausch der Patchkabel muss jederzeit möglich sein ohne Brand- schotte öffnen und schließen zu müssen.
3.1.2 Kanalquerschnitte, Durchbrüche Bei einer Erstinstallation sind die Kanalquerschnitte und Kernlochbohrungen für eine Kabelreserve von mindestens 30% auszulegen. Die Nachinstallation von Ka- beln muss möglich sein und ist explizit gefordert. Im Gebäudealtbestand sind vorhandene Kabeltrassen zu verwenden und im Bedarfsfall zu erweitern.
Die Brandschutzvorgaben sind zu beachten.
3.1.3 Trassen Die EDV-Stromversorgungs- und IT-Leitungen dürfen in einer Trasse verlaufen. Die Abstände zwischen Stromversorgungsleitungen und den IT-Leitungen nach EN 50174-2 sind einzuhalten. Durch die parallele Führung von Stromversorgung (PE- und N-Leiter) und Datenkabeln (mit ihrem auf Erdpotential liegenden Schirm) auf einer gemeinsamen Trasse mit den entsprechenden Leitungsabstän- den wird vermieden, dass Induktionsflächen entstehen, die auch bei entferntem Blitzschlag zur Einkopplung gefährlicher Spannungsspitzen führen würden.
Betreffend der Elektromagnetischen Verträglichkeit (EMV) von IT-Netzwerken, wird die Einhaltung der EN55022 (Störaussendung) und der EN 50082 Teil 1 (Störfestigkeit) gefordert.
Aufgrund der zunehmenden Wärmeentwicklung durch die zunehmende PoE- Versorgung dürfen Kabelbündel aus maximal 48 Leitungen bestehen. Dies ist ab Beginn der Bündelung, über Trassen, Steigetrassen, Verteilerraumeinfüh- rung bis hin zur Schrankeinführung einzuhalten. Innerhalb des Raumes hat sich die Reduzierung auf 24 Leitungen – Panelbündel – als gut erwiesen. Spätestens bei der Schrankeinführung sind die Bündel auf die Kabel eines Panels zu redu- zieren.
LWL-Trassen müssen mit gut sichtbaren Hinweisschildern als solche gekenn- zeichnet werden.
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ICT-Vorgaben des ZDI
3.2 Kupferkabel Der Kabelschirm ist beidseitig aufzulegen. Auf einen großflächigen Anschluss des Schirms über dessen ganzen Umfang ist zu achten. Die Einzelschirmung der Adernpaare ist bis unmittelbar zu den Anschlusspunkten der Adern zu führen. Die Schirmfolie darf sich dabei nicht öffnen.
Die Ausführung der Anschlusstechnik für Kategorie 6 Produkte erfordert sehr A präzises und zuverlässiges Arbeiten des Monteurs. Die Hersteller bieten dazu Einführungs- und Zertifizierungskurse für Firmen an. Aus unserer Sicht sind diese Kurse sehr empfehlenswert, wenn nicht sogar zwingend um das Wissen für die Details zu vermitteln.
Die Verkabelung erfolgt nach TIA-568A.
3.2.1 Kabeltyp Um für die Zukunft gerüstet zu sein, muss das Kabel für die Linkklasse F geeignet A sein.
Das Netzwerk muss den Anforderungen der Linkklasse E -F gemäß EN 50173- A A 1:2018 entsprechen, d.h. alle verwendeten Kabel und die Verlegung müssen so ausgelegt sein, dass die Leistungsklasse einer Übertragungsstrecke der Linkklasse F erreicht werden kann. A
Um für die zukünftigen Anwendungen genügend Systemreserven zu haben, wer- den an das ACR von den S/FTP-Kabeln sowie an weitere Übertragungseigenschaf- ten höhere Anforderungen gestellt, als die in der EN50173:2018 festgeschriebe- nen Mindestwerte.
Daher sollen Kommunikationskabel besser Kategorie 7 nach DIN EN 50288-4-1 mit mindestens 1200MHz Bandbreite und AWG22 Leitern zum Einsatz kommen. Dies ist notwendig um die Stromversorgung der Endgeräte über Netzwerkkabel (Power-over-Ethernet PoE) problemlos bereitstellen zu können. Bereits jetzt kann ein Endgerät über PoE mit bis zu 100W versorgt werden.
Es ist nachzuweisen, dass die Kabelqualität jederzeit gewährleistet ist. Die Pro- duktion hat daher einer externen, kontinuierlichen Qualitätskontrolle zu unter- liegen.
Grundsätzlich kommen nur halogenfreie Simplex-Kabel zum Einsatz. Dublex- Kabel, bestehend aus zwei verbundenen Simplex-Kabeln, sind nicht zulässig.
Folgende Fabrikate und Typen wurden unter anderem schon eingesetzt:
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3 Verkabelung
Leoni-Kerpen: MEGALINE G12-150 S/F Typ: KS-02YSCH 4x2xAWG 22/1 PiMF-100 Dätwyler: Uninet 7150 4P Multimedia Datenkabel S/FTP 4x2x0,64 (AWG22) Typ: HF-4311-U FRNC/LSOH Halogenfrei Metz-Connect: MC GC1500 pro22 Cat.7A S/FTP 4P LSHF-FR
3.2.2 Anschlusstechnik Aufgrund der steigenden Anforderung nach Gigabitdosen, wird zukünftig auf das Cable-Sharing verzichtet und nur noch Dosen mit Vollbelegung verbaut. Mit die- ser Strategie sollen zukünftig die Panels in den Verteilern pro HE 24 Anschlüsse aufnehmen. Das E-DATmodul von METZ-Connect mit Einzelmodulen wurde hier bereits öfters ausgewählt und eingesetzt.
Mit dieser Umstellung von Cable-Sharing auf Vollbelegung muss bei der Planung die Anzahl der Anschlüsse entsprechend erhöht und angepasst werden.
Damit die Übertragungsrate von 10GBase-T erreicht werden kann, ist der An- schluss in der Linkklasse E mit RJ45-Stecker auszuführen. Sollte zukünftig eine A Übertragungsrate >10GBit erforderlich sein, kann diese ohne zusätzliche Verka- belungskosten, durch Umbau der Anschlussdosen realisiert werden.
Aufgrund von negativen Erfahrungen mit Geradeauslassdosen sollen nur Schrägauslassdosen verwendet werden. Dies bietet den Vorteil, dass die ange- schlossenen Patchkabel nicht abgeknickt werden.
Anschlusstechnik: C6Amodul System von Metz Connect
Bestellnummern: o Patchpanel BTR Best.Nr. 130B11P0-E o Einsätze BTR Best.Nr. 130B11-E o Einsätze 270° BTR Best.Nr. 130B12-E
3.2.3 Messungen Bei Kupferkabeln sind für jede Übertragungsstrecke folgende Messungen nach EN50173:2018 Linkklasse E (min. 500MHz) als Permanent-Link-Messung durch- A zuführen:
- Grundmessung Verdrahtung (Vertauschung, Kurzschluss, Unterbrechung)
- Gleichstromschleifenwiderstand
- Kabellänge
- Dämpfung / Einfügedämpfung 10
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ICT-Vorgaben des ZDI
- Nahnebensprechdämpfung (NEXT) >3dB!
