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08 Leistungsbeschreibung der Stadt Alsdorf.pdf

Gebäudereinigungsleistungen für städtische Liegenschaften

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 05.10.2026, 12:31 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.vergaben-wirtschaftsregion-aachen.de

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Stadt Alsdorf

Leistungsbeschreibung

zur europaweiten Ausschreibung

Gebäudereinigungsarbeiten (Unterhalts- und Grundreinigung) für diverse Liegenschaften der Stadt Alsdorf, der SEA GmbH und der WBA mbH

  1. Gegenstand der Ausschreibung

Gegenstand der Ausschreibung ist die Ausführung der Gebäudereinigung (Unterhalts- und Grundreinigung) für alle Liegenschaften, die in der jeweils aktuell gültigen Version der Objektliste (Bestandteil der Ausschreibung) aufgeführt sind.

  1. Ansprechpartner

Die Durchführung des Vertrages obliegt der Stadtentwicklung Alsdorf GmbH, Burgstr. 17 in 52477 Alsdorf, Mail: info@stadtentwicklung-alsdorf.de

  1. Unterhaltsreinigung

Die Unterhaltsreinigung ist nach den Vorgaben der entsprechenden Leistungsverzeichnisse durchzuführen. Die aufgeführten Reinigungsverfahren und -methoden sind ebenfalls Bestandteil der Leistungsverzeichnisse.

Die effektive Reinigungshäufigkeit der Bodenflächen geht aus der Kalkulationsdatei hervor. Im Leistungsverzeichnis wird unterschieden in:

a) Vollreinigung b) Abfallentsorgung c) Sichtreinigung d) Komplettreinigung

Zu a): Bei der sogenannten Vollreinigung werden alle im LV aufgeführten Arbeiten im vorgegebenen Rhythmus (täglich bis 1x jährlich) erledigt.

Zu b): In vielen Räumlichkeiten ist an den reinigungsfreien Tagen eine reine Abfallentsorgung durchzuführen. In der Kalkulationsdatei sind diese Bereiche entsprechend beschrieben (Spalte „Turnus“: 1w+A, 2w+A, 2,5w+A).

Zu c): Die Sichtreinigung wird teilweise an den reinigungsfreien Tagen durchgeführt. Die Sichtreinigung soll für eine positive Optik an den vollreinigungsfreien Tagen sorgen. Es werden sichtbare augenfällige Verschmutzungen und auch Griffspuren punktuell beseitigt. Die Abfallentsorgung ist grundsätzlich Bestandteil der Sichtreinigung. Bei der Sichtreinigung wird die vollständige Reinigungsausrüstung mitgeführt.

In der Kalkulationsdatei sind diese Räumlichkeiten unter der Spalte „Turnus“ z.B. mit 1w+S, 2w+S, 2,5w+S oder 3w+S gekennzeichnet.

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Zu d): Komplettreinigungen sind vollflächige, intensive Reinigungsarbeiten der jeweiligen Außenflächen von Einrichtungsgegenständen (Mobiliar), Treppengeländer, Fliesenwand- flächen (auch abwaschbare Wände), Duschkabinen, Trennwände, Türen, Heizungen usw.

Diese Komplettreinigungen werden nicht zusätzlich vergütet und sind Bestandteil des Leistungsverzeichnisses und sind je nach dortiger Vorgabe 1x bis 12x jährlich durch- zuführen. Bei der 1x jährlichen Grundreinigung der Bodenflächen ist in diesen Bereichen auch die gründliche Reinigung (Komplettreinigung) des Mobiliars durchzuführen.

Der Auftragnehmer erstellt für diese Tätigkeiten einen Übersichts- bzw. Reinigungsplan, aus dem klar ersichtlich ist, wann welche Leistungen über das gesamte Jahr betrachtet, erbracht werden.

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den Bedürfnissen der Auftraggeberin entsprechende Reinigungsleistungen zu erbringen, auch wenn einzelne Arbeiten im Leistungsverzeichnis nicht vollumfänglich beschrieben sind.

Mit diesen Reinigungsleistungen sind untergeordnete Tätigkeiten von bereits beschriebenen Leistungen gemeint, die nicht bis ins kleinste Detail erläutert werden können, da sie Bestandteil des normalen Reinigungsablaufes sind. So sind z. B. lt. Leistungsverzeichnis im Büro freigeräumte Schreibtische und Rollcontainer 1x wöchentlich zu reinigen.

