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Verfahrensbeschreibung zum Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb zur Vergabe von Generalplanerleistungen für die Planung und Abwicklung des Neubaus des Förderschulcampus Paderborn
Kreis Paderborn
Aldegreverstraße 10 – 14 33102 Paderborn
Verfahrensbeschreibung zum Verhandlungsverfahren
„Generalplanerleistungen –
Neubaus des Förderschulcampus Paderborn“
Stand: 19. November 2025
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I. Hinweise zum Vergabeverfahren
- Auftraggeber
Auftraggeber ist der
Kreis Paderborn vertreten durch den Landrat Christoph Rüther Aldegreverstraße 10-14 33102 Paderborn
- Verfahrensart
Durchgeführt wird ein europaweites Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb zur Vergabe von Planungsleistungen für den Neubau eines Förderschulcampus in Paderborn. Dabei gelten die Bestimmungen der Vergabeverordnung (VgV) in Verbindung mit dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Alle im Laufe des Verfahrens an die Bewerber und Bieter übermittelten Informationen, wie Antworten auf Fragen, ergänzende Hinweise oder sonstige schriftliche Mitteilungen des Auftraggebers, sind verbindlich und bei der Erstellung der Teilnahmeanträge und Angebote zu berücksichtigen. Diese zusätzlichen Informationen haben Vorrang vor den ursprünglichen Ausschreibungsunterlagen und können diese ergänzen, präzisieren oder abändern.
Sofern der Auftraggeber Vergabeunterlagen ändert oder aktualisiert, sind die Bieter verpflichtet, die geänderten bzw. aktualisierten Unterlagen inklusive der Anlagen für ihre Angebotserstellung zu verwenden.
Es wird empfohlen, sämtliche Vergabeunterlagen sowie die beigefügten Anlagen sorgfältig zu prüfen. Sollten Schwierigkeiten beim Öffnen oder Lesen der Unterlagen oder Zweifel an deren Vollständigkeit auftreten, hat der Bewerber dies unverzüglich dem Auftraggeber mitzuteilen. Fehlende oder fehlerhafte Dokumente werden daraufhin umgehend in elektronischer Form erneut bereitgestellt. Bewerber sind daher angehalten, die Unterlagen direkt nach Abruf auf Zugänglichkeit, Lesbarkeit und Vollständigkeit zu überprüfen.
Alle Vergabeunterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Eine Nutzung der Unterlagen oder von Teilen davon außerhalb dieses Vergabeverfahrens ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung zulässig.
- Ablauf des Verfahrens
Das Verfahren startet mit der Veröffentlichung der Bekanntmachung im EU-Amtsblatt und dem damit eingeleiteten Teilnahmewettbewerb. Dabei werden die unternehmensbezogenen
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Angaben der Bewerber geprüft, um fachlich qualifizierte, leistungsfähige und zuverlässige Teilnehmer zu ermitteln. Nach Abschluss der Bewerbungsphase werden mindestens drei, höchstens jedoch sechs der bestbewerteten Bewerber zur Abgabe von (bindenden) Erstangeboten und Konzepten aufgefordert, womit die Angebotsphase beginnt.
Im Anschluss an die erste Angebotsphase ist eine Verhandlungsrunde vorgesehen. Der Auftraggeber behält sich jedoch vor, auch ohne Durchführung von Verhandlungsrunden direkt nach Einreichung und Prüfung der Erstangebote und Vorstellung der Konzepte einen Zuschlag zu erteilen.
Nach einer Verhandlungsrunde kann die Anzahl der Bieter reduziert werden. Mit den verbleibenden Bietern kann der Auftraggeber weitere Verhandlungsrunden durchführen oder den Zuschlag erteilen. Die Bieter haben die Möglichkeit ihre Angebote entsprechende den Verhandlungsergebnissen der jeweiligen Verhandlungsrunde anzupassen. Die final überarbeiteten Angebote fließen in die abschließende Bewertung und Vergabeentscheidung ein.
Die Bewertung der Angebote erfolgt nach den im Angebotsverfahren definierten Wertungskriterien und der dazugehörigen Wertungsmatrix.
- Fragen der Bewerber
Fragen zum Vergabeverfahren oder zu den Unterlagen können ausschließlich in Textform über das Vergabeportal gestellt werden. Um eine rechtzeitige Beantwortung zu gewährleisten, müssen Fragen innerhalb der vorgegebenen Frist eingereicht werden.
