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Sanierung und Neustrukturierung von Bestandsgebäuden zur Verlagerung der Zahn-, Mund-, Kieferklinik (ZMK)| Stand 26.10.2026
VERGABEANLAGE
Anlage C06 – Projektspezifische Anforderungen an die digitale Zusammenarbeit und Inspacion
| Auftraggeber | Universitätsklinikum Freiburg, Stabsstelle Bau- und Entwicklungspla- nung | |||
|---|---|---|---|---|
| Sanierung und Neustrukturierung von Bestandsgebäuden zur Verlagerung der Zahn-, Mund-, Kieferklinik (ZMK) | ||||
| Projekt | ||||
| Generalplanervertrag Ziffer 3.3 und Anlage B01 Aufgabenbeschreibung Bestandsumbauten ZMK Abschnitt VI | ||||
| Vertragsbezug | ||||
| 26.10.2026 | ||||
| Stand |
- Zweck und Vertragsstatus
Diese Anlage beschreibt den gemeinsamen digitalen Arbeitsprozess und die hierfür erforderliche IFC- Schnittstelle zu Inspacion. Sie enthält keine Auftraggeber-Informationsanforderungen (AIA). Das UKF ver- langt keinen BIM-Abwicklungsplan (BAP). Der GP gestaltet seine internen BIM- und 3D-Prozesse eigen- verantwortlich. Verbindlich sind die beschriebenen Arbeitsergebnisse, Datenübergaben und Qualitätsan- forderungen. Der vertrauliche Funktionsbeschrieb von Inspacion und die allgemeine PDF „Inspacion – Datenanforder- ungen BIM-Daten“, Version 1.4.2025, sind keine Vertragsanlagen. Für die digitale Zusammenarbeit und die Nutzung von Inspacion gelten der Generalplanervertrag, insbesondere Ziffer 3.3, Anlage B01, Abschnitt VI, und diese Anlage C06. C06 konkretisiert deren Anforderungen. Bei Widersprüchen gehen die Regelungen des Generalplanervertrags und der Anlage B01 dieser Anlage vor; im Übrigen gilt die Rangfolge des Gen- eralplanervertrags.
- Arbeitskanäle und Zugang
Videokonferenzen gehören zum regulären Projektalltag. Sie dienen der kurzfristigen fachlichen Abstim- mung mit dem UKF und den weiteren Projektbeteiligten. Gemeinsame Modellabstimmungen erfolgen be- darfsgerecht in Inspacion. Präsenztermine werden eingesetzt, wenn der Gegenstand dies erfordert. Das UKF stellt seine Inspacion-Volllizenz und einen rund 1000 m vom Projektstandort entfernten VR- und Abstimmungsraum arbeitstäglich zur Verfügung. Die Nutzung wird organisatorisch abgestimmt. Ein Work- shopkontingent wird nicht vereinbart. Der GP kann Inspacion auch für interne Planungs- und Koordinationsrunden seines Teams nutzen. Die Bereitstellung der Volllizenz und des Raums begründet keine Verlagerung der Planungs-, Prüf- oder Koordi- nationsverantwortung auf das UKF. Der GP stellt zusätzlich zu Inspacion eine Planungsplattform und eine eigenständige Baustellensoftware gemäß Abschnitt 11 bereit.
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- Nutzungsformen
Kurzfristige Klärung einzelner räumlicher und technischer Fragen Laufende gemeinsame Planungs- und Nutzerabstimmung Vorbereitete Nutzer- und Entscheidungsrunden Interne Planungs- und Koordinationsrunden des GP Prüfung von Raum-, Labor-, Geräte- und Einrichtungsanordnungen Koordination von Labortechnik, TGA-Anlagen, Trassen und Anschlüssen Prüfung von Einbringwegen sowie Bedien-, Bewegungs- und Wartungsflächen
Bauteile und Fachmodelle müssen gezielt ein- und ausgeblendet werden können. Dies gilt insbesondere für abgehängte Decken. Dadurch kann das Projektteam den Deckenhohlraum und die Integration von Labor- technik und TGA unmittelbar im Raum prüfen.