Es ist hier selbstverständlich, dass die Rollcontainer zur Erreichbarkeit unter dem Schreibtisch hervorgezogen werden müssen, falls dies möglich ist. Diese Tätigkeit gehört zum „normalen“ Reinigungsablauf und ist eine untergeordnete Tätigkeit von einer bereits beschriebenen Leistung.

Die Wertigkeit und Qualität der Reinigungsleistungen müssen unabhängig von der jeweiligen Witterung immer gleichbleibend sein.

Beim Einsatz des Nasswischverfahrens, ist auf den rechtzeitigen Wechsel der Boden- wischtücher bzw. Erneuerung der Reinigungsflotte zu achten und es sind nur Reinigungsmittel einzusetzen, die eine Rutschgefahr ausschließen. Die Reinigungskräfte sind hinsichtlich der sinnvollen Dosierung von Reinigungsmitteln intensiv zu schulen.

Ein Beschichten der Böden entfällt im Rahmen der täglichen Unterhaltsreinigung. Hierfür wird ein separater Auftrag erteilt.

Hartbodenbeläge – speziell in Fluren, Hallen usw. sind maschinell aufzupolieren, falls dies aus optischen Gesichtspunkten erforderlich und fachlich angebracht ist.

Sollte der Auftragnehmer z. B. Wischpflegemittelprodukte auf Hartböden einsetzen, ist er verpflichtet, durch regelmäßiges maschinelles Aufpolieren ein jederzeit einwandfreies optisches Bild der Bodenoberfläche herzustellen (z. B. müssen typische Schlierenbildungen durch Überdosierung der Wischpflege vermieden werden).

Zum regelmäßigen Auspolieren von Geh- und Schuhspuren sind entsprechend geeignete Maschinen einzusetzen.

Vor der ersten Reinigung von Parkett- oder Holzböden werden insbesondere die einzusetzenden Reinigungs- und Pflegemittel zwischen Auftraggeberin und Auftragnehmer abgestimmt und festgelegt. Das Wischen von Parkett-/ Holzböden darf nur nebelfeucht erfolgen.

Textile Beläge, ausgenommen Nadelfilz, sind mit einem Bürstensauger zu saugen. Zu den laufenden Arbeiten gehört auch die Fleckentfernung (Detachur).

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Um eine Keimverschleppung in der Unterhaltsreinigung auszuschließen, wird die Reinigung aller Gegenstände usw. in Kategorien eingeteilt, nämlich

Kategorie A: WC, Urinale -> Sanitärbereich Kategorie B: Waschbecken, Wandfliesen, Duschen -> Sanitärbereich Kategorie C: Oberflächen, Einrichtungsgegenstände -> Küchenbereiche Kategorie D: Sonstige Einrichtungsgegenstände -> restlichen Bereich

Der Bieter ist verpflichtet, für diese streng voneinander zu trennenden Bereiche verschieden- farbige Reinigungsutensilien (z.B. Tücher, Schwämme, Eimer) einzusetzen und das Personal entsprechend zu schulen.

Für Reinigungsarbeiten über Kopfhöhe (über 1,80 m Höhe) sind die Reinigungskräfte mit entsprechenden Hilfsmitteln zur Erreichbarkeit (Hocker, Tritt, usw.) auszustatten und vor Arbeitsaufnahme einzuweisen.

Abfallbehälter (Restabfall) sind zu entleeren, zu reinigen und mit Abfallbeuteln zu bestücken, die vom Auftragnehmer zu stellen sind. Aschenbecher sind - soweit vorhanden - zu entleeren und zu reinigen.

Der Abfall ist getrennt nach Abfallart in Transportsäcken zu sammeln und zur Abfallsammelstelle zu transportieren und in die vorhandenen Behältnisse bzw. Container einzubringen. Die Transportsäcke stellt der Auftragnehmer. Die Abfallentsorgung wird mindestens immer im Rahmen der Bodenreinigung durchgeführt.

In allen Liegenschaften der Stadt Alsdorf obliegt das Bestücken und Auffüllen des Hygiene- Verbrauchsmaterials, wie WC-Papier, Handpapier und Flüssigseife dem Auftragnehmer. Das erforderliche Material stellt die Auftraggeberin zur Verfügung.