Antworten auf Fragen der Bieter werden grundsätzlich anonym veröffentlicht und allen Bewerbern zugänglich gemacht. Spezifische Einzelanfragen werden direkt an den Fragesteller beantwortet, wenn dies keine Auswirkung auf den Wettbewerb hat oder wenn Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse berührt sind. Bewerber sollten sich regelmäßig über die veröffentlichten Informationen informieren.
Bei Unklarheiten, Fehlern oder fehlenden Angaben in den Unterlagen ist der Auftraggeber unverzüglich zu informieren.
- Einreichung von Teilnahmeanträgen und Angeboten
Teilnahmeanträge und Angebote sind bis zu den jeweils festgelegten Terminen in der geforderten Form einzureichen. Sämtliche Dokumente müssen in deutscher Sprache verfasst in Textform vorgelegt werden.
Teilnahmeanträge und Angebote sind vollständig und korrekt auszufüllen und mit allen erforderlichen Erklärungen und Nachweisen zu versehen. Eigenerklärungen müssen datiert, unterzeichnet und in Textform vorliegen.
Es sollen nur die geforderten Dokumente eingereicht werden. Allgemeine Firmenpräsentationen oder Werbematerialien werden nicht berücksichtigt.
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Vertrauliche Angaben sind auf den entsprechenden Seiten deutlich zu kennzeichnen.
Mit der Abgabe der Unterlagen überträgt der Bewerber dem Auftraggeber die Nutzungsrechte an den eingereichten Dokumenten.
Alle Erklärungen müssen von Personen stammen, die das jeweilige Unternehmen rechtsverbindlich vertreten dürfen. Die Vertretungsbefugnis ist mit entsprechenden Nachweisen zu belegen.
Unvollständig ausgefüllte oder nicht formgerecht eingereichte Anträge oder Angebote, fehlende Angaben oder unvollständige Unterlagen können zum Ausschluss führen. Über Nachforderungen fehlender, unvollständiger oder fehlerhafter Erklärungen und Unterlagen entscheidet der Auftraggeber gemäß §56 VgV im Rahmen seines Ermessens. Ein Anspruch auf Nachreichung oder Ergänzung besteht nicht.
Der Auftraggeber kann Bewerber ausschließen, die ihre Unterlagen nicht vollständig einreichen oder die nach Ablauf der Nachfrist keine Ergänzungen vorlegen.
Angebote, die nach dem Ablauf der jeweiligen Frist eingehen oder nicht den formalen Anforderungen entsprechen, werden nicht berücksichtigt.
- Auswahl der Bieter
Der Auftraggeber fordert zur Angebotsabgabe drei bis sechs Bewerber auf. Die Auswahl dieser Bewerber erfolgt anhand der mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Nachweise, Erklärungen und Unterlagen zur Eignung. Dabei wird eine Bewertungsmatrix zugrunde gelegt, die die verschiedenen Kriterien systematisch bewertet.
Zulässig sind sowohl Einzelbewerbungen als auch Bewerbungen von Bewerbergemeinschaften. Mehrfachbewerbungen – sei es als Einzelbewerber oder als Mitglied mehrerer Gemeinschaften – sind ausgeschlossen und führen zum Ausschluss sämtlicher betroffener Bewerbungen.
Jede Bewerbung muss eine klare Organisations- und Verantwortungsstruktur erkennen lassen. Wird die Bewerbung in Form einer Bewerbergemeinschaft eingereicht, ist ein federführendes Mitglied zu benennen, welches Objektplaner (Architekt) sein muss und die Koordination, Kommunikation und Gesamtverantwortung gegenüber dem Auftraggeber übernimmt. Die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft haften gesamtschuldnerisch. Der bevollmächtigte Vertreter ist zugleich Ansprechpartner des Auftraggebers und zur rechtsverbindlichen Abgabe und Entgegennahme von Erklärungen berechtigt.
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft gilt, dass der Objektplaner als federführendes Mitglied sämtliche Eignungskriterien vollständig erfüllen muss. Die weiteren Fachplaner innerhalb der Bewerbergemeinschaft, die nicht Objektplaner sind, haben lediglich vergleichbare Referenzen in ihrem jeweiligen Fachgebiet sowie ausreichende personelle, technische und wirtschaftliche Kapazitäten nachzuweisen.
