Leistungsbeschreibung
Die Leistung ist nach aktuellem Verfahrensstand und schonend, d.h. unter Berücksichtigung ökologischer Erkenntnisse so auszuführen, dass ein mangelfreier Zustand erreicht wird.
Es gelten die Begriffsdefinitionen des Bundesinnungsverbandes des Gebäudereiniger-Handwerks. Weiterhin sind im Rahmen der Regelwerke insbesondere das Infektionsschutzgesetz, das Chemikaliengesetz und die Gefahrstoffverordnung einzuhalten, um den allgemeinen Hygienezustand zu sichern.
Folgende Nachhaltigkeitsaspekte sind bei der Leistungserbringung vor allem zu beachten:
- Ökonomie: (Wert-)erhalt der baulichen Substanz eines Gebäudes
- Ökologie: Verträgliche und schonende Reinigung des Gebäudes in Bezug auf die Umwelt (lokal, global) das schließt die Minimierung von Wasser- und Stromverbrauch und eine Reduzierung von Abfällen (Kunststoffe) ein
- Soziokultur: Berücksichtigung von Gesundheit/Hygieneanforderungen der Nutzer und Ausführenden der Reinigungstätigkeiten
Nachhaltigkeitspotentiale bestehen sowohl in der Auswahl von Materialien und Hilfsmitteln als auch in der optimalen Anwendung und Handhabung, Weiter Potentiale ergeben sich aus den durch den AG geforderten Qualitätsstandards sowie in der Qualifizierung des Reinigungspersonals und deren Führungskräfte.
Für eine umwelt- und gesundheitsverträgliche Reinigung sind durch den AN folgende Aspekte einzuhalten:
- Auswahl von umweltverträglichen Verbrauchsmaterialien (insbesondere Reinigungs- und Pflegemittel) und Hilfsmittel (Reinigungsgeräte, Arbeitsausrüstung etc.)
- Zielgerichteter Einsatz von Waschmaschinen und Reinigungsautomaten
- Standardisierte Reinigungsabläufe (Technologien, Arbeitsanweisungen, Lagerung/Umgang mit Reinigungsmitteln, Intervalle)
- Qualifizierung des Personals und der Führungskräfte
- Bevorzugter Einsatz von regionalen Arbeitskräften
- Regelmäßige Qualitätskontrolle und Maßnahmen zur kontinuierlichen Qualitätsverbesserung
Die Dienstleistung umfasst grundsätzlich einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess z.B. in Anlehnung an den PDCA-Zyklus, KVP, Kaizen u.ä.
A Unterhaltsreinigung durchführen
Leistungsbereich
Die Unterhaltsreinigung umfasst verschiedene Räume. Typische Räume sind: [z. B.: Flure, Treppenhäuser, WC-Anlagen, Büros, Gruppen- und Speiseräume, Teeküchen, Umkleideräume, Wasch-/Duschräume, Lagerräume, technische Betriebsräume, Archive, Kopierräume, Konferenz- und Versammlungsräume, Aufzüge, Müllräume]
Leistungsausführung
Durch die hohe Publikumswirksamkeit besteht ein besonderes Interesse an einer guten Reinigungsqualität und einem reibungslosen Ablauf ohne Auswirkungen auf Besucher und die dort beschäftigten Mitarbeiter.
Für die Unterhaltsreinigung stehen täglich folgende Zeitfenster zur Verfügung:
Bürgerhaus, grundsätzlich Mo bis Fr von 8:00 Uhr bis 10:00 Uhr, Feuerwehrgerätehaus und Wiegehalle Schaidt, grundsätzlich Mo bis Fr von 16.00 Uhr bis 20:00 Uhr. Die Zeitfenster können bei Bedarf einer Anpassung unterliegen (z.B. Veranstaltungen). Maßgeblich sind die vorgegebenen Tage nach Anlage 8.4 Leistungsumfang.
Der AN spricht vor Beginn des Vertragsverhältnisses das Zeitfenster mit dem AG ab, welches während der restlichen Vertragsdauer zwingend einzuhalten ist.
