B01 Aufgabenbeschreibung.pdf

Generalplanung für die Sanierung und Neustrukturierung von Bestandsgebäuden

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 03.11.2026, 14:41 (Europe/Berlin)

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Sanierung und Neustrukturierung von Bestandsgebäuden zur

Verlagerung der Zahn-, Mund-, Kieferklinik (ZMK)

Auftraggeber: Universitätsklinikum Freiburg, Stabsstelle Bau- und Entwicklungsplanung Projekt: Sanierung und Neustrukturierung von Bestandsgebäuden zur Verlagerung der Zahn-, Mund-, Kieferklinik (ZMK) Leistungsbereich: Lutherkirche [Geb-ID 6122], Haus Feldberg [Geb-ID 6000], Hörsaal Mathildenstraße [Geb-ID 6001] Abgrenzung: Ersatzneubau ZMK (EZMK) ist nicht Teil des Projektes und nicht Teil der Aufgabe

I. Projektbeschreibung Es ist notwendig die Zahn-, Mund-, und Kieferklinik (ZMK) zu verlagern, damit statt dessen in unmittelbarer Nähe der Ersatzneubau Chirurgie (ECH) errichtet werden kann. Die Uniklinik Freiburg wird mit Mitteln zur Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen von Ländern und Kommunen dafür Ersatzflächen im Bestand herstellen. Das Projekt umfasst die Sanierung und Neustrukturierung geeigneter Bestandgebäude:

  • Den Kirchenraum der ehemalige Lutherkirche,
  • Das Haus Feldberg und den Hörsaal der ehemaligen Kinderklinik. Basierend auf dem bereits gesamthaft erarbeiteten Lösungsansatz zur vollständigen Verlagerung der ZMK sind die Funktionen Gebäuden zugeordnet. Das Konzept ermöglicht es aufgrund der Lage der Gebäude zueinander und deren baulichen Anlage eine für die ZMK funktionale Struktur herzustellen. Die Gebäude liegen nah zueinander. (Zusatzinfo zur Projektumgebung: Für die Patientenversorgung wird zusätzlich ein Neubau Projekt errichtet. Dieser ist nicht Teil des hier beschriebenen Projektes).

II. Aufgabenbeschreibung Generalplanung:

  • Objektplanung Gebäude und Innenräume, Freianlagen und Fachplanung- und Beratungsleistung Bauphysik

Die in den Bestandgebäuden notwendigen Maßnahmen

  • sind Teil des Gesamtkonzepts zur Verlagerung der ZMK,
  • werden in einer Baumaßnahme gesamthaft geplant und realisiert und zu einem Projekt zusammengefasst,
  • verfügen über eine übergeordnete Budgetobergrenze von 19.500.000 EUR, (brutto) exkl. Bauherrenrisiko und einen definierten Endtermin am 31.12.2029.

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Die Generalplanung

  • arbeitet auf Grundlage des grundlegenden Gesamtkonzepts eine genehmigungs-, vergabe- und ausführungsfähige Planung aus,
  • setzt diese unter der Voraussetzung, dass sie sich im Rahmen des Gesamtbudgets realisieren lässt, um,
  • entwickelt auf Basis der zum Kirchenraum gesetzten Rahmenbedingungen und des für die Lutherkirche vorgesehenen Nutzungskonzeptes der patientenfernen Lehre ein innovatives, funktionales, raumeffizientes Raum- und Ausbaukonzept,
  • prüft daraufhin die bestehende Vorplanung und Baugenehmigung zur Lutherkirche und passt diese an.

