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Gemeinsame Servicestelle für Kinder und Jugend in Rheinland-Pfalz 2027

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 06.10.2026, 16:25 (Europe/Berlin)

Herkunft: landesverwaltung.vergabe.rlp.de

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Leistungsbeschreibung

Gemeinsame Servicestelle Kinder und Jugend Rheinland-Pfalz

A. Bereich Kinder

Der Anteil des Leistungsumfangs für den Bereich Kinder umfasst 20 v.H.

Rheinland-Pfalz ist ein kinderfreundliches Land, eine Politik für Kinder mit

Kindern ist bereits unmittelbar nach der Ratifizierung der UN-

Kinderrechtskonvention auf die politische Agenda genommen worden.

Kinderpolitik wurde als Querschnittsaufgabe der Landesregierung identifiziert,

die in der Folge in allen Bereichen entsprechend Artikel 3 der

Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen dem Wohl der Kinder Vorrang

einräumt.

Die Kinderpolitik der Landesregierung hat auch Aussagekraft für die

Kommunen, freien Träger, Vereine und Verbände, für die unterschiedlichen

gesellschaftlichen Gruppen sowie die Bürgerinnen und Bürger, da ohne deren

Beteiligung und Mitwirkung kinderpolitische Maßnahmen in der Regel nicht

umsetzbar sind.

Aus diesem Grund hat die Landesregierung 2007 eine zusätzliche Initiative zur

Sensibilisierung für Kinderrechte mit drei Bausteinen gestartet  eine Internetseite www.kinderrechte.rlp.de mit ihren Informationen zur UN- Kinderrechtskonvention und Beispielen der Umsetzung in Rheinland-Pfalz  eine jährlich stattfindende „Woche der Kinderrechte“ jeweils mit Start am Weltkindertag, dem 20. September und  eine Fachtagung zu dem Kinderrecht, das im jeweiligen Jahr im Vordergrund stehen soll.

Im Jahr 2022 wurde die Kinderrechtestrategie im um einen vierten Baustein

erweitert, der Verleihung eines jährlichen Kinderrechtepreises.

Die Strategie soll eine flächendeckende Sensibilisierung für die Kinderrechte in

Rheinland-Pfalz ermöglichen. Ziel der Landesregierung ist es hierbei, die

Kinderrechte in den Blickpunkt von Fachkräften und Öffentlichkeit zu stellen.

Kinderrechte werden so sichtbar und erfahrbar gemacht.

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Aufgaben der Servicestelle im Bereich Kinderpolitik sollen daher nach

Vorgaben des Fachreferates und ggf. dessen Letztentscheidung zu

erarbeiteten Vorschlägen sein:  fachliche und inhaltliche Beratung zur Kinderrechtefachtagung sowie Vorbereitung und Durchführung der jährlichen Kinderrechtefachtagung

(analog/digital/hybrid) (Umfang 8%)  fachliche und inhaltliche Beratung bei der Weiterentwicklung und dem Auswahlverfahren des Kinderrechtepreises im Jahr 2027 und fachliche

Beratung der Kinderjurysitzung (Umfang 8%)  Mitwirkung und Beratung bei der Weiterentwicklung kinderpolitischer und kinderfreundlicher Strategien der Landesregierung und der Ausrichtung des

Kinderpolitikansatzes unter besonderer Berücksichtigung des

Aufgabenspektrums des MASFFJ (Umfang 4%)

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B. Bereich Jugend

Der Anteil des Leistungsumfangs im Bereich Jugend umfasst gesamt 80 v.H.

Jugendpolitik im Allgemeinen, sowie Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit im

Besonderen, stehen, gerade auch mit Blick auf Beteiligung, politische Bildung

und Demokratieerfahrung, verstärkt auf der politischen Agenda. Die

Landesregierung Rheinland-Pfalz setzt sich gemeinsam mit ihren

Kooperationspartnerinnen und Kooperationspartnern, so unter anderem dem

Landesjugendring, dem Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung

(Landesjugendamt), der LIGA der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege,

den Jugendämtern und vielen weiteren freien Trägern der Kinder- und

Jugendhilfe, für die Verankerung einer eigenständigen Jugendpolitik landesweit

ein.