Abstimmungen innerhalb des beauftragten Planungsumfangs sind mit dem Honorar abgegolten. Eine zusätzliche Vergütung setzt eine Änderung des Projekt-, Nutzungs- oder beauftragten Leistungsumfangs voraus.
- Rollen und Verantwortungen
| Beteiligter | Aufgaben | |||
|---|---|---|---|---|
| UKF | Stellt Volllizenz und Raum bereit. Benennt Abstimmungs- und Entschei- dungsbedarf. Trifft und dokumentiert Bauherrenentscheidungen über die vereinbarten Projektwege. | |||
| GP | Stellt geeignete Planungs- und IFC-Daten bereit. Führt verwendbare externe Fachmodelle zusammen und koordiniert die Schnittstellen. Bereitet erforder- liche Abstimmungen und Kollisionsprüfungen vor, dokumentiert Ergebnisse und verfolgt Korrekturen. Arbeitet freigegebene Entscheidungen in seine Pla- nung ein; externe Fachplaner bearbeiten ihre jeweiligen Fachplanungen. | |||
| Gesonderte Fachplaner | TGA und Tragwerk sowie weitere beauftragte Sonderfachplaner liefern und korrigieren ihre fachlich verantworteten Planungs- und Modelldaten nach ih- ren gesonderten Verträgen. Nehmen an der Schnittstellen- und Kon- fliktbearbeitung teil. | |||
| Inspacion | Unterstützt bei Bedarf die technische Datenprüfung. Besitzt keine Weisungs-, Entscheidungs- oder Freigabebefugnis. |
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Sanierung und Neustrukturierung von Bestandsgebäuden zur Verlagerung der Zahn-, Mund-, Kieferklinik (ZMK)| Stand 26.10.2026
- Modellinhalt und Modellstruktur
Die Objektplanung wird in 3D bearbeitet und fachübergreifend koordiniert. Die Modelle enthalten alle raumwirksamen und koordinationsrelevanten Bauteile und Anlagen. Hierzu gehören insbesondere
Raumbegrenzungen, Tragwerk, Türen, Einbauten, Labormöbel, Geräte, Haupttrassen, Leitungsführungen, Schächte, Öffnungen, Durchbrüche, Deckeninstallationen, Wartungsflächen und Bewegungsflächen.
Gliederung mindestens nach Gebäude beziehungsweise Geb-ID, Geschoss, Fachdisziplin und wesent- licher Bauteilgruppe Getrennte Schaltbarkeit von abgehängten Decken, Laboreinrichtungen, Geräten und TGA-Komponen- ten Eindeutige Zuordnung von Elementen und Räumen zum jeweiligen Gebäude und Geschoss Kennzeichnung von Sperr-, Bewegungs-, Kollisions-, Einbring- und Wartungsflächen als virtuelle Ele- mente Darstellung von Kleinteilen nur bei Bedeutung für Funktion oder Koordination
Freianlagen und bauphysikalische Anforderungen werden in die räumliche Koordination einbezogen, soweit sie für die Gebäude, Zugänge, Einbringwege, Anschlüsse oder andere Schnittstellen relevant sind. Ei- genständige 3D-Fachmodelle der Bauphysik oder ein flächendeckendes 3D-Freianlagenmodell werden durch C06 nicht zusätzlich verlangt.