- Leistungssummierte Nahnebensprechdämpfung (PSNEXT)
- Dämpfungs-Nahnebensprechdämpfungs-Verhältnis (ACR-Ermittlung)
- Leistungssummiertes ACR (PSACR)
- Ausgangsseitige Fernnebensprechdämpfung (ELFEXT)
- Leistungssummiertes ELFEXT (PSELFEXT)
- Laufzeit
- Laufzeitunterschied
- Wellenwiderstand
- Impulsmessung (TDR-Messung)
- Unsymmetriemessung
Die Messungen sind für alle Adernpaare beidseitig durchzuführen. Alle Messun- gen sind zu dokumentieren und mit grafischer Darstellung der Messkurven vor der Endabnahme mit der übrigen Dokumentation dem ZDI eine Woche vor der Abnahme zur Verfügung zu stellen. Der Umwelt zu liebe sind die Protokolle auf einem Datenträger im pdf-Format bevorzugt.
Bei größeren Projekten ist vor Montagebeginn der Verzögerungsfaktor V eines p Referenz-Kabels von 60m zu ermitteln (für die Längenermittlung beim Aufmaß); dieses ist beim Auftraggeber zu hinterlegen.
Wichtig ist, dass als Messleitungen unbedingt PIMF-Kabel bester Qualität einge- setzt werden, d.h. die einzelnen Paare der Messleitungen einzeln abgeschirmt sind.
Referenzmessungen zur Überprüfung der technischen Daten der gelieferten Ka- bel auf jeder Trommel sind schon im Eigeninteresse der ausführenden Firma und vor dem Hintergrund einer minimalen späteren Betriebsunterbrechung zu emp- fehlen. Es wäre in jedem Falle sehr ärgerlich, wenn erst nach der Installation festgestellt wird, dass ein Kabel fehlerhaft ist.
Jedes Messprotokoll muss die Kennung der Netzwerkdose und die Raumnummer enthalten. Die Vorgaben aus Kapitel 6 Dokumentation sind einzuhalten.
Die letzte Kalibrierung der Messgeräte darf einen Zeitraum von 18 Monaten nicht überschreiten. Dies ist über das Kalibrierungsprotokoll des Messgerätes nachzuweisen und den Revisionsunterlagen beizulegen.
3.3 LWL-Kabel LWL-Innenkabel sind gegen Feuchtigkeit zu schützen. Die Kabelenden von LWL- Außenkabeln sind bei Transport und Lagerung wasserdicht zu verschließen.
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3 Verkabelung
Beim maschinellen Einziehen von LWL-Kabeln in Rohrsysteme sind innerhalb von Schächten und Gebäuden für das Einziehen alle Winkel mit Kabelführungen oder Rollen so auszurüsten, dass die minimalen Biegeradien nicht unterschritten wer- den. Es muss garantiert sein, dass die maximal zulässigen Zugkräfte für die Kabel nicht überschritten werden; d.h. die Einzugsvorrichtungen müssen mit entspre- chenden einstellbaren Rutschkupplungen ausgestattet sein. Der Auftragnehmer hat dies nachzuweisen. Das Einziehen im Außenbereich sollte nicht bei Tempera- turen unter +4°C durchgeführt werden.
3.3.1 Kabeltyp Eingesetzt werden Monomode- und Multimodefaserkabel nach EN 50173- 1:2018. Grundsätzlich kommen zwischen Gebäuden und Verteilern nur Außen- kabel mit metallfreiem Aufbau und zusätzlichem Nagetierschutz zum Einsatz.
Im Primär- und Sekundärbereich sind heute 10 Gigabit Standard, sogar 100 Gi- gabit werden in absehbarer Zeit zur Verfügung stehen. Daher ist es notwendig, verstärkt Monomodekabel zum Einsatz zu bringen, da die Multimodekabel OM4+ bereits bei 40Gigabit nur noch 125m Distanz erreichen.
Als Multimodekabel sollen zukünftig nur noch OM4 (bzw. OM4+) oder nach Rücksprache OM5 Kabel zum Einsatz kommen. Die Monomodekabel sind zukünf- tig als OS2 vorzusehen.
Für Glasfaseranschlüsse bis zum Arbeitsplatz sind 4-fasrige Breakoutkabel (Typ I- AT (ZN) 2Y 4G50/125 2,5B600/0,7F1200) zu installieren. Die Entscheidung ob ein Innen- oder Außenkabel zum Einsatz kommt hängt von der baulichen Situation (Trassenführung) ab.
Die in der Norm angegebenen Dämpfungs- und Bandbreitenwerte sind Mindest- qualitäten. Tatsächlich einzusetzen sind qualitativ höherwertige Kabel mit den nachfolgenden angegebenen Mindestwerten.
Folgende Qualitätsanforderungen sind einzuhalten:
Monomodefaserkabel Kategorie OS2 9/125; 24-, 48-, 72-, 96-, 144-fasrig o Dämpfung bei 1310nm < 0,36dB/km o Dämpfung bei 1550nm < 0,25dB/km o Chrom. Dispersion bei 1310nm < 3,5 ps/nm x km o Chrom. Dispersion bei 1550nm < 18 ps/nm x km Multimodefaserkabel Kategorie OM4+; 24- bzw. 48-fasrig o Dämpfung bei 850nm < 2,50dB/km o Dämpfung bei 1300nm < 0,70dB/km o Bandbreitenlängenprodukt bei 850nm > 1500MHz * km
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ICT-Vorgaben des ZDI
o Bandbreitenlängenprodukt bei 1310nm > 500MHz * km
3.3.2 Anschlusstechnik Seit einiger Zeit werden von den Herstellern von Netzwerkkarten und aktiven Netzkomponenten verstärkt LC-Stecker eingesetzt. Unsere Erfahrungen mit die- ser Steckertechnologie sind überwiegend positiv. Der LC-Stecker ist derzeit zwar noch nicht in der Norm EN 50173 aufgeführt, wir rechnen aber damit, dass er sich durchsetzen wird, weil eine höhere Dichte pro Höheneinheit erreicht wer- den kann (bis 48 Fasern pro HE).
Multimodekabel sind mit der LC/PC-Steckertechnologie auszuführen, für Mo- nomodekabel ist der LC/APC mit 8° Schrägschliff zu verwenden.
Für die LC-Technik werden meist E2000 Panels verwendet. Aufgrund der 90° ge- drehten Steckrichtung - im Vergleich zu E2000 - lassen sich die LC-Stecker sehr schwer abziehen. Eine bessere Lösung hat sich mit LC-Quadkupplungen aufgetan. Gemeinsam mit dem richtigen SC-Panel lassen sich die LC-Stecker sicher patchen:
Quelle: Metz-Connect
Für beide Kabeltypen (OM4 / OS2) sind geschraubte Kupplungen mit kerami- schen Zentrierhülsen in entsprechender Farbe zu verwenden.