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Werden einzelne Leistungen nicht im eigenen Büro erbracht, kann der Bewerber zur Erfüllung der Eignungsanforderungen auf die Kapazitäten anderer Unternehmen zurückgreifen (Eignungsleihe gemäß § 47 VgV). Im Falle der Eignungsleihe haften der Bieter und der zur Eignung herangezogene Dritte gesamtschuldnerisch gegenüber dem Auftraggeber, wobei diese Haftung nachzuweisen ist. In diesem Fall sind die jeweiligen Dritten als Eignungsleiher zu benennen und deren Eignungsnachweise dem Teilnahmeantrag beizufügen. Zusätzlich ist eine verbindliche Verpflichtungserklärung jedes benannten Dritten vorzulegen, aus der hervorgeht, dass die erforderlichen personellen und fachlichen Kapazitäten im Auftragsfall tatsächlich zur Verfügung stehen.
Der Auftraggeber behält sich vor, vor Zuschlagserteilung die Vorlage oder Aktualisierung der Verpflichtungserklärungen zu verlangen.
Die Eignungsprüfung erfolgt einheitlich und gleichwertig für Einzelbewerber und Bewerbergemeinschaften; eine Schlechterstellung einer Bewerbungsform gegenüber der anderen erfolgt nicht.
- Angebotsinhalte und Verhandlungen
Im Rahmen des Vergabeverfahrens werden die Planungsleistungen auf Grundlage der Leistungsbilder der HOAI und durch besondere Leistungen bzw. zusätzliche Leistungen definiert. Das vom Auftraggeber erstellte Leistungsbild ist die Basis für die Preisbildung.
Neben dem Honorarangebot sind von den Bietern Konzepte einzureichen, die ihre Herangehensweise an die Planung und die Bauabwicklung erläutern. Dabei soll auf die geplante Bauweise (a), die Umsetzung des pädagogischen Konzepts (b), ökologische Aspekte (c), die Bauzeit (d), die Lebenszykluskosten (e), das Projektteam (f) sowie den Personaleinsatz eingegangen (g) werden. Es sind maximal zwei DIN A4 Seiten pro Erläuterungspunkt (a-g) zugelassen.
In der ersten Angebotsrunde werden die Konzepte während der Bietergespräche in Form einer Präsentation vorgestellt und erläutert. Diese Konzepte sind wesentlicher Bestandteil der Angebotsbewertung und sollen eine differenzierte Beurteilung der einzelnen Bieter ermöglichen. Für die Präsentation werden den Bietern maximal 60 Minuten gegeben. Im Anschluss an die Präsentationen wird der Auftraggeber eine Fragerunde von maximal 60 Minuten durchführen oder den Präsentationstermin abschließen.
Andernfalls sind weitere Verhandlungsrunden erst nach Aufforderung zur Abgabe überarbeiteter Angebote geplant. Diese sollen dazu dienen, einzelne Angebots- und Konzeptinhalte zu besprechen, um die Angebote inhaltlich zu verbessern (§17 Abs. 10 VgV). Soll der Zuschlag auf eines dieser überarbeiteten Angebote erteilt werden, werden die Ergebnisse der Verhandlungsrunde in die Wertung einbezogen.
Andernfalls teilt der Auftraggeber den Bietern etwaige Änderungen der Bedingungen mit, die sich aus der Verhandlungsrunde ergeben haben, und fordert zur Abgabe abschließender Angebote auf. Diese sollen nicht mehr in einer weiteren Verhandlungsrunde erörtert werden,
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sondern direkt bewertet werden, sodass der Zuschlag erfolgen kann (nach vorangehender Mitteilung gemäß § 134 GWB).
Bieter werden gebeten, alle Angebotsbestandteile, die Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse enthalten, deutlich zu kennzeichnen. Mit Abgabe des Angebots erklärt der Bieter sein Einverständnis, dass – unter Wahrung dieser Geheimnisse – sämtliche Nutzungsrechte an den eingereichten Unterlagen auf den Auftraggeber übergehen.
Vor der Zuschlagserteilung sind die Bieter verpflichtet, sämtliche für öffentliche Auftraggeber relevanten Nachweise und Erklärungen vollständig und fristgerecht vorzulegen. Dies umfasst unter anderem die Einhaltung von Vorgaben zum Tariftreuegesetz, Nachweise zur ordnungsgemäßen Teilnahme an den Sozialversicherungs- und Sozialkassenverfahren, Nachweise zur Bekämpfung von Schwarzarbeit sowie weitere gesetzliche Verpflichtungen, die den fairen Wettbewerb, die soziale Verantwortung sicherstellen. Die Nachweise sind so rechtzeitig einzureichen, dass ihre Prüfung vor der Vergabe gewährleistet ist.