Auch sind typische nutzungsfreie Zeiten (Ferien, Schließtage u. ä.) kommunaler Einrichtungen (z.B. Kindertagesstätten, Schulen, Sporthallen etc.) zu berücksichtigen.
Es sind waagrechte Oberflächen von Einbauteilen und Einrichtungsgegenständen bis zu einer Höhe von 160 cm und senkrechte Flächen bis zu einer Höhe von 180 cm zu reinigen. Die Sauberkeit der Räumlichkeiten, Einbauteile und Einrichtungsgegenstände der Gebäude ist zu gewährleisten. Um eine Keimverschleppung bei den Reinigungsarbeiten auszuschließen, hat der AN das 4-Farb-System (nach Vorgabe des Bundesinnungsverbandes des Gebäudereiniger-Handwerks) anzuwenden sowie Doppelfahreimer zum Einsatz zu bringen. Die Reinigung bei Hartböden ist im Zwei-Stufen-Modell (Stufe 1: Schmutz trocken aufnehmen, Stufe 2: feucht wischen) durchzuführen.
Dem Reinigungswasser sind ggf. Reinigungs- oder Desinfektionsmittel beizumischen, wobei die vorgeschriebenen Konzentrationen einzuhalten sind. Gereinigte Flächen oder Gegenstände müssen schlierenfrei sein.
Das Reinigungswasser ist ausschließlich an den entsprechenden Wasserleitungen zu entnehmen und das Schmutzwasser in den vorgesehenen Ausgussbecken zu entsorgen. Einzelabsprachen mit dem AG sind möglich.
Sanitäre Anlagen, Duschräume, Umkleiden etc. sind in einem hygienisch einwandfreien Zustand zu halten.
Die Reinigungsturnusse sind aus dem Leistungsumfang Anlage 8.4 ersichtlich. Sie unterliegen einer nutzungsabhängigen Anpassung und werden jeweils im Reinigungsplan fortgeschrieben, wobei sich die Vergütung bei einer Fortschreibung entsprechend ändert. Bei Reinigungen auf Abruf und bei Jahresreinigungen können auch nur Teilflächen abgerufen werden. Bei Veränderungen von +/- 10 % gelten die abgegebenen Einheitspreise weiterhin.
Nach Vorgabe des AG hat der AN für die Reinigungsobjekte einen Reinigungsplan zu erstellen bzw. den Reinigungsbeginn anzuzeigen. Diese Informationen sind spätestens zwei Wochen vor der Arbeitsaufnahme und nach jeder Änderung unverzüglich dem AG zur Freigabe vorzulegen.
Der AN stellt alle erforderlichen Materialien. Hierzu gehören alle Reinigungsgeräte, Reinigungsmittel, und ähnliches. Reinigungsmittel werden nicht gesondert abgerechnet. Der unnötige Verbrauch von Materialien ist zu vermeiden.
Der AN hat dafür Sorge zu tragen, dass in den Sanitärräumen nur so viel Bedarfsartikel (Papierhandtücher, Handseife, Toilettenpapier, Wickeltischauflagen etc.) vorhanden sind, wie in den Vorratsbehältern gelagert werden können. Ein vorsorgliches Lagern außerhalb dieser Behälter ist nur nach ausdrücklicher Zustimmung des AG gestattet.
Alle erforderlichen Sanitärartikel und Verbrauchsmaterialien wie Toilettenpapier, -bürsten, Papierhandtücher, Seifencreme, Stoffhandtuchrollen, Wickeltischauflagen usw. werden vom AG bestimmt und sind vom AN zu stellen. Diese Artikel werden quartalsweise getrennt abgerechnet.
Die Bevorratung muss so bemessen sein, dass es nicht zu Engpässen bei der Materialbeschaffung kommen kann. Der AG stellt zur Bevorratung der Bedarfsartikel ausreichend Lagermöglichkeiten zur Verfügung.