Folgende Produkte von METZ-Connect wurden bereits verbaut:
Multimode OM3: Farbe aqua Art.-Nr.: 15090078-I Multimode OM4: Farbe erikaviolett Art.-Nr.: 15090079-I Monomode OS2: Farbe grün (APC) Art.-Nr.: 1509007A-I Spleißbox Art.-Nr.: 1502005200-E
3.3.3 Messungen Bei LWL-Kabel sind folgende Messungen gefordert:
- Rückstreumessung (OTDR-Messung) mit Vor- und Nachlauffaser. Die Messung der Strecke hat dabei für jede einzelne Faser von jedem Ende her zu erfolgen. Die Länge der Vor- und Nachlauffaser ist der zu messen- den Streckenlänge anzupassen. Für Multimodefasern sind die Messungen
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3 Verkabelung
bei 850/1310nm durchzuführen, für Monomodefasern bei 1310/1550nm. Die Pulsbreite der Messimpulse muss so gewählt werden, dass eine Ortsauflösung von kleiner <1m erreichbar ist. Die Dokumentation der Rückstreumessung ist für jede Faser in grafischer Form vorzulegen. Aus den Protokollen muss hervorgehen: a. Messgerätefabrikat und Typ b. Angabe der Messparameter Wellenlänge, Impulsbreite c. Eingestellter Brechungsindex, Ausbreitungsgeschwindigkeit, gerä- tespezifische Totzone d. Messrichtung, Verteiler, Panelnummer, Fasernummer e. Rückstreukurve mit Skalierung, Ermittlung der Dämpfung (incl. Beider Steckverbindungen) f. Länge der Vor- und Nachlauffaser, gemessene Kabellänge g. Prüfer, Datum und Uhrzeit 2. Transmissionsmessung (Dämpfungsmessung) während der Herstellung der Spleiße. Die Dämpfung eines Spleißes darf 0,1dB nicht überschreiten, unabhängig von der Wellenlänge. 3. Dämpfungsmessung mit Handmessgerät bei 850nm und 1310nm (echte Einfügedämpfung), die Dämpfung einer Steckverbindung bei 850nm und 1310nm (echte Einfügedämpfung), die Dämpfung einer Steckverbindung bei 850nm soll 0,5dB und 0,3dB bei 1310nm nicht überschreiten. Die Ge- samtdämpfung einer Strecke ergibt sich somit aus
2 * Steckerdämpfung + 2 * Spleissdämpfung + Faserdämpfung.
Die Kalibrierung der Messgeräte darf einen Zeitraum von 18 Monaten nicht überschreiten. Dies ist über das Kalibrierungsprotokoll des Messgerätes nach- zuweisen und den Revisionsunterlagen beizulegen.
3.4 Anschlussdichte Bei der Platzierung der Anschlussdosen im Raum ist auf die mögliche Möblierung und Einrichtung der Arbeitsplätze Rücksicht zu nehmen. Bei ungünstig geschnit- tenen Räumen die z.B. durch Türen- und Fensternischen unterbrochen sind, sind Anschlussdosen so anzuordnen, dass die Anschlusskabel im Raum zum Endgerät hin nicht zu „Stolperfallen“ werden.
Wenn Bodentanks vorgesehen sind, ist bei der Platzierung vor allem auf die Um- gebung zu achten. Ein Bodentank darf sich nicht auf begehbarem Weg bzw. im Sitzbereich befinden. In vereinzelten Situationen kann es sinnvoll sein, so ge- nannte Sammelpunkte (Consolidationpoints) in Absprache mit dem ZDI einzuset- zen.
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ICT-Vorgaben des ZDI
Grundsätzlich sollte die Anordnung der Anschlussdosen mit dem ZDI abgestimmt werden.
Unabhängig von der augenblicklichen Nutzung sind alle Räume (außer Toiletten) mit einer entsprechenden Zahl von Anschlussdosen auszustatten. Die EN50173- 1:2018 empfiehlt, die Ausführung von informationstechnischen Anschlüssen im ganzen nutzbaren Etagenbereich vorzusehen. Es sind somit auch Lagerräume, Arbeitsräume rein/unrein, Personalaufenthaltsräume, Bereitschaftsdienstzimmer sowie Patientenwartebereiche mit mindestens 2 Datenanschlüssen auszustatten.
Als Endpunkt dürfen maximal 2 Anschlüsse pro Datendose verwendet werden. 3fach Dosen sind aufgrund der Namenskonvention nicht zulässig.
Mit der Vollbelegung müssen deutlich mehr Leitungen als bisher in die Räumlich- keiten gezogen werden. Dies ist bereits bei der Planung vorzusehen. Nachträgli- che Verkabelungsmaßnahmen sind deutlich teurer, als das gleich zu Beginn ein Teil der Kostenersparnisse (Bsp.: BTR ist deutlich günstiger als das Modulare A- CO-System) in zusätzliche Leitungen zu investieren.
Die folgenden Auflistungen sind exemplarisch zu betrachten und stellen eine Grundausstattung dar. Bestehen bereits detailliertere Anforderungen seitens der Nutzer, sind diese zu berücksichtigen.
3.4.1 Büroarbeitsbereich Es sind 3 Anschlussdosen pro potenziellen Arbeitsplatz vorzusehen. Dabei ist da- von auszugehen, dass pro 8-10m² Bürofläche mindestens ein Arbeitsplatz einge- richtet werden kann. Bei mehreren Arbeitsplätzen in einem Raum kann dies auf 2,5 Anschlussdosen pro Arbeitsplatz reduziert werden. Dies hängt auch von der entsprechenden Situation ab.
Die Anschlussdosen werden benötigt für:
Büro o 3x Cu je Arbeitsplatz PC Telefon (VoIP!) Drucker / Fax / Laptop
3.4.2 Normalpflegebereich Der Normalpflegebereich gilt als normale Station in dem die Patienten unterge- bracht sind mit den dazugehörigen Arbeitsplatzräumen. 15
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3 Verkabelung
Pro Einbettzimmer sollten mindestens 3 Anschlussdosen und 1 Anschlussdose im Raum (Sitzplatzbereich) installiert werden. An einem Zweibettzimmer (in dem die Betten nebeneinander stehen) reichen 5 Anschlussdosen und 2 Dosen im Raum (Sitzplatzbereich) aus.
Im Pflegestützpunkt werden die lokalen Analysen durchgeführt. Zudem sind dort mehrere Arbeitsplätze zur Ausfallsicherheit untergebracht. Die Unterbringung von Blutgasanalysegeräte bzw. Blutzuckermessgeräte ist vorab zu klären, da hier jeweils weitere Anschlüsse benötigt werden. Die Erfahrung zeigt, dass immer mehr Geräte dort platziert werden und die Anzahl an Anschlüssen nicht aus- reicht. Abhängig von Größe und Art der Station, können deutlich mehr EDV- Anschlüsse notwendig sein.
Ein Arztdienstplatz bzw. das Stationsleitungsbüro stellt ein normaler Arbeitsplatz dar, der zusätzlich mit medizinischen Geräten ausgestattet werden kann.
