201013 Bericht_Bäckerstraße 12.pdf

Generalplanung für die denkmalgerechte Sanierung der Löwenapotheke

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Gutachten

Schadstoffuntersuchung

Bäckerstraße 12 in Hameln

Projekt-Nr: CHA-20-0268

Auftrags-Nr: CHA-04084-20

Auftraggeber: HWG - Hamelner Wohnungsbau GmbH

Mertensplatz 1a

31785 Hameln

Auftragsdatum: 09.10.2020

Projektleiter: Staatl. gepr. Techniker - Umweltschutz Sebastian Schmidt

Hannover, 13.10.2020

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Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung.....................................................................................................................3

2 Untersuchungsergebnisse..........................................................................................4

2.1 Asbest...........................................................................................................................4

2.1.1 Asbest in Faserproduktproben....................................................................................4

2.1.2 Asbest in Wandputze / -Spachtelmassen...................................................................5

2.2 Visuelle Fundstellen auf Künstliche Mineralfasern (KMF)..........................................9

2.3 Polychlorierte Biphenyle (PCB)................................................................................10

2.4 Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK)...........................................11

3 Bewertung und Handlungsempfehlung....................................................................12

3.1 Asbest.........................................................................................................................12

3.1.1 Asbest in Faserproduktproben..................................................................................12

3.2 Asbest in Wandputzen / -Spachtelmassen...............................................................13

3.3 Künstliche Mineralfasern (KMF)...............................................................................15

3.4 Polychlorierte Biphenyle (PCB)................................................................................16

3.5 Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK)...........................................17

4 Zusammenfassung.....................................................................................................18

Anlagen

Anlage 1: Laborprüfberichte:

CHA20-025096-1 Asbest in Materialproben CHA20-025434-1 Asbest in Wandputz und -Spachtelmassen CHA20-024584-1 Polychlorierte Biphenyle CHA20-024583-1 Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe

Anlage 2: Grundlagen

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1 Einleitung

Die Hamelner Wohnungsbau GmbH (vertreten durch Herrn Busch), plant die Sanierung

einer Immobilie in der Stadt Hameln, Bäckerstraße 12.

Im Vorfeld der Sanierung wurde die WESSLING GmbH, Abteilung Immobilien, Feodor-

Lynen-Straße 23, 30625 Hannover mit der Untersuchung im Hinblick auf Bauschadstoffe

beauftragt.

Die Inspektion und Probenahme aller Bereiche erfolgte am 29.09.2020 von Herrn Stahl

und Herrn Kempa (beide WESSLING GmbH). Von Baustoffen, bei denen Schadstoffan­

teile nicht auszuschließen waren, wurden exemplarisch Proben entnommen. Der Untersuchungsumfang wurde im Vorfeld mit dem Auftraggeber, vertreten durch Herrn

Nasarek von Nasarek & Partner mbB aus Hameln, abgestimmt. Grundrisspläne wurden durch den Auftraggeber zur Verfügung gestellt.

Der Schadstoffumfang erstreckte sich auf die Untersuchungsparameter Asbest, polychlo­

rierte Biphenyle (PCB) und polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK).

Weitere Schadstoffvorkommen wurden visuell eingestuft.

Die entnommenen Proben wurden in den Laboratorien der WESSLING GmbH analysiert.

Die dargestellten Ergebnisse des vorliegenden Gesamtberichtes beziehen sich aus­

schließlich auf die untersuchten Materialien in den Untersuchungsbereichen. Es werden

keine Aussagen zu weiteren möglichen Vorkommen im Gebäude, insbesondere in

überdeckten / überbauten Schichten der Bausubstanz, getroffen. Da verdeckt eingebau­

te, schadstoffhaltige Bauteile auch bei sorgfältiger Erkundung nicht immer vollständig

erkannt werden, ist bei Eingriffen in die Gebäudesubstanz eine ergänzende Untersu­

chung zu veranlassen.

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2 Untersuchungsergebnisse

2.1 Asbest

2.1.1 Asbest in Faserproduktproben

Von Baustoffen, bei denen Asbestanteile nicht auszuschließen waren, wurden Proben

entnommen und zur Analyse gegeben. Die Faserproduktproben werden entsprechend

der Vorgefundenen Zusammensetzung aus Faseranteil und Verbundstoff abgeschätzt

(ungefährer Prozentanteil). Die Bestimmung der Faserart erfolgt mit dem Rasterelektro­

nenmikroskop gemäß der Vorgaben der VDI 3866 Blatt 5. Dazu werden von allen

Vorgefundenen Faserarten die chemische Zusammensetzung und das faserartige

Erscheinungsbild (Morphologie) bestimmt.

Tabelle 2.1.1-1: Analyseergebnisse Materialproben auf Asbest Prüfbericht-Nr. CHA20-025406-1

Probe-Nr. Probenbezeichnung Asbest Faser­ Asbest­ nach­ varietät gehalt gewiesen (Schätzwert) in %

Bäckerstraße 12, Apotheke, EG, 20-157881-01 nein org. Fasern — Faserplatte

Bäckerstraße 12, Mietwohnung 1, 20-157881-02 Wohnzimmer, Fußbodenbelag unter nein org. Fasern — Teppich

(Dokumentation der Ergebnisse siehe Anlage)

Tabelle 2.1.1-2: Visuelle Fundstellen auf Asbest

Probe-Nr. Probenbezeichnung

ohne Asbestzementrohr im Dachgeschoss

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2.1.2 Asbest in Wandputze / -Spachtelmassen

Die Mischprobenuntersuchung von Flächenspachteln und -beschichtungen mit mehreren

Einzelproben wird zur repräsentativen Beprobung dieser speziellen, anderweitig schwer

erkennbaren Asbestbauprodukte eingesetzt. Zur Kompensation der mehrfachen Untersu­

chung wird eine Präparation mit Veraschung bei 450°C und Säureaufschluss mit 2nHCI

ausgeführt. Die Auswertung vom Rückstand erfolgt gemäß VDI 3866 Blatt 5 Anhang B

als qualitativer Nachweis auf Asbest. Dazu werden von allen Faserarten die chemische

Zusammensetzung und das faserartige Erscheinungsbild (Morphologie) bestimmt. Dieses

Verfahren ist geeignet im Produkt Asbestmassenanteile von deutlich <1% sicher nach­ zuweisen (Nachweisgrenze ca. 0,001 % Massenanteil).

Tabelle 2.1.2: Analyseergebnisse der Materialproben auf Asbest, hier: Wandputze / Spachtelmassen Prüfbericht-Nr. CHA20-025434-1

Proben-Nr. Probenbezeichnung Asbest Faser­ nach­ varietät gewiesen

Bäckerstraße 12, MP1, EG: Ausgleich­ schicht sowie Fliesenfugen- und - mörtel 20-157702-01 nein ... EG Labor Apotheke Fliesenmörtel EG Labor Apotheke Fliesenfuge EG Apotheke AGS unter Teppich

Bäckerstraße 12, IV1P2, EG, Apotheke, Wandspachtelmassen Tiiranschlüsse

20-157702-02 EG Labor Türanschluss (2 EP's) ja Amphibol EG Hauptraum Türanschluss EG Flur Türanschluss EG Heizungsraum Türanschluss

Bäckerstraße 12, MP3, EG, Apotheke, Wandspachtelmassen Innenwände

EG Flur Innenwand 20-157702-03 EG Hauptraum Innenwand ja Chrysotil EG Labor Innenwand EG Lager Innenwand EG Heizungsraum Innenwand

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Forts. Tabelle 2.1.2: Analyseergebnisse der Materialproben auf Asbest, hier: Wandputze / Spachtelmassen Prüfbericht-Nr. CHA20-025434-1

Proben-Nr. Probenbezeichnung Asbest Faser­ nach­ varietät gewiesen

Bäckerstraße 12, IVIP4, EG/1 .OG, Apotheke/Wohnen, Wandspachtelmas­ sen Außenwände

20-157702-04 EG Labor Außenwand ja Chrysotil EG Treppenhaus Außenwand 1 .OG Küche Außenwand 1.0G Büro Außenwand 1.0G Schlafzimmer Außenwand

Bäckerstraße 12, IVIP5, EG/1 .OG, Apotheke/Wohnen, Wandspachtelmas­ sen Fensteranschlüsse

20-157702-05 EG Labor Fensteranschluss nein ... EG Treppenhaus Fensteranschluss 1.0G Bad Fensteranschluss 1.0G Büro Fensteranschluss 1.0G Schlafzimmer Fensteranschluss

Bäckerstraße 12, IV1P6, EG/1 .OG, Apotheke/Wohnen, Wandspachtelmas­ sen Decken

20-157702-06 EG Labor Decke nein ... EG Hauptraum Decke 1.0G Abstellraum Decke 1.0G Wohnzimmer Decke 1.0G Kammer Decke

Bäckerstraße 12, MP7,1.0G, Wohnbe- reich, Wandspachtelmassen Innenwän­ de

20-157702-07 1:OG Wohnbereich Innenwand nein ... 1.0G Flur Innenwand 1.0G Abstellraum Innenwand 1.0G Flur Innenwand 1.0G Wohnzimmer Innenwand

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Forts. Tabelle 2.1.2-1: Analyseergebnisse der Materialproben auf Asbest, hier: Wandputze / Spachtelmassen Prüfbericht-Nr. CHA20-025434-1

Proben-Nr. Probenbezeichnung Asbest Faser­ nach­ varietät gewiesen

Bäckerstraße 12, MP8,1.0G, Wohnbe- reich, Wandspachtelmassen Türan­ schlüsse

20-157702-08 1.0G Abstellraum Türanschluss nein — 1.0G Büro Türanschluss 1 .OG Wohnzimmer Türanschluss 1.0G Küche Türanschluss 1.0G Abstellraum Türanschluss

Bäckerstraße 12, MP9, EG, Mietwoh­ nung 1, Wandspachtelmassen Innen­ wände

20-157702-09 EG Abstellraum Innenwand nein — EG Flur Innenwand EG Wohnzimmer Innenwand EG Küche Innenwand EG Schlafzimmer Innenwand

Bäckerstraße 12, MP10, EG/1 .OG, Mietwohnung 1+2, Wandspachtelmas­ sen Außenwände

20-157702-10 1.0G Küche Außenwand nein — 1.0G Schlafzimmer Außenwand 1.0G Kammer Außenwand EG Wohnzimmer Außenwand EG Schlafzimmer Außenwand

Bäckerstraße 12, MP11, EG/1.OG, Mietwohnung 1+2, Wandspachtelmas­ sen Fensteranschlüsse

20-157702-11 1.0G Kammer Fensteranschluss ja Amphibol 1.0G Bad Fensteranschluss EG Küche Fensteranschluss EG Wohnzimmer Fensteranschluss EG Abstellraum Fensteranschluss

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MESSUNG

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Forts. Tabelle 2.1.2: Analyseergebnisse der Materialproben auf Asbest, hier: Wandputze / Spachtelmassen Prüfbericht-Nr. CHA20-025434-1

Proben-Nr. Probenbezeichnung Asbest Faser­ nach­ varietät gewiesen

Bäckerstraße 12, IV1P12, EG/1.OG, Mietwohnung 1+2, Wandspachtelmas­ sen Türanschlüsse

20-157702-12 1.0G Kammer Türanschluss ja Chrysotil 1.0G Flur Türanschluss EG Büro Türanschluss EG Küche Türanschluss EG Wohnzimmer Türanschluss

Bäckerstraße 12, MP13, EG/1.OG, Mietwohnung 1+2, Wandspachtelmas­ sen Decken

20-157702-13 1 .OG Wohnzimmer Decke nein ... 1.0G Bad Decke EG Küche Decke EG Schlafzimmer Decke EG Abstellraum Decke

Bäckerstraße 12, MP14, 1.0G, Mietwoh­ nung 2, Wandspachtelmassen Innen­ wände

20-157702-14 1.0G Wohnzimmer Innenwand nein ... 1.0G Küche Innenwand 1.0G Flur Innenwand 1.0G Schlafzimmer Innenwand 1.OG Wohnzimmer 1 Innenwand

Bäckerstraße 12, MP15,1.0G, Mietwoh­ nung 1+2, Fliesenfuge und -kleber

20-157702-15 nein ... 1.0G Küche Fliesenkleber 1.0G Küche Fliesenfugenmasse 1.0G Bad Fliesenkleber inkl. Fugenmasse

MP = Mischprobe EP = Einzelprobe Chrysotil = „Weißasbest“, Asbestvarietät der Serpentine; Amphibol= „Braun-,, oder „Blauasbest" (Dokumentation der Ergebnisse siehe Anlage)

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2.2 Visuelle Fundstellen auf Künstliche Mineralfasern (KMF)

Im Rahmen der Inspektion und aufgrund des Baujahres des Gebäudes wurden Vorkom­

men an künstlichen Mineralfasern (KMF) visuell identifiziert.

