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AMT LEBUS
Der Amtsdirektor
Amt Lebus * Breite Straße 1 * 15326 Lebus
Auskunft erteilt : Frau Voß Amt für Stadt- Öffentliche Ausschreibung und Gemeindeentwicklung
Sprechzeiten : Di 9.00 - 12.00 u. 13.00 - 18.00 Uhr Kommunale Wärmeplanung im Do 8.30 - 12.30 Uhr Amt Lebus r.voss@amt-lebus.de (Konvoi-Verfahren) 033604 44560 Fax 033604 44513
Lebus, den 11.09.2026
Leistungsbeschreibung
Zur Ausschreibung einer gemeinsamen kommunalen Wärmeplanung im Konvoi-Verfahren für die amtsangehörigen Gemeinden des Amtes Lebus
Auftraggeber
Amt Lebus Breite Str. 1 15326 Lebus
Vorbemerkungen
Art und Umfang der Leistung/ Zielsetzung Entsprechend der Vorgaben des Wärmeplanungsgesetzes (WPG) des Bundes sowie der Branden- burgischen Wärmeplanungsverordnung (BbgWPV) soll eine gemeinsame kommunale Wärmepla- nung einschließlich kommunalem Wärmeplan für die fünf amtsangehörigen Gemeinden durch einen externen Dienstleister erstellt werden, welcher die strategische Grundlage schafft, die zukünftige sichere, preiswerte und klimaneutrale Wärmeversorgung, unter Zielstellung der Dekarbonisierung, zu planen.
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Projektbeschreibung Das Amt Lebus beabsichtigt für alle fünf amtsangehörigen Gemeinden die Erstellung einer kommu- nalen Wärmeplanung im Konvoi-Verfahren durchführen zu lassen. Das Planungsgebiet umfasst die Stadt Lebus sowie die Gemeinden Podelzig, Reitwein, Treplin und Zeschdorf. Es umfasst eine Flä- che von rund 155 km² mit ca. 6.000 Einwohnern und ist überwiegend ländlich geprägt mit zahlrei- chen, teils räumlich voneinander getrennten Ortsteilen. Ein Wärmenetz besteht momentan nicht. Die Erstellung der kommunalen Wärmeplanung wird für die fünf amtsangehörigen Gemeinden als ein- heitliche Gesamtdienstleistung vergeben. Ungeachtet der gemeinsamen Bearbeitung ist für jedes einzelne amtsangehörige Gemeindegebiet ein gesonderter Wärmeplan in Gestalt eines Einzelgut- achtens zu erstellen. Gemeindeübergreifende Grundlagen, Methoden und Ergebnisse können in einem gemeinsamen übergeordneten Teil dargestellt werden. Die Einzelgutachten der jeweiligen Gemeinden müssen je- doch die für das jeweilige Gemeindegebiet maßgeblichen Aussagen, Karten, Kennwerte, Potenziale, Wärmeversorgungsgebiete und Maßnahmen eindeutig und vollständig enthalten beziehungsweise zuordnen und sind so aufzubereiten, dass sie durch die jeweils zuständigen kommunalen Gremien gesondert beraten, beschlossen und veröffentlicht werden können.
Eignungsanforderungen Mit dem Angebot sind die folgenden, in den Formblättern ebenfalls benannten, Nachweise und projektbezogenen Unterlagen einzureichen:
- Handelsregisterauszug
- Benennung von zwei vergleichbaren Referenzen (Erstellung von kommunalen Wärmepla- nungen in Gemeinden oder Gemeindeverbänden mit ähnlicher Einwohnerzahl) innerhalb der letzten fünf Jahre
- Angaben über Berufserfahrung und Qualifikation der technischen Fachkräfte und Projekt- verantwortlichen
Leistungsbeschreibung
Die Leistungsbeschreibung ist gegliedert in zwei Teile, welche das „KWW-Musterleistungsverzeich- nis zur Ausschreibung einer kommunalen Wärmeplanung in Brandenburg“ zur Grundlage haben.
Teil 1 – Leistungsverzeichnis listet alle geforderten Leistungen und Teilleistungen zur Erstellung der kommunalen Wärmeplanung für das Amt Lebus auf.
Teil 2 – Honorarübersicht fragt die angesetzten Personentage sowie das Honorar nach den Leis- tungsgruppen bzw. -phasen ab und dient somit der Plausibilisierung der Gesamtangebotssumme.