Schnittstellen des Projekts zu parallel geplanten und zu realisierenden Maßnahmen:

  • Der Ersatzneubau ZMK (EZMK) wird zeitgleich (mit selben Endtermin) zum Projekt geplant und gebaut.
  • Die Kälteversorgung des EZMK wird in der bestehenden Technikzentrale des Haus Feldberg realisiert und ist daher Bestandteil des Projektes (im Haus Feldberg).
  • Das an das Haus Feldberg angrenzende Haus Schauinsland ist zum Abbruch vorgesehen und wird während des geplanten Realisierungszeitraumes des Projekts durch Vermögen und Bau BW abgerissen.
  • Ein Infrastrukturgebäude (Netzersatzanlage) wird während des geplanten Realisierungszeitraumes des Projekts zeitgleich durch Vermögen und Bau BW entlang der Bahnlinie errichtet.

Die Fachplanungen zu Tragwerk und TGA wird der Auftraggeber gesondert und einzeln vergeben.

III. Nutzungsverteilung: Die Gebäude wurden im Vorfeld in Hinblick auf eine Nachnutzung untersucht und im Falle der Lutherkirche (im Sockelgeschoss) bereits zur Aufnahme von Funktionen der Zahnklinik (Phantomsaal) umgebaut; damit wurden Voraussetzungen für den weiteren Ausbau des Kirchenraums der Lutherkirche geschaffen.

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Übersicht Projektumfang / Standorte

Das SOLL-Raumprogramm zu den Bestandsumbauten umfasst gesamt ca. 2.500m² NUF und verteilt sich auf die Gebäude wie folgt:

a. Patientenferne Lehre  Lutherkirche [Geb-ID 6122] Der Kirchenraum wird die Funktionen eines zentralen Lehr-, Lern- und Bibliotheksbereichs aufnehmen. Hier soll eine Struktur entstehen, die der studentischen Lehre vielfältige Bereiche / Räume bietet (Seminare, Prüfungen, Ruhe- und Gruppenarbeit etc.). Die dafür zu erarbeitende architektonische Lösung muss den ehemalige Kirchenraum mit seinem relativ großen Volumen in einer respektvollen Weise und raumeffizient nutzen. Die Außenanlagen mit dem zentralen Zugang über eine große, gekurvte Treppe sind entsprechend der neuen Nutzung, der sich ändernden klimatischen Bedingungen und ebenfalls mit Respekt zum Kirchengebäude umzugestalten. Das benachbarte, ehemalige Pfarrgebäude ist nicht Teil des Projekts.

Die Nutzungsanforderung zum Ausbau des ehemaligen Kirchenraums umfasst:

  • Seminarräume, teilbar
  • Kleingruppenräume
  • Selbstlernbereich „leise“
  • Medienbereiche
  • Lager Ausstattung

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  • Infotheke / Leitstelle
  • Aufbewahrungsspinde, Automatenbereich
  • WCs
  • Reinigungsstützpunkt

Info über die bisherige Planung / bisher umgesetzte Realisierung: Eine Baugenehmigung zum Ausbau des gesamten Gebäudes (Sockelgeschoss und Kirchenraum) wurde 2022 erteilt. Die Sanierung und die Neustrukturierung des Sockelgeschoss der Lutherkirche zum Phantomsaal Zahnerhaltung wurde daraufhin durchgeführt und abgeschlossen (der Lehrbetrieb im umgebauten Sockelgeschoss hat zum Wintersemester 2026/27 begonnen). Die Technikzentrale ist erneuert, sowie zur Versorgung des Kirchengebäudes im Gesamten technisch ausgestattet. Die Zwischendecke zum Kirchenraum wurde bereits mittels eines Trägerrosts statisch ertüchtigt. Die RLT- Anlage wie auch die zentrale Wärmeerzeugung wurden zur Mitversorgung des Kirchenraumes (Nutzung durch die Lehre) ausgelegt und realisiert. Das Areal ist an die Versorgungsinfrastruktur des Zentralklinikums angebunden. Optionen zur Baustelleneinrichtung befinden sich entlang der Lutherkirchstraße / Ecke Barbarastraße und auf der Fläche der großen Haupteingangstreppe, die zum Friedrich-Ebert- Platz orientiert war und neu zu gestalten ist. Die alte Treppenkonstruktion wurde abgebrochen. Dort wurden bereits unterirdische Versickerungsmulden (Rigolen) eingebaut. Der zukünftige Baustellenzugang zum Kirchenraum kann voraussichtlich nur über den ehemaligen Haupteingang zur Kirche erfolgen. Die Nutzungsanforderung in Bezug auf den Kirchenraum hat sich jedoch verändert (siehe oben). Es ist davon auszugehen, dass Anpassungen zur Baugenehmigung erarbeitet und abgestimmt werden müssen.