Daraus ergeben sich die folgenden Anforderungen:
Patientenzimmer 1 Bett o 3x Cu am Bett Telefon / Medienbereich Patientenrufanlage / Medizinische Anwendungen Internetzugang Patient / Infotainment o 1x Cu im Sitzplatzbereich Internetzugang Patient / Medizinische Anwendungen
Patientenzimmer 2 Bett o 2x Cu je Bett + 1x Cu gemeinsamer Anschluss Telefon / Medienbereich Patientenrufanlage / Medizinische Anwendungen Internetzugang Patient/ Infotainment o 2x Cu im Sitzplatzbereich Internetzugang Patient Medizinische Anwendungen
Pflegestützpunkt o 3x Cu je Arbeitsplatz im Stützpunkt PC Telefon (VoIP) Drucker / Laptop o 6x Cu für Medizingeräte Etikettendrucker (Zentrallabor) Patientenrufanlage 16
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ICT-Vorgaben des ZDI
Medizinische Anwendungen Patientenmonitoring (2x) Blutgasanalyse / Blutzuckermessgerät (zu klären ob Unterbringung in anderem Raum)
Pflegearbeitsraum rein o 5x Cu an Arbeitsfläche PC-Arbeitsplatz Telefon (VoIP) Drucker Blutgasanalysegeräte Blutzuckermessgerät
Arztdienstplatz o 3x Cu je Arbeitsplatz PC Telefon (VoIP) Drucker / Laptop o 2x Cu für medizinische Anwendungen
Stationsleitungsbüro o 3x Cu je Arbeitsplatz PC Telefon (VoIP) Drucker / Laptop o 2x Cu für medizinische Anwendungen / Patientenrufanlage
3.4.3 Intensivpflegebereich Im Intensivpflegebereich sind pro Bettenplatz 10 Kupfer-Anschlussdosen not- wendig, die in den Ampeln oder Geräteträgern zu montieren sind. Die Anzahl der Anschlüsse in diesem Bereich ist vorher mit der Medizintechnik, der Anästhesie- technik und den Nutzern abzusprechen.
IMC-Stationen (Intermediate Care) sind einer Intensivstation gleich zusetzen.
Besonderheiten können je nach Projekt hinzukommen! Z.B. Flurmonitore (Nach- barmonitore der Patientenüberwachung) Stationsanforderungen.
Die Anschlussdosen werden benötigt für:
Intensivplatz 17
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3 Verkabelung
o 4x Cu an Ampel links vom Patient medizinische Anwendungen Patienten-Monitoring o 2x Cu an Ampel rechts vom Patient Fluidmanager Reserve o 4x Cu Wand Kopfende Patient Internetzugang Patient medizinische Geräte / Redundanz Telefon / Medienbereich
Stützpunkt Intensiv o 3x Cu je Arbeitsplatz; bis 5 Arbeitsplätze möglich PC Telefon (VoIP) Drucker / Laptop o 6x Cu für Medizingeräte Patienten-Monitoring-Zentralen Patienten-Monitoring-Drucker PACS-Konsolen Blutzuckermessgeräte
Anlagen / Geräte im Intensivpflegebereich o 4x Cu für Medizingeräte Blutgasanalysegerät Desinfektionsautomat Radiologische Befundungskonsolen
Arztdienstplatz, Dienstraum Intensivschwester, Bereitschaftsdienstplatz Arzt Intensiv o 3x Cu je Arbeitsplatz PC Telefon (VoIP) medizinische Anwendungen / Patienten-Monitoring
3.4.4 OP-Bereich Pro OP-Saal / OP-Tisch sind 12 und in den Einleitungsräumen 8 EDV-Dosen ein- zuplanen.
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ICT-Vorgaben des ZDI
Die Anschlussdosen werden benötigt für:
OP-Einleitung o Ampel 4x Cu für Med. Anwendungen 1x Cu für Telefon 1x Cu für Multimedia o An der Wand 1x Cu für Patientenmonitoring 1x Cu für Narkosegerät OP-Tische o Anästhesie-Ampel 4x Cu für Med. Anwendungen 1x Cu für Telefon o Chirurgie-Ampel 3x Cu für Med. Anwendungen 1x Cu für Telefon o An der Wand 1x Cu für PC 1x Cu für Med. Geräte 1x Cu für PACS- Befundungsstation Aufwachraum o Wachplatz 2x Cu für Med. Anwendungen pro Bett 1x Cu für PC 1x Cu für Telefon 1x Cu für Laptop im Raum Ruheraum o 2x Cu für Med. Anwendung pro Platz Weiterer OP-Bereich 1x Cu für Blutgasanalysegerät 1x Cu für Desinfektionsautomat 1x Cu für Sterilisationsgerät 1x Cu für Radiologische Befundungskonsole im Flur 1x Cu für Anästhesie Geräteaufbereitung je Aufbereitungsplatz 1x Cu für Chargendokumentations-Rechner 1x Cu für PDMS 2x Cu für Packtisch 2x Cu für Materialausgabe o Leitstelle 5x Cu für DV-Anwendungen
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3 Verkabelung
1x Cu für Telefon 1x Cu für Multimedia 1x Cu für OP-Kommunikation o Prämedikation 2x Cu am Schreibtisch 2x Cu am Bett
3.4.5 Laborbereich Für Laborbereiche ist mindestens die gleiche Anschlussdichte wie im Bürobereich vorzusehen, da heutzutage jedes Laborgerät einen Netzwerkanschluss benötigt. Generell muss die Ausstattung mit den Nutzern und dem ZDI abgestimmt wer- den, da der Bedarf an Anschlüssen von Fall zu Fall doch sehr unterschiedlich sein kann.
Für jedes Labortischsegment von 1,2m sollte grundsätzlich ein Netzwerkan- schluss vorgesehen werden.
Nachbereitungsplätze / Denkzellen sind wie Büroarbeitsplätze zu werten.
3.4.6 Besprechungsraum / Seminarraum Ausstattung ist mit Benutzern direkt abzuklären da es von der Nutzung abhängt. Mindestens 3x Cu wie beim Büroarbeitsplatz für PC, Telefon und Laptop.
In der Nähe des Beamers sollte eine Anschlussdose vorgesehen werden.
3.5 Wireless LAN Für alle Gebäude ist in allen Stockwerken (auch im Keller!) eine vollständige, flä- chendeckende WLAN Infrastruktur vorzusehen. Die für die AccessPoints (AP) notwendigen Anschlussdosen (nur RJ45, kein Schuko!) sind jeweils im Deckenbe- reich zu platzieren. Die genaue Anzahl sowie die Platzierung dieser Anschlussdo- sen muss anhand einer Ausleuchtung festgelegt werden.
3.5.1 Spezifikation WLAN-Ausleuchtung Es müssen beide Frequenzbänder (2,4GHz und 5GHz) bei der Ausleuchtung be- rücksichtigt werden. Dabei muss das WLAN für die folgenden Dienste geeignet sein:
Mobile Datenkommunikation Mobile Sprachkommunikation (VoIP, VoWLAN), derzeit werden WLAN Te- lefone des Typs Ascom i62 eingesetzt. Die Topologie der APs soll für einen zukünftigen Einsatz eines Lokalisie- rungsdienstes tauglich sein.
