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Vorbemerkungen zur Ausschreibung.pdf

Gebäudereinigungsarbeiten für die Liegenschaften der Stadt Leverkusen

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 14.10.2026, 14:51 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.vmp-rheinland.de

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Vorbemerkungen zur Ausschreibung1

Inhaltsverzeichnis

1 Ausschreibende Stelle ............................................................................................... 2

2 Ausgeschriebene Leistungen ...................................................................................... 2

3 Hauptleistungspflichten ............................................................................................. 3

4 Kommunikation im Vergabeverfahren ......................................................................... 3

5 Objektbesichtigung .................................................................................................... 3

6 Hinweise zur Bearbeitung der Ausschreibungsunterlagen ........................................... 4

7 Obergrenzen der Reinigungsleistung ........................................................................... 4

8 Hinweise für Bietergemeinschaften ............................................................................ 5

9 Hinweise zur Angabe von Referenzen .......................................................................... 5

10 Ausschlusskriterien .................................................................................................... 5

11 Auswertungsmethode ................................................................................................ 5

12 Gültigkeit ................................................................................................................... 6

1 Für die gesamten Unterlagen gilt, dass stets Personen männlichen, weiblichen und diversen Geschlechts gleichermaßen gemeint sind, selbst wenn aus Gründen der einfacheren Lesbarkeit nur die männliche Form ver- wendet wird. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten dann gleichwohl für allerlei Geschlecht.

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1 Ausschreibende Stelle

Die nachfolgend beschriebenen Gebäudereinigungsdienstleistungen werden ausgeschrieben durch:

Stadt Leverkusen

Fachbereich Gebäudewirtschaft

Hauptstraße 105

51373 Leverkusen

2 Ausgeschriebene Leistungen

Die Ausschreibung bezieht sich auf die Leistungen:

• Unterhaltsreinigung

• Grundreinigung

• Sonderreinigungen (auf Abruf)

• Glas-/Rahmenreinigung

Die Leistungen fallen in 17 Losen an. Die Aufteilung der Lose ist unter mengenmäßigen, örtlichen und fachlichen Gesichtspunkten erfolgt. Details zu Intervallen, Arten und Umfängen der zu erbringenden Leistungen sind der Leistungsbeschreibung nebst Anlagen insbesondere den Preisblättern zu entneh- men.

Die Abgabe von Angeboten kann für ein Los, mehrere oder alle Lose erfolgen. Innerhalb der Lose sind jedoch alle Objekte mit allen Einzelleistungen anzubieten.

Die Vergabe der Leistungen erfolgt je Los. Die Einzelvergabe von Gewerken ist nicht vorgesehen. Die Vergabe der Leistungen an einen Bieter für die Lose 1 bis 15 ist beschränkt. Ein Bieter erhält den Zu- schlag für maximal drei dieser Lose.

Sollte ein Bieter in mehr als drei dieser Lose das wirtschaftlichste Angebot abgegeben haben, wird der Auftraggeber die Lose auswählen, bei denen die Preisdifferenz zum nächsthöheren in der Wertung verbliebenen Angebot am höchsten ist. Sollte die Preisdifferenz in mehreren Losen gleich sein, ent- scheidet das Los.

Zudem sind die Lose 16 & 17 nicht Bestandteil der Losbeschränkung und können unabhängig vom Erreichen der zuvor beschriebenen Losbeschränkung auch als viertes/fünftes Los bezuschlagt wer- den.

Hinweis zu LOS 13.

In das Ausschreibungsverfahren sind zudem 3 Schulobjekte des Berufsschulzweckverbandes als Los 13 aufgenommen worden. Die 3 Objekte bilden ein eigenständiges Los. Der Fachbereich Gebäude- wirtschaft tritt hierbei lediglich als ausschreibende Stelle auf. Als Vertragspartner fungiert nach der Zuschlagserteilung der Berufsschulzweckverband.

Option zur Vergabe/ Vertragslaufzeit

Für den Fall, dass ein Ausschreibungsgewinner innerhalb der vertraglich festgelegten Probezeit wegen Kündigung, Insolvenz oder aus anderem Grund endgültig ausfällt, behält sich der AG vor, die verblei- benden Leistungen den übrigen Bietern in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses bis Ge- samtrang 5 auf der Grundlage ihrer Angebote anzutragen.