b. Forschung, Verwaltung, patientenferne Lehre - Haus Feldberg [Geb-ID 6000] Das Gebäude wurde bisher durch die Kinderklinik (Forschungslabore, Stationen der Kinderonkologie etc.) genutzt. Die Anpassung des Haus Feldberg an die neue Nutzung wird notwendig. Eine Technikzentrale zur Versorgung dieses Gebäudes und des direkt angrenzenden Hörsaals ist vorhanden. Der Ersatzneubau ZMK muss zusätzlich aus dieser bestehenden Zentrale heraus mit Kälte versorgt werden, der Einbau einer neuen Kälteanlage wird notwendig. Während der Baumaßnahme wird ca 1/3 des Gebäudes in der Nutzung durch bestehende Labore verbleiben müssen.

Die Nutzung umfasst zukünftig:

  • Umkleiden
  • Forschungslabore ZMK
  • Trockenforschung / Diensträume Forschung ca. 30 Arbeitsplätze

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  • Diensträume Verwaltung und Studiendekanat ca. 10 Arbeitsplätze
  • Lehre (PC-Doku-AP, PC-Schulung etc.)
  • Aufenthaltsraum Studierende,
  • Fachschaftsraum
  • Hauswirtschaft, Logistik

Info über die bisherige Planung / bisher umgesetzte Realisierung: Im Erdgeschoss befinden sich Forschungslabore, diese sind im Betrieb und verbleiben. Eine der beiden Kälteanlagen, die sich in der bestehenden Technikzentrale befinden, ist zu ersetzen. Diese muss den Ersatzneubau ZMK mitversorgen.

c. Patientenferne Lehre - Hörsaal Mathildenstraße [Geb-ID 6001] Das Gebäude wurde bisher und wird weiter als Hörsaal genutzt. Das Gebäude wurde 1962 errichtet. Es steht unter Denkmalschutz. In Teilen der Fassade (Sichtbeton) sind Elemente der Kunst am Bau integriert. Während der Bauzeit wird es außer Betrieb genommen. Der Gebäudebestand wurde 2017 erfasst (siehe Anlage), die notwendigen Maßnahmen zur Sanierung wurden damals identifiziert. Die zu planenden und zu realisierenden Maßnahmen sollen unter Wahrung der aktuellen energetischen Anforderungen, des Denkmalschutzes und der Nutzung als Versammlungsstätte den Sollzustand des Hörsaalgebäudes wieder herstellen. Die medientechnische Ausstattung und Bestuhlung des Hörsaal soll hingegen modernisiert werden.

IV. Bauphysik Die Leistungen der Bauphysik umfassen folgende Grundleistungen gemäß HOAI Anlage 1 (zu § 3 Absatz 1), Weitere Fachplanungs- und Beratungsleistungen:

  • Wärmeschutz und Energiebilanzierung1,
  • Bauakustik (Schallschutz),
  • Raumakustik.

V. Freianlagen Die Leistungen der Freianlagenplanung umfassen die Grundleistungen gemäß HOAI §39.2

VI. Digitale Zusammenarbeit, Inspacion und 3D-Koordination a. Arbeitsweise und Zugang

1 Der Erhalt der bestehenden Kirchenfenster ist beabsichtigt. 2 Ausgenommen sind die bereits südlich und nördlich des Kirchengebäudes hergestellten Außenanlagen.

