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Projektbeschreibung/ BG Verkehr / Az: 2026-0122 Seite 1/6 Generalplanung Neubau Bezirksverwaltung Wuppertal 01.10.2026
Neubau Bezirksverwaltung BG Verkehr Wuppertal Projektbeschreibung
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Projektbeschreibung/ BG Verkehr / Az: 2026-0122 Seite 2/6 Generalplanung Neubau Bezirksverwaltung Wuppertal 01.10.2026
1 1 Anlass und Zielsetzung 2 3 Die Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation beabsich- 4 tigt den Neubau ihrer Bezirksverwaltung in Wuppertal. Das Vorhaben umfasst die Errich- 5 tung eines Verwaltungsgebäudes mit Außenanlagen auf einem Grundstück mit einer Flä- 6 che von ca. 3.133 m². Auf dem Grundstück befinden sich derzeit leerstehende Bestands- 7 gebäude, darunter ein freistehendes Garagen- und Lagergebäude sowie ein teilunterkeller- 8 ter, mehrgeschossiger Gebäudekomplex. Diese Bestandsgebäude sind im Zuge der Pro- 9 jektrealisierung vollständig abzubrechen. 10 11 Mit dem Neubau soll ein Verwaltungsstandort geschaffen werden, der den funktionalen, 12 organisatorischen und betrieblichen Anforderungen der Bezirksverwaltung Wuppertal lang- 13 fristig entspricht. Neben den Büroflächen sind die für den Verwaltungsbetrieb erforderli- 14 chen Besprechungs-, Sozial-, Lager-, Service- und Nebenflächen aufzunehmen. Ergän- 15 zend sind besondere Nutzungen zu berücksichtigen, insbesondere ein multifunktional 16 nutzbarer und teilbarer Sitzungssaal für bis zu 100 Personen, der unterschiedliche Sit- 17 zungs-, Veranstaltungs- und Schulungsformate sowie eine flexible Nutzung in unterschied- 18 lichen Raumgrößen ermöglicht, sowie ein klar organisierter Besucherbereich. 19 20 Das Gebäude ist barrierefrei zu planen. Auch die Außenanlagen und die Unterbringung der 21 erforderlichen Stellplätze in einer Tiefgarage sind Bestandteil des Vorhabens. 22 Anforderungen an Dienstwagen, Ladeinfrastruktur sowie Fahrrad- und Motorradstellplätze 23 sind dabei zu berücksichtigen. 24 25 Aufgrund der Rechtsstellung der Auftraggeberin ist das Projekt in einen besonderen Ent- 26 scheidungs- und Genehmigungsrahmen eingebunden. Neben den üblichen baurechtlichen 27 Genehmigungen sind Genehmigungen des Bundesamts für Soziale Sicherung als Auf- 28 sichtsbehörde einzuholen. Zudem sind die Selbstverwaltungsgremien der BG Verkehr, ins- 29 besondere Vorstand und Bauausschuss, frühzeitig in die Projektentscheidungen einzube- 30 ziehen. 31 32 Mit dem Neubau werden mehrere Zielsetzungen verfolgt. Das Projekt dient der Deckung 33 des räumlichen Bedarfs der Bezirksverwaltung und soll zugleich flexible, zukunftsfähige 34 und wirtschaftlich organisierte Arbeitswelten ermöglichen. Der Neubau ist als Investition in 35 die Beschäftigten, in die langfristige Arbeitsfähigkeit der Bezirksverwaltung und in einen 36 modernen, nachhaltigen Verwaltungsstandort zu verstehen. Das Vorhaben ist daher nicht 37 ausschließlich als Neubau von Büroflächen zu betrachten. 38 39 Erforderlich ist ein abgestimmtes Gebäudekonzept, das Organisation, Arbeitswelt, Besu- 40 cherführung, Flächeneffizienz, Nachhaltigkeit, Barrierefreiheit, Betrieb und Genehmigungs- 41 fähigkeit zusammenführt. 42
