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Gebäudereinigung im Stadtgeschichtlichen Museum Leipzig

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 01.10.2026, 15:25 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.evergabe.de

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Leistungsbeschreibung Allgemeiner Teil

Gebäudereinigung in dem Objekt Stadtgeschichtliches

Museum (Haus Böttchergäßchen) der Stadt Leipzig

Art der Leistung: Unterhaltsreinigung sowie Sonder- und Grundreinigung nach Bedarf

Leistungsort: Böttchergäßchen 3 04109 Leipzig

Leistungsumfang UHR: 2.078,59 m² Grundfläche bzw. 26.786,66 m² / Monat Reinigungsfläche

Leistungsumfang Sonderreinigung: (Bedarfsposition / angenommene Werte) 80,0 Stunden / Vertragsjahr

Leistungsumfang Grundreinigung: (Bedarfsposition / angenommene Werte) 20,0 Stunden / Vertragsjahr

Leistungsbeginn: 01.03.2027 Leistungsende: 28.02.2031

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Organisatorisches

Der Bieter hat mindestens die für allgemein verbindlich erklärten Tarife (Grundlage Lohn- bzw. Mindestlohntarifvertrag vom 15. November 2024, Tarif-/Mindestlöhne mit Wirkung ab 01.03.2027) in das Leistungsverzeichnis einzukalkulieren.

Die Auftraggeberin geht davon aus, dass die angebotenen Stundenverrechnungssätze unter Berücksichtigung aller Vorgaben der Vergabeunterlagen auskömmlich sind und jeweils mindestens 70% über dem maßgeblichen Tariflohn liegen. Ist dies nicht der Fall, hat der Bieter mit seinem Angebot für alle Positionen seiner Stundenverrechnungssatz-Kalkulation ausführliche, realistische und nachvollziehbare Berechnungen und Erläuterungen beizufügen. Die Auftraggeberin behält sich eine detaillierte Prüfung der Angaben vor.

In die Angebotspreise sind alle im Leistungsverzeichnis sowie in der Leistungsbeschreibung einschließlich Anlagen angegebenen Leistungen einzukalkulieren. In den vertraglich vereinbarten Angebotspreisen sind auch alle Kosten des Auftragnehmers enthalten, die bei der Erfüllung des Vertrages anfallen und nicht einzeln im Leistungsverzeichnis bzw. in der Leistungsbeschreibung einschließlich Anlagen ausgewiesen sind. Somit beinhaltet der Angebotspreis auch die Kosten für:

  • die Reinigungs-, Pflege- und Putzmittel
  • das Vorhalten von Maschinen und Geräten
  • Hilfsmittel (insofern diese für fachgerechtes und werterhaltendes Reinigen und Pflegen erforderlich sind)

Die Kalkulationen zu allen Preisen sind auf Anforderung binnen 2 Arbeitstagen vorzulegen. Das zu verwendende Formblatt wird mit der Anforderung zur Verfügung gestellt.

Das Dokument „Angabe Kalkulation Stundenverrechnungssätze“ ist auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. In dieses Dokument hat der Bieter die Stundenverrechnungssätze unter Berücksichtigung der mindestens für allgemein verbindlich erklärten Tarife ab 01.03.2027 anzugeben, welche im Falle von Anträgen auf Preisanpassungen durch neue Tarifabschlüsse bzw. durch die Erhöhung der gesetzlichen Sozialaufwendungen bzw. des gesetzlichen Mindestlohnes die Grundlage sind.

Für den Fall des Inkrafttretens eines neu geschlossenen Lohn- oder Rahmentarifvertrages bzw. Mindestlohntarifvertrages sowie bei Erhöhung der gesetzlichen Sozialaufwendungen bzw. des gesetzlichen Mindestlohnes wird klargestellt und definiert, anhand welcher Bezugsgröße (Lohnkostenanteil = Produktivlohn + lohngebundene Kosten) dann eine Anpassung der Preise beantragt werden kann (vgl. Punkt 11.2, Besondere Vertragsbedingungen).

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1 Art und Umfang der Leistungen

1.1 Die Arbeiten der Unterhaltsreinigung des Objektes umfassen die Reinigung, Pflege und Oberflächenbehandlung der Bodenbeläge, der (Glas-)Türen, des gesamten Sanitärbereiches (inkl. Wandfliesen) sowie der Gegenstände der Raumausstattung, sofern in der Leistungsbeschreibung Objektkonkreter Teil aufgeführt.