Tabelle 2.2: Visuelle Fundstellen auf KMF

Probe-Nr. Probenbezeichnung

ohne Dämmung Dachboden

ohne Zwischenwanddämmmaterial im Bereich der Trockenbauwände

ohne Dämmung im Bereich der Rohrummantelung

ohne Trittschalldämmung

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2.3 Polychlorierte Biphenyle (PCB)

Die PCB-Analysen werden mit Gaschromatograph und Electron Capture Detector (GC-

ECD) erstellt. Nach Probevorbereitung durch Extraktion und Reinigung (flash­

chromatographisches Clean-Up) werden die Extrakte in entsprechenden Verdünnungen

auf eine gaschromatographische SE 54-Kapillarsäule gegeben, über die Retentionszeit

und 5-Punktkalibrierung identifiziert und quantifiziert. Gemäß DIN 51527 werden nach

BALLSCHMITER die PCB-Kongenere Nr. 28, 52, 101, 138, 153, 180 aus 209 (Interner

Standard) quantifiziert. Die Summe multipliziert mit dem Faktor 5 (nach LAGA) ergibt den

PCB-Gesamtgehalt.

Tabelle 2.3-1: Analyseergebnisse der Materialproben auf PCB Prüfbericht-Nr. CHA20-024585-1

PCB- Gesamtgehalt Proben-Nr. Probenbezeichnung [6 PCB x 5] [mg/kg]

20-156893-01 Bäckerstraße 12, MP, Apotheke, EG, Fußbodenbeläge -/-

Bäckerstraße 12, MP, LOG, Wohnbereich, Fußbodenbelä­ 20-156893-02 -/- ge (Flur, Wohn- und Schlafzimmer)

Bäckerstraße 12, MP, LOG, Wohnbereich, Fußbodenbelä­ 20-156893-03 -/- ge (Bad und Küche)

Bäckerstraße 12, MP, LOG, Mietwohnung 2, Fußbodenbe­ 20-156893-04 0,7 läge (Küche und Schlafzimmer)

Bäckerstraße 12, Mietwohnung 1, EG, Wohnzimmer, 20-156893-05 -/- Bodenbelag unter Teppich

20-156893-06 Bäckerstraße 12, Apotheke, KG, Fußbodenfarbe (grau) 297.000

-/- Ergebnis unterhalb der Nachweisgrenze MP-Mischprobe (Dokumentation der Ergebnisse siehe Anlage)

Tabelle 2.3-2: Visuelle Fundstellen auf PCB

Probe-Nr. Probenbezeichnung

ohne Kondensatoren der Deckenbeleuchtung

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2.4 Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK)

Die Analysen werden mittels Hochleistungsflüssigkeitschromatographie und Dioden-

Array, sowie Fluoreszenz-Detektor (HPLC - DAD/FLD) erstellt. Nach Probenahme und

Probenvorbereitung durch Extraktion und Aufreinigung (Clean-Up) werden die Extrakte

auf eine Säule injiziert und über die Retentionszeit und die UV-Spektren mittels Mehr-

Punkt-Kalibrierung identifiziert und quantifiziert. Die Auswertung erfolgt gemäß Substanz­

liste der Environmental Protection Agency (EPA, US-amerik. Umweltbehörde).

Tabelle 2.4: Analyseergebnisse der Materialproben auf PCB Prüfbericht-Nr. CHA20-024583-1

Probe Nr. Probenahmeort B(a)P PAK (EPA) mg/kg mg/kg

20-156875-01 Bäckerstraße 12, DG, Räucherkammer, <0,49 -/- schwarze Anhaftungen an Balken

B(a)P: Benzo(a)pyren Prüfwerte siehe Grundlagen, Dokumentation der Ergebnisse siehe Anhang.

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3 Bewertung und Handlungsempfehlung

3.1 Asbest

3.1.1 Asbest in Faserproduktproben

In den entnommenen Materialproben wurde kein Asbest nachgewiesen. Hinsichtlich

Asbest besteht bei den untersuchten Produkten kein Handlungsbedarf.

Bei der Begehung des Objektes wurden drüber hinaus visuell asbesthaltige Bauprodukte

in Form von Abwasserrohre im DG (Asbestzement) festgestellt. Diese werden bepro-

bungslos als festgebundene Asbestprodukte eingestuft. Eine Faserfreisetzung ist im

ungestörten Zustand nicht zu erwarten.

Bei Baumaßnahmen, von denen die Asbestprodukte betroffen sind, müssen diese vor

Beginn der Arbeiten entfernt werden. Sanierungsarbeiten sollten daher zur Kostenmini­

mierung, zeitlichen Koordinierung und qualifizierten Ausführung einschließlich Entsor­

gung sachkundig gemäß TRGS 519 „Asbest, Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhal-

tungsarbeiten“ geplant und überwacht werden.

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3.2 Asbest in Wandputzen / -Spachtelmassen

Zur eindeutigeren Erfassung von Asbestfaserbelastungen in Wandspachtel, in Ölbinder­

wandfarben, im Füll- und Glättspachtel von Gipskartonwänden oder in der mehrlagigen

Wandbeschichtung wurde ein Verfahren eingesetzt, das sowohl die repräsentativere

Beprobung an mehreren Stellen der Verdachtsflächen bei begrenztem Aufwand zulässt,

als auch die in dünnen Teilschichten und teilweise verdeckt gebundenen Fasern deutli­

cher erkennen lässt. Die Untersuchung wurde gern. VDI 6202 Blatt 3 durchgeführt.

Hierbei wurden Wand- und Deckenflächen, Fenster- und Türbereiche sowie Fliesenspie­

gel berücksichtigt.

Insgesamt wurden 15 Mischproben (aus bis zu 5 Einzelproben) auf Asbest analysiert (s.

Tab. 2.1.2).

Hierbei wurden in 5 der untersuchten Proben (MP2, MP3, MP4 und MP11 und MP12)

Asbest analytisch nachgewiesen.

MP2, EG, Apotheke, Wandspachtelmassen Türanschlüsse

MP3, EG, Apotheke, Wandspachtelmassen Innenwände MP4, EG/1.OG, Apotheke/Wohnen, Wandspachtelmassen Außenwände

MP11, EG/1.OG, Mietwohnung 1+2, Wandspachtelmassen Fensteranschlüsse

MP12, EG/1.OG, Mietwohnung 1+2, Wandspachtelmassen Türanschlüsse

Der positive Befund der Proben gibt einen Hinweis auf eine Verwendung von asbesthalti­

gen Produkten (z.B. Spachtelmassen). Zusammenfassend zeigt sich, ein uneinheitliches

Belastungsbild welches somit eine uneinheitliche Verwendung insbesondere von

asbesthaltigen Spachtelmassen (z.B. Reparaturspachtelstellen) wiederspiegelt.

Bei den Positivbefunden kann nicht sicher ausgeschlossen werden, dass es sich hierbei

um punktuelle Instandsetzungs- bzw. Reparaturspachtelmassen handelt. Augenschein­

lich enthalten gleiche Aufbauten an gleichen Bauteilen zum einen Teil nachweislich

Asbest und zum anderen Teil sind sie scheinbar asbestfrei, wie z.B. das Belastungsbild

der Wandflächen zeigt.

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Ebenso ist unklar, ob asbesthaltige Materialien systematisch in jedem Raum des

Gebäudes zur Anwendung gekommen sind.

Wir empfehlen, aufgrund der orientierenden Untersuchung, sämtliche Wandspachtelmas­

sen als asbesthaltig auszuweisen.

Weiterhin kann als erste Empfehlung anhand dieser Analysenergebnisse abgeleitet

werden, dass keine Baumaßnahmen mit zerstörendem Eingriff (Bohren, Schneiden,

Stemmen, Fräsen etc.) an den als belastetet ausgewiesenen Bauteilen im gesamten Gebäude mehr vorgenommen werden sollten.

Aufgrund der Einbindung der Fasern in die Matrix ist im ungestörten Zustand bei den

belasteten Bauteilen von keiner Faserfreisetzung auszugehen.

Gemäß Diskussionspapier des Gesamtverbandes der Schadstoffsanierer, „Asbesthaltige

Putze, Spachtelmassen und Fliesenkleber in Gebäuden - Diskussionspapier zur

Erkundung, Bewertung und Sanierung" (aus Juni 2015), ist ein Gebäude auch nur bei

einem positiven Asbestbefund grundsätzlich als asbesthaltig einzustufen (s. Diskussions­

papier Seite 14 Kapitel 4.1.1 Absatz 2). Zur Feststellung weiterer möglicher punktueller

Belastungen im Gebäude bzw. Eingrenzung des Belastungsbildes, sind detaillierte

Nachuntersuchungen notwendig.

Bei Baumaßnahmen an den betroffenen Flächen müssen die Asbestprodukte vor Beginn

der Arbeiten gern. derTRGS 519 von einer Fachfirma entfernt werden.

Bei Arbeiten an den Wandflächen mit Eingriffen in die Oberflächen sind bei der Planung

und Durchführung der Maßnahmen die Vorgaben der TRGS 519 (insbesondere Kap. 14,

Spezielle Regelungen für Abbruch- und Sanierungsarbeiten an schwachgebundenen

Asbestprodukten) zu beachten, da eine beschädigungsfreie Demontage der Produkte nicht erfolgen kann.

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3.3 Künstliche Mineralfasern (KMF)

Im Gebäude der Bäckerstraße 12 werden sämtliche Vorkommen an künstlichen Mineral­

fasern, in Form von Dämmmaterialien auf dem Dachboden oder auch Zwischenwand­

dämmmaterial der Leichtbauwände, Trittschalldämmung im Fußboden und Rohrumman­ telungen, aufgrund des Baujahres als Fasern „alter Generation“ in die Gefahrstoffkatego­

rie K1B gern. CLP-Verordnung eingestuft. In Kategorie K1B werden Stoffe eingestuft, die

als krebserzeugend für den Menschen angesehen werden.

Eine Sanierungsdringlichkeit oder Sanierungszwang liegt bei intakten oder kaschierten

KMF-Produkten nicht vor. Sie können bis zum ordnungsgemäßen Rückbau der Baustoffe

im Gebäude verbleiben.

Seit dem 01.06.2000 dürfen gern, der Chemikalienverbotsverordnung alte KMF-

Dämmstoffe nicht mehr hergestellt, vermarktet und verwendet werden. Aus diesem

Grund dürfen in der Regel alte KMF-Dämmstoffe nicht wieder eingebaut werden.

Ausnahme bildet hier die Remontage (Wiedereinbau) im Rahmen von Instandsetzungs­

arbeiten, bei denen keine oder nur eine geringe Faserstaubexposition zu erwarten ist.

Das Verwendungsgebot beinhaltet nicht die grundsätzliche Sanierung alter KMF-

Dämmstoffe.

Wir empfehlen, bei allen Eingriffen in die KMF-haltigen Materialien oder deren Entfernung

die Einhaltung der Richtlinien TRGS 521 "Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsar­

beiten mit alter Mineralwolle”. Es bestehen hinreichende Anhaltspunkte zu der begründe­

ten Annahme, dass die Exposition des Stoffes gegenüber dem Menschen Krebs erzeu­

gen kann. Der Umgang mit Mineralfasern der Kategorie K1B unterliegt der Gefahr-

stoffverordnung.

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3.4 Polychlorierte Biphenyle (PCB)

In der entnommenen Probe der grauen Fußbodenfarbe im KG der Apotheke wurden

gefahrstoffrelevante PCB-Konzentrationen von 297.000 mg/kg festgestelit. Gemäß

Gefahrstoffverordnung sind Stoffe und Erzeugnisse mit einem PCB-Gehalt von mehr als

50 mg/kg, wenn sie als Abfälle anfallen, als gefährliche Abfälle einzustufen und müssen

deshalb in einem besonderen Verfahren saniert und entsorgt werden. Der Umgang mit

diesen Produkten unterliegt der Gefahrstoffverordnung und anhängenden Regelwerken.