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ICT-Vorgaben des ZDI
Die Ausleuchtung muss Cisco Voice Ready sein (RSSI max. -67dBm Signalstärke) und nach dem WLAN Design Guide von Cisco ausgeführt werden.
Bei der vom UKF eingesetzten Technik handelt es sich um eine kontrollerbasierte Lösung der Firma Cisco mit dynamischen DCA und TPC. Dies ist bei der Ausleuch- tung zu beachten.
Die Ausleuchtung ist mit dem für den Bereich / das Gebäude vorgesehenen AP auszuführen. Das entsprechende Modell ist daher zwingend vorher abzufragen.
Auch zukünftige Technologien müssen berücksichtigt werden.
3.5.2 Vorgehensweise Die Positionen der APs sind stark von den Wänden, der Möblierung und der Aus- stattung abhängig, da diese die Signalausbreitung dämpfen. Die Positionen der Anschlussdosen können somit erst sehr spät festgelegt werden, sind aber bereits bei der Planung mit entsprechender Anzahl vorzusehen.
Aufgrund der Erfahrung in anderen Gebäuden muss 1 AP pro 80-100qm Brutto- geschossfläche abhängig von der Bausubstanz vorgesehen werden. Für spezielle medizinische Anwendungen wie z.B. Telemetrie Systeme kann eine noch höhere Dichte notwendig werden.
Zum Zeitpunkt der ELT-Planung können die Positionen der APs nicht abschlie- ßend bestimmt werden. Eine gute Ausleuchtung erfolgt am besten erst nach dem Bezug der Räume damit eventuelle Dämpfungen bereits vorhanden sind. Dies ist bautechnisch aber keine Lösung.
Es hat sich als sinnvoll erwiesen zum Zeitpunkt der Planung die Stockwerke mit ausreichend EDV-Leitungen zu versorgen. Diese werden in der Länge entspre- chend der weit entferntesten Position vorgesehen. Damit liegen diese bereits auf den Ebenen und müssen nicht mehr nachträglich gezogen werden. Erfolgt dann in einem späteren Stadium die Ausleuchtung, können die Dosen entsprechend der Ausleuchtung montiert werden.
Die restlichen Kabel werden als Reserve im Steigbereich verstaut und können für spätere Nutzerwünsche verwendet werden.
3.5.3 Bauseitige Leistung Die Ausleuchtung, die Montage der APs sowie eventuelle Montagewinkel sind bauseits vorzusehen. Die APs selbst werden gemeinsam mit den anderen Aktiv- komponenten vom ZDI bestellt, konfiguriert und danach zur Verfügung gestellt.
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3 Verkabelung
Die Montage der APs darf aus Sicherheitsgründen (Diebstahl) erst nach Inbe- triebnahme der Netzwerkversorgung erfolgen.
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ICT-Vorgaben des ZDI
4 Verteilerräume und Verteilerschränke
4.1 Anforderung Verteilerraum
4.1.1 Lage Die Anzahl der Verteilerräume ist aufgrund der Längenbegrenzung der Kabel festzulegen. Hierbei gilt „so wenig wie möglich, aber so viel wie nötig“. Idealer- weise sind die Verteilerräume im Zentrum eines Gebäudes unterzubringen. Der maximale Abstand zwischen Verteilerdose und Netzwerkschrank darf 90m nicht überschreiten.
Nach DIN VDE 0800 muss es ein trockener Innenraum sein und sollte sich nicht in unmittelbarer Nähe zu Räumen mit hoher Brandlast oder hohen elektromagneti- schen Emissionen (Transformatorenräume, Aufzugsmaschinen, usw.) befinden.
Die Unterbringung in möglichst geschützten Bereichen ist (wegen Einbruch-, Brand- und Überflutungsgefahr) zu bevorzugen.
Durch den Raum dürfen keine Stoffe führenden Leitungen verlaufen. Hierzu zäh- len neben Wasser / Heizung / Abwasser / Regenwasser vor allem medizinische Gase wie Sauerstoff / Druckluft / etc.
Dies betrifft ebenso Installationen die nichts mit dem Netzwerkbetrieb zu tun haben (Netzteile für AWT-Leuchten, Steuereinheiten, …). Sollte ein IP- Lichtrufsystem zum Einsatz kommen, kann dies in einem eigenen Rack im Ver- teiler vorgesehen werden. Dies ist dann zwingend mit dem ZDI abzustimmen.
Grundsätzlich gilt: nur was im Raum benötigt wird, ist dort einzubauen.
4.1.2 Raumgröße Die Raumgröße ist so zu wählen, dass die Verteiler nachträglich erweitert werden können. Es ist daher der Platz für einen weiteren Verteilerschrank vorzusehen.
Vor und hinter dem Verteilerschrank muss genügend Platz vorhanden sein, um vor allem im Fehlerfall die Aktivkomponenten schnell aus- und einbauen zu kön- nen.
Die Größe des Raumes richtet sich nach der Anzahl an Verteilerschränken die untergebracht werden müssen. Ein Verteilerschrank (800x1000mm) nimmt be- reits eine Grundfläche von ca. 2,5m² ein (Grundfläche, Türöffnung). Rückseitig sowie seitlich sind jedoch mindestens 80cm, frontseitig mindestens 100cm Ab- stand zur Wand einzuhalten.
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4 Verteilerräume und Verteilerschränke
Aus Sicherheits- und Redundanzgründen sollten in Gebäuden mit mehr als 3 Ver- teilerschränken diese auf mehrere Verteilerräume verteilt werden, auch wenn von der Kabellänge her ein Raum ausreichend wäre.
4.1.3 Stromversorgung Der Verteilerraum ist mit Sonderversorgung (Notstromversorgung) anzubinden. Aufgrund der extrem hohen Anforderungen an das Datennetz wie Wireless-LAN (WLAN) und Voice over IP (VoIP) sind die Verteilerräume bei SV-Versorgung mit USV-Anlagen auszustatten. USV-Anlagen können mögliche Netzschwankungen ausgleichen und ein neustarten der Aktivkomponenten, das bis zu 10 Minuten dauern kann, verhindern. Eine zentrale Lösung sollte hier - soweit technisch rea- lisierbar - bevorzugt werden.
Bedingt durch die VoIP-Telefonie sind grundsätzlich USV-Anlagen vorzusehen. Diese sind unbedingt mit der Elektrotechnik und dem ZDI abzusprechen.
Sind mehrere Datenverteilerschränke in einem Raum untergebracht, muss je geplanter Versorgungart ein Subverteiler montiert werden. Dies sind AV, SV und USV. Die Planung ist vorab mit dem ZDI abzustimmen.
4.1.4 Klimatisierung / Abwärme Bedingt durch die WLAN und VoIP Einführung entstehen durch den Einsatz von Switchen mit Power over Ethernet (PoE) höhere Wärmelasten als bisher. Auch die Verlustleistung der benötigten USV-Anlagen sorgt, soweit diese nicht zentral aufgestellt werden, für erhöhte Wärmelasten.
