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Bericht- Nr.: 93031/313/A26693/553003461-B01 Berichtsdatum: 09.01.2012
Prognose von Schallimmissionen
Auftraggeber: Studentenwerk Paderborn Warburger Straße 100 33098 Paderborn
Untersuchungsgegenstand: 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 73 "Quer- weg/Mallinckroth-Schule"
Standort der Anlage: Giselastraße/Querweg Paderborn, Nordrhein Westfalen
Zuständige Behörde: Stadt Paderborn, Stadtplanungsamt
Projektnummer: 553003461
Durchgeführt von: DEKRA Industrial GmbH Dipl.-Geogr. Oliver Winter Oldentruper Str. 131 D-33605 Bielefeld Telefon: +49.521.92795-85 E-Mail: oliver.winter@dekra.com WI
Auftragsdatum: 25.08.2011
Berichtsumfang: 20 Seiten Textteil und 26 Seiten Anhang
Aufgabenstellung: Berechnung der Schallimmissionen durch Straßenverkehr im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 73 sowie Ermittlung der Lärmpegelbereiche
DEKRA Industrial GmbH Sitz Stuttgart, Amtsgericht Stuttgart, HRB-Nr. 16064 Geschäftsführer Handwerkstraße 15 Lothar Kreutz 70565 Stuttgart www.dekra-industrial.com
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Inhaltsverzeichnis Seite
1 Zusammenfassung 3
2 Beauftragung 4
3 Aufgabenstellung 4
4 Berechnungs- und Beurteilungsgrundlagen 4
5 Beschreibung der Örtlichkeiten 5
6 Beurteilungskriterien 7
7 Beschreibung der geplanten Bebauung und Nutzung 8
8 Durchführung der Ausbreitungsberechnungen 9 8.1 Berechnungsverfahren 9 8.2 Berechnungsvoraussetzungen und Eingangsdaten 10 8.3 Berechnungsergebnisse 11 8.4 Schalltechnische Beurteilung 14
9 Vorschläge für die Festsetzungen im Bebauungsplan 17
10 Schlusswort 20
Anlagen:
- Anl. I - IV
Erarbeitet: DEKRA Industrial GmbH Oldentruper Straße 131 33605 Bielefeld Bearbeiter: Dipl.-Geogr. Oliver Winter , Tel. +49.521.92795-85
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1 Zusammenfassung
Der Auftraggeber plant die Errichtung von Studentenwohnheimen nördlich der Gieselastraße in Paderborn im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 73. Anläss- lich dieses Bauvorhabens soll der gesamte Bebauungsplan geändert werden.
Im Rahmen der vorliegenden Untersuchung sollen die einwirkenden Geräuschimmissi- onen durch die nächstgelegenen Straßen berechnet und bewertet werden und Vor- schläge für die Festsetzung von Lärmpegelbereichen bzw. passiven Schallschutzmaß- nahmen erarbeitet werden. Die Untersuchung soll sich auf den gesamten Geltungsbe- reich des Bebauungsplans und somit nicht nur auf die für die Studentenwohnheime vorgesehenen Flächen erstrecken.
Die Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, dass die schalltechnischen Orientierungs- werte der DIN 18005 [1] in den verschiedenen Geschossen der geplanten Studenten- wohnheime sowie den sonstigen Flächen zum Teil unterschritten und zum Teil über- schritten werden. Mögliche Festsetzungen für einen passiven Lärmschutz werden dar- gestellt.
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2 Beauftragung
Am 25.08.2011 wurde die DEKRA Industrial GmbH von der Studentenwerk Paderborn aus 33098 Paderborn mit der Durchführung der vorliegenden, schalltechnischen Un- tersuchung beauftragt.
3 Aufgabenstellung
Der Auftraggeber plant die Errichtung von Studentenwohnheimen im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 73 der Stadt Paderborn.
Im Rahmen der schalltechnischen Untersuchung sind folgende Punkte zu überprüfen bzw. darzustellen:
- Berechnung der zu erwartenden Geräuschimmissionen durch die südlich des Plan- gebietes verlaufenden Straßen Gieselastraße und die Bundesstraße B 64 sowie den östlich verlaufenden Querweg.
- Flächenhafte Darstellung der Beurteilungspegel tags und nachts und Vergleich mit den städtebaulichen Orientierungswerten der DIN 18005 [1].
- Darstellung von Bereichen mit Überschreitungen der schalltechnischen Orientie- rungswerte.
- Berechnung und flächenhafte Darstellung der Lärmpegelbereiche gemäß DIN 4109 [5].
- Erarbeitung von Vorschlägen für die Übernahme der schallimmissionsschutztechni- schen Belange in den zu ändernden Bebauungsplan sowie die textlichen Festset- zungen.
- Die Untersuchung wird zunächst für den gesamten Geltungsbereich des Bebau- ungsplans ohne Berücksichtigung der geplanten Gebäude des Studentenwohn- heims durchgeführt. Zusätzlich erfolgt eine separate Betrachtung einschließlich der geplanten Gebäude.
4 Berechnungs- und Beurteilungsgrundlagen
Der Bearbeitung liegen die folgenden Richtlinien und Vorschriften zugrunde:
[1] DIN 18005-1 „Schallschutz im Städtebau“ (7/2002) mit Beiblatt 1 (5/1987)
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[2] RLS-90 „Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen RLS-90“ des Bundesministers für Verkehr, Abt. Städtebau (Ausgabe 1990) [3] 16.BImSchV 16. Verordnung zur Durchführung des Bundes- Immissionsschutz-Gesetzes (Verkehrslärmschutzverord- nung – 16.BImSchV) (12.6.1990) [4] RAS-Q 96 „Richtlinien für die Anlage von Straßen“ (1996) [5] DIN 4109 „Schallschutz im Hochbau – Teil 1: Anforderungen und Nachweise“ (11/1989), DIN 4109/A1 Änderung A1 (1/2001) sowie DIN 4109- Berichtigung 1 (8/1992) [6] E DIN 4109-1 „Schallschutz im Hochbau – Teil 1: Anforderungen“ Entwurf (10/2006) [7] Richtlinie Rd. Erlass des Ministeriums für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport betreffend DIN 4109 vom 29.07.2003; IIB2-408 (Ministerialblatt NRW Nr. 38, S. 1043)
Der Bearbeitung lagen weitere, projektbezogene Unterlagen zugrunde:
[8] Lageplan des Arch. Büro RSK Architekten, Kilianstraße 20,.33098 Paderborn, Planbezeichnung: Lageplan, Variante 15 vom 11.11.2011 [9] Höhenplan des Vermessungsamtes der Stadt Paderborn vom 22.09.2011 [10] Schriftliche Angaben zur Verkehrsbelastung auf den Straßen Gieselastraße, B 64 sowie Querweg von der Stadt Paderborn, Stadtplanungsamt
5 Beschreibung der Örtlichkeiten
Die Lage des Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 73 sowie die geplante Lage der Studentenwohnheime ist in den nachfolgenden Abbildungen 1 und 2 dargestellt (s. a. Anl. I).