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Die digitale Zusammenarbeit erfolgt bedarfsgerecht über Videokonferenzen, gemeinsame Modellabstimmungen in Inspacion und Präsenztermine. Videokonferenzen gehören zum regulären Projektalltag. Sie dienen der kurzfristigen Abstimmung mit dem UKF und den weiteren Projektbeteiligten. Das UKF stellt seine Inspacion-Volllizenz und einen rund 1000 m vom Projektstandort entfernten VR- und Abstimmungsraum arbeitstäglich zur Verfügung. Der GP nutzt Inspacion gemeinsam mit dem UKF für Planungs-, Nutzer- und Entscheidungsabstimmungen. Kleinere Fragen können kurzfristig geklärt werden. Größere Runden werden vorbereitet und dokumentiert. Ein Workshopkontingent wird nicht vereinbart. Der GP kann Inspacion auch für interne Planungs- und Koordinationsrunden seines Teams nutzen. Bauteile und Fachmodelle können gezielt ein- und ausgeblendet werden. Dies gilt insbesondere für abgehängte Decken. Dadurch können Labortechnik, TGA-Anlagen, Trassen, Anschlüsse, Einbringwege sowie Bedien-, Bewegungs- und Wartungsflächen gemeinsam im Raum geprüft werden. Abstimmungen innerhalb des beauftragten Planungsumfangs sind mit dem Honorar abgegolten. Eine zusätzliche Vergütung setzt eine Änderung des Projekt-, Nutzungs- oder beauftragten Leistungsumfangs voraus. Entscheidungen und Freigaben werden über die vereinbarten Projektwege dokumentiert.

b. Eigenverantwortliche 3D- und BIM-Prozesse des GP Das UKF gibt keine Auftraggeber-Informationsanforderungen (AIA) vor. Es verlangt keinen BIM- Abwicklungsplan (BAP). Der GP organisiert seine internen BIM- und 3D-Prozesse eigenverantwortlich. Er kann seine bewährten Methoden, Softwarelösungen und internen Datenstrukturen einsetzen. Objektplanung, Technische Ausrüstung und Laborplanung werden in 3D bearbeitet und fachübergreifend koordiniert. Die Modelle enthalten alle raumwirksamen und koordinationsrelevanten Bauteile und Anlagen. Der GP strukturiert sie so, dass Geschosse, Fachmodelle und wesentliche Bauteilgruppen getrennt dargestellt werden können. Der GP führt die förmlichen Kollisionsprüfungen durch und dokumentiert sie mindestens zum Abschluss der LPH 2 und LPH 3, vor Freigabe wesentlicher Ausführungsplanungen und vor Ausgabe der zugehörigen Vergabeunterlagen. Die räumliche Prüfung in Inspacion ergänzt diese Leistung. Sie ersetzt die förmliche Kollisionsprüfung nicht. Bei Widersprüchen hat der freigegebene 2D-Plan Vorrang vor dem IFC-Modell. Ein fortgeschriebenes 3D-Wie-gebaut-Modell wird nicht verlangt.

c. Verbindliche IFC-Schnittstelle zu Inspacion Der GP stellt die für Inspacion erforderlichen IFC-Daten nach Anlage C06 „Projektspezifische Anforderungen an die digitale Zusammenarbeit und Inspacion“ bereit. Die Modelle werden nach Geschossen, Fachmodellen und Bauteilgruppen strukturiert. Abgehängte Decken, Laboreinrichtungen und TGA-Komponenten müssen getrennt ein- und ausblendbar sein.