Bei der Intervallreinigung findet in den Räumlichkeiten wöchentlich abwechselnd montags, mittwochs, freitags und dienstags und donnerstags eine Vollreinigung lt. LV statt. Ist an den vollreinigungsfreien Tagen eine Abfallentsorgung oder eine Sichtreinigung durchzuführen, so ist dies in der Kalkulationsdatei entsprechend vermerkt.

In sanitären Einrichtungen sind Wasch- und Toilettenbecken, Urinale, Duschwannen, Böden usw. (siehe LV) desinfizierend zu reinigen. Hierbei ist auf das Einhalten der vorgeschriebenen Dosierung genauestens zu achten.

In allen anderen Bereichen ist grundsätzlich eine Desinfektion nur dann erforderlich, wenn Verunreinigungen durch Ausscheidungen, Erbrochenes, Blut, etc. auftreten, Krankheitserreger in dem Objekt bekannt werden und die Gefahr einer Weiterverbreitung besteht.

Tropfende oder defekte Wasserhähne oder Spülungen sind den entsprechenden Stellen zu melden.

Senken / Bodenabläufe sind im Bedarfsfall (Geruchsbildung) mit klarem Wasser aufzufüllen.

Toilettenbürsten sind in Absprache und zulasten des Auftraggebers vom Auftragnehmer zu beschaffen und in die entsprechenden Bereiche zu verteilen. Defekte und unansehnliche Bürsten sind umgehend auszutauschen.

Spinnweben oder Staubwolken bzw. – Fäden sind täglich zu entfernen. Jede Arbeitskraft ist mit einem entsprechenden Hilfsgerät (z.B.: Teleskop-Stange mit Aufsatz) auszustatten.

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Bei der Reinigung sind die anerkannten Regeln der Anwendungstechnik zu beachten. Der Boden ist jeweils mit geeigneten Reinigungsverfahren und -mitteln zu reinigen.

Waschmaschinen und Trockner dürfen in den Liegenschaften der Stadt Alsdorf nicht installiert oder aufgestellt werden.

Am letzten Schultag vor den Ferien sind in allen Reinigungsbereichen die Abfallbehälter zu entleeren, Sanitärbereiche vollständig zu reinigen sowie grobe Verunreinigungen auf Böden und/oder Möbeln zu entfernen.

Am letzten Ferientag vor Schulbeginn ist die Reinigung in allen Reinigungsbereichen wieder aufzunehmen und sind alle Abfallbehälter auf Sicht zu kontrollieren und ggf. zu entleeren, die Sanitärbereiche auf Sicht zu kontrollieren und ggf. abzuwischen. In allen Reinigungsbereichen ist auf Mobiliar, Einrichtungsgegenständen, Fensterbänken und vergleichbaren Flächen Staub zu wischen. Die Fußböden in allen Reinigungsbereichen sind entsprechend dem an diesem Tag geltenden Turnus zu reinigen, zumindest jedoch gründlich auszukehren. Es muss sichergestellt werden, dass die Schulobjekte zum Schulbeginn in einem ordnungsgemäßen und gereinigten Zustand zur Verfügung stehen.

Die Reinigungsarbeiten werden in der Regel werktags von Montag bis Freitag in der zuschlagsfreien Arbeitszeit durchgeführt.

Reinigungsarbeiten, die werktags durchgeführt werden müssen, sind nicht zuschlagspflichtig (dies gilt auch für den Samstag). Reinigungsarbeiten an Sonn- und Feiertagen sind zuschlagspflichtig.

Nach Zuschlagserteilung werden die Uhrzeiten gemeinsam mit dem Auftragnehmer vorher festgelegt. Im Bedarfsfall kann die Stadt Alsdorf die Reinigungszeiten verändern. Die Reinigungsarbeiten sind so durchzuführen, dass der Dienstbetrieb möglichst ungestört bleibt. Verlangt die Auftraggeberin künftig andere Einsatzzeiten außerhalb der zuschlagsfreien Zeiten, so werden die Mehrkosten vergütet.

Nach der Reinigung sind Geräte, Maschinen, Reinigungs- und Pflegemittel wieder fortzuräumen, alle Einrichtungsgegenstände wieder an ihren ursprünglichen Platz zu stellen.

Sport- / Turnhallen Bei der Reinigung und Pflege von Sporthallenböden ist das Merkblatt der Forschungs- gemeinschaft Reinigungs- und Hygienetechnologie zu beachten.

