„Scientology-Schutzerklärung“
- Hinweise:
- Die Erklärung ist zusammen mit dem Angebot abzugeben, anderenfalls ist das Angebot gegebenenfalls nach § 42 Abs. 1 Nr. 2 UVgO auszuschließen. Dasselbe gilt auch für die Abgabe einer wissentlich falschen Erklärung.
- Erklärung:
- Der Bieter/die Bieterin bzw. der Bewerber/die Bewerberin versichert, dass weder er/sie, noch die zur Erfüllung des Auftrags eingesetzten Personen die Technologie von L. Ron Hubbard anwenden, lehren oder in sonstiger Weise verbreiten.
- Der Bieter/die Bieterin bzw. der Bewerber/die Bewerberin verpflichtet sich sicherzustellen, dass die zur Erfüllung des Auftrags eingesetzten Personen nicht die „Technologie von L. Ron Hubbard“ anwenden, lehren oder in sonstiger Weise verbreiten.
- Die Abgabe einer wissentlich falschen Erklärung nach Nummer 2.1 sowie ein Verstoß gegen die Verpflichtung nach Nummer 2.2 berechtigt den Auftraggeber den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. Weitergehende Rechte bleiben unberührt.
Diese Erklärung ist von jedem Bieter/jeder Bieterin, jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft und jedem Nachunternehmer zu unterzeichnen.
| Ort | Datum |
| Firmenname inkl. Rechtsform | Name des Unterschriftsleistenden |
| Unterschrift |