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Leistungsbeschreibung Gebäudereinigungen
Inhaltsverzeichnis
1 Allgemeines ..............................................................................................................................................2 1.1 Ziel der Reinigungsleistungen .........................................................................................................2 1.2 Aufsichten .......................................................................................................................................2 1.3 Objekteinrichtung ...........................................................................................................................2 1.4 Schulungsnachweise ................................................................................................................... 2 1.5 Qualifikation ....................................................................................................................................3 1.6 Auftragsverwaltung .........................................................................................................................4 1.7 Elektronische Arbeitszeiterfassung ...............................................................................................4 1.8 Umweltschutz .................................................................................................................................4 1.9 Arbeitssicherheit .............................................................................................................................4 1.10 Verkehrssicherheit ..........................................................................................................................4
2 Leistungsbeschreibung Unterhaltsreinigung .........................................................................................5 2.1 Reinigungszeiten .............................................................................................................................5 2.2 Aufmaß ...........................................................................................................................................5 2.3 Berechnung der Reinigungsintervalle ............................................................................................5 2.4 Hinweise zu den Leistungsverzeichnissen................................................................................... 5 2.5 Besonderheiten in der Unterhaltsreinigung ..................................................................................5 2.6 Revierpläne .....................................................................................................................................7 2.7 Objektordner ...................................................................................................................................7 2.8 Definition der Reinigungsleistungen ..............................................................................................9
3 Leistungsbeschreibung Grundreinigung ............................................................................................. 21 3.1 Leistungsverzeichnis Grundreinigung der Bodenbeläge (GrB) ............................................... 21 3.2 Leistungsverzeichnis Grundreinigung (GrR) ............................................................................. 22
4 Leistungsbeschreibung Vorarbeiter.................................................................................................... 24
5 Leistungsbeschreibung Objektleitung (OL) ........................................................................................ 25
6 Leistungsbeschreibung Vertretungsreinigung (VR) ........................................................................... 26
7 Leistungsbeschreibung Glas-/Rahmenreinigung.............................................................................. 27 7.1 Reinigungszeiten .......................................................................................................................... 27 7.2 Aufmaß ........................................................................................................................................ 27 7.3 Abnahme ...................................................................................................................................... 27 7.4 Hubsteiger und sonstige Hilfsmittel .......................................................................................... 27 7.5 Leistungsverzeichnis Glas-/Rahmenreinigung ....................................................................... 27
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1 Allgemeines
1.1 Ziel der Reinigungsleistungen
Ziel der Reinigungsleistungen ist es, dass mit der Erbringung der Leistungen die Erhaltung der Sauber- keit, der Gebrauchseigenschaften, Optik und Hygiene sichergestellt werden.
Neben der Zufriedenheit der Nutzer bezüglich der Reinigungsqualität steht die Werterhaltung der ge- reinigten Flächen an oberster Stelle. Mit den ausgeschriebenen Leistungen müssen alle Leistungen erbracht werden, die diese Werterhaltung bestmöglich unterstützen. Der Auftragnehmer hat die Rei- nigungssysteme für die unterschiedlichen Leistungen entsprechend auszuwählen.
Bei den ausgeschriebenen Objekten handelt es sich um städtische Einrichtungen wie Verwaltungsge- bäude, Kindertageseinrichtungen, Schulen, Sporthallen, VHS, Stadtarchiv, Stadtbibliothek, Jugend- zentren, Jugendverkehrsschule, Feuerwachen, Betriebshöfe, Friedhöfe und Flüchtlingsunterkünfte.
1.2 Aufsichten
Der Auftragnehmer bestellt einen verantwortlichen Mitarbeiter seines Hauses als zentralen Ansprech- partner für alle vertragsrelevanten Belange. Dies bindet kaufmännische und technische Belange ein.
Vom Auftragnehmer werden Objektleitungen eingesetzt. Die jeweils im Objekt freigestellten Auf- sichtsstunden dienen der Kontrolle der Reinigungsergebnisse in den jeweiligen Objekten. Näheres hierzu ist in Besonderen Vertragsbedingungen Gebäudereinigungen sowie in den Ergänzenden Ver- tragsbedingungen zur Qualitätskontrolle geregelt.
1.3 Objekteinrichtung
Der Auftragnehmer erstellt einen Ablaufplan zur Einrichtung des Objektes zum Tag des Vertragsbe- ginns und der Zeit davor. In diesem Ablaufplan werden konzentriert alle Informationen wie die Anlie- ferung von Geräten/Materialien, die Einweisungen objektverantwortlicher Personen etc. beschrieben und detailliert mit dem Auftraggeber abgestimmt.
Mit dem Beginn der Leistungen legt der Auftragnehmer dem Auftraggeber konkrete lesbare Revier- pläne vor.
1.4 Schulungsnachweise
Das Reinigungspersonal muss hinsichtlich der Eigenschaften aller eingesetzten Reinigungsmittel, - geräte und -maschinen in Bezug auf die Qualität der Reinigungswirkung, die richtige Dosierung, die Anwendung pro Oberflächeneinheit und -material, unerwünschte Wirkungen wie Gefahren für die Si- cherheit von Personen, die Umwelt und das zu reinigende Material, auf das sie einwirken, klare Anwei- sungen in Textform erhalten und nachweislich dokumentiert geschult sein.
Zum Nachweis der fachlichen Eignung des Reinigungspersonals ist der AN verpflichtet, nachzuwei- sen, dass die jeweilige Reinigungskraft (namentliche Benennung) vor erstmaliger Aufnahme der Be- schäftigung und danach regelmäßig (jährlich) in die örtlichen Gegebenheiten des Objektes, die we- sentlichen Punkte des Vertrages und der Leistungsbeschreibung (u. a. Betriebsmitteln, Hygienevor- schriften, Reinigungsmethoden, Umgang mit Reinigungsmitteln) sowie arbeitssicherheitstechnisch von der Aufsichtsperson/Objektleitung in die Tätigkeit eingewiesen und geschult wurde.
Die Schulungen/Einweisungen sind vom AN hinsichtlich geschulter Personen, Schulungsdatum, Schulungsinhalt und Verantwortlichem für die Schulung zu dokumentieren und für die Dauer der Ver- tragslaufzeit aufzubewahren. Dem AG sind diese Dokumente anlassbezogen auf Verlangen innerhalb von drei Werktagen vorzulegen.
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1.5 Qualifikation
Der AN hat jederzeit eine ausreichende personelle Besetzung zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflich- ten zu gewährleisten. Das Personal muss angemessen ausgebildet und erfahren sein. Die Durchfüh- rung der Grundreinigung hat ausschließlich durch ausgebildetes Fachpersonal zu erfolgen. Auf Ver- langen des AG sind entsprechende Nachweise innerhalb von drei Werktagen vom AN vorzulegen, wel- che die Erfüllung dieser Anforderungen nachweisen.
Der AN hat dafür zu sorgen, dass seine Mitarbeiter alle gesetzlich geforderten Qualifikationen durch geeignete Schulungsmaßnahmen regelmäßig erhalten. Darüber hinaus plant der AN anforderungsge- rechte Schulungsprogramme, um zu gewährleisten, dass das Reinigungspersonal jederzeit über die erforderlichen Fertigkeiten und Qualifikationen zur Erbringung der vertraglichen Pflichten verfügt. Er stellt deren Durchführung sicher.
Nicht regelmäßig (mindestens jährlich) geschulte Mitarbeiter des AN gelten als unzuverlässiges Per- sonal.
Die vom AN eingesetzten Reinigungskräfte sind vor dem erstmaligen Einsatz in einem Objekt umfas- send in die örtlichen Gegebenheiten und den auszuführenden Leistungsumfang einzuweisen. Auf Ver- langen des AG ist eine schriftliche Dokumentation dieser Einweisung innerhalb von 3 Werktagen vor- zulegen.
Objektleitung
Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die von ihm eingesetzte Objektleitung und eine entspre- chende Vertretung (im Urlaubs- und Krankheitsfall) die folgenden Anforderungen nachweislich erfül- len: mindestens 5 Jahre Berufserfahrung in der Gebäudereinigung und davon mindestens 2 Jahre Berufserfahrung als Objektleitung
Vorarbeiter
Für die Objekte, in denen bis zu zwei Reinigungskräfte eingesetzt werden, ist vom Auftragnehmer eine Reinigungskraft als verantwortliche Person zu benennen, welche für die Hausmeister bzw. Objektver- antwortlichen als erster Ansprechpartner zur Verfügung steht.
Für Objekte, in denen mehr als zwei Reinigungskräfte eingesetzt werden, ist vom Auftragnehmer eine vom Auftragnehmer (Arbeitgeber) schriftlich zum Vorarbeiter ernannte Reinigungskraft einzusetzen, welche für die Hausmeister bzw. Objektverantwortlichen als erster Ansprechpartner zur Verfügung steht. Die verantwortliche Person bzw. der Vorarbeiter ist gegenüber den weiteren Reinigungskräften im Objekt mit Weisungsrechten auszustatten. Weiterhin sind sie für Kontrollaufgaben im Objekt in ei- nem ausreichenden Maße freizustellen.
Die Hausmeister bzw. Objektverantwortlichen können als Vertreter des Auftraggebers Konkretisierun- gen in Bezug auf die zu erbringende Leistung gegenüber der Vorarbeiter bzw. der verantwortlichen Per- son aussprechen.
Der Auftragnehmer gewährleistet, dass der von ihm eingesetzte Vorarbeiter und eine entsprechende Vertretung je Objekt (im Urlaubs- und Krankheitsfall) die folgenden Anforderungen nachweislich er- füllen: mindestens 3 Jahre Berufserfahrung in der Gebäudereinigung
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1.6 Auftragsverwaltung
Der Auftraggeber wird die Auftragsverwaltung auf Grundlage der Preisblätter durchführen. Sämtliche Veränderungen der Auftragswerte erfolgen ausschließlich in schriftlicher Form auf Basis der Preisblät- ter.
Erweiterungen oder Reduzierungen der Reinigungsflächen oder Intervalle werden von einer zentralen, durch den Auftraggeber bestimmten Schnittstelle aus in die Preisblätter eingearbeitet und gehen dem Auftragnehmer jeweils aktualisiert zu.
Der jeweilige Stand der Preisblätter wird ab dem Folgemonat Inhalt des Gebäudereinigungsvertrags.
Fallen in der Unterhaltsreinigung Veränderungen in einen Leistungsmonat, so findet der Monatswert je Position der Preisblätter zu einem einundzwanzigstel je Tag Berücksichtigung. Als Monatswert kommt ein Zwölftel des Jahreswertes in Ansatz.
Sonderarbeiten, die nicht Bestandteil der Preisblätter und Leistungsverzeichnisse der Unterhaltsrei- nigung sind, können nur vom Auftraggeber bzw. den verantwortlichen Personen beauftragt werden und werden gegen vom Auftraggeber unterzeichneten Nachweis abgerechnet.