Die Grundreinigung umfasst die besonders gründliche Reinigung und Pflege des Objektes und dient der Werterhaltung. Für die Grundreinigung hat der Auftragnehmer, in Abstimmung mit den Objektverantwortlichen der Auftraggeberin, rechtzeitig einen Plan zu erstellen. Aus dem Plan muss hervorgehen, welcher Gebäudeteil an welchem Tag, zu welcher Zeit grundgereinigt werden soll. Die Auftraggeberin behält sich immer eine Beauftragung (Stundenumfang und Leistungsinhalt) vor. Der qualitative und quantitative Rahmen wird dem Auftragnehmer mit der Beauftragung mitgeteilt. Ein vertraglich gesicherter Anspruch auf Durchführung besteht nicht. Besondere Anforderungen an die Grundreinigung sind zu beachten, sofern in der Leistungsbeschreibung Objektkonkreter Teil aufgeführt.

Die Sonderreinigung ist eine Leistung, die über das turnusmäßige Tagesgeschäft hinausgeht. Sie wird als Einzelauftrag, nach Angebotsabfrage/-bestätigung und per E-Mail, durch die Auftraggeberin in Auftrag gegeben. Ausnahmen bei Sonderreinigungen sind Havariefälle, die eine sofortige Gegenmaßnahme erfordern (z.B. plötzlicher Wassereinbruch). Besondere Anforderungen an die Sonderreinigung sind zu beachten, sofern in der Leistungsbeschreibung Objektkonkreter Teil aufgeführt.

1.2 Die Reinigungsarbeiten müssen in Umfang und Häufigkeit entsprechend Leistungsbeschreibung Objektkonkreter Teil / Reinigungsplan erfolgen. Die Reinigungs- leistungen, die in einem Abstand von größer 3 Arbeitstagen auszuführen sind und turnusmäßig auf einen Feiertag fallen würden, sind zum Ausgleich an Tagen davor bzw. danach auszuführen. Dies ist mit dem jeweiligen Objektverantwortlichen abzustimmen. Die Reinigungsarbeiten sind sach- und fachgerecht entsprechend den allgemeinen Regeln des Gebäudereinigerhandwerks und dem neuesten Stand der Reinigungstechniken durchzuführen.

1.3 Die in den Räumen befindlichen EDV-Geräte und das Zubehör (z.B. Drucker, Tastaturen) sowie Telefone und Faxgeräte sind nicht zu reinigen. Diese Reinigungsarbeiten werden im Einzelfall als Sonderreinigung beauftragt.

1.4 Der Auftragnehmer muss in der Lage sein binnen 2 Tagen Sonderreinigungen durchführen zu können. Grundreinigungen sind in Absprache mit dem Objektverantwortlichen binnen 4 Wochen auszuführen.

1.5 Der Auftragnehmer hat bei Vertragsende die Organisation der Reinigungsleistungen im Gebäude auf den Termin des Leistungsende auszurichten, so dass die anschließend tätige Reinigungsfirma die ordnungsgemäße Erfüllung der Unterhaltsreinigung aufnehmen kann.

1.6 Es sind sämtliche dem Auftragnehmer überlassenen Schlüssel bzw. sonstige Zugangsberechtigungen am letzten Tag der Reinigung dem Objektverantwortlichen zurückzugeben. Der Auftragnehmer hat am Tag der letzten Reinigung sämtliche von ihm eingesetzten Maschinen, Geräte und Materialien aus dem Objekt zu entfernen und die überlassenen Putzkammern in einem sauberen Zustand an den Objektverantwortlichen zu übergeben.

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2 Allgemeine Pflichten des Auftragnehmers

2.1 Der Auftragnehmer hat für eine reibungslose Übernahme der Leistung zum Vertragsbeginn zu sorgen. Diesbezüglich hat der Auftragnehmer sein Reinigungspersonal rechtzeitig einzuweisen. Ein Termin für diese Einweisung ist nach Zuschlagserteilung mit dem Objektverantwortlichen entsprechend frühzeitig zu vereinbaren. Der Name und die Erreichbarkeit des Objektverantwortlichen werden dem Auftragnehmer nach Zuschlagserteilung kurzfristig mitgeteilt.

2.2 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, in Abstimmung mit dem zuständigen Objektverantwortlichen für jedes Objekt einen Arbeitsplan zu erstellen, aus dem hervorgeht, an welchem Tag zu welcher Zeit welche Leistungen in welchem Gebäudeteil durchgeführt werden.

Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Reinigungsarbeiten den Betriebsablauf in dem jeweiligen Objekt so wenig wie möglich beeinträchtigen. Dieser Arbeitsplan ist innerhalb von 4 Wochen nach Leistungsbeginn der Auftraggeberin, dem Objektverantwortlichen und dem Reinigungspersonal zu übergeben. Die Termine für nicht zur regelmäßigen Unterhaltsreinigung gehörenden Reinigungsarbeiten wie z. B. die Glasreinigung sind jeweils vor Durchführung mit dem zuständigen Objektverantwortlichen abzustimmen.

