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Teil A: Verfahrensbedingungen
Projekt: Verlagerung der ZMK in Bestandsbauten Vergabegegenstand: Generalplanung zur Sanierung und Neustrukturierung von Bestandsgebäuden: Objektplanung, Freianlagen und Bauphysik
A. Auftraggeber ....................................................................................................................2
B. Vergabeunterlagen ..........................................................................................................2
C. Vergabeverfahrensart ......................................................................................................4
D. Ablauf des Vergabeverfahrens ........................................................................................4
E. Zeitplan und Fristen des Vergabeverfahrens ...................................................................5
F. Elektronische Abwicklung ................................................................................................6
G. Verfahrenssprache ..........................................................................................................8
H. Unklarheiten, Fragen, Rügeobliegenheit ..........................................................................8
I. Datenschutz ....................................................................................................................9
J. Vertraulichkeit, Verschwiegenheit ....................................................................................9
K. Abgabe von Teilnahmeanträgen und Angeboten .............................................................9
L. Eignungskriterien, Nachweise........................................................................................1 0
M. Aufforderung zur Abgabe von Erstangeboten ................................................................1 0
N. Nachunternehmer ..........................................................................................................1 0
O. Eignungsleihe ................................................................................................................1 0
P. Bewerber-/Bietergemeinschaften ...................................................................................1 0
Q. Änderungen, Ergänzungen, Berichtigungen, Rücknahmen ............................................ 11
R. Anforderungen an die Teilnahmeanträge und Angebote ................................................ 11
S. Zuschlagskriterien, Vertragsschluss, Planungskonzept ................................................. 11
T. Ortsbesichtigung ...........................................................................................................1 2
U. Finanzierung und Vergütung der Lösungsvorschläge .................................................... 12
V. Projektant, Hinweis zur Vorbefassung ...........................................................................1 3
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A. Auftraggeber Auftraggeber im Rahmen dieses Vergabeverfahrens ist das Universitätsklinikum Freiburg, Stabsstelle Bau- und Entwicklungsplanung, Breisacher Straße 153, 79110 Freiburg. Die gesamthafte Verlagerung der ZMK erfordert die Sanierung und Neustrukturierung von Be- standsgebäuden, die aufgrund Ihres inhaltlichen und zeitlich Verbindung in einem Projekt zu- sammengeführt werden. Die Planungsleistungen werden als Generalplanung beauftragt:
- Objektplanung Gebäude und Innenräume,
- Freianlagen,
- Fachplanung- und Beratungsleistung Bauphysik
Tragwerksplanung und die Planung der Technische Ausrüstung der Anlagengruppen 1 bis 8 werden gesondert und einzeln beauftragt. Auch die weiteren erforderlichen Fachplaner und Sachverständigen beauftragt das UKF gesondert.
B. Vergabeunterlagen Der Auftraggeber stellt für das Vergabeverfahren die folgenden Unterlagen zur Verfügung (Än- derungen und Ergänzungen im Laufe des Verfahrens bleiben vorbehalten):
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Teil A: Verfahrensbedingungen, mit folgenden Anlagen: Anlage A01: Eignungskriterien o Anlage A02: Zuschlagskriterien o Anlage A03: Informationen zum Datenschutz o
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Teil B: Leistungsbeschreibung B01: Aufgabenbeschreibung o B02: Planungsunterlagen o
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Teil C: Entwurf Generalplanungsvertrag mit folgenden Anlagen: C02: Projektkostenobergrenze und Finanzierung o C03: Gesamtübersicht_Honorar- und Leistungsmatrix o C03.1: Objektplanung_Honorar_und_Leistungsmatrix C03.2: Freianlagen_ Honorar_und_Leistungsmatrix C03.3: Bauphysik C04: Besondere Leistungen o C04.1 Besondere Leistungen - Objektplanung Gebäude C04.2 Besondere Leistung – Objektplanung Innenräume C04.3 Besondere Leistung – Freianlagen C04.4 Besondere Leistung - Bauphysik C05-C05.3: CAD-Richtlinien des Auftraggebers o C06: Projektspezifische Anforderungen an die digitale Zusammenarbeit und o Inspacion
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-
Teil D: Teilnahmeantrag, mit folgenden Anlagen: Anlage D01: Referenzblatt für Objektplanung Gebäude und Innenräume, Frei- o anlagen und Bauphysik Anlage D02: Nachunternehmerverzeichnis o Anlage D03: Verpflichtungserklärung o Anlage D04: Bewerbergemeinschaftserklärung o
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Teil E: Angebotsschreiben1, mit folgenden Anlagen: Anlage E01: Preisblatt o Anlage E02: Änderungs- bzw. Verhandlungsvorschläge2 o
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Sonstige Vergabeunterlagen S00_Nutzungsanforderung / voraussichtliches Raumprogramm o S01_Allgemeine Betriebsanweisung Fremdfirmen o S02_ATV_Bauen im Krankenhaus o S03_Technische Vorgaben für Bauprojekte im UKL Freiburg G5 o S04_Standardanforderungen für die Informations- und Kommunikationstechnik o S05_Raumnummerierungskonzept o
Unternehmen haben sich unmittelbar nach dem Erhalt der Vergabeunterlagen über deren Vollständigkeit zu vergewissern und diese auch auf etwaige Unklarheiten hin zu überprüfen. Bestehen nach Auffassung eines Unternehmens in den Vergabeunterlagen Unklarheiten, Lü- cken oder Widersprüche, so ist dies dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Dies gilt auch für sonstige auftretende Fragen und Probleme, insbesondere wenn die Verga- beunterlagen Fragen aufwerfen, die für die Erstellung des Angebots relevant sein können.
Der Auftraggeber stellt Unterlagen im Rahmen des Vergabeverfahrens ausschließlich in elektronischer Form zur Verfügung. Sollten sich Dateien als beschädigt oder nicht zu öffnen erweisen, haben Unternehmen den Auftraggeber hierüber umgehend zu informieren. Die be- treffenden Unterlagen werden dann schnellstmöglich erneut zur Verfügung gestellt. Unterneh- men sind daher aufgefordert, umgehend nach Erhalt der Vergabeunterlagen zu prüfen, ob die Unterlagen vollständig und die Dateien zu öffnen sind.
1 Wichtiger Hinweis: Diese Unterlagen werden erst in der Angebotsphase zur Verfügung gestellt. 2 Wichtiger Hinweis: Anlage E02 entfällt im Rahmen der Abgabe finaler Angebote, da dann keine Änderungs-/Verhandlungsvorschläge mehr entgegengenommen werden.
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C. Vergabeverfahrensart
Das Vergabeverfahren wird als EU-weites Verhandlungsverfahren mit öffentlichem Teil- nahmewettbewerb gemäß § 119 Abs. 5 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und § 17 der Vergabeverordnung (VgV) durchgeführt.
D. Ablauf des Vergabeverfahrens Das Vergabeverfahren beginnt mit einem öffentlichen Teilnahmewettbewerb. Nach Ablauf der Teilnahmefrist prüft der Auftraggeber die Eignung der Bewerber und das Vorliegen von Aus- schlussgründen. Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs werden keine Angebote abgegeben.
Im Anschluss werden die geeigneten Teilnehmer unter Fristsetzung zur Abgabe eines Erstan- gebotes aufgefordert (Angebotsphase). Des Weiteren werden die Teilnehmer aufgefordert eine Konzeptskizze zu entwickeln. Diese umfasst folgende Planungsschwerpunkte: Lutherkirche unter Nutzung dessen Nebengebäudes, Haus Feldberg, Hörsaal Mathil- denstraße: gesamthafte Neustrukturierung der Bestandsgebäude, Lutherkirche: baukonstruktiv / thermisches Konzept der Außenwände, Lutherkirche: Gestaltungskonzept der Freianlagen und Fassade Haus Feldberg: Realisierungskonzept bei teilweiser Nutzung des Gebäudes Hörsaal Mathildenstraße – Prüfung Versammlungsstätte, Medien / Bestuhlung etc.
Diese Konzeptskizze soll die Ergebnisse der Grundlagenermittlung in eine erste planerische Lösung übersetzen. Die abschnittsweise Realisierung und der zeitliche Ablauf mit Mittelabfluss sind darzustellen. Die in der vorliegenden Entwurfsplanung zur Lutherkirche angelegte Er- schließung, Tragstruktur und technische Versorgung des Kirchenraumes sind gesetzt, wie auch Zeit- und Kostenrahmen des Gesamtprojekts gesetzt sind. Diese Voraussetzungen wer- den zur Angebotsphase zur Verfügung gestellt. Im Rahmen der anschließenden Verhandlungsphase kann der Auftraggeber mit den Bietern über die Leistungsinhalte, Preise und Vertragsbedingungen unter Beachtung der Gebote von Transparenz und Gleichbehandlung verhandeln. Der Auftraggeber behält sich gemäß § 17 Abs. 12 VgV vor, die Verhandlungen in verschiedenen Phasen abzuwickeln, um so die Zahl der Angebote, über die verhandelt wird, anhand der Zuschlagskriterien (Anlage A02) zu ver- ringern. Nach Beendigung der Verhandlungsphase bittet der Auftraggeber die Bieter um Abgabe ver- bindlicher, finaler Angebote. Bis zur finalen Angebotsabgabe kann im Rahmen der Verhand- lungsphase über Leistungen, Preise, Vertragsbedingungen und den Lösungsvorschlag ver- handelt werden. Der Auftraggeber behält sich vor, unter Berücksichtigung der Verhandlungen Änderungen am Leistungsinhalt und den vertraglichen Regelungen vorzunehmen. Die finalen Angebote werden unter Berücksichtigung der Zuschlagskriterien (Anlage A02) ge- wertet und eine Rangfolge der Bieter gebildet. Der Auftraggeber wird den Zuschlag auf das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl nach diesen Kriterien erteilen.