Mit der eigenständigen Jugendpolitik werden junge Menschen mit ihren

Bedarfen und Interessen viel stärker als bislang in den Mittelpunkt von Politik

und Gesellschaft gestellt. Sie sind an allen sie betreffenden Planungs- und

Entscheidungsprozessen nachhaltig zu beteiligen. Die Etablierung einer in

diesem Sinne eigenständigen, querschnittsorientierten und

ressortübergreifenden Jugendpolitik auf allen Politikebenen (Bund, Land und

Kommunen) wird von Rheinland-Pfalz konsequent verfolgt. Dies bedeutet eine

große Herausforderung und gemeinsame Anstrengung aller jugendpolitischen

Partnerinnen und Partner.

Sowohl die Kinder- und Jugendberichte Rheinland-Pfalz, aktuell der 4. Bericht,

die Jugendbefragung „Jugend und Corona“ als auch der 15.,16. und 17. Kinder-

und Jugendbericht des Bundes bestätigen die Notwendigkeit, junge Menschen

umfassend zu fördern und politisch zu bilden. „Jugend ermöglichen“ ist der

Auftrag an Politik, Verwaltung und die (zivil)gesellschaftlichen

Bündnispartnerinnen und Bündnispartner. Die Jugendhilfe ist gefragt, jungen

Menschen vertrauenswürdige Rahmenbedingungen mit starken und ihre

Resilienz fördernden Angeboten und Leistungen zu bieten.

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Programmatische Grundlage für die rheinland-pfälzische Jugendpolitik ist die

vom Ministerrat verabschiedete Jugendstrategie „JES! Jung. Eigenständig.

Stark.“

Auch das Bundesjugendministerium und andere Länder (z.B. Thüringen, NRW)

setzten Einzelmaßnahmen um, die sich an den Leitlinien, Grundsätzen und

Zielen der "Eigenständigen Jugendpolitik" orientieren.

Um die öffentlichen und freien Träger der Jugendhilfe in Rheinland-Pfalz bei der

Entwicklung und Weiterentwicklung ihrer jugendpolitischen Anstrengungen zu

unterstützen und insbesondere die Kommunen bei der Ausgestaltung ihrer

Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit als Pflichtaufgaben auch finanziell zu

fördern, hat das für Jugend zuständige Ministerium seit 2017 fünf

Förderprogramme aufgelegt, die darauf zielen

 die mobile Jugendarbeit im ländlichen Raum zu stärken,  junge benachteiligte Menschen durch aufsuchende Jugendsozialarbeit zu fördern,  die Kommunen bei der Entwicklung/Weiterentwicklung von kommunalen Jugendstrategien zu unterstützen,  die nachhaltige Beteiligung junger Menschen landesweit weiter voran zu bringen und  politisch zu bilden, Demokratie erfahrbar zu machen und Jugend- (sozial)arbeit zu vernetzen

Aufgabe der Servicestelle im Bereich Jugendpolitik soll - in enger

Abstimmung mit dem Fachreferat - daher sein:

 Pädagogisch-fachliche Beratung zur Unterstützung einer breiten Akzeptanz der Novellierung der Verwaltungsvorschrift zum Jugendfördergesetz

Rheinland-Pfalz. Dies umfasst insbesondere die Organisation und

Begleitung des Beteiligungsprozesses nach den Vorgaben des Fachreferats

sowie die Vorbereitung und Durchführung von Sitzungen mit

Kooperationspartnerinnen und Kooperationspartnern. (Umfang 15%)

