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Hinweise zum Teilnahmeantrag
Hinweise zum Teilnahmeantrag für den Bewerber
- Bearbeitung und Abgabe des Teilnahmeantrags
Der Teilnahmeantrag ist innerhalb der Teilnahmefrist vollständig ausgefüllt einzu- reichen. Die Einreichung muss elektronisch (über die Vergabeplattform) erfolgen. Es gelten im Einzelfall die in der Auftragsbekanntmachung getroffenen Bestimmungen.
Bei elektronischer Übermittlung in Textform sind der Bewerber und die zur Vertretung des Bewerbers berechtigte natürliche Person, die den Teilnahmeantrag abgibt, zu be- nennen. Der Teilnahmeantrag ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Teil- nahmefrist über die Vergabeplattform des betreuenden Büros zu übermitteln.
Teilnahmeanträge, die nicht den Formvorschriften entsprechen (Unterschrift/Text- form/Signatur) werden ausgeschlossen. Unvollständig ausgefüllte Teilnahmeanträge können zum Ausschluss führen. Änderungen und Erweiterungen in den vorgegebenen Texten sind nicht zulässig und führen zum Ausschluss. Die gelben Textfelder und Boxen etc. (außer Kopfzeile!) sind durch den Bewerber auszufüllen.
- Bewerbergemeinschaften / Unteraufträge / Eignungsleihe
Erfolgt die Bildung einer Bewerbergemeinschaft bzw. die Inanspruchnahme von Kapa- zitäten anderer Unternehmen im Zuge der Eignungsleihe nach § 47 VgV, sind diese als Einheit zu betrachten und unterliegen den gleichen Wertungskriterien wie ein ein- zelner Bewerber, d.h. es kommt hinsichtlich der geforderten Leistungsfähigkeit auf die Gesamtkapazität der Bewerbung an.
Bewerbergemeinschaften gem. § 43 VgV ( Ergänzungsbogen und Anlage 1 ausfüllen!) Bei Bewerbergemeinschaften ist neben dem Bewerberbogen für jedes weitere Unter- nehmen der Ergänzungsbogen vollständig auszufüllen und einzureichen. (Hinter- grund: die Abfragen –z.B. für Honorarumsatz- werden aufaddierend betrachtet. Auch die geforderten Referenzprojekte werden aufaddierend betrachtet. In Summe des Be- werberbogens plus der Ergänzungsbögen muss der geforderte Referenzumfang erfüllt [nicht übererfüllt] sein. Das kann jedoch nicht bezüglich der Haftpflichtversicherung gel- ten; alle Mitglieder der Bietergemeinschaft müssen jeweils die Anforderungen an die Haftpflichtversicherung erfüllen! Die Bestätigung des Versicherers ist erst vor Vertrag erforderlich.) Bei elektronisch übermittelten Teilnahmeanträgen muss jeder Ergän- zungsbogen dem Bewerberbogen eindeutig zuordenbar sein. erfolgt durch gleich- lautendes Feld 1.2!
Die Bewerbergemeinschaft hat mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung aller Mitglie- der in Textform abzugeben (Anlage 1), in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auf- traggeber rechtsverbindlich vertritt, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
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Hinweise zum Teilnahmeantrag
Was sind die Unterschiede zwischen Bewerbergemeinschaft, Bietergemein- schaft und Arbeitsgemeinschaft? Zwei oder mehr Büros geben als Bewerbergemeinschaft eine gemeinsame Bewerbung im Teilnahmewettbewerb ab. Wenn sie in der Folge zur Abgabe eines Angebotes auf- gefordert werden, reichen sie als Bietergemeinschaft ein Angebot ein. Wenn ein Auf- trag erfolgt, wird die Bietergemeinschaft zur Arbeitsgemeinschaft. Die Zusammenset- zung der Gemeinschaft muss grundsätzlich immer identisch bleiben.
Wer vertritt die Gemeinschaft? Die Gemeinschaft wird grundsätzlich gemeinsam von allen Gesellschaftern vertreten. Im Rahmen des Vergabeverfahrens ist anzugeben, welches Mitglied die Gemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber vertritt. Das Innenverhältnis sollte in einem ARGE-Ver- trag zwischen den Mitgliedern der Gemeinschaft geregelt werden.