Beutel für Abfallbehälter in den erforderlichen Größen sind vom AN in ausreichender Anzahl zur Verfügung zu stellen. Auf eine ausreichende Qualität hinsichtlich Reißfestigkeit und Rückhaltevermögen von Flüssigkeiten ist zu achten.
Der AN muss gewährleisten, dass an allen Arbeitstagen von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr ein Objektleiter/Stellvertreter erreichbar ist. Das zur Reinigung eingesetzte Personal muss für den zugeteilten Aufgabenbereich ausreichend unterwiesen worden sein. Ein optimaler Kenntnis- und Informationsstand des eingesetzten Personals im Hinblick auf die auszuführenden Tätigkeiten und die Räumlichkeiten vor Ort ist sicherzustellen. Der AN hat sein Personal fortlaufend auf eigene Kosten zu schulen. Das eingesetzte Reinigungspersonal ist durch den AN über den Datenschutz zu belehren. Die Schulungen und Belehrungen sind mindestens einmal jährlich durchzuführen und zu dokumentieren.
Reinigung während und nach Umbauten
Bei Renovierungs- oder Bauarbeiten können außergewöhnliche Reinigungsarbeiten notwendig werden. Hierfür sind Preise für Sonderreinigungen anzugeben. Die Durchführung sowie die gesonderte Berechnung sind vor Ausführung mit dem AG abzustimmen.
Abfallbeseitigung
Gemäß dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) sind Abfälle getrennt am Entstehungsort zu erfassen und der Verwertung bzw. Beseitigung zuzuführen.
Die getrennt erfassten Abfälle sind in die auf dem Gelände bzw. dem Gebäude zugeordneten Müllräume und Übergabeplätze zu verbringen.
Die dorthin verbrachten Abfälle sind, wie in der nachstehend ausgeführten Weise, zu behandeln und dort in die entsprechend gekennzeichneten Behälter einzuwerfen. Diese werden vom AG gestellt.
Die Transport- und Arbeitsleistungen des AN für die Abfalltrennung sind mit den Angebotspreisen abgegolten und werden nicht separat vergütet. Diese o. a. Leistungen sind im Zuge der Reinigungsarbeiten auszuführen.
Der AN verpflichtet sich, im Zuge der Leistungserbringung die Transportmittel, Abfallbehälter, Müllräume und Übergabeplätze in einem sauberen, hygienischen Zustand zu halten. Die gesetzlichen Vorschriften der Lebensmittel- und Hygieneverordnung sind zu beachten. Diese Reinigungsarbeiten sind mit den Angebotspreisen abgegolten und werden nicht separat vergütet.
Qualitätssicherung und -bewertung
Der AN ist verpflichtet, für die laufende Unterhaltsreinigung ein Qualitätsmesssystem einzusetzen und dem AG den Zugang zu dem System und zu den Auswertungen, Berichten etc. zu ermöglichen. Die Ausführung zusätzlicher Arbeiten (Sonderreinigung) ist ebenso durch den AN kontinuierlich zu überwachen; die Ergebnisse sind aufzuzeichnen und auszuwerten. In festzulegenden Zeitabständen ist vom AN ein Abnahmeprotokoll zu erstellen, worin der AG bzw. dessen Beauftragter die ordnungsgemäße Ausführung der Arbeiten gemäß der vereinbarten Leistungsbeschreibung bestätigt und abnimmt.
Für den AG entscheidet der Beauftragte, ob die Reinigung fristgerecht erfolgte und ordnungsgemäß ausgeführt wurde. Die Beweislast für die vertragsgemäße Erfüllung bleibt bis zur Abnahme beim AN. Wird binnen drei Werktagen der vertragsgemäßen Erfüllung nicht begründet schriftlich widersprochen, so gilt die Leistung als vertragskonform erbracht.
Bei Reinigungsarbeiten, die nicht täglich auszuführen sind, kann der AG Nachbesserungen verlangen. Sind Nachbesserungen nicht möglich bzw. nicht sinnvoll, so kann der Rechnungsbetrag gekürzt werden.