Die genauen Wärmelasten hängen von der Größe des Verteilers ab. Für einen einfachen EV wurde bislang mit einer Wärmelast von 2-3kW, bei einem GV von 4-6kW gerechnet. Letztlich hängt die aufkommende Wärmelast von der Anzahl der Switche und der entsprechend benötigten Größe der USV-Anlage ab.
Zur groben Bestimmung ist mit ca. 800 BTU/h (ca. 240 Watt) pro Switch (48 Ports) zurechnen (Herstellerangaben; berücksichtigt die Mittlere Auslastung). Zur Kalkulation der notwendigen Kühlleistung ist die gesamte Anzahl an geplanten RJ45 Ports zur Aktivschaltung sowie 1 Switch als Reserve zu berücksichtigen:
((n-Ports / 48) + 1 ) * 240Wh = x Wh
Es ist daher eine entsprechende Wärmelast von x Wh abzuführen.
Beispiel: 500 Datenanschlüsse in einem Netzwerkverteilerraum
((500 / 48) + 1) * 240Wh = 2.740 Wh
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ICT-Vorgaben des ZDI
Die Aktivkomponenten würden in diesem Fall fast 3kW Wärmelast erzeugen!
Sollten weitere Komponenten hinzukommen (z.B. Switch für Lichtruf…) sind die- se zusätzlich zu berücksichtigen!
Für die genaue Dimensionierung ist unbedingt mit dem ZDI Rücksprache zu hal- ten.
Bei der Konzeption ist auf eine entsprechende Luftzirkulation zu achten. Die Ak- tivkomponenten ziehen i.d.R. die kalte Luft vorne/seitlich an und geben entspre- chend die warme Luft nach hinten ab.
4.1.5 Zutrittstüre Es sind Türen mit außenliegendem Falz vorzusehen (Schutz vor „Schraubenzieher Schlüssel“). Da die Verteilertüren i.d.R. dem Gesamtkonzept angepasst sind, ist, auch aus versicherungstechnischen Gründen, ein selbstverriegelndes Schloss mit Panikfunktion vorzusehen.
4.1.6 Allgemein Die Bodenbeläge müssen zum Schutz von elektronischen Bauelementen gegen elektrostatische Phänomene den Vorgaben der DIN EN 61340-5-1 genügen.
Alle Verteilerräume sind nur durch einbruch- und brandhemmende Türen zu be- treten. Die Ausstattung der Verteilerräume mit Brandmeldern zur Brandfrüher- kennung ist heute obligatorisch.
Es sollte pro Verteilerraum ein Telefon vorgesehen werden. In GV ist ein Telefon zwingend.
Für GVs ist ein Tisch und Stuhl mit einzuplanen.
Es ist mindestens eine Steckdose außerhalb der Verteilerschränke vorzusehen.
Die Beleuchtung in den Verteilerräumen ist über AV & SV zu realisieren.
4.2 Anforderung Verteilerschrank
4.2.1 Verteilerschrank Als reine Standard-Datenverteilerschränke werden abschließbare 2,20m hohe (mit Sockel ca. 2,30m hoch) 19“-Schränke mit 800x1000mm Grundfläche, 46-47 Höheneinheiten (HE) und zwei 19“-Ebenen (vorne und hinten!) festgelegt. Diese müssen im Verteilerraum von vorne und hinten frei zugänglich aufgestellt wer- den, d.h. seitlich zur Wand stehen.
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4 Verteilerräume und Verteilerschränke
Sowohl frontseitig als auch rückseitig sind Stahlblechtüren mit großem Loch- blechausschnitt vorzusehen um eine Luftzirkulation sicherzustellen. Die hintere Tür kann als Doppeltüre, die vordere Türe als Einfachtüre vorgesehen werden. Die Türen sollen mit Standard Halbzylindern verschließbar sein.
Die Türen müssen sich ganz öffnen lassen (180°), besonders wenn mehrere Schränke nebeneinanderstehen. Schließt der Schrank an eine Wand, so ist die Türe gegen die Wand zu öffnen.
Die Seitenwände müssen abnehmbar sein.
Die vordere 19“ Ebene ist mit 20cm Abstand zur Türe zu montieren.
4.2.2 Innenaufbau Verteilerschrank Generell ist der Aufbau aller Schränke mit dem ZDI abzustimmen und genehmi- gen zu lassen.
In der obersten HE ist eine Querrangierung einzubauen.
LWL-Kabel werden entweder in einen separaten Verteilerschrank aufgelegt oder sind von oben her direkt nach dem Rangierpanel einzubauen.
Die Positionen der Kupferpanels werden vom ZDI vorgegeben, da zwischen den Panels entsprechend der Platz für die Aktivkomponenten freigehalten werden muss.
Bei Neuinstallationen muss eine Reserve für eventuelle Erweiterungen vorgese- hen werden. Für die Planung dürfen daher die Schränke mit maximal 12 Panels (mit je 24 Anschlüssen) bestückt werden. Diese Anforderung ist zudem notwen- dig, um bei möglichen Störungen die Auswirkungen auf einen begrenzten Bereich zu beschränken.
Die Stockwerke sind zusammenzufassen und auf aufeinanderfolgende Panels aufzulegen. Dabei beginnen alle Stockwerke mit einem neuen Panel. Freiblei- bende Anschlüsse werden als Reserve vorgehalten. Unterschiedliche Stockwerke dürfen bei Erstinstallationen nicht auf ein gleiches Panel aufgelegt werden!
Die Kabeleinführung ist je nach Situation wahlweise von oben und unten mög- lich, die Kabelführung erfolgt standardmäßig an beiden Seiten der Schränke um den Zugang zu Patchfeldern und Geräterückseiten nicht zu behindern. Es ist da- rauf zu achten, dass die Kabel auf der entsprechenden HE abgeführt werden um den Einbau von Komponenten nicht zu blockieren. Die Aktivkomponenten kön- nen die gesamte Tiefe einnehmen.
Die Kabel sind direkt nach der Einführung auf der vorgesehenen HE abzuführen. Dabei ist eine Kabelreserve zwischen 20cm bis 40cm Kabel einzuhalten um bei Problemen den Anschluss neu auflegen zu können. Diese Kabelreserve ist auf der
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ICT-Vorgaben des ZDI
gleichen HE durch einen etwas größeren Bogen zum Panel vorzusehen. Kabel- schlaufen im Verteilerschrank und auf der Kabelpritsche sind nicht zulässig.
Eine Quetschbeanspruchung der Kabel durch Kabelschellen und Kabelbinder ist nicht zulässig.
4.2.3 Stromversorgung Grundsätzliches: aktuell werden Switche mit mindestens 2x 715Watt Netzteilen verwendet (teilweise auch 2x 1100Watt). Diese werden je einmal an SV sowie einmal an USV angeschlossen. Zudem kommen weitere Switche für spezielle An- wendungen hinzu, diese werden je nach Kritikalität an SV bzw. USV angeschlos- sen.