2.3 Der Auftragnehmer stellt das für eine ordnungs- und sachgemäße Reinigung erforderliche Reinigungspersonal. Er verpflichtet sich, fachlich versiertes und zuverlässiges Reinigungspersonal einzusetzen. Er regelt in eigener Zuständigkeit den Einsatz seiner Arbeitskräfte. Er ist dafür verantwortlich, dass durch Krankheit, Urlaub und sonstige Ausfälle des Personals die Leistungserbringung nicht beeinträchtigt wird. Im Bedarfsfall stellt er Ersatzkräfte, welche die in der Ausschreibung festgelegten Bedingungen erfüllen. Ein Wechsel des eingesetzten Reinigungspersonals im Objekt ist zu vermeiden. Von dem eingesetzten Personal muss mindestens eine anwesende Arbeitskraft der deutschen Sprache mächtig sein.

2.4 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sein Personal einer regelmäßigen Schulung – bezogen auf die auszuführende Leistung – zu unterziehen.

2.5 Die Anleitung und Kontrolle des Reinigungspersonals sowie das Führen von Qualitätskontrollblättern, muss durch einen fach- und sachkundigen (geeigneten) Verantwortlichen des Auftragnehmers erfolgen.

Ein Muster des Qualitätskontrollblattes liegt als Dokument den Vergabeunterlagen bei. Dem Auftragnehmer ist es jedoch gestattet, ein eigenes auf Qualitätskontrollen ausgelegtes Dokument zu verwenden. Dieses Dokument muss aber mindestens die Angaben des beigefügten Musters enthalten.

Durch den Verantwortlichen des Auftragnehmers sind einmal monatlich Eigenkontrollen vor Ort von durchschnittlich 30 Minuten, in terminlicher Abstimmung mit dem jeweiligen Objektverantwortlichen der Auftraggeberin, vorzunehmen.

Es wird erwartet, dass der Verantwortliche des Auftragnehmers insbesondere die Einweisungen und die Anleitungen der eigenen Mitarbeiter vor Ort durchführt, die Arbeitsergebnisse kontrolliert und auf den Qualitätskontrollblättern dokumentiert sowie die Kontakte zu den Objektverantwortlichen der Einrichtungen aufrechterhält.

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Die Erreichbarkeit des Verantwortlichen muss durch den Auftragnehmer gewährleistet sein und ein Wechsel desselben muss der Auftraggeberin und dem Objektverantwortlichen der Einrichtung vorher angezeigt werden. Dieser muss ebenfalls fach- und sachkundig (geeignet) sein.

2.6 Die Nutzung von Telefonen, Kopier- und Faxgeräten ist grundsätzlich nicht erlaubt.

2.7 Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass durch seine Arbeitskräfte Personen, die er nicht mit den Reinigungsarbeiten betraut hat – insbesondere Kinder – nicht mit in das Gebäude mitgenommen werden.

2.8 Der Auftragnehmer hat sein Personal anzuweisen, dass nur die Räume zu beleuchten sind, in denen gerade gearbeitet wird. Nach der Reinigung hat das Personal ggf. offene Fenster zu schließen und die einzelnen Räume wieder abzuschließen.

2.9 Auftretende Mängel und Schäden in Räumen oder an Einrichtungsgegenständen sind unverzüglich dem Objektverantwortlichen der Auftraggeberin anzuzeigen.

2.10 Die Auftraggeberin sichert dem Auftragnehmer in geeigneter Weise den Zugang zu den zu reinigenden Räumen. Eine konkrete Regelung dazu erfolgt vor der Leistungsaufnahme zwischen dem Objektverantwortlichen der Auftraggeberin und dem Auftragnehmer mit schriftlichem Nachweis. Über den Verbleib der Schlüssel und/oder einer anderweitigen Zugangsberechtigung hat der Auftragnehmer einen lückenlosen schriftlichen Nachweis zu führen.

2.11 In den Objekten, die eine Alarmschaltung zu Wach- und Sicherheitsunternehmen haben, sind die Reinigungsarbeiten außerhalb der Scharfschaltung der Meldeanlage durchzuführen. Eine im speziellen Fall erforderliche Einweisung in die Handhabung der Einbruchmeldeanlage erfolgt durch den Objektverantwortlichen der Auftraggeberin und ist durch diesen aktenkundig festzuhalten.

2.12 Fundsachen sind umgehend bei dem zuständigen Objektverantwortlichen der Auftraggeberin abzugeben.

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3 Personal

3.1 Der Auftragnehmer hat sein Reinigungspersonal auf seine Kosten mit einheitlicher Berufsbekleidung auszustatten, aus der die Firmenbezeichnung des Auftragnehmers hervorgeht. Darüber hinaus muss das eingesetzte Personal einen Ausweis mit Lichtbild besitzen, das es als Reinigungspersonal des Auftragnehmers ausweist, und sichtbar ein Namensschild tragen.

