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Informationsblatt-Datenschutz.pdf

Gemeinsame Servicestelle für Kinder und Jugend in Rheinland-Pfalz 2027

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 06.10.2026, 16:25 (Europe/Berlin)

Herkunft: landesverwaltung.vergabe.rlp.de

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Datenschutzerklärung

Informationspflichten gemäß Art. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung (DS-

GVO)

(Stand: Dezember 2024)

  1. Anwendungsbereich

Im Rahmen des Vergabeverfahrens ist die Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich. Dabei ist der Schutz Ihrer persönlichen Informationen für uns von höchster Priorität. Deswegen verarbeiten wir Ihre Daten im Einklang mit den datenschutzrecht- lichen Bestimmungen, insb. der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO), des Bun- desdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Landesdatenschutzgesetzes Rheinland- Pfalz (LDSG RLP).

Diese Datenschutzerklärung informiert Sie darüber, welche Daten wir erheben, wie wir sie verwenden und welche Rechte Sie in Bezug auf Ihre Daten haben.

  1. Verantwortlicher im Sinne der DS-GVO

Verantwortlicher für die Datenverarbeitung, die im Zusammenhang mit der Durchfüh- rung des Vergabeverfahrens erfolgt, ist das:

Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Bauhofstraße 9 55116 Mainz Deutschland Telefon: 06131 – 160 E-Mail: poststelle@mastd.rlp.de Website: www.mastd.rlp.de

  1. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

Die behördliche Datenschutzbeauftragte erreichen Sie wie folgt:

Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Meret Lobenstein Bauhofstraße 9 55116 Mainz Deutschland Telefon: 06131 – 16 2054 E-Mail: datenschutz@mastd.rlp.de

  1. Zweck der Verarbeitung

Das MASTD verarbeitet personenbezogene Daten der Bieter zur Durchführung des jeweiligen Vergabeverfahrens, insb. zur:

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  • Bereitstellung von Vergabeunterlagen;
  • Beantwortung von Bieterfragen;
  • Abfrage und Überprüfung des Vorliegens von Ausschlussgründen;
  • Eignungsprüfung;
  • Angebotswertung anhand Zuschlagskriterien;
  • Erfüllung vergaberechtlicher Transparenzverpflichtungen;
  • Erfüllung vergaberechtlicher Statistikverpflichtungen;
  • Erfüllung der vergaberechtlichen Dokumentationspflichten.

Bei Zuschlagserteilung werden die personenbezogenen Daten des obsiegenden Bie- ters zur Durchführung des Vertrages über die ausgeschriebenen Leistungen verarbei- tet.

  1. Umfang der verarbeiteten personenbezogenen Daten

Wir verarbeiten folgende personenbezogenen Daten

  • Persönliche Kontaktdaten und Namen der Bieter, soweit es sich um natürliche Personen oder Personengesellschaften handelt, und Kontaktdaten von An- sprechpersonen der Bieter (z. B. Vor- und Nachname, Adresse, E-Mail-Ad- resse, Telefonnummer),
  • Daten zur Qualifikation/Eignung eingesetzter Beschäftigter der Bieter und
  • Referenzen über in der Vergangenheit ausgeführte vergleichbare Leistungen.
  1. Rechtsgrundlagen der Verarbeitung personenbezogener Daten

Im Rahmen eines Vergabeverfahrens kommen verschiedene Ermächtigungsnormen aus Art. 6 Abs. 1 DS-GVO als Rechtsgrundlagen einer rechtmäßigen Verarbeitung in Betracht:

Die Verarbeitung erfolgt regelmäßig auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b) DS-GVO, da die Datenverarbeitung im Rahmen des Vergabeverfahrens als vorvertragliche Maß- nahme zur Durchführung erforderlich ist.

Soweit die Verarbeitung personenbezogener Daten weiterhin zur Erfüllung einer recht- lichen Verpflichtung erforderlich ist, ist Art. 6 Abs. 1 lit. c) DS-GVO i.V.m. § 97 Abs. 1 und § 122 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) i.V.m. einzelnen Bestimmungen der Vergabeverordnung (VgV), der Unterschwellenvergabeverordnung (UVgO) sowie der Verwaltungsvorschrift Öffentliches Auftrags- und Beschaffungswe- sen in Rheinland-Pfalz Rechtsgrundlage.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist nach Art. 6 Abs. 1 lit. e) DS-VGO i.V.m. § 3 LDSG zulässig, wenn sie für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt. Auch dies kann in der Anwendung der einzelnen Best- immungen des GWB, der VgV, der UVgO oder der VOB/A sowie der VergStatVO zu sehen sein.

Die Vergabestelle hat bei der Vergabe öffentlicher Aufträge das Vergaberecht zu be- achten. Dazu gehören insbesondere das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen

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(GWB), die Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV) und die Verfahrensordnung für die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleis- tungsaufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte (Unterschwellenvergabeordnung - UVgO).