Für Arbeiten im Stundenverrechnungssatz werden An- und Abfahrtszeiten nicht gesondert vergütet. Die Abrechnung erfolgt in der Einheit einer Viertelstunde.
1.7 Elektronische Arbeitszeiterfassung
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, auf seine Kosten in den zu reinigenden Objekten ein elektroni- sches Zeiterfassungssystem zu verwenden und dieses System für die lückenlose Erfassung der ge- leisteten Produktivstunden seiner Mitarbeiter im jeweiligen Objekt zu nutzen. Der Auftragnehmer ver- pflichtet sich zudem dazu, dem Auftraggeber unaufgefordert monatlich die tatsächlich im jeweiligen Objekt eingesetzten Produktivstunden auf Grundlage des elektronischen Zeiterfassungssystems nachzuweisen. Die Übermittlung der Daten ist eine Voraussetzung der Prüffähigkeit der Rechnung.
Der Auftragnehmer trägt dafür Sorge, dass alle datenschutzrechtlichen Bestimmungen zum Schutz seiner Mitarbeiter und des Auftraggebers, insbesondere die gesetzlichen Regelungen zum Archivieren und Löschen der Daten, eingehalten werden.
1.8 Umweltschutz
Es sind umweltschonende Reinigungsmittel und Materialien einzusetzen. Die Reinigungsmittel und Materialien müssen dem neuesten Stand in Bezug auf Umweltverträglichkeit entsprechen. Soweit ver- fügbar dürfen nur solche Mittel und Materialien verwendet werden, die entsprechend zertifiziert (bspw. durch EU-Ecolabel, Blauer Engel oder vergleichbar) sind.
1.G Arbeitssicherheit In den vorgeschriebenen Bereichen muss die geeignete persönliche Schutzausrüstung (PSA) getragen werden. Die Unfallverhütungsvorschriften sind einzuhalten.
1.10 Verkehrssicherheit Die Organisation der Absperrung von Bodenflächen (z.B. Straßen, Gehwege) für die Durchführung der Reinigungsarbeiten insbesondere im Rahmen der Glasreinigungen erfolgt durch die Auftragnehme- rin/den Auftragnehmer. Die Kosten der Absperrungen sind in die Angebotspreise einzurechnen.
Die Verkehrssicherungspflichten gehen während der Reinigung auf die Auftragnehmerin/der Auftrag- nehmer über. Die Verkehrssicherungspflichten sind einzuhalten.
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2 Leistungsbeschreibung Unterhaltsreinigung
2.1 Reinigungszeiten
Die vorgesehenen Reinigungszeiten je Objekt sind der Anlage „Losinformationen“ zu entnehmen. Ab- weichend von den dort angegebenen Zeiten ist im Einzelfall eine individuelle Absprache mit dem je- weiligen Objektverantwortlichen möglich.
2.2 Aufmaß
Das Aufmaß für die Unterhaltsreinigung basiert teils auf Grundrissplänen, teils wurden die Flächen durch Aufmaß der Grundflächen vor Ort ermittelt.
2.3 Berechnung der Reinigungsintervalle
Den Ausschreibungsunterlagen liegt eine Berechnung der durchschnittlichen Reinigungstage (Be- rechnung der Jahresfaktoren) bei. Für die Berechnung der durchschnittlichen Reinigungstage wurde ein Zeitraum von vier Jahren (2027 bis 2030) herangezogen.
2.4 Hinweise zu den Leistungsverzeichnissen
Für die Unterhaltsreinigung wurden die unterschiedlichen Raumarten innerhalb der ausgeschriebe- nen Gewerke in Raumgruppen zusammengefasst. Die Leistungsverzeichnisse beziehen sich grund- sätzlich auf diese Raumgruppen und die darin enthaltenen Raumarten und liegen den Unterlagen in Tabellenform als zusätzliche Anlage bei.
Die einzelnen Raumgruppen mit den enthaltenen Räumen und der zugeordneten Reinigungsklasse sind der Anlage „Raumgruppen“ zu entnehmen.
2.5 Besonderheiten in der Unterhaltsreinigung
Allgemein
Im Zuge einer professionellen Unterhaltsreinigung sind Sport-/Turnhallen, Eingangsbereiche und Flure, soweit möglich mit einem geeigneten Reinigungsautomaten zu reinigen. Im Allgemeinen ist eine maschinelle Reinigung in solchen Bereichen der manuellen Reinigung vorzuziehen.
Schulen, Turnhallen, Kindertagesstätten, Jugendfreizeiteinrichtungen
Am letzten Reinigungstag vor den Schulferien bzw. Schließungszeiten von einer Woche oder mehr ist eine normale UR zu erbringen ; es sind alle Abfallbehälter zu leeren, auch wenn dies im regelmäßigen Reinigungsintervall an dem Tag nicht vorgesehen ist.
Schulen, Turnhallen, Kindertagesstätten
Am letzten Ferientag bzw. in der letzten Ferienwoche zum Ende der Oster-, Sommer-, Herbst- und Weihnachtsferien erfolgt eine gewöhnliche UR Ergänzungsreinigung im Rahmen der regelmäßigen Un- terhaltsreinigung (siehe Berechnung der Jahresfaktoren). Dieser Reinigungstag Ergänzungsreinigung umfasst die Reinigung aller im Leistungsverzeichnis der Unterhaltsreinigung aufgeführten und zu rei- nigenden Ausstattungsmerkmale für die jeweilige Raumgruppe.
Zwischenreinigung der Sanitäranlagen an Grundschulen
Die zweite Reinigung (Zwischenreinigung) der Sanitäranlagen an den Grundschulen ist eine zusätzli- che, tägliche Säuberung während des laufenden Schulbetriebs. Im Gegensatz zur gründlichen Endrei- nigung am Nachmittag oder Abend liegt der Fokus im Tagdienst auf stark berührten Flächen, Sanitär- keramik (WCs, Urinale) und der Beseitigung grober Verunreinigungen. Die Durchführung erfolgt in den
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Randzeiten der großen Pausen oder direkt nach dem Hauptunterricht (z. B. zwischen 09:30 Uhr und 13:30). Die genauen Zeiten sind mit dem AG abzustimmen.
Zum Arbeitsumfang der Zwischenreinigung gehört auch das Wiederbefüllen von leeren Hygienepa- pierspendern, Seifenspendern und Stoffhandtuchrollen.
Die Zwischenreinigung ist in den Preisblättern als zusätzliche Position ausgewiesen. Bei der Preiskal- kulation sind Fahrt- und Wegezeiten zu berücksichtigen.
Turnhallen der Grundschulen und weiterführenden Schulen
In den Turnhallen findet im Regelfall eine Ferienreinigung 2 x wöchentlich statt. Diese Ferienreinigung ist in den Jahresfaktoren berücksichtigt.
Die Sport- und Turnhallen an Grundschulen mit OGS-Betrieb sind in allen Ferienzeiträumen grund- sätzlich 2 x wöchentlich zu reinigen. Nach den aktuellen OGS-Betreuungsrichtlinien ist somit an Sport- und Turnhallen nur in den letzten beiden Sommerferienwochen keine Reinigung zu erbringen.
Die entsprechenden Räume sind in den Preisblättern in der Spalte Turnus mit der entsprechenden Anzahl der Ferienreinigungen gekennzeichnet, z.B. FR6, FR10, FR14 oder FR18 für 6,10,14 oder 18 Rei- nigungstage in den Ferien.
Die Details sind der Berechnung der Jahresfaktoren zu entnehmen.
Bielerthalle (Los 2)
In der Sporthalle wird Handball mit Fingerharz gespielt. Die Reinigung der Sporthalle erfordert spezi- elle, schonende Lösemittel und maschinelle Verfahren, um den Boden klebrig- und schmutzfrei zu halten, ohne den Sportboden zu beschädigen.
Spezielle Harzlöser: Zur Reinigung des Hallenbodens ist der vom Hersteller empfohlene Harzreiniger bzw. ein gleichwertiges Produkt zu verwenden. Der Spezialreiniger wird vom ansässigen Handballver- ein gestellt. Der Handballverein kommt auch für die Kosten des Harzlösers auf.
Das Mittel wird mit Wasser verdünnt aufgesprüht und nach kurzer Einwirkzeit (ca. 60 Sekunden bis einige Minuten) abgesaugt.
Maschinelle Reinigung: Ein täglicher Einsatz von Scheuersaugmaschinen oder modernen Service-Ro- boter-Lösungen, die das gelöste Harz sofort aufnehmen, ist zwingend geboten.
Kita Am Stadtpark
In der Kita ist in einigen Räumen geöltes Parkett verlegt. Der geölte Parkettboden ist 4 x jährlich gründ- lich zu reinigen und anschließen mit dem Produkt der Firma Kiehl „Parketto Clean“ oder einem gleich- wertigem Produkt einzupflegen. Diese Leistung ist in die Angebotspreise einzurechnen und wird nicht gesondert vergütet (siehe Leistungsverzeichnis Unterhaltsreinigung: Bodenflächen, nicht-textil: pfle- gen, nach Bedarf).
Tiefgarage Verwaltungsgebäude Goetheplatz
Die Tiefgarage erstreckt sich auf vier Ebenen. Die Durchführung der Reinigung soll nach Absprache mit dem zuständigen Hausmeister jeweils am ersten Samstag des Monats ab 17:00 Uhr erfolgen. Die Tiefgarage ist samstags bis 16:30 Uhr geöffnet.
Die Reinigung der Bodenflächen der Tiefgarage inkl. Treppenabgang außen umfasst:
Entfernen von Grobschmutz in der Tiefgarage und auf dem Trep- penabgang außen
maschinelles Kehren und anschließend Nassreinigen der Bodenflächen Tiefgarage
manuelles Kehren und anschließend Nassreinigen des Treppenabgangs außen
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Küchen
Die Küchen verfügen in der Regel über Sicherheitsfliesen mit einem R-Wert von R10 oder R11.
Die Küchen in Schulen und Kitas sind 1 x monatlich maschinell abzufahren. Der AN hat dem AG einen entsprechenden Nachweis hierüber einzureichen.
Waschmaschinen
Den Losinformationen ist zu entnehmen, in welchen Objekten eine Waschmaschine auf Kosten des Auftragnehmers aufgestellt werden kann.
Die Waschmaschine ist nur für die Reinigung der im Objekt eingesetzten Reinigungstextilien und Wischmopps einzusetzen.
Strom und Wasser werden vom Auftraggeber gestellt. Waschmittel stellt der Auftragnehmer.
Schließdienst
In den Losinformationen ist aufgeführt an welchen Standorten nach Beendigung der Reinigungsarbeiten zusätzlich zu Türen und Fenstern auch Außentore zu verschließen sind. Diese Leistung ist in die Angebotspreise einzurechnen und wird nicht gesondert vergütet.