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 Monitoring der jugendpolitischen Förderprogramme des Landes im Rahmen der Landesjugendstrategie hinsichtlich Zielsetzung und Umsetzung:

o Elementarer Bestandteil des Monitorings ist die Durchführung von

schätzungsweise einem Workshop pro Förderprogramm und eine

gemeinsame Tagung mit Teilnehmenden aller Förderprogramme. Die

Workshops sind zentraler Bestandteil des Monitorings hinsichtlich einer

qualitativen Nachsteuerung und Wissen zur Erreichung der Ziele der

Programme. Dazu gehört auch die Darstellung von Best Practice/Effekte

der Förderprogramme, ferner: eine Informationszusammenstellung zu

Förderprogrammen bzw. Fördergeldern außerhalb von Rheinland-Pfalz

(u.a. Bundesebene, EU-Ebene) für die einzelnen Programmbereiche des

Landes.

o 2025 wurde mit einer Abfrage der beteiligten Träger in den Programmen

begonnen, damit über die Monitoring-Workshops hinaus Maßnahmen zur

Umsetzung der Programminhalte, Zielgruppen in ihrer Differenzierung nach

Alter und Geschlecht und Einschätzungen darüber, was sich vor Ort für die

jungen Menschen weiterentwickelt hat, erfasst und online als Ergebnisse

dargestellt werden können. In 2026 wurden daher u.a. Fact Sheets

entwickelt und die Abfrage erneut in gekürzter Form durchgeführt, um die

basalen Rahmendaten fortzuschreiben. In 2027 soll erneut die

umfangreichere Abfrage erfolgen, um gegenüber 2025

Weiterentwicklungen darstellen zu können.

(Umfang 25%)

 Vorbereitung und Durchführung der nächsten landesweiten Dialogtagung: „Dialog VII – Eigenständige Jugendpolitik in Rheinland-Pfalz“. (Umfang 10 %)

 Konzeptionelle Beratung und Übernahme von organisatorischen Aufgaben bei jugendpolitischen Vorhaben mit landesweiter Bedeutung nach Vorgaben des

Fachreferats (z.B. die Umsetzung von landesweiten Jugendkonferenzen als

Beteiligungsformate mit jungen Menschen in Absprache lokaler

Kooperationspartner und Netzwerke, Recherche zu kommunalen

Umsetzungsbedürfnissen bei einer Jugendpauschale, Beratung zu lokalen

jugendpolitischen Spezifika zur Erarbeitung eines Länderprofils bei einem

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Jugendcheck, pädagogische Beratung zu Umsetzungskonzepten der inklusiven

Jugendarbeit). (Umfang 17%)

 Kontinuierliche Informationsbereitstellung für die Beteiligungswebseite und für https://jes-rlp.de/ (Umfang 8%)

 Auswertung von jugendpolitisch relevanten Studien (2-3) im Jahr. (Umfang 5%)

Für alle genannten Aufgaben der Servicestelle Kinder und Jugend gilt:  Auf den Transfer der landespolitischen Ziele und Entwicklungen der Kinder- und Jugendpolitik hinzuwirken sowie auf die Rückkoppelung der politischen

Unterstützungsbedarfe seitens öffentlicher und freier Träger  Ausführliche Auftragsspezifizierung je Arbeitsbereich mit den Fachreferaten zu Beginn der Aufgabenübernahme  Die regelmäßige Rückkopplung und Abstimmung der landespolitischen Ziele mit den Fachreferaten 633 und 634 (mindestens vierteljährliche

Abstimmungsgespräche mit den Fachreferaten)  Die genannten Aufteilungen der Einzelbereiche Kinder und Jugend sind mit den Fachreferaten im Verlauf des Ausschreibungsjahres zu klären und

gegebenenfalls anzupassen.

Mit Abgabe des Angebotes ist ein Konzept vorzulegen, aus dem sich ergibt, wie die

vorgenannten Aufgaben in den zwei genannten Themenbereichen (Punkt A. und B.)

jeweils umgesetzt werden sollen.

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