2026-0572 Vorbemerkungen.pdf

Gehölzarbeiten und Zaunbau im Eidertal

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 01.11.2026, 00:45 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.dtvp.de

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Öffentliche Ausschreibung gemäß VOB/A 2019 2026-0572 ÖK Eidertal 5 – Gehölzarbeiten, Zaunbau

Verfahrensart: Öffentliche Ausschreibung gemäß VOB/A 2019

Bauleistung: Los 1 Gehölzarbeiten Los 2 Zaunbau

Durchzuführende Arbeiten: Los 1, Vegetationstechnik und Bodenarbeiten:

  • Einsatz Moorbagger zur Auflichtung von Gehölzbeständen, Forstmulchen der Zauntrasse, kleinräumige Bodenmodellierungen
  • Zerkleinern und Abfuhr der Gehölze Los 2, Zaunbau:
  • Entsorgung von Müll (ca. 85 Autoreifen, Altholz, 4 Recyclingpfähle, 1 Altmetalltonne, ca. 5 Reststücke Wildschutzzaun)
  • Abbau und Entsorgung von ca. 2.890 m drei- bis vierreihigem alten Stacheldrahtzaun und Weidetor, Pfähle können belassen werden
  • Neubau eines zweireihigen Stromzauns ca. 1.700 m

Lage der Baustelle: 24145 Meimersdorf (Kiel)

Zulässiger Ausführungszeitraum: bis 18.12.2026 nach Absprache

Geplanter Baubeginn: schnellstmöglich nach Beauftragung

Abgabe des Angebotes bis: 16.11.2026, 11:00 Uhr

Auffordernde und den Zuschlag erteilende Stelle: Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein, Eschenbrook 4, 24113 Molfsee

Binde-/Zuschlagsfrist: 30.11.2026

Bauherr: Ausgleichsagentur Schleswig-Holstein GmbH, Eschenbrook 4, 24113 Molfsee

Vergabe-/Projekt-Nr.: 2026-0572

Kostenstelle: T30469

Begründung der Maßnahme:

  • Umsetzung von Ökokonto-Maßnahmen

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VORBEMERKUNGEN

Einführung: Die Ausgleichsagentur Schleswig-Holstein GmbH setzt auf drei Teilflächen der Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein im Eidertal Maßnahmen des Naturschutzes um. Diese Maßnahmen werden als Ausgleich für Bauvorhaben angerechnet.

Beschreibung der vorgesehenen Arbeiten: Entlang den drei Teilflächen befindet sich 3- bis 4-reihiger, zu schätzungsweise 1/3 ein- gewachsener alter Stacheldraht, der entfernt werden soll, die Holzpfähle können stehen bleiben. In der südlichen Teilfläche liegen viele alte Autoreifen und etwas Altholz, in der mittleren Teilfläche sind weitere vereinzelte Müllteile zu entsorgen. Manche der bislang meist gezäunten Feldgehölze sollen aufgelichtet werden durch Ent- nahme von Einzelgehölzen und Fräsen der Stubben nach Angaben der Baubegleitung. Zu der Fläche nördlich der mittleren Teilfläche soll ein Durchgang geschaffen werden, wozu Gehölzentnahmen und Bodenbewegungen nötig sind. Die neue Zauntrasse soll mit einem Forstmulcher freigestellt werden, insbesondere dort, wo Brombeergebüsche vorhanden sind. Mit zweireihigem Glattdraht soll eine neue Zaunlinie auf ca. 1.700 m Länge entlang der südlichen und mittleren Teilfläche etabliert werden.

Hinweis auf besondere Materialien und damit verbundene Auflagen/Bedingung: Für Bagger: Biohydrauliköl

Bauzeiten, Zwischenfristen, Ausführungsdauer: Zulässiger Ausführungszeitraum (Bauzeitfenster): bis 18.12.2026 nach Absprache Als erstes muss der alte Zaun und der Müll entfernt werden, ggf. mit Unterstützung des Baggers zum Forstmulchen der Zauntrasse, dann müssen Gehölz- und Bodenarbeiten durchgeführt werden, sodass danach der neue Zaun gebaut werden kann. Ausführungsdauer: ca. 10 Tage

Witterungs- oder betrieblich bedingte Abweichungen sind umgehend dem Auftraggeber / der Bauüberwachung und der Baubegleitung mitzuteilen.

