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Stahl+Weiß PartGmbB Beratende Ingenieure und Architekten
Basler Straße 55 D-79100 Freiburg Tel. 0761 38909-30 Fax 0761 38909-39
Schallschutzkonzept
info@stahl-weiss.de www.stahl-weiss.de
Lutherkirche
Umbau zu einem Lehr- und Lernzentrum
Stand: 06.05.2022
©Denninger Architekten
Auftraggeber: Stabsstelle des Klinikumsvorstands
Bau- und Entwicklungsplanung
Breisacher Straße 153
79110 Freiburg
Energiekonzepte Bauphysik Auftragnehmer: Stahl+Weiß PartGmbB Gebäudeoptimierung DGNB/BNB Auditierung Bearbeitung: Lioba Roß Simulation Basler Straße 55, 79100 Freiburg Baumaterialberatung
Volker Weiß Architektur: Schramm Klein Bregenhorn Planungs- und Ingenieurge- Johannes Müller (Beratende Ingenieure) sellschaft mbH Andrea Wurm Am Krozinger Weg 15 (Freie Architektin) 79189 Bad Krozingen IBAN DE75 6805 0101 0002 3921 70 BIC FRSPDE66XXX USt-IdNr. DE234116919 Partnerschaftsregister 700345 zertifiziert durch TÜV Rheinland Certipedia-ID 0000021410 www.certipedia.de Dieser Bericht umfasst 21 Seiten.
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Inhaltsverzeichnis
Vorbemerkungen ........................................................................................ 3
1 Interner Schallschutz ............................................................................. 5
1.1 Anforderungen ......................................................................................................5
1.2 Vordimensionierung Bauteile .............................................................................6
1.2.1 Boden UG ............................................................................................................................... 6
1.2.2 Rippendecke über UG (D5 nach Nummerierung von Herrn Kienzler) ........................... 7
1.2.3 Begehbare Massivholzdecke der Raumcontainer (über EG) (D1, D2 (Steg) ) ................. 9
1.2.4 Wände von Unterrichtsräumen untereinander oder zu Fluren ................................... 13 1.2.5 Mobile Trennwände ........................................................................................................... 16
1.2.6 Türen .................................................................................................................................... 17
2 Schallschutz gegen haustechnische Anlagen ...................................20
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Vorbemerkungen
Der Nachweis des Schallschutzes erfolgt nach DIN 4109:2018-01. Baurechtlich eingeführt in Baden-Würt-
temberg ist die dadurch ersetzte DIN 4109:2016-07. Hinsichtlich der Mindestanforderungen an den in-
ternen Schallschutz sind diese beiden Ausgaben identisch.
Die öffentlich-rechtlichen Anforderungen an den Schallschutz in Bestandsgebäuden richten sich nach den
zum Zeitpunkt der Baugenehmigung geltenden Anforderungen. Bei unveränderter Nutzung des Gebäu-
des gelten auch bei der Gebäudesanierung die seinerzeit gültigen Anforderungen fort. Bei gravierendem
Eingriff in die Bausubstanz sind die Anforderungen gemäß aktueller DIN 4109-1 einzuhalten.
Bei einer Nutzungsänderung (etwa bei nachträglichem Ausbau eines Dachgeschosses) sind die jeweils
aktuellen Anforderungen einzuhalten.
Bei durch den Dankmalschutz bedingten Einschränkungen an die Veränderbarkeit schalltechnisch rele-
vanter Bauteile sind gegebenenfalls Ausnahmen möglich. Diese müssen mit der zuständigen Bauauf-
sichtsbehörde abgestimmt werden.
Der schalltechnische Nachweis kann gemäß den technischen Baubestimmungen nach DIN 4109-2:2016-
07 in Verbindung mit DIN 4109-31:2016-07, DIN 4109-32:2016-07, DIN 4109-33:2016-07, DIN 4109- 34:2016-07, DIN 4109-35:2016-07 und DIN 4109-36:2016-07 geführt werden. Für Bauteile im Massivbau
kann Beiblatt 1 zu DIN 4109:1989-11 herangezogen werden. Wenn Mauerwerk aus Lochsteinen zur An-
wendung kommt, gilt dies nur für Mauerwerk, welches den Bedingungen in DIN 4109-32, Abschnitt
4.1.4.2.1 entspricht.