- Geometrischer Mindestinhalt nach Planungsstand
| Planungsstand | Geometrischer Mindestinhalt | |||
|---|---|---|---|---|
| LPH 1 und frühe LPH 2 | Bestand, Baukörper, Nutzungszonen, Technikflächen, Schächte und wesentliche Flächenbedarfe. | |||
| Abschluss LPH 2 | Bauteile und Anlagen mit angenäherter Größe und Lage. Haupttrassen, Großgeräte, Öffnungen sowie Wartungs- und Einbringflächen. | |||
| Abschluss LPH 3 und LPH 4 | Koordinierte Bauteile und Anlagen mit verbindlichen Abmessungen und Lage. Durchbrüche, Anschlüsse, Trassen und Raumbezüge. | |||
| LPH 5 sowie Werk- und Montageplanung | Ausführungs- und herstellungsbezogene Detaillierung entsprechend der jeweiligen Planungsverantwortung von GP, gesonderten Fachplan- ern, GU oder Teil-GU. |
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- Datenstände und Bereitstellung
Der GP stellt einen neuen IFC-Datenstand bereit, wenn dieser für die gemeinsame räumliche Prüfung oder eine anstehende Entscheidung erforderlich ist. Ein täglicher IFC-Export und ein fester kalendergebundener Abgaberhythmus werden nicht verlangt. Für kurzfristige Klärungen kann der letzte eindeutig bezeichnete Modellstand verwendet werden. Der GP stimmt benötigte externe Datenstände und Liefertermine mit den gesondert beauftragten Fachplanern ab und weist das UKF rechtzeitig auf fehlende oder unbrauchbare Bei- träge sowie deren Auswirkungen hin.
| Anlass | Anforderung |
|---|---|
| Erster Test | Testexport vor der ersten gemeinsamen Modellabstimmung. |
| Planungsphasen | Bereitstellung mindestens zum Abschluss der LPH 2 und LPH 3. |
| Nutzer und Entschei- dungen | Aktueller Datenstand vor abgestimmten Nutzer-, Koordinations- und Entscheidungsrunden. |
| Vergabe und Ausfüh- rung | Aktueller Datenstand vor Ausgabe modellrelevanter Vergabeunterlagen und bei wesentlichen Freigaben der LPH 5. |
| Planungsänderung | Fortgeschriebener Datenstand bei relevanten Änderungen mit Einfluss auf Raum, Funktion, Koordination oder Entscheidung. |
Jeder Datensatz wird mindestens mit Projekt, Gebäude beziehungsweise Geb-ID, Fachmodell, Geschossbe- zug, Planungsstand, Status, Datum und Version bezeichnet.
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- Technische IFC-Anforderungen
| Anforderung | Festlegung | |||
|---|---|---|---|---|
| IFC-Format | IFC 2x3 TC1 oder IFC 4 ADD2 TC1. Ein neueres offizielles IFC-Format kann nach vorheriger Abstimmung verwendet werden. | |||
| Koordinaten | Je Gebäude einheitlicher lokaler Gebäudenullpunkt, identischer Einfügepunkt, eindeutiger Höhenbezug und korrekte Skalierung über alle Fachmodelle. Bei gebäudeübergreifenden Schnittstellen werden Lage- und Höhenbezüge zwischen den Gebäuden nachvollziehbar dokumentiert und abgestimmt. | |||
| Geschosse | Geschosse als IfcBuildingStorey mit korrekter Elevation. Elemente und Räume werden dem zutreffenden Geschoss zugeordnet. | |||
| Räume | Räume als IfcSpace mit mindestens eindeutiger Gebäudezuordnung, Raumnummer und Raumbezeichnung. | |||
| Bauteile | Zutreffende IFC-Klassen. Abgehängte Decken werden als getrennt schaltbare Elemente geführt. | |||
| Ausstattung | Labormöbel, feste Einbauten und Geräte werden als eigenständige Ele- mente geführt. | |||
| TGA | Anlagen und Haupttrassen werden gewerkeweise und geschossbe- zogen strukturiert. | |||
| Türen | Türen werden regelmäßig geschlossen modelliert. Für besondere Transport- oder Nutzerprüfungen wird ein gesonderter Prüfstand mit geöffnetem Türblatt bereitgestellt. | |||
| Virtuelle Elemente | Sperr-, Bewegungs-, Kollisions-, Einbring- und Wartungsflächen werden eindeutig als nichtphysische Elemente gekennzeichnet. | |||
| Qualität | Der Datensatz muss ohne grundlegende Nachbearbeitung zusam- menführbar und virtuell begehbar sein. |
- Qualitätssicherung
Der GP prüft vor jeder Übergabe IFC-Export, Koordinaten, Geschosse, Klassifizierung, Vollständigkeit, Daten- stand und Nutzbarkeit. Festgestellte Fehler werden korrigiert. Ein direkter fachlicher Austausch mit In- spacion kann die technische Datenprüfung unterstützen. Die Verantwortung für eigene Planung, fachüber- greifende Koordination und Integration bleibt beim GP; die fachliche Richtigkeit und Korrektur der gesonderten Fachplanung beim jeweiligen Fachplaner.