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Abbildung 1 –Lageplan Bebauungsplan
Abbildung 2 –Lageplan Ausschnitt Studentenwohnheim
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Die Örtlichkeit ist von den nachfolgend aufgeführten Gegebenheiten gekennzeichnet (s.a. Abb. 1 und 2 sowie Anl. I):
- Der Geltungsbereich des Bebauungsplans liegt nördlich der Gieselastraße und westlich des Querweges. Nördlich bzw. nordöstlich grenzt er an die Wohnbebauung an der Heinrich-Lücking-Straße.
- Südlich des Plangebietes verläuft, der südlichen Grenze des Plangebietes folgend, die Gieselastraße als innerörtliche Straße.
- Weiter südlich verläuft die vierspurige Bundesstraße B 64. Diese wird in den rele- vanten Abschnitten in einem Geländeeinschnitt von ca. 1 – 4 m geführt. Im maß- geblichen Abschnitt (zum Geltungsbereich des Bebauungsplans) beträgt die Ein- schnitttiefe nur ca. 1 m.
- Der Querweg verläuft als innerörtliche Straße östlich des Plangebietes und kreuzt sowohl die Gieselastraße als auch die B 64. Die Kreuzung mit de Gieselastraße ist ohne Ampel ausgeführt und der Querweg wird über eine Brücke über die Bundes- straße B 64 geführt.
- Die Gebäude der Studentenwohnheime sollen im der südöstlichen Bereich des Gel- tungsbereiches des Bebauungsplans errichtet werden.
- Nördlich der geplanten Studentenwohnheime befindet sich die Mallinckroth-Schule.
- Die für die Studentenwohnheime geplante Fläche sowie die sonstige Fläche des Bebauungsplans werden momentan als Grünfläche genutzt und sind im jetzt gülti- gen Bebauungsplan als Reservefläche für Schule und Regenrückhaltung festge- setzt.
- Westlich, nördlich und östlich der Planfläche befinden sich überwiegend mit Wohn- nutzung belegte Flächen.
- Das Gelände im Planbereich fällt von der südöstlichen Ecke nach Nordwesten um ca. 15 m ab. Diese Geländetopografie ist schalltechnisch relevant und wird berück- sichtigt.
6 Beurteilungskriterien
Im Bebauungsplan soll die Teilfläche für die Studentenwohnheime als Allgemeines Wohngebiet (WA) ausgewiesen werden. Die übrigen Bereiche sollen als Sondergebie- te bzw. Baugrundstücke für den Gemeinbedarf (soziale, schulische, sportliche und ge- sundheitliche Zwecke) festgesetzt werden. Für diese Teilbereiche wird in der vorlie- genden Untersuchung davon ausgegangen, dass nachts keine schutzbedürftige Nut- zung vorgesehen ist und somit nachts keine Orientierungswerte zu beachten sind. Als Schutzanspruch wir der eines Mischgebietes angesetzt.
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Die schalltechnischen Orientierungswerte der DIN 18005 [1] für Verkehrsgeräusche sind der folgenden Tabelle 1 zu entnehmen:
Tabelle 1 – Schalltechnische Orientierungswerte
| Gebietseinstufung | Orientierungswerte DIN 18005 [dB(A)] tags nachts | |
|---|---|---|
| Allgemeines Wohngebiet (WA) | 55 | 45 |
| Mischgebiet (MI) | 60 | 50 |
Im Rahmen der Ermittlung der Beurteilungspegel und Lärmpegelbereiche werden die geplanten Gebäude des Studentenwohnheimes zunächst nicht berücksichtigt (keine Abschirmwirkung). Da es sich aber um eine konkrete Planung handelt, die die Ände- rung des Bebauungsplanes erforderlich macht, wird in einem zweiten Schritt die für das Studentenwohnheim vorgesehene Fläche unter Berücksichtigung der geplanten Gebäude gesondert betrachtet.
7 Beschreibung der geplanten Bebauung und Nutzung
Es ist für den südöstlichen Bereich des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes eine Nutzung durch das Studentenwerk der Stadt Paderborn vorgesehen. Somit soll hier ei- ne Wohnnutzung ermöglicht werden.
Es sollen insgesamt 3 Gebäudekörper mit 4 Vollgeschossen errichtet werden. Jeder Gebäudekörper ist zweigeteilt und wird in der Mitte durch einen 4-geschossigen Ge- bäudeteil verbunden. Die Gebäude werden etwa in Nord-Süd-Richtung aufgestellt. Die Giebelseiten (Nord- und Südseiten) erhalten keine Fenster. Zwischen sowie neben den geplanten Gebäuden sollen teilweise Außenwohnbereiche sowie Stellplätze entstehen.
Für die übrigen Flächen des Geltungsbereiches des Bebauungsplans (Fläche für Ge- meinbedarf) ist keine konkrete Bebauung geplant. Es soll aber möglich sein, hier Er- weiterungen für die vorhandene Schule (z. B. Sporthalle) oder andere Gebäude für so- ziale, schulische, sportliche oder gesundheitliche Zwecke zu schaffen (z. B. Kindergar- ten, etc.).
An der gesamten Südseite des Bebauungsplanbereiches ist die Aufschüttung eines
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Lärmschutzwalls vorgesehen (s. a. Abbildungen 1 und 2 sowie Anl. I). Da mit dem Lärmschutzwall ein entsprechender Flächenverbrauch verbunden ist und er einen Ein- fluss auf das städtebauliche Erscheinungsbild hat, soll geprüft werden, ob eine Höhe des Lärmschutzwalls von 4 m ausreichend ist, bzw. inwieweit größere Höhen zusätzli- che Pegelminderungen erbringen.
