03 Anlage 3 - Leistungsbeschreibung.pdf

Generalplanerleistungen für den Neubau eines Förderschulcampus

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 21.09.2026, 09:13 (Europe/Berlin)

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Kreis Paderborn

Aldegreverstraße 10 – 14 33102 Paderborn

Leistungsbild und Vertragsbedingungen

zum Verhandlungsverfahren

„Generalplanerleistungen –

Neubaus des Förderschulcampus Paderborn“

Stand: 19. November 2025

Anlage 3 der Verfahrensbeschreibung „Verhandlungsverfahren Förderschulcampus Paderborn“

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Leistungsbild zum Verhandlungsverfahren „Generalplanerausschreibung – Neubau Förderschulcampus Paderborn“

  1. Grundlagen

Der Kreis Paderborn beabsichtigt die Errichtung eines neuen Förderschulzentrums als Zusammenschluss zweier bestehender Förderschulen mit unterschiedlichen Förderschwerpunkten auf einem gemeinsamen Campus. Ziel ist die Schaffung eines modernen, inklusiven und zukunftsfähigen Schulstandorts, der pädagogische, funktionale, technische und wirtschaftliche Anforderungen gleichermaßen erfüllt.

Für die Umsetzung wird ein Generalplaner beauftragt, der die erforderlichen Planungs- und Beratungsleistungen aus einer Hand erbringt. Damit sollen Schnittstellen reduziert, Verantwortlichkeiten gebündelt sowie Termin- und Kostensicherheit gewährleistet werden.

Die Beauftragung umfasst neben den Grundleistungen der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) auch zusätzliche Leistungen, die für die vollständige Realisierung des Bauvorhabens notwendig sind. Der Generalplaner übernimmt die Gesamtkoordination aller Fachdisziplinen sowie die integrale Steuerung der Planung unter Berücksichtigung der vom Auftraggeber vorgegebenen Projektziele.

Wesentliche Grundlagen des Projekts sind:

• die Machbarkeitsstudie von Konzept K und die darin beschriebenen funktionalen und pädagogischen Anforderungen der beiden Förderschulen, • der Bebauungsplan mit den vorhandenen Gutachten und die städtebaulichen Rahmenbedingungen, • die Zielsetzung einer nachhaltigen, energieeffizienten und barrierefreien Planung.

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  1. Projektziele

Der Auftraggeber verfolgt mit der Beauftragung des Generalplaners folgende Projektziele, die bei sämtlichen Planungs- und Entscheidungsprozessen verbindlich zu berücksichtigen sind:

a. Kosten

• Einhaltung der vom Auftraggeber vorgegebenen Kostenobergrenze. • Durchführung eines konsequenten Kostenmanagements über alle Projektphasen hinweg. • Optimierung von Lebenszykluskosten und Betriebskosten.

b. Termine

• Sicherstellung der termingerechten Bearbeitung sämtlicher Planungs- und Genehmigungsleistungen. • Einhaltung der mit dem Auftraggeber abgestimmten Terminpläne. • Frühzeitiges Aufzeigen und proaktives Management von Risiken, die Terminverschiebungen verursachen können.

c. Qualität

• Sicherstellung einer hohen architektonischen, funktionalen und technischen Qualität. • Umsetzung der pädagogischen Anforderungen in ein nutzungsorientiertes Raum- und Funktionskonzept. • Schaffung einer hohen Aufenthaltsqualität für Schüler, Lehrkräfte und weitere Nutzergruppen.

d. Nachhaltigkeit

• Planung im Einklang mit den Zielen des Klima- und Ressourcenschutzes. • Umsetzung einer hohen Energieeffizienz und Berücksichtigung erneuerbarer Energien.

e. Barrierefreiheit und Inklusion

• Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen an die Barrierefreiheit. • Berücksichtigung spezifischer Anforderungen von Schülerinnen und Schülern mit unterschiedlichen Förderschwerpunkten. • Gestaltung von Gebäuden und Freianlagen als inklusiver Lern- und Lebensraum.

f. Dokumentation

• Sicherstellung der digitalen Dokumentation für Betrieb und Bewirtschaftung.