Nicht nachgewiesene Bauteile müssen entsprechend der DIN 4109 ausgeführt werden. Die Einhaltung
der DIN 4109 zum Schallschutz der Schächte, Kanäle und haustechnischen Anlagen, sowie die Beachtung
der DIN 4109, Abs. 4 (Schallschutz gegenüber Geräuschen aus haustechnischen Anlagen) muss vom Ar- chitekten, Haustechniker und ausführenden Unternehmen gewährleistet werden.
Die in den Berechnungen getroffenen Annahmen sind örtlich zu prüfen bzw. durch Prüfzeugnisse nach-
zuweisen.
Die in der DIN 4109-1:2018-01 festgelegten Anforderungen stellen Mindestanforderungen dar, die mit
dem Ziel festgelegt wurden, Menschen in Aufenthaltsräumen vor unzumutbaren Belästigungen durch
Schallübertragungen zu schützen. Die Anforderungen setzen voraus, dass in benachbarten Räumen keine
ungewöhnlich starken Geräusche verursacht werden. Daraus ergibt sich insbesondere die Notwendigkeit gegenseitiger Rücksichtnahme.
Zivilrechtliche Ansprüche des Bauherrn und Nutzers zum Schutz gegen Lärm und zur Wahrung der Ver-
traulichkeit können über die Mindestanforderungen der DIN 4109 hinausgehen. Seit August 2020 liegt für
erhöhte Anforderungen an den Schallschutz ein neuer Teil zur Auslegung vor. In DIN 4109-5:2020-08
werden Anforderungen an einen erhöhten Schallschutz gegeben. Das bestehende Beiblatt 2 wurde zu-
rückgezogen. Für Schulen und vergleichbare Einrichtungen werden jedoch keine Empfehlungen an den
erhöhten Schallschutz genannt.
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Schallschutzkonzept Lutherkirche Stand Mai 2022
Es ist darauf hinzuweisen, dass auch bei erhöhtem Schallschutzstandard gelegentlich Geräusche aus an-
deren Bereichen zu hören sind. Es ist nur mit ungewöhnlich hohem technischem und finanziellem Auf-
wand möglich, einen baulichen Schallschutz zu realisieren, bei dem man Geräusche aus Nachbarräumen nicht mehr hört, auch wenn dort die Geräuschquelle eine sehr hohe Lautstärke aufweist.
Vorgaben zum Schallschutz dürfen nicht ohne unsere Zustimmung verändert werden.
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1 Interner Schallschutz
1.1 Anforderungen
Baurechtlich sind die Mindestanforderungen nach DIN 4109:2018-01, Tabelle 6 (Schalldämmung in Schu-
len du vergleichbaren Einrichtungen) einzuhalten. Zwischen Büroräumen gibt es keine Anforderungen, da diese nur gegenüber fremden Nutzern gelten. Wir empfehlen, Anforderungen festzulegen. Hierfür kön-
nen Empfehlungen aus Beiblatt 2 zu DIN 4109 (1989) herangezogen werden
Zusätzlich werden erhöhte Anforderungen festgelegt werden. Die erhöhten Anforderungen werden nach
DIN 4109-5 nachgewiesen.
| Bauteil | Mindestschallschutz DIN 4109:2018-01 Tabelle 2 | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| Decken | |||||
| Decken zwischen Unterrichtsräumen oder ähnlichen Räumen/Decken unter Fluren | R’w ≥ 55 dB L’n,w ≤ 53 dB | ||||
| Decken zwischen Unterrichtsräumen oder ähnlichen Räumen und „lauten“ Räumen (z.B. Speiseräume, Cafeterien, Musikräume, Spielräume, Technik- zentralen) | R’w ≥ 55 dB L’n,w ≤ 46 dB | ||||
| Decken zwischen Unterrichtsräumen oder ähnlichen Räumen und z.B. Sport- hallen, Werkräumen | R’w ≥ 60 dB L’n,w ≤ 46 dB | ||||
| Treppen | |||||
| Treppenläufe und -podeste | Keine Anforderung, wir empfehlen L’n,w ≤ 53 dB | ||||
| Wände | |||||
| Wände zwischen Unterrichtsräumen oder ähnlichen Räumen untereinander und zu Fluren | R’w ≥ 47 dB - | ||||
| Wände zwischen Unterrichtsräumen oder ähnlichen Räumen und Treppen- häusern | R’w ≥ 52 dB - | ||||
| Wände zwischen Unterrichtsräumen oder ähnlichen Räumen und „lauten“ Räumen (z.B. Speiseräume, Cafeterien, Musikräume, Spielräume, Technik- zentralen) | R’w ≥ 55 dB - | ||||
| Wände zwischen Unterrichtsräumen oder ähnlichen Räumen und z.B. Sport- hallen, Werkräumen | R’w ≥ 60 dB - | ||||
| Schachtwände von Aufzugsanlagen an Aufenthaltsräumen | R’w ≥ 57 dB - | ||||
| Türen | |||||
| Türen zwischen Unterrichtsräumen oder ähnlichen Räumen und Fluren | Rw ≥ 32 dB | ||||
| Türen zwischen Unterrichtsräumen oder ähnlichen Räumen untereinander | Rw ≥ 37 dB |
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Im Anhang befindet sich eine Beschreibung der subjektiven Wahrnehmbarkeit üblicher Geräusche bei
Schallschutz entsprechend DIN 4109-1 im Vergleich zu einem erhöhten Schallschutz bei einem Grundge-
räuschpegel von 25 dB. Die Tabelle gilt daher vor allem für Wohngebäude.