8 Durchführung der Ausbreitungsberechnungen
8.1 Berechnungsverfahren
Die Ermittlung der durch den Straßenverkehrslärm verursachten Beurteilungspegel im Plangebiet erfolgte nach dem Berechnungsverfahren (Teilstückverfahren) der RLS-90 [2].Danach wird eine Straße in Teilstücke mit annähernd konstanten Emissionen und Ausbreitungsbedingungen zerteilt. Die Länge der Teilstücke ist außerdem vom Ab- stand zum Immissionspunkt abhängig. Der Mittelungspegel von einem Teilstück wird wie nachfolgend beschrieben gebildet:
L =L +D +D +D +D m,i m,E l s BM B
Hierbei sind: L = Mittelungspegels eines Teilstückes in dB(A) m,i L = Emissionspegel eines Teilstückes in dB(A) m,E D = Korrektur zur Berücksichtigung der Teilstücklänge l D = Pegeländerung zur Berücksichtigung des Abstandes und der Luftabsorption s D = Pegeländerung zur Berücksichtigung der Boden- und Meteorologiedämpfung BM D = Pegeländerung durch topographische und bauliche Gegebenheiten B
Der Emissionspegel L wird durch folgende Parameter bestimmt: m
L =L +D +D +D +D m,E m(25) v StrO Stg E
mit: L = Emissionspegel eines Teilstücks in dB(A) m,E L = Mittelungspegel in 25 m horizontalem Abstand zur Straße unter Berücksich- m(25) tigung der maßgebenden stündlichen Verkehrsstärke und des Lkw-Anteils. Der Mittelungspegel gilt für folgende Randbedingungen, die durch die weiteren Parameter der oben genannten Formel korrigiert werden: Zulässige Höchstgeschwindigkeit 100 km/h, Straßenoberfläche, nicht geriffel- ter Gussasphalt, Steigung < 5 %, freie Schallausbreitung bei einer mittleren Höhe von 2,5 m über Geländeoberkante. D = Korrektur für unterschiedliche zulässige Höchstgeschwindigkeiten v D = Korrektur für unterschiedliche Straßenoberflächen StrO D = Zuschlag für Steigungen und Gefälle > 5 % Stg D = Korrektur zur Berücksichtigung von Spiegelschallquellen. E
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Der Mittelungspegel einer Straße errechnet sich aus der energetischen Summe der Mittelungspegel von den einzelnen Teilstücken der Straße:
n ( ) L =10log ∑100,1⋅Lm,i dB(A) m i=1
mit: L = Mittelungspegel einer Straße (Mittelung des nahen und fernen Fahrstreifens) m L = Mittelungspegel von einem Teilstück der Straße m,i i = Anzahl der Teilstücke
Der Beurteilungspegel einer Straße errechnet sich aus
L =L +KdB(A) r m
Wenn der Abstand des Immissionspunktes zu einer lichtzeichengeregelten Kreuzung nicht mehr als 100 m beträgt, wird aufgrund der erhöhten Störwirkung ein Zuschlag von 1 - 3 dB(A) vergeben.
8.2 Berechnungsvoraussetzungen und Eingangsdaten
Die Straßenverkehrsbelastungen wurden gemäß den Angaben der Stadt Paderborn übernommen. Grundsätzlich werden Prognosewerte für das Jahr 2025 verwendet um mögliche Verkehrssteigerungen zu berücksichtigen. Für den Querweg liegen Werte aus Verkehrszählungen der Jahre 2003 und 2006 und entsprechende Prognosezahlen für das Jahr 2025 vor. Die Angaben für die Gieselastraße sowie die B 64 beruhen auf den offiziellen Straßenverkehrszählungen des Landes NRW für das Jahr 2010. Diese Zahlen wurden nach den Vorgaben der RAS-Q 96 [4] auf den Prognosehorizont 2025 hochgerechnet. Die den Berechnungen zugrunde gelegten Daten sind der nachfolgen- den Tabelle 2 zu entnehmen.
Tabelle 2 – Eingangsdaten Straßenverkehr
| Straße | DTV Ist 24 | DTV 2025 24 | p t | p n | v zul |
|---|---|---|---|---|---|
| Querweg | 3.100 | 3.751 | 7,0 | 5,0 | 50 |
| Gieselastraße (L755) | 14.570 | 16.114 | 2,2 | 2,7 | 70 |
| B 64 | 26.486 | 29.294 | 5,5 | 7,0 | 120 |
DTV Durchschnittlicher täglicher Verkehr [Kfz/d] 24 p LKW-Anteil tags [%] t p LKW-Anteil nachts [%] n v zulässige Höchstgeschwindigkeit [km/h] zul
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Als Straßenoberfläche ist jeweils ein nicht geriffelter Gussasphalt vorhanden (Zuschlag für Straßenoberflächen D = 0 dB(A)). Zuschläge für Steigungen werden von dem Stro verwendeten Berechnungsprogramm auf Grundlage des Geländemodells automatisch nach den Vorgaben der RLS-90 [2] berücksichtigt
Lichtzeichengeregelte Kreuzungen sind in den relevanten Straßenabschnitten nicht vorhanden.
Im Rahmen der Untersuchung für den gesamten Bebauungsplanbereich wird die Schallausbreitung ohne die geplanten Gebäude berechnet.
Für die separate Untersuchung den Planbereiches mit geplanter Wohnbebauung wur- de aufgrund der konkreten Planungen die abschirmende Wirkung der geplanten Ge- bäude bei den Berechnungen in Abstimmung mit dem Auftraggeber in einem geson- derten Untersuchungsschritt berücksichtigt.
8.3 Berechnungsergebnisse
Für den gesamten Geltungsbereich des Bebauungsplanes sind die Ergebnisse der Be- rechnungen der Beurteilungspegel für die verschiedenen Geschosshöhen in der Anla- ge II in Form von flächenhaften Lärmrasterkarten mit Iso-dB-Linien dargestellt. Weiter- hin ist eine flächenhafte Darstellung der maßgeblichen Außenlärmpegel gemäß DIN 4109 [5] für das Erdgeschoss und das 3. Obergeschoss) enthalten. Da die Ergebnisse in den Obergeschossen keine gravierenden Unterschiede aufweisen, werden die Lärm- pegelbereiche nur für das Erdgeschoss und das ungünstigste Obergeschoss (3. OG) dargestellt.
In der Anlage III sind die entsprechenden Ergebnisse für die Teilfläche des Studenten- werkes unter Berücksichtigung der geplanten Gebäude dargestellt.
Die zahlenmäßigen Berechnungen sind für einen musterhaften Immissionspunkt (EG – 3. OG) in der Anlage IV dokumentiert.
