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ERKLÄRUNG INTERESSENKONFLIKTE
öffentliche Auftragsvergabe
Generalplanerleistungen Umbau Haus 12
Maßnahmebezeichnung
2026-00231-Generalplanung H12: Umbau Lagerlogistik
Vergabenummer
Bieter/Auftragnehmer:
Die Europäische Union sieht bei Interessenkonflikten zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer ein besonderes Risiko für eine nicht ordnungsgemäße Verwendung von EU-Mitteln. Aus diesem Grund und zum Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Union ist der öffentlichen Auftragsvergabe eventuellen Interessenkonflikten entgegenzuwirken. Auszug aus der Vergabeverordnung (Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge vom 12.04.2016 (BGBl. I S. 624)):
§ 6 Vermeidung von Interessenkonflikten (1) Organmitglieder oder Mitarbeiter des öffentlichen Auftraggebers oder eines im Namen des öffentlichen Auftraggebers handelnden Beschaffungsdienstleisters, bei denen ein Interessen- konflikt besteht, dürfen in einem Vergabeverfahren nicht mitwirken. (2) Ein Interessenkonflikt besteht für Personen, die an der Durchführung des Vergabeverfahrens beteiligt sind oder Einfluss auf den Ausgang eines Vergabeverfahrens nehmen können und die ein direktes oder indirektes finanzielles, wirtschaftliches oder persönliches Interesse ha- ben, das ihre Unparteilichkeit und Unabhängigkeit im Rahmen des Vergabeverfahrens beein- trächtigen könnte. (3) Es wird vermutet, dass ein Interessenkonflikt besteht, wenn die in Absatz 1 genannten Perso- nen
- Bewerber oder Bieter sind,
- einen Bewerber oder Bieter beraten oder sonst unterstützen oder als gesetzliche Vertreter oder nur in dem Vergabeverfahren vertreten,
- beschäftigt oder tätig sind a) bei einem Bewerber oder Bieter gegen Entgelt oder bei ihm als Mitglied des Vorstan- des, Aufsichtsrates oder gleichartigen Organs oder b) für ein in das Vergabeverfahren eingeschaltetes Unternehmen, wenn dieses Unter- nehmen zugleich geschäftliche Beziehungen zum öffentlichen Auftraggeber und zum Bewerber oder Bieter hat. (4) Die Vermutung des Absatzes 3 gilt auch für Personen, deren Angehörige die Voraussetzun- gen nach Absatz 3 Nummer 1 bis 3 erfüllen. Angehörige sind der Verlobte, der Ehegatte, Le- benspartner, Verwandte und Verschwägerte gerader Linie, Geschwister, Kinder der Geschwis- ter, Ehegatten und Lebenspartner der Geschwister und Geschwister der Ehegatten und Le- benspartner, Geschwister der Eltern sowie Pflegeeltern und Pflegekinder.
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Hiermit erkläre(n) ich/wir, dass folgender Interessenkonflikt vorliegt:
Hiermit erkläre(n) ich/wir, dass gegenwärtig kein Interessenkonflikt bekannt ist.
Ort, Datum Unterschrift(en) Bieter/Auftragnehmer
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