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Anlage 5_Erklaerung_zur_Vermeidung_des_Erwerbs_von_Produkten_aus_ausbeuterischer_Kinderarbeit.docx

Gemeinsame Servicestelle für Kinder und Jugend in Rheinland-Pfalz 2027

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 06.10.2026, 16:25 (Europe/Berlin)

Herkunft: landesverwaltung.vergabe.rlp.de

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Ausschreibung: Gemeinsame Servicestelle Kinder und Jugend

Vergabestelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen, Familie und Jugend

Rheinland-Pfalz

Bauhofstr. 9

55116 Mainz

Erklärung zur Vermeidung des Erwerbs von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit

  1. Erklärung

Der Auftragnehmer erklärt hiermit, dass er sich verpflichtet, Produkte aus ausbeuterischer Kinderarbeit zu vermeiden und sicherzustellen, dass alle gelieferten Produkte im Rahmen dieses Vergabeverfahrens unter Einhaltung der geltenden gesetzlichen Bestimmungen und ethischen Standards hergestellt wurden.

  1. Definition

Ausbeuterische Kinderarbeit wird definiert als Arbeit, die von Kindern unter Bedingungen ausgeführt wird, die ihre Gesundheit, Sicherheit oder moralische Entwicklung gefährden, und die gegen internationale Standards, insbesondere die Konventionen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), verstößt.

Von ausbeuterischer Kinderarbeit betroffen sind insbesondere folgende Produkte: Sportbekleidung, Sportartikel, insbesondere Bälle; − Spielwaren; − Teppiche; − Textilien; − Lederprodukte; − Billigprodukte aus Holz; − Natursteine; − Agrarprodukte wie z. B. Kaffee, Kakao, Orangen- oder Tomatensaft.

  1. Verpflichtung des Auftragnehmers

Der Auftragnehmer verpflichtet sich:

  • Keine Produkte zu erwerben oder zu liefern, die aus ausbeuterischer Kinderarbeit stammen.
  • Sicherzustellen, dass alle Lieferanten und Subunternehmer die gleichen Standards einhalten.
  • Regelmäßige Überprüfungen und Audits durchzuführen, um die Einhaltung dieser Verpflichtung zu gewährleisten.
  • Bei Kenntnis von Verstößen unverzüglich Maßnahmen zu ergreifen, um diese zu beheben und den Auftraggeber zu informieren.
  1. Nachweis und Dokumentation

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, auf Anfrage des Auftraggebers alle relevanten Dokumente und Nachweise zur Verfügung zu stellen, die die Einhaltung dieser Erklärung belegen.

  1. Bestätigung

Der Auftragnehmer bestätigt hiermit, dass er die oben genannten Verpflichtungen verstanden hat und sich zur Einhaltung dieser Erklärung verpflichtet. Die vorstehende Erklärung wird im Auftragsfall als zusätzliche Bedingung für die Auftragsausführung Vertragsbestandteil. Verstößt der Auftragnehmer gegen die oben genannte Verpflichtung, so handelt es sich um eine erhebliche Pflichtverletzung des Auftragnehmers, so dass der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten und Schadenersatz verlangen kann.

OrtDatum
Firmenname inkl. RechtsformName des Unterschriftsleistenden
Unterschrift
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