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Teil 1 - Leistungsverzeichnis
0 Projektmanagement
| Pos. | Titel | Anmerkungen, | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Querverweise | ||||||||
| 0 | Projektmanagement | |||||||
| 0.1 | 0.1 | Projektorganisation | ||||||
| I. Entwicklung und Aktualisierung Zeitplan und Projektstrukturplan | ||||||||
| II. laufende Projektüberwachung (Zeit, Kosten, Termine) | ||||||||
| III. Koordination und Absprache Arbeitspakete | ||||||||
| 0.2 | Prozessmanagement | |||||||
| I. Organisation und Durchführung von Projektbesprechungen (inklusive Start- und | ||||||||
| Abschlussgespräch) für ein regelmäßiges Reporting über den Arbeitsstand | ||||||||
| II. Unterstützung der Kommune bei der Datenerhebung (durch z. B. Erstellung von | ||||||||
| Fragebögen für entsprechende Datensätze) und Weiterverarbeitung zum Zwecke der | ||||||||
| Kommunalen Wärmeplanung |
A Eignungsprüfung
| A | Eignungsprüfung | § 14 Absatz 1 WPG | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Ermittlung von Teilgebieten, die sich mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht für die | ||||||
| Versorgung durch ein Wärmenetz oder Wasserstoffnetz eignen | ||||||
| A.1 | Bewertung der Eignung von Teilgebieten für Wärmenetze | § 14 Absatz 2 | ||||
| I. Teilgebiete definieren | WPG | |||||
| II. Ermittlung der Eignung von Teilgebieten | ||||||
| grafische und kartografische Darstellung der Ergebnisse | ||||||
| A.2 | Bewertung der Eignung von Teilgebieten für die Versorgung durch ein Wasserstoffnetz | § 14 Absatz 3 WPG | § 14 Absatz 3 | |||
| I. Teilgebiete definieren | WPG | |||||
| II. Ermittlung der Eignung von Teilgebieten | ||||||
| grafische und kartografische Darstellung der Ergebnisse | ||||||
| A.3 | Definition von Gebieten, in denen eine verkürzte Wärmeplanung durchgeführt werden | § 14 Absatz 4 WPG § 14 Absatz 4 WPG (zu III) und § 18 Absatz 5 WPG (zu lII) § 14 Absatz 6 WPG (zu IV) | ||||
| kann | ||||||
| I. Teilgebiete definieren | ||||||
| II. Ermittlung der Teilgebiete für die verkürzte Wärmeplanung bzw. von voraus- | ||||||
| sichtlichen Gebieten für dezentrale Wärmeversorgungen | ||||||
| III. Ermittlung der Teilgebiete für die verkürzte Wärmeplanung bzw. von voraus- | ||||||
| sichtlichen Gebieten für dezentrale Wärmeversorgungen mit erhöhtem | ||||||
| Energieeinsparpotenzial | ||||||
| IV. Ermittlung der Teilgebiete, die bereits vollständig oder nahezu vollständig durch | ||||||
| erneuerbare Wärme oder unvermeidbare Abwärme versorgt werden | ||||||
| grafische und kartografische Darstellung der Ergebnisse |
B Bestandsanalyse
| B | Bestandsanalyse | Kap. 5 LF | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Erhebung der aktuellen Gebäude- und Siedlungsstruktur sowie der Energieinfrastruktur | ||||||
| auf Ebene von Gebäuden und Energienetzen. Auf Basis der Erhebung sollen der | ||||||
| Wärmebedarf und -verbrauch und die daraus resultierenden Treibhausgasemissionen | ||||||
| ermittelt werden. | ||||||
| B.1 | Analyse der Gebäude- und Siedlungsstruktur | |||||
| systematische Erfassung und Darstellung von Informationen zur vorhandenen Gebäude- und | ||||||
| Siedlungsstruktur | ||||||
| B.1.1 | Ermittlung des überwiegenden Gebäudetyps | Anlage 2 (zu § | ||||
| I. baublockbezogene Darstellung des überwiegenden Gebäudetyps | 23) I.2.5. WPG | |||||
| B.1.2 | Ermittlung der überwiegenden Baualtersklasse der Gebäude | Anlage 2 (zu § | ||||
| I. baublockbezogene Darstellung der überwiegenden Baualtersklasse der Gebäude | 23) I.2.6. WPG |
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| B.1.3 | Analyse der Siedlungstypologien | Anlage 2 (zu § 23) I.2.5. WPG | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| I. baublockbezogene Darstellung der Siedlungstypen unter anderem nach Baualters- | ||||||||
| klassen (Siedlungsentwicklung) und Hauptnutzungsarten (Wohngebiete, Gewerbe, | ||||||||
| Mischnutzungen, öffentliche Gebäude etc.) | ||||||||
| B.2 | Analyse der Energieinfrastruktur | § 15 Absatz 1 Nr. 2 und 3 WPG | ||||||
| I. systematische Erfassung und Darstellung von Informationen zur Struktur der | ||||||||
| Wärmebereitstellung und -verteilung auf dezentraler und zentraler Ebene | ||||||||
| B.2.1 | Analyse der dezentralen Wärmeerzeuger in Gebäuden, einschließlich | Anlage 2 (zu § | ||||||
| Hausübergabestationen | 23) I.2.4. WPG | |||||||