Forum Leverkusen
Das FORUM Leverkusen ist ein Kongress- und Kulturzentrum das seit über 50 Jahren durch ein an- spruchsvolles Kulturprogramm und eine Vielzahl von Veranstaltungen, Ausstellungen und Kongres- sen weit über das Einzugsgebiet des Stadtgebietes von Leverkusen bekannt ist. Das markante sechs- eckige Gebäude ist nicht nur Hauptspielort des städtischen Kulturprogramms, sondern auch bei ex- ternen Veranstaltern äußerst beliebt. Hier gastieren deutschsprachige Bühnen ebenso wie internati- onal renommierte Orchester, Tanzkompanien, Ensembles, Comedians und andere Künstler. Auch die weltbekannten „Leverkusener Jazztage“ haben hier ihren größten Spielort, viele internationale Stars sind bereits im Forum aufgetreten. Darüber hinaus beherbergt es die Volkshochschule samt Kommu- nalen Kino.
Weitere Informationen sind der Anlage „Leistungsbeschreibung Forum Leverkusen“ zu entnehmen.
2.6 Revierpläne
In den Revierplänen sind die Mitarbeiter raumgenau einzuteilen. Die Reinigungszeiten je Revier mit Start- und Endzeitpunkt sowie der geplanten Reinigungszeit sind laut dem Urangebot je Reinigungs- kraft auszuweisen. Der Auftraggeber ist berechtigt, jederzeit zu überprüfen, ob das vom Auftragneh- mer im Einsatzplan gemeldete Personal mit dem tatsächlich beschäftigten Personal übereinstimmt.
In den Revierplänen sind die jeweiligen Reinigungstage je Woche/ Monat fest zu benennen (z. B. „2x wöchentlich, jeweils dienstags und donnerstags
Dieser Einsatzplan ist mindestens vierteljährlich zu aktualisieren.
2.7 Objektordner
In jedem Objekt ist an zentraler Stelle, vorzugsweise in einem Putzmittelraum, ein Objektordner zu hinterlegen und von den Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers zu beachten. Die Objektordner sind in geeigneter und aktueller Form zu führen und bei Änderungen entsprechend anzupassen.
Der Objektordner ist in folgende Bereiche zu gliedern: Aushangpflichtige Unterlagen (soweit erforderlich und möglich)
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Unterweisungs- und Schulungsnachweise Kundenanforderungen und objektspezifische Bestimmungen Checkliste, Leistungsverzeichnisse und Revierpläne Maschinen- und Geräteinformationen Gesetzliche Bestimmungen sowie Unfallverhütungsvorschriften Sonstige relevante Unterlagen
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2.8
Leistungsbeschreibung Gebäudereinigungen Seite 9 von 31 Definition der Reinigungsleistungen
Alle Leistungen sind grundsätzlich nach der Aufstellung im Leistungsverzeichnis der Unterhaltsreini- gung und gemäß Pflegeanleitung zu erbringen. Die dort aufgeführten Leistungen werden nachfolgend näher erläutert. Die Definitionen hier dienen der einheitlichen Bewertung der Ergebnisse der geleiste- ten Reinigungsarbeiten.
Die unterschiedlichen Kategorien beim Einsatz von Microfasertüchern für die Oberflächenreinigung (A = rot, B = gelb, C = blau und D = grün) sind penibelst einzuhalten.
o Rot: WC, Urinale und Fliesen im direkten Umfeld. o Gelb: Sanitäre Oberflächen wie Waschbecken, Armaturen und Spiegel. o Blau: Allgemeine Oberflächen im Büro- und Einrichtungsbereich (Tische, Stühle, Regale). o Grün: Besondere Bereiche wie Küchen, Kantinen oder Pflegebereiche.
Dies gilt sowohl für die Reinigungstextilien (z.B. Moppbezüge; Reinigungstücher, etc.) wie auch für die Behälter der Reinigungsflotte. Damit soll die Keimzahl niedrig gehalten und eine Infektkette unterbrochen werden.
Grobverschmutzung: Grobschmutz ist lose aufliegender, heruntergefallener oder weggeworfener Abfall, wie bei- spielsweise Papier, Pflanzenblätter oder Getränkedosen, der sich aufheben lässt.
Nicht haftende Verschmutzung: Nicht haftende Verschmutzungen, wie zum Beispiel Staub, Kies, Sand oder Haare, lassen sich nicht direkt aufheben und werden etwa durch Kehren oder Feuchtwischen entfernt.
Haftende Verschmutzungen: Diese Verschmutzungen haften auf einer begrenzten Fläche. Es handelt sich beispielhaft um Lebensmittelrückstände, Griffspuren, sonstige Rückstände oder optische Veränderungen der Fläche. Diese müssen nass oder unter zur Hilfenahme von Mechanik oder Chemie entfernt werden
2.8.1 Bodenflächen
Große Verkehrsflächen und Hallen sowie schwer zu reinigende, strukturierte Bodenbeläge (u.a. Si- cherheitsfliesen; Küchenböden) sind maschinell zu reinigen, soweit die örtlichen Gegebenheiten und die Pflegeanleitung des Bodenherstellers dies zulassen. Bei unterschiedlichen Auffassungen zwischen AN und AG, ist die Ansicht des AG ausschlagend.
Hart- und elastische Bodenbeläge / Stein- und Kunststeinbodenbeläge
Die Bodenbeläge werden an erreichbaren Stellen von haftenden und nicht haftenden Verschmutzun- gen gereinigt, bei entsprechendem Schmutzeintrag ggf. mit vorheriger Grobschmutzentfernung. Die Reinigung erfolgt so, dass Feinschmutz (Staub, Flaum, etc.) aufgenommen wird.
Wischbezüge werden regelmäßig, separat von der sauberen Reinigungsflotte, ausgewaschen. Inter- vallweise wird die Schmutzflotte gewechselt! Leichtbewegliche Gegenstände (Stühle, Rollcontainer, Abfalleimer, etc.) werden beiseite geräumt und nach erfolgter Reinigung der Flächen wieder an ihre Ursprungsstellen zurückgestellt. Lose herumliegende Verschmutzungen, die bei der Reinigung nicht mit aufgenommen wurden (Papierschnipsel, Heftklammer, etc.), werden manuell aufgenommen.
Ergänzung zu Sanitärbereichen: In Sanitärbereichen werden die Bodenflächen unter Einsatz von desinfizierenden Reinigungsmitteln gereinigt. Die Reinigungs- und Schmutzflotte ist von jeglicher Reinigung in sonstigen Bereichen zu trennen!
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Ergänzung zu Küchen: In Küchen werden die Bodenflächen unter Einsatz von desinfizierenden Reinigungsmitteln gereinigt. Die Reinigungs- und Schmutzflotte ist von jeglicher Reinigung in sonstigen Bereichen zu trennen! Die Bodenflächen der Küchen sind regelmäßig mit einem Gastrospezialreiniger (Gastropur oder gleichwertig) zur Entfernung von Eiweiß- und Fettverschmutzungen zu reinigen.
Ergebnis: Die Hartbodenflächen weisen keine haftenden und nicht haftenden Verschmutzungen mehr auf. Alle Gegenstände, die bewegt wurden, stehen wieder an ihrem herkömmli- chen Platz. Etwaige Pflegefilme sind nicht beschädigt. Es sind keine Streifen sichtbar. Es ist darauf zu achten, dass insbesondere die Fliesenböden in Sanitärbereichen mit der Zeit nicht nachdunkeln.
Abgrenzung: Flächen unter schwerbeweglichen Gegenständen (Schränke, Schreibtisch- füßen, etc.) werden im Rahmen der Unterhaltsreinigung nicht gereinigt. Durch Nutzung verschlissene Pflegefilme auf Hartböden werden im Rahmen der Unterhaltsreinigung nicht erneuert.
Besondere Leistungsanforderungen – Treppenanlagen: Bei der Reinigung der Treppenanlagen ist besonderes Augenmerk auf die Treppenkanten und Profile zu legen. Diese müssen nach der Reinigung frei von Absatzstrichen, klebrigen Rückständen und Grauschleiern sein.
PVC-Böden: cleanern
Das Cleanermittel wird mit einem Handsprühkännchen oder durch eine Sprühvorrichtung an einer Bodenreinigungsmaschine punktuell auf die Belagsfläche verteilt, wo hartnäckige Flecken sowie ab- genutzte Pflegefilme vorhanden sind; anschließend werden die bearbeiteten Stellen maschinell unter Verwendung geeigneter Cleanerpads poliert.
Ergebnis: Oberflächen sind frei von hartnäckigen Flecken, Gummiabsatzstrichen, Schrammen, Schleifspuren. Abgenutzte Pflegefilmstellen sind saniert und der übrigen Fläche angeglichen. Die Optik (Glanz) ist einheitlich. Die Trittsicherheit darf nicht eingeschränkt werden.
Holz- und Parkettbodenbeläge
Die Bodenbeläge werden an erreichbaren Stellen von haftenden und nicht haftenden Verschmutzun- gen gereinigt, bei entsprechendem Schmutzeintrag ggf. mit vorheriger Grobschmutzentfernung. Die Reinigung erfolgt so, dass Feinschmutz (Staub, Flaum, etc.) aufgenommen wird. Der Reinigungsflotte wird ein geeignetes Parkett- oder Holzpflegemittel zugegeben.
Wischbezüge werden regelmäßig, separat von der sauberen Reinigungsflotte, ausgewaschen und gut ausgepresst. Intervallweise wird die Schmutzflotte gewechselt! Leichtbewegliche Gegenstände (Stühle, Rollcontainer, Abfalleimer, etc.) werden beiseite geräumt und nach erfolgter Reinigung der Flächen wieder an ihre Ursprungsstellen zurückgestellt. Lose herumliegende Verschmutzungen, die bei der Reinigung nicht mit aufgenommen wurden (Papierschnipsel, Heftklammer, etc.), werden ma- nuell aufgenommen.
Ergebnis: Die Holz- und Parkettbodenflächen weisen keine haftenden und nicht haftenden Ver- schmutzungen mehr auf. Alle Gegenstände, die bewegt wurden, stehen wieder an ih- rem herkömmlichen Platz. Etwaige Pflegefilme sind nicht beschädigt. Es sind keine Streifen sichtbar.
Abgrenzung: Flächen unter schwer beweglichen Gegenständen (Schränke, Schreib- tischfüßen, etc.) werden im Rahmen der Unterhaltsreinigung nicht gereinigt. Durch Nutzung verschlissene Pflegefilme auf Hartböden werden im Rahmen der Unterhalts- reinigung nicht erneuert.
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Textilbodenflächen
Textilbodenflächen werden an erreichbaren Stellen mit dem Sauger bzw. Bürstsauger gereinigt. Leicht bewegliche Gegenstände (Stühle, Rollcontainer, Abfalleimer, etc.) werden beiseite geräumt und nach erfolgter Reinigung der Flächen wieder an ihre Ursprungsstelle zurückgestellt. Lose herum- liegende Verschmutzungen (Papierschnipsel, Heftklammer, etc. werden ggf. manuell aufgenommen.
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Es ist darauf zu achten, dass die verwendeten Staubsauger mit Mikrofiltern (HEPA- oder ULPA-Filter) ausgerüstet sind.
