16 Dekra Schallschutzgutachten B-Plan 73 iii Teil 3.pdf

Generalplanerleistungen für den Neubau eines Förderschulcampus

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Bericht- Nr.: 93031/313/A26693/553003659-B01 Berichtsdatum: 26.06.2012

Prognose von Schallimmissionen

Auftraggeber: Stadt Paderborn Pontanusstraße 55 33095 Paderborn

Untersuchungsgegenstand: 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 73 "Quer- weg/Mallinckrodt-Schule"

Standort : Giselastraße/Querweg Paderborn, Nordrhein-Westfalen

Zuständige Behörde: Stadt Paderborn, Stadtplanungsamt

Projektnummer: 553003659

Durchgeführt von: DEKRA Industrial GmbH Dipl.-Geogr. Oliver Winter Oldentruper Str. 131 D-33605 Bielefeld Telefon: +49.521.92795-85 E-Mail: oliver.winter@dekra.com WI/KNU

Auftragsdatum: 22.05.2012

Berichtsumfang: 20 Seiten Textteil und 38 Seiten Anhang

Aufgabenstellung: Berechnung der Schallimmissionen durch Straßenverkehr im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 73 sowie Ermittlung der Lärmpegelbereiche Fortschreibung des Berichts Nr. 553003461-B01 vom 9.01.2012, zusätzliche Berücksichtigung einer Lichtsignalanlage an der Kreuzung Querweg / Giselastraße

DEKRA Industrial GmbH Sitz Stuttgart, Amtsgericht Stuttgart, HRB-Nr. 16064 Geschäftsführer Handwerkstraße 15 Lothar Kreutz 70565 Stuttgart www.dekra-industrial.com

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Inhaltsverzeichnis Seite

1 Zusammenfassung 3

2 Beauftragung 4

3 Aufgabenstellung 4

4 Berechnungs- und Beurteilungsgrundlagen 5

5 Beschreibung der Örtlichkeiten 5

6 Beurteilungskriterien 7

7 Durchführung der Ausbreitungsberechnungen 8 7.1 Berechnungsverfahren 8 7.2 Berechnungsvoraussetzungen und Eingangsdaten 9 7.3 Berechnungsergebnisse 10 7.4 Schalltechnische Beurteilung 14

8 Vorschläge für die Festsetzungen im Bebauungsplan 17

9 Schlusswort 20

Anlagen:

  • Anl. I - V

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1 Zusammenfassung

Der Auftraggeber plant die Änderung des Bebauungsplans Nr. 73. Es sollen im südöst- lichen Bereich Teilflächen für eine Wohnnutzung ausgewiesen werden. Der übrige Be- reich soll, wie im bestehenden Bebauungsplan, als Fläche für Gemeinbedarf bestehen bleiben (soziale, schulische, sportliche oder gesundheitliche Zwecke).

Im Rahmen der vorliegenden Untersuchung sollen die einwirkenden Geräuschimmissi- onen durch die nächstgelegenen Straßen in Abhängigkeit von verschiedenen aktiven Schallschutzmaßnahmen berechnet und bewertet werden. Die Ergebnisse werden zu- sätzlich in Form von Lärmrasterkarten mit einer Skalierung der Beurteilungspegel an- hand der DIN 18005 [1] dargestellt. Da die Immissionsgrenzwerte der 16.BImSchV [3] von der Stadt Paderborn in der Abwägung als Erkenntnisquelle herangezogen werden sollen, werden die Ergebnisse zusätzlich in einer entsprechend geänderten Skalierung wiedergegeben. Weiterhin sollen Vorschläge für die Festsetzung von Lärmpegelberei- chen bzw. passiven Schallschutzmaßnahmen erarbeitet werden.

Der bereits erstellten Untersuchung 553003461-B01 vom 9.1.2012 lag gemäß dem damaligen Planungsstand eine Nutzung des südöstlichen Bereiches durch das Studen- tenwerk Paderborn zugrunde (Studentenwohnheime). Diese konkrete Planung wurde in dem vorherigen Bericht anhand der konkreten Planung unter Berücksichtigung der Gebäudeanordnung, Abschirmwirkungen etc. separat untersucht. Die Planung des Studentenwerkes wird nicht weiterverfolgt. In dem entsprechenden Teilbereich soll aber nach wie vor eine Wohnnutzung ermöglicht werden. Auf Wunsch des Auftragge- bers wird in einer musterhaften Berechnungsvariante die Auswirkung einer konkreten Bebauung auf die Geräuschimmissionen am Beispiel der vormals geplanten Gebäude des Studentenwohnheimes aufgezeigt.

Die Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, dass die schalltechnischen Orientierungs- werte der DIN 18005 [1] sowie die Immissionsgrenzwerte der 16.BImSchV [3] zum Teil unterschritten und zum Teil überschritten werden. Mögliche textliche Festsetzungen für passiven Lärmschutz bzw. Lärmpegelbereichen werden dargestellt.

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2 Beauftragung

Am 22.05.201 wurde die DEKRA Industrial GmbH von der Stadt Paderborn mit der Durchführung der vorliegenden, schalltechnischen Untersuchung beauftragt.

3 Aufgabenstellung

Der Auftraggeber plant die Änderung des Bebauungsplans Nr. 73. Es sollen im südöst- lichen Bereich Teilflächen für eine Wohnnutzung ausgewiesen werden. Der übrige Be- reich soll, wie im bestehenden Bebauungsplan, als Fläche für Gemeinbedarf bestehen bleiben (soziale, schulische, sportliche oder gesundheitliche Zwecke).

Im Rahmen der vorliegenden schalltechnischen Untersuchung sind folgende Punkte zu überprüfen bzw. darzustellen:

  • Berechnung der zu erwartenden Geräuschimmissionen durch die südlich des Plan- gebietes verlaufenden Straßen Giselastraße und die Bundesstraße B 64 sowie den östlich verlaufenden Querweg.
  • Berücksichtigung einer Lichtsignalanlage an der Kreuzung Querweg / Giselastraße.
  • Flächenhafte Darstellung der Beurteilungspegel tags und nachts und Vergleich mit den städtebaulichen Orientierungswerten der DIN 18005 [1].
  • Darstellung von Bereichen mit Überschreitungen der schalltechnischen Orientie- rungswerte der DIN 18005 [1].
  • Berechnung und flächenhafte Darstellung der Lärmpegelbereiche gemäß DIN 4109 [5].
  • Flächenhafte Darstellung der Beurteilungspegel tags und nachts und Vergleich mit den Immissionsgrenzwerten der 16.BImSchV [3].
  • Darstellung von Bereichen mit Überschreitungen der Immissionsgrenzwerte der 16.BImSchV [3].
  • Durchführung von Berechnungen unter Berücksichtigung von zwei Varianten für ak- tive Lärmschutzmaßnahmen: o Variante A: Lärmschutzwall, h = 4 m o Variante B: Lärmschutzwall, h = 4 m mit zusätzlicher Lärmschutzwand, h = 2,5 m in Teilbereichen
  • Erarbeitung von Vorschlägen für die Übernahme der schallimmissionsschutztechni- schen Belange in den zu ändernden Bebauungsplan sowie die textlichen Festset- zungen.
  • Die Untersuchung wird für den gesamten Geltungsbereich des Bebauungsplans oh-

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ne Berücksichtigung von möglichen zukünftigen Gebäuden durchgeführt. Zusätzlich wird auf Wunsch des Auftraggebers in einer musterhaften Berechnungsvariante die Auswirkung einer konkreten Bebauung auf die Geräuschimmissionen am Beispiel der vormals geplanten Gebäude des Studentenwohnheimes aufgezeigt.