Die in den Verteilern arbeitenden Mitarbeiter des ZDI sind unterwiesene Perso- nen. D.h. es ist auf FIs an den Stromkreisen zu verzichten.
Jeder Verteilerschrank ist mit mindestens zwei 230V Stromkreise SV auszustat- ten und jeweils mit einem LS Automat B16 vorzusichern. Dabei ist auf eine unter- schiedliche Phase innerhalb jedes Schrankes zu achten. Pro Stromkreis ist eine 5- fach Schuko-Steckdosenleise einzubauen.
Bei zentraler USV ist jeder Verteilerschrank mit zusätzlich zwei USV Stromkreisen unterschiedlicher Phase auszustatten. Beim Aufbau der USV ist darauf zu achten, dass die Anlage die Kurzschlussströme liefern kann und die Selektivität bei zent- raler Anlage berücksichtigt bleibt.
Bei den aktuellen Switchen dürfen bei B10 Automaten nur dreifach-Schuko- Steckdosenleisten verbaut werden. Mit B16 Automaten sind 5-fach Schuko- Steckdosenleisten zu verwenden.
Die Anzahl der notwendigen Steckdosen pro Stromkreis (SV / USV) ergibt sich aus der Anzahl möglichen Komponenten. Eine Vollbelegung muss möglich sein.
(n-Ports / 48) + 1 = x Steckdosen
Beispiel: 300 Datenanschlüsse in einem Netzwerkverteilerraum
(300 / 48) + 1 = 12 Steckdosen
Hier sind entsprechend 2 Stromkreise SV mit 5-fach Steckdosenleiste und 3 Stromkreise USV mit 3-fach Steckdosenleiste vorzusehen.
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4 Verteilerräume und Verteilerschränke
Die Erdung von Schrank und Einschüben hat nach EN 50310 zu erfolgen. Die Ver- bindung zwischen Verteilerschrank und Gebäudepotentialausgleichsschiene ist mit 25mm² Cu-Leitung zu realisieren.
4.2.4 Allgemein Auf eine gute Beleuchtung vor und hinter dem Verteilerschrank ist zu achten.
Es sind pro Verteilerschrank je links und rechts 10 Rangierbügel aus Metall ca. 90x120mm vorzusehen.
Für jeden Schrank sind 32x M6 Käfigmuttern und Schrauben vorzusehen und dem ZDI mit der Abnahme zu übergeben.
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ICT-Vorgaben des ZDI
5 Beschriftung / Bezeichnung der Dosen / Verteiler
Die Beschriftung von Verteilern, Panels, Kabeln und Anschlussdosen müssen ein- deutig und dauerhaft mit maschinenbeschrifteten oder gravierten Etiketten aus- geführt werden.
Die Kabel sind hinter der Datendose und hinter dem Panel im Verteiler mit ei- nem Kabelmarker (KMK) zu versehen. Die bislang freie Wahl der Beschriftung wird – aufgrund nicht nachvollziehbarer Probleme – aufgehoben. Ab sofort ist die Datendosenkennung maschinenbeschriftet anzubringen.
Werden Netzwerkanschlüsse z.B. in einer Doppeldecke montiert, muss an der Doppeldecke dies entsprechend mit einem Gravur-Schild der Dosenbezeichnung gekennzeichnet sein. Dies gilt auch für Bereiche die durch Geräte abgedeckt werden könnten (z.B. Einbaunischen). In diesem Fall ist das Schild außerhalb an- zubringen.
Die Namensgebung von neuen Verteilern ist in jedem Einzelfall mit dem ZDI ab- zusprechen. Es existiert im Universitätsklinikum Freiburg eine Namenskonventi- on, die jeden Verteiler und jede einzelne Anschlussdose eindeutig identifiziert.
5.1 Kupferbeschriftung Neue Panels in den Verteilern werden eindeutig fortlaufend nummeriert und die Beschriftung panel- und dosenseitig wie folgt ausgeführt:
Beispielbeschriftung für Kupferkabel mit BTR-Panel im Klinikrechenzentrum (Be- schriftung wurde nach Umbenennung nicht geändert!):
KRZ 2 K3 3-A1
KRZ = 3-stelliges Hauskürzel
2 = 1-stelliges Stockwerkskürzel (0 = EG, 1 = 1.OG, 2=2.OG,…,
A=10.OG, K=1.UG, L=2.UG;
bei Gebäuden mit HG: 0 = EG, 1 = HG, 2=1.OG,…,
A=9.OG B=10.OG, K=1.UG, L=2.UG)
K3 = Verteilerraum, Verteilerschrank
3- = Laufende Panelnummer im Verteiler
A1 = Koordinate
Mögliche Koordinaten: A1 / B1 / C1 / … / W1 / X1
Für das AMP System waren die Koordinaten:
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5 Beschriftung / Bezeichnung der Dosen / Verteiler
Koordinaten 1.Reihe: A1 / C1 / E1 / G1 / I1 / K1 / M1 / O1
Koordinaten 2.Reihe: A2 / C2 / E2 / G2 / I2 / K2 / M2 / O2
Aufgrund der höheren Packungsdichte der Anschlüsse im Verteiler kann der ein- zelne Anschluss nicht mehr mit der gesamten Kennung beschriftet werden. Da- her sind, um keine Informationen zu verlieren, die BTR-Panels im Datenverteiler folgend zu beschriften:
Die Panelnummer ist links zwischen den Schrauben mit einem dauerhaf- ten, maschinenbeschrifteten Etikett zu beschriften. (Bsp.: Panel 8) Im oberen Sichtfenster jedes einzelnen Anschlusses sind Stockwerk- Verteiler und Panel-Koordinate einzutragen. Die vorgesehenen Beschrif- tungsbögen sollten verwenden werden. (Bsp.: 1. Zeile: 1-E3 2.Zeile 9-A1) Zudem gilt bei Neubauten / Sanierungen: rechts zwischen den Schrauben ist das Stockwerk mit einem dauerhaften, maschinenbeschrifteten Etikett zu beschriften. (Bsp.: 1.UG, EG, HG(wenn Bauseits definiert), 1.OG, 2.OG,…, DG(wenn Bauseits definiert))
Kommen Doppeldosen zum Einsatz (2x Vollbelegung!) ist die linke Seite zu be- schriften. Die rechte Seite muss zwingend die folgende Koordinate sein(z.B. links: 3-A1 muss rechts zwingend 3-B1). Die Splittung auf 2 Panels (z.B. links: 3-X1 rechts: 4-A1) ist nicht zulässig. 3-fach Dosen sind nicht zulässig.
Aufgrund der vorhandenen Namenskonvention und der darauf aufbauenden Softwaresysteme können Fehler bei der Beschriftung nicht akzeptiert werden. Bei Unklarheiten ist das ZDI rechtzeitig anzusprechen!
5.2 LWL-Beschriftung Bei LWL-Kabeln zwischen den Verteilern wird immer die Gegenseite beschriftet. Die einzelnen Buchsen sind in der Regel aufsteigend durchnummeriert. Als Koor- dinate ist diese Nummer zu verwenden.