Als Bewerber/Bieter sind Sie verpflichtet, die geforderten Angaben zu machen. Falls Sie diese Angaben nicht machen, kann Ihr Angebot/Teilnahmeantrag nach den verga- berechtlichen Vorschriften vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.

Zudem kann es erforderlich sein, dass Ihre Daten ggf. zur Verteidigung bzw. Durch- setzung von Rechtsansprüchen verarbeitet werden. In diesem Zweck liegt auch unser berechtigtes Interesse. Rechtsgrundlage ist für diese Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DS-GVO.

  1. Weitergabe von Daten

Intern erhalten nur diejenigen Mitarbeitenden Zugriff auf Ihre personenbezogenen Da- ten, die diese zur Erfüllung der vertraglichen, gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Pflichten sowie zur Wahrung berechtigter Interessen benötigen. Alle personenbezoge- nen Daten, die im Rahmen der gesetzlichen Verpflichtungen verarbeitet werden, wer- den nur dann an Dritte weitergegeben, wenn die Übermittlung gesetzlich zulässig ist oder Sie in die Übermittlung eingewilligt haben.

Zu den Empfängern aufgrund einer gesetzlich zulässigen Übermittlung können insbe- sondere gehören:

  • Unterlegene Bieter, die einen Antrag nach § 62 Abs. 2 VgV, § 19 EU VOB/A stellen oder gemäß § 19 VOB/A, § 46 Abs. 1 UVgO über die Merkmale und Vorteile des erfolgreichen Angebotes sowie den Namen des erfolgreichen Bie- ters zu unterrichten sind.
  • Bei der Vergabe öffentlicher Aufträge muss bei einer Auftragssumme ab 30 000 Euro (ohne Umsatzsteuer) der öffentliche Auftraggeber für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister einholen (§ 6 Abs. 1 Wettbewerbsregistergesetz (WRegG)).
  • Bei Vergabeverfahren oberhalb der Schwellenwerte (EU-Verfahren) sind nach der Auftragsvergabe das Ergebnis des Vergabeverfahrens sowie der Name des beauftragten Unternehmens oder der natürlichen Person mit Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort, Land) an das Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union zu übermitteln.
  • Die für die Überprüfung von Vergabeverfahren zuständigen Stellen (1. Verga- bekammer und 2. Vergabekammer), die im Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau angesiedelt sind.
  • Gerichte im Falle von Klagen.
  1. Aufbewahrung und Löschung von Daten

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Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten nur so lange, wie es für die Erfüllung der Zwecke erforderlich ist, für die sie erhoben wurden, oder es gesetzlich vorgeschrie- ben ist. In der Regel bewahren wir Ihre Daten für einen Zeitraum von fünf Jahren nach Beendigung des Vergabeverfahrens auf. Nach Ablauf dieser Frist werden Ihre Daten routinemäßig gelöscht, es sei denn, ihre Speicherung ist aus rechtlichen Gründen er- forderlich (z. B. zur Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten).

  1. Betroffenenrechte

Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:

a) Auskunftsrecht

Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DS-GVO).

b) Recht auf Berichtigung

Sollten Ihre personenbezogenen Daten unrichtig oder unvollständig sein, so können Sie Ihre Berichtigung oder Ergänzung verlangen (Art. 16 DS-GVO).

c) Recht auf Löschung

Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung Ihrer per- sonenbezogenen Daten verlangen (Art. 17 DS-GVO).

d) Recht auf Einschränkung der Verarbeitung

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen (Art. 18 DS-GVO).

e) Recht auf Unterrichtung

Erfolgt eine Mitteilung nach Art. 19 Abs. 1 DS-GVO, können Sie verlangen, über die Empfänger dieser Mitteilung informiert zu werden (Art. 19 Abs. 1 DS-GVO).

f) Recht auf Datenübertragbarkeit

Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenver- arbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durch- geführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DS-GVO).

g) Widerspruchsrecht

Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten, die auf- grund von Art. 6 Abs. 1 lit. e oder f DS-GVO erfolgt, Widerspruch einzulegen (Art. 21 DS-GVO).

h) Recht auf Widerruf der datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung

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Wenn Sie uns eine Einwilligung in die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erteilt haben, können Sie diese jederzeit für die Zukunft widerrufen. Durch den Wider- ruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit, der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt.

i) Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde

Sie haben gemäß Art. 77 Abs. 1 DS-GVO das Recht, sich jederzeit mit einer Be- schwerde an die zuständige Aufsichtsbehörde wenden:

Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit in Rheinland- Pfalz

Hintere Bleiche 34 55116 Mainz Telefon: +49 (0) 6131 8920-0 Telefax: +49 (0) 6131 8920-299 E-Mail: poststelle@datenschutz.rlp.de Website: www.datenschutz.rlp.de

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