  1. Grundreinigung (und Komplettreinigung)

a) Zeitraum: In Absprache mit den verantwortlichen Mitarbeitern der Auftraggeberin sind Grundreinigungen der Bodenflächen in den Schulen und Kindertagesstätten in den Ferien, nach Möglichkeit in den Sommerferien, durchzuführen. Diese Arbeiten werden zusätzlich vergütet.

b) Leistungsumfang: Der konkrete Leistungsumfang der Grundreinigungsarbeiten wird im Leistungsverzeichnis “Grundreinigung“ detailliert beschrieben.

Bei der Grundreinigung von Hartböden werden haftende Verschmutzungen und / oder abge- nutzte Pflegefilme oder andere Rückstände, die das Aussehen der Oberfläche beeinträchtigen, vollständig entfernt. Nach der Durchführung einer Grundreinigung (wie oben beschrieben) wird eine hochwertige Beschichtung auf die grundgereinigten Oberflächen aufgetragen. Dieser Arbeitsgang ist mindestens zweimal durchzuführen. Seite 4 von 11

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Eine solche hochwertige Beschichtung ist auf allen Hartböden aufzutragen, die für dieses Verfahren aus fachlicher Sicht geeignet sind. Bei Stein-, Fliesen und Teppichböden wird in der Regel keine Beschichtung vorgenommen.

Wird auf den grundgereinigten Boden eine Wischpflege aufgetragen, ist diese maschinell aufzupolieren. Diese Bodenpflegevariante ist allerdings nur anzuwenden, wenn fachliche Gründe gegen eine harte Beschichtung sprechen sollten (z.B. Kautschukböden etc.).

c) Aus- und Einräumen des beweglichen Mobiliars: Für das vollständige Aus- und Einräumen bzw. Verschieben des beweglichen Mobiliars im Zusammenhang mit der Durchführung der Grundreinigung ist ausschließlich der Auftragnehmer verantwortlich. Dies umfasst auch das vollständige Entfernen der auf den Fensterbänken befindlichen Gegenstände sowie deren ordnungsgemäßes Zurückstellen nach Abschluss der Reinigungsarbeiten.

Dies gilt für sämtliches bewegliches Mobiliar in den zu reinigenden Räumlichkeiten, insbesondere in Klassenräumen, Büros, Fachräumen und sonstigen Bereichen. Die Verpflichtung des Auftragnehmers besteht unabhängig von Größe, Gewicht, Beschaffenheit oder Anzahl der zu bewegenden Möbelstücke. Hierzu zählen insbesondere Schränke, Regale, Tische, Stühle, Sideboards und sonstige bewegliche Einrichtungsgegenstände.

Der Auftragnehmer hat das für diese Arbeiten erforderliche Personal sowie gegebenenfalls geeignete Hilfsmittel und Transportmittel eigenständig bereitzustellen. Sofern der Auftragnehmer die Arbeiten aufgrund des Gewichts, der Größe oder der Beschaffenheit einzelner Möbelstücke nicht mit seinem regulär eingesetzten Personal durchführen kann, hat er auf eigene Kosten zusätzlich geeignetes Personal oder ein entsprechend qualifiziertes Fachunternehmen einzusetzen. Eine gesonderte Vergütung oder Nachforderung aufgrund des Gewichts, der Größe oder der Anzahl der zu bewegenden Möbelstücke wird nicht gewährt.

Das Entleeren der Schränke, Regale, sonstigen Möbelstücke und der Fensterbänke vor der Grundreinigung obliegt hingegen den jeweiligen Mitarbeitern bzw. Nutzern des Auftraggebers. Der Auftragnehmer ist nicht dafür verantwortlich, den Inhalt von Schränken oder anderen Möbelstücken auszuräumen. Sobald die Möbel durch die Nutzer entsprechend entleert wurden, obliegt das anschließende Aus- und Einräumen bzw. Verschieben der Möbel zur Durchführung der Grundreinigung vollständig dem Auftragnehmer. Es wird empfohlen, vor Beginn der Arbeiten den Standort des Mobiliars fotografisch zu dokumentieren.