Als Berechnungshöhen wurden aufgrund der vorliegenden Planung und gemäß den Vorgaben der RLS-90 [2] die folgenden Höhen verwendet:
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- Außenwohnbereiche ebenerdig: 2 m
- Erdgeschoss: 3 m
-
- Obergeschoss: 6 m
-
- Obergeschosse: 9 m
-
- Obergeschoss (Dachgeschoss): 12 m
Den Lärmrasterkarten in der Anlage II und III ist Folgendes zu entnehmen:
Gesamtes Plangebiet (ohne Gebäude Studentenwohnheim):
- Die schalltechnischen Orientierungswerte für ein allgemeines Wohngebiet werden tags und nachts im gesamten Plangebiet überschritten.
- Die schalltechnischen Orientierungswerte für ein Mischgebiet werden tags und nachts in großen Teilbereichen des Plangebiet überschritten. Im nördlichen Teil werden sie teilweise eingehalten.
Teilfläche Studentenwohnheim (mit Gebäude Studentenwohnheim):
- Die schalltechnischen Orientierungswerte für ein allgemeines Wohngebiet werden für die möglichen ebenerdigen Außenwohnbereiche tags in Teilen der Fläche über- schritten. Nachts ist von keiner beurteilungsrelevanten Nutzung möglicher Außen- wohnbereiche auszugehen.
- Die schalltechnischen Orientierungswerte für ein Mischgebiet werden für die mögli- chen ebenerdigen Außenwohnbereiche tags überwiegend eingehalten. Lediglich vor den östlichen Fassaden der beiden am Querweg geplanten Gebäude sowie in Teil- bereichen der südlichen Fassaden werden sie überschritten.
- Die schalltechnischen Orientierungswerte für ein allgemeines Wohngebiet werden im Erdgeschoss tags und nachts überwiegend überschritten.
- Die schalltechnischen Orientierungswerte für ein Mischgebiet werden im Erdge- schoss tags und nachts in großen Teilbereichen unterschritten. Überschreitungen sind insbesondere nachts an den südlichen Fassaden der südlichen Gebäudekör- per, den östlichen Fassaden der östlichen Gebäudekörper sowie an den westlichen Fassaden der westlichen Gebäudekörper im Nachtzeitraum zu verzeichnen.
- In den Obergeschossen werden die schalltechnischen Orientierungswerte für ein allgemeines Wohngebiet tags und nachts überwiegend überschritten.
- In den Obergeschossen werden die schalltechnischen Orientierungswerte für ein Mischgebiet tags an den Längsfassaden zum innern des Baugebietes überwiegend eingehalten; nachts gilt dies für geringere Teilflächen.
Der geplante Lärmschutzwall kann nur eine Abschirmung für die ebenerdigen Außen- wohnbereiche und das Erdgeschoss erbringen. Es ist zu berücksichtigen, dass die
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schalltechnischen Orientierungswerte für ein Mischgebiet bei den möglichen ebenerdi- gen Außenwohnbereichen sowie im Erdgeschoss durch einen Lärmschutzwall in einer Höhe von 4 m bereits überwiegend eingehalten werden. Für die Einhaltung der schall- technischen Orientierungswerte eines Allgemeinen Wohngebietes und/oder für eine merkliche Minderung der Beurteilungspegel in den Obergeschossen müsste der Lärm- schutzwall eine Höhe von mindestens 10 m aufweisen, was angesichts des entstehen- den Flächenbedarfs als unrealistisch angesehen werden kann.
Angesichts des Flächenbedarfes und des städtebaulichen Erscheinungsbildes wäre nach Ansicht der Stadt Paderborn eine Wallhöhe von 4,5 m eventuell noch denkbar. Die zusätzliche Pegelminderung bei einer Erhöhung des Lärmschutzwalls von 4 auf 4,5 Meter ist in der nachfolgenden Abbildung in Form einer Differenzkarte für das 1. Ober- geschoss flächenhaft dargestellt.
Abbildung 3 – Differenzkarte Erhöhung Lärmschutzwall (1. OG)
Es ist zu erkennen, dass die Beurteilungspegel überwiegend um weniger als 0,5 dB(A), und damit nicht nennenswert, sinken. In den oberen Geschossen ist mit einer noch ge- ringeren bzw. keiner Pegelminderung zu rechnen.
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Es wird angeregt, zu prüfen, ob für die B 64 die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 120 auf 100 km/h gesenkt werden kann. Die hierdurch zu erwartende Pegelminderung ist in der nachfolgenden Abbildung 4, ebenfalls als Differenzkarte, für das 3. Oberge- schoss dargestellt.
Abbildung 4 – Differenzkarte Reduzierung Höchstgeschwindigkeit B64 (3. OG)
Es zeigt sich, dass die erzielbare Pegelminderung im überwiegenden Teil des Bebau- ungsplanbereiches um bis zu 1,5 dB(A) abnimmt. Die Maßnahme würde somit eine merkliche Pegelminderung erbringen.
8.4 Schalltechnische Beurteilung
Gemäß DIN 18005, Bbl. 1 [1] sind u. a. bei bestehenden Verkehrswegen die schall- technischen Orientierungswerte (insbesondere für ein Allgemeines Wohngebiet) oft- mals nicht einzuhalten. U.U. kann die von der Stadt Paderborn durchzuführende Ab- wägung im Rahmen des Bauleitplanverfahrens ergeben, dass eine Überscheitung der Orientierungswerte hingenommen werden kann, weil z.B. anderen städtebaulichen Be- langen eine höhere Priorität beigemessen wird. In diesem Fall kann die Genehmi-
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gungsfähigkeit einer Wohnbebauung trotz Überschreitung der schalltechnischen Orien- tierungswerte festgestellt werden.
Es ist zu berücksichtigen, dass durch eine akustisch günstige Gestaltung der Baukör- per und die aktive Lärmschutzmaßnahme des Walls bereits durch die Festsetzungen im Bebauungsplan den Belangen des Lärmschutzes Rechnung getragen wird.
Allerdings wird empfohlen, zumindest für die Außenwohnbereiche die Einhaltung der schalltechnischen Orientierungswerte für ein Mischgebiet sicherzustellen. Dies kann u.U. durch entsprechende Festlegung der Flächen für Außenwohnbereiche im Bebau- ungsplan erfolgen.