Regelmäßig werden lose Teppiche aufgenommen und auch die darunter befindlichen Bodenflächen gereinigt.
Ergebnis: Die Textilbodenflächen weisen keine nicht haftenden Verschmutzungen mehr auf. Alle Gegenstände, die bewegt wurden, stehen wieder an ihrem herkömmlichen Platz.
Abgrenzung: Flächen unter schwerbeweglichen Gegenständen (Schränke, Side- boards, etc.) werden im Rahmen der Unterhaltsreinigung nicht gereinigt.
Fleckdetachur an Textilbelägen inkl. losen Teppichen
Haftende und fest haftende, erst kurzfristig bestehende (1 - 2 Tage) Flecken bis zu einem Durchmesser von ca. 10cm werden mit geeigneten Reinigungsmitteln entfernt. Die Strukturen und Fasern des Tex- tilbodenbelages werden dabei weder durch physikalische noch chemische Einwirkungen beschädigt.
Ergebnis: Die Textilbodenflächen weisen keine haftenden und nicht haftenden Verschmutzun- gen mehr auf. Die gereinigte Fläche weist im Vergleich zur umliegenden Fläche keine Farbunterschiede auf und der Belag ist nicht beschädigt.
Abgrenzung: Bei Flecken größer als 10cm ist der Auftraggeber unverzüglich zu informieren. Die Be- seitigung von Flecken mit einem Durchmesser größer als 10cm erfolgt nach geson- derte Beauftragung in Sonderreinigung. Ergibt sich zu Beginn der Detachur der Eindruck, dass die Maßnahme voraussichtlich keinen Erfolg hat oder ist eine Beschädigung nach Abschluss der Maßnahme zu ver- muten, so ist die Detachur unverzüglich einzustellen und der Beauftragte des AG zu unterrichten.
Kehren von Bodenbelägen
Hartbodenbeläge werden an erreichbaren Stellen gekehrt (manuelle oder maschinelle trockene me- chanische Entfernung von aufliegendem (leicht gebundenem) Schmutz (Staub, Sand, Laub, Papier- knäuel etc.) mit Borstenerzeugnissen (Besen, Bürsten, Kehrwalze, Bürstwalze) und Aufnahme in ein Behältnis).
Leichtbewegliche Gegenstände (Stühle, Abfallbehälter, etc.) werden beiseite geräumt und nach er- folgter Reinigung der Flächen wieder an ihre Ursprungsstellen zurückgestellt. Lose herumliegende Verschmutzungen, die bei der Reinigung nicht mit aufgenommen wurden (Papierschnipsel, Heftklam- mer, etc.), werden manuell aufgenommen.
Ergebnis: Die Hartbodenflächen sind frei von aufliegenden Verschmutzungen (Staub, Sand, Laub etc.). Alle Gegenstände, die bewegt wurden, stehen wieder an ihrem herkömmli- chen Platz. Etwaige Pflegefilme sind nicht beschädigt.
Abgrenzung: Geringe Menge Feinschmutz (Staubrückstände) können auf dem Fußboden zu- rückbleiben. Flächen unter schwer beweglichen Gegenständen (Schränke, Schreib- tischfüßen, etc.) werden im Rahmen der Unterhaltsreinigung nicht gereinigt. Durch Nutzung verschlissene Pflegefilme auf Hartböden werden im Rahmen der Unterhalts- reinigung nicht erneuert.
Schmutzfangzonen Den Schmutz zurückhaltende Einrichtungen wie Gitterroste, Schmutzfangmatten und Sauberlaufzo- nen werden ausgekehrt bzw. abgesaugt.
Regelmäßig werden lose Schmutzfangmatten und Gitterroste aufgenommen und auch die darun- ter befindlichen Bodenflächen bzw. Vertiefungen gereinigt.
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Fußbodenentwässerung Bodeneinläufe werden gereinigt und durchgespült.
Ergebnis: Die Bodeneinläufe sind frei von Verunreinigungen wie Haaren, Speiseresten oder Fett- ablagerungen.
Hinweis: Nicht sachgemäß gereinigte Abläufe gefährden die Rohrleitungen. Dies kann zu Was- serschäden, Hygienerisiken und hohen Reparaturkosten führen. Für auftretende Schäden infolge unsachgemäßer Reinigung kommt der Auftragnehmer auf.
2.8.2 Mobiliar/ Einrichtungen
Reinigen von Bestuhlung / Schreibtisch-/ Besucherstühlen / Sitzgruppen / Polstermöbeln / Hockern / Tritten / Sitzbänken / Wärmebänken
Alle Oberflächen inkl. Stuhlbeine und Unterseiten werden von haftenden und nicht haftenden Ver- schmutzungen so gesäubert, dass die Oberfläche des zu behandelnden Objektes keinen Schaden nimmt.
Ergebnis: Die gereinigten Gegenstände sind frei von haftenden und nicht haftenden Verschmut- zungen wie z.B. Staub, Papierschnipsel sowie von Griffspuren und Schlieren. Nach dem Entfernen von Flecken, wie z.B. Stiftspuren und Kaffeeränder, weist die gereinigte Fläche im Vergleich zur umliegenden Fläche keine Farbunterschiede auf und die Ober- fläche ist unbeschädigt.
Abgrenzung: Befinden sich auf den zu reinigenden Stühlen Gegenstände oder Dokumente, so sind diese dort zu belassen. Die Reinigung erfolgt ausschließlich auf freien Oberflächen. Ergibt sich zu Beginn der Entfernung von Flecken der Eindruck, dass die Maßnahme voraussichtlich keinen Erfolg hat oder eine Beschädigung nach Abschluss der Maß- nahme zu vermuten ist, so ist die Entfernung unverzüglich einzustellen und der Beauf- tragte des AG davon zu unterrichten.
Reinigen von Schränke / Spinden / Garderobenschränken / Schließfächern
Die Frontflächen, die Oberseiten und die Stoßleisten werden ganzflächig mittels eines geeigneten Rei- nigungstuches von haftenden und nicht haftenden Verschmutzungen gereinigt. Eindeutig als Unrat zu identifizierende Gegenstände (z.B. zerdrückte Zigarettenschachteln, leere Getränkedosen) werden ebenfalls beseitigt.
Ergebnis: Die Oberflächen sind frei von Unrat, haftenden und nicht haftenden Verschmutzungen sowie Schlieren.
Abgrenzung: Nur frei geräumte Oberflächen von Schließfächern, Spinden und Schränken sind zu reinigen. Etwaige Wertgegenstände werden nicht angehoben oder zur Seite gescho- ben, sondern es wird um sie herumgeputzt. Im Zweifel zwischen Wertgegenstand und Unrat ist der Gegenstand an seinem Ort zu belassen.
Reinigen von Vitrinen / Schaukästen
Die Außenseiten inklusive der Glasflächen sowie die freigeräumten Oberflächen von Vitrinen und Schaukästen werden mit einem geeigneten Reinigungstuch von haftenden und nicht haftenden Ver- schmutzungen gereinigt. Griffspuren und Flecken werden unter zu Hilfenahme geeigneter Reinigungs- mittel und physikalischer Einwirkung so entfernt, dass die Oberfläche des zu behandelnden Objektes keinen Schaden nimmt. Die Möbelunterseiten und -beine werden in gleichem Verfahren gereinigt.
Ergebnis: Die gereinigten Oberflächen sind frei von haftenden und nicht haftenden Verschmut- zungen. Nach dem Entfernen von Flecken weist die gereinigte Fläche im Vergleich zur
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umliegenden Fläche keine Farbunterschiede oder Kratzer auf und die Oberfläche ist unbeschädigt.
Abgrenzung: Jegliche Gegenstände und Dokumente auf den zu reinigenden Oberflächen sind dort zu belassen. Die Reinigung erfolgt ausschließlich auf frei geräumten Flächen.
Ergibt sich zu Beginn der Entfernung von Flecken der Eindruck, dass die Maßnahme voraussichtlich keinen Erfolg hat oder eine Beschädigung nach Abschluss der Maßnahme zu vermuten ist, so ist die Entfernung unverzüglich einzustellen und der Beauftragte des AG davon zu unterrichten.
Reinigen von Tischen / Schreibtischen / Pulten / Tresen / Ablagen / Theken / Sideboards / Rollcon- tainern / Regalen / Liegen / Sanitätsliegen / Ruhemöbeln / Schlafgelegenheiten / Betten / Wandleis- ten / Garderoben / Kleiderhaken / Garderobenständer / Schirmständern / sonstigen Einrichtungs- gegenständen
Die freigeräumten Oberflächen dieses Mobiliars werden mit einem geeigneten Reinigungstuch von haftenden und nicht haftenden Verschmutzungen gereinigt. Dies schließt freigeräumte Flächen in Re- galen und offenen Schränken ein. Befinden sich auf Schreibtischunterlagen keine Gegenstände, wer- den die Schreibtischunterlagen hochgehoben und die darunter befindliche Fläche gereinigt. Senk- rechte Flächen (Schubladenvorderseiten, Türblätter, Griffe, etc.) werden ebenfalls gereinigt.
Flecken, wie z.B. Stiftspuren und Kaffeeränder, werden unter zu Hilfenahme geeigneter Reinigungs- mittel und physikalischer Einwirkung so entfernt, dass die Oberfläche des zu behandelnden Objektes keinen Schaden nimmt.
Die Möbelunterseiten und -beine werden in gleichem Verfahren gereinigt.
Ergebnis: Die gereinigten Oberflächen sind frei von haftenden und nicht haftenden Verschmut- zungen. Nach dem Entfernen von Flecken, wie z.B. Stiftspuren und Kaffeeränder, weist die gereinigte Fläche im Vergleich zur umliegenden Fläche keine Farbunterschiede auf und die Oberfläche ist unbeschädigt.
Abgrenzung: Jegliche Gegenstände und Dokumente auf den zu reinigenden Oberflächen (ausge- nommen Schreibunterlagen) sind dort zu belassen. Die Reinigung erfolgt ausschließ- lich auf frei geräumten Flächen. Bettwäsche wird nicht gewechselt.
Ergibt sich zu Beginn der Entfernung von Flecken der Eindruck, dass die Maßnahme voraussichtlich keinen Erfolg hat oder eine Beschädigung nach Abschluss der Maßnahme zu vermuten ist, so ist die Entfernung unverzüglich einzustellen und der Beauftragte des AG davon zu unterrichten.
Entleeren und Reinigen von Abfalleimern / Papierkörben
Abfalleimer sowie Papierkörbe (soweit auftraggeberseitig gewünscht) sind mit geeigneten Mülltüten bestückt. Die Inhalte der verschiedenen Behälter werden in Sammelbehälter gefüllt, welche wiede- rum in Sammelcontainern entleert werden. Wo durchführbar werden Abfälle dem Recyclingsystem zurückgeführt.