Bauüberwachung und biologische Baubegleitung: Bauüberwachung: Frau Berenike Hansen, 0431 21090716, berenike.hansen@ausgleichsagentur.de

Biologische Baubegleitung: Björn-H. Rickert und Doris Jansen

Vor Beginn der Arbeiten sind grundsätzlich die Anweisungen der Bauüberwachung und der Baubegleitung vor Ort einzuholen. Bei der Ausführung der Leistungen ist ausnahms- los den Anweisungen der Bauüberwachung bzw. Baubegleitung und den Absprachen vor Ort Folge zu leisten.

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Zufahrt und Beschaffenheit der Baustelle: Zufahrt zu den beiden nördlichen Teilflächen erfolgt über einen Sandweg. Zwischen den beiden Teilflächen kreuzt die Würbek als Betonrohr direkt an der Bodenoberfläche, hier sind Lastverteilungsmatten oder eine ähnliche Lösung für den Bagger/Tieflader und den Baustellenverkehr nötig. https://maps.app.goo.gl/oCJYjuD5zNJnqsAK9

Die Zufahrt zur Südfläche erfolgt über einen Grünweg: https://maps.app.goo.gl/CQp79qLNLC4xGqdRA

Der Boden der Flächen ist mineralisch, durch den Lehmanteil und das stark ausgeprägte Relief können die Fahrbedingungen teils anspruchsvoll sein.

Besondere Bedingungen vor Ort: Die Fläche liegt in einem archäologischen Interessengebiet. Werden während der Bauar- beiten Kulturdenkmale entdeckt, ist dies unmittelbar der Gemeinde oder der oberen Denkmalschutzbehörde mitzuteilen. Eine Hochspannungsleitung verläuft über der mittleren Teilfläche, wofür es voraussicht- lich eine Leitungseinweisung geben wird.

Genehmigungen: Behördliche Genehmigungen sind seitens des Aufraggebers eingeholt. Eventuelle be- hördliche Auflagen werden dem Auftragnehmer nach Auftragsvergabe zeitnah mitgeteilt.

Karten und weitere Unterlagen 2026-0572 Karte Zufahrt 2026-0572 Karte Maßnahmen Teilfläche Nord 2026-0572 Karte Maßnahmen Teilfläche Mitte 2026-0572 Karte Maßnahmen Teilfläche Süd

Eignungsnachweis: Es ist sicher zu stellen, dass die Baggerarbeiten durch mind. eine qualifizierte und erfah- rene Fachkraft mit sehr gutem Sachverständnis und praktischer Erfahrung im Bereich Baggerarbeiten bei anspruchsvollem, steilem Relief und teils eng begrenzten Bedingun- gen als Vorarbeiter durchgeführt werden. Folgende Angaben müssen daher in der Referenzliste mit Angebotsabgabe eingereicht werden:

  • Name und Qualifikation der baggerführenden Fachkraft für die Erbringung der Leistun- gen.
  • mind. 2 Referenznachweise der baggerführenden Fachkraft, die mit der ausgeschriebe- nen Leistung in räumlich herausforderndem Umfeld vergleichbar sind.

Die in der Referenzliste angegebene verantwortliche Person ist über die gesamte Ver- tragsdauer einzusetzen. Der Wechsel einer genannten verantwortlichen Person bedarf der vorherigen Zustimmung der auftraggebenden Stelle.

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Zu diesem Zweck haben die Auftragnehmenden die Auftraggebende Stelle einen geplan- ten Wechsel unverzüglich und unter Benennung der neuen verantwortlichen Person so- wie Vorlage sie betreffender aussagefähiger Eignungsnachweise anzuzeigen. Die Auftrag- gebende Stelle darf die Zustimmung nicht verweigern, wenn der Wechsel der verant- wortlichen Person aus wichtigem und von den Auftragnehmenden nicht zu vertretenden Grund (z.B. längere Krankheit, wirksame Beendigung des Arbeitsverhältnisses) erforder- lich ist. Ungeachtet der Zustimmung darf die Auftraggebende Stelle den Einsatz der be- nannten neuen verantwortlichen Person ablehnen, wenn diese zur Ausführung der Leis- tung nicht geeignet ist. In diesem Fall sind die Auftragnehmenden verpflichtet, unver- züglich eine neue verantwortliche Person unter Vorlage aussagefähiger Eignungsnach- weise zu benennen. Wechseln Auftragnehmende eine der vorgenannten verantwortlichen Personen ohne vorherige Zustimmung des Auftraggebenden aus, kann die Auftraggebende Stelle den Auftragnehmenden eine angemessene Frist zum Wiedereinsatz der benannten verant- wortlichen Person setzen, verbunden mit der Erklärung, dass sie den Vertrag nach fruchtlosem Ablauf der Frist kündigen wird. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist kann die Auftraggebende Stelle den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen. Dies gilt nicht, wenn die benannte verantwortliche Person aus wichtigem und von den Auftragnehmenden nicht zu vertretenden Grund ausgewechselt wurde und die Auftragnehmenden der Auf- traggebenden Stelle die Gründe innerhalb der angemessenen Frist nachweist.