In den oberen Geschossen sind teilweise Balkone geplant. Insbesondere an den zum Baugebiet (nach innen) liegenden Fassaden werden die schalltechnischen Orientie- rungswerte für ein Mischgebiet auch in den oberen Geschossen tags überwiegend eingehalten (L ≤ 60 dB(A)), so dass hier die Anordnung von Balkonen etc. als unkri- r tisch angesehen werden kann. Für die Beurteilung der übrigen Bereiche (L > 60 dB(A)) r kann u.U. die Verkehrslärmschutzverordnung [3] als Erkenntnisquelle herangezogen werden1. Der hiernach maßgebliche Immissionsgrenzwert tags für ein Mischgebiet be- trägt 64 dB. Dieser Wert wird mit Ausnahme der Südfassaden in allen Geschossen überwiegend eingehalten. Es wird empfohlen, für diese Bereiche die Möglichkeit von verglasten Balkonen zu prüfen. Für den Nachtzeitraum wird ein Schutz der Außen- wohnbereiche üblicherweise nicht betrachtet.
Auch wenn im Rahmen einer Abwägung der Stadt Paderborn festgestellt wird, dass die Überschreitungen der Orientierungswerte toleriert werden, sollte die Gebäudehülle ei- nen gewissen passiven Schallschutz aufweisen. Diese passiven Schallschutzmaß- nahmen lassen sich im Bebauungsplan festschreiben, z. B. in Form von Lärmpegelbe- reichen, denen eine resultierende Schalldämmung der jeweiligen Außenbauteile zuge- ordnet ist. Die jeweiligen Lärmpegelbereiche mit den entsprechenden maßgeblichen Außenlärmpegeln gemäß DIN 4109 [5] sind in der Anlage II für den gesamten Gel- tungsbereich ohne die geplanten Gebäude und für die Teilfläche des Studentenwohn- heims in mit den geplanten Gebäuden in der Anlage II dargestellt. In der nachfolgen-
1 Die Verkehrslärmschutzverordnung ist für die Beurteilung beim Neubau von Straßen etc. vorgesehen und somit im vorliegenden Fall nicht anzuwenden. Erarbeitet: DEKRA Industrial GmbH Oldentruper Straße 131 33605 Bielefeld Bearbeiter: Dipl.-Geogr. Oliver Winter , Tel. +49.521.92795-85
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den Tabelle 3 werden in Abhängigkeit von den Lärmpegelbereichen die einzuhaltenden erforderlichen, resultierenden Schalldämm-Maße für eine Wohnnutzung dargestellt.
Tabelle 3 – Lärmpegelbereiche und erforderliche, resultierende Schalldämm-Maße
| Lärmpe- gelbereich | „Maßgeblicher Außenlärmpe- gel“ dB(A) | Raumarten | ||
|---|---|---|---|---|
| Bettenräume in Krankenanstal- ten und Sanato- rien | Aufenthaltsräume in Wohnungen, Übernach- tungsräume in Beherber- gungsstätten, Unterrichts- räume und ähnliches | Büroräume 1) und ähnli- ches | ||
| erf. R` des Außenbauteils in dB w. res | ||||
| I | bis 55 | 35 | 30 | - |
| II | 56 bis 60 | 35 | 30 | 30 |
| III | 61 bis 65 | 40 | 35 | 30 |
| IV | 66 bis 70 | 45 | 40 | 35 |
| V | 71 bis 75 | 50 | 45 | 40 |
| VI | 76 bis 80 | 2) | 50 | 45 |
| VII | >80 | 2) | 2) | 50 |
- An Außenbauteile von Räumen, bei denen der eindringende Außenlärm aufgrund der in den Räumen ausgeübten Tätigkeit nur einen untergeordneten Beitrag zum Innenraumpegel leistet, werden keine Anforderungen gestellt.
- Die Anforderungen sind hier aufgrund der örtlichen Gegebenheiten festzulegen
Gemäß dem Runderlass des Ministeriums für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport vom 29.07.2003 [7] gilt:
Eines Nachweises der Luftschalldämmung von Außenbauteilen vor Außenlärm bedarf es, wenn a) der B-Plan festsetzt, dass Vorkehrungen zum Schutz vor Außenlärm am Gebäu- de zu treffen sind (§ 9, Abs. 1, Nr. 24 Baugesetzbuch) oder b) der sich aus amtlichen Lärmkarten oder Lärmminderungsplänen nach § 47a des Bundesimmissionsschutzgesetzes ergebende „maßgebliche Außenlärmpegel“ auch nach den vorgesehenen Maßnahmen zur Lärmminderung gleich oder höher ist als
- 56 dB(A) bei Bettenräumen in Krankenhäuser und Sanatorien
- 61 dB(A) bei Aufenthaltsräumen in Wohnungen, Übernachtungsräumen, Unterrichtsräumen und ähnlichen Räumen
- 66 dB(A) bei Büroräumen.
In den sonstigen Bereichen (außerhalb der Fläche für das Studentenwohnheim) sind in
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den Bereichen, die in den Lärmpegelbereichen I - III liegen sind keine gesonderten Schallschutzmaßnahmen zu berücksichtigen bzw. es bedarf keinem Nachweis zum Schutz gegen Außenlärm gemäß DIN 4109. Für den Schallschutz gegen Außenlärm sind die Anforderungen der letzten Spalte der obigen Tabelle 3 maßgeblich.
In den Teilflächen für das Studentenwohnheim sind in den Bereichen, die in den Lärm- pegelbereichen I - II liegen, keine gesonderten Schallschutzmaßnahmen zu berück- sichtigen bzw. es bedarf keinem Nachweis zum Schutz gegen Außenlärm gemäß DIN 4109. Für den Schallschutz gegen Außenlärm sind die Anforderungen der vorletzten Spalte der obigen Tabelle 3 maßgeblich.
Gemäß dem Entwurf der DIN 4109 ist für die Ermittlung des maßgeblichen Außen- lärmpegels zu den Beurteilungspegeln nachts ein Zuschlag von 5 dB(A) zu berücksich- tigen und mit den Beurteilungspegeln tags zu vergleichen. Die höheren Beurteilungs- pegel sind dann als maßgeblich zu betrachten. Im vorliegenden Fall sind die Beurtei- lungspegeln tags durchgängig um mehr als 5 dB(A) höher und somit maßgeblich.
Für die übrigen Bereiche sollte über die Festsetzung von Lärmpegelbereichen der er- forderliche passive Schallschutz der Außenbauteile festgesetzt werden. Es wird vorge- schlagen Lärmpegelbereiche einerseits für das Erdgeschoss und gesondert für alle Obergeschoss gemeinsam festzulegen.