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  1. Leistungsbild des Generalplaners

a. Grundleistungen

Der zu beauftragende Generalplaner übernimmt sämtliche für die Umsetzung des Projekts erforderlichen Planungs- und Beratungsleistungen gemäß der HOAI sowie ausgewählte zusätzliche Leistungen. Dies umfasst die integrale Planung, Koordination und Steuerung aller relevanten Fachdisziplinen von der Grundlagenermittlung bis zur Objektüberwachung.

Der Generalplaner fungiert als zentraler Ansprechpartner und Vertragspartner des Auftraggebers. Ziel ist eine ganzheitliche Projektbearbeitung mit hoher Qualität, Planungssicherheit und Effizienz.

Zum Leistungsumfang zählen:

• Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. §§ 33 ff. HOAI, • Freianlagenplanung gem. §§ 38 ff. HOAI, • Fachplanung Tragwerksplanung gem. §§ 49 ff. HOAI, • Fachplanung Technische Ausrüstung gem. §§ 53 ff. HOAI • Fachplanung Bauphysik gem. HOAI-Anlage 1, Nr. 1.2 • Fachplanung Brandschutz (konzeptionell und genehmigungsfähig)

Beauftragt werden die Leistungsphasen 1 bis 8 nach HOAI:

• Grundlagenermittlung • Vorplanung • Entwurfsplanung • Genehmigungsplanung • Ausführungsplanung • Vorbereitung der Vergabe • Mitwirkung bei der Vergabe • Objektüberwachung

Die Leistungsphase 9 (Objektbetreuung) ist nicht Bestandteil der Beauftragung, kann jedoch optional zu einem späteren Zeitpunkt abgerufen werden.

Ein besonderes Augenmerk ist auf die Umsetzung der Ergebnisse der Machbarkeitsstudie, der pädagogischen Konzepte sowie der Anforderungen an Barrierefreiheit und Inklusion zu legen. Die Planung soll zukunftsfähige Lösungen im Sinne eines energieeffizienten und nachhaltigen Schulbaus hervorbringen.

b. Abgrenzung von Teilleistungen und honorarrelevante Einschränkungen

Bestimmte Leistungen, die gemäß HOAI den Leistungsphasen 6 und 7 zugeordnet sind, werden durch den Auftraggeber selbst erbracht.

Vom Auftraggeber übernommene Teilleistungen:

In Leistungsphase 6:

• Zusammenstellen der Vergabeunterlagen, • Erstellung der allgemeinen Vorbemerkungen. 4

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In Leistungsphase 7:

• Einholen von Angeboten über die E-Vergabe, • Weiterleitung und Beantwortung von Bieterfragen über die E-Vergabe, • Durchführung der Submission, • Dokumentation des Vergabeverfahrens, • Zusammenstellung der Vertragsunterlagen bei Auftragserteilung.

Hinweise zur Leistungserbringung:

• Die Ausschreibungsunterlagen sind zur Prüfung in PDF und GAEB-Format bereitzustellen. • Die freigegebenen Vergabeunterlagen sind in PDF und GAEB-Format zu liefern. • Submittierte Ausschreibungsunterlagen werden dem Auftragnehmer digital zur Verfügung gestellt.

Diese Teilleistungen sind bei der Angebotserstellung zu berücksichtigen und nicht Teil der zu honorierenden Leistungen.

c. Zusätzliche Leistungen

Protokollführung und organisatorische Unterstützung

Der Generalplaner hat sämtliche Termine und Besprechungen, in denen Entscheidungen des Bauherrn oder seiner Vertreter getroffen werden, ordnungsgemäß zu protokollieren und die Protokolle dem Auftraggeber zeitnah zur Kenntnis und Bestätigung vorzulegen. Die Protokolle enthalten alle wesentlichen Inhalte, Vereinbarungen, offene Punkte, Zuständigkeiten und Fristen und werden spätestens fünf Werktage nach dem Termin verteilt.

Er sorgt für die chronologische Ablage und Nachvollziehbarkeit aller Protokollversionen in der digitalen Projektdokumentation und stellt eine finale abgestimmte Version sicher.