Eignungsleihe gem. § 47 VgV ( Ergänzungsbogen und vollständig Anlage 2 ausfüllen!) Bei Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen im Hinblick auf die erfor- derliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungs- fähigkeit ist neben dem Bewerberbogen für jedes Unternehmen, dessen Kapazitäten der Bewerber für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch neh- men will der Ergänzungsbogen hinsichtlich der geliehenen Leistungen auszufül- len und einzureichen. Bei elektronisch übermittelten Teilnahmeanträgen muss der Ergänzungsbogen dem Bewerberbogen eindeutig zuordenbar sein. Erfolgt die Inanspruchnahme von Kapazi- täten anderer Unternehmen, so hat der öffentliche Auftraggeber die Eignung des Un- terauftragnehmers sowie das Nichtvorliegen von Gründen für den Ausschluss (gem. §§ 123 ff. GWB) bereits im Teilnahmewettbewerb zu prüfen.
Beabsichtigt ein Bewerber Kapazitäten anderer Unternehmen im Zuge der Eignungs- leihe in Anspruch zu nehmen, so muss er in seinem Teilnahmeantrag Art und Umfang der durch andere Unternehmen in Anspruch genommenen Leistungen/Kapazitäten an- geben und die vorgesehenen Unternehmen benennen sowie eine Verpflichtungserklä- rung (Anlage 2 – vollständig ausgefüllt) einreichen.
Welche Eignung kann geliehen werden? Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: z.B. Referenzen für bestimmte Bau- typologien, z.B. Holzbau Berufliche Leistungsfähigkeit: z.B. Berufserfahrung, Mitarbeiter, z.B. Mitarbeiter mit speziellen Qualifikationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: z.B. Umsatz
Welche weiteren Voraussetzungen sind zu beachten? Für die Eignungsleihe im Bereich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähig- keit kann der Auftraggeber die Erklärung einer gemeinsamen Haftung voraussetzen (§ 47 Abs. 3). Die Eignungsleihe in den Bereichen Ausbildungs- und Befähigungsnachweise und be- rufliche Erfahrung (Referenzen) ist nur möglich, wenn das eignungsverleihende Unter- nehmen die Leistung auch erbringt (§ 47 Abs. 1 Satz 3 VgV).
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Hinweise zum Teilnahmeantrag
Unteraufträge gem. § 36 VgV ( Anlage 2 -nur Art und Umfang der durch Unterauftragsnehmer auszuführen- den Leistungen- ausfüllen!) Beabsichtigt ein Bewerber Teile der Leistung von Unterauftragsnehmern (ohne Eig- nungsleihe) ausführen zu lassen, muss er im Teilnahmewettbewerb Art und Umfang der durch Unterauftragsnehmer auszuführenden Leistungen angeben. Erst vor Erteilung des Zuschlags sind die vorgesehenen Nachunternehmen zu benen- nen sowie eine Verpflichtungserklärung einzureichen.
Der öffentliche Auftraggeber prüft vor Erteilung des Zuschlags, ob Gründe für den Aus- schluss (gem. §§ 123 ff. GWB) des Unterauftragnehmers vorliegen.
Welche Vorteile haben die einzelnen Formen der Zusammenarbeit? Bei Arbeitsgemeinschaften haben alle ARGE-Partner mittelbar als Gesellschaft ein Vertragsverhältnis mit dem Auftraggeber und sind gleichberechtigt. Vertragspartner ist die ARGE. Der Auftrag kann von den Gesellschaftern der ARGE in künftigen Bewerbungsverfah- ren als Referenz angegeben werden. Unterauftragnehmer haben kein direktes Vertragsverhältnis mit dem Auftraggeber, sondern nur mit dem Hauptauftragnehmer.
Haftung bei ARGE/Eignungsleihe/Nachunternehmer Bei der Erbringung von Planungsleistungen wird die ARGE als Vertragspartner des Bauherrn zur mangelfreien Erbringung aller vertraglichen Leistungen verpflichtet. Haf- tungsrechtliche Verantwortlichkeiten für bestimmte Leistungen werden nicht auf ein- zelne ARGE-Partner aufgeteilt. Wird die ARGE – wie in der Regel - als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) betrieben, so haften neben ihr im Außenverhältnis gegen- über dem Bauherrn zusätzlich alle Gesellschafter einzeln für die gesamte Leistungser- bringung. Im Fall des Unterauftragnehmereinsatzes / der Eignungsleihe haftet gegenüber dem Auftraggeber allein der Auftragnehmer. Um Komplikationen bei Haftungsfällen durch verschiedene Haftpflichtversicherer aus- zuschließen, empfiehlt es sich, eine Objektversicherung abzuschließen. Im Schadens- fall übernimmt dann diese die Regulierung anstelle mehrerer Versicherungen mit den dann schwierigen Abgrenzungen.
- Eigenerklärung Sanktionspaket
Das Formular EU-Eigenerklaerung_Sanktionen.docx ist (im Falle einer Bewerberge- meinschaft ausgefüllt) mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.