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16 Erklärung Arbeitssicherheit.pdf

Gebäudereinigungsleistungen für städtische Liegenschaften

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 05.10.2026, 12:31 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.vergaben-wirtschaftsregion-aachen.de

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n.

Stadt Alsdorf

Eigenerklärung Arbeitssicherheit

als Bieter

als Unterauftragnehmer

Ich erkläre / Wir erklären, dass

  1. es in meinem / unseren Unternehmen eine Grundsatzerklärung der Unternehmensleitung zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz gibt;

  2. die Verantwortung für den Arbeitsschutz geregelt ist;

  3. die Beschaffung und Verteilung von neuen oder geänderten Arbeitsschutzvorschriften geregelt ist;

  4. sichergestellt ist, dass die Mitarbeiter über neue oder geänderte Arbeitsschutzvorschriften in Kenntnis gesetzt werden und diese für sie einsehbar sind;

  5. die Mitarbeiter die Möglichkeit haben, in Besprechungen Ideen und Verbesserungsvorschläge zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz einzubringen;

  6. regelmäßig Unterweisungen zur Einhaltung und Förderung der Arbeitssicherheit durchgeführt werden;

  7. in meinem/unseren Unternehmen Gefährdungsbeurteilungen durchgeführt, regelmäßig aktuali- siert und vor Ort ausgelegt werden;

  8. bei der Gefährdungsbeurteilung auftragsspezifische Risiken berücksichtigt werden;

  9. sichergestellt ist, dass meine/unsere Mitarbeiter über die für die Arbeiten erforderliche Qualifi- kation und Beauftragung verfügen;

  10. sichergestellt ist, dass meine/unsere Mitarbeiter bei der Leistungserbringung nur sichere Ar- beitsmittel verwenden;

  11. Prüfungen der Arbeitsmittel durchgeführt und dokumentiert werden;

  12. die eingesetzten Subunternehmer die gleichen sicherheitstechnischen Voraussetzungen erfül- len wie mein/unser Betrieb und die Zusammenarbeit vor Ort geregelt ist;

  13. gewährleistet ist, dass Schutzmaßnahmen zur Einhaltung der neuen Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW) für A-Staub (Auswahl und Kombination geeigneter Schutzmaßnahmen) auf der Baustel- le zum Schutz meiner/unserer Mitarbeiter sowie zum Schutz Dritter vorgesehen sind;

  14. die sicherheitstechnische Betreuung im Betrieb sichergestellt und dokumentiert ist und Sicher- heitsbeauftragte in ausreichender Zahl bestellt sind;

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S tadt Alsdorf

  1. für gefährliche Arbeiten Arbeitserlaubnisscheine vorhanden sind und eine extra Unterweisung der Mitarbeiter erfolgt;

  2. für relevante Bereiche Betriebsanweisungen erstellt werden und die Mitarbeiter anhand der Betriebsanweisungen unterwiesen werden;

  3. regelmäßig Betriebsbegehungen auf der Grundlage von Checklisten durchgeführt und die Er- kenntnisse ausgewertet werden:

  4. die Umsetzung von Rückmeldungen (Mängelmeldungen oder Verbesserungsvorschläge) si- chergestellt ist;

  5. die Beschäftigten im Bereich Erste Hilfe und Brandschutz unterwiesen sind und eine ausrei- chende Anzahl von Ersthelfern sowie ein Verzeichnis von wichtigen Rufnummern vorhanden ist;

  6. ein Betriebsarzt bestellt ist und die erforderlichen arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchun- gen durchgeführt werden.


Ort, Datum Bieter

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