4 Berechnungs- und Beurteilungsgrundlagen

Der Bearbeitung liegen die folgenden Richtlinien und Vorschriften zugrunde:

[1] DIN 18005-1 „Schallschutz im Städtebau“ (7/2002) mit Beiblatt 1 (5/1987) [2] RLS-90 „Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen RLS-90“ des Bundesministers für Verkehr, Abt. Städtebau (Ausgabe 1990) [3] 16.BImSchV 16. Verordnung zur Durchführung des Bundes- Immissionsschutz-Gesetzes (Verkehrslärmschutzverord- nung – 16.BImSchV) (12.6.1990) [4] RAS-Q 96 „Richtlinien für die Anlage von Straßen“ (1996) [5] DIN 4109 „Schallschutz im Hochbau – Teil 1: Anforderungen und Nachweise“ (11/1989), DIN 4109/A1 Änderung A1 (1/2001) sowie DIN 4109- Berichtigung 1 (8/1992) [6] E DIN 4109-1 „Schallschutz im Hochbau – Teil 1: Anforderungen“ Entwurf (10/2006) [7] Richtlinie Rd. Erlass des Ministeriums für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport betreffend DIN 4109 vom 29.07.2003; IIB2-408 (Ministerialblatt NRW Nr. 38, S. 1043)

Der Bearbeitung lagen weitere, projektbezogene Unterlagen zugrunde:

[8] Lageplan des Arch. Büro RSK Architekten, Kilianstraße 20,.33098 Paderborn, Planbezeichnung: Lageplan, Variante 15 vom 11.11.2011 [9] Höhenplan des Vermessungsamtes der Stadt Paderborn vom 22.09.2011 [10]Schriftliche Angaben zur Verkehrsbelastung auf den Straßen Giselastraße, B 64 sowie Querweg von der Stadt Paderborn, Stadtplanungsamt

5 Beschreibung der Örtlichkeiten

Die Lage des Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 73 ist in der nachfolgenden Abbildungen 1 dargestellt (s. a. Anl. I).

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Planung entfällt

Abbildung 1–Lageplan Bebauungsplan

Die Örtlichkeit ist von den nachfolgend aufgeführten Gegebenheiten gekennzeichnet (s. a. Abb. sowie Anl. I):

  • Der Geltungsbereich des Bebauungsplans liegt nördlich der Giselastraße und west- lich des Querweges. Nördlich bzw. nordöstlich grenzt er an die Wohnbebauung an der Heinrich-Lücking-Straße.
  • Südlich des Plangebietes verläuft, der südlichen Grenze des Plangebietes folgend, die Giselastraße als innerörtliche Straße.
  • Weiter südlich verläuft die vierspurige Bundesstraße B 64. Diese wird in den rele- vanten Abschnitten in einem Geländeeinschnitt von ca. 1 – 4 m geführt. Im maß- geblichen Abschnitt (zum Geltungsbereich des Bebauungsplans) beträgt die Ein- schnitttiefe nur ca. 1 m.
  • Der Querweg verläuft als innerörtliche Straße östlich des Plangebietes und kreuzt sowohl die Giselastraße als auch die B 64. Die Kreuzung mit der Giselastraße ist momentan ohne Lichtsignalanlage ausgeführt. Im Rahmen der vorliegenden Unter- suchung wird aber eine mögliche zukünftige Ampelkreuzung an dieser Stelle zu- grunde gelegt.
  • Der Querweg wird über eine Brücke über die Bundesstraße B 64 geführt.

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  • Nördlich der geplanten Studentenwohnheime befindet sich die Mallinckrodt-Schule.
  • Westlich, nördlich und östlich der Planfläche befinden sich überwiegend mit Wohn- nutzung belegte Flächen.
  • Das Gelände im Planbereich steigt von der nordwestlichen Ecke nach Südosten um ca. 8 m an. Weiter südöstlich – außerhalb des Planbereichs – steigt das Gelände um etwa 7 m weiter an. Diese Geländetopografie ist schalltechnisch relevant und wird berücksichtigt.
  • Die Wohnbaufläche soll im südöstlichen Bereich des Geltungsbereiches des Be- bauungsplans ausgewiesen werden.

An der Südseite des Bebauungsplanbereiches ist ab der südwestlichen Ecke in einer Länge von 160 m ein Lärmschutzwall in einer Höhe von 4 m vorhanden. Es ist vorge- sehen, den Lärmschutzwall in der selben Höhe bis Nahe des Querweges fortzuführen (s. a. Abbildung 1 und Anl. I).

Zusätzlich soll dargestellt werden, welche Auswirkungen die Errichtung einer Lärm- schutzwand (h = 2,5 m) auf dem neu geplanten Lärmschutzwall hat.

6 Beurteilungskriterien

Im Bebauungsplan soll der südöstliche Bereich als Allgemeines Wohngebiet (WA) ausgewiesen werden. Die übrigen Bereiche sollen als Sondergebiete bzw. Bau- grundstücke für den Gemeinbedarf (soziale, schulische, sportliche und gesundheitliche Zwecke) festgesetzt werden. Für diese Teilbereiche wird in der vorliegenden Untersu- chung davon ausgegangen, dass nachts keine schutzbedürftige Nutzung vorgesehen ist und somit nachts keine Orientierungswerte zu beachten sind. Als Schutzanspruch wird der eines Mischgebietes angesetzt.

Die schalltechnischen Orientierungswerte der DIN 18005 [1] für Verkehrsgeräusche sind der untenstehenden Tabelle 1 zu entnehmen. Da die Immissionsgrenzwerte der 16.BImSchV [3] von der Stadt Paderborn in der Abwägung als zusätzliche Erkenntnis- quelle herangezogen werden sollen, sind diese in der Tabelle 1 zusätzlich aufgeführt:

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Tabelle 1– Schalltechnische Orientierungswerte und Immissionsgrenzwerte

GebietseinstufungOrientierungswerte DIN 18005 [5] [dB(A)] tags nachtsImmissionsgrenz- werte 16.BImSchV [5] [dB(A)] tags nachts
Allgemeines Wohngebiet (WA)55455949
Mischgebiet (MI)60506454

Im Rahmen der Ermittlung der Beurteilungspegel und Lärmpegelbereiche werden Ab- schirmwirkungen möglicher zukünftiger Gebäude nicht berücksichtigt (freie Schallaus- breitung). In einem zweiten Schritt wird beispielhaft anhand der ehemaligen Planung der Gebäude des Studentenwohnheims die Geräuschimmissionssituation unter Be- rücksichtigung von Gebäuden gesondert betrachtet.