Nach der Leerung werden die Behälter mit einem dafür vorgesehenen, Reinigungstuch innen und au- ßen von haftenden und nicht haftenden Verschmutzungen gesäubert und ggf. mit einem neuen, Müll- beutel versehen. Abfalleinsätze von Papierkörben erhalten keinen Müllbeutel. Die Gestellung der Müllbeutel erfolgt durch den Auftragnehmer.
Ergebnis: Die entleerten und gereinigten Behälter sind frei von jeglichem Inhalt, auch von Kau- gummis und haftenden Papierschnipseln. Getrennt gesammelte Inhalte werden der Wiederverwertung zugeführt. Abfallbehälter, Papierkörbe und Aschenbecher sind frei von haftenden und nicht haf- tenden Verschmutzungen.
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Abgrenzung: Ist ersichtlich, dass durch die Gebäudenutzer der Abfall im Trennverfahren falsch zu- geordnet wurde, so ist dieser dem Restmüll zuzuführen. Eine Nachsortierung ist nicht vorgesehen.
Entleeren und Reinigen von Aktenvernichtern
Der Inhalt der Aktenvernichter wird in Sammelbehälter gefüllt, welche wiederum in Sammelcontai- nern entleert werden. Wo durchführbar werden die Inhalte dem Recyclingsystem zurückgeführt.
Nach der Leerung werden die Behälter außen mit einem dafür vorgesehenen, Reinigungstuch von haf- tenden und nicht haftenden Verschmutzungen gesäubert.
Ergebnis: Die Behälter sind entleert. Getrennt gesammelte Inhalte werden der Wiederverwer- tung zugeführt. Die Aktenvernichter sind außen frei von haftenden und nicht haftenden Verschmutzungen.
Abgrenzung: Papierstaub oder einzelne Papierschnipsel können innen im Behälter verbleiben. Es wird gesondert darauf hingewiesen, dass die UVV einzuhalten sind.
Reinigen von Tischleuchten / Stehleuchten
Die Beleuchtungskörper werden von haftenden und nicht haftenden Verschmutzungen gesäubert.
Ergebnis: Die Oberflächen sind frei von haftenden und nicht haftenden Verschmutzungen sowie Schlieren.
Abgrenzung: Es ist darauf zu achten, dass durch eine Feuchtreinigung die Funktionsfähigkeit der Geräte nicht gefährdet ist. Es wird gesondert darauf hingewiesen, dass die UVV einzu- halten sind.
Reinigen von Schultafeln / Wandtafeln / Whiteboards / Flipcharts
Bei Wandtafeln, Flipcharts, Infotafeln und Prospektständern sind Füße und Rahmen zu reinigen.
Ergebnis: Die Oberflächen sind trocken und frei von haftenden und nicht haftenden Verschmut- zungen sowie Schlieren.
Abgrenzung: Etwaige Beschriftung von Wandtafeln, Whiteboards, Flipcharts und Infotafeln werden nicht entfernt oder verändert, es sei denn dies ist im Leistungsverzeichnis/Preisblatt ausdrücklich enthalten.
Bürotechnik (Bildschirme / Kopierer / Telefone / Drucker / Faxgeräte / Multifunktionsgeräte)
Die Oberflächen der Geräte werden mittels geeigneter Reinigungstextilien von haftenden und nicht haftenden Verschmutzungen gesäubert.
Ergebnis: Die gereinigten Objekte sind frei von haftenden und nicht haftenden Verschmutzungen sowie von Schlieren.
Abgrenzung: Es ist darauf zu achten, dass durch eine Reinigung die Funktionsfähigkeit der Geräte nicht gefährdet ist. Bei Monitoren / Bildschirmen wird nicht die Bildfläche, sondern nur Gehäuse und Standfuß gereinigt. Es wird gesondert darauf hingewiesen, dass die UVV einzuhalten sind.
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Reinigen von Feuerlöschern / Erste-Hilfe-Kästen / Defibrillatoren
Feuerlöscher, Erste-Hilfe-Kästen und Defibrillatoren werden unter zu Hilfenahme geeigneter Reini- gungstextilien oder Trockensauger von haftenden und nicht haftenden Verschmutzungen gesäubert.
Ergebnis: Nach der Reinigung sind die gereinigten Objekte frei von haftenden und nicht haften- den Verschmutzungen sowie Schlieren.
Abgrenzung: Bei der Reinigung der Objekte ist darauf zu achten, dass die Funktionsfähigkeit durch die Reinigung nicht beeinträchtigt wird und die Plombe der Feuerlöscher unversehrt ist. Ist einer dieser Fälle eingetreten, so ist der zuständige Beauftragte des Auftragge- bers unverzüglich zu benachrichtigen.
Reinigen von Hinweisschildern / verglasten Bildern
Hinweisschilder und verglaste Bilder werden unter zu Hilfenahme geeigneter Reinigungstextilien oder Trockensauger von haftenden und nicht haftenden Verschmutzungen gesäubert.
Ergebnis: Nach der Reinigung sind die gereinigten Objekte frei von haftenden und nicht haften- den Verschmutzungen sowie Schlieren.
Abgrenzung: Die Reinigung von Exponaten, Kunstgegenständen und privaten Bildern gehört nicht zur Unterhaltsreinigung.
Reinigen von Blumentöpfen / Pflanzkübeln
Die Außenflächen von Blumentöpfen und Pflanzkübeln werden mittels eines geeigneten Reinigungs- tuchs von haftenden und nicht haftenden Verschmutzungen gesäubert.
Ergebnis: Die Oberflächen sind frei von haftenden und nicht haftenden Verschmutzungen sowie Schlieren.
Abgrenzung: Reinigungsmittel oder mit Reinigungsmittel versetzte Schmutz-flotte darf unter keinen Umständen in die Blumenerde gelangen. Für auftretende Schäden (z.B. abgestorbene Blumen) kommt der Auftragnehmer auf.
Leistungsbeschreibung Gebäudereinigungen Seite 16 von 31
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2.8.3 Einbauten
Reinigen von Türen / Türrahmen / -griffe / -beschläge
Türen inklusive Türrahmen, Türgriffen und Beschlägen werden mit geeigneten Reinigungsmitteln von haftenden und nicht haftenden Verschmutzungen gereinigt.
Ergebnis: Die Oberflächen sind frei von haftenden und nicht haftenden Verschmutzungen sowie Schlieren.
Abgrenzung: Verschlossene und in absehbarer Zeit nicht zu öffnende Türen sind zumindest einseitig zu reinigen.
Innenverglasung: Glastüren / Glastrennwände
Griff- und Trittspuren sowie Flecken und Spritzer an Innenverglasungen und Windfängen werden punktuell und gezielt mit geeigneten Reinigungsmitteln und Reinigungstextilien entfernt.
Ergebnis: Die Oberflächen sind frei von Griff- und Trittspuren, Spritzern, Flecken und Schlieren.
Abgrenzung: Die ganzflächige Reinigung ist Bestandteil der Glas-/Rahmenreinigung.
Reinigen von Lichtschaltern / Steckdosen / Kabelkanälen
Lichtschalter, Steckdosen und Kabelkanäle werden von haftenden und nicht haftenden Verschmut- zungen gereinigt.
Ergebnis: Die gereinigten Flächen sind frei von haftenden und nicht haftenden Verschmutzungen sowie Griffspuren und Schlieren.
Abgrenzung: Es ist darauf zu achten, dass durch eine Feuchtreinigung die Funktionsfähigkeit nicht gefährdet ist. Es wird gesondert darauf hingewiesen, dass die UVV einzuhalten sind.
Reinigen von Wandleuchten / Deckenleuchten (bis zu einer Höhe von drei Metern)
Die Beleuchtungskörper werden von haftenden und nicht haftenden Verschmutzungen gesäubert.
Ergebnis: Die Oberflächen sind frei von haftenden und nicht haftenden Verschmutzungen sowie Schlieren.
Abgrenzung: Es ist darauf zu achten, dass durch eine Feuchtreinigung die Funktionsfähigkeit der Geräte nicht gefährdet ist. Es wird gesondert darauf hingewiesen, dass die UVV einzu- halten sind.
Fußleisten / Sockelleisten / Fensterbänke / Heizkörper
Fußleisten, Sockelleisten, Fensterbänke und Heizkörper werden mit geeigneten Reinigungstextilien oder Trockensaugern von haftenden und nicht haftenden Verschmutzungen befreit.
Ergebnis: Die Objekte sind frei von haftenden und nicht haftenden Verschmutzungen sowie von Schlieren.
Abgrenzung: Es werden nur zugängliche und frei geräumte Flächen gereinigt. Gegenstände und Do- kumente auf Fensterbänken und Heizkörpern werden zur Reinigung der Oberflächen nicht entfernt; es wird um diese Gegenstände und Dokumente herumgeputzt.
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Fliesenwände / sonstige abwaschbare Wände
Fliesenwände und sonstige abwaschbare Wände werden mit geeigneten Reinigungsmitteln und Rei- nigungstextilien von haftenden und nicht haftenden Verschmutzungen gereinigt.
Ergebnis: Die Oberflächen sind frei von haftenden und nicht haftenden Verschmutzungen insbe- sondere Griffspuren, Spritzern, Flecken und Schlieren.
Reinigen von Treppengeländern und Handläufen
Treppengeländer und Handläufe werden mit geeigneten Reinigungsmitteln von haftenden und nicht haftenden Verschmutzungen gereinigt.
Ergebnis: Die Oberflächen sind frei von haftenden und nicht haftenden Verschmutzungen sowie Schlieren.
Abgrenzung: Es werden nur zugängliche Teile gereinigt. Der Einsatz von Hubwagen oder Gerüsten für schwer zugängliche Teile des Seitenschutzes ist nicht Bestandteil der Unterhaltsreini- gung.
Besonderheiten in Lasten- und Personenaufzügen
Wandflächen und Spiegel werden mit geeigneten Reinigungsmitteln gesäubert, sodass sie frei von haftenden und nicht haftenden Verschmutzungen und Schlieren sind. Hierbei ist besonders auf Be- dienungspanel und Haltegriffe zu achten. Metallflächen werden mit geeigneten Pflegemitteln behan- delt. Textile Oberflächen werden abgesaugt.
Ergebnis: Die Oberflächen sind frei von haftenden und nicht haftenden Verschmutzungen sowie Schlieren.
Abgrenzung: Es ist darauf zu achten, dass durch eine Feuchtreinigung der Bedienungspanels die Funktionsfähigkeit der Aufzüge nicht gefährdet ist. Es wird gesondert darauf hingewie- sen, dass die UVV einzuhalten sind.
2.8.4 Sanitärbereiche
Die unterschiedlichen Kategorien für Obenarbeiten (A = rot, B = gelb, C = blau und D = grün) sind peni- belst einzuhalten. Dies gilt sowohl für die Reinigungstextilien wie auch für die Behälter der Reinigungs- flotte. Damit soll die Keimzahl niedrig gehalten und eine Infektkette unterbrochen werden.