- Projektteam und Zusammenarbeit
Der Auftragnehmer stellt ein Projektteam entsprechend seinem Angebot bereit, dessen Mitglieder für die gesamte Projektlaufzeit fest zugeordnet sind. Änderungen in der Zusammensetzung des Teams bedürfen der Zustimmung des Auftraggebers. Der Auftraggeber stellt zur Projektbegleitung eine oder mehrere Personen ab und benennt diese dem Auftragnehmer nach Auftragserteilung. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, im Rahmen regelmäßiger Projektbesprechungen transparent mit den benannten Projektverantwortlichen zusammenzuarbeiten. Er weist den Auftraggeber unverzüglich und schriftlich auf Umstände hin, die die Projektziele gefährden könnten. Sollte die Einbindung weiterer Berater oder Sonderfachleute erforderlich sein, informiert der Auftragnehmer den Auftraggeber ebenfalls unverzüglich schriftlich.
- Vertraulichkeit
Mit der Teilnahme verpflichten sich Bewerber, alle im Verfahren erhaltenen Informationen vertraulich zu behandeln und ausschließlich für das Vergabeverfahren und gegebenenfalls die Auftragsdurchführung zu nutzen.
Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung erlaubt, außer wenn gesetzlich oder behördlich vorgeschrieben oder bei der Weitergabe an professionelle Berater.
Bewerber haften für Schäden, die durch unbefugte Weitergabe entstehen, und stellen den Auftraggeber von entsprechenden Ansprüchen frei.
- Bewertungsgrundsatz
Bei der Beurteilung der technischen und wirtschaftlichen Eignung werden ausschließlich die vom Bieter im Rahmen der Teilnahmeanträge bzw. Angebote eingereichten und geforderten
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Nachweise herangezogen. Die Bewertung erfolgt nach einheitlichen Maßstäben und nachvollziehbaren, diskriminierungsfreien Kriterien.
Alle Angebote werden gleichbehandelt und anhand derselben Bewertungsgrundlagen geprüft.
10.1. Eignungskriterien
10.1.1. Referenzen
Als geeignet gilt ein Bewerber, der innerhalb der letzten sechs Jahre mindestens ein Referenzprojekt „Neubau einer Schule“ mit einer anrechenbaren Summe der Kostengruppen 300 und 400 (DIN 276) von mindestens 5 Mio. € netto erfolgreich bearbeitet hat. Dabei müssen Leistungen der Leistungsphasen 1 bis 8 gemäß HOAI erbracht worden sein. Zudem muss der Bewerber im Rahmen dieses Projekts vertraglich sowohl mit der Objektplanung als auch mit mindestens einer der folgenden Fachplanungsleistungen beauftragt gewesen sein: Tragwerksplanung, Technische Gebäudeausrüstung (TGA), Bauphysik oder Brandschutz.
Darüber hinaus ist der Nachweis von mindestens zwei Bauvorhaben erforderlich, bei denen der Bewerber die Objektplanung und mindestens eine der genannten Fachplanungsleistungen vertraglich erbracht hat. Bereits benannte Referenzen können zur Erfüllung dieser Anforderungen erneut herangezogen werden.
Zusätzliche Eignungspunkte werden für nachgewiesene Erfahrungen in der Planung und Realisierung von Grundschulen sowie für Erfahrungen in der Planung und Realisierung von Sporthallen vergeben. Bereits benannte Referenzen können zur Erfüllung dieser Anforderungen erneut herangezogen werden.
10.1.2. Qualifikation und Erfahrung der projektverantwortlichen Person
Die für das Projekt benannte, namentlich zu benennende projektverantwortliche Person muss über eine einschlägige berufliche Qualifikation verfügen. Zudem sind ihre relevanten Erfahrungen insbesondere im Hinblick auf die Leistungsphasen 5 bis 8 gemäß HOAI darzustellen. Hierbei wird sowohl auf die fachliche Expertise als auch auf die praktische Projekterfahrung Wert gelegt. Bewertet wird ein Referenzprojekte, bei dem die benannte Person in einer vergleichbaren Rolle tätig war. Dabei sind die Projektart, die Größe und die Komplexität der Projekte sowie die konkreten Aufgaben und Verantwortlichkeiten darzulegen. Die benannte projektverantwortliche Person darf nicht der Inhaber bzw. die Inhaberin des Unternehmens sein.