Stundenkalkulation
Für folgende Reinigungskräfte ist die Stundenkalkulation detailliert aufzuschlüsseln und dem Angebot beizufügen:
- Gebäudereiniger
- Glasreiniger
- Reinigungskraft
- Tageskraft
Die Kalkulation ist in die Bestandteile Lohnkosten, Lohnnebenkosten, Lohnfolgekosten und Gemeinkosten aufzuschlüsseln.
B Tagespersonal
Leistungsbeschreibung (Tätigkeiten, Verantwortungsbereich)
Der AN hat in den beschriebenen Bereichen in der im folgenden definierten Einsatzzeit nachstehende Leistungen zu erbringen: (Beispiele)
- Reinigung bei Veranstaltungen
- Reinigung im Vertretungsfall (Eigenreinigung)
- Reinigung von sensiblen Bereichen bei Anwesenheit der dortigen Nutzer
- Zwischenreinigung von Besprechungs- und Konferenzräumen
- etc.
Einsatzzeit
nach Anforderung
Qualifikation (fachlich, persönlich)
- Sprachkenntnisse in Wort und Schrift: Deutsch (Sprachniveaustufe B1)
- Dienstleistungsorientiert, höfliche und freundliche Umgangsformen
Durchzuführende Reinigungsarbeiten (Beispiele)
- Beseitigung von Grobverschmutzungen und Abfällen im Foyer.
- Abfallbehälter und Aschenbecher sind turnusgemäß und wie beschrieben zu entleeren. Gleichzeitig sind diese allseitig feucht zu reinigen bzw. auszuwischen.
- Griffspuren, Gummiabsatzstriche und sonstige grobe Verschmutzungen an Glasscheiben und Wänden im Eingangsbereich und Foyer sowie an der Empfangstheke sind fachgerecht zu entfernen.
- Entfernen von stehen gelassenen Bechern, Tassen, Tellern, Flaschen und sonstigem Geschirr aus dem Foyerbereich und Zurückbringen in die Cafeteria. Die Flaschen sind in die dafür vorgesehenen Behältnisse bei der Cafeteria einzusortieren.
- Entfernen von Sonderverschmutzungen wie Erbrochenem, Hundekot und sonstigen Ad-hoc-Verschmutzungen im Foyerbereich.
- Sauberhaltung der Drehtüranlage im Foyerbereich sowie deren Umfeld.
- Im Foyer, vor bzw. in der Drehtüranlage des Foyers, insbesondere bei schlechter Witterung, ist täglich mehrmals komplett maschinell oder manuell zu reinigen. In der Winterperiode sind eingetragener Sand, Splitt und Schneematsch regelmäßig zu entfernen.
- Permanente Sauberhaltung des Umfeldes bei den aufgestellten Automaten (Getränke, Eis etc.) in den Flurbereichen.
- Nach Beendigung des Spülvorganges der Geschirrspülmaschinen in den Teeküchen sind diese auszuräumen. Noch feuchtes Geschirr ist abzutrocknen. Bestecke und Gläser sind nachzupolieren. Anschließend ist das Geschirr in die dafür vorgesehenen Schränke ordnungsgemäß einzuräumen
- Spültücher, Reinigungstücher, Schwämme, Spülmittel, Glasspüler, Maschinensalz, Tabs, Küchenrollen u. a. Artikel werden vom AG gestellt. Sie sind in die Teeküchen zu verbringen und dort in die entsprechenden Schränke ordnungsgemäß einzulagern.
- Geschirrtücher und Handtücher sind mindestens wöchentlich zu wechseln. Die gebrauchten Handtücher werden beim Hausmeister abgegeben. Frische Handtücher werden in den Teeküchen an die vorgesehenen Haken gehängt.
- Kontrollgänge bei den Toilettenräumen sind durchzuführen und festgestellte Ad-hoc-Verschmutzungen umgehend zu beseitigen. Die Kontrollen sind auf der Prüfkarte (Kontrolllisten) in den Toiletten mit Datum, Uhrzeit und Namenszeichen zu dokumentieren.