| I. Darstellung der Anzahl dezentraler Wärmeerzeuger | (zu I, II, III) | |||||||
| II. Darstellung der Art der Wärmeerzeuger | ||||||||
| III. Darstellung der eingesetzten Energieträger | Anlage 2 (zu § | |||||||
| IV. Empfehlung: Darstellung des Baujahrs dezentraler Wärmeerzeuger | 23) I.1.5. WPG | |||||||
| V. baublockbezogene Darstellung der Ergebnisse | (zu I, II, III) | |||||||
| VI. Darstellung der installierten KWK-Leistung (elektrisch und thermisch) | ||||||||
| VII. baublockbezogene Darstellung von Gebieten mit hohen Anteilen an Wärmepumpen | § 15 Absatz 1 | |||||||
| und Stromspeicherheizungen | Nr. 2 WPG (zu II) | |||||||
| B.2.2 | Analyse bestehender und geplanter Netze | |||||||
| B.2.2.1 | B.2.2.1 | Analyse der Wärmenetze und -leitungen | Anlage 2 (zu § 23) I.2.8.a WPG (zu allen Punkten) | Anlage 2 (zu § | ||||
| I. Ermittlung und kartografische Darstellung der bestehenden, geplanten oder | 23) I.2.8.a WPG | |||||||
| genehmigten Wärmenetze und -leitungen auf Straßenabschnittsebene mit | (zu allen | |||||||
| Informationen | Punkten) | |||||||
| a) zur Lage, | ||||||||
| b) zur Art: Wasser oder Dampf, | ||||||||
| c) zum Jahr der Inbetriebnahme, | ||||||||
| d) zur Temperatur, | ||||||||
| e) zur gesamten Trassenlänge und | ||||||||
| f) zur Gesamtanzahl an Anschlüssen | ||||||||
| B.2.2.2 | Analyse der Wärmeerzeugungsanlagen, die in ein Wärmenetz einspeisen | § 15 Absatz 1 Satz 2 WPG Anlage 2 (zu § 23) I.2.9. WPG (zu allen Punkten) | ||||||
| I. Ermittlung und kartografische Darstellung der bestehenden, geplanten oder | ||||||||
| genehmigten Wärmeerzeugungsanlagen, einschließlich Kraft-Wärme- | ||||||||
| Kopplungsanlagen, die in ein Wärmenetz einspeisen, mit Informationen | ||||||||
| a) zur abgabeseitigen Nennleistung, | ||||||||
| b) zum Jahr der Inbetriebnahme und | ||||||||
| c) zum Energieträger | ||||||||
| in Form einer standortbezogenen Darstellung | ||||||||
| B.2.2.3 | Analyse der Gasnetze | Anlage 2 (zu § 23) I.2.8.b WPG (zu allen Punkten) | ||||||
| I. Ermittlung und kartografische Darstellung der bestehenden, geplanten oder | ||||||||
| genehmigten Gasnetze mit Informationen | ||||||||
| a) zur flächenhaften Lage, dabei die Darstellung baublock- und nicht leitungsbezogen, | ||||||||
| b) zur Art: Methan, Wasserstoff, | ||||||||
| c) zum Jahr der Inbetriebnahme, | ||||||||
| d) zur gesamten Trassenlänge und | ||||||||
| e) zur Gesamtanzahl an Anschlüssen | ||||||||
| II. Analyse bestehender und sich in Planung befindender | ||||||||
| Gasnetzgebietstransformationspläne sowie Wasserstoffnetz-Entwicklungspläne | ||||||||
| B.2.2.4 | Analyse der Wärme- und Gasspeicher | Anlage 2 (zu § 23) I.2.10. WPG | ||||||
| I. Ermittlung und kartografische Darstellung der bestehenden, geplanten oder | ||||||||
| genehmigten Wärme- und Gasspeicher, differenziert nach Art des Gases, die | ||||||||
| gewerblich betrieben werden, in Form einer standortbezogenen Darstellung | ||||||||
| B.2.2.5 | Analyse der Anlagen zur Erzeugung von Wasserstoff oder synthetischen Gasen | Anlage 2 (zu § 23) I.2.11. WPG | ||||||
| I. Ermittlung und kartografische Darstellung der bestehenden, geplanten oder | ||||||||
| genehmigten Anlagen zur Erzeugung von Wasserstoff oder synthetischen Gasen mit | ||||||||
| einer Kapazität von mehr als 1 Megawatt installierter Elektrolyseleistung in Form einer | ||||||||
| standortbezogenen Darstellung | ||||||||
| B.2.2.6 | Analyse der Abwassernetze und -leitungen | Anlage 2 (zu § 23) I.2.8.c WPG | ||||||
| I. Ermittlung und kartografische Darstellung der bestehenden, geplanten oder | ||||||||
| genehmigten Abwassernetze und -leitungen mit Informationen zum | ||||||||
| Trockenwetterabfluss |
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| B.2.2.7 | Analyse der Stromnetze, unter anderem | Anlage 1 (zu § 15) Nummer 7 und 8 WPG (zu allen Punkten) | Anlage 1 (zu | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| I. Informationen zu bestehenden, genehmigten oder geplanten Stromnetzen | § 15) Nummer 7 | ||||||
| II. Umspannstationen | und 8 WPG (zu | ||||||
| III. Optimierungs-, Verstärkungs-, Erneuerungs- und Ausbaumaßnahmen im | allen Punkten) | ||||||
| Niederspannungsnetz | |||||||
| B.3 | Ermittlung der Energiemengen im Bereich Wärme | ||||||
| B.3.1 | Bedarfswerte Wärme | ||||||
| B.3.1.1 | B.3.1.1 | Erfassung und Darstellung des räumlich aufgelösten Wärmebedarfs | § 15 Absatz 1 Nr. 1 WPG (zu I) | § 15 Absatz 1 Nr. | |||
