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Leistungsbeschreibung
Gemeinsame Servicestelle Kinder und Jugend Rheinland-Pfalz
A. Bereich Kinder
Der Anteil des Leistungsumfangs für den Bereich Kinder umfasst 20 v.H.
Rheinland-Pfalz ist ein kinderfreundliches Land, eine Politik für Kinder mit
Kindern ist bereits unmittelbar nach der Ratifizierung der UN-
Kinderrechtskonvention auf die politische Agenda genommen worden.
Kinderpolitik wurde als Querschnittsaufgabe der Landesregierung identifiziert,
die in der Folge in allen Bereichen entsprechend Artikel 3 der
Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen dem Wohl der Kinder Vorrang
einräumt.
Die Kinderpolitik der Landesregierung hat auch Aussagekraft für die
Kommunen, freien Träger, Vereine und Verbände, für die unterschiedlichen
gesellschaftlichen Gruppen sowie die Bürgerinnen und Bürger, da ohne deren
Beteiligung und Mitwirkung kinderpolitische Maßnahmen in der Regel nicht
umsetzbar sind.
Aus diesem Grund hat die Landesregierung 2007 eine zusätzliche Initiative zur
Sensibilisierung für Kinderrechte mit drei Bausteinen gestartet eine Internetseite www.kinderrechte.rlp.de mit ihren Informationen zur UN- Kinderrechtskonvention und Beispielen der Umsetzung in Rheinland-Pfalz eine jährlich stattfindende „Woche der Kinderrechte“ jeweils mit Start am Weltkindertag, dem 20. September und eine Fachtagung zu dem Kinderrecht, das im jeweiligen Jahr im Vordergrund stehen soll.
Im Jahr 2022 wurde die Kinderrechtestrategie im um einen vierten Baustein
erweitert, der Verleihung eines jährlichen Kinderrechtepreises.
Die Strategie soll eine flächendeckende Sensibilisierung für die Kinderrechte in
Rheinland-Pfalz ermöglichen. Ziel der Landesregierung ist es hierbei, die
Kinderrechte in den Blickpunkt von Fachkräften und Öffentlichkeit zu stellen.
Kinderrechte werden so sichtbar und erfahrbar gemacht.
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Aufgaben der Servicestelle im Bereich Kinderpolitik sollen daher nach
Vorgaben des Fachreferates und ggf. dessen Letztentscheidung zu
erarbeiteten Vorschlägen sein: fachliche und inhaltliche Beratung zur Kinderrechtefachtagung sowie Vorbereitung und Durchführung der jährlichen Kinderrechtefachtagung
(analog/digital/hybrid) (Umfang 8%) fachliche und inhaltliche Beratung bei der Weiterentwicklung und dem Auswahlverfahren des Kinderrechtepreises im Jahr 2027 und fachliche
Beratung der Kinderjurysitzung (Umfang 8%) Mitwirkung und Beratung bei der Weiterentwicklung kinderpolitischer und kinderfreundlicher Strategien der Landesregierung und der Ausrichtung des
Kinderpolitikansatzes unter besonderer Berücksichtigung des
Aufgabenspektrums des MASFFJ (Umfang 4%)
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B. Bereich Jugend
Der Anteil des Leistungsumfangs im Bereich Jugend umfasst gesamt 80 v.H.
Jugendpolitik im Allgemeinen, sowie Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit im
Besonderen, stehen, gerade auch mit Blick auf Beteiligung, politische Bildung
und Demokratieerfahrung, verstärkt auf der politischen Agenda. Die
Landesregierung Rheinland-Pfalz setzt sich gemeinsam mit ihren
Kooperationspartnerinnen und Kooperationspartnern, so unter anderem dem
Landesjugendring, dem Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung
(Landesjugendamt), der LIGA der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege,
den Jugendämtern und vielen weiteren freien Trägern der Kinder- und
Jugendhilfe, für die Verankerung einer eigenständigen Jugendpolitik landesweit
ein.
Mit der eigenständigen Jugendpolitik werden junge Menschen mit ihren
Bedarfen und Interessen viel stärker als bislang in den Mittelpunkt von Politik
und Gesellschaft gestellt. Sie sind an allen sie betreffenden Planungs- und
Entscheidungsprozessen nachhaltig zu beteiligen. Die Etablierung einer in
diesem Sinne eigenständigen, querschnittsorientierten und
ressortübergreifenden Jugendpolitik auf allen Politikebenen (Bund, Land und
Kommunen) wird von Rheinland-Pfalz konsequent verfolgt. Dies bedeutet eine
große Herausforderung und gemeinsame Anstrengung aller jugendpolitischen
Partnerinnen und Partner.
Sowohl die Kinder- und Jugendberichte Rheinland-Pfalz, aktuell der 4. Bericht,
die Jugendbefragung „Jugend und Corona“ als auch der 15.,16. und 17. Kinder-
und Jugendbericht des Bundes bestätigen die Notwendigkeit, junge Menschen
umfassend zu fördern und politisch zu bilden. „Jugend ermöglichen“ ist der
Auftrag an Politik, Verwaltung und die (zivil)gesellschaftlichen
Bündnispartnerinnen und Bündnispartner. Die Jugendhilfe ist gefragt, jungen
Menschen vertrauenswürdige Rahmenbedingungen mit starken und ihre
Resilienz fördernden Angeboten und Leistungen zu bieten.
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Programmatische Grundlage für die rheinland-pfälzische Jugendpolitik ist die
vom Ministerrat verabschiedete Jugendstrategie „JES! Jung. Eigenständig.