7 Durchführung der Ausbreitungsberechnungen

7.1 Berechnungsverfahren

Die Ermittlung der durch den Straßenverkehrslärm verursachten Beurteilungspegel im Plangebiet erfolgte nach dem Berechnungsverfahren (Teilstückverfahren) der RLS-90 [2].Danach wird eine Straße in Teilstücke mit annähernd konstanten Emissionen und Ausbreitungsbedingungen zerteilt. Die Länge der Teilstücke ist außerdem vom Ab- stand zum Immissionspunkt abhängig. Der Mittelungspegel von einem Teilstück wird wie nachfolgend beschrieben gebildet:

L L D D D D m,i m,E l s BM B

Hierbei sind: L = Mittelungspegels eines Teilstückes in dB(A) m,i L = Emissionspegel eines Teilstückes in dB(A) m,E D = Korrektur zur Berücksichtigung der Teilstücklänge l D = Pegeländerung zur Berücksichtigung des Abstandes und der Luftabsorption s D = Pegeländerung zur Berücksichtigung der Boden- und Meteorologiedämpfung BM D = Pegeländerung durch topographische und bauliche Gegebenheiten B

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Der Emissionspegel L wird durch folgende Parameter bestimmt: m

L L D D D D m,E m(25) v StrO Stg E

mit: L = Emissionspegel eines Teilstücks in dB(A) m,E L = Mittelungspegel in 25m horizontalem Abstand zur Straße unter Berücksich- m(25) tigung der maßgebenden stündlichen Verkehrsstärke und des Lkw-Anteils. Der Mittelungspegel gilt für folgende Randbedingungen, die durch die weiteren Parameter der oben genannten Formel korrigiert werden: Zulässige Höchstgeschwindigkeit 100km/h, Straßenoberfläche, nicht geriffel- ter Gussasphalt, Steigung<5%, freie Schallausbreitung bei einer mittleren Höhe von 2,5m über Geländeoberkante. D = Korrektur für unterschiedliche zulässige Höchstgeschwindigkeiten v D = Korrektur für unterschiedliche Straßenoberflächen StrO D = Zuschlag für Steigungen und Gefälle >5% Stg D = Korrektur zur Berücksichtigung von Spiegelschallquellen. E

Der Mittelungspegel einer Straße errechnet sich aus der energetischen Summe der Mittelungspegel von den einzelnen Teilstücken der Straße:

 n   L 10log 100,1Lm,i dB(A) m   i1 

mit: L = Mittelungspegel einer Straße (Mittelung des nahen und fernen Fahrstreifens) m L = Mittelungspegel von einem Teilstück der Straße m,i i = Anzahl der Teilstücke

Der Beurteilungspegel einer Straße errechnet sich aus

L L KdB(A) r m

Wenn der Abstand des Immissionspunktes zu einer lichtzeichengeregelten Kreuzung nicht mehr als 100 m beträgt, wird aufgrund der erhöhten Störwirkung ein Zuschlag von 1 - 3 dB(A) in Abhängigkeit von der Entfernung zum Schnittpunkt der Straßenach- sen vergeben.

7.2 Berechnungsvoraussetzungen und Eingangsdaten

Die Straßenverkehrsbelastungen wurden gemäß den Angaben der Stadt Paderborn übernommen. Grundsätzlich werden Prognosewerte für das Jahr 2025 verwendet um mögliche Verkehrssteigerungen zu berücksichtigen. Für den Querweg liegen Werte aus Verkehrszählungen der Jahre 2003 und 2006 und entsprechende Prognosezahlen für das Jahr 2025 vor. Die Angaben für die Giselastraße sowie die B 64 beruhen auf

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den offiziellen Straßenverkehrszählungen des Landes NRW für das Jahr 2010. Diese Zahlen wurden nach den Vorgaben der RAS-Q 96 [4] auf den Prognosehorizont 2025 hochgerechnet. Die den Berechnungen zugrunde gelegten Daten sind der nachfolgen- den Tabelle 2 zu entnehmen.

Tabelle 2– Eingangsdaten Straßenverkehr

StraßeDTV Ist 24DTV 2025 24p tp nv zul
Querweg3.1003.7517,05,050
Giselastraße (L755)14.57016.1142,22,770
B 6426.48629.2945,57,0120

DTV Durchschnittlicher täglicher Verkehr [Kfz/d] 24 p LKW-Anteil tags [%] t p LKW-Anteil nachts [%] n v zulässige Höchstgeschwindigkeit [km/h] zul

Als Straßenoberfläche ist jeweils ein nicht geriffelter Gussasphalt vorhanden (Zuschlag für Straßenoberflächen D = 0 dB(A)). Zuschläge für Steigungen werden von dem Stro verwendeten Berechnungsprogramm auf Grundlage des Geländemodells automatisch nach den Vorgaben der RLS-90 [2] berücksichtigt

Im Rahmen der Untersuchung für den gesamten Bebauungsplanbereich wird die Schallausbreitung ohne die geplanten Gebäude berechnet.

7.3 Berechnungsergebnisse

Für den gesamten Geltungsbereich des Bebauungsplanes sind die Ergebnisse der Be- rechnungen der Beurteilungspegel für die verschiedenen Geschosshöhen in der Anla- ge II in Form von flächenhaften Lärmrasterkarten mit Iso-dB-Linien (abgestimmt auf die Orientierungswerte der DIN 18005 [1]) dargestellt. Zusätzlich sind Lärmrasterkarten mit einer auf die Immissionsgrenzwerte der 16.BImSchV [3] abgestimmten Skalierung beigefügt.

Weiterhin ist eine flächenhafte Darstellung der maßgeblichen Außenlärmpegel (Beur- teilungspegel tags + 3 dB(A)) gemäß DIN 4109 [5] enthalten. Da die Ergebnisse in den Obergeschossen keine gravierenden Unterschiede aufweisen, werden die Lärmpegel- bereiche nur für das Erdgeschoss und das ungünstigste Obergeschoss (3. OG) darge- stellt.