Hinter dem Panel ist jeweils ein KMK mit dauerhaft maschinenbeschrifteter Beschriftung anzubringen. Hier ist ebenfalls die Gegenseite einzutragen.
Beispielbeschriftung für LWL-Kabel:
OS2 E9/25: 1-01 bis 1-48 nach KRZ-K3 Panel 2
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ICT-Vorgaben des ZDI
6 Dokumentation
Der Umfang der Dokumentation der Anschlussdosen richtet sich jeweils nach den Vorgaben des Universitätsbauamtes bzw. Geschäftsbereich 5 des Uniklini- kums Freiburg. Diese können maßnahmenabhängig unterschiedlich sein. Sie sind dem ZDI vor der Endabnahme der Maßnahme in einfacher Ausfertigung in Pa- pierform zur Verfügung zu stellen.
Die Endfassung ist dem ZDI digital zur Verfügung zu stellen.
Mit dem Blick auf die Umwelt sind die Messprotokolle für Kupfer und LWL digital als PDF auf einer CD/DVD zur Verfügung zu stellen. Dabei ist die korrekte Reihen- folge der Netzwerkdosen unbedingt zu beachten (Verteiler, Panel, Koordinate). Messprotokolle die willkürlich zusammengefasst sind, können trotz Vollständig- keit nicht akzeptiert werden.
Jedes Messprotokoll muss die Kennung der Netzwerkdose und die Raumnummer enthalten (Die Raumnummer ist nach Möglichkeit bereits die Raumerhebungs- nummer des UKFs).
6.1 Grundrisspläne Es sollten dem ZDI zeitnah Grundrisspläne mit den EDV-Dosenpositionen zur Ver- fügung gestellt werden. Zudem sind die LWL-Trassen in diesen Plänen zu doku- mentieren. Die letzte Revision sollte den Unterlagen der Endabnahme beiliegen.
6.2 Dateneingabe im ZDI Zusätzlich wird gefordert, die Dokumentation in das Datenbanksystem des ZDI einzutragen. Dies ist direkt vor Ort im ZDI durchzuführen. Die daraus resultieren- den Listen und Tabellen werden als Basis für die Dokumentation akzeptiert.
Pro Netzwerkdose müssen folgende Daten eingegeben werden:
Stockwerk Raumnummer / Raumerhebungsnummer Raumbezeichnung Segmentlänge Ggf. Bemerkung (z.B. WLAN-Anschlussdose)
Die ausführende Firma soll sich zu diesem Punkt rechtzeitig mit dem ZDI in Ver- bindung setzen.
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6 Dokumentation
6.3 Revisionsunterlagen Dem ZDI sind zur Abnahme die folgenden Revisionsunterlagen auszuhändigen. Diese sind mindestens eine Woche vorab zur Prüfung vorzulegen.
EDV-Anlage:
- CD / USB -> File Share UKF
- Bestandspläne/Grundrisspläne
- Schema
- WLAN-Dokumentation
- Messprotokolle Zusammenfassung/Übersicht; Kalibrierungsprotokoll
- Firmenliste
- Produktunterlagen/Datenblätter
Zu 1.: Sämtliche für EDV-Relevanten Unterlagen werden hier digital gespeichert. Neben den Grundrissplänen und Schemata (PDF und DWG) sind hier die ausführ- lichen Messprotokolle (PDF) in korrekter Reihenfolge abzulegen. LWL und Kupfer sind zu trennen. Ebenso sind die Produktunterlagen / Datenblätter (PDF) in ei- nem Ordner abzuspeichern. Zukünftig ist dies auf den UKF-Share zu übertragen.
Zu 2.: Die Pläne müssen die Position der Datendosen zeigen, ebenso müssen die Datendosen entsprechend beschriftet sein. LWL Trassen sind in den Plänen deut- lich erkennbar einzuzeichnen.
Zu 3.: Für LWL ist die logische Verbindung der Datenverteiler untereinander sowie die Anbindung an Bestandsverteiler einzutragen. Für Kupfer ist die Kabel- spinne einzutragen.
Zu 4.: Es ist die WLAN-Ausleuchtung (Site-Survey) beizulegen. In einem sepa- raten Plan ist zu den Positionen der APs die K-Nummer des UKF sowie die Do- senkennung einzutragen. Dies kann handschriftlich (lesbar) erfolgen.
Zu 5.: Es ist die Übersicht der Messungen abzulegen. Diese sind in korrekter Reihenfolge zu halten. Die Detailmessung ist auf der CD abzuspeichern.
Zu 6.: Die an der Verkabelung beteiligten Firmen sind mit Ansprechpartner auf- zuführen.
Zu 7.: Die Produktunterlagen und Datenblätter der eingesetzten Materialien sind aufzuzeigen. Dies betrifft nur EDV-Relevante Dinge. Verbaute Brüstungska- näle oder LV-Kanäle sind z.B. irrelevant.
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ICT-Vorgaben des ZDI
7 Allgemeine Punkte
7.1 Brandschutz Alle EDV-Räume sind wegen der grundsätzlich erhöhten Brandgefahr durch rund um die Uhr laufende aktive Netzwerkkomponenten mit Brandmeldern auszustat- ten.
Es dürfen nur noch halogenfreie Datenkabel zur Verwendung kommen. Erforder- liche bauliche Brandschutzmaßnahmen müssen durchgeführt werden.
7.2 Aktive Netzwerkkomponenten Bei Landesbaumaßnahmen werden die aktiven Netzwerkkomponenten i.d.R. aus Baumitteln finanziert. Das Problem dabei ist, dass zwischen der Definition in der HU-Bau und der Inbetriebnahme des Gebäudes oftmals viele Jahre vergehen und daher der Kostenansatz für die Komponenten recht unsicher ist. Zum einen kann es sein, dass die ursprünglich definierten Geräte nicht mehr lieferbar sind oder zum anderen diese bereits veraltet sind. In jedem Fall sollen diese erst kurz vor Bezug des Gebäudes beschafft werden. Die Auswahl der Komponenten, der Ein- bau und die Inbetriebnahme erfolgt durch das ZDI.
Für kleinere Wirtschaftsplanmaßnahmen hatte das ZDI bislang die Komponenten aus zentralen Investitionsmitteln gekauft und bereitgestellt. Wegen starker Mit- telkürzungen für diesen Bereich wird dies zukünftig nicht mehr möglich sein. D.h. wenn zusätzliche Switche notwendig sind, die durch Baumaßnahmen oder Um- züge hervorgerufen werden, müssen die anteiligen Ports innerhalb der Maß- nahme oder durch andere Investitionsmittel mitfinanziert werden. Ein Modus, wie diese Investitionsmittel dem ZDI dann zur Verfügung gestellt werden, muss haushaltstechnisch noch gefunden werden.
7.3 Ausschreibung, LV’s Wir bitten darum, grundsätzlich alle Ausführungen in Haushaltsunterlangen Bau (HU-Bau) zur Installation eines Datennetzes und entsprechende Leistungsver- zeichnisse vor der Ausschreibung mit dem ZDI abzustimmen und auszuhändigen.
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7 Allgemeine Punkte
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