Bei Sanierungsarbeiten gelten die PCB-Richtlinie sowie die TRGS 524 für „Arbeiten in

kontaminierten Bereichen“, bzw. DGUV-Regel 101-004. Es dürfen nur Firmen mit den

Arbeiten betraut werden, die mit den dabei auftretenden Gefahren und den erforderlichen

Schutzmaßnahmen vertraut sind und über die erforderliche Ausrüstung verfügen.

Produkte mit einem PCB-Gehalt >1000mg/kg werden als Primärquellen angesehen. Diese können einen Einfluss auf weitere Materialien im Raum haben und hier zu Sekun­

därbelastungen führen. Es wird empfohlen, Raumluftuntersuchungen auf PCB durchfüh­

ren zu lassen.

In den weiteren exemplarisch entnommenen Materialproben (s. Tab. 2.3-1) zur Überprü­

fung auf polychlorierte Biphenyle wurden keine relevante PCB-Konzentrationen oberhalb

des Grenzwertes der Chemikalienverbotsverordnung von 50 mg/kg festgestellt. Somit

besteht hier kein weiterer Handlungsbedarf.

Alte Kleinkondensatoren wie in den Deckenlampen der Liegenschaft vorhanden, enthiel­

ten in den Baujahren vor 1989 sehr häufig PCB-haltige Öle. Eine Sanierungsdringlichkeit

oder ein Sanierungszwang besteht hier nicht. Sie sollten jedoch überprüft und im Falle

eines Austausches fachgerecht entsorgt werden.

[Seite 17]

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3.5 Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK)

In der entnommenen Materialprobe der schwarzen Anhaftungen am Balken in der

Räucherkammer im Dachgeschoss wurden keine PAK-Konzentrationen festgestellt. Die

Benzo(a)pyren-Konzentration als Leitsubstanz der PAK liegt nicht über dem Grenzwert

von 50 mg/kg gern. Gefahrstoffverordnung/TRGS 905. Es handelt sich somit nicht um

einen Gefahrstoff im Sinne der Gefahrstoffverordnung/TRGS 905. Ein weiterer Hand­

lungsbedarf lässt sich hier in Bezug auf PAK nicht ableiten.

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4 Zusammenfassung

Die Hamelner Wohnungsbau GmbH (vertreten durch Herrn Busch), plant die Sanierung

einer Immobilie in der Stadt Hameln, Bäckerstraße 12.

In den exemplarisch entnommenen Faserproduktproben (s. Tab. 2.1.1-1) wurde kein

Asbest nachgewiesen.

Augenscheinlich wurde ein Abwasserrohr im DG als asbesthaltig eingestuft.

Bei der Untersuchung der Putze/Spachtelmassen wurden in verschiedenen Mischproben

Asbestanteile analytisch nachgewiesen.

Sämtliche Vorkommen aus künstlichen Mineralfasern werden aufgrund des Baujahres in

Kategorie K1B gern. CLP-Verordnung eingestuft. Im Rahmen der Untersuchungen

wurden KMF-Produkte als Rohrisolierung, Wand-, Trttschall und Deckendämmung

identifiziert.

In den exemplarisch entnommenen Materialproben zur Überprüfung auf polychlorierte

Biphenyle wurde in der grauen Fußbodenfarbe im KG der Apotheke gefahrstoffrelevante

Konzentrationen festgestellt. PCB-haltige Öle in Kondensatoren der Deckenlampen sind

zu vermuten.

Im Bereich der schwarzen Balkenanhaftungen in der Räucherkammer im DG wurden

keine PAK Konzentrationen festgestellt.

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Bei den geplanten Umbaumaßnahmen, sind die ermittelten Schadstoffe vor Beginn der

Arbeiten gern, den gültigen gesetzlichen Vorschriften und Normen (u.a. TRGS 519

(Asbest), TRGS 521 (KMF), TRGS 524, DGUV Regel 101-004) zu entfernen. Bei

Schadstoffsanierungen müssen die Arbeiten in abgeschotteten Bereichen und unter

Berücksichtigung der geltenden Regelwerke durchgeführt werden. Der Sanierungserfolg

muss in Innenräumen durch Raumluftmessungen und in den übrigen Bereichen durch

visuelle Abnahmen mit ggf. chemischen Analysen im verbliebenen Material nachgewie­

sen werden.

Sebastian Schmidt Staatl. gepr. Techniker - Umweltschutz Abteilungsleiterm Immobilien Hannover Projektleiter

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WESSt-ING GmbH. Feodor-Lvnen-Slf. 23. 30625 Hannover

HWG - Hamelner Wohnungsbau GmbH Geschäftsfeld: Immobilien Herr Oliver Busch Mertensplatz 1a Ansprechpartner: S. Schmidt 31785 Hameln Durchwahl: +49 511 5 470 071 Fax:

E-Mall: Sebastian.Schmidt @wessling.de

Prüfbericht

Schadstoffuntersuchung Bäckerstr. 12 + 36. Hameln

Prüfbericht Nr. CHA20-025406-1 Auftrag Nr. CHA-04084-20 Datum 14.10.2020

Probe Nr. 20-157881-01

Eingangsdatum 06.10.2020 Bäckerstraße 12, Apotheke., EG, Bezeichnung Faserplatte Probenart Materialprobe, allgemein

Projekt-Nr.: CHA-20-0268 Liegenschaft Bäckerstr. 12 + 36. Projekt: Hameln Probenahme 30.09.2020 Probenahme durch WESSLING GmbH Probenehmer Herr Stahl / Herr Kempa Probengefäß Tüte

Anzahl Gefäße 1

Untersuchungsbeginn 06.10.2020

Untersuchungsende 13.10.2020

Asbestbestimmung

Nachweisgrenze 1 Wlassen%

Probe Nr. 20-157881-01 Bäckerstraße 12, Apotheke., EG, Bezeichnung Faserplatte Asbest nachgewiesen OS nein Faservarietät OS org. Fasern

Asbestgehalt in % (Schätzwert) Gew% OS

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Durch die DAkkS nach DIN EN ISO/IEC 17025 akkreditiertes Prüflaboratorium. Die Akkreditierung Geschäftsführer: ((DAkkS gilt für den in der Urkundenanlage ID-PL-14162-01-00] aufgeführten Akkreditierungsumfang. Florian Weßling, Akkreditierte Verfahren sind mit4 gekennzeichnet. Prüfberichte dürfen ohne Genehmigung der Marc Hilzke Deutsche Akkreditierungsstelle WESSLING GmbH nicht auszugsweise vervielfältigt v/erden. Messergebnisse beziehen sich HRB 1953 AG Steinfurt DPL-14162-01-00 ausschließlich auf die vorliegenden Prüfobjekte.

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Prüfbericht Nr. CHA20-025406-1 Auftrag Nr. CHA-04084-20 Datum 14.10.2020

Probe Nr. 20-157881-02

Eingangsdatum 06.10.2020 Bäckerstraße 12, Mietwohnung Bezeichnung 1, Wohnzimmer, Fußboden Probenart Materialprobe, allgemein

Projekt-Nr.: CHA-20-0268 Liegenschaft Bäckerstr. 12 + 36. Projekt: Hameln Probenahme 30.09.2020 Probenahme durch WESSLING GmbH Probenehmer Herr Stahl / Herr Kempa Probengefäß Tüte

Anzahl Gefäße 1

Untersuchungsbeginn 06.10.2020

Untersuchungsende 13.10.2020

Asbestbestimmung

Nachweisgrenze 1 W!assen%

Probe Nr. 20-157881-02 Bäckerstraße 12, Mietwohnung Bezeichnung 1, Wohnzimmer, Fußboden Asbest nachgewiesen OS nein Faservarietät OS org. Fasern ... Asbestgehalt in % (Schätzwert) Gew% OS

Seite 2 von 3

Durch die DAkkS nach DIN EN ISO/IEC 17025 akkreditiertes Prüflaboratorium. Die Akkreditierung Geschäftsführer: gilt für den in der Urkundenanlage [D-PL-14162-01-00) aufgeführten Akkreditierungsumfang. Florian Weßling, Akkreditierte Verfahren sind mitA gekennzeichnet. Prüfberichte dürfen ohne Genehmigung der Marc Hitzke WESSLING GmbH nicht auszugsweise vervielfältigt v/erden. Messergebnisse beziehen sich HRB 1953 AG Steinfurt D-PL-14162-01-00 ausschließlich auf die vorliegenden Prüfobjekte.

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Prüfbericht Nr. CHA20-025406-1Auftrag Nr. CHA-04084-20Datum 14.10.2020

20-157881-01 bis 20-157881-02: Die Dokumentation der Ergebnisse ist als Anlage beigefügt.

Abkürzungen und Methoden ausführender Standort

Asbeslnachv/eis in Faserproduklproben mittels REM VDI3866 Bl. 5(2017-06)* Labor Consull Bochum

OS Originalsubslanz

Sebastian Schmidt

Staatl. gepr. Techniker - Umweltschutz

Projektleiter

Seite 3 von 3 .--SV' VT'/'/V's.. Durch die DAkkS nach DIN EN ISO/IEC 17025 akkreditiertes Prüflaboratorium. Die Akkreditierung Geschäftsführer: DAkkS gilt für den in der Urkundenanlage [D-PL-14162-01-00] aufgeführten Akkreditierungsumfang. Florian Weßling, Akkreditierte Verfahren sind mit A gekennzeichnet. Prüfberichte dürfen ohne Genehmigung der Marc Hitzke ^5^ Deutsche Akkreditierungsstelle WESSLING GmbH nicht auszugsweise vervielfältigt v/erden. Messergebnisse beziehen sich HRB 1953 AG Steinfurt D-PL-14162-01-00 ausschließlich auf die vorliegenden Prüfobjekte.

[Seite 24]

tätisnetnI

WESSLING

tg/*v

6-

Labor-Nr.: 20-157881-01

Org. Fasern (mit anorg. Anhaltungen)

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Labor-Nr.: 20-157881-02

Org. Fasern (mit anorg. Anhaftungen)

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WESSLING GmbH. Feodor-Lvnan-Slr. 23. 30fi?5 Hannover Geschäftsfeld: Immobilien

Ansprechpartner: S. Schmidt

Durchwahl: +49 511 5 470 071 HWG - Hamelner Wohnungsbau GmbH Fax: Herr Oliver Busch E-Mail: Sebastian.Schmidt Mertensplatz 1a @wessling.de 31785 Hameln

Prüfbericht

Schadstoffuntersuchung Bäckerstr. 12 + 36. Hameln

Prüfbericht Nr. CHA20-025434-1 Auftrag Nr. CHA-04084-20 Datum 14.10.2020

Probe Nr. 20-157702-01 20-157702-02 20-157702-03

Eingangsdatum 05.10.2020 05.10.2020 05.10.2020 Bäckerstraße 12, Bäckerstraße 12, Bäckerstraße 12, MP 1, EG; MP 2, EG; Apotheke, MP 3, EG; Apotheke, Bezeichnung Ausgleichsschicht Wandspachtelmasse Wandspachtelmasse sowie Fliesenfugen n Türanschlüsse n Innenwände und -mörtel Materialprobe, Materialprobe, Materialprobe, Probenart allgemein allgemein allgemein Projekt-Nr.: CHA-20-0268 CHA-20-0268 CHA-20-0268 Liegenschaft Liegenschaft Liegenschaft Projekt: Bäckerstr. 12 + 36. Bäckerstr. 12 + 36. Bäckerstr. 12 + 36. Hameln Hameln Hameln Probenahme 30.09.2020 30.09.2020 30.09.2020

Probenahme durch WESSLING GmbH WESSLING GmbH WESSLING GmbH

Probenehmer Hr. Stahl, Hr. Kempa Hr. Stahl, Hr. Kempa Hr. Stahl, Hr. Kempa Probengefäß Flachbeutel Flachbeutel Flachbeutel

Untersuchungsbeginn 05.10.2020 05.10.2020 05.10.2020

Untersuchungsende 14.10.2020 14.10.2020 14.10.2020

Asbestbestimmung Nachweisgrenze 0,001 Massen%

Probe Nr. 20-157702-01 20-157702-02 20-157702-03 Bäckerstraße 12, Bäckerstraße 12, Bäckerstraße 12, MP MP 1, EG; MP 2, EG; Apotheke, 3, EG; Apotheke, Bezeichnung Ausgleichsschicht Wandspachtelmasse Wandspachtelmassen sowie Fliesenfugen n Türanschlüsse Innenwände und -mörtel Asbest nachgewiesen OS nein ja ja Faservarietät OS ... Amph.-Asb. Chrysotil

Seite 1 von 5

Durch die DAkkS nach DIN EN ISO/IEC 17025 akkreditiertes Prüflaboratorium. Die Akkreditierung Geschäftsführer: ( DAkkS gilt für den in der Urkundenanlage [D-PL-14162-01-00] aufgeführten Akkreditierungsumfang. Florian Weßling, Deutsche Akkreditierte Verfahren sind mit * gekennzeichnet. Prüfberichte dürfen ohne Genehmigung der Marc Hitzke Akkreditierungsstelle WESSLING GmbH nicht auszugsweise vervielfältigt werden. Messergebnisse beziehen sich HRB 1953 AG Steinfurt D-Pl-14162-01-00 ausschliefllich auf die vorliegenden Prüfobjekte.