1.2 Vordimensionierung Bauteile
1.2.1 Boden UG
Beim Fachplanertreffen am 9.5.22 wurde die Bodenplatte besprochen. Es kam die Frage auf, ob eine Tritt-
schalldämmung vorgesehen werden muss.
Die Anforderungen an den Trittschallschutz gelten in alle Richtungen. In diesem Fall betrifft das die Räume
nebeneinander (Büroräume) sowie den Trittschall vom UG zum EG.
Die nebeneinander liegenden Büros gelten formell als „ein“ Nutzer, hier werden keine Anforderungen
gestellt. Ein gewisser Standard ist dennoch sinnvoll. Die Empfehlung für den Trittschall im eigenen Bereich
bei Büroräumen in Beiblatt 2 zu DIN 4109 von 1989 liegt bei L’ = 53 dB. n,w
Vom UG ins EG gilt die Anforderung für Unterrichtsräume (in diesem Fall zu den Stillarbeitsflächen)
L’ ≤ 53 dB. n,w,erf.
Mit einer Bodenplatte aus 20 cm Beton wird rechnerisch ein äquivalenter bewerteter Norn-Trittschallpe-
gel L = 70,2 dB erreicht. n,eq,0,w
Für die Anordnung unterhalb des schützenswerten Raumes darf ein Korrekturwert von K = 10 dB ange- T setzt werden. Bei einem Sicherheitsbeiwert von u = 3 dB ergibt sich Norm-Trittschallpegel prog L’ + u = 63,2 dB. Damit wird die Anforderung um gut 10 dB verfehlt. Es ist eine Trittschallverbesse- n,w prog rung von > 10 dB erforderlich.
Für nebeneinander liegende Räume wird K = 5 dB angesetzt, L’ läge also etwa bei t n,w 70 dB – 5 dB + 3 dB = 68 dB! Das ist deutlich schlechter als die Empfehlung (15 dB schlechter).
Durch weich federnde Bodenbeläge direkt auf der massiven Bodenplatte, kann die Empfehlung ggf. ein-
gehalten werden. Dieser muss mindestens ΔL = 15 dB erreichen. Es dürfen die Werte aus DIN 4109-34 w Tabelle 2 (siehe unten) verwendet werden. Diese sind nur zur Anwendung in Zusammenhang mit massi-
ven Decken nach DIN 4109-32 gültig.
Alternativ kann ein Aufbau mit schwimmendem Estrich auf Trittschalldämmung ausgeführt werden. Dieser
Aufbau führt zu einem deutlich besseren Trittschallschutz.
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1.2.2 Rippendecke über UG (D5 nach Nummerierung von Herrn Kienzler)
Bauweise
Die Rohdecke besteht aus einer 25 cm starken Remy-Decke, 500 kg/m². Durchlaufend ist eine 6 cm di-
cke Betonschicht.