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Als Berechnungshöhen wurden aufgrund der vorliegenden Planung und gemäß den Vorgaben der RLS-90 [2] die folgenden Höhen verwendet:

  • Außenwohnbereiche ebenerdig: 2 m
  • Erdgeschoss: 3 m
    1. Obergeschoss: 6 m
    1. Obergeschoss (Dachgeschoss): 12 m

Folgende Darstellungen finden sich in der Anlage II (Variante Lärmschutzwall) bzw. in der Anlage III (Variante Lärmschutzwall mit zusätzlicher Lärmschutzwand):

Tabelle 3–Übersicht Lärmrasterkarten

ParameterBezeichnung
VarianteBerechnungshöheZeitraumSkalierunggnureilakS etnairaV muartieZ ehöH .rN .rN .rN .rN
Wall, h = 4 m ohne WandAWB (2m)tags tags18005 16. BImschVA - AWB - t - 18005 A - AWB - t - 16. BV
EG (3m)tags tags tags18005 4109 16. BImschVA - EG - t - 18005 A - EG - t - 4109 A - EG - t - 16. BV
nachts nachts18005 16. BImschVA - EG - n - 18005 A - EG - n - 16. BV
1. OG (6m)tags tags18005 16. BImschVA - 1OG - t - 18005 A - 1OG - t - 16. BV
nachts nachts18005 16. BImschVA - 1OG - n - 18005 A - 1OG - n - 16. BV
3. OG (12m)tags tags tags18005 4109 16. BImschVA - 3OG - t - 18005 A - 3OG - t - 4109 A - 3OG - t - 16. BV
nachts nachts18005 16. BImschVA - 3OG - n - 18005 A - 3OG - n - 16. BV
Wall, h = 4 m mit Wand, h = 2,5 mAWB (2m)tags tags18005 16. BImschVB - AWB - t - 18005 B - AWB - t - 16. BV
EG (3m)tags tags tags18005 16. BImschV 4109B - EG - t - 18005 B - EG - t - 16. BV B - EG - t - 4109
nachts nachts18005 16. BImschVB - EG - n - 18005 B - EG - n - 16. BV
1. OG (6m)tags tags18005 16. BImschVB - 1OG - t - 18005 B - 1OG - t - 16. BV
nachts nachts18005 16. BImschVB - 1OG - n - 18005 B - 1OG - n - 16. BV
3. OG (12m)tags tags tags18005 4109 16. BImschVB - 3OG - t - 18005 B - 3OG - t - 4109 B - 3OG - t - 16. BV
nachts nachts18005 16. BImschVB - 3OG - n - 18005 B - 3OG - n - 16. BV

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In der Anlage IV sind die entsprechenden Ergebnisse für die für Wohnnutzung vorge- sehene Teilfläche unter Berücksichtigung von Gebäuden beispielhaft anhand der ehe- maligen Planung der Gebäude des Studentenwohnheimes dargestellt (1. OG, Variante Wall). Die Darstellungen sind rein beispielhaft zur Veranschaulichung der Auswirkung der Abschirmung von Gebäuden zu verstehen. Insbesondere soll anhand der Abbil- dungen aufgezeigt werden, dass an abgewandten Fassadenbereichen durch Eigenab- schirmung tlw. deutlich geringere Beurteilungspegel zu erwarten sind und bei einer konkreten Gebäudeplanung u. U. geringere passive Lärmschutzmaßnahmen ausrei- chen können.

Die zahlenmäßigen Berechnungen sind für einen musterhaften Immissionspunkt (EG – 3. OG) in der Anlage V dokumentiert.

Den Lärmrasterkarten in der Anlage II und III ist Folgendes zu entnehmen:

Gesamtes Plangebiet: Bewertung anhand der DIN 18005 [1]: Variante A (nur Wall)

  • Die schalltechnischen Orientierungswerte für ein allgemeines Wohngebiet werden tags und nachts im gesamten Plangebiet überschritten.
  • Die schalltechnischen Orientierungswerte für ein Mischgebiet werden tags und nachts in großen Teilbereichen des Plangebiet überschritten. Im nördlichen Teil werden sie teilweise unterschritten.

Variante B (Wall und Wand)

  • Bei Umsetzung einer zusätzlichen Lärmschutzwand in einer Höhe von h = 2,5 m auf dem Lärmschutzwall werden die schalltechnischen Orientierungswerte für ein Mischgebiet tags auf Höhe der Außenwohnbereiche sowie im EG in weiten Teilen des mittleren Planbereiches unterschritten. In den oberen Geschossen sowie in al- len Geschossen im Nachtzeitraum werden die entsprechenden Werte überwiegend überschritten.

Bewertung anhand der 16.BImSchV [3]: Variante A (nur Wall)

  • Die Immissionsgrenzwerte für ein allgemeines Wohngebiet werden auf Höhe der Außenwohnbereiche sowie auf Höhe der möglichen Wohngeschosse in weiten Teil- bereichen überschritten.

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  • Die Immissionsgrenzwerte für ein Mischgebiet werden auf Höhe der Außenwohnbe- reiche sowie im Erdgeschoss überwiegend unterschritten. In den oberen Geschos- sen werden sie in größeren Teilbereichen überschritten.

Variante B (Wall und Wand)

  • Die Immissionsgrenzwerte für ein allgemeines Wohngebiet tags werden auf Höhe der Außenwohnbereiche in großen Teilbereichen unterschritten.
  • Im Erdgeschoss sowie den oberen Geschossen werden die Immissionsgrenzwerte für ein allgemeines Wohngebiet überwiegend überschritten.
  • Bei einer Beurteilung anhand der Immissionsgrenzwerte für ein Mischgebiet liegt mit Ausnahme der westlichen und östlichen Randbereiche für die Außenwohnbereiche und das Erdgeschoss eine Unterschreitung vor. In den oberen Geschossen sind höhere Flächenanteile mit Überschreitungen zu erwarten

Bewertung anhand der DIN 4109 [5]:

  • Die verschiedenen Teilflächen liegen in den Lärmpegelbereichen III bis V. Bei Be- rücksichtigung einer zusätzlichen Lärmschutzwand ergeben sich größere Flächen- anteile in den tieferen Lärmpegelbereichen.

Teilfläche mit Gebäuden Studentenwohnheim (ehemalige Planung):

  • Es zeigt sich, dass sich insbesondere an den West- und Nordfassaden von mögli- chen Gebäuden geringere Geräuschimmissionen als an den übrigen Fassaden er- geben. Weiterhin sind Abschirmwirkungen der einzelnen Gebäude zu erkennen.
  • Durch die geringeren Beurteilungspegel ergeben sich für verschiedene Fassaden- bereiche geringere Lärmpegelbereiche und damit ein geringerer Aufwand an passi- ven Lärmschutzmaßnahmen.
  • Die detaillierte Lärmpegelverteilung ist abhängig von der Gebäudestellung, - ausrichtung und –höhe.

Es wird angeregt, zu prüfen, ob für die B 64 die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 120 auf 100 km/h gesenkt werden kann. Die hierdurch zu erwartende Pegelminderung ist in der nachfolgenden Abbildung 2 als Differenzkarte, für das 3. Obergeschoss dar- gestellt.

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Abbildung 2– Differenzkarte Reduzierung Höchstgeschwindigkeit B64 (3. OG)

Es zeigt sich, dass die erzielbare Pegelminderung im überwiegenden Teil des Bebau- ungsplanbereiches um bis zu 1,5 dB(A) beträgt. Um eine gleich hohe Pegelminderung durch Lärmschutzeinrichtungen zu erreichen, müsste die Lärmschutzwand um 1 m auf 3,50 m erhöht werden (in Bezug auf den gekennzeichneten IP 1 (1. OG)).