10.1.3. Betriebszugehörigkeit der projektverantwortlichen Person
Darüber hinaus wird die Dauer der Betriebszugehörigkeit der benannten Projektverantwortlichen bewertet, um Kontinuität und interne Erfahrung innerhalb des Bewerberunternehmens zu berücksichtigen. Dieses Kriterium dient der Sicherstellung, dass die projektverantwortliche Person fest in die Unternehmensstruktur eingebunden ist und über entsprechende interne Kenntnisse und Prozesse verfügt.
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10.1.4. Nettoumsatz des Bewerbers für vergleichbare Leistungen
Zur Beurteilung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Bewerbers ist der Nettoumsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre darzulegen. Bewertet wird dabei ausschließlich der Umsatz, der mit Leistungen erzielt wurde, die mit dem ausgeschriebenen Auftragsgegenstand vergleichbar sind. Die Bewertung erfolgt für jedes Jahr einzeln.
10.2. Bewertungsmethodik
Bei Bewerbergemeinschaften werden die Eignungspunkte ausschließlich dem federführenden Mitglied zugerechnet. Die Fachplaner innerhalb der Bewerbergemeinschaft müssen zwar ihre fachliche Eignung und entsprechende Referenzen im jeweiligen Fachgebiet nachweisen, diese fließen jedoch nicht in die Wertung der Referenzbewertung ein.
Bewerber, die als Generalplaner auftreten und sämtliche relevanten Planungsleistungen im eigenen Büro erbringen, können sämtliche einschlägigen Referenzen des Unternehmens im Rahmen der Wertung einbringen. Damit wird sichergestellt, dass Generalplaner und Bewerbergemeinschaften unter vergleichbaren Voraussetzungen bewertet werden, ohne dass eine Bewerbungsform gegenüber der anderen bevorzugt oder benachteiligt wird.
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- Eignungskriterien
Berechnung Gesamtpunktzahl = (Punktzahl Kriterium 1 * Gewichtung Kriterium 1) + (Punktzahl Kriterium 2 * Gewichtung Kriterium 2) + (Punktzahl Kriterium 3 * Gewichtung Kriterium 3) usw…
| Kriterien gemäß Punkt 9.2 | Max. | Gewichtung | ||
|---|---|---|---|---|
| Punkte | ||||
| 1. Referenzen im Schulbau Mindestanforderungen: - 1x Neubau Schule - KG 300+400: 5 Mio. EUR/netto - Leistungsphasen: 1-8 Ausschlusskriterium: keine Referenz 9,0 Punkte: 1 Referenz Bewertet wird maximal eine Referenz. | 9 | 15% | ||
| 2. Referenz Projektkoordination Mindestanforderungen: - 1x Bauvorhaben mit Objektplanung und mindestens einer weiteren Fachplanerdisziplin - KG 300+400: 5 Mio. EUR/netto - Leistungsphasen: 1-8 Ausschlusskriterium: keine Referenz 4,5 Punkte: 1 Referenz 9,0 Punkte: 2 Referenzen Bewertet werden maximal zwei Referenzen. | 9 | 15% | ||
| 3. Zusatzpunkte: Referenzen im Grundschulbau Bewertungskriterien: - Neubau Grundschule 0 Punkte: keine Referenz (kein Ausschlusskriterium) 9,0 Punkte: 1 Referenz Bewertet wird maximal eine Referenz. | 9 | 20% | ||
| 4. Zusatzpunkte: Referenzen im Sporthallenbau Bewertungskriterien: - Neubau Sporthalle 0 Punkte: keine Referenz (kein Ausschlusskriterium) 9,0 Punkte: 1 Referenz Bewertet wird maximal eine Referenz. | 9 | 10% | ||
| 5. Qualifikation und Erfahrung der projektverantwortlichen Person die nicht Inhaber ist Mindestanforderungen: - 1x vergleichbares Projekt - Leistungsphasen: 5-8 Ausschlusskriterium: keine Referenz 9,0 Punkte: 1 Referenz Bewertet wird maximal eine Referenz. | 9 | 15% |
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| 6. Betriebszugehörigkeit der projektverantwortlichen Person Ausschlusskriterium: < 1 Jahr 1 Punkt: 1 bis 2 Jahre 4,5 Punkte: größer 2 bis 4 Jahre 9 Punkte: größer 4 Jahre | 9 | 15% |
|---|---|---|
| 7. Nettoumsatz des Bewerbers für Leistungen, die mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind 1 Punkte: 0,5 Mio. bis ≤ 1 Mio. EUR 2 Punkt: > 1 Mio. bis ≤ 2 Mio. EUR 3 Punkte: > 2 Mio. EUR Bewertet werden die letzten drei Jahre. | 9 | 10% |
- Kriterien zur Erteilung des Zuschlags
Die Bewertung der Angebote erfolgt auf Grundlage der im Vergabeverfahren festgelegten Kriterien und Gewichtungen. Ziel ist die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots im Sinne von § 58 VgV unter Berücksichtigung von Qualität, Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Preis.