| I. Ermittlung des räumlich aufgelösten Wärmebedarfs (Heizwärme, Warmwasser und | 1 WPG (zu I) | ||||||
| ggf. Prozesswärme) | |||||||
| II. Aggregation des Wärmebedarfs der Kommune nach Wohngebäuden, Nichtwohn- | |||||||
| gebäuden und öffentlichen Gebäuden | |||||||
| III. grafische und baublockbezogene Darstellung der Ergebnisse | |||||||
| B.3.2 | Verbrauchswerte Wärme | ||||||
| B.3.2.1 | B.3.2.1 | Erfassung und Darstellung des räumlich aufgelösten Wärmeverbrauchs | § 15 Absatz 1 Nr. 1 WPG (zu I) § 10 Absatz 2 WPG (zu II) | § 15 Absatz 1 Nr. | |||
| I. Ermittlung des räumlich aufgelösten Wärmeverbrauchs auf Basis von erhobenen | 1 WPG (zu I) | ||||||
| Daten (Heizwärme, Warmwasser und ggf. Prozesswärme) | |||||||
| II. Aggregation des Wärmeverbrauchs der Kommune nach Wohngebäuden, Nicht- | § 10 Absatz 2 | ||||||
| wohngebäuden und öffentlichen Gebäuden | WPG (zu II) | ||||||
| III. grafische und baublockbezogene Darstellung der Ergebnisse | |||||||
| B.3.3 | Endenergie Wärme | ||||||
| B.3.3.1 | B.3.3.1 | I. Erfassung und Darstellung des aktuellen jährlichen Endenergieverbrauchs (oder - | Anlage 2 (zu § 23) I.1.1. WPG (zu I) | Anlage 2 (zu § | |||
| bedarfs) Wärme | 23) I.1.1. WPG | ||||||
| II. textliche und grafische Darstellung des Endenergieverbrauchs (oder -bedarfs) nach | (zu I) | ||||||
| Energieträgern und Endenergiesektoren | |||||||
| B.3.3.2 | Erfassung und Darstellung des aktuellen jährlichen Endenergieverbrauchs (oder -bedarfs) | Anlage 2 (zu § 23) I.1.2 bis I.1.4. WPG (zu a, b, c) | Anlage 2 (zu § | ||||
| Wärme | 23) I.1.2 bis I.1.4. | ||||||
| I. Berechnung von Anteilen am Endenergieverbrauch (oder -bedarf) von | WPG (zu a, b, c) | ||||||
| a) erneuerbaren Energien nach Energieträgern | |||||||
| b) leitungsgebundener Wärme nach Energieträgern | |||||||
| c) unvermeidbarer Abwärme | |||||||
| ... als absolute und relative Angaben | |||||||
| ... als baublockbezogene Darstellung | |||||||
| B.4 | Kennzahlen zur Energienutzung im Bereich Wärme | ||||||
| B.4.1 | B.4.1 | Erstellung von Wärmedichte-Karten | Anlage 2 (zu § | ||||
| I. kartografische Darstellung der Wärmedichten in Megawattstunden pro Hektar und | 23) I.2.1. WPG | ||||||
| Jahr in Form einer baublockbezogenen Darstellung | (zu I) | ||||||
| B.4.2 | Erstellung von Wärmeliniendichte-Karten | Anlage 2 (zu § | |||||
| I. kartografische Darstellung der Wärmeliniendichten in Kilowattstunden pro Meter und | 23) I.2.2. WPG | ||||||
| Jahr in Form einer straßenabschnittbezogenen Darstellung | |||||||
| B.4.3 | Identifikation potenzieller Großverbraucher | Anlage 2 (zu § | |||||
| I. standortbezogene Darstellung potenzieller Großverbraucher von Wärme und Gas | 23) I.2.7. WPG | ||||||
| B.5 | Ermittlung der THG-Emissionen im Bereich Wärme | ||||||
| B.5.1 | B.5.1 | Analyse der aus der Endenergie Wärme resultierenden THG-Emissionen | Anlage 2 (zu § 23) I.1.1 WPG | Anlage 2 (zu § | |||
| I. textliche und grafische Darstellung der aus dem jährlichen Endenergieverbrauch | 23) I.1.1 WPG | ||||||
| Wärme resultierenden Treibhausgasemissionen in Tonnen Kohlenstoffdioxid- | |||||||
| Äquivalent |
C Potenzialanalyse
| C | Potenzialanalyse | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| C.1 | Energieeinsparung/Energieeffizienz | |||||||
| C.1.1 | Wärmebedarfsreduktion in Gebäuden | |||||||
| C.1.1.1 | C.1.1.1 | Analyse der Potenziale zur Energieeinsparung durch Wärmebedarfsreduktion in Gebäuden | I | § 16 Absatz 2 | ||||
| I. räumlich differenzierte kartografische Darstellung der Potenziale zur Energie- | WPG | |||||||
| einsparung durch Wärmebedarfsreduktion in Gebäuden für Raumwärme und | ||||||||
| Warmwasser in den Verbrauchssektoren | Anlage 2 (zu § 23) | |||||||
| II. Berücksichtigung von Sanierungsraten und erreichbaren Sanierungstiefen | I. WPG |
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| III. Berechnung der Energieeinsparung für die Zeitpunkte 2030, 2035, 2040 und 2045 | ||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| C.1.2 | Effizienzsteigerung in industriellen und gewerblichen Prozessen | |||||||
| C.1.2.1 | C.1.2.1 | Analyse der Potenziale zur Energieeinsparung in industriellen und gewerblichen Prozessen I. räumlich differenzierte Darstellung der Potenziale zur Energieeinsparung in indus- triellen und gewerblichen Prozessen II. Berechnung der Energieeinsparung für die Zeitpunkte 2030, 2035, 2040 und 2045 | Analyse der Potenziale zur Energieeinsparung in industriellen und gewerblichen Prozessen | § 16 Absatz 2 | ||||