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3 Hauptleistungspflichten

Zu den Hauptleistungspflichten gehört die Herstellung des Reinigungserfolges. Zwischen den Ver- tragsparteien besteht Einigkeit darüber, dass der angestrebte Reinigungszustand nur durch die Ein- haltung der vom Auftragnehmers in seinem Angebot angegebenen Leistungsstunden erzielt werden kann. Die Einhaltung der in den Preisblättern ausgewiesenen Leistungsstunden gehört daher zusätz- lich zum Reinigungserfolg zu den Hauptleistungspflichten des Auftragnehmers. Eine Verringerung der Leistungsstunden bedarf der ausdrücklichen vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers. Eine Verringerung der vereinbarten Leistungsstunden ohne vorherige Zustimmung des Auftraggebers berechtigt den Auftraggeber zu einer entsprechenden Rechnungskürzung.

4 Kommunikation im Vergabeverfahren

Die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren wird ausschließlich über die Vergabeplattform durchgeführt.

5 Objektbesichtigung

Allen Bietern wird auf Wunsch die Gelegenheit gegeben ausgewählte Objekte vor Angebotsabgabe zu besichtigen. Die im Folgenden aufgeführten Objekte, werden als repräsentativ für die Objekte dieser Ausschreibung angesehen:

• Gesamtschule Schlebusch

• GGS Waldschule

• Kita Elbestraße

• Verwaltungsgebäude Goetheplatz

• Bielerthalle

• Friedhof Manforter Straße

• Flüchtlingsunterkunft Josefstraße

• KGS Thomas-Morus-Schule

• Forum Leverkusen

Objektbesichtigungen werden in folgendem Zeitraum durchgeführt: 22.10.2026 bis 04.11.2026

Bieter, welche die Objekte besichtigen wollen, müssen rechtzeitig vor dem Zeitraum der Objektbe- sichtigung einen Termin über die Vergabeplattform vereinbaren. Dazu reichen sie über die Vergabe- plattform einen Terminvorschlag ein, der im oben angegebenen Zeitraum liegt.

Der Terminvorschlag wird von der ausschreibenden Stelle über die Vergabeplattform bestätigt oder es wird ein alternativer Termin im oben genannten Zeitraum angeboten.

Die Termine müssen spätestens bis zum 28.10.2026 vereinbart werden.

Jeder Bieter erhält nur einmalig die Möglichkeit an einem Besichtigungstermin teilzunehmen. Eine Teilnahmebescheinigung zur Objektbesichtigung wird nicht ausgestellt.

Eine Objektbesichtigung ist freiwillig, aber dringend zu empfehlen. Eine Teilnahmebescheinigung zur Objektbesichtigung wird nicht ausgestellt.

Fragen zur Vergabe werden während der Objektbesichtigung nicht beantwortet. Es besteht die Mög- lichkeit, Fragen über den Kommunikationsraum der Vergabeplattform zu stellen. Telefonische Aus- künfte werden nicht erteilt.

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6 Hinweise zur Bearbeitung der Ausschreibungsunterlagen

Der Bieter ist verpflichtet, vor Angebotsabgabe die Unterlagen zu prüfen. Eventuelle Unstimmigkeiten in den Unterlagen sind unverzüglich anzuzeigen.

Die Angebotsunterlagen sind vollständig auszufüllen.

Die Preisblätter für die ausgeschriebenen Leistungen sind nach Losen und Objekten geordnet erstellt worden und liegen den Ausschreibungsunterlagen als Datei im Excel-Format bei. Die Bearbeitung der Daten erfolgt ausschließlich in den grau hinterlegten Zellen. Sollten sich Schwierigkeiten in der Bear- beitung der Dateiformate ergeben, so wenden Sie sich bitte an die ausschreibende Stelle.

Bitte beachten Sie, dass in die Preisblätter der Leistungswert (m²/h) einzutragen ist.

In den Preisblättern ist der zugrunde gelegte kalkulatorische Stundenverrechnungssatz einzutragen. Zu den verwendeten Stundenverrechnungssätzen ist jeweils das Formblatt „Aufschlüsselung der kal- kulatorischen Stundenverrechnungssätze“ auszufüllen und den Angebotsunterlagen beizulegen.

Bei Verwendung unterschiedlicher kalkulatorischer Stundenverrechnungssätze in den Losen oder Objekten können die Formulare bzw. Blätter bei Bedarf kopiert werden. Ein Formular kann auch für mehrere Lose bzw. Objekte verwendet werden. Die entsprechenden Losnummern und die Objekte sind dann in den Kopf der Formulare einzutragen.