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43 2 Leitbild und Qualitätsanspruch 44 45 Mit dem Neubau der Bezirksverwaltung Wuppertal soll ein Verwaltungsgebäude entstehen, 46 das den funktionalen Anforderungen der BG Verkehr langfristig gerecht wird und zugleich 47 eine hohe architektonische, räumliche und betriebliche Qualität aufweist. In diesem Sinne 48 besteht die Aufgabe in der Entwicklung eines zukunftsfähigen Arbeits- und Verwaltungs- 49 standorts. 50 51 Das Gebäude soll durch Klarheit, gute Orientierung, ausgewogene Proportionen, eine an- 52 gemessene Materialwahl und eine dauerhaft tragfähige Gestaltung geprägt sein. Kurzlebi- 53 ge Trends, gestalterische Effekthascherei oder unangemessene Repräsentation sollen 54 vermieden werden. Ziel ist eine zeitlose, wertige und seriöse Architektur, die offen und 55 freundlich wirkt und den Beschäftigten, Besucherinnen und Besuchern sowie Gremienmit- 56 gliedern eine angenehme und gut nutzbare Umgebung bietet. 57 58 Nachhaltigkeit, Wirtschaftlichkeit und Qualität sind zusammen zu betrachten. Der Neubau 59 soll in Errichtung und Betrieb ressourcenschonend, energieeffizient, langlebig, anpas- 60 sungsfähig und wirtschaftlich betreibbar sein. Der Zielstandard DGNB Gold ist frühzeitig in 61 Planung, Materialwahl, technische Konzepte, Außenanlagen, Betrieb und Lebenszyklus- 62 kosten einzubinden. 63 64 Der Generalplaner hat diese Zielsetzungen in ein schlüssiges Gesamtkonzept zu überset- 65 zen. Neben der Einhaltung des Flächen- und Kostenrahmens sind insbesondere Arbeits- 66 welt, Besucherführung, Zonierung, Sicherheit, Barrierefreiheit, Akustik, sommerlicher Wär- 67 meschutz, digitale Organisation, Aufenthaltsqualität und spätere Betriebsfähigkeit plane- 68 risch zu bearbeiten und nachvollziehbar darzustellen. 69 70 Der Bauherr formuliert in diesem Zusammenhang 5 Kernanforderungen. 71 72 Die fünf Kernanforderungen 73 74 1. Flexible Raumstruktur 75 Das Gebäude muss unterschiedliche Arbeitsformen unterstützen, also etwa Einzelarbeit, 76 Teamarbeit, Meetings, Rückzug und Desksharing ermöglichen. 77 78 2. Hohe Energieeffizienz und Nachhaltigkeit 79 Der Betrieb des Bürogebäudes setzt auf eine effiziente Heiz-, Kühl- und Lüftungstechnik, 80 den Einsatz nachhaltiger Materialien sowie Zertifizierungen wie DGNB Gold. Ergänzend 81 wird die nachhaltige Nutzung von Ressourcen berücksichtigt, beispielsweise durch die Prü- 82 fung der Umsetzbarkeit einer Regenwassernutzung. 83 84 3. Digitale Gebäudetechnik 85 Smart-Building-Funktionen wie automatisierte Beleuchtung, Klimasteuerung, Zutrittssyste- 86 me und digitale Raumbuchung sind zentrale Anforderungen an die Gebäudetechnik.