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E. Zeitplan und Fristen des Vergabeverfahrens
Der Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge (Teilnahmeantragsfrist) richtet sich nach den Angaben in der Auftragsbekanntmachung. Fragen innerhalb des Teilnahmewettbe- werbs (siehe dazu H.) sind bis spätestens acht Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmean- tragsfrist zu stellen, damit der Auftraggeber die Fragen noch rechtzeitig im Sinne von § 20 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 VgV beantworten kann.
Der Auftraggeber beabsichtigt nach derzeitiger Planung, an dem in der Auftragsbekanntma- chung genannten Tag die Aufforderungen zur Abgabe von Erstangeboten an die geeigneten Bewerber zu versenden. Der Auftraggeber behält sich vor, diesen Zeitpunkt bei Bedarf zu ver- schieben. Bewerber müssen grundsätzlich zu jedem Zeitpunkt nach Ablauf der Teilnah- meantragsfrist damit rechnen, zur Abgabe von Erstangeboten aufgefordert zu werden, ggf. auch vor oder nach dem in der Auftragsbekanntmachung genannten Tag. In der Aufforderung zur Abgabe von Erstangeboten wird der Auftraggeber den Schlusstermin für den Eingang der Angebote (Angebotsfrist) bekanntgeben. Die Länge der Frist richtet sich dabei nach § 17 Abs. 6 bis 9 VgV. Fragen innerhalb der Angebotsphase (siehe dazu H.) wer- den bis spätestens acht Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist zu stellen sein, damit der Auftraggeber die Fragen noch rechtzeitig im Sinne von § 20 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 VgV beant- worten kann.
Den Ablauf der Verhandlungsphase und die Termine der Verhandlungsgespräche gibt der Auftraggeber rechtzeitig bekannt. Nach derzeitigem Planungsstand sind die Verhandlungsge- spräche für KW 5 / KW6, ab 02.02.2027, vorgesehen.
Die Bewerber/Bieter werden gebeten, sich diesen Termin (für den vorgesehenen Pro- jektleiter und stellv. Projektleiter, sowie die Beteiligten der Bauphysik und Freianlagen- planung) bereits vorzumerken. Die Präsentation des Angebots muss durch den Projektleiter und dessen Stellvertretung durchgeführt werden. Der Auftraggeber kann eine Präsentation durch andere Personen ablehnen.
Grundsätzlich müssen Bieter zu jedem Zeitpunkt nach Ablauf der Angebotsfrist damit rechnen, dass sie vom Auftraggeber zu einem Verhandlungsgespräch eingeladen werden.
Die für die Abgabe von Folgeangeboten bzw. des finalen Angebots im Rahmen der Verhand- lungsphase geltenden Fristen wird der Auftraggeber im Einzelfall unter Beachtung der Gebote von Transparenz und Gleichbehandlung festlegen und den Bietern mitteilen.
Bieter sind bis zum Ablauf des in der Auftragsbekanntmachung genannten Tages (Bindefrist) an ihr Angebot gebunden. Der Auftraggeber behält sich bei Bedarf vor, im Rahmen der Abgabe von Folgeangeboten bzw. des finalen Angebots neue Bindefristen festzulegen oder bei Bedarf Bieter um Zustimmung zur Verlängerung der Bindefrist zu bitten.
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Nach Abschluss der Angebotswertung wird der Auftraggeber entsprechend § 134 Abs. 1 GWB die Bieter informieren, deren Angebote nicht für den Zuschlag vorgesehen sind (Vorabmittei- lung) und nach Ablauf der gesetzlichen Wartefrist gemäß § 134 Abs. 2 GWB den Zuschlag erteilen.
F. Elektronische Abwicklung
Der Auftraggeber wickelt das gesamte Vergabeverfahren in elektronischer Form über den Vergabemarktplatz Baden-Württemberg ab. Das Vergabeverfahren wir elektronisch in der webbasierten E-Vergabeplattform durchgeführt und ist unter folgender URL im Internet erreichbar: Link zum Verfahren
Die elektronische Teilnahme an Vergabeverfahren sowie die Registrierung für die E-Vergabe- plattform sind für Bieter vollständig kostenfrei.
Die von der Vergabestelle übermittelten Informationen werden entweder direkt in der bzw. über die Oberfläche der E-Vergabeplattform bzw. dem virtuellen Projektraum zum Vergabeverfah- ren (z.B. Bekanntmachungen, Kommunikationsnachrichten) oder innerhalb der Plattform bzw. virtuellen Projekträume als Datei-Downloads bereitgestellt (Vergabeunterlagen oder Anhänge zu Kommunikationsnachrichten). Die verwendeten Dateitypen und Dateiformate werden durch das Vergabeverfahren bzw. die Vergabestelle vorgegeben und können je nach Ausschrei- bungsgegenstand abweichen (z.B. GAEB-Dateien im Bereich von Bauleistungen).
Zur Nutzung der E-Vergabeplattform bis zur Abgabe elektronischer Teilnahmeanträge und An- gebote sind lediglich ein aktueller Internet-Browser sowie ein Internetzugang erforderlich. Hier- bei werden ausschließlich standardkonforme HTML- und Javascript-Technologien und keiner- lei Add-Ons/Plugins oder sonstige ggf. (sicherheits-)kritische Technologien verwendet.
Aktuell sind folgende Internet-Browser zur Nutzung freigegeben: • Microsoft Internet Explorer bzw. Microsoft Edge in der jeweils aktuellen Version • Mozilla Firefox in der jeweils aktuellen Version • Google Chrome in der jeweils aktuellen Version • Apple Safari in der jeweils aktuellen Version
Für die Abgabe elektronischer Angebote, Teilnahmeanträge, Interessenbekundungen und In- teressenbestätigungen wird innerhalb der E-Vergabeplattform ein kostenfreies Bietertool be- reitgestellt. Die webbasierte Abgabe steht aktuell nur bei Nutzung der Textform zur Verfügung. Für die Verwendung einer fortgeschrittenen oder qualifizierten Signatur nutzen Sie bitte wei- terhin das Desktop-Bietertool.
Das Bietertool ist eine Desktop-Anwendung, welche auf Ihrem Computer installiert werden muss. Die Dateien zur Installation des Bietertools werden im entsprechenden Projektraum des Vergabeverfahrens für das entsprechende Betriebssystem zum Download angeboten. Instal- lationsroutinen stehen für Linux-, Mac-OS- und Windows-Betriebssysteme (64 und 32 Bit) zur
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Verfügung. I.d.R. sind für die Installation keine administrativen Rechte erforderlich.
Das Bietertool ist zudem ein „Multi-Plattform-Bieter-Client“, sodass mit einer Installation des Bietertools an Vergabeverfahren auf allen E-Vergabeplattformen auf Basis der cosinex Tech- nologie Vergabemarktplatz teilgenommen werden kann.
Die Informationen über die eigentlichen Vergabeverfahren werden über so genannte Projekt- dateien in das Bietertool transportiert. Sie laden die Projektdateien (Dateiendung: cbx) aus dem entsprechenden Projektraum herunter und führen diese aus, wodurch das Bietertool ge- startet wird und die entsprechenden Informationen zum Vergabeverfahren von der Vergabe- plattform heruntergeladen werden.
Die lokale Installation des Bietertools stellt eine Ende-zu-Ende Verschlüsselung der elektroni- schen Angebote und Teilnahmeanträge zwischen dem Computer des Bieters und der Öffnung der Angebote und Teilnahmeanträge auf Seiten der Vergabestelle sicher.
Für die elektronische Angebotsabgabe sind unterschiedliche Signaturniveaus technisch mög- lich. Die zugelassene Form der Angebotsabgabe bzw. das zulässige Signaturniveau (qualifi- zierte elektronische und/oder fortgeschrittene elektronische Signatur und/oder Textform nach § 126b BGB) für das konkrete Vergabeverfahren entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung bzw. den Vergabeunterlagen zur Ausschreibung. Im Fall der elektronischen Textform ge- nügt im Regelfall die Angabe Ihres Vor- und Nachnamens, empfohlen werden zudem Angaben zum Unternehmen (Kontaktinformationen) für das Sie das Angebot abgeben. Der vollständige Eingang übermittelter elektronischer Angebote, Teilnahmeanträge, Interes- senbekundungen und Interessenbestätigungen wird (je nach E-Vergabeplattform) mit einem qualifizierten oder einem einfachen elektronischen Zeitstempel dokumentiert.