7.4 Schalltechnische Beurteilung

Gemäß DIN 18005, Bbl. 1 [1] sind u. a. bei bestehenden Verkehrswegen die schall- technischen Orientierungswerte (insbesondere für ein Allgemeines Wohngebiet) oft- mals nicht einzuhalten. U. U. kann die von der Stadt Paderborn durchzuführende Ab- wägung im Rahmen des Bauleitplanverfahrens ergeben, dass eine Überscheitung der Orientierungswerte hingenommen werden kann, weil z.B. anderen städtebaulichen Be- langen eine höhere Priorität beigemessen wird. In diesem Fall kann die Genehmi- gungsfähigkeit einer Wohnbebauung trotz Überschreitung der schalltechnischen Orien- tierungswerte festgestellt werden.

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Es ist zu berücksichtigen, dass durch die aktive Lärmschutzmaßnahme des Walls und ggf. der zusätzlichen Lärmschutzwand bereits durch die Festsetzungen im Bebau- ungsplan den Belangen des Lärmschutzes Rechnung getragen wird.

Allerdings wird empfohlen, zumindest für die Außenwohnbereiche im Erdgeschoss die Einhaltung der schalltechnischen Orientierungswerte der DIN 18005 [1] für ein Misch- gebiet sicherzustellen. Dies kann u. U. durch entsprechende Festlegung der Flächen für Außenwohnbereiche, wie z.B. Terrassen, im Bebauungsplan erfolgen. U. U. kann dies nur durch zusätzliche bauliche Maßnahmen erfolgen, die im Bauantragsverfahren ggf. nachzuweisen wären. Bei Heranziehung der Verkehrslärmschutzverordnung [3] als Erkenntnisquelle werden die Immissionsgrenzwerte für ein Mischgebiet annähernd im gesamten Planbereich (EG) – auch ohne zusätzliche Lärmschutzwand - eingehalten (s. Anl. II, Bl. 2)

Außenwohnbereichen in den Obergeschossen (Balkone, Loggien etc.) können schall- technisch als unkritisch angesehen werden, sofern sie in Bereichen mit Beurteilungs- pegeln unter 60 dB(A) liegen. Für die Beurteilung der übrigen Bereiche (L > 60 dB(A)) r kann u. U. die Verkehrslärmschutzverordnung [3] als Erkenntnisquelle herangezogen werden1. Der hiernach maßgebliche Immissionsgrenzwert tags für ein Mischgebiet be- trägt 64 dB(A) . Es wird empfohlen, für die übrigen Bereiche (L > 64 dB(A)) die Mög- r lichkeit von verglasten Balkonen zu prüfen. Für den Nachtzeitraum wird ein Schutz der Außenwohnbereiche üblicherweise nicht betrachtet.

Auch wenn im Rahmen einer Abwägung der Stadt Paderborn festgestellt wird, dass die Überschreitungen der schalltechnischen Orientierungswerte toleriert werden, sollten die Außenhüllen zukünftiger Gebäude einen ausreichenden passiven Schallschutz aufweisen. Diese passiven Schallschutzmaßnahmen lassen sich im Bebauungsplan festschreiben, z. B. in Form von Lärmpegelbereichen, denen eine resultierende Schall- dämmung der jeweiligen Außenbauteile zugeordnet ist. Die jeweiligen Lärmpegelberei- che mit den entsprechenden maßgeblichen Außenlärmpegeln gemäß DIN 4109 [5] sind in den Anlagen II und III jeweils für das Erdgeschoss und das 3. Obergeschoss dargestellt. In der nachfolgenden Tabelle 4 werden in Abhängigkeit von den Lärmpe- gelbereichen die einzuhaltenden erforderlichen, resultierenden Schalldämm-Maße für

1 Die Verkehrslärmschutzverordnung ist für die Beurteilung beim Neubau von Straßen etc. vorgesehen und somit im vorliegenden Fall nicht anzuwenden. Erarbeitet: DEKRA Industrial GmbH Oldentruper Straße 131 33605 Bielefeld Bearbeiter: Dipl.-Geogr. Oliver Winter , Tel. +49.521.92795-85

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eine Wohnnutzung dargestellt.

Tabelle 4– Lärmpegelbereiche und erforderliche, resultierende Schalldämm-Maße

Lärmpe- gelbereich„Maßgeblicher Außenlärmpe- gel“ dB(A)Raumarten
Bettenräume in Krankenanstal- ten und Sanato- rienAufenthaltsräume in Wohnungen, Übernach- tungsräume in Beherber- gungsstätten, Unterrichts- räume und ähnlichesBüroräume 1) und ähnli- ches
erf. R` des Außenbauteils in dB w.res
Ibis 553530-
II56 bis 60353030
III61 bis 65403530
IV66 bis 70454035
V71 bis 75504540
VI76 bis 802)5045
VII>802)2)50
  1. An Außenbauteile von Räumen, bei denen der eindringende Außenlärm aufgrund der in den Räumen ausgeübten Tätigkeit nur einen untergeordneten Beitrag zum Innenraumpegel leistet, werden keine Anforderungen gestellt.
  2. Die Anforderungen sind hier aufgrund der örtlichen Gegebenheiten festzulegen

Gemäß dem Runderlass des Ministeriums für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport vom 29.07.2003 [7] gilt:

Eines Nachweises der Luftschalldämmung von Außenbauteilen vor Außenlärm bedarf es, wenn a) der B-Plan festsetzt, dass Vorkehrungen zum Schutz vor Außenlärm am Gebäu- de zu treffen sind (§ 9, Abs. 1, Nr. 24 Baugesetzbuch) oder b) der sich aus amtlichen Lärmkarten oder Lärmminderungsplänen nach § 47a des Bundesimmissionsschutzgesetzes ergebende „maßgebliche Außenlärmpegel“ auch nach den vorgesehenen Maßnahmen zur Lärmminderung gleich oder höher ist als

  • 56 dB(A) bei Bettenräumen in Krankenhäuser und Sanatorien
  • 61 dB(A) bei Aufenthaltsräumen in Wohnungen, Übernachtungsräumen, Unterrichtsräumen und ähnlichen Räumen
  • 66 dB(A) bei Büroräumen.

Gemäß dem Entwurf der DIN 4109 [5] ist für die Ermittlung des maßgeblichen Außen- lärmpegels zu den Beurteilungspegeln nachts ein Zuschlag von 5 dB(A) zu berücksich-

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tigen und mit den Beurteilungspegeln tags zu vergleichen. Die höheren Beurteilungs- pegel sind dann als maßgeblich zu betrachten. Im vorliegenden Fall sind die Beurtei- lungspegel tags durchgängig um mehr als 5 dB(A) höher und somit maßgeblich.

Insgesamt sollte über die Festsetzung von Lärmpegelbereichen der erforderliche pas- sive Schallschutz der Außenbauteile festgesetzt werden. Es wird vorgeschlagen, Lärm- pegelbereiche einerseits für das Erdgeschoss und gesondert für alle Obergeschosse gemeinsam festzulegen.