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Gemäß DIN 12354-2 Tabelle B.3 verhalten sich Stahlbetonrippendecken wie homogene Bauteile. Gemäß
der alten Statik-Unterlagen ist die Remy-Decke im Kirchenschiffbereich (34 + 6 cm) mit 500 kg/m² ange-
geben. Für den Schallschutz wird eher konservativ mit 450 kg/m² gerechnet. Dies entspricht dann rech- nerisch R = 60 dB und L = 70,9 dB. Wir weisen darauf hin, dass die real erreichten Werte noch w n,eq,0,w schlechter sein können, weil nur eine sehr dünne Platte durchläuft (Wird nur diese Masse angesetzt,
dann ergibt sich R = 44,5 dB, L = 88,5 dB, damit Trittschallschutz voraussichtlich nicht einzuhalten). w n,eq0,w
In allen Aufenthaltsräumen im UG ist eine abgehängte Decke vorgesehen. Mit dieser wird die Anforde-
rung an den voraussichtlich Luftschallschutz erreicht. Bei einer Ausführung als Akustikdecke wird die
Wirkung etwas verringert, sie wirkt sich jedoch immer noch positiv auf den Luft- und Trittschallschutz
aus. Wir empfehlen eine Abhängung mit Mineralwollauflage. Diese sorgt für spürbare Verbesserung. Der Trittschallschutz wird damit noch nicht erreicht.
In den Bereichen ohne aufgeständerten Boden auf der Decke, sollte die Mineralwollauflage dick sein,
z.B. 16 cm. Dies betrifft insbesondere Raum -01.001A Büro/Aufsicht.
Des Weiteren empfehlen wir, in diesen Bereichen einen weich federnden Bodenbelag zu verwenden.
Ob L’ ≤ 53 dB damit erreichbar ist, ist schwer abzuschätzen. Ohne den Bodenbelag ist der gewünschte w Wert noch nicht erreicht.
Abschätzung der Verbesserung:
10 – 20 dB durch abgehängte Decke mit viel Mineralwolle
5 – 10 dB durch weich federnden Bodenbelag (nur zur Hälfte angerechnet)
Gesamt: 15 – 30 dB
Bei und L = 71 dB kann der Aufbau im gewünschten Bereich liegen. Sollte die Remy-Decke weniger n,eq,0,w erreichen, so kann der Trittschallschutz auch (deutlich) schlechter sein.
Da nur ein Raum (Büro /Aufsicht) betroffen ist, halten wir das für vertretbar.
Im mittleren Teil des Kirchenschiffs ist eine aufgeständerte Bodenkonstruktion mit Stahlträgern und
Holzplatte geplant.
Die Träger müssen von der Stahlbetondecke entkoppelt werden, damit durch die Aufständerung eine
Verbesserung erreicht wird. Wir empfehlen eine Entkopplung auf der Oberseite, damit gleichzeitig eine
Verbesserung des Trittschallschutzes zum Nachbarraum bewirkt wird.
Idealerweise sollten die Massivholzwände die aufgeständerte Bodenplatte durchdringen und auf der
Remy-Decke stehen, damit der Trittschallschutz der benachbarten (Seminar-)Räume erfüllt wird. Dies ist
jedoch nicht möglich, da die zusätzliche Masse von den Stahlträger getragen wird.
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Die Platte muss mindestens unter den Wänden getrennt werden und der Hohlraum an diesen Stellen
mit Mineralwolle aufgefüllt werden (Schott) um die direkte Übertragung in den Nachbarraum zu mini-
mieren. Solange kein schwimmender Aufbau vorgesehen ist, wird es voraussichtlich Einschränkungen beim Trittschall zu den Nachbarräumen geben. Bei den durchlaufenden Stahlträgern ist die Entkopplung
oberhalb der Träger wichtig.
Es ist abzuklären, ob ggf. Einschränkungen beim Trittschallschutz im EG hingenommen werden können.
Wenn die Seminare zeitgleich beginnen, sollte sich die Belastung in Grenzen halten.
1.2.3 Begehbare Massivholzdecke der Raumcontainer (über EG) (D1, D2 (Steg) )
KLH-Decke 20 cm mit Estrichaufbau, Teppichboden (Absprache wg. Raumakustik)
Es sind eine Beschwerung der Decke und ein schwimmender Estrich notwendig um den geforderten Tritt-
schallschutz zu erreichen.
Ziel: L’ ≤ 53 dB n,w
Massivholzdecke, abgehängte Decke (RA), Zementestrich auf Mineralfaser-Trittschalldämmung (wie die
Tabellen unten zeigen ist in Verbindung mit der abgehängten Decke vermutlich auch ein Trockenestrich
möglich. Dies sollte jedoch nur eine Notlösung sein, falls ein Nassestrich nicht möglich ist. Leichte Tro- ckenestriche auf konstruktionsbedingt steiferen Trittschalldämmschichten verbessern den Trittschall-
schutz spürbar schlechter als Nassestriche auf weichen Trittschalldämmschichten. Der Trittschallschutz
bei den tiefen Frequenzen ist deutlich schlechter (in der Tabelle sind dazu die Werte in Spalte 4 aufzuad-
dieren, z.B. 56 + 3 = 59. Dieser Wert sollte unter dem Zielwert bleiben.))