Die Berechnung der kalkulatorischen Stundenverrechnungssätze hat auf Basis der zum Leistungsbe- ginn geltenden Stundenlöhne zuzüglich gegebenenfalls zu zahlender Zuschläge für zuschlagspflich- tige Tätigkeiten zu erfolgen. Eine Anpassung der kalkulatorischen Stundenverrechnungssätze wäh- rend der Vertragslaufzeit erfolgt gemäß der beiliegenden Besonderen Vertragsbedingungen.

Es wird darauf hingewiesen, dass den Empfehlungen der Bundesfinanzdirektion (Zoll) gefolgt wird. Der Zoll geht davon aus, dass bei einem kalkulierten Aufschlag von weniger als 70 % auf den produktiven Stundenlohn die gesetzlichen und tariflichen Verpflichtungen regelmäßig nicht eingehalten werden können. Im vorliegenden Fall bezieht sich der Begriff „Mindestlohn“ auf denjenigen Mindestlohn, der nach den jeweils einschlägigen Vorgaben einzuhalten ist. Dies kann der gesetzliche Mindestlohn, ein tariflicher Mindestlohn oder ein vergabespezifischer Landesmindestlohn sein. Bieter, die einen Stun- denverrechnungssatz anbieten, der auf einem geringeren Aufschlag als 70 % auf den produktiven Stundenlohn beruht, sind daher verpflichtet, auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers nachzu- weisen, dass und wie sie die Einhaltung sämtlicher relevanter Lohnuntergrenzen (gesetzlich, tariflich oder vergaberechtlich) sowie die Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge und Abgaben sicherstellen. Erfolgt dieser Nachweis nicht oder nicht fristgerecht oder können etwaige Zweifel des Auftraggebers nicht ausgeräumt werden, wird das Angebot vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.

Die kalkulatorischen Stundenverrechnungssätze sind auf Grundlage der zum Zeitpunkt der Angebots- abgabe gültigen, allgemeinverbindlichen Tariflöhne der Gebäudereinigung zu berechnen. Maßgeblich sind dabei die Tariflöhne mit Gültigkeit ab dem 01.01.2026.

Bei den kalkulatorischen Stundenverrechnungssätzen sind ggf. die tariflichen Zuschläge für Nachtar- beit sowie Sonn-/Feiertage und Hohe Feiertage zu berücksichtigen.

7 Obergrenzen der Reinigungsleistung

Um die geforderte Qualität sicherzustellen, werden für die Unterhalts- und Sonderreinigung Ober- grenzen der Reinigungsleistung je Raumgruppe (höchste Reinigungsleistung einer produktiven Reini- gungskraft je Stunde in Quadratmetern) festgelegt. Für die Grundreinigung und Glas-/Rahmenreinigung werden Obergrenzen der Reinigungsleistung je Objekt festgelegt. Diese sind im Kopf des jeweiligen Preisblattes ausgewiesen.

Eine Überschreitung der Obergrenzen ist nicht zulässig und ist ein Ausschlusskriterium.

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Im Preisblatt erscheint ein entsprechender Hinweis, sofern einzelne Obergrenzen je Raumgruppe oder die Obergrenze je Objekt überschritten werden.

Die Obergrenzen der Reinigungsleistung dürfen während der gesamten Vertragslaufzeit nicht über- schritten werden, es sei denn, dies wird vom Auftraggeber schriftlich genehmigt.

8 Hinweise für Bietergemeinschaften

Bietergemeinschaften haben in den Angeboten die Mitglieder sowie eines ihrer Mitglieder als bevoll- mächtigte Vertreterin oder bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu benennen.

9 Hinweise zur Angabe von Referenzen

Den Ausschreibungsunterlagen liegt eine Liste zur Angabe von vergleichbaren Referenzen bei. Bitte tragen Sie hier ausschließlich Referenzen ein, die mit den hier ausgeschriebenen Leistungen und Ob- jekten konkret vergleichbar sind. Um hinsichtlich der Größe eine Vergleichbarkeit ableiten zu können, geben Sie bitte auch die geforderten Informationen zu den Reinigungsflächen an.

Der Bieter muss zum Zeitpunkt des Endes der Angebotsfrist bereits seit mindestens einem Jahr für die angegebene Referenz und im angegebenen Umfang tätig sein.

Darüber hinaus gilt für das Los 16, dass aufgrund der im Los enthaltenen Unterkünfte zur Unterbrin- gung von Geflüchteten mit hoher Belegungsdichte und sensibler Nutzung mindestens eine der Refe- renzen vergleichbare Anforderungen erfüllen muss.