Diese sind in der nachfolgenden Bewertungsmatrix mit den jeweiligen Gewichtungen dargestellt.
- Bewertungsmethode
Die Bewertung der Angebote erfolgt auf Grundlage eines Punktesystems, das sich aus den beiden Hauptkriterien Preis und Qualität zusammensetzt. Der Preis wird mit einem Anteil von 30 %, die Qualität mit einem Anteil von 70 % gewichtet. Ziel ist eine Gesamtbewertung, die sowohl die Wirtschaftlichkeit als auch die inhaltliche und fachliche Qualität der angebotenen Leistung berücksichtigt.
Die Preisbewertung erfolgt rechnerisch nach dem Verhältnis des günstigsten Angebots zum zu bewertenden Angebot. Dabei wird der Preis des günstigsten Angebots durch den Preis des jeweiligen Angebots geteilt und mit der maximal möglichen Punktzahl multipliziert. Das wirtschaftlichste Angebot erhält somit die maximal mögliche Punktzahl, während die übrigen Angebote anteilig entsprechend teurerer Preise bewertet werden.
Die Qualitätsbewertung erfolgt anhand der vorgegebenen Unterkriterien. Jedes Unterkriterium wird mit einer Schulnote von 1 bis 5 bewertet, die in Punkte umgerechnet wird. Dabei steht die Note 1 für eine hervorragende, vollständig überzeugende Darstellung, während die Note 5 eine unzureichende oder nicht nachvollziehbare Darstellung und die Note 6 den Fall kennzeichnet, dass das Angebot in dem Kriterium nicht bewertet werden kann. Die Noten werden in feste Punktwerte übertragen (Note 1 = 20 Punkte, Note 2 = 16 Punkte, Note 3 = 12 Punkte, Note 4 = 8 Punkte, Note 5 = 4 Punkte, Note 6 = 0 Punkte). Die vergebenen Punkte aus den sieben Unterkriterien werden anschließend addiert und auf die maximal mögliche Punktzahl skaliert.
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Die maximal erreichbare Punktzahl für das Kriterium Preis ist 70 x 0,3 = 21 Punkte.
Die maximal erreichbare Punktzahl für das Kriterium Qualität ist 70 x 0,7 = 49 Punkte.
Die maximal erreichbare Gesamtpunktzahl ist somit 70 Punkte.
Bewertungsskala:
Note 1 – 20 Punkte:
Hervorragende, sehr umfassende und vollständig überzeugende Darstellung; alle Anforderungen sind nachvollziehbar, strukturiert und überdurchschnittlich erfüllt.
Note 2 – 16 Punkte:
Sehr gute, weitgehend überzeugende Darstellung mit nur geringfügigen Schwächen; die wesentlichen Anforderungen sind klar und nachvollziehbar erfüllt.
Note 3 – 12 Punkte:
Gute, durchschnittlich überzeugende Darstellung; grundlegende Ansätze sind vorhanden, jedoch mit erkennbaren Schwächen oder Lücken.
Note 4 – 8 Punkte:
Unterdurchschnittliche Darstellung mit deutlichen Unklarheiten oder nur teilweise nachvollziehbaren Inhalten; Anforderungen sind nur teilweise erfüllt.
Note 5 – 4 Punkte:
Unzureichende oder nicht nachvollziehbare Darstellung; Anforderungen sind weitgehend oder vollständig verfehlt.