8 Vorschläge für die Festsetzungen im Bebauungsplan

Für die Festsetzungen im Bebauungsplan werden die nachfolgend aufgeführten For- mulierungen vorgeschlagen:

Bei Neubau, Umbau oder Erweiterung von Wohngebäuden ist für alle im Lärmpegelbe- reich III bis VII befindlichen Räume, die zum dauernden Aufenthalt von Menschen be- stimmt sind, ein entsprechender baulicher Schallschutz gegen Verkehrslärmeinwirkun- gen nach den Bestimmungen der DIN 4109 „Schallschutz im Hochbau“ vorzusehen (Schallschutzfenster und Außenbauteile mit entsprechendem Schalldämmmaß).

Die Grundrissgestaltung sollte im Wege der architektonischen Selbsthilfe möglichst so optimiert werden, dass alle schutzbedürftigen Räume nach DIN 4109 Lärm abgewandt ausgerichtet werden. An den besonders verlärmten Fassadenseiten könnten Treppen- häuser, Bäder, Gäste-WC, Vorratsräume und Küchen vorgesehen werden. Sollte eine lärmabgewandte Ausrichtung nicht möglich sein, ist ein Nachweis zum Schutz gegen Außenlärm gemäß DIN 4109 zu führen.

An den mit den relevanten Lärmpegelbereichen I bis VII gekennzeichneten Fassaden bzw. Baugrenzen sind jeweils bauliche Schutzvorkehrungen mit dem resultierenden Schalldämmmaß erf. R` der Außenbauteile gemäß DIN 4109 wie folgt vorzuneh- w.res men:

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Lärmpe- gelbereich„Maßgeblicher Außenlärmpe- gel“ dB(A)Raumarten
Bettenräume in Krankenanstalten und SanatorienAufenthaltsräume in Wohnungen, Über- nachtungsräume in Beherbergungsstät- ten, Unterrichts- räume und ähnli- chesBüroräume 1) und ähnliches
erf. R` des Außenbauteils in dB w. res
Ibis 553530-
II56 bis 60353030
III61 bis 65403530
IV66 bis 70454035
V71 bis 75504540
VI76 bis 802)5045
VII>802)2)50
  1. An Außenbauteile von Räumen, bei denen der eindringende Außenlärm aufgrund der in den Räumen ausgeübten Tätigkeit nur einen untergeordneten Beitrag zum Innenraumpegel leistet, werden keine Anforderungen gestellt.
  2. Die Anforderungen sind hier aufgrund der örtlichen Gegebenheiten festzulegen

In Abhängigkeit von der Nutzung sind in den folgenden Lärmpegelbereichen keine ge- sonderten Schallschutzmaßnahmen zu berücksichtigen bzw. es bedarf keinem Nach- weis zum Schutz gegen Außenlärm gemäß DIN 4109:

Bettenräume in Krankenhäuser und SanatorienLärmpegelbereich I
Aufenthaltsräume in Wohnungen, Übernachtungs- räumen, Unterrichtsräumen und ähnlichen RäumenLärmpegelbereich I - II
BüroräumeLärmpegelbereich I - III

Zu beachten ist, dass die Schalldämmung von Fenstern nur dann voll wirksam ist, wenn die Fenster geschlossen sind. Hierdurch können Lüftungsprobleme entstehen, die durch eine „Stoßlüftung“ oder eine „indirekte Lüftung“ über Flure oder Nachbarräu- me oft nur unzureichend lösbar sind. Deshalb wird die Planfläche mit Wohnnutzung für alle Schlafräume – wozu auch Kinderzimmer und Gästezimmer zählen – im Lärmpe- gelbereich II empfohlen, diese mit schallgedämmten Lüftungseinrichtungen auszustat- ten. Ab dem Lärmpegelbereich III sind für derartige Räume schallgedämmte Lüftungs- einrichtungen zwingend vorzusehen. Diese Lüftungseinrichtungen dürfen die resultie- rende Schalldämmung der Außenbauteile nicht vermindern. Hinsichtlich von Rollladen-

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kästen ist darauf zu achten, dass die Schalldämmung des Fensters nicht verschlechtert wird. Entsprechende konstruktive Hinweise können z. B. der VDI 2719 und DIN 4109 entnommen werden.

Ausnahmen von den vorgenannten Festsetzungen können zugelassen werden, wenn durch einen anerkannten Sachverständigen nachgewiesen wird, dass geringere Maß- nahmen ausreichen.

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Bericht- Nr.: 93031/313/A26693/553003659-B01 Seite 20 von 20

9 Schlusswort

Die Untersuchung beruht auf rechnerisch ermittelten Geräuschemissionen der Ver- kehrswege auf Grundlage von Angaben des Auftraggebers zu den durchschnittlichen jährlichen Verkehrsmengen sowie auf Ausbreitungsberechnungen unter Berücksichti- gung der Geländetopografie.

Die Verkehrsmengen wurden rechnerisch um ca. 10 % erhöht, um mögliche zukünftige Verkehrssteigerungen zu berücksichtigten.

Durch diese Vorgehensweise wurde versucht, die Ergebnisse auf die sichere Seite ab- zusichern. U.U. können in der Realität geringfügig geringere Geräuschimmissionen vorliegen.

Eine abschließende immissionsschutzrechtliche Beurteilung bleibt der zuständigen Be- hörde vorbehalten.

Die Untersuchungsergebnisse beziehen sich ausschließlich auf den Geltungsbereich des genannten Bebauungsplanes. Eine Übertragung auf andere Situationen ist nicht zulässig. Bei Planungsänderungen wird eine schalltechnische Ergänzung erforderlich.

Eine auszugsweise Vervielfältigung des Prüfberichts darf nur nach schriftlicher Ge- nehmigung der DEKRA Industrial GmbH erfolgen.

Bielefeld, 26.06.2012

DEKRA Industrial GmbH

Fachgebietsverantwortlicher Projektleiter

Dipl.-Ing. Thomas Knuth Dipl.-Geogr. Oliver Winter

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Bericht- Nr.: 93031/313/A26693/553003659-B01 Anlage I, Blatt 1 von 2

Var. A, Wall, h = 4 m, Lageplan

Planung entfällt

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Bericht- Nr.: 93031/313/A26693/553003659-B01 Anlage I, Blatt 2 von 2

Var. B, Wall, h = 4 m + Wand, h = 2,5 m, Lageplan

Planung entfällt

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Bericht-Nr.: 93031/313/A26693/553003659-B01 Anlage II, Blatt 1 von 16

Var. A, Wall, h = 4 m, Außenwohnbereich (h = 2 m), tags, 18005

[Seite 24]

Bericht-Nr.: 93031/313/A26693/553003659-B01 Anlage II, Blatt 2 von 16

Var. A, Wall, h = 4 m, Außenwohnbereich (h = 2 m), tags, 16. BImSchV

[Seite 25]

Bericht-Nr.: 93031/313/A26693/553003659-B01 Anlage II, Blatt 3 von 16

Var. A, Wall, h = 4 m, EG (h = 3 m), tags, 18005

[Seite 26]