Hierbei wird vorgeschlagen, die Lärmpegelbereiche gemäß den Darstellungen in Anla- ge II festzusetzen (gesamte Planfläche ohne geplante Gebäude). Die in Anlage III dar- gestellten Lärmpegelbereiche unter Berücksichtigung der geplanten Gebäude können aber dennoch als Grundlage für die spätere Beurteilung im Bauantragsverfahren he- rangezogen werden.
9 Vorschläge für die Festsetzungen im Bebauungsplan
Für die Festsetzungen im Bebauungsplan werden die nachfolgend aufgeführten For- mulierungen vorgeschlagen:
Bei Neubau, Umbau oder Erweiterung von Wohngebäuden ist für alle im Lärmpegelbe- reich III bis VII befindlichen Räume, die zum dauernden Aufenthalt von Menschen be-
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stimmt sind, ein entsprechender baulicher Schallschutz gegen Verkehrslärmeinwirkun- gen nach den Bestimmungen der DIN 4109 „Schallschutz im Hochbau“ vorzusehen (Schallschutzfenster und Außenbauteile mit entsprechendem Schalldämmmaß).
Die Grundrissgestaltung sollte im Wege der architektonischen Selbsthilfe möglichst so optimiert werden, dass alle schutzbedürftigen Räume nach DIN 4109 Lärm abgewandt ausgerichtet werden. An den besonders verlärmten Fassadenseiten könnten Treppen- häuser, Bäder, Gäste-WC, Vorratsräume und Küchen vorgesehen werden. Sollte eine lärmabgewandte Ausrichtung nicht möglich sein, ist ein Nachweis zum Schutz gegen Außenlärm gemäß DIN 4109 zu führen.
An den mit den relevanten Lärmpegelbereichen I bis VII gekennzeichneten Fassaden bzw. Baugrenzen sind jeweils bauliche Schutzvorkehrungen mit dem resultierenden Schalldämmmaß erf. R` der Außenbauteile gemäß DIN 4109 wie folgt vorzuneh- w.res men:
| Lärmpe- gelbereich | „Maßgeblicher Außenlärmpe- gel“ dB(A) | Raumarten | ||
|---|---|---|---|---|
| Bettenräume in Krankenanstalten und Sanatorien | Aufenthaltsräume in Wohnungen, Über- nachtungsräume in Beherbergungsstät- ten, Unterrichts- räume und ähnli- ches | Büroräume 1) und ähnliches | ||
| erf. R` des Außenbauteils in dB w. res | ||||
| I | bis 55 | 35 | 30 | - |
| II | 56 bis 60 | 35 | 30 | 30 |
| III | 61 bis 65 | 40 | 35 | 30 |
| IV | 66 bis 70 | 45 | 40 | 35 |
| V | 71 bis 75 | 50 | 45 | 40 |
| VI | 76 bis 80 | 2) | 50 | 45 |
| VII | >80 | 2) | 2) | 50 |
- An Außenbauteile von Räumen, bei denen der eindringende Außenlärm aufgrund der in den Räumen ausgeübten Tätigkeit nur einen untergeordneten Beitrag zum Innenraumpegel leistet, werden keine Anforderungen gestellt.
- Die Anforderungen sind hier aufgrund der örtlichen Gegebenheiten festzulegen
In den Bereichen außerhalb der Fläche für das Studentenwohnheim sind in den Teil- flächen, die in den Lärmpegelbereichen I - III liegen keine gesonderten Schallschutz- maßnahmen zu berücksichtigen bzw. es bedarf keinem Nachweis zum Schutz gegen
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Außenlärm gemäß DIN 4109.
In den Teilflächen für das Studentenwohnheim sind in den Bereichen, die in den Lärm- pegelbereichen I - II liegen, keine gesonderten Schallschutzmaßnahmen zu berück- sichtigen bzw. es bedarf keinem Nachweis zum Schutz gegen Außenlärm gemäß DIN 4109.
Zu beachten ist, dass die Schalldämmung von Fenstern nur dann voll wirksam ist, wenn die Fenster geschlossen sind. Hierdurch können Lüftungsprobleme entstehen, die durch eine „Stoßlüftung“ oder eine „indirekte Lüftung“ über Flure oder Nachbarräu- me oft nur unzureichend lösbar sind. Deshalb wird die Planfläche mit Wohnnutzung für alle Schlafräume – wozu auch Kinderzimmer und Gästezimmer zählen – im Lärmpe- gelbereich II empfohlen, diese mit schallgedämmten Lüftungseinrichtungen auszustat- ten. Ab dem Lärmpegelbereich III sind für derartige Räume schallgedämmte Lüftungs- einrichtungen zwingend vorzusehen. Diese Lüftungseinrichtungen dürfen die resultie- rende Schalldämmung der Außenbauteile nicht vermindern. Hinsichtlich von Rollladen- kästen ist darauf zu achten, dass die Schalldämmung des Fensters nicht verschlechtert wird. Entsprechende konstruktive Hinweise können z. B. der VDI 2719 und DIN 4109 entnommen werden.
Ausnahme von den vorgenannten Festsetzungen können zugelassen werden, wenn durch einen anerkannten Sachverständigen nachgewiesen wird, dass geringere Maß- nahmen ausreichen.
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10 Schlusswort
Eine abschließende immissionsschutzrechtliche Beurteilung bleibt der zuständigen Be- hörde vorbehalten.
Die Untersuchungsergebnisse beziehen sich ausschließlich auf den Geltungsbereich des genannten Bebauungsplanes. Eine Übertragung auf andere Situationen ist nicht zulässig. Bei Planungsänderungen wird eine schalltechnische Ergänzung erforderlich.
Eine auszugsweise Vervielfältigung des Prüfberichts darf nur nach schriftlicher Ge- nehmigung der DEKRA Industrial GmbH erfolgen.