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| Kriterium | Max. Punkte | Gewichtung | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 1. Preis Bewertungsmethode: Preis des günstigsten Angebots geteilt durch den Preis des zu bewertenden Angebots, multipliziert mit der maximalen Punktzahl. | 70 | 30% | ||||||
| 2. Konzept zur Qualität der zu erwartenden Leistung, unterteilt in: a. Bauweise und Kostenvergleich b. Umsetzung des pädagogischen Konzepts c. Ökologische Aspekte d. Bauzeit e. Lebenszykluskosten f. Projektteam g. Personaleinsatz | 70 | 70% | ||||||
| a. Bauweise und Kostenvergleich Kurze Beschreibung der geplanten Bauweise und Begründung, warum diese für das Projekt geeignet ist. Ein einfacher Vergleich mit anderen möglichen Bauweisen (z. B. Massiv-, Holz- oder Elementbauweise) kann die Entscheidung nachvollziehbar machen. Es werden maximal zwei DIN A4 Seiten bewertet. | 10 | 10 % | ||||||
| b. Umsetzung des pädagogischen Konzepts Darstellung, wie das pädagogische Konzept der Schule in der Planung berücksichtigt wird. Es soll erkennbar werden, wie die räumliche Gestaltung das Lernen und den Schulalltag unterstützt. Es werden maximal zwei DIN A4 Seiten bewertet. | 10 | 10% | ||||||
| c. Ökologische Aspekte Kurze Beschreibung, wie beim Bauen und Planen auf Umwelt, Energieverbrauch und Nachhaltigkeit geachtet wird. Es werden maximal zwei DIN A4 Seiten bewertet. | 10 | 10 % | ||||||
| d. Bauzeit Erläuterung, wie die geplante Bauzeit eingeschätzt wird. Ein einfacher Zeitrahmen oder grober Ablaufplan genügt. Es werden maximal zwei DIN A4 Seiten bewertet. | 10 | 10 % | ||||||
| e. Lebenszykluskosten Darstellung, welche Überlegungen es zur Wirtschaftlichkeit über die gesamte Nutzungszeit des Gebäudes gibt (z. B. Wartung, Energie, Materialwahl). Es werden maximal zwei DIN A4 Seiten bewertet. | 10 | 10 % | ||||||
| f. Projektteam Vorstellung des Projektteams mit den wichtigsten Personen und ihren Aufgaben. Wichtig sind eine klare Zuständigkeit und eine kurze Beschreibung der Zusammenarbeit. Es werden maximal zwei DIN A4 Seiten bewertet. | 10 | 10 % | ||||||
| g. Personaleinsatz Kurze Darstellung, wie das Team während Planung und Bau eingesetzt wird und wie die Betreuung des Projekts sichergestellt ist. Es werden maximal zwei DIN A4 Seiten bewertet. | 10 | 10 % |
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II. Beschreibung des Leistungsumfangs
- Hintergrund und Anlass der Maßnahme
Ab August 2026 haben alle Kinder der ersten Grundschulklassen Anspruch auf ganztägige Förderung. Dieser Anspruch wird schrittweise bis 2029 auf alle Jahrgangsstufen bis zur vierten Klasse ausgeweitet. Vor diesem Hintergrund ist es eine zentrale Aufgabe, die räumlichen und pädagogischen Rahmenbedingungen an den kreiseigenen Förderschulen zukunftsfähig zu gestalten.
Im Rahmen einer umfassenden Schulentwicklungsplanung wurden die Gebäude der bestehenden Förderschulen – der Astrid-Lindgren-Schule und der Erich-Kästner-Schule – eingehend geprüft. Dabei zeigte sich, dass die baulichen Strukturen beider Schulen den zukünftigen Anforderungen moderner pädagogischer Konzepte und einer ganztägigen Betreuung nicht gerecht werden. Es bestehen erhebliche Defizite hinsichtlich des Flächenangebots, der Barrierefreiheit sowie der funktionalen Raumaufteilung. Eine Sanierung und Erweiterung der bestehenden Gebäude wäre mit unverhältnismäßig hohen Investitionen verbunden und würde die pädagogischen Zielsetzungen nur unzureichend erfüllen.