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Prüfbericht Nr. CHA20-025434-1 Auftrag Nr. CHA-04084-20 Datum 14.10.2020

Probe Nr. 20-157702-04 20-157702-05 20-157702-06

Eingangsdatum 05.10.2020 05.10.2020 05.10.2020 Bäckerstraße 12, Bäckerstraße 12, Bäckerstraße 12, MP 4, EG/1 .OG; MP 5 EG/1.OG; MP 6, EG/1 .OG; Apotheke/Wohnen, Apotheke/Wohnen, Apotheke/Wohnen, Bezeichnung Wandspachtelmasse Wandspachtelmasse Wandspachtelmasse n Außenwände n n Decken Fensteranschlüsse Materialprobe, Materialprobe, Materialprobe, Probenart allgemein allgemein allgemein Projekt-Nr.: CHA-20-0268 CHA-20-0268 CHA-20-0268 Liegenschaft Liegenschaft Liegenschaft Projekt: Bäckerstr. 12 + 36. Bäckerstr. 12 + 36. Bäckerstr. 12 + 36. Hameln Hameln Hameln Probenahme 30.09.2020 30.09.2020 30.09.2020

Probenahme durch WESSLING GmbH WESSLING GmbH WESSLING GmbH

Probenehmer Hr. Stahl, Hr. Kempa Hr. Stahl, Hr. Kempa Hr. Stahl, Hr. Kempa Probengefäß Flachbeutel Flachbeutel Flachbeutel

Untersuchungsbeginn 05.10.2020 05.10.2020 05.10.2020

Untersuchungsende 14.10.2020 14.10.2020 14.10.2020

Asbestbestimmung Nachweisgrenze 0,001 Massen%

Probe Nr. 20-157702-04 20-157702-05 20-157702-06 Bäckerstraße 12, Bäckerstraße 12, Bäckerstraße 12, MP 4, EG/1 .OG; MP 5 EG/1 .OG; MP 6, EG/1 .OG; Apotheke/Wohnen, Apotheke/Wohnen, Apotheke/Wohnen, Bezeichnung Wandspachtelmasse Wandspachtelmasse Wandspachtelmasse n Außenwände n n Decken Fensteranschlüsse Asbest nachgewiesen OS ja nein nein Faservarietät OS Chrysotil ... ...

Seite 2 von 5

jlaclggf ( DAkkS Durch die DAkkS nach DIN EN ISO/IEC 17025 akkreditiertes Prüftaboratorium. Die Akkreditierung Geschäftsführer: gilt für den in der Urkundenanlage [D-PL-14162-01-00] aufgeführten Akkreditierungsumfang. Florian Weßling, V ✓'S'-'CNV * H D a e n u f t « sche Akkreditierte Verfahren sind mit A gekennzeichnet. Prüfberichte dürfen ohne Genehmigung der Marc Hitzke Akkreditierungsstelle WESSLING GmbH nicht auszugsweise vervielfältigt v/erden. Messergebnisse beziehen sich HRB 1953 AG Steinfurt D-PL-14162-01-00 ausschließlich auf die vorliegenden Prüfobjekte.

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Prüfbericht Nr. CHA20-025434-1 Auftrag Nr. CHA-04084-20 Datum 14.10.2020

Probe Nr. 20-157702-07 20-157702-08 20-157702-09

Eingangsdatum 05.10.2020 05.10.2020 05.10.2020 Bäckerstraße 12, Bäckerstraße 12, Bäckerstraße 12, MP 7,1.OG; MP 8, lOG; MP 9, EG; Bezeichnung Wohnbereich, Wohnbereich, Mietwohnung 1, Wandspachtelmasse Wandspachtelmasse Wandspachtelmasse n Innenwände n Türanschlüsse n Innenwände Materialprobe, Materialprobe, Materialprobe, Probenart allgemein allgemein allgemein Projekt-Nr.: CHA-20-0268 CHA-20-0268 CHA-20-0268 Liegenschaft Liegenschaft Liegenschaft Projekt: Bäckerstr. 12 + 36. Bäckerstr. 12 + 36. Bäckerstr. 12 + 36. Hameln Hameln Hameln Probenahme 30.09.2020 30.09.2020 30.09.2020

Probenahme durch WESSLING GmbH WESSLING GmbH WESSLING GmbH

Probenehmer Hr. Stahl, Hr. Kempa Hr. Stahl, Hr. Kempa Hr. Stahl, Hr. Kempa Probengefäß Flachbeutel Flach beutel Flachbeutel

Untersuchungsbeginn 05.10.2020 05.10.2020 05.10.2020

Untersuchungsende 14.10.2020 14.10.2020 14.10.2020

Asbestbestimmung Nachweisgrenze 0,001 Massen%

Probe Nr. 20-157702-07 20-157702-08 20-157702-09 Bäckerstraße 12, MP Bäckerstraße 12, Bäckerstraße 12, 7, lOG; MP 8,1.0G; MP 9, EG; Bezeichnung Wohnbereich, Wohnbereich, Mietwohnung 1, Wandspachtelmassen Wandspachtelmasse Wandspachtelmasse Innenwände n Türanschlüsse n Innenwände Asbest nachgewiesen OS nein nein nein Faservarietät OS ... — ...

Seite 3 von 5

Durch die DAkkS nach DIN EN ISO/IEC 17025 akkreditiertes Prüüaboratorium. Die Akkreditierung Geschäftsführer: ( DAkkS gilt für den in der Urkundenanlage [D-PL-14162-01-00] aufgeführten Akkreditierungsumfang. Florian Weßling, Deutsche Akkreditierte Verfahren sind mit A gekennzeichnet. Prüfberichte dürfen ohne Genehmigung der Marc Hitzke Akkreditierungsstelle WESSLING GmbH nicht auszugsweise vervielfältigt v/erden. Messergebnisse beziehen sich HRB 1953 AG Steinfurt D-PL-14162-01-00 ausschließlich auf die vorliegenden Prüfobjekte.

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Probe Nr. 20-157702-10 20-157702-11 20-157702-12

Eingangsdatum 05.10.2020 05.10.2020 05.10.2020 Bäckerstraße 12, MP Bäckerstraße 12, Bäckerstraße 12, 10, EG/1.OG, MP 11, EG/1 .OG, MP 12, EG/1 .OG, Mietwohnung 1+2, Mietwohnung 1+2, Mietwohnung 1+2, Bezeichnung Wandspachtelmassen Wandspachtelmasse Wandspachtelmasse Außenwände n n Türanschlüsse Fensteranschlüsse Materialprobe, Materialprobe, Materialprobe, Probenart allgemein allgemein allgemein Projekt-Nr.: CHA-20-0268 CHA-20-0268 CHA-20-0268 Liegenschaft Liegenschaft Liegenschaft Projekt: Bäckerstr. 12 + 36. Bäckerstr. 12 + 36. Bäckerstr. 12 + 36. Hameln Hameln Hameln Probenahme 30.09.2020 30.09.2020 30.09.2020

Probenahme durch WESSLING GmbH WESSLING GmbH WESSLING GmbH

Probenehmer Hr. Stahl, Hr. Kempa Hr. Stahl, Hr. Kempa Hr, Stahl, Hr. Kempa Probengefäß Flach beutel Flachbeutel Flachbeutel

Untersuchungsbeginn 05.10.2020 05.10.2020 05.10.2020

Untersuchungsende 14.10.2020 14.10.2020 14.10.2020

Asbestbestimmung Nachweisgrenze 0,001 Massen%

Probe Nr. 20-157702-10 20-157702-11 20-157702-12 Bäckerstraße 12, MP Bäckerstraße 12, Bäckerstraße 12, 10, EG/1 .OG, MP 11, EG/1 .OG, MP 12, EG/1 .OG, Mietwohnung 1+2, Mietwohnung 1+2, Mietwohnung 1+2, Bezeichnung Wandspachtelmassen Wandspachtelmass Wandspachtelmasse Außenwände en n Türanschlüsse Fensteranschlüsse Asbest nachgewiesen OS nein ja ja Faservarietät OS ... Amph.-Asb. Chrysotil

Seite 4 von 5

.v' \ W / 2. Durch die DAkkS nach DIN EN ISO/IEC 17025 akkreditiertes Priiflaboratorium. Die Akkreditierung Geschäftsführer: Öac-MRA ( DAkkS gilt für den in der Urkundenanlage [D-PL-14162-01-00] aufgeführten Akkreditierungsumfang. Florian Weßling, Deutsche Akkreditierte Verfahren sind mit A gekennzeichnet. Prüfberichte dürfen ohne Genehmigung der Marc Hitzke Akkreditierungsstelle WESSLING GmbH nicht auszugsweise vervielfältigt v/erden. Messergebnisse beziehen sich HRB 1953 AG Steinfurt D-PL-14162-01-00 ausschließlich auf die vorliegenden Prüfobjekte.

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WESSLING GmbH Feodor-Lynen-Straße 23 • 30625 Hannover www.wessling.de

Prüfbericht Nr. CHA20-025434-1 Auftrag Nr. CHA-04084-20 Datum 14.10.2020

Probe Nr. 20-157702-13 20-157702-14 20-157702-15

Eingangsdatum 05.10.2020 05.10.2020 05.10.2020 Bäckerstraße 12, MP Bäckerstraße 12, Bäckerstraße 12, 13, EG/1 .OG, MP 14,1,OG, MP 15, 1.0G, Bezeichnung Mietwohnung 1+2, Mietwohnung 2, Mietwohnung 1+2, Wandspachtelmassen Wandspachtelmass Fliesenfuge und Decken en Innenwände -kleber Materialprobe, Materialprobe, Materialprobe, Probenart allgemein allgemein allgemein Projekt-Nr.: CHA-20-0268 CHA-20-0268 CHA-20-0268 Liegenschaft Liegenschaft Liegenschaft Projekt: Bäckerstr. 12 + 36. Bäckerstr. 12 + 36. Bäckerstr. 12 + 36. Hameln Hameln Hameln Probenahme 30.09.2020 30.09.2020 30.09.2020

Probenahme durch WESSLING GmbH WESSLING GmbH WESSLING GmbH

Probenehmer Hr. Stahl, Hr. Kempa Hr. Stahl, Hr. Kempa Hr. Stahl, Hr. Kempa Probengefäß Flachbeutel Flachbeutel Flachbeute!

Untersuchungsbeginn 05.10.2020 05.10.2020 05.10.2020

Untersuchungsende 14.10.2020 14.10.2020 14.10.2020

Asbestbestimmung Nachweisgrenze 0,001 Massen%

Probe Nr. 20-157702-13 20-157702-14 20-157702-15 Bäckerstraße 12, Bäckerstraße 12, Bäckerstraße 12, MP 13, EG/1 .OG, MP 14, 1.0G, MP 15,1.0G, Bezeichnung Mietwohnung 1+2, Mietwohnung 2, Mietwohnung 1+2, Wandspachtelmasse Wandspachtelmasse Fliesenfuge und n Decken n Innenwände -kleber Asbest nachgewiesen OS nein nein nein Faservarietät OS ... ...

20-157702-01 bis 20-157702-15: Die Dokumentation der Ergebnisse ist als Anlage beigefügt.

Abkürzungen und Methoden ausführender Standort

Bestimmung von Asbestfasem in Materialproben VDI 3866 Blatt 5 Anh. B (2017-06)^ Labor Consult Bochum

OS Originalsubstanz

Sebastian Schmidt

Staatl. gepr. Techniker - Umweltschutz

Projektleiter

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Durch die DAkkS nach DIN EN ISO/IEC 17025 akkreditiertes Prüflaboratorium. Die Akkreditierung Geschäftsführer: ( DAkkS gilt für den in der Urkundenanlage [D-PL-14162-01-00] aufgeführten Akkreditierungsumfang. Florian Weßling, Deutsche Akkreditierte Verfahren sind mitA gekennzeichnet. Prüfberichte dürfen ohne Genehmigung der Marc Hitzke Akkreditierungsstelle WESSLING GmbH nicht auszugsweise vervielfältigt v/erden. Messergebnisse beziehen sich HRB 1953 AG Steinfurt D-PL-14162-01-00 ausschließlich auf die vorliegenden Prüfobjekte.