- Die Reinigungen sind auf der Prüfkarte (Kontrolllisten) in den Toiletten mit Datum, Uhrzeit und Namenszeichen zu dokumentieren.
- Nach Bedarf sind zweimal täglich die Toilettenanlagen mit den entsprechenden Vorräumen zu reinigen.
- Bei allen Toilettenanlagen mit den dazugehörigen Vorräumen ist zu kontrollieren, ob noch ausreichende Hygieneartikel vorhanden sind. Bei Bedarf sind diese aufzufüllen bzw. die Gerätschaften mit den entsprechenden Materialien zu bestücken.
- Das Reinigen und das Bestücken mit Hygieneartikeln sowie das Auffüllen der Geräte sind auf der Prüfkarte (Kontrolllisten) in den Toiletten mit Datum, Uhrzeit und Namenszeichen zu dokumentieren.
- Volle Abfallbehälter sind zu entleeren und gegebenenfalls allseits feucht auszuwischen bzw. abzuwischen und entsprechend mit Plastiktüten zu bestücken.
- Griffspuren, Getränkeränder und sonstige grobe Verschmutzungen auf den Oberflächen der Konferenztische sind fachtechnisch zu beseitigen. Anschließend sind die Oberflächen streifen- und schlierenfrei feucht zu reinigen.
Die Tagesperson ist mit einem geeigneten Kommunikationsmittel (z.B. Mobiltelefon, dieses ist durch den AN zu stellen) auszustatten, um im Rahmen der Arbeitszeiten Zugriff durch den Vorarbeiter bei Sonderfällen zu gewährleisten. Weisungsbefugt ist ausschließlich der disziplinarische Vorgesetzte des AN.
Es ist auf saubere Firmenkleidung, akkurate Gerätschaften und Materialien zu achten.
C Sonder- und Grundreinigung durchführen
Über die Unterhaltsreinigung, die Tageskraft und die Grundreinigung des Bodens hinaus können vereinzelt Sonderreinigungsleistungen erforderlich werden. Diese Leistungen stellen Sonderleistungen dar und werden somit gesondert beauftragt und abgerechnet.
Soweit möglich, sind Sonderleistungen mit Regelleistungen zu synchronisieren, sodass Wegezeiten bzw. Anfahrten optimiert werden können. Sollten Sonderreinigungen nicht im Zusammenhang mit der Unterhaltsreinigung möglich sein, einigen sich AG und AN rechtzeitig über die Vorgehensweise der Beauftragung und Abrechnung. Diese erfolgen ggf. nach gesondertem Angebot des AN.
Grundreinigung von Böden
Der Leistungsumfang bei der Grundreinigung von Böden ist abhängig von der Beschaffenheit des Bodenbelags. Grundsätzlich gilt:
- Die Tätigkeiten sind konkret zu terminieren und mit dem AG abzustimmen.
- Die Grundreinigung ist so durchzuführen, dass die Oberflächen frei von haftenden Verschmutzungen bzw. abgenutzten Pflegefilmen oder anderen Rückständen sind, soweit dies nach dem Stand der Technik möglich ist.
- Im Rahmen der Grundreinigung soll grundsätzlich auch eine Ein- oder Grundpflege durchgeführt werden, indem geeignete Pflegemittel auf die Oberflächen aufgebracht werden, die diese vor mechanischer Beanspruchung schützen und die nachfolgende Unterhaltsreinigung erleichtern. Aufwände für die Pflegemittel sind im Angebot bzw. der Kostenschätzung gesondert auszuweisen.
- Die Pflegefilme müssen eine einheitliche Optik der Oberflächen und Trittsicherheit bei der Nutzung gewährleisten. Die spätere Beseitigung von abgenutzten Pflegefilmen muss möglich sein.
- Die Oberflächen müssen nach der Reinigung und Pflege schlieren- und fleckenfrei sein.
- Das erforderliche Verfahren für die Grundreinigung des Bodens richtet sich an der Beschaffenheit des Bodenbelags. Die Anleitungen der Bodenhersteller sind zu beachten.