| I. räumlich differenzierte Darstellung der Potenziale zur Energieeinsparung in indus- | WPG | |||||||
| triellen und gewerblichen Prozessen | ||||||||
| II. Berechnung der Energieeinsparung für die Zeitpunkte 2030, 2035, 2040 und 2045 | Anlage 2 (zu § 23) | |||||||
| II. WPG | ||||||||
| C.2 | Nutzung unvermeidbarer Abwärme | |||||||
| C.2.1 | C.2.1 | Analyse der im beplanten Gebiet vorhandenen Potenziale zur Nutzung von unvermeidbarer | § 16 Absatz 1 | |||||
| Abwärme | WPG | |||||||
| I. quantitative und räumlich differenzierte Ermittlung und Darstellung der im beplanten | ||||||||
| Gebiet vorhandenen Potenziale zur Nutzung von unvermeidbarer Abwärme oder von | § 3 Absatz 1 | |||||||
| Wärme aus gleichgestellten Quellen; Erstellung einer Großverbraucherliste mit | Nummer 13 WPG | |||||||
| Potenzial zur Abwärmebereitstellung (Lage, Branche etc.) | ||||||||
| C.3 | Potenziale zur Nutzung von Wärme aus erneuerbaren Energien | |||||||
| C.3.0 | C.3.0 | Analyse für Teilgebiete im Rahmen einer verkürzten Wärmeplanung: | ||||||
| Für Teilgebiete, in denen eine verkürzte Wärmeplanung angewendet wird, beschränkt sich | ||||||||
| die Analyse auf dezentrale Versorgungspotenziale. Unter anderem beinhaltet dies die | ||||||||
| quantitative und räumlich differenzierte Darstellung nachfolgender Potenziale: | ||||||||
| a) Biomasse | ||||||||
| b) Geothermie (oberflächennah) | ||||||||
| c) grüne Gase, zum Beispiel Wasserstoff und Biogas/Biomethan | ||||||||
| d) Solarthermie | ||||||||
| e) Umweltwärme aus dezentralen Quellen, z. B. Außenluft, Grundwasser | ||||||||
| Für andere Teilgebiete sind die Anforderungen von C.3.1 zu berücksichtigen. | ||||||||
| C.3.1 | Analyse für Teilgebiete, in denen keine verkürzte Wärmeplanung angewendet wird: | § 16 Absatz 1 | ||||||
| Ermittlung der im beplanten Gebiet vorhandenen Potenziale zur Nutzung von Wärme aus | WPG | |||||||
| erneuerbaren Energien | ||||||||
| I. quantitative und räumlich differenzierte Darstellung der Potenziale erneuerbarer | § 3 Absatz 1 | |||||||
| Energien zur Wärmeversorgung auf dem Gemarkungsgebiet, unter anderem: | Nummer 15 WPG | |||||||
| a) Biomasse | ||||||||
| b) Geothermie (möglichst differenziert nach oberflächennaher und | ||||||||
| Tiefengeothermie) | ||||||||
| c) grüne Gase, zum Beispiel Wasserstoff und Biogas/Biomethan | ||||||||
| d) Solarthermie | ||||||||
| e) Umweltwärme aus zum Beispiel Außenluft, Gewässern und Abwasser | ||||||||
| II. räumlich differenzierte Ausweisung von Ausschlussgebieten wie Wasserschutz- | Anlage 2 (zu § 23) | |||||||
| gebieten oder Heilquellengebieten oder anderen Schutzgebietskategorien | II. WPG | |||||||
| C.4 | Potenziale zur Nutzung von Strom aus erneuerbaren Energien | |||||||
| C.4.1 | C.4.1 | Ermittlung der im beplanten Gebiet vorhandenen Potenziale zur Nutzung von Strom aus | ||||||
| erneuerbaren Energien | ||||||||
| I. quantitative und kartografische Darstellung der Potenziale erneuerbarer | ||||||||
| Stromquellen für Wärmeanwendungen | ||||||||
| a) Photovoltaik | ||||||||
| b) Windkraft | ||||||||
| c) Wasserkraft | ||||||||
| d) tiefe Geothermie (zur Stromerzeugung) | ||||||||
| C.5 | Potenziale zur zentralen Wärmespeicherung | |||||||
| C.5.1 | C.5.1 | Ermittlung der vorhandenen Potenziale zur zentralen Wärmespeicherung | § 16 Absatz 1 WPG | § 16 Absatz 1 | ||||
| I. quantitative und räumlich differenzierte Ermittlung und Darstellung der im beplanten | WPG | |||||||
| Gebiet vorhandenen Potenziale zur zentralen Wärmespeicherung |
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D Zielszenario
| D | Zielszenario | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| D.1 | Zielszenarien und Pfade für die langfristige Entwicklung der Wärmeversorgung | |||||||
| D.1.1 | D.1.1 | Entwicklung von Szenarien und Entwicklungspfaden | § 17 Absatz 2 WPG (zu I) Anlage 2 (zu § 23) III. WPG (zu IV) Anlage 2 (zu § 23) IV. WPG (zu III) | § 17 Absatz 2 | ||||
| I. Entwicklung von unterschiedlichen, jeweils zielkonformen Szenarien auf Basis der | WPG (zu I) | |||||||
| Bestands- und der Potenzialanalyse, die mindestens den jeweils gültigen THG- | ||||||||
| Minderungszielen der Bundesregierung entsprechen | Anlage 2 (zu § 23) | |||||||
| II. Betrachtung von Entwicklungspfaden inklusive räumlich aufgelöster Beschreibung der | III. WPG (zu IV) | |||||||