3.2 Es sind nur Personen geeignet, die ein eintragungsfreies einfaches Führungszeugnis vorweisen können. Dies muss über den gesamten Vertragszeitraum gewährt werden. Andernfalls muss eine andere Person zum Einsatz gebracht werden, die dieses Eignungskriterium erfüllt. Die Auftraggeberin behält sich vor, auf Anforderung einfache Führungszeugnisse in aktuell gültiger Fassung abzufordern, welche innerhalb von vier Wochen vorzulegen sind.

Weiterhin ist eine Übersicht der in den Objekten zum Einsatz kommenden Mitarbeiter spätestens bis zum Leistungs- bzw. Einsatzbeginn der Auftraggeberin vorzulegen. Ein Wechsel ist namentlich der Auftraggeberin und dem Objektverantwortlichen der Einrichtung vor Einsatzbeginn in Textform mitzuteilen und die Übersicht der in den Objekten zum Einsatz kommenden Mitarbeitern zu aktualisieren.

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, der Auftraggeberin und dem Objektverantwortlichen der Einrichtung unverzüglich über ihm bekannte/angezeigte Verstöße zu informieren.

3.3 Dem Reinigungspersonal des Auftragnehmers ist das Rauchen in städtischen Objekten untersagt.

3.4 Der Auftragnehmer hat dafür zu sorgen, dass sich seine Mitarbeiter – wenn dies im konkreten Fall von der Auftraggeberin gefordert wird – bei dem Objektverantwortlichen oder einer speziell benannten anderen Stelle an- und abmelden.

3.5 Die Auftraggeberin behält sich vor, in begründeten Fällen den Austausch von Reinigungspersonal zu fordern.

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4 Vertraulichkeit/Verschwiegenheit

4.1 Der Auftragnehmer setzt sorgfältig ausgewähltes Personal ein, insbesondere im Hinblick auf Zuverlässigkeit und Verschwiegenheit.

4.2 Der Auftragnehmer und dessen eingesetztes Personal werden über alle ihm im Zusammenhang mit der Leistungserbringung bekannt gewordenen oder bekanntwerdenden personenbezogenen Daten, geschäftlichen oder betrieblichen Angelegenheiten auch über das Ende des Vertrages hinaus Stillschweigen bewahren.

4.3 Die von den Vertragsparteien einander überlassenen Unterlagen dürfen ohne Zustimmung des Vertragspartners weder veröffentlicht, vervielfältigt noch für einen anderen als den ver- einbarten Zweck genutzt werden.

4.4 Der Auftragnehmer gewährleistet, dass geeignete organisatorische und technische Vorkehrungen sowie sonstige Maßnahmen zur Gewährleistung eines angemessenen Schutzniveaus (Schutzziele Vertraulichkeit, Verfügbarkeit, Integrität) getroffen sind, deren Wirksamkeit und Vollständigkeit regelmäßig überprüft, bewertet und evaluiert wird. Für technische Maßnahmen ist der Stand der Technik maßgeblich. Die jeweils geltenden Standards und das jeweils geltende IT-Grundschutz-Kompendium des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik werden zur Anwendung empfohlen.

4.5 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, das von ihm zur Leistungserbringung eingesetzte Personal entsprechend zu belehren und zu verpflichten. Auf Anforderung durch die Auftraggeberin ist innerhalb von 3 Arbeitstagen ein Nachweis über die Verpflichtung vorzulegen.

4.6 Der Auftragnehmer erlegt einem Nach-/Unterauftragnehmer (sofern zugelassen) dieselben Vertraulichkeits-/Verschwiegenheitspflichten auf, die zwischen ihm und der Auftraggeberin vereinbart sind, auch im Hinblick auf den Nachweis über die Verpflichtung gegenüber der Auftraggeberin. Sofern zugelassen, dürfen nur Nach-/Unterauftragnehmer eingesetzt werden, die hinreichend Garantien dafür bieten, dass geeignete technische und organisatorische Maßnahmen so durchgeführt werden, dass die Anforderungen an das vereinbarte Schutzniveau eingehalten werden.

4.7 Soweit der Auftragnehmer Kenntnis von personenbezogenen Daten erlangt, verpflichtet sich dieser, die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zu beachten.

4.8 Die Verletzung der Vereinbarungen zur Vertraulichkeit-/Verschwiegenheit ist ein Grund zur fristlosen Kündigung.

4.9 Der Auftragnehmer hat von ihm zu verantwortende Schäden zu ersetzen, die aus einer Verletzung

  • der Verschwiegenheit bzw. Vertraulichkeit oder
  • der Sicherheit der Datenverarbeitung resultieren.