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Ein neuer Modellstand wird bei relevanten Planungsänderungen sowie vor abgestimmten Koordinations-, Nutzer- und Entscheidungsrunden bereitgestellt. Ein täglicher IFC-Export und ein fester kalendergebundener Abgaberhythmus werden nicht verlangt. Für kurzfristige Klärungen kann der letzte eindeutig bezeichnete Modellstand verwendet werden. Werden Ausführungs-, Werk- oder Montageplanungen einem GU oder Teil-GU übertragen, nimmt der GP die IFC-Anforderungen in deren Vergabeunterlagen auf. Er prüft die gelieferten Daten, verfolgt erforderliche Korrekturen und führt die verwendbaren Fachmodelle zusammen. Ein direkter Austausch mit Inspacion dient der technischen Datenprüfung. Er begründet keine Weisungs- oder Freigabebefugnis.

d. Planungsplattform und Baustellensoftware Der AN stellt beide Systeme ab Auftragserteilung bis zum Abschluss der beauftragten Leistungen bereit. Die Planungsplattform dient der Planablage, Prüfung, Freigabe und Versionierung. Die eigenständige Baustellensoftware dient Kommunikation, Planprüfung, Mängelverfolgung, Baustellendokumentation und Abnahmen. Beispiele sind PlanRadar oder Dalux. Gleichwertige Systeme sind zulässig. Der AN trägt die Lizenzen seines Teams und der von ihm einzubindenden Projektbeteiligten. Das UKF erhält je System drei gleichzeitig nutzbare Floating-Vollzugriffe. Unterstützt ein System technisch keine Floating-Lizenzen, erhält das UKF fünf personalisierte Vollzugriffe mit gleichem Funktionsumfang. Während der Projektlaufzeit, bei Systemwechsel, bei vorzeitiger Vertragsbeendigung und am Projektende übergibt der AN einen vollständigen, strukturierten und weiterverwendbaren Export. Dieser umfasst Planstände, Freigaben, Vorgänge, Prüfanmerkungen, Mängel, Fotos, Nachweise, Protokolle und zugehörige Metadaten in dokumentierten marktgängigen Formaten.

e. Datenformate und Dokumentation

  • Dokumente als PDF oder PDF/A und in bearbeitbaren Ursprungsformaten
  • 3D-Modelle zusätzlich im IFC-Format gemäß Anlage C06
  • Pläne zusätzlich als DWG oder abgestimmtes gleichwertiges Format
  • Leistungsverzeichnisse der jeweils beauftragten Ausschreibungsleistungen und Abrechnungsdaten im erforderlichen GAEB-Format
  • Betriebs- und Anlagendaten nach den Standards des UKF
  • Revisionsplanung in 2D sowie in den geforderten Ursprungsformaten

VII. Kosten, Mittelabfluss und Termine a. Kostenführung Für den in Abschnitt II beschriebenen GP-Leistungsumfang zur Sanierung und Neustrukturierung der Bestandsgebäuden einschließlich der dafür erforderlichen Eingriffe und vorgelagerten Anlagen außerhalb der Gebäude gilt eine verbindliche Kostengrenze von 19,5 Mio. Euro brutto, exkl. Bauherrenrisiko.

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Das Projekt wird zu 100% aus Fördermitteln des Gesetz zur Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen von Ländern und Kommunen (Länder-und-Kommunal- Infrastrukturfinanzierungsgesetz - LuKIFG) finanziert.

Kostenrahmen nach DIN 276 in T EUR brutto

KostengruppeBezeichnungGesamt
KG 200Vorbereitende Maßnahmen800
KG 300Bauwerk – Baukonstruktionen10.000
KG 400Bauwerk – Technische Anlagen5.000
KG 500Außenanlagen und Freiflächen200
KG 600Ausstattung und Kunstwerke100
KG 700Baunebenkosten3.400
Gesamt19.500

Kostenrahmen nach DIN 276 in T EUR brutto - verteilt

KostengruppeLutherkircheHaus FeldbergHörsaalGesamt
Mathildenstraße
KG 200750500800
KG 3004.0005.0001.00010.000
KG 4001.3003.5002005.000
KG 5001005050200
KG 600502030100
KG 7001.4002.1003003.400
Gesamt7.60010.7201.58019.500