Weitere Erläuterungen zur Verschlüsselung Ihrer Angebote. Die elektronischen Angebote, Teilnahmeanträge, Interessenbekundungen und Interessenbe- stätigungen werden innerhalb des Bietertools auf dem Rechner des Bieters (lokal) zusammen- gestellt, mit den entsprechenden Schlüsseln des Vergabeverfahrens mit Hilfe hybrider Ver- schlüsselungsverfahren Ende-zu-Ende verschlüsselt, mit den vorgegebenen Signaturinforma- tionen versehen und in Form sogenannter OSCI-Nachrichten (über das OSCI-Protokoll) zu einem "Vermittler", dem sogenannten Intermediär, übertragen. Nach dem Abschluss der Über- tragung wird innerhalb des Bietertools eine umfangreiche Zusammenfassung der Abgabe zum Download und weiteren Aufbewahrung zur Verfügung gestellt. Der "Vermittler" sorgt für eine sichere Aufbewahrung der verschlüsselten Angebote / Teilnah- meanträge vor Ablauf der entsprechenden Frist (z.B. Angebotsfrist), ergänzt die Meta-Infor- mationen zum Angebot mit dem notwendigen Zeitstempeln und führt die erforderlichen Signa- turprüfungen inkl. Quittungsmechanismen durch. Der so genannte E-Angebotsservice übernimmt die Registrierung und Bereitstellung der elekt- ronischen Angebote, Teilnahmeanträge, Interessenbekundungen und Interessenbestätigun- gen gegenüber der Vergabeplattform. Wie auch der Intermediär, kann der E-Angebotsservice auf Grund der Ende-zu-Ende Verschlüsselung zu keinem Zeitpunkt auf die Inhalte der elekt-
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ronischen Angebote, Teilnahmeanträge, Interessenbekundungen und Interessenbestätigun- gen zugreifen.
Erst mit Ablauf der entsprechenden Frist und nach einem erfolgreichen 4-Augen-Login durch zwei berechtigte Nutzer der Vergabestelle innerhalb der Vergabeplattform, werden die ver- schlüsselten elektronischen Angebote, Teilnahmeanträge, Interessenbekundungen und Inte- ressenbestätigungen mit den korrespondierenden Schlüsseln zusammengebracht, entschlüs- selt und zur weiteren Auswertung für die Vergabestelle bereitgestellt.
G. Verfahrenssprache
Die Verfahrenssprache ist Deutsch. Sämtliche Kommunikation zwischen Unternehmen und dem Auftraggeber wird auf Deutsch geführt. Teilnahmeanträge, Angebote und sämtliche Un- terlagen sind in deutscher Sprache zu fassen. Soweit Unterlagen in nichtdeutscher Sprache vorgelegt werden, sind deutsche Übersetzungen beizufügen, sofern der Auftraggeber hierauf nicht verzichtet; eine Beglaubigung der Übersetzung kann gefordert werden.
H. Unklarheiten, Fragen, Rügeobliegenheit
Fragen innerhalb des Vergabeverfahrens können ausschließlich über das Kommunikations- modul im Projektraum der vom Auftraggeber genutzten Vergabeplattform gestellt werden und werden im Rahmen von Rundschreiben über die Vergabeplattform beantwortet. Fragen, die auf anderem Wege (insbesondere telefonisch, per Fax oder E-Mail) gestellt werden, wer- den nicht beantwortet. Die Fragen werden anonymisiert, gesammelt und im Rahmen von Mitteilungen an alle auf der Vergabeplattform für das Verfahren registrierten Unternehmen be- antwortet.
Unternehmen haben den Auftraggeber unverzüglich auf etwaige Unvollständigkeiten, Unge- nauigkeiten oder Rechtsverstöße hinzuweisen, damit der Auftraggeber rechtzeitig und unter Beachtung der Grundsätze von Transparenz und Gleichbehandlung aller Unternehmen ange- messen reagieren kann. Fragen und Hinweise zu den Vergabeunterlagen und zum Auftrags- gegenstand sind von etwaigen Rügen deutlich zu trennen.
Erkennt ein Unternehmen einen Verstoß gegen Vergabevorschriften im vorliegenden Verga- beverfahren, ist dies innerhalb von 10 Tagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Unab- hängig hiervon müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die bereits aufgrund der Be- kanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung ge- nannten Frist zur Abgabe von Teilnahmeanträgen bzw. Angeboten gegenüber dem Auftrag- geber gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen ebenfalls innerhalb dieser Frist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Werden diese Obliegenheiten nicht beachtet, ist ein Antrag auf Nachprüfung gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB unzulässig.
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Teilt der Auftraggeber auf eine Rüge eines Unternehmens mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann hiergegen ein Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Vergabekammer ge- stellt werden. Der Antrag ist unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach dem Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
I. Datenschutz
Die von Unternehmen gegebenenfalls im Verlauf des Vergabeverfahrens erbetenen perso- nenbezogenen Daten werden nach den Vorschriften des Datenschutzrechts im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Mit der Teilnahme am Vergabeverfahren er- klären sich Unternehmen hiermit einverstanden. Soweit Unternehmen im Rahmen des Verga- beverfahrens dem Auftraggeber personenbezogene Daten von Dritten (Mitarbeiter, Nachun- ternehmer, Mitglieder einer Bietergemeinschaft, Referenzgeber) übermitteln, sind sie für das Vorliegen der jeweils erforderlichen datenschutzrechtlichen Einwilligung der Dritten selbst ver- antwortlich. Weitere Hinweise zum Datenschutz finden sich in der Anlage A03.
J. Vertraulichkeit, Verschwiegenheit
Sämtliche vom Auftraggeber im Vergabeverfahren zur Verfügung gestellten Unterlagen dürfen nur zur Einreichung eines Teilnahmeantrages bzw. eines Angebotes verwendet werden. Jede Veröffentlichung (auch auszugsweise) oder eine Weitergabe an Dritte ist unzulässig. Unter- nehmen haben – auch nach Beendigung des Verfahrens – über alle im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren bekannt gewordenen Informationen und dienstliche Angelegenhei- ten des Auftraggebers Stillschweigen zu bewahren. Vorstehende Verpflichtungen erstrecken sich auch auf Nachunternehmer und sonstige Dritte.
K. Abgabe von Teilnahmeanträgen und Angeboten
Für die Abgabe der Teilnahmeanträge und Angebote sind ausschließlich die Formblätter in Teil D bzw. Teil E der Vergabeunterlagen zu verwenden. Bitte verzichten Sie darauf, über die in diesen Teilen geforderten Anlagen und Nachweise hinaus weitere Unterlagen beizufügen.
Teilnahmeanträge und Angebote sind ausschließlich durch Upload digitaler Doku- mente/Scans (vorzugsweise PDF-Dateien) über den Projektraum auf der vom Auftraggeber verwendeten Vergabeplattform abzugeben. Andere Übermittlungswege (etwa Post, E-Mail, Fax oder eine „einfache“ Bieternachricht über das Kommunikationsmodul der Vergabeplatt- form) sind nicht zulässig und führen zum Ausschluss des Angebots.
Verspätet eingegangene Teilnahmeanträge und Angebote werden nicht berücksichtigt. Für die Rechtzeitigkeit des Eingangs ist der vollständige Upload über das Bietertool maßgeblich. Der vollständige Eingang übermittelter elektronischer Angebote, Teilnahmeanträge, Interessenbe-
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kundungen und Interessenbestätigungen wird mit einem qualifizierten oder einem einfa- chen elektronischen Zeitstempel dokumentiert. Ist ein verspäteter Eingang nachweislich durch Umstände verursacht worden, die das Unternehmen nicht zu vertreten hat, kann auch ein verspätet eingegangener Teilnahmeantrag bzw. ein verspätet eingegangenes Angebot be- rücksichtigt werden. Die Darlegungs- und Beweislast hierfür liegt beim Unternehmen.
L. Eignungskriterien, Nachweise
Der Auftraggeber wird die Eignung der Bewerber im Sinne von § 122 GWB anhand der in der Auftragsbekanntmachung festgelegten Kriterien prüfen. Die Kriterien sowie die zum Nachweis verlangten Unterlagen sind außerdem im Einzelnen nochmals in Anlage A01 dargestellt.
Soweit der Auftraggeber Formblätter für die geforderten Angaben vorgibt, befinden sich diese in Teil D der Vergabeunterlagen.
M. Aufforderung zur Abgabe von Erstangeboten
Der Auftraggeber begrenzt die Zahl der geeigneten Bewerber nicht. Alle Bewerber, die ihre Eignung nachgewiesen haben und bei denen keine Ausschlussgründe vorliegen, werden zur Abgabe eines Erstangebots aufgefordert.
N. Nachunternehmer
Bewerber haben in dem Nachunternehmerverzeichnis (Teil D, Anlage D02) anzugeben, ob und ggf. welche Teile der Leistung sie an Nachunternehmer weitergeben wollen. Das Nach- unternehmerverzeichnis ist auch dann auszufüllen und abzugeben, wenn kein Nachun- ternehmereinsatz vorgesehen ist.
O. Eignungsleihe
Sollte ein Bewerber die Eignungskriterien nur dadurch erfüllen können, dass er ein anderes Unternehmen einbezieht (Eignungsleihe), so hat er mit dem Teilnahmeantrag seine Verfü- gung über die Ressourcen des anderen Unternehmens sowie das Nichtvorliegen gesetzlicher Ausschlussgründe bei diesem Unternehmen mittels einer Verpflichtungserklärung (Teil D, An- lage D03) nachzuweisen.