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5 Reinigungszeiten

5.1 Eine Nachtreinigung erfolgt generell nicht.

5.2 Die Unterhaltsreinigung in den Räumen erfolgt in der Regel montags bis freitags von 07:00 Uhr bis 09:00 Uhr sowie samstags, sonntags und an Feiertagen von 09:00 Uhr bis 09:45 Uhr. Die Unterhaltsreinigung in den WC-Räumen im UG soll auch dann erfolgen, wenn diese turnusmäßig auf einen Feiertag fällt. Eine Reinigung erfolgt grundsätzlich nicht am 24.12. und 31.12.

Die objektkonkreten Zeiten werden im Rahmen der Aufstellung des Zeitplanes für die Reinigung (siehe Punkt 2.2) abgestimmt.

5.3 Für einzelne Räume / Raumgruppen kann – wenn dies im konkreten Fall von der Auftraggeberin gefordert wird – eine Reinigung in Anwesenheit eines Mitarbeiters – während der Dienstzeit der Mitarbeiter festgelegt werden, die dann in der Leistungsbeschreibung Objektkonkreter Teil beschrieben ist.

6 Geräte, Material, Umweltschutz

6.1 Die Auftraggeberin stellt dem Auftragnehmer zur Durchführung der Reinigungsarbeiten Wasser und Strom sowie die verfügbaren Putzkammern unentgeltlich zur Verfügung. Der Auftragnehmer hat auf sparsamen Verbrauch zu achten. Das Schmutzwasser ist in die WC- Schüsseln zu entleeren und nachzuspülen. Die Putzkammern sind nicht im Reinigungsplan enthalten und sind vom Reinigungspersonal in einem sauberen, ordentlichen und hygienisch einwandfreien Zustand zu halten.

6.2 Alle zu den Reinigungsarbeiten benötigten Maschinen und Geräte sowie Reinigungs-, Putz-, Pflege- und Hilfsmittel sind vom Auftragnehmer zu stellen. Die Maschinen müssen den jeweils gültigen Sicherheitsbestimmungen (VDE/GS-Zeichen) entsprechen und sind entsprechend den gesetzlichen Regelungen den Sicherheitsprüfungen zu unterziehen. Nachweise hierzu sind auf Verlangen der Auftraggeberin zu übergeben.

6.3 Der Auftragnehmer ist in der Wahl der Reinigungs- und Pflegemittel frei. Er trägt jedoch Verantwortung dafür, dass sie geeignet sind. Es wird erwartet, dass die Reinigung umweltorientiert erfolgt, d.h. ressourcenschonend und emissionsfrei. Weiterhin muss gewährleistet sein, dass die verwendeten Mittel verträglich, nicht gesundheitsschädigend und rutschhemmend sind.

Es sind nur solche Reinigungs- und Pflegemittel zu verwenden, die den gesetzlichen Bestimmungen und Verordnungen hinsichtlich der Umweltverträglichkeit entsprechen. Auf keinen Fall dürfen Arbeitsmittel verwendet werden, die Schäden an Einrichtungsgegenständen und Bauteilen verursachen oder Personen gefährden können.

6.4 Die DIN-Sicherheitsdatenblätter der zum Einsatz kommenden Reinigungsmittel je Reinigungsverfahren sind binnen 2 Arbeitstagen nach Aufforderung vorzulegen.

6.5 Bei neu verlegten Fußbodenbelägen hat der Auftragnehmer die Pflicht, die Pflegehinweise der Herstellerfirma über die Auftraggeberin abzufordern.

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6.6 Die Reinigungs-, Pflege-, Putz- und Desinfektionsmittel sind vor dem Zugriff unbeteiligter Personen zu schützen und dementsprechend zu verwahren.

6.7 Reinigungsmaßnahmen mit Desinfektionsmitteln erfolgen nur auf besondere Anweisung und werden bei Erfordernis gesondert veranlasst. Es dürfen hierbei nur Desinfektionsmittel verwendet werden, welche in der jeweils aktuell gültigen Desinfektionsmittel-Liste des Verbundes für Angewandte Hygiene e.V. (VAH) und/oder vergleichbarer Art eingetragen sind.

6.8 Der Auftragnehmer darf maximal die Menge an Reinigungsmitteln im jeweiligen Gebäude vorhalten, die für einen Monat erforderlich ist.

6.9 Die Auftraggeberin stellt dem Auftragnehmer die für die Bestückung der Spender für Papierhandtücher, flüssige Seife und Toilettenpapier erforderlichen Sanitär- verbrauchsmaterialien, die für die Bestückung der Spender für Binden und Tampons erforderlichen Damenhygienematerialien sowie die für die Bestückung der Abfallbehälter erforderlichen Müllbeutel bzw. Müllsäcke. Der Bedarf ist mit dem zuständigen Objektverantwortlichen der Auftraggeberin rechtzeitig abzustimmen.

