[Seite 1]
n.
Stadt Alsdorf
Eigenerklärung Arbeitssicherheit
als Bieter
als Unterauftragnehmer
Ich erkläre / Wir erklären, dass
-
es in meinem / unseren Unternehmen eine Grundsatzerklärung der Unternehmensleitung zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz gibt;
-
die Verantwortung für den Arbeitsschutz geregelt ist;
-
die Beschaffung und Verteilung von neuen oder geänderten Arbeitsschutzvorschriften geregelt ist;
-
sichergestellt ist, dass die Mitarbeiter über neue oder geänderte Arbeitsschutzvorschriften in Kenntnis gesetzt werden und diese für sie einsehbar sind;
-
die Mitarbeiter die Möglichkeit haben, in Besprechungen Ideen und Verbesserungsvorschläge zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz einzubringen;
-
regelmäßig Unterweisungen zur Einhaltung und Förderung der Arbeitssicherheit durchgeführt werden;
-
in meinem/unseren Unternehmen Gefährdungsbeurteilungen durchgeführt, regelmäßig aktuali- siert und vor Ort ausgelegt werden;
-
bei der Gefährdungsbeurteilung auftragsspezifische Risiken berücksichtigt werden;
-
sichergestellt ist, dass meine/unsere Mitarbeiter über die für die Arbeiten erforderliche Qualifi- kation und Beauftragung verfügen;
-
sichergestellt ist, dass meine/unsere Mitarbeiter bei der Leistungserbringung nur sichere Ar- beitsmittel verwenden;
-
Prüfungen der Arbeitsmittel durchgeführt und dokumentiert werden;
-
die eingesetzten Subunternehmer die gleichen sicherheitstechnischen Voraussetzungen erfül- len wie mein/unser Betrieb und die Zusammenarbeit vor Ort geregelt ist;
-
gewährleistet ist, dass Schutzmaßnahmen zur Einhaltung der neuen Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW) für A-Staub (Auswahl und Kombination geeigneter Schutzmaßnahmen) auf der Baustel- le zum Schutz meiner/unserer Mitarbeiter sowie zum Schutz Dritter vorgesehen sind;
-
die sicherheitstechnische Betreuung im Betrieb sichergestellt und dokumentiert ist und Sicher- heitsbeauftragte in ausreichender Zahl bestellt sind;
Seite 1 von 2
[Seite 2]
S tadt Alsdorf
-
für gefährliche Arbeiten Arbeitserlaubnisscheine vorhanden sind und eine extra Unterweisung der Mitarbeiter erfolgt;
-
für relevante Bereiche Betriebsanweisungen erstellt werden und die Mitarbeiter anhand der Betriebsanweisungen unterwiesen werden;
-
regelmäßig Betriebsbegehungen auf der Grundlage von Checklisten durchgeführt und die Er- kenntnisse ausgewertet werden:
-
die Umsetzung von Rückmeldungen (Mängelmeldungen oder Verbesserungsvorschläge) si- chergestellt ist;
-
die Beschäftigten im Bereich Erste Hilfe und Brandschutz unterwiesen sind und eine ausrei- chende Anzahl von Ersthelfern sowie ein Verzeichnis von wichtigen Rufnummern vorhanden ist;
-
ein Betriebsarzt bestellt ist und die erforderlichen arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchun- gen durchgeführt werden.
Ort, Datum Bieter
Seite 2 von 2