P. Bewerber-/Bietergemeinschaften
Für Bewerbergemeinschaften muss ein gemeinsamer Teilnahmeantrag abgegeben werden. Der Name der Bewerbergemeinschaft sowie ein bevollmächtigter Vertreter sind anzugeben (siehe Teil D der Vergabeunterlagen). Der Auftraggeber weist darauf hin, dass von einer (spä- teren) Bietergemeinschaft eine gesamtschuldnerische Haftung verlangt wird. Hierzu ist mit
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dem Teilnahmeantrag die Bewerbergemeinschaftserklärung (Teil D, Anlage D04) in von al- len Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft rechtsverbindlich unterzeichneter Form abzuge- ben.
Mit Abgabe eines Erstangebots wird die Bewerbergemeinschaft zur Bietergemeinschaft. Für Bietergemeinschaften muss ein gemeinsames Angebot abgegeben werden. Änderungen an der Zusammensetzung einer Bietergemeinschaft gegenüber der Zusammensetzung als Be- werbergemeinschaft sind unzulässig und können zum Ausschluss des Angebots vom Verga- beverfahren führen.
Q. Änderungen, Ergänzungen, Berichtigungen, Rücknahmen
Bis zum Ablauf der jeweiligen Abgabefrist sind Änderungen, Ergänzungen und Berichtigungen eines Teilnahmeantrages oder eines Angebotes ausschließlich über den Projektraum auf der vom Auftraggeber verwendeten Vergabeplattform möglich. Das gleiche gilt für eine eventuelle Rücknahme.
R. Anforderungen an die Teilnahmeanträge und Angebote
Teilnahmeanträge und Angebote müssen vollständig sein und alle geforderten Angaben und Erklärungen enthalten. Teilnahmeanträge und Angebote, die nicht die geforderten oder ggfs. nachgeforderten Erklärungen und Nachweise enthalten, werden vom Vergabeverfahren aus- geschlossen. Der Auftraggeber behält sich vor, von Bewerbern bzw. Bietern unter Einhaltung des Transparenz- und Gleichbehandlungsgebotes gemäß § 56 Abs. 2 VgV Unterlagen nach- zufordern. Ein Anspruch auf Nachforderung von Unterlagen besteht jedoch nicht.
Allgemeine Geschäfts-/Vertragsbedingungen der Bieter werden nicht akzeptiert. Wer- den solche vom Bieter beigefügt oder wird darauf im Angebot Bezug genommen, kann dies zum Ausschluss des Angebotes führen. Das gleiche gilt für Angebote, die unter Vorbehalt abgegeben werden, oder bei denen sonstige Änderungen an den Vergabeunterlagen vorge- nommen wurden.
Teilnahmeanträge und Angebote müssen der Textform gemäß § 126b BGB entsprechen und den Namen des Erklärenden unmissverständlich erkennen lassen.
S. Zuschlagskriterien, Vertragsschluss, Planungskonzept
Über den Zuschlag wird der Auftraggeber anhand der Zuschlagskriterien gemäß Anlage A02 entscheiden. Mit dem Zuschlag kommen der Generalplanervertrag gemäß Teil C zustande. Das mit dem bezuschlagten Angebot vorgelegte Planungskonzept der Objektplanung, Freian- lagen, Bauphysik bildet die Arbeitsgrundlage für Stufe I. Das Projektteam validiert, detailliert
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und entwickelt es auf Grundlage des fortgeschrittenen Planungsstands weiter. Das UKF ent- scheidet über die Freigabe.
T. Ortsbesichtigung
Eine Ortsbesichtigung des Baukörpers ist freiwillig möglich. Sofern ein Bieter eine Ortsbesich- tigung wünscht, ist dies als Bieterfrage mitzuteilen. Die Auftraggeberin organisiert den Termin mit einem Vorlauf von mindestens einer Woche.
U. Finanzierung und Vergütung der Lösungsvorschläge
Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass die Finanzierung der baulichen Realisie- rung des Gesamtvorhabens noch nicht gesichert ist.
Das Gesamtvorhaben soll zu 100 % aus Mitteln nach dem Länder-und-Kommunal-Infrastruk- turfinanzierungsgesetz (LuKIFG) finanziert werden. Die Bewilligung dieser Fördermittel steht noch aus. Die Finanzierung der hier ausgeschriebenen Planungsleistungen ist unabhän- gig von der Förderbewilligung abgesichert.
Das Ausbleiben der Förderbewilligung führt daher nicht für sich genommen zu einer Aufhe- bung des Vergabeverfahrens. Sollte infolgedessen jedoch die Realisierung des Gesamtvorha- bens entfallen und der Bedarf an den ausgeschriebenen Planungsleistungen wegfallen oder sich wesentlich verändern, kommt eine Aufhebung unter Beachtung der gesetzlichen Voraus- setzungen in Betracht.
Für die im Rahmen der Angebotsbearbeitung geforderte Ausarbeitung projektbezogener Lö- sungsvorschläge zahlt der Auftraggeber gemäß § 77 Abs. 2 VgV eine pauschale Entschädi- gung in Höhe von 1.500 EUR brutto je vergütungsberechtigtem Teilnehmer.
Ein Anspruch auf eine weitergehende Vergütung – insbesondere nach den Regelungen der HOAI – besteht nicht.
Mit dieser Entschädigungszahlung sind alle Ansprüche des Bieters im Zusammenhang mit einer möglichen Aufhebung des Vergabeverfahrens vollständig abgegolten, soweit gesetzlich zulässig. Die Entschädigung erfolgt unabhängig vom Nachweis des tatsächlichen Aufwands. Ein Anspruch auf die Entschädigung besteht ausschließlich für Bieter, die ein vollständiges, fristgerechtes und wertbares Angebot abgegeben haben.
Jeder Bewerber erklärt sich mit dieser Regelung durch Abgabe eines Angebots aus- drücklich einverstanden und erkennt an, dass aus einer etwaigen Aufhebung des Verga- beverfahrens keine darüberhinausgehenden Ansprüche gegen den Auftraggeber gel- tend gemacht werden, soweit gesetzlich zulässig.
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V. Projektant, Hinweis zur Vorbefassung
Im Vorfeld des Vergabeverfahrens haben die Planungsbüros Schramm – Klein - Bregenhorn Planungs- und Ingenieurgesellschaft mbH (Objektplanung und Freianlagen) und Stahl + Weiß PartGmbH (Bauphysik) eine Genehmigungsplanung für den Ausbau der Lutherkirche erarbei- tet. Die H+O ARCHITEKTEN BDA Partner GmbB haben dem Auftraggeber die Potenziale der Bestandgebäude Lutherkirche, Haus Feldberg und Hörsaal Mathildenstraße in einer Studie erarbeitet. Für den Ausbau der Lutherkirche einschließlich Sockelgeschoss und Kirchenraum wurde 2024 eine Baugenehmigung erteilt. Der erste Bauabschnitt (BA1), der insbesondere die Sanierung und Neustrukturierung des Sockelgeschosses zum Phantomsaal Zahnerhaltung umfasste, ist abgeschlossen.
Im Zuge des BA1 wurden bereits wesentliche bauliche und technische Voraussetzungen für den weiteren Ausbau des Kirchenraums geschaffen. Hierzu gehören insbesondere die stati- sche Ertüchtigung der Zwischendecke sowie die Technikzentrale. Die raumlufttechnische An- lage und die zentrale Wärmeversorgung wurden bereits unter Berücksichtigung einer späteren Nutzung des Kirchenraums für die Lehre ausgelegt und realisiert.
Die realisierten Maßnahmen und die vorhandene technische Infrastruktur bilden die Grundlage der weiteren Planung. Darauf aufbauend sind die Anforderungen des aktuellen Raum- und Nutzungskonzepts sowie die erforderlichen Anschlüsse und Ergänzungen in Abstimmung mit der gesondert beauftragten TGA-Fachplanung zu konkretisieren. Aus der bisherigen Ausle- gung folgt keine ungeprüfte Eignung für sämtliche Anforderungen des nun vorgesehenen Nut- zungskonzepts.
Die bestehende Baugenehmigung beruht auf dem damaligen Planungs- und Nutzungsstand. Erforderliche Anpassungen der Genehmigungsplanung und der Baugenehmigung im Rahmen der weiteren Planung zu prüfen und mit den zuständigen Behörden abzustimmen.
Der Auftraggeber geht nicht davon aus, dass es im Falle einer Beteiligung dieser Büros am Vergabeverfahren aufgrund der Vorbefassung zu einer Wettbewerbsverzerrung kommt. Vor- sorglich werden zum Ausgleich die Arbeitsergebnisse der vorbefassten Büros allen Bietern dieses Verfahrens als Anlagen zur Leistungsbeschreibung zugänglich gemacht. Darunter fal- len Genehmigungsplanung und Baugenehmigung zum Vollausbau der Lutherkirche und die Potenzialstudie zum damaligen Ziel einen Lehrcampus in den Bestandsgebäuden der alten Kinderklinik unterzubringen. Diese Unterlagen können ebenfalls über den Datenraum erlangt werden.