7 Reinigungsflächen

7.1 Die Flächen sind von der Stadt Leipzig nach bestem Wissen ermittelt worden.

7.2 Die in den Reinigungsplänen angegebenen Flächen sind für beide Seiten verbindlich. Es wird dem Auftragnehmer freigestellt, Flächen nachzumessen. Insofern Flächendifferenzen festgestellt werden, die 2 % der Gesamtfläche über-/unterschreiten, sind diese innerhalb von 2 Monaten dem AG anzuzeigen. Als Grundlage für das Aufmaß dient die Richtlinie des Bundesinnungsverbandes des Gebäudereinigerhandwerkes.

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Leistungsbeschreibung Objektkonkreter Teil

Gebäudereinigung in dem Objekt Stadtgeschichtliches

Museum (Haus Böttchergäßchen) der Stadt Leipzig

1 Objektbeschreibung – Böttchergäßchen 3,

04109 Leipzig

Eine Besichtigung ist nicht vorgesehen. Aus diesem Grund wurde diese Objektbeschreibung ein- schließlich der Anforderungen an die Unterhaltsreinigung erstellt. Dabei wurden die Nettoflächen, Belagsarten sowie der jeweilige Turnus je Raumgruppe angegeben. Die einzelnen Räume der je- weiligen Raumgruppe sind dem Reinigungsplan zu entnehmen. Einige Raumgruppen werden nach- folgend bildlich dargestellt.

Das Stadtgeschichtliche Museum ist ein Netzwerk von acht musealen Einrichtungen mit unter- schiedlichen thematischen Schwerpunkten (Haus Böttchergäßchen, Altes Rathaus, Museum zu Arabischen Coffeebaum, Sportmuseum, Schillerhaus, Völkerschlachtdenkmal und Forum 1813).

Das Haus Böttchergäßchen ist das Zentrum des Stadtgeschichtlichen Museums mit Direktion, Verwaltung, Sammlungen sowie der zentralen Dokumentation. Hier werden jährlich mehrere Son- derausstellungen zu kulturhistorisch bedeutenden Themen präsentiert.

Die Bibliothek und Fotothek stehen zu den Servicezeiten zur Verfügung. Im Mezzanin erwartet Kin- der die Erlebnisausstellung Kinder machen Messe.

Es gibt einen barrierefreien Zugang und eine rollstuhlgerechte Toilette im Untergeschoss.

Das Museum ist ganzjährig, bis auf den 24.12. und 31.12., immer dienstags bis sonntags von 10:00 Uhr bis 18:00 Uhr für Besucher geöffnet.

Die Reinigungskräfte erhalten einen Token für den Zutritt zum Objekt durch den Personaleingang. Aufgrund sicherheitstechnischer und versicherungsrechtlicher Bestimmungen ist es aber nicht möglich, dass die Reinigungskräfte allein in das Objekt gelangen und dort allein arbeiten. Zu den oben angegebenen Zeiten sind immer Mitarbeiter des Museums anwesend bzw. an den Wochenenden das Aufsichtspersonal des vor Ort tätigen Bewachungsunternehmens. Einige Depots dürfen deshalb auch nur in Anwesenheit eines Mitarbeiters des Museums gereinigt werden (die betreffenden Räume sind im Reinigungsplan entsprechend markiert).

Dem Auftragnehmer steht ein Reinigungsraum zur Verfügung. Das Aufstellen von Waschtechnik durch den Auftragnehmer ist nicht möglich.

Leistungsbeschreibung Objektkonkreter Teil Seite 1 von 13 L-10.33-2026-00155 verbleibt beim Bieter

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2 Anforderungen an die Unterhaltsreinigung

Die im Folgenden aufgeführten Anforderungen an die Unterhaltsreinigung sind Mindestanforderungen und Richtwerte für die Vergleichbarkeit der Angebote:

Die Fußböden sind entsprechend dem Reinigungsplan zu saugen oder zu wischen. Die aufgeführten Reinigungsverfahren (z. B. nass wischen/feucht wischen) dienen nur als Anhalt. Die Wahl der tatsächlich angewandten Reinigungsverfahren hat so zu erfolgen, dass ein gepflegtes und sauberes Gesamterscheinungsbild gewährleistet wird. Die zu reinigenden Flächen sind staub-, schlieren- und fleckenfrei zu reinigen. In den Bereichen mit Kunstgut (die betreffenden Räume sind im Reinigungsplan mit der Angabe „Kunstgut“ bei der betreffenden Raumnummer markiert) ist dagegen zwingend ein Reinigungsverfahren ohne Staubaufwirbelung anzuwenden.