Flanken: Massivholz, teilweise mit Vorsatzschale (abhängig von Ausrichtung der VS)1
Es ist ein Aufbau notwendig, mit dem L ≤ 46 dB erreicht wird. Es muss auf Katalogwerte zurückgegriffen n,w werden, passend sind Aufbauten mit folgendem Aufbau:
1 Hier geht es zunächst nur um den Trittschall der Decke. Zur Problematik der Massivholzflanken kommt
bei den Wänden mehr.
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Abbildung 1: Schnitt Fußbodenaufbau, Auszug Informationsdienst Holz: Schallschutz im Holzbau – Grundlagen und Vorbe- messung, 1. Auflage 2019
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50 – 60 mm Zementestrich (Anhydritestrich ist in der Ausführung fehleranfälliger für den Schallbrü-
cken)
40 mm Trittschalldämmung mit s‘ ≤ 10 MN/m³, am besten ≤ 7 MN/m³
60 mm bzw. 90 kg/m² elastisch (!) gebundene Schüttung (ggf. auch 40 mm ausreichend, hier gibt es aber
kaum Messwerte, und der eine aufgefundene erscheint im Vergleich zu anderen Aufbau- ten zu gut)
≥ 140 mm Brettsperrholz
In den Seminarräumen kommt eine Abhängung (≥ 25 cm) hinzu (kann eine Akustikdecke sein). Die Ab-
hängung sollte möglichst mit Schwingbügeln oder ähnlichem erfolgen.
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Die Berechnung erfolgte ohne Vorsatzschalen an den Wänden, da die Anordnung noch nicht festgelegt
ist. Vorsatzschalen an einzelnen Wänden bewirken geringfügige Verbesserungen.
| Trittschalldämmung: | ||
|---|---|---|
| Bewerteter-Norm-Trittschallpegel nach ohne Sicherheitsbeiwert detailliertem Berechnungsverfahren der mit Sicherheitsbeiwert 3 DIN EN 12354-2:2017 | L' n,w L' + u n,w prog | 49,2 dB 52,2 dB |
| Mindestanforderung nach DIN 4109-1:2018-01, Tab. 6 Schule oder damit vergleichbare Einrichtung Decke zwischen Unterrichtsräumen, Decke unter Fluren | zul.L' n,w L' +u ≤zul.L' n,w DIN 12354-2:2017 prog n,w | 53 dB erfüllt |
Flankenausführung
Flanke 1 Wandaufbau Empfangsraum: Holz-Element Vorsatzsch. Senderaum: n. V. Gemeinsame Kantenlänge: 5,81 m Vorsatzsch. Empfangsr.: n. V. Elastische Zwischenschicht: n. V. Flanke 2
Wandaufbau Empfangsraum: Holz-Element Vorsatzsch. Senderaum: n. V.
Gemeinsame Kantenlänge: 12,44 m Vorsatzsch. Empfangsr.: n. V.
Elastische Zwischenschicht: n. V.
Flanke 3: in diesem Fall Leichtbauwand, nicht relevant
Flanke 4 Wandaufbau Empfangsraum: Holz-Element Vorsatzsch. Senderaum: n. V. Gemeinsame Kantenlänge: 13,80 m Vorsatzsch. Empfangsr.: n. V. Elastische Zwischenschicht: n. V.
Die Anforderung L’ ≤ 53 dB wird mit dem genannten Aufbau voraussichtlich erfüllt. n,w
Mehr Sicherheit oder weitere Verbesserung kann erreicht werden, wenn Elastomere zur Entkopplung
eingesetzt werden (z.B. Getzner Sylodyn).
Decke Steg (D2)
Wir empfehlen, diesen Deckenbereich identisch auszuführen. Soll es Abweichungen geben, z. B. geringere Schüttung, so empfehlen wir den Einsatz von Elastomeren um den Trittschallschutz zum schräg darunter
liegenden Seminarraum sicherzustellen.
An den Steg gibt es keine Anforderung, da er innerhalb eines Raumes verläuft. Zu schlecht sollte er jedoch
nicht ausgeführt werden, damit die Nutzung nicht stört.