Informationen zur Abgabe eines Angebotes:

  1. Auskünfte Fragen zur Ausschreibung und Vergabe können schriftlich über die Vergabeplattform DTVP rechtzeitig bis zur Angebotseröffnung gestellt werden.

  2. Losweise Vergabe Ja. Los 1, Vegetationstechnik und Bodenarbeiten Los 2, Zaunbau

Es können für ein oder mehrere Lose ein Angebot abgegeben werden.

  1. Nebenangebote Nein.

  2. Angebotsabgabe Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind mit dem Angebot ausgefüllt und unter- schrieben bzw. signiert einzureichen: 4.1. Fbl. 213 Angebotsschreiben 4.2. Leistungsverzeichnis, ausgefüllt als PDF oder als GAEB-Datei

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4.3. Fbl. 248 Erklärung Holzprodukte 4.4. Referenzliste gem. den Vorgaben der Eignungsnachweise, s. o. Folgende Angaben müssen in der Referenzliste mit Angebotsabgabe eingereicht werden: • Name und Qualifikation der einzusetzenden baggerführenden Fachkraft für die Er- bringung der Leistungen. • Mind. 2 Referenznachweise der einzusetzenden baggerführenden Fachkraft für Ar- beiten, die mit der Leistung in anspruchsvollem, steilem Relief und teils eng be- grenzten Bedingungen vergleichbar sind. Verwenden Sie hierfür das Formblatt Referenzliste. 4.5. zum Nachweis der Eignungsvoraussetzungen:

  • für präqualifizierte Unternehmen der Präqualifizierungsnachweis
  • für nicht präqualifizierte Unternehmen die Eigenerklärung Formblatt 124
4.7. Bei Abgabe per per DTVP :
Die Ausschreibungsunterlagen sind ausschließlich beim Deutschen Vergabeportal
(DTVP) hochzuladen.

( DTVP) hochzuladen.

Ihr Angebot kann nur gewertet werden, wenn Sie die Ihnen vorliegenden Unterlagen verwenden. Bitte nehmen Sie keinerlei Änderungen, Streichungen oder Kommentare vor, da Ihr Angebot sonst von der Vergabe ausgeschlossen werden muss.

  1. Wettbewerbsregisterauszug Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von mehr als 30.000,00 € für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zur Bestätigung der Eigenerklärung zur Feststellung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister anfordern.

  2. Wertung und Vergabe Den Zuschlag erhält das preisgünstigste Angebot. Der Auftraggeber behält es sich vor, Angebote mit unangemessen hohem oder niedrigem Preis von der Vergabe auszuschlie- ßen.

  3. Nachprüfbehörde Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur, z. H. Frau Tanja Radon, Mercatorstraße 3, 24106 Kiel, Tel. 0431/988-7123, Fax. 0431/988615-7123, E-Mail: Tanja.Radon@mekun.landsh.de

ALLGEMEINE VERTRAGSBEDINGUNGEN NACH VOB / B 2019

Ausführung der Leistungen: Der Auftragnehmer erklärt sich grundsätzlich bereit, ab dem genannten oder davon ab- weichend vereinbarten Baubeginn ausreichend Personal sowie die für die Ausführung der Arbeiten nötigen Maschinen und Geräte für den gesamten Auftragszeitraum vorzu- halten.

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Witterungs- oder betrieblich bedingte Behinderungen der beauftragten Leistungen sind umgehend dem Auftraggeber und der Bauüberwachung bzw. Baubegleitung mitzuteilen.

Eine Übertragung der beauftragten Leistungen an andere Unternehmen ist nur nach Rücksprache und mit Genehmigung des Auftraggebers zulässig.