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Anlage A01: Eignungskriterien
Der Auftraggeber prüft die Eignung der Bieter anhand der in der Auftragsbekanntmachung festgelegten Eignungskriterien, die hier nochmals im Überblick dargestellt werden. Soweit der Auftraggeber zur Erklärung Formblätter vorgibt, befinden sich diese in Teil D der Vergabeun- terlagen.
| # | Kriterium | Mindestanforderung | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 | Objektplanung – Umnutzung Bestandsgebäude | Mindestens 1 innerhalb der letzten 5 Jahre abgeschlossenes Projekt zur Umnutzung ei- nes großen bestehenden Sonderbaus (errich- tet vor 1980, nicht Wohnungsbau) zu einer neuen öffentlichen Nutzung (Kultur, Ausbil- dung, Wissenschaft, Sport oder vergleichba- res). Die Objektplanung umfasst die LPH 2–8. Das Projektvolumen beträgt mindestens 7,5 Mio. Euro brutto für die KGR 300 und KG 400. | ||||||
| 2 | Objektplanung Gebäude und Innenräume – Verwaltungs-, Laborbau, Sonderbauten | Mindestens 1 abgeschlossenes Projekt (Ab- schluss der LP 8) innerhalb der letzten 7 Jahre. Die Objektplanung Gebäude und In- nenräume umfasst jeweils die LPH 2–8. Die Referenz erreicht mindestens 12 Mio. Euro brutto für die KGR 300 und KG 400. | ||||||
| 3 | Freianlagen | Mindestens 2 verschiedene abgeschlossene Projekte (Abschluss der LP 8) innerhalb der letzten 5 Jahre. Die Planung der Freianlagen umfasst jeweils die LPH 2–8. Jede Referenz erreicht mindestens 12 Mio. Euro brutto für die KGR 300 und KG 400. | ||||||
| 4 | Fachplanung- und Beratungsleistung Bau- physik – Umnutzung Bestandsgebäude | Mindestens 3 innerhalb der letzten 10 Jahre abgeschlossene Projekte (Abschluss der LP 8) zur Umnutzung eines großen bestehenden Sonderbaus (errichtet vor 1980, nicht Woh- nungsbau) zu einer neuen öffentlichen Nut- zung (Kultur, Ausbildung, Wissenschaft, Sport oder vergleichbares). Die Fachplanung / Be- ratung umfasst jeweils die LPH 2–8. Jede Re- ferenz erreicht mindestens 7,5 Mio. Euro brutto für die KGR 300 und KG 400. | ||||||
| 5 | Hinweis: Zuordnung und Abschluss der Referenzen - zu Ziff. 1 bis 4 - | Hinweis: Dasselbe Projekt darf für mehrere Fachbereiche benannt werden, wenn der je- weilige Leistungsumfang getrennt nachgewie- sen wird. Innerhalb eines Fachloses stammen 2 oder mehr geforderte Referenzen aus 2 oder mehr verschiedenen Projekten. Als ab- geschlossen gilt ein Projekt, wenn die nach- gewiesenen LPH 2–8 abgeschlossen sind. | ||||||
| 6 | Unternehmensgröße Objektplanung, Per- sonalstand | Beim Objektplaner stehen mindestens 15 technisch/operativ Mitarbeitende (Anzahl Per- sonen) zur Verfügung. |
sonen) zur Verfügung.
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| # | Kriterium | Mindestanforderung | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 7 | Berufszulassung und Erfahrung verant- wortliche Objektplanung | Für die verantwortliche Objektplanung ist eine Person mit Berufszulassung als Architektin oder Architekt mit fundierter Erfahrung in Pro- jekten zur Umnutzung bestehender Sonder- bauten (nicht Wohnungsbau) zu einer neuen öffentlichen Nutzung zu benennen. Der Nach- weis erfolgt durch Kammermitgliedschaft oder einen gleichwertigen Nachweis nach dem je- weils einschlägigen Landesrecht. | ||||||
| 8 | Bauleiter nach LBO Baden-Württemberg | Der Objektplaner stellt in LPH 8 den Bauleiter nach LBO Baden-Württemberg. Der Bieter bestätigt die erforderliche Sachkunde und Er- fahrung des Bauleiters und der erforderlichen Fachbauleiter gemäß §45 Abs. 1 und 2 LBO Baden-Württemberg, dies wird durch Eigener- klärung des Bieters bestätigt. Siehe Teilnah- meantrag Abschnitt C Verbindliche Objektpla- nung und Bauleitung. | ||||||
| 9 | Haftpflichtversicherung | Die Berufs- oder Betriebshaftpflichtversiche- rung muss 14 Tage nach Zuschlagserteilung mindestens Deckungssummen von 10 Mio. Euro für Personenschäden und 5 Mio. Euro für sonstige Schäden, insbesondere Sach- und Vermögensschäden, aufweisen. Die De- ckungssummen müssen je Versicherungsjahr mindestens zweifach zur Verfügung stehen. Der Nachweis erfolgt durch eine bestehende Versicherung (Kopie aktueller Versicherungs- schein) oder eine verbindliche Zusage des Versicherers für den Auftragsfall.(Eigenerklä- rung im Teilnahmeantrag) | ||||||
| 10 | Gesetzliche Ausschlussgründe Eigenerklärung über das Vorliegen oder Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne von §§ 123, 124 GWB sowie ggf. Maß- nahmen der Selbstreinigung im Sinne von § 125 GWB. | |||||||
| 11 | Ausschlussgründe gemäß Verordnung (EU) 2022/576 (Russland-Sanktion-VO Eigenerklärung über das Vorliegen oder Nichtvorliegen von Aus- schlussgründen im Sinne der Verordnung (EU) 2022/576. |
(EU) 2022/576.
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Anlage A02: Zuschlagskriterien
Die Wertung der Angebote erfolgt anhand folgender Zuschlagskriterien:
| Kriterium/Unterkriterium | Maximal er- | ||
|---|---|---|---|
| reichbare | |||
| Punktzahl | |||
| 1. Vergütung | 250 | ||
| 1.1 Honorarangebot | 250 | ||
| 2. Qualität Konzeptskizze | 400 | ||
| 2.1 Neustrukturierung Bestandsgebäude Lutherkirche, Haus Feldberg, Hörsaal Mathildenstraße unter den Aspekten und Funktionalität – neue Campusbil- dung. | 80 | ||
| 2.2 Neustrukturierung Kirchenraum Lutherkirche unter den Aspekten Gestal- tung und Funktionalität. | 80 | ||
| 2.3 Sanierung Hörsaal Mathildenstraße unter den Aspekten Gestaltung und Funktionalität. | 80 | ||
| 2.4 Baukonstruktiv / thermisches Konzept der Außenwände Lutherkirche unter den Aspekten Gestaltung und Realisierbarkeit. | 80 | ||
| 2.5 Gestaltung Freianlagen und Fassade Lutherkirche unter den Aspekten Auf- enthaltsqualität, Klimaanpassung und Fernwirkung der neuen Nutzung „Lehre Medizin“. | 80 | ||
| 3. Vergabe, Bauablauf und Mittelabfluss | 150 | ||
| 3.1 Vergabe- und Paketierungsstrategie | 50 | ||
| 3.2 Rahmenterminplan, Bauablauf und Mittelabfluss | 50 | ||
| 3.3 Kosten-, Qualitäts- und Risikosteuerung | 50 | ||
| 4. Verbindliches Projektteam | 200 | ||
| 4.1 Gesamtprojektleitung und Stellvertretung | 50 | ||
| 4.2 Schlüsselpersonen Objektplanung, Freianlagen und Bauphysik | 50 | ||
| 4.3 Personaleinsatz, Verfügbarkeit und Kontinuität | 50 | ||
| 4.4 Baustellenorganisation und Präsenz LPH 8 | 50 | ||
| Gesamt | 1000 |
Gesamt 1000
Die qualitative Wertung erfolgt mit den Wertungspunkten 1000 Punkte, 800 Punkte, 600 Punkte, 400 Punkte, 200 Punkte und 0 Punkte. Insgesamt sind maximal 1.000 Punkte erreich- bar. Die Punktwerte der einzelnen Unterkriterien sowie die Gesamtpunktzahl werden gegebe- nenfalls auf zwei Nachkommastellen kaufmännisch gerundet. Der Zuschlag erfolgt auf das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl.
- Vergütung – 250 Punkte
Die Bieter haben im Preisblatt gemäß Teil E, Anlage E01, vollständige Preis- und Honoraran- gaben einzureichen. Das einheitliche Honorarangebot gemäß Anlage C03 ist das Preisange- bot und Grundlage der Preiswertung. Der Vergleichspreis umfasst die Grundleistungen, die
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verpflichtenden Besonderen Leistungen, den angebotenen Umbau- oder Modernisierungszu- schlag und die Nebenkosten. Die konzeptbezogene Honorarangabe dient ausschließlich der Plausibilisierung des Planungskonzepts und der vorgeschlagenen Strategie. Sie erhält keine eigenen Punkte, keine Preisformel und keine wirtschaftliche Wertung.