- Das Aus- und Einräumen der Flächen/Räumen ist – soweit erforderlich – im Angebot bzw. der Kostenschätzung gesondert auszuweisen.
Grundreinigung textiler Böden
Die Grundreinigung umfasst die gründliche Reinigung und Pflege der textilen Fußböden (z. B. Nadelfilz, Teppichböden) sowie die Fleckenentfernung. Hierbei wird eine Nassbehandlung entweder durch Nassshampoonierung, Sprühextration oder durch die Kombination beider Verfahren durchgeführt.
Faserpadreinigung textiler Böden bis 150 m2
Leistungsart: Kombination Sprühextraktion/Faserpadreinigung
Leistung erfolgt auf Abruf.
Faserpadreinigung textiler Böden ab 150 m2
Leistungsart: Kombination Sprühextraktion/Faserpadreinigung
Leistung erfolgt auf Abruf.
Nass-Shampoonierung textiler Böden bis 150 m2
Leistungsart: Nass-Shampoonierung
Leistung erfolgt auf Abruf.
Nass-Shampoonierung textiler Böden ab 150 m2
Leistungsart: Nass-Shampoonierung
Leistung erfolgt auf Abruf.
Grundreinigung Kunststoff- und Hartbelagsböden
Die Grundreinigung umfasst die gründliche Reinigung und Pflege der nichttextilen Fußböden (Kunststoff- und Hartbelagböden). Hierbei werden haftende Verschmutzungen, Schmutzkrusten oder abgenutzte Pflegefilme oder andere Rückstände, die das Aussehen der Oberfläche beeinträchtigen, entfernt. Oberflächen sollen frei von haftenden Verschmutzungen bzw. abgenutzten Pflegefilmen oder anderen Rückständen sein; weiterhin sollen Oberflächen schlieren- und fleckenfrei sein, soweit dies nach dem Stand der Technik möglich ist
Im Anschluss an die Grundreinigung erfolgt die Einpflege (Versiegelung) der nichttextilen Fußböden. Hierbei werden Pflegemittel auf die Oberflächen gebracht, die diese vor mechanischer Beanspruchung schützen (Werterhaltung) und die Unterhaltsreinigung erleichtern sollen. Ziel ist eine einheitliche Optik des Pflegefilms sowie keine unerwünschten Nachteile bezüglich der Optik und Trittsicherheit des Pflegemittels bei der Nutzung.
Grundreinigung, Bodenfliesen bis 150 m2
Leistung erfolgt auf Abruf.
Grundreinigung, Bodenfliesen ab 150 m2
Leistung erfolgt auf Abruf.
Grundreinigung/Einpflege, Naturstein
Grundreinigung und Einpflege von Naturstein, Terrazzo, Fliesen etc. gemäß Herstellervorgabe und Pflegeanleitung.
Leistung erfolgt auf Abruf.
Grundpflege/Einpflege, Naturstein bis 150 m2
Leistung erfolgt auf Abruf.
Grundpflege/Einpflege, Naturstein über 150 m2
Leistung erfolgt auf Abruf.
Grundreinigung/Einpflege, Holz
Grundreinigung und Einpflege von Parkett- und Holzböden etc. gemäß Herstellervorgabe und Pflegeanleitung.
Leistung erfolgt auf Abruf.
Grundpflege/Einpflege, Holzboden bis 150 m2
Leistung erfolgt auf Abruf.
Grundpflege/Einpflege, Holzboden über 150 m2
Leistung erfolgt auf Abruf.
Grundreinigung/Einpflege, Laminat/Linoleum und sonstige Hartböden
Grundreinigung und Einpflege von Laminat, Linoleum, Vinylböden etc. gemäß Herstellervorgabe und Pflegeanleitung.
Leistung erfolgt auf Abruf.
Grundpflege/Einpflege, Laminat/Linoleum und sonstige Hartböden sonstige Hartböden bis 150 m2
Leistung erfolgt auf Abruf.
Grundpflege/Einpflege, Laminat/Linoleum und sonstige Hartböden sonstige Hartböden über 150 m2
Leistung erfolgt auf Abruf.