Für die Honorarangebote verwenden alle Bieter ausschließlich die in Anlage C03 vorgegebenen identischen Brutto-Grundkosten. Die Zuordnung und Bewertung dieser Grundkosten erfolgt durch den jeweiligen Bieter nach den Vorgaben der Leistungsbilder und Honorarblätter. Abweichende Kostenannahmen sind unzulässig. Nach Vorliegen der Kostenberechnung richtet sich die weitere Honorarberechnung nach dem Generalplanervertrag. Bis zum Abschluss der LPH 3 führt der GP die Kosten nach DIN 276. Mit Übergabe der LPH 3 überführt er die Kosten entsprechend dem abgestimmten Vergabekonzept in einen projektspezifischen Gewerkeumbruch. Ab diesem Zeitpunkt bildet der Gewerkeumbruch die führende Kostenstruktur. Der GP erhält eine grobe Rückverknüpfung zur DIN 276. Er ordnet die Gewerke und Vergabepakete den wesentlichen Kostengruppen zu. Eine positionsscharfe Zuordnung oder parallele Kostenführung nach DIN 276 wird nicht verlangt. Die Kostengrenze bezieht sich auf den in Abschnitt 1.1 des Entwurfs zum GP-Vertrag beschriebenen GP-Leistungsumfang zum Gesamtprojekt einschließlich der erforderlichen

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Eingriffe und vorgelagerten Anlagen bis zu den festgelegten Übergabepunkten. Die Bieter ordnen und bewerten die vorgegebenen Grundkosten nach den Leistungsbildern und Honorarblättern. Die Kostenberechnung nennt den zugrunde gelegten Preisstand. Regelungen zu Baupreisänderungen, Bauherrenänderungen, nachträglichen Anforderungen sowie Rechtswirkung und Folgen enthält der GP-Vertrag. Die Kostenobergrenze gilt exkl. Bauherrenrisiko.

b. Mittelabfluss Für das LuKIFG gelten bezahlte Rechnungen als IST-Kosten. Der GP erstellt halbjährlich eine Mittelabflussplanung als Zuarbeit zur übergeordneten Planung des UKF. Abgabefrist, Prognosehorizont, Gliederung und Datenformat der halbjährlichen Zuarbeit richten sich nach der als Vergabeanlage bereitgestellten UKF-Vorlage zur Mittelabflussplanung. Die Zuarbeit enthält IST-Kosten sowie eine realistische Zahlungsprognose aus Vergaben, Bauablauf und erwarteten Rechnungen. Beauftragte Leistungen werden in der Prognose geführt. Sie zählen erst nach Zahlung als IST-Kosten. Der GP schuldet die nachvollziehbare Planung, Prognose und Steuerungsunterstützung innerhalb seines Verantwortungsbereichs. Er schuldet weder die Verausgabung noch die Auszahlung der Mittel. Treten Störungen ein, aktualisiert er unverzüglich Termin-, Vergabe- und Zahlungsprognose, benennt Ursachen und Auswirkungen und legt geeignete Handlungsvarianten vor. Soweit er die Störung nicht zu vertreten hat, verbleibt das Termin-, Förder- und Mittelabflussrisiko beim UKF.

c. Gesamtterminplan und vorgezogene Maßnahmen Die zeitliche Struktur der Planung und Ausführung ergibt sich aus dem Durchführungskonzept des Bieters. Der GP entwickelt den Gesamtterminplan auf Grundlage des Projektziels der bezugsfertigen Fertigstellung bis zum 31.12.2029. Er bildet die wesentlichen Planungs-, Freigabe-, Genehmigungs-, Vergabe-, Ausführungs-, Inbetriebnahme-, Rechnungsprüfungs-, Zahlungs- und Übergabeschritte sowie den kritischen Weg ab. Weitere verbindliche Projekt- Zwischen- oder Meilensteintermine gibt das UKF nicht vor.