[Seite 31]

WESSLING

Labor-Nr.: 20-157702-01

Kein Faserprodukt

[Seite 32]

tätisnetnI

WESSLING

Energie, keV

Labor-Nr.: 20-157702-02

Amphibolasbest (Anthophyllith)

[Seite 33]

tätisnetnI

WESSLING

Energie, keV

Labor-Nr.: 20-157702-03

Chrysotil

[Seite 34]

tätisnetnI

WESSLING

Er«(y[ley) Energie, keV

Labor-Nr.: 20-157702-04

Chrysotil

[Seite 35]

tätisnetnI

WESSLING

Energie, keV

Labor-Nr.: 20-157702-05

Kein Faserprodukt

[Seite 36]

tätisnetnI

WESSLING

Energie, keV

Labor-Nr.: 20-157702-06

Kein Faserprodukt

[Seite 37]

tätisnetnI

WESSLING

Energie, keV

Labor-Nr.: 20-157702-07

Kein Faserprodukt

[Seite 38]

tätisnetnI

WESSLING

Er«cy[UV) Energie, keV

Labor-Nr.: 20-157702-08

Kein Faserprodukt

[Seite 39]

tätisnetnI

WESSLING

Energie, keV

Labor-Nr.: 20-157702-09

Kein Faserprodukt

[Seite 40]

tätisnetnI

WESSLING

Labor-Nr.: 20-157702-10

Kein Faserprodukt

[Seite 41]

WESSLING

Labor-Nr.: 20-157702-11

Amphibolasbest

[Seite 42]

tätisnetnI

WESSLING

Energie, keV

Labor-Nr.: 20-157702-12

Chrysotil

[Seite 43]

tätisnetnI

WESSLING

Energie, keV

Labor-Nr.: 20-157702-13

Kein Faserprodukt

[Seite 44]

tätisnetnI

" WESSLING

Energie, keV

Labor-Nr.: 20-157702-14

Kein Faserprodukt

[Seite 45]

WESSLING

Energie, keV

Labor-Nr.: 20-157702-15

Kein Faserprodukt

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WESSLING GmbH Feodor-Lynen-Straße 23 • 30625 Hannover www.wessling.de

WESSLING GmbH. Feodor-Lvnen-Str. 23, 30625 Hannover

HWG - Hamelner Wohnungsbau GmbH Geschäftsfeld: Immobilien Herr Oliver Busch Mertensplatz 1a Ansprechpartner: S. Schmidt 31785 Hameln Durchwahl: +49 511 5 470 071 Fax:

E-Mail: Sebastian.Schmidt ©wessling.de

Prüfbericht

Schadstoffuntersuchung Bäckerstr. 12 + 36. Hameln

Prüfbericht Nr. CHA20-024585-1Auftrag Nr. CHA-04084-20 Datum 09.10.2020

Probe Nr. 20-156893-01

Eingangsdatum 02.10.2020 Bäckerstraße 12, MP, Apotheke, Bezeichnung EG, Fußbodenbeläge Probenart Materialprobe - Oberfläche

Projekt-Nr: CHA-20-0268 Liegenschaft Bäckerstr. 12 + 36. Projekt: Hameln Probenahme durch WESSLING GmbH Probenehmer Hr. Stahl/ Hr Kempa Probengefäll Beutel

Anzahl Gefäße 1

Untersuchungsbeginn 02.10.2020

Untersuchungsende 09.10.2020

Polychlorierte Biphenyle (PCB) Probe Nr 20-156893-01 Bäckerstraße 12, MP, Apotheke, Bezeichnung EG, Fußbodenbeläge PCB Nr. 28 mg/kg OS <0,1 PCB Nr. 52 mg/kg OS <0,1 PCB Nr. 101 mg/kg OS <0,1 PCB Nr. 138 mg/kg OS <0,1 PCB Nr. 153 mg/kg OS <0,1 PCB Nr. 180 mg/kg OS <0,1 Summe der 6 PCB mg/kg OS -/- PCB gesamt (Summe 6 PCB x 5 ) mg/kg OS -/-

Seite 1 von 7

Durch die DAkkS nach DIN EN ISO/IEC 17025 akkreditiertes Prüflaboratorium. Die Akkreditierung Geschäftsführer: (( DAkkS gilt für den in der Urkundenanlage [D-PL-14162-01-00] aufgeführten Akkreditierungsumfang. Florian Weßling, ' Deutsche Akkreditierte Verfahren sind mil A gekennzeichnet. Prüfberichte dürfen ohne Genehmigung der Marc Hilzke Akkreditierungsstelle WESSLING GmbH nicht auszugsweise vervielfältigt werden. Messergebnisse beziehen sich HRB 1953 AGSteinfurt D-PL-14162-01-00 ausschließlich auf die vorliegenden Prüfobjekte.

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WESSLING GmbH Feodor-Lynen-Straße 23 ■ 30625 Hannover www.wessling.de

Prüfbericht Nr, CHA20-024585-1 Auftrag Nr. CHA-04084-20 Datum 09.10.2020

Probe Nr. 20-156893-02

Eingangsdatum 02.10.2020 Bäckerstraße 12, MP, 1.0G, Bezeichnung Wohnbereich, Fußbodenbeläge (Flur, Wohn- und Schlafzimmer) Probenart Materialprobe - Oberfläche

Projekt-Nr.: CHA-20-0268 Liegenschaft Bäckerstr. 12 + 36. Projekt: Flameln Probenahme durch WESSLING GmbH Probenehmer Hr. Stahl/ Hr. Kempa Probengefäß Beutel

Anzahl Gefäße 1

Untersuchungsbeginn 02.10.2020

Untersuchungsende 09.10.2020

Polychlorierte Biphenyle (PCB) Probe Nr. 20-156893-02 Bäckerstraße 12, MP, 1.0G, Bezeichnung Wohnbereich, Fußbodenbeläge (Flur, Wohn- und Schlafzimmer) PCB Nr. 28 mg/kg OS <0.1 PCB Nr. 52 mg/kg OS <0,1 PCB Nr. 101 mg/kg OS <0,1 PCB Nr. 138 mg/kg OS <0,1 PCB Nr. 153 mg/kg OS <0,1 PCB Nr. 180 mg/kg OS <0,1 Summe der 6 PCB mg/kg OS -/- PCB gesamt (Summe 6 PCB x 5 ) mg/kg OS -/-

Seite 2 von 7 4^ Durch die DAkkS nach DIN EN ISO/IEC 17025 akkreditiertes Prüflaboratorium. Die Akkreditierung Geschäftsführer: ftagMffif (f DAkkS gilt für den in der Urkundenanlage [D-PL-14162-01-00] aufgeführten Akkreditierungsumfang. Florian Weßling. '<•4^........4.' '/ DDeeuutt:sche Akkreditierte Verfahren sind mit A gekennzeichnet. Prüfberichte dürfen ohne Genehmigung der Marc Hilzke /"/l,lu"V' Akkreditierungsstelle WESSLING GmbH nicht auszugsweise vervielfältigt werden. Messergebnisse beziehen sich HRB 1953 AG Steinfurt D-PL-14162-01-00 ausschließlich auf die vorliegenden Prüfobjekte.

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Prüfbericht Nr. CHA20-024585-1 ____ Auftrag Nr. CHA-04084-20 Datum 09.10.2020

Probe Nr. 20-156893-03

Eingangsdatum 02.10.2020 Bäckerstraße 12, MP, I.OG, Bezeichnung Wohnbereich, Fußbodenbeläge (Bad und Küche) Probenart Materialprobe - Oberfläche

Projekt-Nr.: CHA-20-0268 Liegenschaft Bäckerstr. 12 + 36. Projekt: Hameln Probenahme durch WESSLING GmbH Probenehmer Hr. Stahl/ Hr. Kempa Probengefäß Beutel

Anzahl Gefäße 1

Untersuchungsbeginn 02.10.2020

Untersuchungsende 09.10.2020

Polychlorierte Biphenyle (PCB) Probe Nr. 20-156893-03 Bäckerstraße 12, MP, 1.0G, Bezeichnung Wohnbereich, Fußbodenbeläge (Bad und Küche) PCB Nr. 28 mg/kg OS <0,1 PCB Nr. 52 mg/kg OS <0,1 PCB Nr. 101 mg/kg OS <0,1 PCB Nr. 138 mg/kg OS <0,1 PCB Nr. 153 mg/kg OS <0,1 PCB Nr. 180 mg/kg OS <0,1 Summe der 6 PCB mg/kg OS -/- PCB gesamt (Summe 6 PCB x 5 ) mg/kg OS -/-

Seite 3 von 7

Durch die DAkkS nach DIN EN ISO/IEC 17025 akkreditiertes Prüflaboratorium. Die Akkreditierung Geschäftsführer: tlac-.MRA (( DAkkS gilt für den in der Urkundenanlage [D-PL-14162-01-00J aufgeführten Akkreditierungsumfang. Florian Weßling. Akkreditierte Verfahren sind mit A gekennzeichnet. Prüfberichte dürfen ohne Genehmigung der Marc Hitzke ; Deutsche Akkreditierungsstelle WESSLING GmbH nicht auszugsweise vervielfältigt werden. Messergebnisse beziehen sich HRB 1953 AG Steinfurt D-PL-14162-01-00 ausschließlich auf die vorliegenden Prüfobjekte.

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Prüfbericht Nr. CHA20-024585-1 Auftrag Nr. CHA-04084-20 Datum 09.10.2020

Probe Nr. 20-156893-04

Eingangsdatum 02.10.2020 Bäckerstraße 12, MP, 1.0G, Mietwohnung 2, Bezeichnung Fußbodenbeläge (Küche und Schlafzimmer) Probenart Materialprobe - Oberfläche

Projekt-Nr.: CHA-20-0268 Liegenschaft Bäckerstr. 12 + 36. Projekt: Hameln Probenahme durch WESSLING GmbH Probenehmer Hr. Stahl/ Hr. Kempa Probengefäß Beutel

Anzahl Gefäße 1

Untersuchungsbeginn 02.10.2020

Untersuchungsende 09.10.2020

Polychlorierte Biphenyle (PCB)

Probe Nr. 20-156893-04 Bäckerstraße 12, MP, 1.0G, Mietwohnung 2, Bezeichnung Fußbodenbeläge (Küche und Schlafzimmer) PCB Nr. 28 mg/kg OS <0,1 PCB Nr. 52 mg/kg OS <0,1 PCB Nr. 101 mg/kg OS 0,14 PCB Nr. 138 mg/kg OS <0,1 PCB Nr. 153 mg/kg OS <0,1 PCB Nr. 180 mg/kg OS <0,1 Summe der 6 PCB mg/kg OS 0,14 PCB gesamt (Summe 6 PCB x 5 ) mg/kg OS 0,7

Seite 4 von 7

Durch die DAkkS nach DIN EN ISO/IEC 17025 akkreditiertes Prüflaboratorium. Die Akkreditierung Geschäftsführer: (( DAkkS gilt für den in der Urkundenanlage [D-PL-14162-01-00] aufgeführten Akkreditierungsumfang. Florian Weßling, Akkreditierte Verfahren sind mit A gekennzeichnet. Prüfberichte dürfen ohne Genehmigung der Marc Hilzke -----Deutsche ' '': v''' Akkreditierungsstelle WESSLING GmbH nicht auszugsweise vervielfältigt werden. Messergebnisse beziehen sich HRB 1953 AG Steinfurt D-PL-14162-01-00 ausschließlich auf die vorliegenden Prüfobjekte.