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1.2.4 Wände von Unterrichtsräumen untereinander oder zu Fluren
| Anforderung | |
|---|---|
| Wände zwischen Unterrichtsräumen oder ähnlichen Räumen unter- einander und zu Fluren | R‘ ≥ 47 dB w,erf |
Vordimensionierung: (nach Holzbau Handbuch)
R’ , = 47 dB werf.
Rw ≥ R’ + 7 dB → R ≥ 54 dB w,erf. w
Erforderliche Norm-Flankenpegeldifferenz D : D ≥ R’ + 7 dB → D ≥ 54 dB b,f,w n,f,w w n,f,w
Geplant sind Massivholzwände, (bisher gezeichnet: 12,5 cm)
Reine Massivholzwände sind nicht ausreichend. Im Folgenden zeigt eine Übersicht, welche Verbesse-
rungsmöglichkeiten es gibt.
Wir schlagen vor, eine Ausführung mit einseitiger freistehender Vorsatzschale zu wählen. Die genaue
Dimensionierung muss noch erfolgen, wenn die zu verwendenden Platten bekannt sind. Eine Abschät-
zung mit dem Programm Insul ergibt, dass ein Aufbau mit freistehender Vorsatzschale, Hohlraum 75
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mm, davon 50 mm mit Mineralwolle gedämmt, sinnvoll ist. Dabei wurde zunächst doppelte Beplankung
mit GK-Platten angesetzt.
Die Vorsatzschale kann dann zugleich (teilweise) als Absorber für die Raumakustik genutzt werden. Eine sinnvolle Anordnung (im Seminarraum oder zu den Stillarbeitsplätzen) muss noch im Rahmen der
Raumakustikberechnungen vorgenommen werden. Dies könnte beispielsweise wie folgt aussehen: (die
Vorsatzschalen sind blau gestrichelt). Dabei müssen voraussichtlich nicht alle Flächen absorbierend sein.
Allerdings ergibt sich das Problem, dass bei einer solchen Anordnung teilweise deutlich zu schlechte
Flanken entstehen. Auf jedem Weg (Flanke-Flanke, Flanke-Trennwand, Trennwand-Flanke) muss mindes-
tens eine Vorsatzschale vorhanden sein, sonst kann die Anforderung nicht erfüllt werden. Es werden
also zusätzliche Vorsatzschalen notwendig. Alternativ kann an einzelnen Stellen eine Entkopplung einge-
setzt werden. Allerdings darf die dadurch entstehende Fuge nicht mittig angeordnet sein, sondern muss zwei Wände von der dritten trennen.
Abbildung 2: Darstellung der Flankenübertragung für verschiedene Optionen, auf jedem Weg muss mindestens eine Ver-
besserung durch Vorsatzschale oder Trennfuge liegen; links: ungenügend auf den Wegen Fd und Ff; Mitte links: gut; Mitte rechts: gut; rechts: ungenügend auf Weg Fd; unten: alle Wege ungenügend
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Beispiel Massivholzwände, Berechnung für Seminarraum 1 EG neben Flur
| Wandtyp | Holzmassivbau 125 mm freistehende Vorsatzschale, Hohlraum 75 mm, MW-Dämmung 50 mm | |
|---|---|---|
| Beplankung | 2x GK (bzw. Ligno in Absprache mit Her- steller) | |
| Wanddicke | 225 mm | |
| Dämmschicht | 50 mm | |
| Schalldämm-Maß | R = 57 dB ± 3 dB (Abschätzung mit w INSUL) |
Es wird allgemein empfohlen, BSP-Wände zu beplanken, da aufgrund der vielen Fugen Undichtigkeiten
vorhanden sein können.
Flankierende Wand
Anschluss an Massivholz-Innenwand, Auf jedem Weg Dd, Fd, Df R , R , R Ff Fd, Df muss mindestens eine Vorsatzschale liegen! ≫ 60 dB.
Flankierender Boden
Trennwand auf Aufständerung, Platte muss mindestens mit Fuge Werte unsicher, in
getrennt sein, links und rechts abgestützt, Anlehnung an Hohl- raumböden, z.B.
Knauf Camillo: mit
Fuge D = 59 dB n,f,w (bei 38 mm Estrich!)