1.1 Gesamthonorar – 250 Punkte
Gewertet wird der Vergleichspreis des einheitlichen Honorarangebots gemäß Teil E, Anlage E01. Der Vergleichspreis umfasst die Grundleistungen, die verpflichtenden Besonderen Leis- tungen, den angebotenen Umbau- oder Modernisierungszuschlag, den angebotenen Gene- ralplanerzuschlag und die Nebenkosten. Das Angebot mit dem niedrigsten Vergleichspreis erhält 250 Punkte. Die weiteren Angebote erhalten Punkte nach folgender Formel:
𝑉𝑉𝑉𝑉𝑉𝑉𝑉𝑉𝑙𝑙𝑉𝑉𝑉𝑉𝑉𝑉ℎ𝑠𝑠𝑠𝑠𝑉𝑉𝑉𝑉𝑉𝑉𝑠𝑠 𝑑𝑑𝑉𝑉𝑠𝑠 𝐴𝐴𝑃𝑃𝑉𝑉𝑉𝑉𝐴𝐴𝐴𝐴𝑃𝑃𝑠𝑠 𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃ℎ𝑙𝑙 = 250 × �2− � 𝑃𝑃𝑉𝑉𝑉𝑉𝑑𝑑𝑉𝑉𝑉𝑉𝑉𝑉𝑠𝑠𝑃𝑃𝑉𝑉𝑉𝑉 𝑉𝑉𝑉𝑉𝑉𝑉𝑉𝑉𝑙𝑙𝑉𝑉𝑉𝑉𝑉𝑉ℎ𝑠𝑠𝑠𝑠𝑉𝑉𝑉𝑉𝑉𝑉𝑠𝑠 Angebote mit dem 2-fachen des niedrigsten Vergleichspreises oder höher erhalten 0 Punkte. Negative Punktzahlen werden nicht vergeben. Ein Angebot, das rechnerisch eine negative Punktzahl erhalten würde, erhält 0 Punkte.
Hinweise:
- Gewertet wird der einheitliche Referenz-Vergleichspreis, während sich die vom Auf- traggeber im Auftragsfall tatsächlich geschuldete Vergütung aus der verbindlichen Leistungsmatrix des bezuschlagten Konzepts ergibt und geringer ausfallen kann.
Qualitative Zuschlagswertung
- Qualität Konzeptskizze – 400 Punkte
Bewertet wird in welchem Umfang der darzustellende Lösungsansatz einer Sanierung und Neustrukturierung der Bestandsgebäude die Ziele plausibel erfüllen kann oder diese übertrifft.
2.1 Neustrukturierung Bestandsgebäude Lutherkirche, Haus Feldberg, Hörsaal Mathilden- straße unter den Aspekten Funktionalität – maximal 80 Punkte:
Das gesamte Raum- und Funktionsprogramm wird vollständig und im Sinne einer neuen Cam- pusbildung abgebildet. Die Geometrie der Räume und deren Anordnung zueinander ermögli- chen es über die drei Gebäude hinweg Synergien zu nutzen. Die Identität des Gebäudeen- sembles als Einrichtung der Lehre ist ablesbar. Die Lehre kann so untergebracht werden, dass deren Funktionen weitestgehend störungsfrei erfolgen können.
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Die zur Erreichung der vorgenannten Ziele vom Bieter aufgezeigten Maßnahmen sind in ihrem Aufwand im gesetzten Kosten- und Zeitrahmen realisierbar. Die Plausibilität der Realisierung im vordefinierten Kosten- und Terminrahmen ist schlüssig dargestellt.
2.2 Neustrukturierung Kirchenraum Lutherkirche unter den Aspekten Gestaltung und Funkti- onalität – maximal 80 Punkte:
Das Raum und Funktionsprogramm der Patientenfernen Lehre und des Selbstlernbereichs wird vollständig abgebildet. Der Kirchenraum erhält eine Struktur, die der studentischen Lehre vielfältige Bereiche / Räume bietet (Seminare, Prüfungen, Ruhe- und Gruppenarbeit etc.). Der ehemalige Kirchenraum mit seinem relativ großem Volumen wird in einer respektvollen Weise und raumeffizient genutzt. Der ehemalige Kirchenraum ist erlebbar, sowohl beim betreten des Raums, wie auch während der Nutzung der Selbstlernbereiche. Eine Zonierung in laute und leise Bereiche ist möglich.
Die zur Erreichung der vorgenannten Ziele vom Bieter aufgezeigte Maßnahmen sind in ihrem Aufwand im gesetzten Kosten- und Zeitrahmen realisierbar. Die Plausibilität der Realisierung im vordefinierten Kosten- und Terminrahmen ist schlüssig dargestellt.
2.3 Sanierung Hörsaal Mathildenstraße unter den Aspekten Gestaltung und Funktionalität – maximal 80 Punkte:
Die Fassade mit den darin enthalten Elementen der Kunst am Bau sind im Rahmen der Sa- nierungsmaßnahmen berücksichtigt und bleiben erhalten. Der Denkmalschutz des Gebäudes ist gewürdigt. Die Hörsaalnutzung wird in Bezug auf die aktuellen Anforderungen erfüllt. Zu- sätzlich wird der Aufenthalt von Studierenden im Foyerbereich des Hörsaals ermöglicht.
Die Plausibilität der Realisierung im vordefinierten Kosten- und Terminrahmen ist schlüssig dargestellt.
2.4 Baukonstruktiv / thermisches Konzept der Außenhülle Lutherkirche (ehemaliger Kirchen- raum) unter den Aspekten und Gestaltung und Realisierbarkeit– maximal 80 Punkte:
Das Erscheinungsbild des Kirchengebäudes und der in den bestehenden Außenwänden vor- handenen Kirchenfenstern soll erhalten bleiben. Ein neues Konzept zur Innendämmung der Außenwände des Kirchenraums gemäß den aktuellen Anforderungen des Gebäudemoderni- sierungsgesetz GModG ist erforderlich. Das Konzept zur Planung und Realisierung ist ein- schließlich der anzuwendenden Methoden und der zu führenden Nachweise schlüssig und nachvollziehbar dargestellt.
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Die zur Erreichung der vorgenannten Ziele vom Bieter aufgezeigten Maßnahmen sind in ihrem Aufwand im gesetzten Kosten- und Zeitrahmen realisierbar. Die Plausibilität der Realisierung im vordefinierten Kosten- und Terminrahmen ist schlüssig dargestellt.
Zusatzinformationen über die bereits realisierten Maßnahmen:
Mit der bereits abgeschlossenen Sanierung des Sockelgeschosses wurden Boden- platte und Außenwände nach aktuellen Anforderungen thermisch gedämmt. Die Decke zwischen Kirchenraum und Dachstuhl hat ebenfalls eine neue Wärmedämmung erhal- ten.
2.5 Gestaltung Freianlagen und Fassade Lutherkirche unter den Aspekten Aufenthaltsqualität, Klimaanpassung und Fernwirkung der neuen Nutzung „Lehre Medizin“ – maximal 80 Punkte.
Ein Gestaltungskonzept der Freianlagen Lutherkirche und deren Fassade berücksichtigt die nachfolgend aufgeführten Aspekte, die nun gegenüber dem Wiederaufbau in den 1950er Jah- ren und aufgrund der neuen Nutzung des Gebäudes in den Vordergrund treten
- Entsiegelung
- Hitzeschutz / Verschattung
- Aufenthaltsqualität für studentisches Leben
- Verbindung zum Kirchengebäude Die Freianlagen mit dem zentralen Zugang über die entlang der Grundstücks- grenze errichtete halbrunde Treppenanlage sind neu gestaltet. Die Treppenanlage ist entlang der Grundstücksgrenze herstellbar.
Die zur Erreichung der vorgenannten Ziele vom Bieter aufgezeigten Maßnahmen sind in ihrem Aufwand im gesetzten Kosten- und Zeitrahmen realisierbar. Die Plausibilität der Realisierung im vordefinierten Kosten- und Terminrahmen ist schlüssig dargestellt.
Zusatzinformationen über die bereits realisierten Maßnahmen:
Der Außenputz der Kirche wird erneuert. Damit entsteht die Chance der neuen Nutzung des ehemaligen Kirchengebäudes entsprechend, in den öffentlichen Raum hinein, ei- nen neues Aussehen zu geben und damit auch den östlichen Abschluss des Zentral- klinikums am Friedrich-Ebert-Platz zu markieren. Das Regenwasser muss Vorort über Rigolen dem Untergrund zugeführt werden. Dafür wurden bereits Rigolen mit einem definierten Fassungsvermögen eingebaut. Die ge- naue Lage der vorgeschalteten Filterkörper kann im Rahmen der bestehenden Kon- zeption angepasst werden.
Gewertet werden die Ausführungen, die von den Bietern mit dem Angebot abgegeben werden, unter Einbeziehung der Erläuterungen durch die Bieter in den Verhandlungen.
Anlage A02: Zuschlagskriterien Seite 4 von 7
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Zur Wertung:
Die Angebote werden im Verhältnis zueinander bewertet (sog. relative Angebotswertung). Das Angebot, das im Vergleich zu den anderen Angeboten die Erwartungen des Auftraggebers am besten erfüllt, erhält einen Erfüllungsgrad von 100%. Die weiteren Angebote erhalten gerin- gere Punktzahlen (Erfüllungsgrad) entsprechend des Umfangs ihrer Abweichung zum besten Angebot. Erfüllen mehrere Angebote die Erwartungen des Auftraggebers in gleichwertigem Maße, erhalten sie die identische Punktzahl.