Darüber hinaus organisiert der Generalplaner alle projektbezogenen Termine inklusive Einladungen und Versand der Tagesordnungen, pflegt Verteilerlisten und überwacht Fristen wie Planlieferungen und Genehmigungen. Er bereitet Termine mit Behörden vor und nach und dokumentiert Bearbeitungsstände und Verteilnachweise der Pläne. Auf Wunsch unterstützt er bei der Aufbereitung von Berichten und Entscheidungsvorlagen.

Erstellung von Entscheidungsvorlagen

Für wichtige Entscheidungen erstellt der Generalplaner auf Wunsch des Bauherren ausführliche Entscheidungsvorlagen. Diese enthalten eine klare Beschreibung der Fragestellung, eine Analyse verschiedener Handlungsoptionen mit Vor- und Nachteilen sowie Einschätzungen zu Kosten, Zeitplan und Qualität.

Moderner digitaler Projektraum

Der Generalplaner stellt einen einfach zu bedienenden digitalen Projektraum (Projektdatenraum) bereit, der eine benutzerfreundliche Bedienoberfläche (vergleichbar mit einem Windows-Explorer) bietet. Das Hoch- und Herunterladen von Dateien ist per Drag-and-Drop möglich.

Die Struktur des Projektraums (Ordneraufbau, Zugriffsrechte, Versionierung, Benennungssystematik) wird in Abstimmung mit dem Auftraggeber festgelegt. Der Generalplaner ist für den Betrieb, die Pflege,

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Aktualisierung und Verwaltung des Projektraums verantwortlich und gewährleistet, dass alle Projektbeteiligten jederzeit Zugriff auf die aktuellen, freigegebenen und vollständigen Projektunterlagen haben.

Der Generalplaner stellt sicher, dass der Projektraum den geltenden Datenschutz- und IT- Sicherheitsanforderungen (insbesondere DSGVO) entspricht und eine regelmäßige Datensicherung (Backup) durchgeführt wird.

Nach Abschluss des Projekts sind sämtliche Daten in einem vollständigen, strukturierten und lesbaren Format (z. B. als Archivdatei) an den Auftraggeber zu übergeben und der Projektraum nach Freigabe durch den Auftraggeber zu schließen.

Unterstützung bei Beschlussvorlagen

Der Generalplaner unterstützt den Auftraggeber bei der Vorbereitung von verwaltungsinternen und politischen Beschlussvorlagen, indem er fachliche Inhalte strukturiert aufbereitet und für eine einfache Weitergabe an Gremien und Verwaltung sorgt.

Kostenverfolgung und Abrechnungsmanagement

Der Generalplaner übernimmt die kontinuierliche Kostenüberwachung und -kontrolle während sämtlicher Phasen des Projekts. Dies umfasst die frühzeitige Ermittlung und regelmäßige Aktualisierung des Kostenplans sowie eine detaillierte Mittelabflussplanung. Ziel ist es, die finanziellen Ressourcen des Projekts effizient zu steuern, um eine termingerechte Fertigstellung innerhalb des vorgegebenen Budgets zu gewährleisten. Zu den konkreten Leistungen gehören:

• Kostenüberwachung: Der Generalplaner stellt sicher, dass die geplanten Baukosten regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst werden. Dazu gehört die regelmäßige Abstimmung der tatsächlichen Kosten mit den ursprünglich kalkulierten und gegebenenfalls die Einleitung von Gegenmaßnahmen, um Abweichungen zu vermeiden.

• Kostenoptimierung: Der Generalplaner prüft laufend Einsparmöglichkeiten und schlägt proaktive Maßnahmen zur Kostenoptimierung vor, ohne die Qualität, den Zeitrahmen oder die Nachhaltigkeitsziele des Projekts zu gefährden.

• Abrechnung und Nachtragsmanagement: Der Generalplaner sorgt für eine korrekte und transparente Abrechnung aller Leistungen und ist verantwortlich für das Nachtragsmanagement, indem er Nachträge rechtzeitig prüft, genehmigt und in die laufende Kostenkontrolle integriert.

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