Sehr unsicher, ob das wirklich als Vergleichswert herangezogen werden kann. Es muss mindestens
D = 50 dB erreicht werden, sonst wird die Anforderung an den Luftschall unterschritten! n,f,w
Laut Dega: („Schalldämmung von Hohlraumböden“): horizontale Luftschalldämmung eines typi- schen Hohlraumbodens im Prüfstand: D = 48 dB → nicht ausreichend, dabei ist ein typischer n,f,w Hohlraumboden bereits annähernd doppelt so schwer mit Estrichschicht.
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Flankierende Decke
Massivholz mit Beschwerung, Bei Beschwerung
in Seminarräumen abgehängte Decke m‘ = 90 kg/m²: ca.
R = 61 dB fF,w R = 55 dB Fd,w R = 55 dB Df,w Bei abgehängter
Decke besser
Hinweis:
Die Verglasungen in manchen der Wände sind noch nicht berücksichtigt: Wenn diese schlechter sind als
die Wände, reduzieren sich die Werte nochmals!
1.2.5 Mobile Trennwände
| Anforderung | |
|---|---|
| Wände zwischen Unterrichtsräumen oder ähnlichen Räumen unter- einander und zu Fluren | R‘ ≥ 47 dB w,erf |
Für mobile Trennwände gilt, dass ihr Prüfwert (Herstellerangabe) 10 dB über dem Anforderungswert lie-
gen muss. Die Wände müssen also R = 57 dB erfüllen. w,P
Hier besteht das gleiche Problem der Bodenflanke wie bei den Massivholzwänden.
Die flankierenden Massivholzwände benötigen Vorsatzschalen. Eine mögliche Umsetzung ist mit dem Her- steller abzuklären. Ggf. kann eine Art Schwert die beiden Vorsatzschalen durchdringen, an das die Wand
dann im geschlossenen Zustand angrenzt.
Nach VDI 3728 werden Anforderungen an die umgebenden Wandflächen gestellt (siehe unten). Diese
können nicht erfüllt werden. Die Schalllängsdämmmaße werden mit den Vorsatzschalen erreicht.
Es ist in jedem Fall eine Abstimmung mit dem Hersteller notwendig.
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Abbildung 3: aus VDI 3728:2012-03: Schalldämmung beweglicher Raumabschlüsse von Türen und Mobilwänden
1.2.6 Türen
Türen zwischen Unterrichtsräumen und Fluren
Anforderungen
Für diese Türen ist nach DIN 4109-1:2018-01, Tabelle 6, Zeile 8 ein bewertetes Schalldämm-Maß von
R w,R ≥ 32 dB erforderlich.
Nachweis Türen
Es sind Türen erforderlich, die bei einer Eignungsprüfung in Prüfständen nach DIN 52210 Teil 2 ein be-
wertetes Schalldämm-Maß R w,P 37 dB erreicht haben (siehe DIN 4109-1:2018-01, Tabelle 1 Fußnote c).
Die Türen mit ihren Zusatzeinrichtungen (Zargen, Dichtungen) sind entsprechend auszuschreiben. Ein
Prüfzeugnis für Türblatt und Zarge ist erforderlich.
Bemerkung
Es ist auf eine ausreichende Schallentkopplung im Bereich der Türzarge zu achten. Der Estrich einschließ-
lich Belag muss an den Türöffnungen schalltechnisch getrennt werden.
Türen zwischen Unterrichtsräumen untereinander
Die Seminarräume sind untereinander nicht mit Türen verbunden. Es gibt jedoch Türen die in Stillarbeits-
bereiche führen. Es kann sinnvoll sein, diese Bereiche ebenfalls als Unterrichtsräume anzusehen und die
höheren Anforderungen an die Türen zu stellen. Die Türen sind maßgeblich für den zu erreichenden Schallschutz der Kombination aus Wand und Tür. Die Entscheidung muss vom Bauherrn getroffen wer-
den.
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Anforderungen
Für diese Türen ist nach DIN 4109-1:2018-01, Tabelle 6, Zeile 8 ein bewertetes Schalldämm-Maß von
R w,R ≥ 37 dB erforderlich.
Nachweis Türen
Es sind Türen erforderlich, die bei einer Eignungsprüfung in Prüfständen nach DIN 52210 Teil 2 ein be-
wertetes Schalldämm-Maß R w,P 42 dB erreicht haben (siehe DIN 4109-1:2018-01, Tabelle 1 Fußnote c).
Die Türen mit ihren Zusatzeinrichtungen (Zargen, Dichtungen) sind entsprechend auszuschreiben. Ein
Prüfzeugnis für Türblatt und Zarge ist erforderlich.