| dafür benötigten Energieeinsparungen und der zukünftigen Versorgungsstruktur unter | ||||||||
| Berücksichtigung von zum Beispiel Wärmegestehungskosten, Realisierungsrisiken, | Anlage 2 (zu § 23) | |||||||
| Maß an Versorgungssicherheit sowie Treibhausgasemissionen | IV. WPG (zu III) | |||||||
| III. Berücksichtigung von Gebieten mit bestehendem Anschluss- und Benutzungszwang | ||||||||
| für eine zentrale Wärmeversorgung | ||||||||
| IV. Berücksichtigung der Jahre 2030, 2035, 2040 und 2045 | ||||||||
| D.1.2 | Entwicklung des maßgeblichen Zielszenarios | § 17 Absatz 2 | ||||||
| I. Entwicklung des Zielszenarios unter Darlegung der Gründe auf Grundlage der | WPG (zu I) | |||||||
| Ergebnisse der Eignungsprüfung, der Bestandsanalyse und der Potenzialanalyse im | ||||||||
| Einklang mit der Einteilung des beplanten Gebiets in voraussichtliche Wärmeversor- | Anlage 2 (zu § 23) | |||||||
| gungsgebiete und mit der Darstellung der Wärmeversorgungsarten für das Zieljahr | III. WPG (zu I und | |||||||
| II. Berücksichtigung der Jahre2030, 2035, 2040 und 2045 | II) | |||||||
| D.1.3 | Ermittlung von Rahmendaten und Energiemengen für das Zielszenario | Anlage 2 (zu § 23) III. WPG (zu allen Punkten) | Anlage 2 (zu § 23) | |||||
| I. Darstellung des Endenergiebedarfs für die gesamte Wärmeversorgung nach | III. WPG (zu allen | |||||||
| Energieträgern und Endenergiesektoren | Punkten) | |||||||
| II. Darstellung der jährlichen Treibhausgasemissionen | ||||||||
| III. Darstellung des Endenergiebedarfs nach Energieträgern für leitungsgebundene | ||||||||
| Wärmeversorgungen sowie die Anzahl der Gebäude mit Anschluss an ein | ||||||||
| Wärmenetz | ||||||||
| IV. Darstellung des Endenergiebedarfs nach Energieträgern, der aus Gasnetzen gedeckt | ||||||||
| werden soll, sowie die Anzahl der Gebäude mit Anschluss an ein Gasnetz | ||||||||
| V. Berücksichtigung der Jahre 2030, 2035, 2040 und 2045 | ||||||||
| D.2 | Einteilung des beplanten Gebiets nach Wärmeversorgungsart und Einsparpotenzialen | |||||||
| D.2.1 | D.2.1 | I. Einteilung der Grundstücke und Baublöcke in voraussichtliche Wärmeversorgungs- | § 18 Absatz 1 und | |||||
| gebiete unter Berücksichtigung von zum Beispiel Wärmegestehungskosten, Reali- | 3 WPG (zu I und | |||||||
| sierungsrisiken, Maß an Versorgungssicherheit sowie Treibhausgasemissionen als | III) | |||||||
| auch den Ergebnissen der Eignungsprüfung nach § 14 WPG | ||||||||
| II. kartografische Darstellung von Gebieten mit bestehendem Anschluss- und Benut- | Anlage 2 (zu § 23) | |||||||
| zungszwang für eine zentrale Wärmeversorgung | V. WPG (zu II) | |||||||
| III. textliche und kartografische Darstellung der voraussichtlichen Wärmeversorgungs- | ||||||||
| gebiete aus dem Zielszenario | Anlage 2 (zu § 23) | |||||||
| IV. Darstellung der voraussichtlichen Wärmeversorgungsarten für das gesamte beplante | IV. WPG (zu II | |||||||
| Gebiet und die voraussichtlichen Wärmeversorgungsgebiete (Wärmenetzgebiet, | und V) | |||||||
| Wasserstoffnetzgebiet, Gebiet für die dezentrale Wärmeversorgung oder Prüfgebiet) | ||||||||
| unter Berücksichtigung von Eignungsstufen | § 19 Absatz 2 | |||||||
| V. Berücksichtigung der Jahre 2030, 2035, 2040 und 2045 | WPG (zu IV) | |||||||
| D.2.2 | Ausweisung von Gebieten mit erhöhtem Energieeinsparpotenzial I. textliche und kartografische Darstellung der Teilgebiete mit einem erhöhten Energieeinsparpotenzial | Ausweisung von Gebieten mit erhöhtem Energieeinsparpotenzial | § 18 Absatz 5 | |||||
| I. textliche und kartografische Darstellung der Teilgebiete mit einem erhöhten | WPG | |||||||
| Energieeinsparpotenzial | ||||||||
| Anlage 2 (zu § 23) | ||||||||
| IV. WPG |
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E Umsetzungsstrategie mit Maßnahmen
| E | Umsetzungsstrategie mit Maßnahmen | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Entwicklung einer Umsetzungsstrategie mit Umsetzungsmaßnahmen für eine | ||||||
| Versorgung mit ausschließlich aus erneuerbaren Energien oder aus unvermeidbarer | ||||||
| Abwärme erzeugter Wärme bis zum Zieljahr | ||||||
| E.1 | Entwicklung einer Umsetzungsstrategie mit von der planungsverantwortlichen Stelle selbst | § 20 Absatz 1 | ||||
| oder von Dritten zu realisierenden Umsetzungsmaßnahmen; textliche Beschreibung der | WPG | |||||
| Umsetzungsstrategie, insbesondere Darstellung der Umsetzungsmaßnahmen | ||||||