Stark.“
Auch das Bundesjugendministerium und andere Länder (z.B. Thüringen, NRW)
setzten Einzelmaßnahmen um, die sich an den Leitlinien, Grundsätzen und
Zielen der "Eigenständigen Jugendpolitik" orientieren.
Um die öffentlichen und freien Träger der Jugendhilfe in Rheinland-Pfalz bei der
Entwicklung und Weiterentwicklung ihrer jugendpolitischen Anstrengungen zu
unterstützen und insbesondere die Kommunen bei der Ausgestaltung ihrer
Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit als Pflichtaufgaben auch finanziell zu
fördern, hat das für Jugend zuständige Ministerium seit 2017 fünf
Förderprogramme aufgelegt, die darauf zielen
die mobile Jugendarbeit im ländlichen Raum zu stärken, junge benachteiligte Menschen durch aufsuchende Jugendsozialarbeit zu fördern, die Kommunen bei der Entwicklung/Weiterentwicklung von kommunalen Jugendstrategien zu unterstützen, die nachhaltige Beteiligung junger Menschen landesweit weiter voran zu bringen und politisch zu bilden, Demokratie erfahrbar zu machen und Jugend- (sozial)arbeit zu vernetzen
Aufgabe der Servicestelle im Bereich Jugendpolitik soll - in enger
Abstimmung mit dem Fachreferat - daher sein:
Pädagogisch-fachliche Beratung zur Unterstützung einer breiten Akzeptanz der Novellierung der Verwaltungsvorschrift zum Jugendfördergesetz
Rheinland-Pfalz. Dies umfasst insbesondere die Organisation und
Begleitung des Beteiligungsprozesses nach den Vorgaben des Fachreferats
sowie die Vorbereitung und Durchführung von Sitzungen mit
Kooperationspartnerinnen und Kooperationspartnern. (Umfang 15%)
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Monitoring der jugendpolitischen Förderprogramme des Landes im Rahmen der Landesjugendstrategie hinsichtlich Zielsetzung und Umsetzung:
o Elementarer Bestandteil des Monitorings ist die Durchführung von
schätzungsweise einem Workshop pro Förderprogramm und eine
gemeinsame Tagung mit Teilnehmenden aller Förderprogramme. Die
Workshops sind zentraler Bestandteil des Monitorings hinsichtlich einer
qualitativen Nachsteuerung und Wissen zur Erreichung der Ziele der
Programme. Dazu gehört auch die Darstellung von Best Practice/Effekte
der Förderprogramme, ferner: eine Informationszusammenstellung zu
Förderprogrammen bzw. Fördergeldern außerhalb von Rheinland-Pfalz
(u.a. Bundesebene, EU-Ebene) für die einzelnen Programmbereiche des
Landes.
o 2025 wurde mit einer Abfrage der beteiligten Träger in den Programmen
begonnen, damit über die Monitoring-Workshops hinaus Maßnahmen zur
Umsetzung der Programminhalte, Zielgruppen in ihrer Differenzierung nach
Alter und Geschlecht und Einschätzungen darüber, was sich vor Ort für die
jungen Menschen weiterentwickelt hat, erfasst und online als Ergebnisse
dargestellt werden können. In 2026 wurden daher u.a. Fact Sheets
entwickelt und die Abfrage erneut in gekürzter Form durchgeführt, um die
basalen Rahmendaten fortzuschreiben. In 2027 soll erneut die
umfangreichere Abfrage erfolgen, um gegenüber 2025
Weiterentwicklungen darstellen zu können.
(Umfang 25%)
Vorbereitung und Durchführung der nächsten landesweiten Dialogtagung: „Dialog VII – Eigenständige Jugendpolitik in Rheinland-Pfalz“. (Umfang 10 %)
Konzeptionelle Beratung und Übernahme von organisatorischen Aufgaben bei jugendpolitischen Vorhaben mit landesweiter Bedeutung nach Vorgaben des
Fachreferats (z.B. die Umsetzung von landesweiten Jugendkonferenzen als
Beteiligungsformate mit jungen Menschen in Absprache lokaler
Kooperationspartner und Netzwerke, Recherche zu kommunalen
Umsetzungsbedürfnissen bei einer Jugendpauschale, Beratung zu lokalen
jugendpolitischen Spezifika zur Erarbeitung eines Länderprofils bei einem
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Jugendcheck, pädagogische Beratung zu Umsetzungskonzepten der inklusiven
Jugendarbeit). (Umfang 17%)
Kontinuierliche Informationsbereitstellung für die Beteiligungswebseite und für https://jes-rlp.de/ (Umfang 8%)
Auswertung von jugendpolitisch relevanten Studien (2-3) im Jahr. (Umfang 5%)
Für alle genannten Aufgaben der Servicestelle Kinder und Jugend gilt: Auf den Transfer der landespolitischen Ziele und Entwicklungen der Kinder- und Jugendpolitik hinzuwirken sowie auf die Rückkoppelung der politischen
Unterstützungsbedarfe seitens öffentlicher und freier Träger Ausführliche Auftragsspezifizierung je Arbeitsbereich mit den Fachreferaten zu Beginn der Aufgabenübernahme Die regelmäßige Rückkopplung und Abstimmung der landespolitischen Ziele mit den Fachreferaten 633 und 634 (mindestens vierteljährliche
Abstimmungsgespräche mit den Fachreferaten) Die genannten Aufteilungen der Einzelbereiche Kinder und Jugend sind mit den Fachreferaten im Verlauf des Ausschreibungsjahres zu klären und
gegebenenfalls anzupassen.
Mit Abgabe des Angebotes ist ein Konzept vorzulegen, aus dem sich ergibt, wie die
vorgenannten Aufgaben in den zwei genannten Themenbereichen (Punkt A. und B.)
jeweils umgesetzt werden sollen.