Reinigen von WC-, Wasch- und Duschraum-Einrichtungen
WC-Sitze, -Deckel, -Becken und -Spülkästen sowie Urinale, Badewannen, Duschbecken, Hand- waschbecken, Ablageflächen (soweit frei geräumt) und Spiegel werden unter zu Hilfenahme von ge- eigneten Reinigungs- und Desinfektionsmitteln bzw. Desinfektionsreinigern sowie gegebenenfalls vorhandenen Hygieneplänen von haftenden und nicht haftenden Verschmutzungen gereinigt.
Ergebnis: Die Oberflächen sind frei von Keimen, haftenden und nicht haftenden Verschmutzun- gen, Kalkablagerungen sowie Schlieren.
Abgrenzung: Es wird darauf hingewiesen, dass durch zu saure Reinigungsmittel das Fugenmaterial beschädigt werden kann. Für durch den Einsatz von ungeeignetem Reinigungs-, Des- infektionsmittel bzw. Desinfektionsreiniger verursachte Schäden kommt der Auftrag- nehmer auf.
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Reinigen und Auffüllen von Handtuch- / Seifen- / Desinfektionsmittel- / Hygienebeutelspendern / WC- Papierhaltern Spender und WC-Papierhalter werden unter zu Hilfenahme von geeigneten Reinigungs- und Desinfek- tionsmitteln bzw. Desinfektionsreinigern sowie gegebenenfalls vorhandenen Hygieneplänen von haf- tenden und nicht haftenden Verschmutzungen gereinigt.
Papierhandtücher, Seifen- und Desinfektionsmittelkartuschen sowie Hygienebeutel und WC-Papier werden vom AG gestellt und von den Mitarbeitern des AN nach Bedarf aufgefüllt.
Ergebnis: Die Oberflächen sind frei von Keimen, haftenden und nicht haftenden Verschmutzun- gen, Kalkablagerungen sowie Schlieren. Der Bestand in den Behältern ist bis zur nächsten Reinigung ausreichend.
Abgrenzung: Die Spenderinhalte sind in aller Regel ausreichend bis zur nächsten Reinigung. Zusätz- liche WC-Papierrollen werden entweder je WC-Raum zentral bevorratet oder es wird pro Toilette max. eine weitere WC-Rolle ausgelegt.
Reinigen und Ersetzen von WC-Bürsten und –haltern
WC-Bürsten und -halter werden mit geeigneten Reinigungs- und Desinfektionsmitteln bzw. Desinfek- tionsreiniger sowie gegebenenfalls vorhandenen Hygieneplänen von haftenden und nicht haftenden Verschmutzungen gereinigt.
WC-Bürsten werden vom AG gestellt und von den Mitarbeitern des AN bei Bedarf ausgetauscht.
Ergebnis: Die Oberflächen sind frei von Keimen, haftenden und nicht haftenden Verschmutzun- gen, Kalkablagerungen sowie Schlieren. Die WC-Bürsten sind in einem ordentlichen Zustand.
Abgrenzung: Es werden ausschließlich defekte WC-Bürsten ausgetauscht. Weisen WC-Bürsten Ver- schmutzungen auf, die mit der regulären Reinigung nicht mehr entfernt werden kön- nen, geht der Ersatz zu Lasten des AN.
Reinigen von Hygienebehältern
Hygienebehälter werden mit geeigneten Reinigungs- und Desinfektionsmitteln bzw. Desinfektionsrei- nigern sowie gegebenenfalls vorhandenen Hygieneplänen von haftenden und nicht haftenden Ver- schmutzungen gereinigt.
Ergebnis: Die Oberflächen sind frei von Keimen, haftenden und nicht haftenden Verschmutzun- gen, Kalkablagerungen sowie Schlieren.
Abgrenzung: Die Gestellung der Damenhygienebehälter gehört nicht zur Unterhaltsreinigung.
Reinigen von Wandfliesen / Schamwänden / Duschtrennwänden
Wandfliesen, Schamwände und Duschtrennwände werden mit geeigneten Reinigungs- und Desinfek- tionsmitteln bzw. Desinfektionsreinigern sowie gegebenenfalls vorhandenen Hygieneplänen von haf- tenden und nicht haftenden Verschmutzungen gereinigt.
Ergebnis: Die gereinigten Flächen sind frei von Keimen, haftenden und nicht haftenden Ver- schmutzungen, Kalkablagerungen, Schimmel sowie Schlieren.
Abgrenzung: Es wird darauf hingewiesen, dass durch zu saure Reinigungsmittel das Fugenmaterial beschädigt werden kann. Für durch den Einsatz von ungeeignetem Reinigungs-, Des- infektionsmittel bzw. Desinfektionsreiniger verursachte Schäden kommt der Auftrag- nehmer auf.
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Reinigen von WC-Armaturen, Waschtischarmaturen und Duschköpfen
WC- und Waschtischarmaturen sowie Duschköpfe werden ganzflächig unter zu Hilfenahme von ge- eigneten Reinigungs- und Desinfektionsmitteln bzw. Desinfektionsreinigern sowie gegebenenfalls vorhandenen Hygieneplänen von haftenden und nicht haftenden Verschmutzungen gereinigt.
Ergebnis: Die Oberflächen sind frei von Keimen, haftenden und nicht haftenden Verschmutzun- gen, Kalkablagerungen sowie Schlieren.
Abgrenzung: Es wird darauf hingewiesen, dass durch zu saure Reinigungsmittel das Dichtungsma- terial beschädigt werden kann. Für durch den Einsatz von ungeeigneten Reinigungs-, Desinfektionsmittel bzw. Desinfektionsreiniger verursachte Schäden kommt der Auf- tragnehmer auf.
Es wird darauf hingewiesen, dass sich die Duschköpfe in einer Höhe von bis zu 2,00 m befinden können. Alle erforderlichen Vorkehrungen, Sicherheitsmaßnahmen und ge- eigneten Steighilfen zum sicheren Erreichen dieser Arbeitshöhe sind in die kalkulierten Einheitspreise einzurechnen.
2.8.5 Ausstattung von Speiseräumen / Sozialräumen / Küchen
Reinigen von Einrichtungsgegenständen / Speiseausgaben / -präsentationsmöbeln / Getränke- schränken / Getränkekühlschränken
Die Objekte werden mit geeigneten Reinigungsmitteln und -verfahren lebensmittelverträglich von haf- tenden und nicht haftenden Verschmutzungen gesäubert.
Ergebnis: Die gereinigten Flächen sind frei von Keimen, haftenden und nicht haftenden Ver- schmutzungen, Kalkablagerungen, Schimmel sowie Schlieren.
Abgrenzung: Es ist darauf zu achten, dass durch eine Feuchtreinigung die Funktionsfähigkeit der Geräte nicht gefährdet ist. Die Innenreinigung der Objekte ist nicht Gegenstand der Unterhaltsreinigung
Reinigen von Arbeitsflächen / Wandfliesen / abwaschbaren Wänden / Ablagen
Die Objekte werden mit geeigneten Reinigungsmitteln und -verfahren sowie gegebenenfalls vorhan- denen Hygieneplänen lebensmittelverträglich von haftenden und nicht haftenden Verschmutzungen gesäubert.
Ergebnis: Die gereinigten Flächen sind frei von Keimen, haftenden und nicht haftenden Ver- schmutzungen, Kalkablagerungen, Schimmel sowie Schlieren.
Abgrenzung: Es wird darauf hingewiesen, dass durch zu saure Reinigungsmittel das Dichtungsma- terial beschädigt werden kann. Für durch den Einsatz von ungeeigneten Reinigungs-, Desinfektionsmittel bzw. Desinfektionsreiniger verursachte Schäden kommt der Auf- tragnehmer auf.
Reinigen von Armaturen
Armaturen werden ganzflächig unter zu Hilfenahme von geeigneten Reinigungsmitteln von haftenden und nicht haftenden Verschmutzungen gereinigt. Zusätzlich werden die Armaturen nach erfolgter Rei- nigung aufpoliert.
Ergebnis: Die Oberflächen sind frei von Keimen, haftenden und nicht haftenden Verschmutzun- gen, Kalkablagerungen sowie Schlieren. Nach dem Polieren befinden sich die Armatu- ren in einem guten optischen Zustand und sind frei von Wischspuren.
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Abgrenzung: Es wird darauf hingewiesen, dass durch zu saure Reinigungsmittel das Dichtungsma- terial beschädigt werden kann. Für durch den Einsatz von ungeeigneten Reinigungs-, Desinfektionsmittel bzw. Desinfektionsreiniger verursachte Schäden kommt der Auf- tragnehmer auf.
2.8.6 Sonstiges
Sichtbares Spinnengewebe wird im Bedarfsfall mit einem Trockensauger (Staubsauger) oder einem Besen beseitigt, sodass die zu reinigenden Räume frei von Spinnengewebe sind.
Offene Fenster und Türen werden nach der Reinigung durch das Reinigungspersonal geschlossen. Waren Türen verschlossen, so sind diese nach erfolgter Reinigung wieder zu verschließen. Bei der Spätreinigung besteht die Verpflichtung nach Dienstschluss die Außentüren und Fenster zu verschlie- ßen, sodass die zu reinigenden Gebäude nicht von betriebsfremden Personen unbemerkt betreten werden können.
Brandschutztüren dürfen nicht aufgestellt werden.
Entstehen bei der Reinigung Schäden am Eigentum des Auftraggebers, seiner Mitarbeiter oder Besu- cher, so werden diese unmittelbar dem standortverantwortlichen Beauftragten des Auftraggebers ge- meldet. Entsprechendes gilt bei der Aufdeckung von Schäden.
Während der Reinigung geht die Verkehrssicherungspflicht auf den Auftragnehmer über. Die Ver- kehrssicherungspflichten werden eingehalten.
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3 Leistungsbeschreibung Grundreinigung
Die Grundreinigungen müssen nach entsprechender Absprache mit den Objektverantwortlichen zeit- lich zusammenhängend in den Schließzeiten durchgeführt werden. Der objektverantwortliche Vertre- ter des Auftraggebers legt jährlich die Teilbereiche fest, welche von der Grundreinigung umfasst wer- den sollen.
Die Abrechnung erfolgt nach Durchführung der Arbeiten. Mit der Abrechnung ist dem Auftraggeber ein Leistungsnachweis zu übergeben. In diesem Leistungsnachweis sind die verwendeten Beschich- tungsprodukte pro Raum anzugeben.
Bei Neubeschichtung von Bodenflächen sind die Trocknungszeiten der Neubeschichtung nach Her- stellervorgaben einzuhalten. Die Einrichtungsgegenstände sind erst nach erfolgter Trocknung wieder einzuräumen. Der Auftraggeber behält sich vor, diese Leistung des Auftragnehmers durch einen Be- auftragten des Auftraggebers abnehmen zu lassen.
3.1 Leistungsverzeichnis Grundreinigung der Bodenbeläge (GrB)
Bei der Durchführung der Grundreinigungen ist darauf zu achten, dass Flächen oder Gegenstände, die an die Reinigungsflächen angrenzen, nicht verschmutzt werden bzw. deren Reinigungszustand nicht verschlechtert wird. Sollte dies dennoch geschehen, so erfolgt eine für den Auftraggeber kostenfreie Reinigung dieser Bereiche.