Der Auftragnehmer hat die Möbel nach Abschluss der Grundreinigung wieder an ihren ursprünglichen Standort zurückzustellen und den ursprünglichen Zustand der Räume wiederherzustellen.

d) Brandschutztüren: Bei der Reinigung von Brandschutztüren ist darauf zu achten, dass deren wichtige Funktion (Verhinderung der Brandausbreitung) nicht durch Verschmutzung, Verklebung oder dergleichen durch haftengebliebene Rückstände z. B. von Bodenversiegelungsmittel oder untergeklemmte Keile beeinträchtigt wird. Im Falle, dass unsachgemäßes Arbeiten festgestellt wird, hat der Auftragnehmer dies unverzüglich auf seine Kosten zu bereinigen.

e) Komplettreinigung: In zeitlicher Kombination mit den Grundreinigungsarbeiten der Bodenflächen (Ferien) ist auch die gründliche Reinigung des Mobiliars (Komplettreinigung, s. Punkt 3 d) in den entsprechenden Bereichen durchzuführen.

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  1. Definitionen der Leistungsarten

Begriffe der Gebäude-Innenreinigung

➢ Grundreinigung/Intensivreinigung

Es werden haftende Verschmutzungen und/oder abgenutzte Pflegefilme oder andere Rück- stände, die das Aussehen der Oberfläche beeinträchtigen, entfernt. Eine Grundreinigung wird im Allgemeinen nur in größeren Zeitabständen durchgeführt.

Ziel/Ergebnis: Oberflächen sollen frei von haftenden Verschmutzungen bzw. abgenutzten Pflegefilmen oder anderen Rückständen sein; weiterhin sollen Oberflächen schlieren- und fleckenfrei sein, soweit dies nach dem Stand der Technik möglich ist.

➢ Einpflege/Grundpflege

Bei der Ein- oder Grundpflege werden Pflegemittel auf Oberflächen gebracht, die diese vor mechanischer Beanspruchung schützen (Werterhaltung) und die nachfolgende Unterhaltsreini- gung erleichtern. Die Ein- oder Grundpflege setzt eine Grundreinigung voraus.

Ziel/Ergebnis: Einheitliche Optik des Pflegefilmes, keine unerwünschten Nachteile bezüglich Optik und Trittsicherheit des Pflegefilmes bei der Nutzung.

➢ Unterhaltsreinigung

Unterhaltsreinigungen sind sich wiederholende Reinigungsarbeiten nach festgelegten Zeitab- ständen.

Ziel/Ergebnis: Je nach den durchzuführenden Reinigungsarbeiten verschieden.

➢ Zwischenreinigung

Die Zwischenreinigung ist eine Intensivreinigung mit dem Ziel, den Zeitpunkt der Grundreinigung möglichst weit hinauszuschieben und die Optik zu verbessern. Bei nicht-textilen Belägen werden die durch Frequentierung abgenutzten Pflegefilme mittels einer Scheibenmaschine und einem geeigneten Pad trocken angeschliffen. Anschließend wird der Pflegefilm durch ein geeignetes Pflegeprodukt ergänzt und mittels geeigneter Maschine und Pad dem übrigen Pflegefilm egalisiert. Eine Zwischenreinigung von Textil-Belägen kommt auch dann zur Anwendung, wenn der Belag aufgrund der Belagskonstruktion oder Verlegeart durch eine Nassreinigung (Sprühextraktion, Shampoonierung) nicht grundgereinigt werden kann.

Ziel/Ergebnis: Die Oberfläche soll in ihrer Optik verbessert werden. Stark frequentierte Bereiche sollen in ihrem Gesamterscheinungsbild der übrigen Fläche angeglichen sein.

➢ Teilflächenreinigung

Die Teilflächenreinigung beschränkt sich auf Fußbodenflächen, die aufgrund starker Frequen- tierung in der Optik stark negativ beeinflusst sind, ebenfalls mit dem Ziel, die Grundreinigung hinauszuzögern.

Ziel/Ergebnis: Vgl. Zwischenreinigung.

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Ausführung von Reinigungsarbeiten bei der Fußbodenreinigung

➢ Kehren

Manuelle oder maschinelle, trockene mechanische Entfernung von aufliegendem (leicht gebundenem) Schmutz (Staub, Sand, Laub, Papierknäuel, Zigarettenkippen, etc.) mit Borsten- erzeugnissen (Besen, Bürsten, Kehrwalze, Bürstwalze) und Aufnahme in ein Behältnis.

Ziel/Ergebnis: Oberfläche ist frei von aufliegendem Schmutz (Staub, Sand, Laub, Papierknäuel, Zigarettenkippen, etc.); mit geringen Staubrückständen auf dem Fußboden ist dennoch zu rechnen.

