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Der Oberbürgermeister
Neues Rathaus De-Mail: info@leipzig.de-mail.de Martin-Luther-Ring 4 – 6 04109 Leipzig Internet: www.leipzig.de Bürgertel.: 0341 115 gizpieL tdatS 52.21/ feirbstfähcseG Stadt Leipzig, Amt 10.31, 04092 Leipzig Amt für Digitalisierung und Organisation Zentrale Ausschreibungsstelle an alle Bieterinnen und Bieter Neues Rathaus Martin-Luther-Ring 4-6 04109 Leipzig Bearbeiter/-in: Heike Appenrodt Raum: Telefon: Fax: E-Mail: zas-vol@leipzig.de
Ihre Zeichen/Ihre Nachricht vom Unser Zeichen Datum L-10.33-2026-00155 09.07.2026
Bieterinformation 1 – Beantwortung von Bieterfragen Gebäudereinigung in dem Objekt Stadtgeschichtliches Museum (Haus Böttchergäßchen) der Stadt Leipzig Vergabenummer: L-10.33-2026-00155
Sehr geehrte Damen und Herren,
nachfolgend geben wir Ihnen Bieterfragen und deren Beantwortung zur Kenntnis und Beachtung.
Frage 1: „In der Leistungsbeschreibung wird beschrieben, dass die Tarife (Grundlage Lohn- bzw. Mindestlohntarifvertrag vom 15. November 2024, Tarif-/Mindestlöhne mit Wirkung ab 01.03.2027) in das Leistungsverzeichnis einzukalkulieren sind. Der Mindestlohntarifvertrag vom 15.11.2024 beinhaltet allerdings nur die Tariflöhne bis 31.12.2026. Eine Tarifentscheidung für die kommenden Jahre ist noch nicht bekannt. Ist mit den derzeit geltenden Tarifen für das Jahr 2026 zu kalkulieren und kann die Tarifanpassung zum 01.03.2027 nach Bekanntgabe der neuen Tariflöhne angepasst werden?“
Antwort 1: Wir bestätigen Ihre Annahme. Im Angebot sind die derzeit geltenden Tariflöhne für das Jahr 2026 einzukalkulieren. Eine Preisanpassung nach Ende der Angebotsfrist ist auf Grundlage von Punkt 11.2 der Besonderen Vertragsbedingungen möglich.
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Frage 2: „In der Leistungsbeschreibung wird beschrieben, dass die Unterhaltsreinigung in den Räumen in der Regel montags bis freitags von 07:00 Uhr bis 09:00 Uhr sowie samstags, sonntags und an Feiertagen von 09:00 Uhr bis 09:45 Uhr erfolgen soll. Die Unterhaltsreinigung in den WC-Räumen im UG soll auch dann erfolgen, wenn diese turnusmäßig auf einen Feiertag fällt. Eine Reinigung erfolgt grundsätzlich nicht am 24.12. und 31.12. Im Leistungsverzeichnis sind alle Raumgruppen allerdings nur mit dem Turnus von 6x wöchentlich hinterlegt. Wir bitten um Rückinformation, ob die Leistungen tatsächlich auch an Sonn- und Feiertagen erfolgen soll, und wo das preislich berücksichtigt werden soll.“
Antwort 2: Die Unterhaltsreinigung erfolgt in der Regel montags bis freitags von 07:00 Uhr bis 09:00 Uhr. Eine Reinigung erfolgt grundsätzlich NICHT am 24.12. und 31.12. Bitte beachten Sie den je Raumgruppe geforderten Reinigungsturnus gem. Leistungsverzeichnis bzw. Reinigungsplan.
Abweichend davon erfolgt die Unterhaltsreinigung in den nachfolgend genannten Bereichen auch samstags bzw. sonntags von 09:00 Uhr bis 09:45 Uhr.
Die Besuchertoiletten (lfd. Nr.6-8 im Reinigungsplan / Raumgruppe 25 im Leistungsverzeichnis), der Flur vor den Toiletten (lfd. Nr. 3 im Reinigungsplan / Raumgruppe 13 im Leistungsverzeichnis) und der Treppenraum im UG (lfd. Nr.2 im Reinigungsplan / in Raumgruppe 10 im Leistungsverzeichnis mit enthalten) sind 6x wöchentlich von Dienstag bis Sonntag zu reinigen. Die Unterhaltsreinigung soll auch dann erfolgen, wenn diese turnusmäßig auf einen Feiertag fällt. Die anfallenden Zuschläge für die Arbeit an Sonn- und Feiertagen sind im Rahmen einer Mischkalkulation in den Stundenverrechnungssatz Unterhaltsreinigung im Leistungsverzeichnis mit einzukalkulieren.
Alle anderen Bereiche mit einem Reinigungsturnus von 6x wöchentlich sind Montag bis Samstag zu reinigen. Die Unterhaltsreinigung soll NICHT erfolgen, wenn diese turnusmäßig auf einen Feiertag fällt.
Mit freundlichen Grüßen im Auftrag
Heike Appenrodt Sachbearbeiterin Zentrale Ausschreibungsstelle
***Elektronisch versendete Dokumente sind ohne Unterschrift gültig. ***
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