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Prüfbericht Nr. CHA20-024585-1 Auftrag Nr. CHA-04084-20 Datum 09.10.2020

Probe Nr. 20-156893-05

Eingangsdatum 02.10.2020 Bäckerstraße 12, Mietwohnung Bezeichnung 1, EG, Wohnzimmer, Bodenbelag unter Teppich Probenart Materialprobe - Oberfläche

Projekt-Nr.: CHA-20-0268 Liegenschaft Bäckerstr. 12 + 36. Projekt: Hameln Probenahme durch WESSLING GmbH Probenehmer Hr. Stahl/ Hr. Kempa Probengefäfi Beutel

Anzahl Gefäße 1

Llntersuchungsbeginn 02.10.2020

Untersuchungsende 09.10.2020

Polychlorierte Biphenyle (PCB) Probe Nr. 20-156893-05 Bäckerstraße 12, Mietwohnung Bezeichnung 1, EG, Wohnzimmer, Bodenbelag unter Teppich PCB Nr. 28 rmg/kg OS <0,1 PCB Nr. 52 mg/kg OS <0,1 PCB Nr. 101 mg/kg OS <0,1 PCB Nr. 138 mg/kg OS <0,1 PCB Nr. 153 mg/kg OS <0,1 PCB Nr. 180 mg/kg OS <0,1 Summe der 6 PCB mg/kg OS -/- PCB gesamt (Summe 6 PCB x 5 ) mg/kg OS -/-

Seite 5 von 7

. Durch die DAkkS nach DIN EN ISO/IEC 17025 akkreditiertes Prüflaboratorium. Die Akkreditierung Geschäftsführer: ( DAkkS gilt für den in der Urkundenanlage [D-PL-14162-01-00] aufgeführten Akkreditierungsumfang. Florian Weßling, Deutsche Akkreditierte Verfahren sind mil A gekennzeichnet. Prüfberichte dürfen ohne Genehmigung der Marc Hilzke Akkreditierungsstelle WESSLING GmbH nicht auszugsweise vervielfältigt werden. Messergebnisse beziehen sich HRB 1953 AG Steinfurt D-PL-14162-01-00 ausschließlich auf die vorliegenden Prüfobjekte.

[Seite 51]

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Prüfbericht Nr. CHA20-024585-1 Auftrag Nr. CHA-04084-20 Datum 09.10.2020

Probe Nr. 20-156893-06

Eingangsdatum 02.10.2020 Bäckerstraße 12, Apotheke, KG, Bezeichnung Fußbodenfarbe (grau) Probenart Materialprobe - Oberfläche

Projekt-Nr.: CHA-20-0268 Liegenschaft Bäckerstr. 12 + 36. Projekt: Hameln Probenahme durch WESSLING GmbH Probenehmer Hr. Stahl/ Hr. Kempa Probengefäß Beutel

Anzahl Gefäße 1

Untersuchungsbeginn 02.10.2020

Untersuchungsende 09.10.2020

Polychlorierte Biphenyle (PCB)

Probe Nr. 20-156893-06 Bäckerstraße 12, Apotheke, KG, Bezeichnung Fußbodenfarbe (grau) PCB Nr. 28 mg/kg OS 203 PCB Nr. 52 mg/kg OS 1.080 PCB Nr. 101 mg/kg OS 9.570 PCB Nr. 138 mg/kg OS 16.400 PCB Nr. 153 mg/kg OS 19.500 PCB Nr. 180 mg/kg OS 12.700 Summe der 6 PCB mg/kg OS 59.500 PCB gesamt (Summe 6 PCB x 5 ) mg/kg OS 297.000

Seite 6 von 7

Durch die DAkkS nach DIN EN ISO/IEC 17025 akkreditiertes Prüflaboratorium. Die Akkreditierung Geschäftsführer: ({ DAkkS gilt für den in der Urkundenanlage [D-PL-14162-01-00] aufgeführten Akkreditierungsumfang. Florian Weßling. Akkreditierte Verfahren sind mit A gekennzeichnet. Prüfberichte dürfen ohne Genehmigung der Marc Hitzke Deutsche Akkreditierungsstelle WESSLING GmbH nicht auszugsweise vervielfältigt werden. Messergebnisse beziehen sich HRB 1953 AG Steinfurt D-PL-14162-01-00 ausschließlich auf die vorliegenden Prüfobjekte.

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Prüfbericht Nr. CHA20-024585-1Auftrag Nr. CHA-04084-20 Datum 09.10.2020

Abkürzungen und Methoden ausführender Standort

Polychlorierte Biphenyle (PCB) DIN IS0 10382 (200305)* Umweltanalytik Hannover

OS Originalsubstanz

Sebastian Schmidt

Staatl. gepr. Techniker - Umweltschutz

Projektleiter

Seite 7 von 7

// ' ■ Durch die DAkkS nach DIN EN ISO/IEC 17025 akkreditiertes Prüflaboratorium. Die Akkreditierung Geschäftsführer: ({ DAkkS gilt für den in der Urkundenanlage [D-PL-14162-01-00] aufgeführten Akkreditierungsumfang. Florian Weßling, ' Deutsche Akkreditierte Verfahren sind mit A gekennzeichnet. Prüfberichte dürfen ohne Genehmigung der Marc Hilzke '• ' ’ Akkreditierungsstelle WESSLING GmbH nicht auszugsweise vervielfältigt werden. Messergebnisse beziehen sich HRB 1953 AG Steinfurt D-PL-14162-01-00 ausschließlich auf die vorliegenden Prüfobjekte.

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WESSLING GmbH. Feodor-Lvnen-Str. 23. 30625 Hannover

HWG - Hamelner Wohnungsbau GmbH Geschäftsfeld: Immobilien Herr Oliver Busch Mertensplatz 1a Ansprechpartner: S. Schmidt 31785 Hameln Durchwahl: +49 511 5 470 071 Fax:

E-Mail: Sebastian.Schmidt @wessling.de

Prüfbericht

Schadstoffuntersuchung Bäckerstr. 12 + 36. Hameln

Prüfbericht Nr, CHA20-024583-1Auftrag Nr. CHA-04084-20 Datum 09.10.2020

Probe Nr. 20-156875-01

Eingangsdatum 02.10.2020 Bäckerstraße 12, DG, Bezeichnung Räucherkammer, schwarze Anhaftungen an Balken Probenart Materialprobe - Oberfläche

Projekt-Nr.: CHA-20-0268 Liegenschaft Bäckerstr. 12 + 36. Projekt: Hameln Probenahme durch WESSLING GmbH Probenehmer Hr. Stahl/ Hr. Kempa Probengefäß Beutel

Anzahl Gefäße 1

Untersuchungsbeginn 02.10.2020

Untersuchungsende 09.10.2020

Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK)

Probe Nr. 20-156875-01 Bäckerstraße 12, DG, Bezeichnung Räucherkammer, schwarze Anhaftungen an Balken Naphthalin mg/kg TS <0,49 Acenaphthylen mg/kg TS <0,98 Acenaphthen mg/kg TS <0,49 Fluoren mg/kg TS <0,49 Phenanthren mg/kg TS <0,49 Anthracen mg/kg TS <0,49 Fluoranthen mg/kg TS <0,49 Pyren mg/kg TS <0,49 Benzo(a)anthracen mg/kg TS <0,49 Chrysen mg/kg TS <0,49

Seite 1 von 3

.«V'l"/*,. Durch die DAkkS nach DIN EN ISO/IEC 17025 akkreditiertes Prüflaboratorium. Die Akkreditierung Geschäftsführer: ({DAkkS gilt für den in der Urkundenanlage [D-PL-14162-01-00] aufgeführten Akkreditierungsumfang. Florian Weßling. Deutsche Akkreditierte Verfahren sind mit A gekennzeichnet. Prüfberichte dürfen ohne Genehmigung der Marc Hitzke Akkreditierungsstelle WESSLING GmbH nicht auszugsweise vervielfältigt werden. Messergebnisse beziehen sich HRB 1953 AG Steinfurt D-PL-14162-01-00 ausschließlich auf die vorliegenden Prüfobjekte.

[Seite 54]

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Prüfbericht Nr. CHA20-024583-1 Auftrag Nr. CHA-04084-20 Datum 09.10.2020

Probe Nr. 20-156875-01 Benzo(b)fluoranthen mg/kg TS <0,49 Benzo(k)fluoranthen mg/kg TS <0,49 Benzo(a)pyren mg/kg TS <0,49 Dibenz(ah)anthracen mg/kg TS <0,49 Benzo(ghi)perylen mg/kg TS <0,49 lndeno(1,2,3-cd)pyren mg/kg TS <0,49 Summe nachgewiesener PAK mg/kg TS -/-

Seite 2 von 3

Durch die DAkkS nach DIN EN ISO/IEC 17025 akkreditiertes Prüflaboratorium. Die Akkreditierung Geschäftsführer: (( DAkkS gilt für den in der Urkundenanlage [D-PL-14162-01-00] aufgeführten Akkreditierungsumfang. Florian Weßling. V^V*- >• Deutsche Akkreditierte Verfahren sind mit A gekennzeichnet. Prüfberichte dürfen ohne Genehmigung der Marc Hitzke !'L: Akkreditierungsstelle WESSLING GmbH nicht auszugsweise vervielfältigt werden. Messergebnisse beziehen sich HRB 1953 AG Steinfurt D-PL-14162-01-00 ausschliefilich auf die vorliegenden Prüfobjekte.

[Seite 55]

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Prüfbericht Nr. CHA20-024583-1Auftrag Nr. CHA-04084-20 Datum 09.10.2020

Abkürzungen und Methoden ausführender Standort

Polycydische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) DIN 38414 S23 (2002-02)s Umweltanalytik Hannover

TS Trockensubstanz

Sebastian Schmidt

Staatl. gepr. Techniker - Umwellschutz

Projekt leiten

Seite 3 von 3

Durch die DAkkS nach DIN EN ISO/IEC 17025 akkreditiertes Prüflaboratorium. Die Akkreditierung Geschäftsführer: ItstfeMfi ( DAkkS gilt für den in der Urkundenanlage [D-PL-14162-01-00] aufgeführten Akkreditierungsumfang. Florian Weßling, VS Deutsche Akkreditierte Verfahren sind mit A gekennzeichnet. Prüfberichte dürfen ohne Genehmigung der Marc Hilzke ''''//■int'''' ■ i .s sU"' Akkreditierungsstelle WESSLING GmbH nicht auszugsweise vervielfältigt werden. Messergebnisse beziehen sich HRB 1953 AG Steinfurt D-PL-14162-01-00 ausschließlich auf die vorliegenden Prüfobjekte.

[Seite 57]

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1 Grundlagen

Bei gewerblichen Arbeitsplätzen und privaten Haushalten ist bei Tätigkeiten mit

Gefahrstoffen der Handlungsbedarf grundsätzlich durch die aktuelle

Gefahrstoffverordnung geregelt. In der Gefahrstoff liste der TRGS 900 sind vom AGS

(Ausschuss für Gefahrstoffe) verabschiedete, verbindlich festgelegte

Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW) gelistet. Darüber hinaus gibt es z.B. von der Europäischen

Union oder der Deutschen Forschungsgesellschaft weitere Grenzwerte, die im Einzelfall

herangezogen werden können.

Weiterhin sind die Maßgaben der Landesbauordnung (LBO), der bauaufsichtlich

eingeführten Schadstoff-Richtlinien (z.B. Asbest-Richtlinie) sowie die Empfehlungen des

Umweltbundesamtes u.a. Institutionen zu berücksichtigen.

1.1 Allgemeine Informationen zu Asbest

1.1.1 Allgemeine Informationen zu Asbest in Materialproben

Asbest ist ein natürliches, faserartig orientiertes, kristallines Silikatmineral, das in

Serpentinasbest (Chrysotil = Weißasbest, textile Eigenschaften) und Amphibolasbeste

(Krokydolith = Blauasbest, Amosit = Braunasbest, u.a., spröde Eigenschaften) unterteilt

wird. Aufgrund ihrer chemischen und thermischen Resistenz sowie der mechanischen

Zugbelastbarkeit fanden sie breite technische Anwendung in rund 3.500 Produkten, im

Baubereich vor allem im Brandschutz und zur Verbesserung der Festigkeit. Der Einsatz von Spritzasbest wurde in der BRD 1973 und in der DDR 1969 verboten, von sonstigen

schwachgebundenen Asbestprodukten im Baubereich 1982 und von

Asbestzementprodukten (außer Druckrohren) 1992. Die Verwendung von Asbestzement-

Druckrohren wurde 1995 verboten.

Asbest ist aber auch ein Gefahrstoff, der nach dem Einatmen bösartige Tumore

auszulösen vermag. Das ehemalige Bundesgesundheitsamt (BGA) hat in einer

Stellungnahme zum Erkrankungsrisiko für die Allgemeinheit festgestellt (BGA-Berichte

4/1981, Seite 1/7), dass bei Asbestfaserimmissionen ein Wert deutlich unter 1000

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Fasern/m3 anzustreben ist. Nach diesen Ausführungen beträgt das Erkrankungsrisiko bei

einer ständigen, lebenslangen Exposition mit 1000 Fasern/m3 - rein rechnerisch - etwa ein

Zehntel des durch natürliche und zivilisatorische Radioaktivität bedingten Risikos.