Vor der Grundreinigung von Bodenflächen ist ggf. das bewegliche Mobiliar aus den betreffenden Räu- men heraus zu räumen und nach erfolgter Grundreinigung wieder an dieselbe Stelle zurückzustellen. Diese Leistung ist in die Angebotspreise einzurechnen und wird nicht separat vergütet.
Die Grundreinigung der Bodenbeläge ist abhängig von der Art des Bodenbelags durchzuführen. Grundsätzlich sind die Bodenbeläge nach Reinigungs- und Pflegeanleitung der Bodenhersteller zu be- handeln.
Bei einer Neubeschichtung wird eine Haltbarkeit von mindestens 1 Jahr auf stark frequentierten Bo- denflächen und 2 Jahren auf weniger stark frequentierten Bodenflächen erwartet.
PVC
Bei PVC-Bodenbelägen erfolgt eine vollständige Entfernung vorhandener Bodenbeschichtungen. Die Reinigung erfolgt maschinell mit langsam laufender Einscheibenmaschine mit geeignetem Pad und geeignetem Grundreinigungsmittel. Die Schmutzflotte ist aufzunehmen.
Für zu versiegelnde Böden erfolgt nach vollständiger Abtrocknung des Bodens eine Einpflege mit ge- eignetem Pflegemittel in 2 Schichten.
Linoleum
Bei Linoleum-Bodenbelägen erfolgt eine vollständige Entfernung vorhandener Bodenbeschichtungen. Die Reinigung erfolgt maschinell mit langsam laufender Einscheibenmaschine mit geeignetem Pad und geeignetem Grundreinigungsmittel. Die Schmutzflotte ist aufzunehmen.
Für zu versiegelnde Böden erfolgt nach vollständiger Abtrocknung des Bodens eine Einpflege mit ge- eignetem Pflegemittel in 3 Schichten.
Kautschuk
Keine Beschichtung von Kautschukböden!
Vorhandene Beschichtungen sind vollständig zu entfernen. Die Reinigung erfolgt maschinell mit lang- sam laufender Einscheibenmaschine mit geeignetem Pad und geeignetem Grundreinigungsmittel. Die Schmutzflotte ist aufzunehmen.
Bei glatten Kautschuk-Belägen erfolgt anschließend ein Abfahren der Böden mit der Highspeed-Ma- schine und geeignetem Pad.
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Textilboden
Nur bei feuchtigkeitsunempfindlichen Materialien und Unterkonstruktionen erfolgt ein Schamponie- ren und gegebenenfalls Sprühextrahieren des Textilbodens. Vorab erfolgt ein Saugen/Bürstsaugen des Bodens. Hartnäckige Flecken sind mehrmals durchzuspülen und zu lösen.
Nach vollständiger fasertiefer Abtrocknung des Bodens erfolgt ein erneutes Saugen/Bürstsaugen.
Parkett geölt / gewachst
Die Grundreinigung von geöltem bzw. gewachstem Parkett erfolgt mit geeigneten Reinigungsmateria- lien und geeigneten Pads (rot).
Anschließend erfolgt eine Einpflege und Auspolieren mit geeignetem Reinigungs- und Pflegematerial sowie geeigneten Maschinen.
Parkett versiegelt
Die Grundreinigung von versiegeltem Parkett erfolgt mit nicht abrasiven Pads und geeigneten Reini- gungsmaterialien sowie geeigneten Maschinen.
Anschließend ist der Boden streifenfrei nachzuwischen.
Sonstige Bodenbeläge
Die Grundreinigung erfolgt nach Herstellerangaben.
Bei Neubeschichtung von Bodenflächen sind die Trocknungszeiten der Neubeschichtung nach Her- stellervorgaben einzuhalten. Die Einrichtungsgegenstände sind erst nach erfolgter Trocknung wieder an ihre Ursprungsorte zurückzustellen.
Nach erbrachter Leistung sind die Fenster und Türen zu schließen und das Licht auszuschalten.
Beschädigungen sind an den Standortverantwortlichen zu melden.
Während der Reinigung geht die Verkehrssicherungspflicht auf den Auftragnehmer über. Die Ver- kehrssicherungspflichten sind einzuhalten.
Die Abrechnung erfolgt nach Durchführung der Arbeiten. Mit der Abrechnung ist dem Auftraggeber ein Leistungsnachweis zu übergeben. In diesem Leistungsnachweis sind die verwendeten Beschich- tungsprodukte pro Raum zu nennen.
3.2 Leistungsverzeichnis Grundreinigung (GrR)
Bei der Durchführung der Grundreinigungen ist darauf zu achten, dass Flächen oder Gegenstände, die an die Reinigungsflächen angrenzen, nicht verschmutzt werden bzw. deren Reinigungszustand nicht verschlechtert wird. Sollte dies dennoch geschehen, so erfolgt eine für den Auftraggeber kostenfreie Reinigung dieser Bereiche.
Die Grundreinigung beinhaltet alle Leistungen gemäß der Leistungsbeschreibung der Grundreinigung der Bodenbeläge (GrB).
Zudem beinhaltet die Grundreinigung alle Leistungen gemäß der Leistungsverzeichnisse der Unter- haltsreinigung für die jeweilige Raumgruppe.
Zusätzlich beinhaltet die Grundreinigung die folgenden Leistungen:
das allseitige, gründliche Feuchtreinigen (innen und außen) aller Einrichtungsgegenstände und Einbauten in voller Höhe
die vollflächige Reinigung sämtlicher, abwaschbarer Wandflächen
die Reinigung von Beleuchtungskörpern (z.B. Wand-, Hänge-, Deckenlampen)
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Intensivreinigung der Küchenzeilen in den Teeküchen innen und außen einschließlich der Ab- züge und der elektrischen Geräte
die vollständige Entfernung stark anhaftender Verschmutzungen
die Information des Auftraggebers, wenn sich stark anhaftende Verschmutzungen nicht entfer- nen lassen
die Schimmelentfernung in Sanitärbereichen
Nach erbrachter Leistung sind die Fenster und Türen zu schließen und das Licht auszuschalten.
Beschädigungen sind an den Standortverantwortlichen zu melden.
Während der Reinigung geht die Verkehrssicherungspflicht auf den Auftragnehmer über. Die Ver- kehrssicherungspflichten sind einzuhalten.
Die Abrechnung erfolgt nach Durchführung der Arbeiten. Mit der Abrechnung ist dem Auftraggeber ein Leistungsnachweis zu übergeben. In diesem Leistungsnachweis sind die verwendeten Beschich- tungsprodukte pro Raum zu nennen.
Die kalkulierte Durchschnittsleistung darf die Höchste zulässige Reinigungsleistung (m²/h) (Ober- grenze der Reinigungsleistung) während der gesamten Vertragslaufzeit nicht überschreiten, es sei denn, dies wird vom Auftraggeber schriftlich genehmigt.
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4 Leistungsbeschreibung Vorarbeiter
Die Aufgaben eines Vorarbeiters bestehen grundsätzlich in der Organisation der Reinigungsarbeiten mit dem Ziel, dass der Reinigungszustand dauerhaft den erwarteten Anforderungen genügt und das Objekt einen sauberen und gepflegten Eindruck macht.
Die Aufgaben sind nach Bedarf und in Absprache mit dem Auftraggeber selbstständig zu erledigen.
Die Vorarbeiter sind der zentrale Ansprechpartner des Auftraggebers vor Ort.
Um die Kommunikation zwischen den eingesetzten Mitarbeitern des Auftragnehmers und dem Auf- traggeber sicherzustellen, ist die Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift unverzicht- bar.
Ein fest benannter Vorarbeiter ist mindestens in den Objekten einzusetzen, in denen ein Reinigungs- team von vier oder mehr Reinigungskräften eingesetzt wird.
Bei Abwesenheit eines Vorarbeiters durch Urlaub oder Krankheit ist eine geeignete Vertretung zu stel- len, die vollumfassend über den Tätigkeitsbereich informiert ist und dieselben Aufgaben verrichtet.
Bei Arbeitsunfähigkeit oder sonstiger unvorhergesehener Abwesenheit wird die Vertretung vom Auf- tragnehmer unaufgefordert innerhalb von 24 Stunden organisiert.
Um eine ständige Erreichbarkeit zu gewährleisten, werden die Vorarbeiter vom Auftragnehmer wäh- rend der Dienstzeiten mit einem Mobiltelefon (Smartphone) ausgestattet. Dieses ist von den Vorar- beitern während der Dienstzeiten immer mitzuführen.
Die Vorarbeiter sind vom Auftragnehmer mit allen notwendigen Reinigungsmaterialien, -geräten und sonstigen Hilfsmitteln geeignet auszustatten.
Zu den Aufgaben gehört beispielhaft:
die Planung der Aufgaben und Koordinierung der Reinigungskräfte
die Kontrolle der Reinigungsergebnisse
die Bestandsverwaltung und Bestellung von Reinigungs- und Hygienematerial
die Ausgabe von Reinigungsmaterial an die Reinigungskräfte
die Reklamationsannahme
die Kontrolle der Reklamationsbeseitigung
die Aufnahme von Anforderungen und Wünschen des Auftraggebers
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5 Leistungsbeschreibung Objektleitung (OL)
Die Aufgaben einer Objektleitung bestehen grundsätzlich in der Organisation der Reinigungsarbeiten mit dem Ziel, dass der Reinigungszustand dauerhaft den erwarteten Anforderungen genügt und die Objekte einen sauberen und gepflegten Eindruck machen.
Die Aufgaben der Objektleitung sind nach Bedarf und in Absprache mit dem Auftraggeber selbststän- dig zu erledigen.
Die Objektleitung ist der zentrale Ansprechpartner des Auftraggebers für die Objekte.
Um die Kommunikation zwischen den eingesetzten Mitarbeitern des Auftragnehmers und dem Auf- traggeber sicherzustellen, ist die Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift unverzicht- bar.
Bei Abwesenheit der Objektleitung durch Urlaub oder Krankheit ist eine geeignete Vertretung zu stel- len, die vollumfassend über den Tätigkeitsbereich informiert ist und dieselben Aufgaben verrichtet. Bei Arbeitsunfähigkeit oder sonstiger unvorhergesehener Abwesenheit ist die Vertretung vom Auftrag- nehmer unaufgefordert innerhalb von 24 Stunden zu organisieren.
Die Objektleitung ist vom Auftragnehmer mit allen notwendigen Reinigungsmaterialien, -geräten und sonstigen Hilfsmitteln geeignet auszustatten.
Um eine ständige Erreichbarkeit zu gewährleisten, ist die Objektleitung vom Auftragnehmer während der Dienstzeiten mit einem Mobiltelefon (Smartphone) auszustatten. Dieses ist von der Objektleitung während der Dienstzeiten immer mitzuführen.