Bericht-Nr.: 93031/313/A26693/553003659-B01 Anlage II, Blatt 4 von 16

Var. A, Wall, h = 4 m, EG (h = 3 m), nachts, 18005

[Seite 27]

Bericht-Nr.: 93031/313/A26693/553003659-B01 Anlage II, Blatt 5 von 16

Var. A, Wall, h = 4 m, EG (h = 3 m), tags, 16. BImSchV

[Seite 28]

Bericht-Nr.: 93031/313/A26693/553003659-B01 Anlage II, Blatt 6 von 16

Var. A, Wall, h = 4 m, EG (h = 3 m), nachts, 16. BImSchV

[Seite 29]

Bericht-Nr.: 93031/313/A26693/553003659-B01 Anlage II, Blatt 7 von 16

Var. A, Wall, h = 4 m, EG (h = 3 m), tags, Lärmpegelbereiche 4109

[Seite 30]

Bericht-Nr.: 93031/313/A26693/553003659-B01 Anlage II, Blatt 8 von 16

Var. A, Wall, h = 4 m, 1. OG (h = 6 m), tags, 18005

[Seite 31]

Bericht-Nr.: 93031/313/A26693/553003659-B01 Anlage II, Blatt 9 von 16

Var. A, Wall, h = 4 m, 1. OG (h = 6 m), nachts, 18005

[Seite 32]

Bericht-Nr.: 93031/313/A26693/553003659-B01 Anlage II, Blatt 10 von 16

Var. A, Wall, h = 4 m, 1. OG (h = 6 m), tags, 16.BImSchV

[Seite 33]

Bericht-Nr.: 93031/313/A26693/553003659-B01 Anlage II, Blatt 11 von 16

Var. A, Wall, h = 4 m, 1. OG (h = 6 m), nachts, 16.BImSchV

[Seite 34]

Bericht-Nr.: 93031/313/A26693/553003659-B01 Anlage II, Blatt 12 von 16

Var. A, Wall, h = 4 m, 3. OG (h = 12 m), tags, 18005

[Seite 35]

Bericht-Nr.: 93031/313/A26693/553003659-B01 Anlage II, Blatt 13 von 16

Var. A, Wall, h = 4 m, 3. OG (h = 12 m), nachts, 18005

[Seite 36]

Bericht-Nr.: 93031/313/A26693/553003659-B01 Anlage II, Blatt 14 von 16

Var. A, Wall, h = 4 m, 3. OG (h = 12 m), tags, 16.BImSchV

[Seite 37]

Bericht-Nr.: 93031/313/A26693/553003659-B01 Anlage II, Blatt 15 von 16

Var. A, Wall, h = 4 m, 3. OG (h = 12 m), nachts, 16.BImSchV

[Seite 38]

Bericht-Nr.: 93031/313/A26693/553003659-B01 Anlage II, Blatt 16 von 16

Var. A, Wall, h = 4 m, 3. OG (h = 12 m), Lärmpegelbereiche 4109

[Seite 39]

Bericht-Nr.: 93031/313/A26693/553003659-B01 Anlage III, Blatt 1 von 16

Var. B, Wall, h = 4 m + Wand, h = 2,5 m, Außenwohnbereich (h = 2 m), tags, 18005

[Seite 40]

Bericht-Nr.: 93031/313/A26693/553003659-B01 Anlage III, Blatt 2 von 16

Var. B, Wall, h=4 m + Wand, h=2,5 m, Außenwohnbereich (h=2m), tags, 16.BImSchV

[Seite 41]

Bericht-Nr.: 93031/313/A26693/553003659-B01 Anlage III, Blatt 3 von 16

Var. B, Wall, h=4 m + Wand, h=2,5 m, EG (h=3m), tags, 18005

[Seite 42]

Bericht-Nr.: 93031/313/A26693/553003659-B01 Anlage III, Blatt 4 von 16

Var. B, Wall, h=4 m + Wand, h=2,5 m, EG (h=3m), nachts, 18005

[Seite 43]

Bericht-Nr.: 93031/313/A26693/553003659-B01 Anlage III, Blatt 5 von 16

Var. B, Wall, h=4 m + Wand, h=2,5 m, EG (h=3m), tags, 16. BImSchV

[Seite 44]

Bericht-Nr.: 93031/313/A26693/553003659-B01 Anlage III, Blatt 6 von 16

Var. B, Wall, h=4 m + Wand, h=2,5 m, EG (h=3m), nachts, 16. BImSchV

[Seite 45]

Bericht-Nr.: 93031/313/A26693/553003659-B01 Anlage III, Blatt 7 von 16

Var. B, Wall, h=4 m + Wand, h=2,5 m, EG (h=3m), tags, Lärmpegelbereiche 4109

[Seite 46]

Bericht-Nr.: 93031/313/A26693/553003659-B01 Anlage III, Blatt 8 von 16

Var. B, Wall, h=4 m + Wand, h=2,5 m, 1.OG (h=6m), tags, 18005

[Seite 47]

Bericht-Nr.: 93031/313/A26693/553003659-B01 Anlage III, Blatt 9 von 16

Var. B, Wall, h=4 m + Wand, h=2,5 m, 1.OG (h=6m), nachts, 18005

[Seite 48]

Bericht-Nr.: 93031/313/A26693/553003659-B01 Anlage III, Blatt 10 von 16

Var. B, Wall, h=4 m + Wand, h=2,5 m, 1.OG (h=6m), tags, 16.BImSchV

[Seite 49]

Bericht-Nr.: 93031/313/A26693/553003659-B01 Anlage III, Blatt 11 von 16

Var. B, Wall, h=4 m + Wand, h=2,5 m, 1.OG (h=6m), nachts, 16.BImSchV

[Seite 50]

Bericht-Nr.: 93031/313/A26693/553003659-B01 Anlage III, Blatt 12 von 16

Var. B, Wall, h=4 m + Wand, h=2,5 m, 3.OG (h=12m), tags, 18005

[Seite 51]

Bericht-Nr.: 93031/313/A26693/553003659-B01 Anlage III, Blatt 13 von 16

Var. B, Wall, h=4 m + Wand, h=2,5 m, 3.OG (h=12m), nachts, 18005

[Seite 52]

Bericht-Nr.: 93031/313/A26693/553003659-B01 Anlage III, Blatt 14 von 16

VaVr.a Br., BW, Walla, lhl,= h4= m4 m+ W+ Wanadn, dh,= h2=,52 ,m5 ,m 3,. O3.GO G(h =(h1=21m2)m, t)a, gnsa,c 1h6ts.B, 1Im80S0c5hV

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Bericht-Nr.: 93031/313/A26693/553003659-B01 Anlage III, Blatt 15 von 16

Var. B, Wall, h=4 m + Wand, h=2,5 m, 3.OG (h=12m), nachts, 16.BImSchV

[Seite 54]

Bericht-Nr.: 93031/313/A26693/553003659-B01 Anlage III, Blatt 16 von 16

Var. B, Wall, h=4 m + Wand, h=2,5 m, 3.OG (h=12m), tags, Lärmpegelbereiche 4109

[Seite 55]