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Werden Ausführungs-, Werk- oder Montageplanungen einem GU oder Teil-GU übertragen, nimmt der GP die Anforderungen dieser Anlage in die von ihm zu erstellenden Vergabeunterlagen auf. Er prüft die gelieferten IFC-Daten, verfolgt erforderliche Korrekturen und führt die verwendbaren Fachmodelle zusam- men.
- Kollisionsprüfung, Entscheidungen und Rangfolge
Inspacion dient der räumlichen Abstimmung und schnellen Klärung. Der GP führt die förmlichen Kolli- sionsprüfungen durch. Er dokumentiert sie mindestens zum Abschluss der LPH 2 und LPH 3, vor Freigabe wesentlicher Ausführungsplanungen und vor Ausgabe der zugehörigen Vergabeunterlagen. Die räumliche Prüfung in Inspacion ersetzt diese Leistung nicht. Die Korrektur der jeweiligen Fachplanung und Fachmod- elle obliegt dem zuständigen Planverfasser. Der GP dokumentiert Konflikte und Bearbeitungsstände und verfolgt die fachübergreifende Lösung.
Ergebnisse aus Videokonferenzen und Inspacion werden erst durch die vereinbarten Entscheidungs- und Freigabewege verbindlich. Bei Widersprüchen hat der freigegebene 2D-Plan Vorrang vor dem IFC-Modell. Ein fortgeschriebenes 3D-Wie-gebaut-Modell wird nicht verlangt.
- Planungsplattform und Baustellensoftware
Der GP stellt beide Systeme ab Auftragserteilung bis zum Abschluss der beauftragten Leistungen bereit. Die Planungsplattform dient der Planablage, Prüfung, Freigabe und Versionierung. Die eigenständige Baustel- lensoftware dient Kommunikation, Planprüfung, Mängelverfolgung, Baustellendokumentation und Abnah- men. Gleichwertige Systeme sind zulässig. Der GP trägt die Lizenzen seines Teams und der von ihm ein- zubindenden Projektbeteiligten.
Das UKF erhält je System drei gleichzeitig nutzbare Floating-Vollzugriffe. Unterstützt ein System technisch keine Floating-Lizenzen, erhält das UKF fünf personalisierte Vollzugriffe mit gleichem Funktionsumfang.
Während der Projektlaufzeit,nach jeder Leistungsphase, bei Systemwechsel, bei vorzeitiger Vertrags- beendigung und am Projektende übergibt der GP einen vollständigen, strukturierten und weiterverwend- baren Export. Dieser umfasst Planstände, Freigaben, Vorgänge, Prüfanmerkungen, Mängel, Fotos, Na- chweise, Protokolle und zugehörige Metadaten in dokumentierten marktgängigen Formaten.
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- Datenformate und Übergabe
Für die im jeweiligen Leistungsumfang geschuldeten Ergebnisse gelten die Datenformate und Dokumenta- tionsanforderungen aus B01, Abschnitt VI, sowie die vereinbarten CAD-Richtlinien des UKF:
Dokumente als PDF oder PDF/A und in bearbeitbaren Ursprungsformaten 3D-Modelle zusätzlich im IFC-Format gemäß dieser Anlage Pläne zusätzlich als DWG oder abgestimmtes gleichwertiges Format Leistungsverzeichnisse der jeweils beauftragten Ausschreibungsleistungen und Abrechnungsdaten im erforderlichen GAEB-Format Betriebs- und Anlagendaten nach den Standards des UKF Revisionsplanung in 2D sowie in den geforderten Ursprungsformaten
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