Bemerkung
Es ist auf eine ausreichende Schallentkopplung im Bereich der Türzarge zu achten. Der Estrich einschließ- lich Belag muss an den Türöffnungen schalltechnisch getrennt werden.
Türen zwischen Arbeitsräumen /Aufenthaltsräumen und Fluren
Anforderungen
Gemeint sind hier die Türen von Büros im UG.
Für diese Türen werden keine baurechtlichen Anforderungen gestellt. DIN 4109 Bbl. 2:1989 gibt Empfeh-
lungen für diese Türen in Abhängigkeit von der Nutzung der Räume.
Tabelle 1: Auszug aus DIN 4109:1989 Beiblatt 2 Tabelle 3
| Empfehlungen für normalen Schall- schutz | Empfehlungen für er- höhten Schallschutz | |
|---|---|---|
| Türen in Wänden mit üblicher Bürotätigkeit | R = 27 dB w | R ≥ 32 dB w |
| Türen in Wänden von Räumen für konzentrierte geis- tige Tätigkeit / zur Behandlung vertraulicher Angele- genheiten | R = 37 dB w | - |
Nachweis Türen
Es sind Türen erforderlich, die bei einer Eignungsprüfung in Prüfständen nach DIN 52210 Teil 2 ein be-
wertetes Schalldämm-Maß erreicht haben, dass 5 dB über dem Zielwert liegt (siehe DIN 4109-1:2018-01,
Tabelle 1 Fußnote c). Die Türen mit ihren Zusatzeinrichtungen (Zargen, Dichtungen) sind entsprechend
auszuschreiben. Ein Prüfzeugnis für Türblatt und Zarge ist erforderlich.
Normale Besprechungs- und Aufenthaltsräume: R 37 dB w,P
Stahl+Weiß PartGmbB, Basler Straße 55, 79100 Freiburg 18/21
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Schallschutzkonzept Lutherkirche Stand Mai 2022
Anforderungen an die Vertraulichkeit: R w,P 42 dB
Bemerkung
Es ist auf eine ausreichende Schallentkopplung im Bereich der Türzarge zu achten. Der Estrich einschließ-
lich Belag muss an den Türöffnungen schalltechnisch getrennt werden.
Stahl+Weiß PartGmbB, Basler Straße 55, 79100 Freiburg 19/21
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Schallschutzkonzept Lutherkirche Stand Mai 2022
2 Schallschutz gegen haustechnische Anlagen
Für schutzbedürftige Arbeitsräume treffen die Zeilen 1 „Sanitärtechnik/Wasserinstallationen (Wasserver-
sorgung und Abwasseranlagen gemeinsam)“ und 2 „Sonstige hausinterne, fest installierte technische
Schallquellen der technischen Ausrüstung“ Spalte 4 der DIN 4109-1:2018-01 Tabelle 9 zu.
Schutzbedürftige Räume
Schutzbedürftige Räume im Sinne der Norm sind nach DIN 4109-1:2018-01 Abs. 3.16 Anmerkung 1: „[...]
Unterrichtsräume in Schulen, Hochschulen und ähnlichen Einrichtungen, Büroräume, […] Sitzungsräume
und ähnliche Arbeitsräume“.
Zulässiger Schalldruckpegel
Die Anforderungen an den Schallschutz gegen Wasserinstallationen und sonstige haustechnische Anla-
gen (z.B. Lüftungsanlage und Aufzug) sind nach DIN 4109-1:2018-01 erfüllt, wenn folgende Werte in
schutzbedürftigen Räumen eingehalten werden:
Der maximal zulässige A-bewertete Schalldruckpegel der Wasserinstallation ist niedriger als L 35 dB(A). Kurzzeitige Geräuschspitzen werden nicht berücksichtigt. AF,max,n
Der maximal zulässige A-bewertete Schalldruckpegel anderer haustechnischer Anlagen ist niedriger als L 35 dB(A). AF,max,n
Die Anforderungen ergeben sich aus DIN 4109-1:2018-01, Abschnitt 9 und sind in der nachfolgenden
Tabelle 9 dieser Norm zusammengefasst.
Stahl+Weiß PartGmbB, Basler Straße 55, 79100 Freiburg 20/21
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Schallschutzkonzept Lutherkirche Stand Mai 2022
Tabelle 2: Auszug DIN 4109-1:2018-01 Tabelle 9
Stahl+Weiß PartGmbB, Basler Straße 55, 79100 Freiburg 21/21
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