Bericht-Nr.: 93031/313/A26693/553003659-B01 Anlage IV, Blatt 1 von 2

Var. A, Wall, h=4, 1.OG (h=6m), tags, 18005 Exemplarische Darstellung ehemalige Planung Gebäude Studentenwohnheim

[Seite 56]

Bericht-Nr.: 93031/313/A26693/553003659-B01 Anlage IV, Blatt 2 von 2

Var. A, Wall, h=4, 1.OG (h=6m), tags, Lärmpegelbereiche 4109 Exemplarische Darstellung ehemalige Planung Gebäude Studentenwohnheim

[Seite 57]

Bericht-Nr.: 93031/313/A26693/553003659-B01 Anlage V, Blatt 1 von 2

Beurteilungspegel

Kurze Liste- Unbenannt -
ImmissionsberechnungBeurteilung nach 16. BImSchV
B-PlanEinstellung: Referenzeinstellung
Tag (6h-22h)Nacht (22h-6h)
IRWL r,AIRWL r,A
/dB/dB/dB/dB
IPkt001IP 1 EG59.061.549.054.1
IPkt004IP 1 1OG59.064.049.056.6
IPkt005IP 1 2OG59.065.549.057.9
IPkt006IP 1 3OG59.066.149.058.4

Ausbreitungsberechnung

Einzelpunktberechnung Immissionsort: IP 1 EG Emissionsvariante: Tag X = 494,37 Y = 347,07 Z = 178,44 Variante: B-Plan

Elementtyp: Straße (RLS-90)
Schallimmissionsberechnung nach RLS-90 Lr = L* + Ds + DBM + Drefl - Dz mit L* = Lm,E+10lg(Länge)+K
ElementBezeichnung  / mL* / dB(A)Abstand / mDs / dBdh / mhm / mDBM / dBDz / dBDrefl / dBLr / dB(A)Lr ges / dB(A)
STRb001 STRb002 STRb003Querweg Querweg / Refl Giselastraße Giselastraße / Refl B64 B64 / Refl85,4 84,3 94,4 91,1 102,1 99,6-30,8 -36,7 -34,5 -38,9 -36,3 -41,7-4,0 -4,1 -4,3 -4,4 -4,5 -4,53,7 2,1 9,6 7,3 7,4 5,60,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,047,9 42,4 53,7 44,7 59,6 52,0
61,5
Einzelpunktberechnung Immissionsort: IP 1 1OG Emissionsvariante: Tag X = 494,37 Y = 347,07 Z = 181,44 Variante: B-Plan
Elementtyp: Straße (RLS-90)
Schallimmissionsberechnung nach RLS-90 Lr = L* + Ds + DBM + Drefl - Dz mit L* = Lm,E+10lg(Länge)+K
ElementBezeichnung  / mL* / dB(A)Abstand / mDs / dBdh / mhm / mDBM / dBDz / dBDrefl / dBLr / dB(A)Lr ges / dB(A)
STRb001 STRb002 STRb003Querweg Querweg / Refl Giselastraße Giselastraße / Refl B64 B64 / Refl85,4 83,7 94,4 90,6 102,1 98,5-30,8 -35,9 -31,7 -38,8 -35,0 -41,5-3,5 -3,8 -3,4 -4,2 -4,1 -4,42,1 1,8 5,7 6,1 3,3 5,20,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,048,9 42,5 57,5 45,4 62,3 51,7
64,0
Einzelpunktberechnung Immissionsort: IP 1 2OG Emissionsvariante: Tag X = 494,37 Y = 347,07 Z = 184,44 Variante: B-Plan
Elementtyp: Straße (RLS-90)
Schallimmissionsberechnung nach RLS-90 Lr = L* + Ds + DBM + Drefl - Dz mit L* = Lm,E+10lg(Länge)+K
ElementBezeichnung  / mL* / dB(A)Abstand / mDs / dBdh / mhm / mDBM / dBDz / dBDrefl / dBLr / dB(A)Lr ges / dB(A)
STRb001 STRb002 STRb003Querweg Querweg / Refl Giselastraße Giselastraße / Refl B64 B64 / Refl85,4 84,0 94,4 89,8 102,1 98,3-31,0 -36,4 -29,4 -38,7 -34,8 -41,4-2,9 -3,5 -2,2 -3,9 -3,7 -4,21,6 1,6 0,7 4,8 1,8 5,10,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,049,6 43,1 61,0 46,0 63,0 51,8
65,5
Einzelpunktberechnung Immissionsort: IP 1 3OG Emissionsvariante: Tag X = 494,37 Y = 347,07 Z = 187,44 Variante: B-Plan
Elementtyp: Straße (RLS-90)
Schallimmissionsberechnung nach RLS-90 Lr = L* + Ds + DBM + Drefl - Dz mit L* = Lm,E+10lg(Länge)+K
ElementBezeichnung  / mL* / dB(A)Abstand / mDs / dBdh / mhm / mDBM / dBDz / dBDrefl / dBLr / dB(A)Lr ges / dB(A)

STRb001 Querweg 85,4 -30,9 -2,4 1,4 0,0 50,2 Querweg / Refl 82,7 -35,5 -3,1 1,1 0,0 43,4 STRb002 Giselastraße 94,4 -29,1 -1,3 0,2 0,0 62,0 Giselastraße / Refl 89,8 -38,6 -3,7 4,4 0,0 46,4 STRb003 B64 102,1 -34,6 -3,3 1,3 0,0 63,4 B64 / Refl 95,3 -40,4 -4,0 3,5 0,0 50,4

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Bericht-Nr.: 93031/313/A26693/553003659-B01 Anlage V, Blatt 2 von 2

Legende RLS-90 Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen Legende zur Ergebnisliste (Lange Liste)

Lr,i = L* + Ds + DBM + Drefl - Dz mit L* = Lm,E + 10lg(l) + K Bezeichnung Name der Schallquelle "Abschnitt 1": Bezeichnung des Teilstücks einer Linienschallquelle "Teil 1": Bezeichnung einer Teilschallquelle, die durch Unterteilung einer Linien- oder Flächenschallquelle entstanden ist "REFL001/WAND001": Reflexionsanteil infolge des bezeichneten Elements L*: Emissionspegel, einschließlich der Korrektur Dl zur Berücksichtigung der Teilstücklänge; ggf. einschließlich des Ampelzuschlags K Abstand: Abstand zwischen Emissions- und Immissionsort Ds: Pegeländerung durch unterschiedliche Abstände dh: Höhendifferenz zwischen Emissions- und Immissionsort hm: Mittlerer Abstand zwischen dem Grund und der Verbindungslinie zwischen Emissions- und Immissionsort DBM: Pegeländerung durch Boden- und Meteorologiedämpfung Dz: Abschirmmaß eines Lärmschirms Drefl: Pegelerhöhung durch Mehrfachreflexion Lr: Beurteilungspegel für ein Teilstück Lr ges: Beurteilungspegel, summiert über alle Schallquellen

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