➢ Kehrsaugen

Trockene mechanische Entfernung von aufliegendem Schmutz mit Borstenerzeugnissen und gleichzeitiger Absaugung von Staub sowie Aufnahme des Schmutzes in ein Behältnis.

Ziel/Ergebnis: Oberfläche ist frei von Staub und Grobschmutz (Sand, Papierknäuel etc.).

➢ Polieren

Geläufig ist auch der Begriff "Bohnern". Maschinelle Behandlung mit Bürstenerzeugnissen oder Pads (Bodenreinigungsscheiben) auf unbehandelten oder mit Pflegemittel behandelten Fußbodenbelägen.

Ziel/Ergebnis: Oberflächen sind frei von Verkehrsspuren, Absatzstrichen und Getränkeflecken. Die Optik des Pflegefilmes ist einheitlich; je nach Art der Pflegesubstanzen spezielle Glanzerzeugung.

➢ Cleanern (Spraymethode)

Das Cleanermittel wird mit einem Handsprühkännchen oder durch eine Sprühvorrichtung an einer Bodenreinigungsmaschine punktuell auf der Belagsfläche verteilt, wo hartnäckige Flecken sowie abgenutzte Pflegefilme vorhanden sind; anschließend werden die bearbeiteten Stellen maschinell unter Verwendung geeigneter Cleanerpads poliert.

Ziel/Ergebnis: Oberflächen sind frei von hartnäckigen Flecken, Gummiabsatzstrichen, Schrammen, Schleifspuren. Abgenutzte Pflegefilmstellen sind saniert und der übrigen Fläche angeglichen. Die Optik (Glanz) ist einheitlich.

➢ Feuchtwischen

Staubbindendes Wischen in einer Arbeitsstufe mit nebelfeuchten oder präparierten Reinigungstextilien zur Beseitigung von lose aufliegendem Feinschmutz (Staub, Flaum) und in geringerem Umfang auch von aufliegendem Grobschmutz (Papierknäuel, Pappbecher, Zigarettenstummel etc.) und anschließender Aufnahme des Grobschmutzes in ein Behältnis.

Ziel/Ergebnis: Oberfläche ist frei von Grobschmutz und aufliegendem Feinschmutz (Staub, Flaum). Haftende Verschmutzungen (Getränkeflecken, Straßenschmutz, Absatz- striche) können noch auf der Oberfläche vorhanden sein.

➢ Nasswischen

Manuelle Nassreinigung mit Reinigungstextilien zur Beseitigung von haftenden Verschmutzungen (Getränkeflecken, Straßenschmutz etc.). Diese Methode kann auch unter

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Verwendung von geeigneten Mitteln zur desinfizierenden Fußbodenreinigung eingesetzt werden; unter Verwendung von Wischpflegemitteln erzielt man gleichzeitig einen Pflegeeffekt.

Das klassische Nasswischverfahren stellt die Zweistufen-Methode dar. Beim ersten Arbeits- gang wird mit einer Reinigungstextilie (Tücher, Mopp s, Wischbezüge von Breitwischgeräten etc.) so viel Reinigungsflüssigkeit auf den Belag gebracht, dass haftende, wassergebundene Verschmutzungen aufgeweicht bzw. abgelöst werden. In der zweiten Arbeitsstufe wird die überschüssige Schmutzflüssigkeit wieder mit Reinigungstextilien aufgenommen.

Das Verfahren kann ebenfalls angewendet werden mit Wendebezügen, bei denen in zwei Arbeitsgängen unter Wenden des Wischbezuges das zweistufige Nasswischverfahren ohne Bezugwechsel durchgeführt wird.

Beim einstufigen Verfahren wird der Belag in einem Arbeitsgang mit mehr oder weniger stark entwässerten Reinigungstextilien (Mopp, Wischbezug, Scheuer- bzw. Wischtuch, Vliestuch) gereinigt. Die bei diesem Arbeitsgang zurückbleibende Flüssigkeit lässt man abtrocknen. Dem Wischwasser können neben Reinigungsmitteln auch Wischpflege- oder Desinfektionsmittel zugegeben werden.

Ziel/Ergebnis: Oberflächen sollen frei sein von Staub, Grobschmutz, haftenden Verschmutzungen (Getränkeflecken, Straßenschmutz etc.) sowie sonstigen Schmutzrückständen. Gummiabsatzstriche können auf den Oberflächen noch vorhanden sein.