Es werden folgende Erfüllungsgrade vergeben: Diese gelten für jedes Unterkriterium.
| Ausprägung | Erfüllungs- | ||
|---|---|---|---|
| grade | |||
| Bestes Angebot | 100 % | ||
| Angebot weicht in sehr geringem Umfang negativ vom besten Angebot ab | 80 % | ||
| Angebot weicht in mittlerem Umfang negativ vom besten Angebot ab | 60 % | ||
| Angebot weicht in großem Umfang negativ vom besten Angebot ab | 40 % | ||
| Angebot weicht in sehr großem Umfang negativ vom besten Angebot ab | 20 % |
Die Summe der erreichten Punkt- zahl je Unterkriterium ergibt die Gesamtpunktzahl für das Kriterium. 𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃ℎ𝑙𝑙 = 𝐸𝐸𝑉𝑉𝐸𝐸ü𝑙𝑙𝑙𝑙𝑃𝑃𝑃𝑃𝑉𝑉𝑠𝑠𝑉𝑉𝑉𝑉𝑃𝑃𝑑𝑑 𝑥𝑥 𝐻𝐻ö𝑉𝑉ℎ𝑠𝑠𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃ℎ𝑙𝑙 𝑑𝑑𝑉𝑉𝑠𝑠 𝑈𝑈𝑃𝑃𝑃𝑃𝑉𝑉𝑉𝑉𝑃𝑃𝑉𝑉𝑉𝑉𝑃𝑃𝑉𝑉𝑉𝑉𝑉𝑉𝑃𝑃𝑈𝑈𝑠𝑠.
- Vergabe, Bauablauf und Mittelabfluss – 150 Punkte
Bieter haben mit dem Angebot eine Konzeptskizze vorzulegen. Mit dem Planungskonzept ist ein Rahmenterminplan einzureichen, der die wesentlichen Planungs-, Genehmigungs-, Vergabe-, Ausführungs- und Inbetriebnahmeschritte sowie den kritischen Weg ab bildet. Dazu wird der Auftraggeber eine Reihenfolge wesentlicher Meilensteine vorgeben. Bewertet werden die Schlüssigkeit der vorgeschlagenen Vergabestrategie, des Bau- und In- betriebnahmeablaufs und der Weg zur bezugsbereiten Gesamtfertigstellung bis zum 31.12.2029. Die zeitliche Struktur der Planung und Ausführung ergibt sich aus dem Durchfüh- rungskonzept des Bieters. Das Planungskonzept bildet die Arbeitsgrundlage für die Validie- rung in Stufe I.
Das Durchführungskonzept zur Einhaltung des Kosten- und Terminrahmens muss insbeson- dere folgende Aspekte abdecken:
3.1 Vergabe- und Paketierungsstrategie für Bau, TGA, Freianlagen und Ersteinrichtung. Ge- samt-GU, Teil-GU, Einzelvergaben und schlüssige hybride Modelle sind einzubeziehen. Ma- ximal 50 Punkte.
Anlage A02: Zuschlagskriterien Seite 5 von 7
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3.2 Rahmenterminplan, Bauablauf und Mittelabfluss. Dargestellt werden die wesentlichen Schritte, Abhängigkeiten, der kritische Weg, die erwarteten Vergabezeitpunkte, der Baufort- schritt und die Zahlungszeitpunkte. Der Plan berücksichtigt die technische Fertigstellung bis zum 31.12.2029. Maximal 50 Punkte.
3.3 Kosten-, Qualitäts- und Risikosteuerung. Bewertet werden der Umgang mit Abweichungen und Störungen sowie technische Inbetriebnahme, Dokumentationsprüfung und geordnete Übergabe. Maximal 50 Punkte.
Zur Wertung:
Gewertet werden die Ausführungen, die von den Bietern mit dem Angebot abgegeben werden, unter Einbeziehung der Erläuterungen durch die Bieter in den Verhandlungen.
Die Angebote werden im Verhältnis zueinander bewertet (sog. relative Angebotswertung). Das Angebot, das im Vergleich zu den anderen Angeboten die Erwartungen des Auftraggebers am besten erfüllt, erhält einen Erfüllungsgrad von 100%. Die weiteren Angebote erhalten gerin- gere Erfüllungsgrade entsprechend des Umfangs ihrer Abweichung zum besten Angebot. Er- füllen mehrere Angebote die Erwartungen des Auftraggebers in gleichwertigem Maße, erhal- ten sie die identische Erfüllungsrad.
Es werden folgende Erfüllungsgrade vergeben: Diese gelten für jedes Unterkriterium.
| Ausprägung | Erfüllungs- | ||
|---|---|---|---|
| grade | |||
| Bestes Angebot | 100 % | ||
| Angebot weicht in sehr geringem Umfang negativ vom besten Angebot ab | 80 % | ||
| Angebot weicht in mittlerem Umfang negativ vom besten Angebot ab | 60 % | ||
| Angebot weicht in großem Umfang negativ vom besten Angebot ab | 40 % | ||
| Angebot weicht in sehr großem Umfang negativ vom besten Angebot ab | 20 % |
Die Summe der erreichten Punkt- zahl je Unterkriterium ergibt die Gesamtpunktzahl für das Kriterium. 𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃ℎ𝑙𝑙 = 𝐸𝐸𝑉𝑉𝐸𝐸ü𝑙𝑙𝑙𝑙𝑃𝑃𝑃𝑃𝑉𝑉𝑠𝑠𝑉𝑉𝑉𝑉𝑃𝑃𝑑𝑑 𝑥𝑥 𝐻𝐻ö𝑉𝑉ℎ𝑠𝑠𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃ℎ𝑙𝑙 𝑑𝑑𝑉𝑉𝑠𝑠 𝑈𝑈𝑃𝑃𝑃𝑃𝑉𝑉𝑉𝑉𝑃𝑃𝑉𝑉𝑉𝑉𝑃𝑃𝑉𝑉𝑉𝑉𝑉𝑉𝑃𝑃𝑈𝑈𝑠𝑠 4. Verbindliches Projektteam – 200 Punkte
Bieter haben das verbindlich eingesetzte Projektteam, seine Rollen, Verfügbarkeit und das Zusammenwirken der Schlüsselpersonen darzustellen.
4.1 Benannte Gesamtprojektleitung und Stellvertretung mit belastbarer Erfahrung in Planung und Objektüberwachung vergleichbarer Projekte. Maximal 50 Punkte.
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4.2 Benannte Schlüsselpersonen für Objektplanung. Es werden Erfahrungen in Projekten der Umnutzung bestehender Sonderbauten (nicht Wohnungsbau) zu einer neuen öffentlichen Nutzung bewertet. Maximal 50 Punkte.
4.3 Verbindlicher Personaleinsatz, Verfügbarkeit und Kontinuität über Planung, Vergabe und Ausführung. Bewertet werden Kapazitätsplanung, Vertretungsregelung und Umgang mit Per- sonalwechseln. Maximal 50 Punkte.
4.4 Baustellenorganisation und verbindlich zugesicherte Präsenz der verantwortlichen Perso- nen in LPH 8. Bewertet werden Besetzung, Präsenzumfang, Reaktionszeiten und Entschei- dungsfähigkeit auf der Baustelle. Maximal 50 Punkte.
Zur Wertung:
Gewertet werden die Ausführungen, die von den Bietern mit dem Angebot abgegeben werden, unter Einbeziehung der Erläuterungen durch die Bieter in den Verhandlungen.
Die Angebote werden im Verhältnis zueinander bewertet (sog. relative Angebotswertung). Das Angebot, das im Vergleich zu den anderen Angeboten die Erwartungen des Auftraggebers am besten erfüllt, erhält einen Erfüllungsgrad von 100%. Die weiteren Angebote erhalten gerin- gere Erfüllungsgrade entsprechend des Umfangs ihrer Abweichung zum besten Angebot. Er- füllen mehrere Angebote die Erwartungen des Auftraggebers in gleichwertigem Maße, erhal- ten sie die identische Erfüllungsrad. Es werden folgende Erfüllungsgrade vergeben: Diese gelten für jedes Unterkriterium.
| Ausprägung | Erfüllungs- | ||
|---|---|---|---|
| grade | |||
| Bestes Angebot | 100 % | ||
| Angebot weicht in sehr geringem Umfang negativ vom besten Angebot ab | 80 % | ||
| Angebot weicht in mittlerem Umfang negativ vom besten Angebot ab | 60 % | ||
| Angebot weicht in großem Umfang negativ vom besten Angebot ab | 40 % | ||
| Angebot weicht in sehr großem Umfang negativ vom besten Angebot ab | 20 % |
Die Summe der erreichten Punktzahl je Unterkriterium ergibt die Gesamtpunktzahl für das Kriterium. 𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃ℎ𝑙𝑙 = 𝐸𝐸𝑉𝑉𝐸𝐸ü𝑙𝑙𝑙𝑙𝑃𝑃𝑃𝑃𝑉𝑉𝑠𝑠𝑉𝑉𝑉𝑉𝑃𝑃𝑑𝑑 𝑥𝑥 𝐻𝐻ö𝑉𝑉ℎ𝑠𝑠𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃ℎ𝑙𝑙 𝑑𝑑𝑉𝑉𝑠𝑠 𝑈𝑈𝑃𝑃𝑃𝑃𝑉𝑉𝑉𝑉𝑃𝑃𝑉𝑉𝑉𝑉𝑃𝑃𝑉𝑉𝑉𝑉𝑉𝑉𝑃𝑃𝑈𝑈𝑠𝑠
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Anlage A03: Informationen zum Datenschutz
Information zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen der Stabsstelle Bau- und Entwicklungsplanung des Universitätsklinikums Freiburg
Das Vergabemanagement der Stabsstelle Bau- und Entwicklungsplanung des Universitätsklinikums Freiburg verarbeitet im Rahmen der Vergabe öffentlicher Aufträge neben unternehmensbezogenen auch personenbezogene Daten. Mit diesem Datenschutzhinweis möchten wir Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten informieren.