Zur fundierten Vorbereitung der weiteren Planung wurde durch ein Planungsbüro eine Machbarkeitsstudie erstellt. Diese umfasst neben Voruntersuchungen und der Analyse der Ausgangslage eine detaillierte Überprüfung der baulichen und funktionalen Machbarkeit eines gemeinsamen Schulcampus. In enger Abstimmung mit den zukünftigen Nutzern wurden die Anforderungen und Wünsche konkretisiert, um ein präzises Raum-, Funktions- und Ausstattungsprogramm zu entwickeln. Darüber hinaus beinhaltet die Studie eine Kostenprognose.
Auf Basis der Machbarkeitsstudie wurde entschieden, die Astrid-Lindgren-Schule und die Erich-Kästner-Schule auf einem gemeinsamen Förderschul-Campus neu zu errichten. Dabei sollen mögliche Synergien durch die gemeinsame Nutzung bestimmter Flächen und Dienstleistungen genutzt werden, während die Eigenständigkeit der einzelnen Schulen gewahrt bleibt.
Ziel dieser Ausschreibung ist es, einen Generalplaner mit der Planung und der Bauabwicklung des Schulcampus zu beauftragen, der die festgestellten Flächenbedarfe, pädagogischen Anforderungen sowie potenzielle Synergieeffekte berücksichtigt.
Bei der Planung sollen zudem die Integration des Neubaus in das bestehende Quartier sowie nachhaltige und zukunftsorientierte Bau- und Betriebskonzepte Berücksichtigung finden. Ein geeignetes Grundstück für den Neubau steht bereits zur Verfügung.
- Planung und Realisierung
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Vergabe der Generalplanerleistungen für die Planung und die Bauabwicklung eines gemeinsamen Förderschul-Campus für die Astrid-Lindgren- Schule und die Erich-Kästner-Schule. Die Beauftragung umfasst die Leistungsphasen 1 bis 8
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(gemäß HAOI) in den folgenden Fachdisziplinen: Objektplanung (Architektur), Tragwerksplanung, Technische Ausrüstung: HLSK, ELT, GA, MSR, Freianlagenplanung sowie die Fachplanungen für Brandschutz, Schallschutz und Wärmeschutz.
Der Generalplaner übernimmt die gesamtheitliche Koordination und Integration aller genannten Planungsbereiche mit dem Ziel, ein zukunftsweisendes, funktionales und pädagogisch tragfähiges Konzept zu entwickeln und baulich umzusetzen. Die Planung soll den spezifischen Anforderungen eines inklusiven und ganztägigen Schulbetriebs gerecht werden und zugleich Raum für flexible pädagogische Nutzungskonzepte bieten. Dabei sind sowohl die Eigenständigkeit der beiden Schulen als auch potenzielle Synergieeffekte durch gemeinsam nutzbare Flächen – wie z. B. Mensa, Mehrzweckräume oder Außenanlagen – zu berücksichtigen.
Besonderes Augenmerk ist auf die barrierefreie Gestaltung aller Gebäude- und Freianlagenbereiche, die Einbindung in das städtebauliche Umfeld sowie auf eine nachhaltige, energieeffiziente Bauweise zu legen. Dabei sind aktuelle gesetzliche Vorgaben ebenso einzuhalten wie wirtschaftliche Anforderungen im Hinblick auf Bau, Betrieb und Lebenszykluskosten. Die eingesetzten technischen Systeme – insbesondere im Bereich TGA, sollen zukunftssicher, wartungsfreundlich und auf einen effizienten Betrieb über den gesamten Lebenszyklus des Gebäudes ausgelegt sein.
Das Grundstück für den Neubau befindet sich im Eigentum des Auftraggebers.
- Zeitlicher Ablauf des Vergabeverfahrens
Das Vergabeverfahren wird als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb in zwei Stufen durchgeführt. Die geplante zeitliche Abfolge ist in der Anlage 6 beschrieben.
Die genannten Termine sind als Richtwerte zu verstehen und können im Verlauf des Verfahrens angepasst werden. Änderungen werden den Teilnehmern rechtzeitig mitgeteilt.
III. Anlagen zum Verfahren
Anlage 1: Machbarkeitsstudie Anlage 2: Teilnahmeantrag Anlage 3: Leistungsbeschreibung Anlage 4: Honorarangebot Anlage 5: Generalplanervertrag Anlage 6: Zeitplan Anlage 7: Checkliste
IV. Weitere Anlagen
Anlage 8: Aufteilungsplan mit Höhen Anlagen 9-17: B-Plan + Anlagen
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