In das Angebot sind auch die nachfolgend aufgeführten Anforderungen (Zusatzleistungen zur Fußbodenreinigung) mit der entsprechend angegebenen Reinigungshäufigkeit je zugehöriger Raumgruppe mit einzukalkulieren. Die Erforderlichkeit der Zusatzleistungen ist dem Reinigungsplan zu entnehmen (Angabe „x“ bzw. „Turnus Glastüren/Blindscheiben-Türen“):

Flure/Ausstellungsfläche: Griffspuren an Türen, Türklinken und Lichtschaltern sind am Reinigungstag mit geeigneten Reinigungsmitteln zu entfernen.

Büroräume/Besprechungsräume: In den Büro- und Besprechungsräumen sind - wenn abgeräumt - die Schreibtische, Tische und sonstigen Ablageflächen sowie die Fensterbänke und Heizkörper am Reinigungstag abzuwischen. Sichtbare Griffspuren an Schränken und Türen sind ebenso am Reinigungstag zu beseitigen, sowie die Kabelkanäle nebelfeucht zu reinigen.

Aufzug/Treppenhaus: Griffspuren an den Bedienfeldern aus Edelstahl (EG Eingang zum Aufzug 1 Bedienfeld, Aufzugskabine 2x Bedienfeld; ZG Eingang zum Aufzug 1 Bedienfeld sowie 1. OG Eingang zum Aufzug 1 Bedienfeld) sind werktäglich (Mo.-Fr.) sowie an den Türen und Wänden der Aufzüge sind am Reinigungstag zu entfernen, die Spiegel zu reinigen und die Handläufe feucht abzuwischen.

Im Zuge der Treppenhausreinigung am Reinigungstag sind die Handläufe zu säubern und Spinnenweben zu entfernen. Einmal monatlich ist das gesamte Treppengeländer zu reinigen.

Öffentlichkeitsbereich: Tische und Stühle sind im Reinigungstag feucht abzuwischen. Griffspuren an Türen, Türklinken und Lichtschaltern sind ebenso am Reinigungstag mit geeigneten Reinigungsmitteln zu entfernen.

Entsorgung: Die Entleerung der Abfallbehälter (Mülltrennung) in den Teeküchen und Toiletten (einschließlich der Behälter für Damenhygiene) ist werktäglich (Mo.-Fr.) bzw. in den WC-Räumen im UG täglich (Mo.-So.) vorzunehmen. Die Behälter sind wieder mit Müllbeuteln zu bestücken.

Im Zuge der Reinigung sind die Papierkörbe in den Büros, dem Besprechungsraum und der Bibliothek/dem Lesesaal am Reinigungstag zu entleeren.

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Sanitärräume: In den Sanitärräumen sind am Reinigungstag die Waschbecken, Armaturen, Spiegel, Seifenspender und Handtuchspender nass zu reinigen und nach zu trocknen. Sichtbare Verschmutzungen an Fliesenwänden, Trennwänden und Türen sind ebenso am Reinigungstag zu entfernen, Toiletten und Urinale zu spülen und mit Bürste und WC-Reiniger zu säubern sowie die Toilettensitze (Ober- und Unterseite), Spülvorrichtungen und Türgriffe nass abzuwischen. Weiterhin sind die Toilettenbürsten und –halter am Reinigungstag zu reinigen und entsprechend Notwendigkeit Ablagerungen an den Armaturen sowie in den Toiletten und Urinalen zu entfernen. Sanitärverbrauchsmaterialien, Damenhygienematerialien sowie Müllbeutel bzw. Müllsäcke sind bei Bedarf aufzufüllen. Keine Lagerbestände in den Sanitärräumen auslegen!

Teeküchen: In den Teeküchen sind am Reinigungstag die Spülen/Ausgüsse, die Armaturen, die Ablageflächen und die Müllbehälter (außen) sowie die Fliesenspiegel zu reinigen. Ebenso sind entsprechend Notwendigkeit am Reinigungstag die Ablagerungen an den Armaturen zu entfernen und einschließlich der Edelstahlspülen mit geeignetem Putzmittel zu pflegen.

Glastüren/Blindscheiben-Türen: Griffspuren auf den nachfolgend aufgeführten Glastüren und Blindscheiben-Türen sind im Rahmen der Unterhaltsreinigung werktäglich (Mo.-Fr.) bzw. einmal monatlich zu entfernen.

werktäglich (Mo.-Fr.) EG Gästeeingang außen / Doppeltür (Glas) EG Gästeeingang innen / Doppeltür (Glas) EG Gästeübergang zum Aufzug / Doppeltür (Glas) 1.OG Eingang Fotothek / Einfachtür (Glas) 1.OG Eingang Bibliothek / Einfachtür (Glas)

einmal monatlich UG Gästeübergang zum Aufzug / Einfachtür (Glas) ZG Eingang Kindermuseum / Einfachtür (Glas) 1.OG Übergang zum WC-Bereich / Doppeltür (Glas) 4.OG Übergang zum WC-Bereich / Doppeltür (Glas) 5.OG Übergang zum Bürobereich / Doppeltür (Glas) 5.OG im Bürobereich / Einfachtür (Glas) 5.OG Übergang zum Kuratorenbereich / Einfachtür (Glas)