Arten des Nasswischens bei Bodenbelägen sind

• Einstufen-Methode, oft auch als Halbnass-Methode bezeichnet, • Zweistufen-Methode, • Punktuelles Nasswischen, • Nasswischen kombiniert mit Sprühsystem.

Bei Einsatz von Wischpflegemitteln sollen die zurückbleibenden Pflegesubstanzen frei von Schmutzeinlagerungen sein und sich ohne eine aufwendige und umweltbelastende Grund- reinigung vom Fußbodenbelag beseitigen lassen. Beim Einsatz von Desinfektionsmitteln sollte eine ausreichende Keiminaktivierung erzielt werden.

➢ Punktuelles Nasswischen

Bei dieser Reinigungsarbeit wird nur eine kleine Fläche von der Gesamtfläche nass gewischt.

Ziel/Ergebnis: Vgl. Nasswischen. Da nur punktuell gereinigt wird, ist das Reinigungsergebnis

  • bezogen auf die Gesamtfläche - eingeschränkt.

➢ Nasswischen kombiniert mit Sprühsystem

Bei dieser Reinigungsmethode wird in der ersten Reinigungsstufe die Gebrauchslösung mit einem Sprühgerät abschnittsweise auf die Bodenfläche gesprüht; anschließend wird die benetzte Bodenfläche in der zweiten Arbeitsstufe mit einem Breitwischgerät nassgewischt.

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➢ Nassscheuern

Manuelle oder maschinelle Fußbodenreinigung mit Borstenerzeugnissen oder Reinigungspads zur Beseitigung hartnäckig haftender Verschmutzungen.

Ziel/Ergebnis: Oberflächen müssen frei sein von Grobschmutz, Staub und sämtlichen Schmutz- rückständen. Die Oberfläche soll schlieren- und wischspurenfrei sein.

➢ Saugen

Trockenes Absaugen von losen aufliegenden oder schwach haftenden Verschmutzungen mittels Staubsauger.

Ziel/Ergebnis: Oberfläche soll frei sein von Grobschmutz, Staub und Flaum. Haftende Verschmutzungen bei nichttextilen Belägen und in den Teppichflor einge- drungene Substanzen bei textilen Belägen (z. B. Getränkeflecken, Kaffee, Obstsaft) können noch auf der Oberfläche vorhanden sein.

➢ Bürstsaugen

Mechanisches Bürsten des Belages und trockenes Absaugen von lose aufliegenden oder mechanisch auf der Oberfläche haftenden Verschmutzungen mittels Bürstsaugmaschine.

Ziel/Ergebnis: Oberflächen sollen frei sein von lose aufliegendem Grobschmutz sowie von Staub und Flaum; in den Teppichflor eingedrungene Substanzen (z. B. Getränkeflecken, Obstsaft, Kaffee etc.) können noch auf der Oberfläche sichtbar sein.

➢ Shampoonierung

Reinigen des Belages mit Bürstenmaschinen unter Verwendung einer geeigneten Shampoo- Lösung; anschließend Absaugen der Schmutzflotte (Schaum).

Ziel/Ergebnis: Oberfläche soll frei sein von haftenden, in die Polschicht (Flor) eingedrungenen Verschmutzungen - soweit nach dem Stand der Technik durchführbar - ebenso von aufliegendem Staub und Flaum.

➢ Fleckentfernung, z. B. bei Sonderreinigung

Gemeint sind Flecken, die sich mit marktgängigen Fleckentfernungsmitteln beseitigen lassen. Flecken sind spezifisch nach dem jeweiligen Stand der Technik zu bearbeiten. Behandelte Fleckstellen sind so zu bearbeiten, dass eine Wiederanschmutzung durch Restsubstanzen ausgeschlossen ist (gründliches Nachspülen).

Ziel/Ergebnis: Oberfläche frei von in den Flor eingedrungenen, haftenden Verschmutzungen.

➢ Fleckentfernung bei Unterhaltsreinigung

Beseitigung von maximal 3 Flecken von einer Größe < 1 dm² pro 100 m² bezogen auf den Anteil an der Gesamtfläche des bei einem Reinigungsvorgang zu reinigenden Textilbelages.

Ziel/Ergebnis: Oberfläche frei von in den Flor eingedrungenen, haftenden Verschmutzungen.

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Reinigung von Ausstattung und Einrichtung (Inventar), Decken und Wänden

➢ Inhalt entleeren und entsorgen

Der Inhalt von verschiedenen Behältern wird entleert und getrennt gesammelt sowie anschließend fachgerecht entsorgt.