| a) Inhalt | Anlage 2 (zu § 23) | |||||
| b) Akteure | VI. WPG | |||||
| c) Kosten und gegebenenfalls Finanzierungsmechanismen und Fördermittel | ||||||
| d) Zeitpunkt | ||||||
| E.2 | Erarbeitung einer Verstetigungsstrategie | |||||
| I. Erarbeitung einer Verstetigungsstrategie inklusive Organisationsstrukturen und | ||||||
| Verantwortlichkeiten/Zuständigkeiten | ||||||
| E.3 | Erstellung eines Controlling-Konzepts | |||||
| I. Erstellung eines Controlling-Konzepts für Top-down- und Bottom-up-Verfolgung der | ||||||
| Zielerreichung inklusive Indikatoren und Rahmenbedingungen für die Datenerfassung | ||||||
| und -auswertung |
F Dokumentation der Ergebnisse
| F | Dokumentation der Ergebnisse | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| F.1 | F.1 | Digitale Dokumentation der Ergebnisdaten | § 23 Absatz 1 und 2 WPG (zu I) | § 23 Absatz 1 und | ||||
| I. Zusammenfassung zu einem Planwerk je Gemeinde aus den ermittelten Daten und | 2 WPG (zu I) | |||||||
| Karten von Bestandsanalyse, Potenzialanalyse, Zielszenario und | ||||||||
| Umsetzungsstrategie | ||||||||
| II. Zusammenstellung, Konvertierung und Übermittlung der Daten in einem | ||||||||
| Geodatenformat, das mit dem von der Kommune genutzten Geoinformationssystem | ||||||||
| und/oder digitalen Zwilling kompatibel ist | ||||||||
| F.2 | Erstellung eines Fachgutachtens je Gemeinde | |||||||
| I. Zusammenfassung der Ergebnisse in einem Fachgutachten je Gemeinde, d. h. unter | ||||||||
| anderem: | ||||||||
| Beschreibung der Inhalte der Kommunalen Wärmeplanung | ||||||||
| Dokumentation der Vorgehensweise und Methodik | ||||||||
| Beschreibung und Darstellung der zentralen Ergebnisse (inklusive der | ||||||||
| Akteursbeteiligung) und Zusammenstellung der wichtigsten | ||||||||
| Energiekennwerte | ||||||||
| F.3 | Zusammenstellung von Ergebnisdaten (zur Integration in einen Datenraum) | |||||||
| I. Zusammenstellung und Konvertierung der in Anlage 2 WPG bezeichneten | ||||||||
| Ergebnisdaten in den maschinenlesbaren Standard XWärmeplan und Übermittlung | ||||||||
| an den vom Bund bereitgestellten Datenraum |
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BFÖ Beteiligung von Fachakteurinnen und -akteuren und Öffentlichkeit
| BFÖ | Beteiligung von Fachakteurinnen und -akteuren und Öffentlichkeit | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| BFÖ.1 | BFÖ.1 | Beteiligungsstrategie | § 7 Absatz 1 bis 3 WPG (zu a und b) | § 7 Absatz 1 bis 3 | ||||
| Erarbeitung eines Konzepts zur Beteiligung und Kommunikation im Rahmen der Erstellung | WPG (zu a und b) | |||||||
| sowie bei der künftigen Umsetzung der Wärmeplanung | ||||||||
| a) Identifikation der relevanten kommunalen Akteurinnen und Akteure im Rahmen | ||||||||
| einer Akteursanalyse unter Berücksichtigung der in § 7 WPG aufgeführten Gruppen | ||||||||
| b) Erarbeitung eines Beteiligungskonzepts für den Zeitraum der Erstellung der | ||||||||
| Wärmeplanung für die wesentlichen Akteurinnen und Akteure und die Öffentlichkeit | ||||||||
| BFÖ.2 | Durchführung für die wesentlichen Akteurinnen und Akteure | § 7 WPG | ||||||
| BFÖ.2.1 | BFÖ.2.1 | Beteiligung der Verwaltungseinheiten | § 7 Absatz 2 | |||||
| I. Unterstützung bei der regelmäßigen Beteiligung der einzubeziehenden | WPG (zu I) | |||||||
| Verwaltungseinheiten in der Kommune | ||||||||
| II. Mitwirkung des Auftragnehmers in Besprechungsterminen | ||||||||
| BFÖ.2.2 | Beteiligung der politischen Gremien | |||||||
| I. Unterstützung der Verwaltung bei der Ausarbeitung von Sitzungsvorlagen zur | ||||||||
| Kommunalen Wärmeplanung | ||||||||
| II. Vorbereitung und Durchführung von Präsentationen in den kommunalen Gremien | ||||||||
| während der Erstellung der Kommunalen Wärmeplanung (max. zwei Termine je | ||||||||
| Gemeinde) | ||||||||
| BFÖ.2.3 | Beteiligung der externen wesentlichen Akteurinnen und Akteure | § 7 Absatz 1 und 2 WPG (zu I) | ||||||
| I. Unterstützung bei der frühzeitigen und fortlaufenden Beteiligung der wesentlichen | ||||||||
| Akteurinnen und Akteure (u. a. Energieunternehmen, Wohnungswirtschaft, | ||||||||
| Großverbraucher, Träger öffentlicher Belange etc.) | ||||||||
| II. Durchführung von geeigneten Austauschformaten für die identifizierten Akteurinnen | ||||||||
| und Akteure | ||||||||
| BFÖ.2.4 | Auswertung der Stellungnahmen der wesentlichen Akteurinnen und Akteure | |||||||