Dieser Richtwert des BGA ist auch in die Asbest-Richtlinie der Länder eingegangen. Wird

nach den Bewertungsgrundsätzen dieser Richtlinie ein dringender Sanierungsbedarf für

eine Asbestverwendung erkannt, so kann der betroffene Raum dann weiter genutzt

werden, wenn vorläufige Maßnahmen eine Faserkonzentration von höchstens 1000

Fasern/m3 zulassen. Die Messungen sind halbjährig zu wiederholen.

Nach den Ausführungen der aktuellen Asbest-Richtlinie, ist die Sanierung von schwach

gebundenen Asbestprodukten (Rohdichte < 1000 kg/m3) in Innenräumen entsprechend

ihrer Sanierungsdringlichkeit erforderlich. Die Dringlichkeit der Sanierung oder

Neubewertung ergibt sich aus der mit dem Formblatt (Anhang 1 der Asbest-Richtlinie)

ermittelten Punktzahl und wird in Dringlichkeitsstufen ausgedrückt.

In Dringlichkeitsstufe I (> 80 Punkte) ist die Sanierung zur Gefahrenabwehr unverzüglich

erforderlich. Falls die endgültige Sanierung nicht sofort möglich ist, müssen unverzüglich

vorläufige Maßnahmen zur Minderung der Asbestfaserkonzentration im Raum ergriffen

werden, wenn er weiter genutzt werden soll. Mit der endgültigen Sanierung muss jedoch

nach spätestens drei Jahren begonnen werden.

Bei Einordnung in Dringlichkeitsstufe II (70 - 79 Punkte) sind diese Verwendungen

mittelfristig, d.h. in Abständen von höchstens zwei Jahren, erneut zu bewerten. Ergibt eine

Neubewertung die Dringlichkeitsstufe I oder III so ist entsprechend der Regelungen zu

diesen Dringlichkeitsstufen zu verfahren.

In Dringlichkeitsstufe III (< 70 Punkte) ist die Neubewertung langfristig, in Abständen von

höchstens 5 Jahren, neu durchzuführen. Ergibt eine Neubewertung die Dringlichkeitsstufe

I oder II so ist entsprechend der Regelungen zu diesen Dringlichkeitsstufen zu verfahren.

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Folgende Verwendungen lassen sich mit Hilfe des Formblattes nicht beurteilen; sie sind wie folgt einzustufen:

  • asbesthaltige Brandschutzklappen in Dringlichkeitsstufe IN;

  • asbesthaltige Brandschutztüren, bei denen die Asbestprodukte vom Blechkörper - mit

Ausnahme notwendiger Öffnungen zum Öffnen und Schließen - dicht eingeschlossen

sind, in Dringlichkeitsstufe III;

  • asbesthaltige Dichtungen zwischen Flanschen in technischen Anlagen in

Dringlichkeitsstufe III.

Der Umgang mit den asbesthaltigen Materialien unterliegt der Gefahrstoffverordnung.

Sanierungsarbeiten an schwach gebundenen Asbestprodukten dürfen gemäß Gefahrstoffverordnung nur von behördlich zugelassenen Fachfirmen durchgeführt werden.

Der Umgang mit asbesthaltigen Produkten ist der zuständigen Behörde (z.B.

Gewerbeaufsichtsamt) und dem zuständigen Unfallversicherungsträger (z.B.

Berufsgenossenschaft) unverzüglich, spätestens 7 Tage vor Beginn des erstmaligen Umgangs anzuzeigen.

Sanierungsarbeiten sollten zur Kostenminimierung, zeitlichen Koordinierung und

qualifizierten Ausführung einschließlich Entsorgung sachkundig gemäß TRGS 519

„Asbest, Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten“ geplant und überwacht werden.

[Seite 60]

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1.1.2 Allgemeine Informationen zu Asbest in Wandputzen / Spachtelmassen

Der Einsatz von asbesthaltigen Spachtelmassen und Wandfarben in Gebäuden wird häufig

unterschätzt. Wie wichtig diese Information allerdings ist, zeigt jetzt der Umfang der

Fundstellen.

Die asbesthaltigen Spachtelmassen liegen in dünnen Schichten und heute in der Regel

unter mehreren Deckschichten verborgen vor. Andere Asbestputze, z.B. Strukturputze

oder Wandfarben wurden überlagernd auf Wände im Bestand aufgetragen, so dass die

Schichtenfolge variieren kann. Ihre Anwendung innerhalb eines Raumes wechselt

unsystematisch von einer Teilfläche zur anderen, vielleicht durch konkurrierende

Produktschienen. Nicht zu vergessen ist, dass die Spachtelmassen als Loch-, Fugen- und

Rissfüller eingesetzt waren. Die gängigen Suchkriterien versagen hier.

Systembauwerke stehen aktuell im Mittelpunkt der Erkenntnisse. Tatsächlich werden

insbesondere in Systembauten heute Befunde erhalten, die so nicht erwartet waren, weil

die Produkte durch die vielen, seit den 70er Jahren aufgetragenen Schichten verdeckt

waren.

Aufgrund der zunehmenden Erkenntnisse über diese bisher schwer feststellbaren

Asbestbelastungen in einigen Wandbeschichtungen wurde durch den Gesamtverband der

Schadstoffsanierer (GVSS) ein Diskussionspapier zur Erkundung Bewertung und

Sanierung von asbesthaltigen Putzen, Spachtelmassen und Fliesenklebern

herausgegeben. Hierin werden Herangehensweisen nach Anwendungszeitraum (ab ca.

1960 bis 1995), Fundstellentypen (Wände, Decken, Fenster-, Türlaibungen,

Heizungsnischen), Umfang der Anwendungen, Erkundungsstrategie, Stichprobenumfang,

Motivation (1 Nutzung, 2 Sanierung, 3 Rückbau, 4 Wertermittlung) unterschieden.

Diese im Diskussionspapier beschriebenen Sachverhalte sind als derzeitigen Stand der

Technik anzusehen und dienen als Öffentlichkeitsbeteiligung im Vorfeld der Erarbeitung

einer VDI-Richtlinie.

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1.2 Allgemeine Information zu künstlichen Mineralfasern (KMF)

Unter künstlichen Mineralfasern (KMF) werden aus mineralischen Rohstoffen synthetisch

hergestellte amorphe (glasige) Fasern verstanden. Sie umfassen Endlosfasern

Mineralwolle, keramische Fasern und Spezialfasern. Es handelt sich bei künstlichen

Mineralfasern somit um eine Gruppe verschiedener Faserklassen mit unterschiedlichen

physikalischen, biologischen und chemischen Eigenschaften.

Das von künstlichen Mineralfasern ausgehende gesundheitliche Risiko besteht in der

Freisetzung von lungengängigem, möglicherweise krebserzeugendem Feinstaub. Diese

Teilchen verbleiben unterschiedlich lange in den Alveolen; der Verbleib der sich langsam

auflösenden Partikel in den Lungen kann zwischen Wochen und Jahre dauern. Der Anteil

lungengängiger Fasern sowie die biologische Löslichkeit sind produktabhängig

unterschiedlich in den „alten“ KMF-Produkten (bis 1996 bzw. 2000) vorhanden.

Für die Raumluft allgemein genutzter Räume bestehen keine Maßgaben. Der „Leitfaden

für die Innenraumlufthygiene in Schulgebäuden“ einer entsprechenden Kommission des

Umweltbundesamtes geht bei ordnungsgemäß eingebauten KMF-Dämmungen von keiner

Raumluftbelastung als Erfahrungswert aus. Mineralwollvorkommen ohne Rieselschutz und

mit sichtbaren Freisetzungen sollen hingegen unabhängig von Raumluftkontrollen („Stand

der Technik“) direkt ausgetauscht werden. Ein zeitlicher Verlauf wird aber nicht

konkretisiert.

Glasartige Mineralfasern mit einem Durchmesser unter 1 pm wurden 1980 vorsorglich in

die Gruppe IN B „Stoffe mit begründetem Verdacht auf krebserzeugendes Potential“ der

TRGS 500 (Technische Regeln für Gefahrstoffe) aufgenommen. 1993 wurden

Mineralfasern, die gemäß Faserdefinition der TRGS 905 eine Länge von mehr als 5 pm,

einen Durchmesser von weniger als 3 pm und ein Längen-Durchmesser-Verhältnis von mindestens 3:1 aufweisen (WFIO-Faser = Faser kritischer Größe), in der MAK-Liste in die

Gruppe „als ob III A2“ eingestuft.

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Vom Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) wurde 1994 mit dem Kanzerogenitätsindex (Ki) ein

neues Bewertungsschema eingeführt, das auch die chemische Zusammensetzung der

Fasern berücksichtigt. Hauptkriterium für die Krebsgefahr durch eine Faser kritischer

Größe ist deren biologische Beständigkeit, die ihrerseits maßgeblich von der chemischen

Zusammensetzung bestimmt wird. Demnach werden Mineralfasern mit einem Ki < 30 als

krebserzeugend (Kategorie K1B) eingestuft; Ki-Werte zwischen 30 und 40 gelten für Stoffe,

die wegen möglicher krebserzeugender Wirkung Anlass zur Besorgnis geben (Kategorie

2, krebsverdächtig). Ab einem Ki von 40 und darüber erfolgt eine Einstufung als nicht

gefährdend.

Die WHO definiert aufgrund der Fasergeometrie Fasern kritischer Größe. Für die

Bewertung der Menge an WHO-Fasern ist aber kein prozentualer Mindestwert als

Schwellenwert für die Einstufung angegeben, so dass hier gutachterlich abzuwägen ist.

Schutzmaßnahmen für den Umgang mit Stoffen, wenn krebserzeugende Faserstäube

entstehen oder freigesetzt werden, sind in der TRGS 521 „Abbruch-, Sanierungs- und

Instandhaltungsarbeiten mit alter Mineralwolle“ geregelt.

Für Tätigkeiten mit neuer Mineralwolle gelten die Bestimmungen der TRGS 500

„Schutzmaßnahmen“.

Der Umfang der Arbeitssicherheitsmaßnahmen ist gemäß TRGS 521 in einer

Gefährdungsbeurteilung nach einem Expositionskonzept, abhängig von der

abzuschätzenden Faserfreisetzung festzulegen. Ein gesundheitsbezogener

Arbeitsplatzgrenzwert liegt derzeit nicht vor. Das Expositionskonzept beinhaltet die

Zuordnung der Tätigkeit zu den Expositionskategorien:

Expositionskategorie 1: Faserstaubkonzentration unter 50.000 Fasern/m3

Expositionskategorie 2: Faserstaubkonzentration zwischen 50.000 Fasern/m3 und

250.000 Fasern/m3

Expositionskategorie 3: Faserstaubkonzentration über 250.000 Fasern/m3

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Das Entfernen von Produkten, die krebserzeugende Faserstäube freisetzen können, ist

dem zuständigen Unfallversicherungsträger (z.B. Berufsgenossenschaft) vor Beginn des

erstmaligen Umgangs anzuzeigen.

Mit den Arbeiten sollten nur Firmen betraut werden, die mit den dabei auftretenden

Gefahren und den erforderlichen Schutzmaßnahmen vertraut sind und über die

erforderliche Ausrüstung verfügen.

Zur Kostenminimierung, zeitlichen Koordinierung und sachgemäßen Ausführung gemäß

TRGS 521 sollten Sanierungsarbeiten von einem Fachbüro geplant, beaufsichtigt und

messtechnisch begleitet werden.

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1.3 Allgemeine Informationen zu PCB

Polychlorierte Biphenyle sind ein ölartiges Gemisch aus 209 strukturell ähnlichen

Einzelverbindungen. Sie werden seit 1929 synthetisiert und sind durch ihre vielseitige

Anwendung inzwischen ubiquitär verteilt. Seit 1978 sind PCB nur noch in geschlossenen

Systemen eingesetzt worden, seit 1983 werden sie in der BRD nicht mehr hergestellt. Die am 18.07.1989 in Kraft getretene Verordnung zum Verbot von polychlorierten Biphenylen,

polychlorierten Terphenylen und zur Beschränkung von Vinylchlorid (PCB-, PCT, VC-

Verbotsverordnung, jetzt ChemikalienverbotsV) untersagt das in den Verkehr bringen von

Materialien mit mehr als 50 mg PCB/ kg.

