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Gebäudereinigungsleistungen 2027 bis 2029

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 11.10.2026, 08:06 (Europe/Berlin)

Herkunft: vergabemarktplatz.brandenburg.de

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Ausschreibung Gebäudereinigung

Stadt Eberswalde

Besondere Hinweise

  1. Reinigungszeiten

Es wird davon ausgegangen, dass die Reinigungsarbeiten nicht in den zuschlagpflichtigen Zeiten gemäß Tarifvertrag durchgeführt werden. Ebenso ist die Reinigung an Feiertagen auf den Vorabend zu verlegen.

  1. Reinigung Küchenzeilen

Befinden sich Küchenzeilen in Räumen, die nicht der Raumgruppe K zugeordnet sind (z. B. Büros, Besprechungsräume, Gruppenräume, Aufenthaltsräume), sind diese Küchenzeilen gemäß Leistungsverzeichnis für die Raumgruppe K zu reinigen. Die Reinigungshäufigkeiten entsprechen dann dem Turnus des jeweiligen Raumes.

  1. Letzter Tag vor den Ferien bzw. am Vertragsende

Wird ein Objekt für mindestens eine Woche geschlossen (Ferien), gilt für alle Räume, die nicht täglich gereinigt werden, folgende Sonderregelung: In der letzten Woche sind die Reinigungen so zu verschieben, dass am letzten Betriebstag alle Räume sauber hinterlassen werden. Dadurch können sich zwischen den Tagen Verschiebungen in der Reinigungszeit ergeben (z. B. am vorletzten Tag kürzer und am letzten Tag länger). Auch alle anderen mind. 1* wöchentlichen Reinigungsleistungen sind auf den letzten Tag zu terminieren - es handelt sich somit nicht um eine zusätzliche Reinigung. Bei Vertragsende gelten die zuvor genannten Regelungen für den letzten Reinigungstag in allen Objekten.

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  1. Zusätzliche Reinigungen in Schulen

In Einzelfällen werden Räume in den Schulen in den Ferien genutzt. Die zusätzlichen Reinigungen werden rechtzeitig abgestimmt. Das Gleiche gilt für einzelne Bereiche in der Schule.

  1. Reinigungstage

Für die Angebotskalkulation wird von den in Anlage 710 (Kalkulationsdatei) je Objekt hinterlegten Reinigungstagen ausgegangen. Abweichungen von dieser Annahme – beispielsweise durch tatsächlich geringere oder höhere Reinigungstage im Kalenderjahr – werden am Jahresende auf Grundlage der vereinbarten Tagessätze spitz abgerechnet.

  1. Grundreinigung

Die jährliche Grundreinigung gehört grundsätzlich zum Auftragsumfang. Der Objektverantwortliche Vertreter des Auftraggebers kann jedoch jeweils festlegen, dass Teilbereiche von der Grundreinigung ausgenommen werden, wenn dort kein Bedarf besteht. Dies ist insbesondere bei bevorstehenden Baumaßnahmen, in Räumen mit geringer Nutzung o. ä. der Fall. Die Abstimmung erfolgt rechtzeitig. Abgerechnet werden nur die tatsächlich erbrachten Leistungen.

  1. Eingangsbereiche / Schmutzfangeinrichtungen

In den Wintermonaten sind die Schmutzfangeinrichtungen in den im Leistungsverzeichnis festgelegten Intervallen zu reinigen. Witterungsbedingt zusätzlich erforderliche Reinigungen der Eingangsbereiche erfolgen auf Anforderung des Auftraggebers und werden nach Anlage 711 (Regiearbeiten) abgerechnet.

  1. Aufstellung von Waschmaschinen und Trockner

Eine Aufstellung von Waschmaschinen und Trocknern ist nicht möglich.

  1. Mülltrennung

Der Auftragnehmer hat die Mülltrennung in drei Fraktionen sicherzustellen und den anfallenden Abfall an der auf dem Gelände befindlichen Sammelstelle zu entsorgen.

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  1. Rahmenhygienepläne (Kitas und Schulen gemäß § 36 IfSG) Der Auftragnehmer hat die Vorgaben der jeweils gültigen Rahmenhygienepläne gemäß § 36 IfSG für Kindereinrichtungen und Schulen (Länder-Arbeitskreis Brandenburg u.a.) zu beachten. Die aktuellen Fassungen sind beim Auftraggeber erhältlich. Art und Häufigkeit der Leistungen ergeben sich abschließend aus dem Leistungsverzeichnis. Die Rahmenhygienepläne sind bei der Art der Ausführung zu beachten (z. B. Desinfektion, Farbsystem, Hygieneanforderungen an das Personal).

  2. Objektspezifische Reinigungshinweise

Generell In Klassenräumen, Gruppenräumen tägliche Reinigung der Waschbecken und Spiegel

An Grundschulen ist die Lampenreinigung (ca. 240 Stück pro Schule) Bestandteil der Grundreinigung und ist zu Beginn dieser durchzuführen.

Grundschule Finow: Die Waschbecken im Hort (5 Stück) sowie in den Klassenräumen (24 Stück) sind täglich zu reinigen. Die Tische im Hort (32 Stück) sowie in den Klassenräumen (258 Stück) sind 2x wöchentlich feucht abzuwischen. Die Reinigung des Plexiglases im Treppenbereich ist Teil der Grundreinigung.

Kita Nesthäkchen: Die 5 Waschbecken in den Gruppenräumen sind täglich zu reinigen.

Kita Villa Kunterbunt: Das Abstuhlen der Sitzgelegenheiten erfolgt täglich vor der Reinigung durch den Auftragnehmer.

Grundschule Bruno-H-Bürgel Die Waschbecken in den Klassenräumen (22 Stück) sind täglich zu reinigen. Tische (Klassenräume) sind 2x wöchentlich feucht abzuwischen.

Hort die coolen Füchse: Die Reinigung der Waschbecken in den Räumen (15 Stk) hat täglich zu erfolgen.

Spielhaus: Das Abstuhlen der Sitzgelegenheiten erfolgt täglich durch den Auftragnehmer (Anbau: 52 Stühle, Altbau: 169 Stühle). Im Personalraum (10 Stühle) erfolgt das Abstuhlen 1x wöchentlich nach Absprache mit dem Nutzer.

Hort kleiner Stern: Das Aufstuhlen in den Gruppenräumen erfolgt durch die Reinigungsfachkräfte. Das Abstuhlen wird durch die pädagogischen Fachkräfte übernommen. Die Reinigung des Plexiglases im Treppenbereich ist Teil der Grundreinigung. Die Reinigung der Waschbecken in den Gruppenräumen (5 Stk) hat täglich zu erfolgen.

Kita kleine Forscher Auf- und Abstuhlen in den Gruppenräumen im Erdgeschoss + Kinderküche durch die Reinigungsfachkräfte. Im Obergeschoss wird dies durch die pädagogischen Fachkräfte übernommen.

Hort Kita Sputnik in GS Bürgel Auf- und Abstuhlen im Essensraum und Doppelnutzungraum, Hortraum (Spätdienst) + Toilette keine

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Reinigung vor 17 Uhr, tägliches Saugen der Teppiche in den Horträumen

Adler-Apotheke (Museum): Bitte Sonderreinigung in Anlage 741_ Leistungsbeschreibung Sonderreinigung Museum Adlerapotheke beachten.

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Alle Unterlagen dieser Ausschreibung