Zu den Aufgaben der Objektleitung gehört beispielhaft:
die Planung der Aufgaben und die Koordinierung der Reinigungskräfte
die Planung von Urlaubs- und Krankheitsvertretung der Reinigungskräfte
die Schulung der Reinigungskräfte vor Ort
die Bestandsverwaltung, Beschaffung und Ausgabe von Reinigungsmaterial an die Reinigungs- kräfte
die Bestandsverwaltung, Beschaffung und Abrechnung von Verbrauchsmaterialien
die Qualitätskontrollen entsprechend dem vereinbarten Qualitätsmanagement
die Annahme von Reklamationen
die Reklamationsbearbeitung, die Kontrolle der Reklamations-beseitigung und Nachweiser- bringung gemäß Vertrag
die Überwachung und Einhaltung von Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften
die Erstellung von Revierplänen
die fachliche Beratung des Auftraggebers bei Reinigungsproblemen
die tägliche Weitergabe der Schadensberichte an den Auftraggeber (siehe Leistungsverzeich- nis Unterhaltsreinigung: Meldung ersichtlicher Schäden)
die Aufnahme von Anforderungen und Wünschen des Auftraggebers
Die Objektleitung hat die Reinigungsleistungen regelmäßig und nachweisbar zu überwachen sowie sich fortlaufend mit den auf Seiten des AG benannten Verantwortlichen über die Qualität der Leis- tungserbringung abzustimmen. Hierzu ist mindestens einmal wöchentlich ein Abstimmungsgespräch mit dem vom AG benannten Beauftragten für das jeweilige Objekt vor Ort durchzuführen.
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6 Leistungsbeschreibung Vertretungsreinigung (VR)
Die Vertretung hauseigener Reinigungskräfte ist gemäß den angebotenen Preisen auf besondere An- ordnung des Auftraggebers z.B. als Urlaubs- oder Krankheitsvertretung der Eigenreinigungskräfte zu erbringen.
Bei den im Preisblatt angegebenen Intervallen handelt es sich um Schätzwerte anhand von Erfah- rungswerten der letzten Jahre. Die tatsächlich beauftragte Anzahl der Vertretungsreinigungen kann sowohl höher als auch niedriger sein.
Die Beauftragung erfolgt teils kurzfristig (Krankheitsvertretung), nach Möglichkeit jedoch 24 Stunden vor Durchführung der Leistung.
Die Beauftragung erfolgt raumweise.
An- und Abfahrtszeiten werden nicht gesondert vergütet. Die Abrechnung erfolgt nach Durchführung der Arbeiten.
Die Vertretungsreinigung beinhaltet grundsätzlich alle Leistungen gemäß dem Leistungsverzeichnis der Unterhaltsreinigung für die jeweilige Raumgruppe.
Die Leistungen sind in Abhängigkeit von der beauftragten Vertretungsdauer zu erbringen.
Bei 1- bis 4-tägiger Vertretung sind alle Leistungen im Hauptreinigungsintervall inklusive Reinigung der Bodenflächen sowie die Bedarfsleistungen zu erbringen.
Bei 5- bis 7-tägiger Vertretung sind alle Leistungen im Hauptreinigungsintervall inklusive Reinigung der Bodenflächen, die Leistungen mit 1 x wöchentlichem Intervall sowie die Bedarfsleistungen zu erbrin- gen.
Bei 8- bis 14-tägiger Vertretung sind alle Leistungen im Hauptreinigungsintervall inklusive Reinigung der Bodenflächen, die Leistungen mit 1 x wöchentlichem und 2 x monatlichem Intervall sowie die Be- darfsleistungen zu erbringen.
Bei 15- bis 31-tägiger Vertretung sind alle Leistungen im Hauptreinigungsintervall inklusive Reinigung der Bodenflächen, die Leistungen mit 1 x wöchentlichem, 2 x monatlichem und 1 x monatlichem In- tervall sowie die Bedarfsleistungen zu erbringen.
Bei längerer Vertretungsdauer ist sinngemäß vorzugehen.
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7 Leistungsbeschreibung Glas-/Rahmenreinigung
7.1 Reinigungszeiten
Die Reinigungszeiten je Objekt sind der Anlage „Losinformationen“ zu entnehmen. Abweichend von den dort angegebenen Zeiten ist im Einzelfall eine individuelle Absprache mit dem jeweiligen Objekt- verantwortlichen möglich. Für die Absprache der konkreten Terminierung erhält der Dienstleister nach Zuschlag eine Liste mit den Kontaktdaten der jeweiligen Objektverantwortlichen.
Grundsätzlich sind die Reinigungen in Schulen und Turnhallen in den Oster- und Herbstferien durch- zuführen. Die Reinigungen in den anderen Objekten haben möglichst gleichverteilt im Jahresverlauf im Frühjahr und Herbst zu erfolgen.
7.2 Aufmaß
Die Flächen für die Glasreinigung wurden einseitig nach lichtem Rohbaumaß ermittelt. Rahmen, Pfos- ten und Flächenverblendungen sind mit aufgemessen und ebenfalls zu reinigen.
7.3 Abnahme
Der Auftraggeber behält sich vor die Leistungen des Auftragnehmers innerhalb von 24 Stunden nach Ausführung durch einen Beauftragten des Auftraggebers abnehmen zu lassen. Die Dokumentation er- folgt schriftlich. Die Abrechnung erfolgt nach Durchführung der Arbeiten. An Schulen soll die Leis- tungsabnahme im Regelfall durch den Gebäudebetreuenden (Hausmeister) bzw. den Objektverant- wortlichen erfolgen.
7.4 Hubsteiger und sonstige Hilfsmittel
Die Kosten für Hubsteiger, Gerüste und sonstige Hilfsmittel sind in den jeweiligen Preisblättern in der vorgesehenen Zelle gesondert anzugeben. Diese Kosten gehen in den Angebotspreis ein und werden soweit nicht anders angegeben, nicht gesondert vergütet.
7.5 Leistungsverzeichnis Glas-/Rahmenreinigung
Die Intervalle für die Glas-/Rahmenreinigung richten sich grundsätzlich nach den Intervallen, die in den Preisblättern für die Glas-/Rahmenreinigung bezeichnet sind.
Alle nachfolgenden Einzelleistungen für die Glas-/Rahmenreinigung sind grundsätzlich im Rahmen dieser Hauptintervalle zu erbringen.
Bei der Durchführung der Glas-/Rahmenreinigung ist darauf zu achten, dass Flächen oder Gegen- stände, die an die Reinigungsflächen angrenzen, nicht verschmutzt werden bzw. deren Reinigungszu- stand nicht verschlechtert wird. Geschieht dies dennoch, so erfolgt eine für die Auftraggeberin kos- tenfreie Reinigung dieser Bereiche.
Die Reinigung ist so durchzuführen, dass die erforderlichen Maßnahmen der Arbeitssicherheit und des Umweltschutzes eingehalten werden.
Grünflächen und Anpflanzungen werden bei der Reinigungsmaßnahme nicht beschädigt.
Falls Reinigungsanweisungen der Hersteller bestehen, sind diese zu beachten. Insbesondere sind an einigen Standorten Folierungen angebracht, welche nicht beschädigt werden dürfen.
Die Innenglasreinigung beinhaltet die Entfernung von Renovierungsverschmutzungen.
Oberflächenschädigende Mittel und Materialien dürfen nicht zum Einsatz kommen.
Die Termine für die Glas-/Rahmenreinigung sind mit den Objektnutzern vor Ort abzustimmen.
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7.5.1 Leistungsbeschreibung für die Glasreinigung
Folgende Leistungen sind bei der Glasreinigung zu erbringen:
Ganzflächiges nasses Einwaschen der Glasfläche mit geeigneten Reinigungsutensilien und Reini- gungsmitteln. Ganzflächiges Abziehen der Reinigungsmittel mit einem Gummiabzieher, sodass die Glasfläche streifenfrei sauber ist. Bei starken Verschmutzungen erfolgt gegebenenfalls eine Wiederholung der ersten beiden Schritte. Bei fest haftenden Verschmutzungen kommt eine Glasreinigungsklinge zum Einsatz. Ecken und Kanten, an denen der Gummiabzieher nicht eingesetzt werden kann, werden mit einem Naturleder nachgewischt und gegebenenfalls poliert. Gleiches gilt für Glasflächen an denen von vornherein kein Einwäscher/Gummiabzieher zum Einsatz gebracht werden kann. Ergebnis: Die gereinigten Flächen sind schlieren-, streifen- und rückstandsfrei (z.B. von Klebstoff, Farbresten).
7.5.2 Leistungsbeschreibung für die Rahmenreinigung Folgende Leistungen sind bei der Rahmenreinigung zu erbringen:
Ganzflächiges nasses Einwaschen der Fensterrahmen, -beschläge, -scharniere und -falze mit ge- eigneten Reinigungstüchern und Reinigungsmitteln. Der Reinigungsflotte ist ein geeignetes Reini- gungsprodukt beigemischt. Nachledern der eingewaschenen Rahmenflächen und -teile Entfernung von fest haftenden Verschmutzungen Die Wirkung von abrasiven Reinigungsmitteln und Reinigungspads ist auf einer Stelle außerhalb des Sichtbereichs zu testen. Der mögliche Einsatz eines Glashobels ist zu unterlassen.
Erweiterter Leistungsumfang (sofern Fensterbänke vorhanden): Die Fensterbänke sind von aufliegendem Schmutz, Staub, Vogelkot, Wasserflecken und sonstigen witterungs- oder nutzungsbedingten Verunreinigungen zu befreien.
Ergebnis: Die gereinigten Flächen sind schlieren-, streifen- und rückstandsfrei (z.B. von Klebstoff, Farbresten).
Die Ausführung hat materialspezifisch und werterhaltend nach den anerkannten Regeln der Gebäu- dereinigung zu erfolgen.
Kunststoffrahmen: Rückstandsfreie Beseitigung von atmosphärischen Verschmutzungen unter Ver- wendung von nicht-abrasiven, oberflächenschonenden Reinigungsmitteln.
Aluminium- und Metallrahmen (eloxiert/pulverbeschichtet): Fachgerechte Reinigung mit neutralen Reinigungsmitteln (pH-Wert zwischen 5 und 8) zur Vermeidung von Korrosion und Oberflächenschä- den.
Holzrahmen: Besonders schonende, nebelfeuchte Reinigung zur Vermeidung von Feuchtigkeitsschä- den am Naturmaterial und dessen Lasur/Lackierung.
Sonder- und Verbundkonstruktionen: Berücksichtigung von kombinierten Materialien oder empfindli- chen Dichtungssystemen.
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7.5.3 Nebenleistungen
Folgende Leistungen sind bei der Glas-/Rahmenreinigung zu erbringen:
Entfernen haftender und nicht haftender Verschmutzungen auf Fensterbänken innen und außen Schließen aller Fenster und gegebenenfalls Türen nach erfolgter Reinigung Unverzügliche Meldung von Beschädigungen an den Standortverantwortlichen.
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