Schäden Dritter bei der Vorbereitung und der Durchführung der beauftragten Leistungen sind umgehend dem Auftraggeber und der Bauüberwachung bzw. Baubegleitung mitzu- teilen.

Der Auftraggeber verpflichtet sich, etwaige Mängel spätestens vier Werktage nach der Ausführung anzuzeigen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die angezeigten Mängel unverzüglich zu beseitigen.

Mehraufwand ist rechtzeitig vor dem Entstehen bei der Projektleitung zu melden. Mehr- aufwand wird nur dann vergütet, wenn diesem der Auftraggeber schriftlich zustimmt. Für Leistungen, die ohne schriftliche Zustimmung erbracht worden sind, besteht kein Rechtsanspruch auf Vergütung.

Abrechnung: Es sind alle Rechnungen (Abschlags- und Schlussrechnungen) mit den geforderten Anga- ben zu versehen:

  1. Projektbezeichnung: ÖK Eidertal 5 – Gehölzarbeiten, Zaunbau, Los-Nr.
  2. Projekt-/Vergabenummer: 2026-0572
  3. Projektleitung: Berenike Hansen
  4. Datum der Auftragserteilung
  5. Kostenstelle: T30469
  6. Zeitraum, in dem die Leistung erbracht wurde
  7. Art der Rechnung (1. Abschlagsrg. 2. Abschlagsrg. usw. oder Schlussrechnung)

Alle Leistungen zum Nachweis müssen grundsätzlich durch aussagekräftige Stunden- lohnzettel belegt werden. Alle Nachweise müssen grundsätzlich durch die vom Auftrag- geber benannten Personen gegengezeichnet werden. Ohne diese Nachweise kann keine Bezahlung erfolgen.

Rechnungen sind möglichst per E-Mail zu senden an: rechnungen-augl@ausgleichsagentur.de

Alle Rechnungen müssen nach den vorgegebenen Positions-Nummern wie im Auftrags- Leistungsverzeichnis festgelegt aufgeschlüsselt werden. Pauschalrechnungen werden nicht anerkannt! Bitte übernehmen Sie in Ihrer Rechnung die Positionen mit den dazu- gehörigen Leistungstexten (diese gerne in Kurzform) und verwenden Sie bitte keine eige- ne Positionsnummerierung!

Ohne diese Angaben kann keine Zahlung erfolgen! 6

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Aufmaß fähige Massen werden mit der Schlussrechnung vom Auftragnehmer in Form einer nachvollziehbaren Skizze dargestellt. Erbrachte Stundenlohnarbeiten werden vom Auftragnehmer wöchentlich in Form von Stundenlohnzetteln dem Auftraggeber vorge- legt, diese sind nur gültig, wenn sie von beiden Vertragsparteien unterschrieben wurden, alle Nachweise müssen als Durchschrift oder Kopie vollständig unterschrieben der Schlussrechnung beigefügt werden.

Sollten im Verlauf der Leistungen tatsächlich erbrachte Stunden oder Massen von der angebotenen Anzahl abweichen, sind der Auftraggeber/die Bauüberwachung und die Baubegleitung davon unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Dies gilt auch für alle weiteren Änderungen der angebotenen Leistungen. Gegebenenfalls ist ein Nachtragsangebot ein- zureichen.

BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN NACH VOB / B 2019

Besondere Leistungen: Für Leistungen, die in der Beauftragung nicht explizit genannt wurden, den angebotenen Leistungen aber ähnlich bzw. wesensgleich sind, kann der Auftragnehmer nach Auffor- derung durch den Auftraggeber ein Angebot abgeben, dessen Beauftragung ebenfalls Teil des vereinbarten Vertrages wird.

Im Falle eines Auftrages erklärt sich der Unternehmer zur Teilnahme an PR-Terminen bereit, bei denen die Inhalte und Ziele des betroffenen Projektes erläutert werden, sofern der betriebliche Ablauf des beauftragten Unternehmens davon keine Nachteile hat. Dazu gehören Presse-, Radio- und TV-Termine sowie Ortstermine mit Vertretern von Behör- den und anderen Organisationen.

Ansprechpartner für die Ausschreibung ist: Sonja Heydasch; Tel.: 0431 210 90 530, Mail: sonja.heydasch@stiftungsland.de

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