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87 4. Gute Arbeitsqualität und Gesundheit. 88 Wichtig sind gute Akustik, Tageslicht, ergonomische Arbeitsplätze und attraktive Aufent- 89 haltsbereiche, damit Mitarbeitende konzentriert und gern dort arbeiten. 90 91 5. Zukunftsfähigkeit und Wirtschaftlichkeit 92 Das Bürogebäude muss sich an neue Arbeitsmodelle anpassen können und gleichzeitig 93 die Betriebs- und Folgekosten im Blick behalten. 94 95 96 3 Bedarf und Flächen 97 98 Grundlage der Bedarfsplanung sind der maßgebliche Stellenansatz der Auftraggeberin 99 sowie die Vorgaben des Bundesamts für Soziale Sicherung gemäß „Grundsätze 85“. Für 100 die Flächenbemessung ist nicht die organisatorische Gesamtpersonenzahl maßgebend, 101 sondern der bestätigte Stellen- beziehungsweise Vollzeitäquivalentwert. 102 Der aktuelle Arbeitsstand legt hierfür 140 Stellen zugrunde. 103 104 Unter Ansatz einer Anwesenheitsquote von 75 % ergibt sich eine rechnerische Anzahl von 105 105 Arbeitsplätzen. Bei einem Flächenansatz von 18 m² Nutzungsfläche je Arbeitsplatz 106 ergibt sich ein Büroflächenbudget von 1.890 m² NUF. Dieses Budget umfasst die Arbeits- 107 plätze sowie die zugehörigen bürotypischen Neben- und Serviceflächen innerhalb der Ver- 108 waltung. 109 110 Neben dem Büroflächenbudget wurden Sonderflächen außerhalb des Büroflächenbudgets 111 identifiziert. Der fortgeschriebene Ansatz für diese Sonderflächen beträgt 630 m² NUF. 112 Hierzu zählen insbesondere der Sitzungssaal, der Besucherbereich, Bistro- und Aufent- 113 haltsbereiche, besondere Lagerbereiche, Schulungsflächen sowie weitere Funktionsräume. 114 Zusammen mit dem Büroflächenbudget ergibt sich eine vorläufige Gesamtnutzfläche von 115 2.520 m² NUF. 116 117 Für die überschlägige Einordnung nach DIN 277 wurden technische Funktionsflächen, 118 Verkehrsflächen und Konstruktionsflächen berücksichtigt. Daraus ergibt sich als vorläufige 119 Annahme für die weitere Kostenermittlung eine Bruttogrundfläche von ca. 4.100 m² BGF. 120 Der Ansatz stellt einen Arbeitsstand dar und ist im weiteren Planungsverlauf anhand der 121 konkretisierten Gebäudestruktur, Geschossigkeit, Erschließung, Technikflächen, Son- 122 dernutzungen und Planungsergebnisse fortzuschreiben. 123 124 125 4 Standort und Genehmigungen 126 127 Die standortbezogenen Rahmenbedingungen sind eine wesentliche Grundlage für die wei- 128 tere Projektbearbeitung. Sie betreffen insbesondere das Grundstück, die vorhandene Be- 129 standsbebauung, den vorgesehenen Abbruch, die Erschließung, bestehende Rechte und
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130 Belastungen, die Außenanlagen sowie die erforderlichen Genehmigungs- und Abstim- 131 mungsprozesse. 132 133 Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans 622A1 - Friedrich- 134 Engels-Allee/West. Auf dem Grundstück befinden sich derzeit leerstehende Bestandsge- 135 bäude, deren Abbruch und Entsorgung in Planung sind. 136 137 Neben den baurechtlichen Genehmigungen sind die Genehmigungsanforderungen des 138 Bundesamts für Soziale Sicherung zu berücksichtigen. Die Planung und die weiteren Pro- 139 jektunterlagen sind daher so aufzubereiten, dass die erforderlichen Prüf- und Entschei- 140 dungsprozesse der Aufsichtsbehörde und der Selbstverwaltungsgremien nachvollziehbar 141 durchgeführt werden können. 142 143 Die Außenanlagen sind im Zusammenhang mit der Erschließung, der Nutzung des Stand- 144 orts und dem Gebäudekonzept zu entwickeln. Sie sollen eine klare und barrierefreie Wege- 145 führung zum Haupteingang unterstützen, die Besucherführung stärken und zugleich quali- 146 tätsvolle, begrünte Aufenthaltsbereiche mit Sitzmöglichkeiten, offenen Flächen und ruhigen 147 Rückzugsangeboten schaffen. Die erforderlichen Stellplätze sind grundsätzlich in einer 148 Tiefgarage vorzusehen. In der weiteren Planung sind insbesondere Lage, Zufahrt, Ram- 149 penausbildung, Anbindung an das Gebäude, Ladeinfrastruktur, Dienstwagenstellplätze, 150 Fahrrad- und Motorradstellplätze, Anlieferung, Entwässerung, Begrünung, klimaangepass- 151 te Gestaltung sowie sicherheits- und betriebstechnische Anforderungen mit Grundstücks- 152 zuschnitt, Stellplatznachweis und Genehmigungsfähigkeit abzustimmen. 