Ziel/Ergebnis: Das Behältnis soll frei sein von jeglichem Inhalt (z. B. auch Kaugummis und haftenden Papierschnipseln).

➢ Inhalt Wiederverwertung zuführen

Der getrennt gesammelte Inhalt verschiedener Behälter wird der Wiederverwertung zugeführt (z. B. Alu, Glas, Papier, etc.)

Ziel/Ergebnis: Abfall wird fachmännisch getrennt (z. B. Papier, Glas, Alu)

➢ Bestücken

Ein Gegenstand (z. B. Handtuchhalter, Seifenspender etc.) wird neu mit Verbrauchsmaterialien (z. B. Papierhandtücher, Seifenlösung etc.) versehen.

Ziel/Ergebnis: Der zu bestückende Gegenstand muss entsprechend dem angegebenen Termin mit Verbrauchsmaterial befüllt sein.

➢ Entfernen von Spinnweben

Entfernen von Spinnenweben mittels eines Spinnenbesens oder mit geeigneten Reinigungstextilien. Bei hohen Decken (z. B. Treppenhäuser) Teleskopstange mit geeignetem Aufsatz verwenden.

Ziel/Ergebnis: Der Gegenstand/ Die Oberfläche muss von Staub und Spinnweben befreit sein.

➢ Feucht reinigen

Lose aufliegende und leicht haftende Verschmutzungen werden manuell mit einem nassen, stark entwässerten Schwammtuch oder anderen Reinigungstextilien vom Gegenstand entfernt.

Ziel/Ergebnis: Der Gegenstand/Oberfläche muss frei sein von Griffspuren, Staub sowie von Schlieren.

➢ Nass reinigen

Haftende Verschmutzungen (z. B. Getränkeflecken, fetthaltige Verschmutzungen) werden manuell mit einem nassen, wenig entwässerten Schwammtuch oder anderen Reinigungstextilien vom Gegenstand entfernt.

Ziel/Ergebnis: Der Gegenstand/Oberfläche muss frei sein von haftenden Verschmutzungen, Griffspuren und Staub.

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➢ Nass reinigen und nachtrocknen

Haftende Verschmutzungen werden manuell mit einem nassen, wenig entwässerten Schwammtuch oder anderen Reinigungstextilien vom Gegenstand entfernt. Anschließend wird die Feuchtigkeit mit einem trockenen Reinigungstuch bzw. ähnlichen geeigneten Reinigungs- utensilien (z. B. Leder) aufgenommen.

Ziel/Ergebnis: Der Gegenstand/Oberfläche muss frei sein von haftenden Verschmutzungen, Griffspuren, Staub und Schlieren. Der Gegenstand darf nicht mehr feucht sein.

➢ Griffspuren/Spritzer/Flecken entfernen

Griffspuren, Spritzer oder hartnäckige Flecken werden punktuell und gezielt durch Feucht- oder Nassreinigung - ggf. anschließend nachtrocknen bzw. polieren - vom Gegenstand entfernt.

Ziel/Ergebnis: Der Gegenstand/Oberfläche muss frei sein von Griffspuren, Spritzern und Flecken. Ggf. darf die Oberfläche nicht mehr feucht und muss poliert sein.

➢ Polieren

Der gereinigte Gegenstand wird mit weichen Reinigungstextilien nachpoliert, um die Optik des Gegenstandes zu verbessern.

Ziel/Ergebnis: Der Gegenstand muss sich in einem guten optischen Zustand befinden. Es dürfen keine Wischspuren vorhanden sein.

➢ Pflegend behandeln

Der gereinigte Gegenstand wird mit geeigneten Pflegemitteln behandelt.

Ziel/Ergebnis: Der Gegenstand/Oberfläche muss sich in eingepflegtem Zustand befinden. Es dürfen keine Wischspuren oder Unregelmäßigkeiten vorhanden sein.

➢ Desinfizierend reinigen

Der Gegenstand wird mit geeigneten Desinfektionsreinigern gleichzeitig durch Nassreinigung oder Nassscheuern gereinigt und desinfiziert.

Ziel/Ergebnis: Der Gegenstand/Oberfläche muss frei sein von fest haftenden Verschmutzungen, Griffspuren, Staub und Schlieren sowie sich in einem keimarmen Zustand befinden

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