-
Wer ist verantwortlich für die Datenverarbeitung? UNIVERSITÄTSKLINIKUM FREIBURG Vertreten durch den Leitenden Ärztlichen Direktor Prof. Dr. Dr. h.c. Frederik Wenz und Kaufmännische Direktorin Franziska Broer Vergabemanagement der Stabsstelle Bau- und Entwicklungsplanung Breisacher Straße 153 79110 Freiburg i.Br. E-Mail: kv.bep.vergabe@uniklinik-freiburg.de
-
Wie sind die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten? UNIVERSITÄTSKLINIKUM FREIBURG Stabsstelle Datenschutz Herr Helwig Opel Breisacher Straße 153 79110 Freiburg i.Br. E-Mail: datenschutz@uniklinik-freiburg.de
-
Was sind die Rechtsgrundlagen und Zweck der Verarbeitung der personenbezoge- nen Daten? Das Vergabemanagement der Stabsstelle Bau- und Entwicklungsplanung hat bei der Vergabe öffentlicher Aufträge Vergaberecht zu beachten. Dazu gehören insbesondere das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), die Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV), die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A), die Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/A) bzw. die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) sowie die Verordnung über die Vergabe von Konzessionen (KonzVgV). Die Verarbeitung personenbezogener Daten dient der Durchführung des Vergabeverfahrens und erfolgt auf Grundlage von § 4 LDSG i.V.m. Art. 6 Abs. 1 lit. b, c und e DSGVO.
Anlage A03: Informationen zum Datenschutz Seite 1 von 5
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Ohne die Daten sowie die erforderlichen Auskünfte kann ggf. kein Zuschlag erteilt werden, da abgegebene Angebote unvollständig und damit grundsätzlich auszuschließen sind.
- Welche personenbezogenen Daten werden verarbeitet?
Wir erheben, verarbeiten und nutzen die Daten, die Sie uns im Rahmen des Vergabeverfahrens zur Verfügung stellen. Das sind insbesondere:
• Persönliche Kontaktdaten und Namen von Unternehmen, soweit es sich um natürliche Personen oder Personengesellschaften handelt, und Kontaktdaten von Ansprechpersonen des Unternehmens (z.B. Vor- und Nachname, Adresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummer),
• Daten zur Qualifikation/Eignung eingesetzter Beschäftigter des Unternehmens,
• Referenzen über in der Vergangenheit ausgeführte vergleichbare Leistungen. Eine Datenerhebung darüber hinaus erfolgt nur, sofern wir dazu rechtlich verpflichtet sind oder Sie eingewilligt haben.
-
Wie verarbeiten wir diese Daten? Ihre Daten werden im Rahmen des Vergabeverfahrens dokumentiert und der Vergabeakte beigelegt. Zugriff auf die Daten haben im Einzelfall nur die jeweils mit den Vergaben befassten Mitarbeiter*innen der Stabsstelle Bau- und Entwicklungsplanung.
-
Werden die personenbezogenen Daten weitergegeben? Alle personenbezogenen Daten, die im Rahmen der gesetzlichen Verpflichtungen verarbeitet werden, werden nur dann weitergegeben, wenn die Übermittlung gesetzlich zulässig ist oder Sie in die Übermittlung eingewilligt haben. Zu den Empfängern aufgrund einer gesetzlich zulässigen Übermittlung können insbesondere gehören:
• Unterlegene Bieter, die einen Antrag nach § 62 Abs. 2 VgV stellen bzw. gemäß § 19 Abs. 1 VOL/A (bzw. § 46 Abs. 1 UVgO), § 19 [EU] Abs. 2 VOB/A oder gemäß § 134 GWB über die Merkmale und Vorteile des erfolgreichen Angebotes sowie den Namen des erfolgreichen Bieters zu unterrichten sind.
• Wettbewerbsregister: Bei der Vergabe öffentlicher Aufträge bei einer Auftragssumme ab 50.000,- Euro (ohne Umsatzsteuer) muss der
Anlage A03: Informationen zum Datenschutz Seite 2 von 5
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öffentliche Auftraggeber für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister einholen.
• Vergabeportal des Universitätsklinikums Freiburg Vergabemarktplatz Baden-Württemberg und EU-Amtsblatt: Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben erfolgen die vorgeschriebenen Veröffentlichungen zu vergebenen Aufträgen. Diese Informationen enthalten i.d.R. zumindest auch den Namen des be- auftragten Unternehmens.
• Die Stelle zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen (z.B. Regierungspräsidium-Freiburg, Vergabekammer B.-W. beim Regierungspräsidium Karlsruhe).
• Gerichte im Falle von Klagen. Des Weiteren können im Rahmen von Vergabeverfahren extern beauftragte Dritte (z.B. Architekten, Ingenieure, Projektsteuerungen sowie sonstige Berater*innen) beteiligt sein, z.B. im Rahmen der Prüfung und Wertung von Teilnahmeanträgen und Angeboten. Die beteiligten externen Dritte werden von den ausschreibenden Dienststellen auf die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften und das Datengeheimnis verpflichtet.
-
Wie lange werden personenbezogene Daten verarbeitet? Für die Verarbeitung und Speicherung der personenbezogenen Daten gelten die landesrechtlichen Aufbewahrungsfristen für Vergabeunterlagen.
-
Welche Rechte haben betroffene Personen? Sie haben nach der DSGVO verschiedene Rechte. Nähere Informationen ergeben sich insbesondere aus Art. 15 bis 18 und 21 DSGVO. In einigen Fällen gilt, dass das Recht nicht in Anspruch genommen werden kann oder darf. Sofern dies gesetzlich unzulässig ist, teilen wir Ihnen den Grund für die Verweigerung mit.
Recht auf Auskunft Es besteht ein Recht auf Auskunft der von der Vergabestelle verarbeiteten personenbezogenen Daten.
Recht auf Berichtigung Es besteht ein Recht auf Berichtigung, sofern die personenbezogenen Daten der betroffenen Person nicht (mehr) zutreffend sind. Bei unvollständigen Daten kann - unter Berücksichtigung der Zwecke der Verarbeitung - eine Vervollständigung verlangt werden.
Anlage A03: Informationen zum Datenschutz Seite 3 von 5
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Recht auf Löschung Die betroffene Person kann die Löschung ihrer personenbezogenen Daten verlangen. Der Anspruch hängt jedoch u.a. davon ab, ob die Daten noch zur Erfüllung der Aufgaben benötigt werden:
Recht auf Einschränkung der Verarbeitung Die betroffene Person hat das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen. Die Einschränkung steht einer Verarbeitung nicht entgegen, soweit an der Verarbeitung ein wichtiges öffentliches Interesse besteht.
Recht auf Widerspruch Soweit die personenbezogenen Daten der Betroffenen auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO verarbeitet werden, hat die betroffene Person das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit der Verarbeitung der sie betreffenden Daten zu widersprechen, sofern nicht ein überwiegendes öffentliches Interesse oder eine Rechtsvorschrift dem entgegensteht. Ebenso kann entgegenstehen, wenn die Verarbeitung für die Durchführung des Vergabeverfahrens oder die Abwicklung des Vertrages weiterhin erforderlich ist.
Der Widerspruch ist an die für die Datenverarbeitung verantwortliche Person der Vergabestelle (siehe Ziff. 1) zu richten.
Recht auf Widerruf Jede betroffene Person hat das Recht, sofern personenbezogene Daten auf der Grundlage einer Einwilligung verarbeitet werden, diese Einwilligung mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bleibt von dem Widerruf unberührt. Der Widerruf ist an die für die Datenverarbeitung verantwortliche Person der Vergabestelle (siehe Ziff. 1) zu richten.
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Recht auf Beschwerde Jede betroffene Person kann sich unbeschadet anderweitiger Rechtsbehelfe mit einer Beschwerde an den Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit wenden, wenn sie der Auffassung ist, dass die Auskunft gebende Stelle ihren Pflichten nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen ist.
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg (LfDl BW) Königstraße 10 a 70173 Stuttgart Telefon: 0711/61 55 41 -0 Telefax: 0711/61 55 41 - 15 https://www.badenwuerttemberg.datenschutz.de
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