PCB sind durch die MAK-Kommission vorläufig in die Liste der Stoffe mit begründetem

Verdacht auf krebserregendes Potential eingeordnet (K2).

Hauptsächlich wurden PCB als Zusatzdielektrikum für Starkstromkondensatoren, als

Isolier- und Kühlflüssigkeit für Transformatoren und Gleichrichter sowie als hydraulische

Flüssigkeit eingesetzt. Hierbei handelt es sich um sogenannte geschlossene Systeme.

Offene Anwendung fanden PCB in Schmiermitteln, Weichmachern für Lacke und Harze,

Weichmachern für Kunststoffe, in Papierbeschichtungsmitteln, Klebstoffen, Imprägnier-

und Flammschutzmitteln sowie als Zusatz von Kitten, Spachtel-, Dichtungs- und

Vergussmassen.

Seit den 1990er Jahren haben PCB-Verunreinigungen in Innenräumen - insbesondere im

Bereich von Schulen und Büroräumen - die Aufmerksamkeit auf sich gezogen. Bisher

wurden als Emissionsquellen hierfür defekte Kleinkondensatoren in Lampen, graue,

dauerelastische Dichtungsmassen (häufig als Thiokol bezeichnet, PCB-Gehalt: bis zu

30 %), Wandfarben und Voranstriche, Bodenbelagskleber, Kunststoffvorhänge,

Imprägnierungen sowie Dichtungen in Türzargen und Fenstern gefunden.

PCB-belastete Materialien können zu einer Raumluftbelastung führen. Ab einem 0,1 %-igen

Massenanteil (ab 1.000 mg/kg) von PCB im Fugendichtstoff kann mit einer deutlichen Innenraumbelastung gerechnet werden. Die Luftkonzentration belasteter Räume ist

erfahrungsgemäß großen Schwankungen unterworfen. Neben der Witterung sind die

Durchlüftung und Baumassenverteilung wesentlich.

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Die Sanierungsdringlichkeit wird in den einzelnen Bundesländern bezüglich der Wertung

der Aufenthaltsdauer und der Handlungsfristen unterschiedlich ermittelt.

Die im Juli 1996 eingeführte PCB-Richtlinie Niedersachsen (Richtlinie für die Bewertung

und Sanierung PCB-belasteter Baustoffe und Bauteile in Gebäuden, Nds. MBI 1996)

übernimmt in ihren Abschnitten 1 bis 3 die Bewertungen des Bundesgesundheitsamtes,

spricht darüber hinaus in den Abschnitten 4 und 5 jedoch Empfehlungen zur Sanierung

und deren Erfolgskontrolle aus. Diese entsprechen im Wesentlichen den Empfehlungen

der Arbeitsgemeinschaft der Bauministerien der Länder (ARGE-BAU) vom Juli 1993.

Bewertung der Sanierungsdringlichkeit gern. PCB-Richtlinie Nds:

Raumluftkonzentrationen unter 300 ng PCB/m3 Luft sind als langfristig tolerabel

anzusehen (Vorsorgewert).

Bei Raumluftkonzentrationen zwischen 300 und 3.000 ng PCB/m3 Luft ist die Quelle

der Raumluftverunreinigung aufzuspüren und unter Beachtung der

Verhältnismäßigkeit mittelfristig zu beseitigen.

Zwischenzeitlich ist durch regelmäßiges Lüften sowie gründliche Reinigung und

Entstaubung der Räume eine Verminderung der PCB-Konzentration anzustreben.

Der Zielwert liegt bei weniger als 300 ng PCB/ m3 Luft (Sanierungsleitwert).

Bei Raumluftkonzentrationen oberhalb von 3.000 ng PCB/ m3 Luft sind akute

Gesundheitsgefahren nicht auszuschließen (Interventionswert für

Sofortmaßnahmen).

Bei entsprechenden Befunden sollen unverzüglich Kontrollanalysen durchgeführt

werden. Bei Bestätigung des Wertes sind in Abhängigkeit von der Belastung zur Vermeidung gesundheitlicher Risiken in diesen Räumen unverzüglich Maßnahmen

zur Verringerung der Raumluftkonzentration von PCB zu ergreifen. Der Zielwert liegt

auch hier bei weniger als 300 ng PCB/ m3 Luft.

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Am 27. Juni 2000 trat die Verordnung über die Entsorgung polychlorierter Biphenyle,

polychlorierter Terphenyle und halogenierter Monomethyldiphenylmethane, vom 26. Juni

2000, veröffentlicht im BGBL. I S. 932, in Kraft. Die Verordnung behandelt die Entsorgung

von Stoffen, Zubereitungen und Erzeugnissen die mehr als 50 mg/kg PCB enthalten. Laut

Abfallverzeichnis-Verordnung (AW) sind PCB-haltige Abfälle als gefährliche Abfälle in

einem besonderen Verfahren zu entsorgen.

Der Umgang mit PCB unterliegt der Gefahrstoffverordnung und einschlägigen

Regelwerken. Die Sanierungsarbeiten sind als in sich geschlossenes Konzept von Beginn

der Arbeiten bis zur Abfallentsorgung zu planen. Es dürfen nur Firmen mit den Arbeiten

betraut werden, die mit den dabei auftretenden Gefahren und den erforderlichen

Schutzmaßnahmen vertraut sind und über die erforderliche Ausrüstung verfügen.

Hautkontakt ist durch Tragen von geeigneter Arbeitskleidung und Arbeitshandschuhen zu

vermeiden. Bei staubfreisetzenden Arbeiten ist Atemschutz erforderlich.

Die Arbeiten dürfen nur nach einer Betriebsanweisung gemäß § 14 Gefahrstoffverordnung

von geschultem Personal durchgeführt werden. Weiterhin sind eine

Gefährdungsbeurteilung und ein A+S-Plan gemäß DGUV Regel 101-004 notwendig. Die

Notwendigkeit eines Sicherheits- und Gesundheits-Plans ist zu prüfen.

Der Auftragnehmer hat die Arbeiten gemäß DGUV Regel 101-004 zwei Wochen vorher bei

der zuständigen Berufsgenossenschaft anzuzeigen.

Festgestellte PCB-Belastungsquellen sind bis zu ihrer Entfernung in den Bauakten zu

dokumentieren. Zwischenzeitlich sind betroffene Räume verstärkt feucht zu reinigen

(wischen, ggf. Textilien waschen) und zu lüften. Sanierungsarbeiten sollten zur Kostenminimierung, zeitlichen Koordinierung und sachgemäßen Ausführung von einem

Fachbüro geplant, beaufsichtigt und messtechnisch begleitet werden.

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1.4 Allgemeine Informationen zu PAK

Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) ist die Sammelbezeichnung für eine

Gruppe chemischer Substanzen, deren Molekülgerüst sich vom Benzol ableitet. PAK

entstehen bei der unvollständigen Verbrennung von organischen Materialien und sind z.B.

in Steinkohlenteerölen, Dieselabgasen, Tabakrauch, bestimmten Räucherwaren bzw.

Grillprodukten enthalten. PAK kommen natürlicherweise in Erdöl und Kohle vor.

In den 50er bis 70er Jahren wurden im Wohnungsbau flächendeckend Asphaltkleber für

Parkettboden eingesetzt. Im April 1998 sind durch das Umweltbundesamt in Berlin

Empfehlungen für Wohnungen mit Parkettboden bekannt gegeben und durch die

ARGEBAUO] mit Veröffentlichung der „PAK-Hinweise“!2] konkretisiert worden. Die

Beurteilung von Maßnahmen erfolgt dabei in einem abgestuften Verfahren anhand von

Material- und Haustaubbelastungen, da das Ausgasungsverhalten von PAK-belasteten

Parkettklebern von verschiedenen Faktoren bestimmt wird, insbesondere von Alter,

Zustand, Art, Häufigkeit der Reinigung sowie von der Raumnutzung.

PAK verfügen über einen intensiv-chemischen Teergeruch und verursachen Reizungen,

chronische Haut-, Nerven- und Lebererkrankungen. Ein Großteil der Substanzen aus der

Gruppe der PAK sind krebserzeugend. Das größte Erkrankungsrisiko ist durch das

Einatmen PAK-belasteter Stäube gegeben, die insbesondere bei Kork- und

Parkettabbrucharbeiten auftreten.

Die in der Liste der Environmental Protection Agency (EPA) enthaltenen Substanzen

entsprechen dem Analyseumfang. Der bekannteste Vertreter ist Benzo(a)pyren, das als

Leitsubstanz bei der analytischen Erfassung und der toxikologischen Beurteilung von PAK-

belasteten Umweltproben zu Grunde liegt.

hl Arbeitsgemeinschaft der für das Bau-, Wohnungs- und Siedlungswesen zuständigen Minister der Länder

PI Hinweise für die Bewertung und Maßnahmen zur Verminderung der PAK-Belastung durch Parkettböden mit Teerklebstoffen in Gebäuden

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Für Benzo(a)pyren liegt ein Grenzwert für Luftbelastungen (TRK = 2 pg/m3) sowie ein

Grenzwert aus der Chemikalien-Verbots-Verordnung von 50 mg/kg für das

Inverkehrbringen von Produkten vor. Gemäß TRGS 905 (Verzeichnis krebserzeugender,

erbgutverändernder oder fortpflanzungsgefährdender Stoffe) sind Stoffgemische ab einem

Massengehalt von 50 mg Benzo(a)pyren /kg als krebserzeugend der Kategorie K1B

eingestuft, weiterhin als frucht- und entwicklungsschädigend (Re2), fortpflanzungs- und

fruchtbarkeitsschädigend (RF2) sowie erbgutverändernd (M2), giftig (T), umweltgefährlich

(N) und reizend (Xi).

Für Naphthalin wurde aufgrund seiner möglicherweise krebserzeugenden Wirkung auf den

Menschen (Kategorie 3) der vormals gültige MAK-Wert durch den TRK-Wert von 50 mg/m3

ersetzt. Mitglieder der Innenraumlufthygiene-Kommission (IRK) des Umweltbundesamtes

und der Arbeitsgemeinschaft der Obersten Gesundheitsbehörden der Länder (AOGL)

entwarfen ein Beurteilungskonzept für Naphthalinbelastungen in der Innenraumluft mit dem

Richtwert II (RWII = 0,03 mg/m3) als Interventionswert mit unverzüglichem

Handlungsbedarf und dem Richtwert I (RWI = 0,01 mg/m3) bei dessen Unterschreitung

keine gesundheitliche Beeinträchtigung zu erwarten ist. Im Bereich zwischen RWI und

RWII besteht aus vorsorglichen Gründen ein Handlungsbedarf.

Die Richtwerte gelten nicht nur für die Leitsubstanz Naphthalin, sondern auch als vorläufige

Summenrichtwerte für die sogenannten Naphthalin-ähnlichen Verbindungen wie z.B.

weitere bizykl. und trizyklische aromatische Kohlenwasserstoffe, denen ein ähnliches

toxisches Verhalten wie Naphthalin unterstellt wird. Untersuchungen haben gezeigt, dass bei relevanten Raumluftbelastungen durch Naphthalin auch mit dem Vorhandensein von

weiteren bizykl. und trizyklische aromatische Kohlenwasserstoffe zu rechnen ist.

Raumluftmessungen von trizyklischen KW scheinen allerdings nur beim Vorhandensein

von direkt emittierenden Bauprodukten sinnvoll.

Aufgrund fehlender Daten zu Geruchswahrnehmungsschwellen und -Zuordnungen ist

derzeit nicht klar, ob die Einhaltung des RWI einen ausreichenden Schutz vor geruchlichen

Beeinträchtigungen bietet.

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Arbeiten an PAK-belasteten Materialien (> 50 mg/kg Benzo(a)pyren) unterliegen der

Gefahrstoff-Verordnung und einschlägigen Regelwerken, insbesondere der TRGS 551

(Technische Regeln für Gefahrstoffe: Teer und andere Pyrolyse-Produkte aus

organischem Material). Bei Sanierungsarbeiten ist zudem die DGUV Regel 101-004 zu

beachten.

Festgestellte PAK-Belastungsquellen sind bis zu ihrer Entfernung in den Bauakten zu

dokumentieren. Zwischenzeitlich sind betroffene Räume verstärkt feucht zu reinigen

(wischen, ggfs. Textilien waschen) und zu lüften. Sanierungsarbeiten sollten zur

Kostenminimierung, zeitlichen Koordinierung und sachgemäßen Ausführung von einem

Fachbüro geplant, beaufsichtigt und messtechnisch begleitet werden.

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