| I. Auswertung der Stellungnahmen und deren Berücksichtigung in der weiteren | ||||||||
| Planung, in den Endberichten und Planwerken | ||||||||
| II. Unterstützung bei der Aufstellung und Auswertung einer Abwägungstabelle | ||||||||
| BFÖ.3 | Durchführung für die Öffentlichkeit | |||||||
| BFÖ.3.1 | Information der Öffentlichkeit über den Beschluss zur Durchführung einer Kommunalen | § 13 Absatz 2 WPG | § 13 Absatz 2 | |||||
| Wärmeplanung | WPG | |||||||
| I. Unterstützung der Kommunalverwaltung bei der Information der Öffentlichkeit im | ||||||||
| BFÖ.3.1 | Rahmen einer öffentlichen Bekanntmachung über den Beschluss zur Durchführung | |||||||
| einer Kommunalen Wärmeplanung | ||||||||
| BFÖ.3.2 | Information der Öffentlichkeit über relevante Zwischenergebnisse der Kommunalen | § 13 Absatz 2 WPG | ||||||
| Wärmeplanung | ||||||||
| I. Unterstützung der Kommunalverwaltung bei der Information der Öffentlichkeit über | ||||||||
| die jeweiligen Ergebnisse der Eignungsprüfung sowie der Bestands- und der Poten- | ||||||||
| zialanalyse | ||||||||
| BFÖ.3.3 | Information der Öffentlichkeit über die Ergebnisse des Zielszenarios | § 13 Absatz 4 WPG (zu I und II) | ||||||
| I. Unterstützung der Kommunalverwaltung bei der Information der Öffentlichkeit über | ||||||||
| die Ergebnisse des Zielszenarios | ||||||||
| II. fachliche Zuarbeit für die Möglichkeit zur Einsichtnahme und Abgabe von Stellung- | ||||||||
| nahmen für die Dauer eines Monats | ||||||||
| BFÖ 3.4 | Unterstützung bei der Information der Öffentlichkeit über die Ergebnisse des Entwurfs sowie des beschlossenen Kommunalen Wärmeplans je Gemeinde | Unterstützung bei der Information der Öffentlichkeit über die Ergebnisse des Entwurfs sowie | § 23 Absatz 1 | |||||
| des beschlossenen Kommunalen Wärmeplans je Gemeinde | WPG | |||||||
| § 13 Absatz 3 | ||||||||
| WPG | ||||||||
| BFÖ.3.5 | Durchführung einer Informationsveranstaltung je Gemeinde | |||||||
| I. Unterstützung der Kommunalverwaltung bei der Organisation und Durchführung | ||||||||
| einer Informationsveranstaltung je Gemeinde für die Öffentlichkeit | ||||||||
| (Ziel: Information zur Kommunalen Wärmeplanung und zu Ergebnissen des Zielszenarios) | ||||||||
| BFÖ.3.6 | Auswertung der Stellungnahmen der Öffentlichkeit | |||||||
| I. Auswertung der Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit und deren Berücksichtigung | ||||||||
| in der weiteren Planung, im Endbericht und im Planwerk |
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Teil 2 - Honorarübersicht
Tabelle 1: Übersicht gemäß der Struktur des vorliegenden Leistungsverzeichnisses
| Position | Titel | Personen- | Preis | Preis | ||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| tage in PT | netto in € | brutto in € | ||||||||||||
| 0 | Projektmanagement | |||||||||||||
| A | Eignungsprüfung | |||||||||||||
| B | Bestandsanalyse | |||||||||||||
| C | Potenzialanalyse | |||||||||||||
| D | Zielszenario | |||||||||||||
| E | Umsetzungsstrategie mit Maßnahmen | |||||||||||||
| F | Dokumentation der Ergebnisse | |||||||||||||
| BFÖ | Beteiligung Fachakteurinnen und -akteure und Öffentlichkeit | |||||||||||||
| Gesamtsumme | Gesamtsumme |
Zusätzliche Angabe von Stundensätzen und Tagessätzen je Funktion
Zur besseren Nachvollziehbarkeit der angebotenen Honorare und zur Sicherstellung der Vergleichbarkeit der Angebote werden die Bieter gebeten, die folgenden Angaben zu den jeweils kalkulierten Personalkostensätzen zu machen:
| Funktion/Qualifikation | Stundensatz (netto) | Tagessatz (netto) | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Projektleitung | € | € | |||||
| Fachplanung/Ingenieur/in | € | € | |||||
| Junior-Beratung | € | € | |||||
| Datenspezialist/in (z. B. GIS) | € | € | |||||
| Sonstige (bitte spezifizieren) | € | € |
Hinweis: Die angegebenen Stundensätze und Tagessätze dienen ausschließlich der Plausibilisierung der Gesamtangebotssumme und der Bewertung der Angemessenheit der Kalkulation. Sie werden nicht als eigenständige Wertungspositionen berücksichtigt. Die angegebenen Sätze gelten zugleich als Grundlage für etwaige Beauftragungen von ergänzenden Leistungsbausteinen, die nicht ausdrücklich im WPG vorgeschrieben sind, insbesondere die Empfehlungen, Zusatzleistungen sowie ergänzender oder nachträglich erforderlicher Leistungen, sofern keine abweichenden Preise vereinbart werden.
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