Die Bestandsumbauten dienen wie auch die Landesbaumaßnahme EZMK demselben Ziel: vollständige Verlagerung der bestehende ZMK und dem anschließenden Abbruch des Altbaus ZMK. Es bestehen technische Abhängigkeiten zwischen Maßnahmen (Kälteversorgung EZMK aus zentraler Anlage im Haus Feldberg. Der Terminplan des EZMK ist als Anlage angefügt. Die Termine der Teilprojekte sind aus den Abhängigkeiten des EZMK abzuleiten und im Gesamtterminplan fortzuschreiben.

Vorgezogene Planungs-, Vergabe- und Baumaßnahmen sind ausdrücklich erwünscht. Baurechtlich relevante Maßnahmen beginnen erst nach Vorliegen der erforderlichen

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Genehmigung. Andere sinnvolle Maßnahmen können nach Freigabe des UKF vorgezogen werden. Der GP stellt die erforderlichen Teilleistungen der LPH 5, 6 und 8 rechtzeitig bereit.

VIII. Bauausführung, technische Inbetriebnahme und Übergabe Die folgenden Leistungen beschreiben den vollständigen Referenzumfang der LPH 8. Wird im endgültigen Angebot ein verdichtetes Leistungsbild vereinbart, bestimmt die einheitliche Leistungsmatrix die Aufgaben von GP, GU und Teil-GU. Der GP erstellt spätestens in LPH 3 ein fachübergreifendes Inbetriebnahme- und Prüfkonzept. Er schreibt es bis zur Übergabe fort. Das Konzept enthält Anlagen, Verantwortlichkeiten, Einzelinbetriebnahmen, integrierte Funktionstests, Sachverständigenprüfungen, Messungen, Leistungsnachweise, Sicherheits- und Ersatzbetriebszustände, Einweisungen und Dokumentationsvoraussetzungen. Der GP erstellt und koordiniert für die Eingriffe im Erdgeschoss ein Bauzustands- und Staubschutzkonzept unter Aufrechterhaltung des Laborbetriebs im EG des Haus Feldberg und des Lehrbetriebs im Sockelgeschoss der Lutherkirche. Er schreibt es während der Bauausführung fort. Er prüft im Rahmen der beauftragten LPH 8 die vertragsgerechte Herstellung und Anpassung der temporären Staubschutzwände. Der GP koordiniert die technische Inbetriebnahme innerhalb seines Leistungsumfangs. Dazu gehören Funktionstests von RLT, Gebäudeautomation, Alarmierung, Brandschutz, Sicherheitsstrom, Zutrittskontrolle und Laboranlagen. Voraussetzungen der technischen Übergabe: rechtsgeschäftliche Abnahmen, erforderliche baurechtliche Abnahme, mangelfreie Sachverständigenprotokolle, Übergabe an die Betriebstechnik, durchgeführte Einweisungen und alle für einen sicheren Betrieb sowie die Prüfung und Störungsbearbeitung erforderlichen Unterlagen. Zur technischen Übergabe liegen Prüfbescheinigungen, Sachverständigenprotokolle, Anlagenschemata, Funktionsbeschreibungen, Alarm- und Brandfallmatrizen, Bedienunterlagen und Einweisungsnachweise vollständig und geprüft vor. Redaktionelle Schlussstände der Revisionsunterlagen dürfen innerhalb von vier Wochen nach der jeweiligen Abnahme nachgereicht werden. Sie folgen den Standards des UKF. Die Aufnahme und Begleitung des späteren Laborbetriebs gehört nicht zum Leistungsumfang. Nach der technischen Übergabe verantwortet das UKF die Nutzerinbetriebnahme. Die Mängelbearbeitung und Schlussdokumentation im jeweils beauftragten LPH-8-Leistungsbild bleiben bis zum Abschluss der zugeordneten Leistung beim GP.

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