Bielefeld, 09.01.2012
DEKRA Industrial GmbH
Projektleiter
Dipl.-Geogr. Oliver Winter
Erarbeitet: DEKRA Industrial GmbH Oldentruper Straße 131 33605 Bielefeld Bearbeiter: Dipl.-Geogr. Oliver Winter , Tel. +49.521.92795-85
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Bericht- Nr.: 93031/313/A26693/553003461-B01 Anlage I, Blatt 1 von 2
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Bericht- Nr.: 93031/313/A26693/553003461-B01 Anlage I, Blatt 2 von 2
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Bericht- Nr.: 93031/313/A26693/553003461-B01 Anlage II, Blatt 1 von 10
[Seite 24]
Bericht- Nr.: 93031/313/A26693/553003461-B01 Anlage II, Blatt 2 von 10
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Bericht- Nr.: 93031/313/A26693/553003461-B01 Anlage II, Blatt 3 von 10
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Bericht- Nr.: 93031/313/A26693/553003461-B01 Anlage II, Blatt 4 von 10
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Bericht- Nr.: 93031/313/A26693/553003461-B01 Anlage II, Blatt 5 von 10
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Bericht- Nr.: 93031/313/A26693/553003461-B01 Anlage II, Blatt 6 von 10
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Bericht- Nr.: 93031/313/A26693/553003461-B01 Anlage II, Blatt 7 von 10
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Bericht- Nr.: 93031/313/A26693/553003461-B01 Anlage II, Blatt 8 von 10
[Seite 31]
Bericht- Nr.: 93031/313/A26693/553003461-B01 Anlage II, Blatt 9 von 10
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Bericht- Nr.: 93031/313/A26693/553003461-B01 Anlage II, Blatt 10 von 10
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Bericht- Nr.: 93031/313/A26693/553003461-B01 Anlage III, Blatt 1 von 11
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Bericht- Nr.: 93031/313/A26693/553003461-B01 Anlage III, Blatt 2 von 11
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Bericht- Nr.: 93031/313/A26693/553003461-B01 Anlage III, Blatt 3 von 11
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Bericht- Nr.: 93031/313/A26693/553003461-B01 Anlage III, Blatt 4 von 11
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Bericht- Nr.: 93031/313/A26693/553003461-B01 Anlage III, Blatt 5 von 11
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Bericht- Nr.: 93031/313/A26693/553003461-B01 Anlage III, Blatt 6 von 11
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Bericht- Nr.: 93031/313/A26693/553003461-B01 Anlage III, Blatt 7 von 11
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Bericht- Nr.: 93031/313/A26693/553003461-B01 Anlage III, Blatt 8 von 11
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Bericht- Nr.: 93031/313/A26693/553003461-B01 Anlage III, Blatt 9 von 11
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Bericht- Nr.: 93031/313/A26693/553003461-B01 Anlage III, Blatt 10 von 11
[Seite 43]
Bericht- Nr.: 93031/313/A26693/553003461-B01 Anlage III, Blatt 11 von 11
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Bericht- Nr.: 93031/313/A26693/553003461-B01 Anlage IV, Blatt 1 von 3
Beurteilungspegel
| Kurze Liste | - Unbenannt - | ||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Immissionsberechnung | Beurteilung nach 16. BImSchV | ||||||||
| B-Plan | Einstellung: Letzte direkte Eingabe | ||||||||
| Tag (6h-22h) | Nacht (22h-6h) | ||||||||
| IRW | L r,A | IRW | L r,A | ||||||
| /dB | /dB | /dB | /dB | ||||||
| IPkt001 | IP 1 EG | 59,0 | 61,6 | 49,0 | 54,2 | ||||
| IPkt004 | IP 1 1OG | 59,0 | 63,8 | 49,0 | 56,4 | ||||
| IPkt005 | IP 1 2OG | 59,0 | 65,5 | 49,0 | 57,9 | ||||
| IPkt006 | IP 1 3OG | 59,0 | 66,1 | 49,0 | 58,4 |
Immissionsanteile:
| Mittlere Liste » | - Unbenannt - | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Immissionsberechnung | Beurteilung nach 16. BImSchV | ||||||
| IPkt001 » | IP 1 EG | B-Plan Einstellung: Letzte direkte Eingabe | |||||
| x = 494,37 m | y = 347,07 m | z = 178,44 m | |||||
| Tag (6h-22h) | Nacht (22h-6h) | ||||||
| L r,i,A | L r,A | L r,i,A | L r,A | ||||
| /dB | /dB | /dB | /dB | ||||
| STRb003 » | B64 | 60,5 | 60,5 | 53,3 | 53,3 | ||
| STRb002 » | Gieselastraße | 54,1 | 61,4 | 45,6 | 54,0 | ||
| STRb001 » | Querweg | 49,0 | 61,6 | 40,9 | 54,2 | ||
| Summe | 61,6 | 54,2 |
| IPkt004 » | IP 1 1OG | B-Plan Einstellung: Letzte direkte Eingabe | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| x = 494,37 m | y = 347,07 m | z = 181,44 m | |||||
| Tag (6h-22h) | Nacht (22h-6h) | ||||||
| L r,i,A | L r,A | L r,i,A | L r,A | ||||
| /dB | /dB | /dB | /dB | ||||
| STRb003 » | B64 | 62,5 | 62,5 | 55,4 | 55,4 | ||
| STRb002 » | Gieselastraße | 57,2 | 63,7 | 48,7 | 56,2 | ||
| STRb001 » | Querweg | 49,9 | 63,8 | 41,7 | 56,4 | ||
| Summe | 63,8 | 56,4 |
| IPkt005 » | IP 1 2OG | B-Plan Einstellung: Letzte direkte Eingabe | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| x = 494,37 m | y = 347,07 m | z = 184,44 m | |||||
| Tag (6h-22h) | Nacht (22h-6h) | ||||||
| L r,i,A | L r,A | L r,i,A | L r,A | ||||
| /dB | /dB | /dB | /dB | ||||
| STRb003 » | B64 | 63,2 | 63,2 | 56,1 | 56,1 | ||
| STRb002 » | Gieselastraße | 61,2 | 65,3 | 52,7 | 57,7 | ||