Als geeignete Referenzen gelten insbesondere Unterkünfte zur Unterbringung von Geflüchteten, wie beispielsweise Gemeinschaftsunterkünfte, Notunterkünfte sowie Erstaufnahmeeinrichtungen für Geflüchtete, die durch eine hohe Belegungsdichte, eine intensive Nutzung und erhöhte Reinigungs- und Hygieneanforderungen geprägt sind.

10 Ausschlusskriterien

Das Angebot muss vollständig sein. Es muss die Preise und alle geforderten Angaben und Erklärungen enthalten. Die Möglichkeit zu einer Nachforderung von Unterlagen im Sinne von § 56 VgV bleibt unbe- rührt. Der Auftraggeber kann die Nachforderung auf diejenigen Bieter beschränken, deren Angebote in die engere Wahl kommen. Er ist nicht verpflichtet, von allen Bietern gleichermaßen Unterlagen nachzufordern.

Fehlen geforderte Unterlagen, Formulare oder Informationen oder sind diese unvollständig oder feh- lerhaft und wurden diese ggf. auch auf Nachforderung nicht fristgemäß vorgelegt, führt dies zum Aus- schluss.

11 Auswertungsmethode

Für die Bewertung werden die Angebotswerte sowie die Produktivstunden des Bieters herangezogen.

Der Zuschlag erfolgt an das wirtschaftlich günstigste Angebot, das die meisten Gesamtpunkte erhal- ten hat. Die maximal mögliche Punktzahl beträgt 100. Bei Punktgleichheit entscheidet das Los.

Die Zuschlagskriterien werden wie folgt berücksichtigt:

Angebotspreis – Gewichtung 50%

Höhe der angegebenen Produktivstunden – Gewichtung 45%

Objektleiterstunden - Gewichtung 5%

Die Gewichtung der Punktzahlen erfolgt gemäß den oben genannten Vergabekriterien. Die Summen der daraus resultierenden Punktzahlen stellen das Ergebnis der Bewertung dar.

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Gesamtpunkte = 50 % x P + 45 % x P + 5 % x P . Preis Stunden OL-Stunden

Die Parameter berechnen sich wie folgt:

P - Preispunkte Preis

Das Angebot mit dem niedrigsten Angebotspreis erhält 100 Preispunkte. Die Punktzahl der weiteren Angebote ergibt sich aus der prozentualen Abweichung des jeweiligen Angebotspreises vom niedrigs- ten Angebotspreis. Die niedrigste Punktzahl beträgt Null, Minuspunkte werden nicht vergeben.

Die Berechnung erfolgt nach folgender Formel:

Angebotspreis - niedrigster Angebotspreis P = 100 - x 100 Preis niedrigster Angebotspreis

P – Stundenpunkte Stunden

Die Produktivstunden werden nach gleichem Schema gewertet. Das Angebot mit den höchsten Pro- duktivstunden erhält 100 Punkte. Die Punktzahl der weiteren Angebote ergibt sich aus der prozentua- len Abweichung der jeweiligen Produktivstunden von den höchsten angebotenen Produktivstunden. Die niedrigste Punktzahl beträgt Null, Minuspunkte werden nicht vergeben.

Die Berechnung erfolgt nach folgender Formel:

höchste Produktivstunden – Produktivstunden P = 100 - x 100 Stunden höchste Produktivstunden

P – Objektleiterstundenpunkte OL-Stunden

Die Objektleiterstunden werden nach gleichem Schema gewertet. Das Angebot mit den höchsten Ob- jektleiterstunden erhält 100 Punkte. Die Punktzahl der weiteren Angebote ergibt sich aus der prozen- tualen Abweichung der jeweiligen Objektleiterstunden von den höchsten angebotenen Objektleiter- stunden. Die niedrigste Punktzahl beträgt Null, Minuspunkte werden nicht vergeben.

Die Berechnung erfolgt nach folgender Formel:

höchste Objektleiterstunden – Objektleiterstunden P = 100 - x 100 O.Stunden höchste Objektleiterstunden

12 Gültigkeit

Diese Vorbemerkungen werden Anlage zum Gebäudereinigungsvertragswerk. Zudem werden alle re- levanten Unterlagen der Ausschreibung Anlage zum Gebäudereinigungsvertragswerk.

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Alle Unterlagen dieser Ausschreibung