153 154 155 5 Projektorganisation und Vergabe 156 157 Das Projekt wird durch eine externe Projektsteuerung und Rechtsberatung unterstützt. Die 158 externe Unterstützung dient der fachlichen, organisatorischen, wirtschaftlichen und rechtli- 159 chen Strukturierung des Projekts. 160 161 Die Projektorganisation ist mehrstufig aufgebaut. Auf der Entscheidungsebene sind Ge- 162 schäftsführung, Bauausschuss und weitere einzubindende Stellen verortet. Die Leitungs- 163 ebene umfasst das interne Projektmanagement der BG Verkehr und die fachlich zuständi- 164 gen internen Beteiligten. Die Projektsteuerung übernimmt koordinierende und steuernde 165 Aufgaben für die Planungs- und Ausführungsebene. Das Bundesamt für Soziale Sicherung 166 ist als staatliche Rechtsaufsicht beziehungsweise nachgelagerte Prüfinstanz eingebunden, 167 insbesondere hinsichtlich gesetzeskonformer Beschlüsse und formeller Anforderungen. 168 169 Als zentrale organisatorische Grundlage ist ein Projekthandbuch vorgesehen. Es soll die 170 organisatorischen, technischen und kaufmännischen Grundlagen der Projektdurchführung 171 über die Leistungsphasen hinweg definieren. Festzulegen sind insbesondere Projektstruk- 172 turen, Rollen und Verantwortlichkeiten, Kommunikations- und Berichtswege, Entschei-
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173 dungs- und Freigabeprozesse sowie Regelungen zu Planung, Vergabe, Bauausführung, 174 Kosten, Terminen, Qualität und Dokumentation. 175 176 Die genaue Abgrenzung der Leistungen zwischen Generalplaner, Generalunternehmer und 177 Projektsteuerung wird im weiteren Verfahren verbindlich definiert. Dabei sind insbesondere 178 die Schnittstellen zwischen Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung, funktionaler Leis- 179 tungsbeschreibung, Ausführungsplanung, Qualitätssicherung, Kostensteuerung und späte- 180 rer Bauausführung zu klären. 181 182 183 6 Planung, Betrieb und Nachweise 184 185 Die weitere Planung muss die bisher beschriebenen Anforderungen in belastbare Ent- 186 scheidungs- und Genehmigungsgrundlagen überführen. Dafür ist eine Planungstiefe erfor- 187 derlich, die über eine reine Flächen- und Funktionsprüfung hinausgeht und insbesondere 188 Kosten, Termine, Qualität, Betrieb, Nachhaltigkeit und Genehmigungsfähigkeit nachvoll- 189 ziehbar absichert. 190 191 Im weiteren Planungsprozess sind die wesentlichen Konzepte so auszuarbeiten, dass sie 192 durch die Auftraggeberin, die Selbstverwaltungsgremien und das Bundesamt für Soziale 193 Sicherung geprüft und entschieden werden können. Dies betrifft insbesondere die Fort- 194 schreibung der Kosten, die Vorbereitung der Genehmigungsunterlagen, die Abstimmung 195 mit dem DGNB-Zielstandard, die Betriebskostenbetrachtung sowie die Anforderungen an 196 Wartung, Inbetriebnahme und spätere Bewirtschaftung. 197 198 Technische und betriebliche Themen sind frühzeitig mit der Gebäude- und Nutzungspla- 199 nung zu verzahnen. Dazu gehören insbesondere Barrierefreiheit, Akustik, sommerlicher 200 Wärmeschutz, Lüftung, thermische Behaglichkeit, digitale Organisation, Wartung, Reini- 201 gungsfähigkeit und technische Zugänglichkeit. Diese Themen sind nicht nachträglich zu 202 ergänzen, sondern als Bestandteil der weiteren Planung nachzuweisen. 203 204 Baudokumentation, Inbetriebnahme und Projektabschluss sind frühzeitig in Planung, 205 Vergabe und Vertragsunterlagen zu berücksichtigen. Erforderlich sind insbesondere prüf- 206 fähige Revisions- und Dokumentationsunterlagen, Wartungs- und Bedienungsunterlagen, 207 Nachweise, Prüfprotokolle, Einweisungen, Abnahmen sowie ein strukturiertes Mängelma- 208 nagement. Die Anforderungen an die Inbetriebnahme sind im weiteren Projektverlauf zu 209 konkretisieren. Dabei sind insbesondere die Prüfung der Betriebsbereitschaft, Probebetrie- 210 be, Einweisungen, Übergaben, technische Abstimmungen und die Nachverfolgung festge- 211 stellter Mängel zu berücksichtigen.