| STRb001 » | Querweg | 50,5 | 65,5 | 42,3 | 57,9 | ||
| Summe | 65,5 | 57,9 |
| IPkt006 » | IP 1 3OG | B-Plan Einstellung: Letzte direkte Eingabe | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| x = 494,37 m | y = 347,07 m | z = 187,44 m | |||||
| Tag (6h-22h) | Nacht (22h-6h) | ||||||
| L r,i,A | L r,A | L r,i,A | L r,A | ||||
| /dB | /dB | /dB | /dB | ||||
| STRb003 » | B64 | 63,6 | 63,6 | 56,4 | 56,4 | ||
| STRb002 » | Gieselastraße | 62,1 | 65,9 | 53,7 | 58,3 | ||
| STRb001 » | Querweg | 51,0 | 66,1 | 42,8 | 58,4 | ||
| Summe | 66,1 | 58,4 |
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Bericht- Nr.: 93031/313/A26693/553003461-B01 Anlage IV, Blatt 2 von 3
Ausbreitungsberechnung
Einzelpunktberechnung Immissionsort: IP 1 EG Emissionsvariante: Tag X = 494,37 Y = 347,07 Z = 178,44 Variante: B-Plan
| Elementtyp: Straße (RLS-90) | ||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Schallimmissionsberechnung nach RLS-90 Lr = L* + Ds + DBM + Drefl - Dz mit L* = Lm,E+10lg(Länge)+K | ||||||||||||
| Element | Bezeichnung ξ / m | L* / dB(A) | Abstand / m | Ds / dB | dh / m | hm / m | DBM / dB | Dz / dB | Drefl / dB | Lr / dB(A) | Lr ges / dB(A) | |
| STRb001 STRb002 STRb003 | Querweg Querweg / Refl Gieselastraße Gieselastraße / Refl B64 B64 / Refl | 85,4 83,8 94,4 91,1 102,1 99,7 | -31,0 -36,5 -34,6 -39,0 -36,2 -41,7 | -4,0 -4,1 -4,3 -4,4 -4,5 -4,5 | 3,6 2,0 9,7 7,6 7,2 5,6 | 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 | 48,0 42,3 53,6 44,5 59,8 52,0 | |||||
| 61,6 |
Einzelpunktberechnung Immissionsort: IP 1 1OG Emissionsvariante: Tag X = 494,37 Y = 347,07 Z = 181,44 Variante: B-Plan
| Elementtyp: Straße (RLS-90) | ||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Schallimmissionsberechnung nach RLS-90 Lr = L* + Ds + DBM + Drefl - Dz mit L* = Lm,E+10lg(Länge)+K | ||||||||||||
| Element | Bezeichnung ξ / m | L* / dB(A) | Abstand / m | Ds / dB | dh / m | hm / m | DBM / dB | Dz / dB | Drefl / dB | Lr / dB(A) | Lr ges / dB(A) | |
| STRb001 STRb002 STRb003 | Querweg Querweg / Refl Gieselastraße Gieselastraße / Refl B64 B64 / Refl | 85,4 84,0 94,4 89,8 102,1 98,5 | -30,9 -36,3 -32,2 -38,8 -35,0 -41,5 | -3,5 -3,8 -3,4 -4,2 -4,1 -4,4 | 2,1 1,7 6,3 5,8 4,0 5,2 | 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 | 49,0 42,8 56,9 45,0 62,2 51,7 | |||||
| 63,8 |
Einzelpunktberechnung Immissionsort: IP 1 2OG Emissionsvariante: Tag X = 494,37 Y = 347,07 Z = 184,44 Variante: B-Plan
| Elementtyp: Straße (RLS-90) | ||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Schallimmissionsberechnung nach RLS-90 Lr = L* + Ds + DBM + Drefl - Dz mit L* = Lm,E+10lg(Länge)+K | ||||||||||||
| Element | Bezeichnung ξ / m | L* / dB(A) | Abstand / m | Ds / dB | dh / m | hm / m | DBM / dB | Dz / dB | Drefl / dB | Lr / dB(A) | Lr ges / dB(A) | |
| STRb001 STRb002 STRb003 | Querweg Querweg / Refl Gieselastraße Gieselastraße / Refl B64 B64 / Refl | 85,4 82,8 94,4 89,8 102,1 97,1 | -31,0 -35,6 -29,4 -38,8 -34,8 -41,2 | -2,9 -3,5 -2,1 -3,9 -3,7 -4,2 | 1,6 1,3 0,9 5,1 1,8 4,9 | 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 | 49,7 43,0 61,0 45,8 63,0 51,1 | |||||
| 65,5 |
Einzelpunktberechnung Immissionsort: IP 1 3OG Emissionsvariante: Tag X = 494,37 Y = 347,07 Z = 187,44 Variante: B-Plan
| Elementtyp: Straße (RLS-90) | ||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Schallimmissionsberechnung nach RLS-90 Lr = L* + Ds + DBM + Drefl - Dz mit L* = Lm,E+10lg(Länge)+K | ||||||||||||
| Element | Bezeichnung ξ / m | L* / dB(A) | Abstand / m | Ds / dB | dh / m | hm / m | DBM / dB | Dz / dB | Drefl / dB | Lr / dB(A) | Lr ges / dB(A) | |
| STRb001 STRb002 STRb003 | Querweg Querweg / Refl Gieselastraße Gieselastraße / Refl B64 B64 / Refl | 85,4 82,7 94,4 89,1 102,1 93,1 | -30,9 -35,5 -29,0 -38,7 -34,6 -41,2 | -2,4 -3,1 -1,2 -3,7 -3,3 -4,1 | 1,4 1,0 0,3 4,5 1,3 2,7 | 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 | 50,2 43,5 62,0 45,5 63,5 47,5 | |||||
| 66,1 |
[Seite 46]
Bericht- Nr.: 93031/313/A26693/553003461-B01 Anlage IV, Blatt 3 von 3
Legende
RLS-90 Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen Legende zur Ergebnisliste (Lange Liste)
Lr,i = L* + Ds + DBM + Drefl - Dz mit L* = Lm,E + 10lg(l) + K Bezeichnung Name der Schallquelle "Abschnitt 1": Bezeichnung des Teilstücks einer Linienschallquelle "Teil 1": Bezeichnung einer Teilschallquelle, die durch Unterteilung einer Linien- oder Flächenschallquelle entstanden ist "REFL001/WAND001": Reflexionsanteil infolge des bezeichneten Elements L*: Emissionspegel, einschließlich der Korrektur Dl zur Berücksichtigung der Teilstücklänge; ggf. einschließlich des Ampelzuschlags K Abstand: Abstand zwischen Emissions- und Immissionsort Ds: Pegeländerung durch unterschiedliche Abstände dh: Höhendifferenz zwischen Emissions- und Immissionsort hm: Mittlerer Abstand zwischen dem Grund und der Verbindungslinie zwischen Emissions- und Immissionsort DBM: Pegeländerung durch Boden- und Meteorologiedämpfung Dz: Abschirmmaß eines Lärmschirms Drefl: Pegelerhöhung durch Mehrfachreflexion Lr: Beurteilungspegel für ein Teilstück Lr ges: Beurteilungspegel, summiert über alle Schallquellen