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Leistungsbeschreibung Objektkonkreter Teil Seite 4 von 13 L-10.33-2026-00155 verbleibt beim Bieter

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Leistungsbeschreibung Objektkonkreter Teil Seite 5 von 13 L-10.33-2026-00155 verbleibt beim Bieter

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Leistungsbeschreibung Objektkonkreter Teil Seite 6 von 13 L-10.33-2026-00155 verbleibt beim Bieter

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Leistungsbeschreibung Objektkonkreter Teil Seite 7 von 13 L-10.33-2026-00155 verbleibt beim Bieter

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Leistungsbeschreibung Objektkonkreter Teil Seite 9 von 13 L-10.33-2026-00155 verbleibt beim Bieter

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Leistungsbeschreibung Objektkonkreter Teil Seite 10 von 13 L-10.33-2026-00155 verbleibt beim Bieter

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Leistungsbeschreibung Objektkonkreter Teil Seite 11 von 13 L-10.33-2026-00155 verbleibt beim Bieter

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Leistungsbeschreibung Objektkonkreter Teil Seite 12 von 13 L-10.33-2026-00155 verbleibt beim Bieter

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Leistungsbeschreibung Objektkonkreter Teil Seite 13 von 13 L-10.33-2026-00155 verbleibt beim Bieter

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Stadt Leipzig - L-10.33-2026-00155

Reinigungsplan

Gebäudereinigung in dem Objekt Stadtgeschichtliches Museum (Haus Böttchergäßchen) der Stadt Leipzig

Reinigungshäufigkeit 1 = 1xwöchentlich 2 = 2xwöchentlich 4 = 4xwöchentlich 5 = 5xwöchentlich 6 = 6xwöchentlich Mo-Fr und zusätzlich Sa M1 = 1xmonatlich A = 14- tägiggnulebriwfuabuatS enho nerhafrevsgnuginieR .zwb neguaSnehcsiwssaNgnulebriwfuabuatS enho nerhafrevsgnuginieR .wzb nehcsiwthcueFgnubierhcsebsgnutsieL gnugrostnE-terknoktkejbo- .rpstnegnubierhcsebsgnutsieL emuärrätinaS-terknoktkejbo- .rpstne zusätzemuärsgnuhcerpseB/orüB-terknoktkejbo- gnubierhcsebsgnutsieL .rpstne liche AnfresuähnepperT/egüzfuA-terknoktkejbo- gnubierhcsebsgnutsieL .rpstne orderungehcälfsgnulletssuA/erulF-terknoktkejbo- gnubierhcsebsgnutsieL .rpstne entspregnubierhcsebsgnutsieL nehcükeeT-terknoktkejbo- .rpstne chendhcierebstiekhciltneffÖ-terknoktkejbo- gnubierhcsebsgnutsieL .rpstnenerüT-nebiehcsdnilB/nerütsalG-terknoktkejbo- gnubierhcsebsgnutsieL .rpstnex nur in Anwesenheit eines Mitarbeiters zu reinigen
Lfd. NrEtageRaumnummer:Raumfläche:Nutzung:BodenbelagFußbodenreinigungLeistungsbeschreibung Objektkonkreter Teil
1UG2,31 m²AufzugNaturstein2x
2UG0.0120,94 m²TreppenraumWerkstein6xM1
3UG0.028,09 m²Flur 1 vor ToilettenWerkstein6x
4UG0.02A4,86 m²MüllraumAnstrich2
5UG0.033,23 m²Flur 2 TechnikerflurWerkstein2x
6UG0.045,19 m²Sanitärraum Beh.Fliesen6xx
7UG0.0511,05 m²Sanitärraum HerrenFliesen6xx
8UG0.069,94 m²Sanitärraum DamenFliesen6xx
9UG0.0714,30 m²Flur 3 v. FluchttreppeWerkstein2x
10UG0.07A7,22 m²Abstellraum unter FluchttreppeAnstrichM1
11UG0.0833,48 m²GarderobeWerkstein6x
12UG0.09 / Kunstgut72,18 m²AusstellungParkett gewachst6x
13UG0.109,82 m²Nebenraum ProjektionstechnikParkett gewachstM1
14UG0.12 / Kunstgut89,55 m²Depot Plastik/GemäldeAnstrichkeine Reinigungx
15UG0.13+0.13A86,97 m²Lager AusstellungstechnikAnstrichkeine Reinigungx
16UG0.1412,80 m²HeizzentraleAnstrichkeine Reinigung
17UG0.155,25 m²HVTAnstrichkeine Reinigung
18UG0.15ABatterieraumkeine Reinigung
19UG0.1615,80 m²TraforaumDoppelbodenkeine Reinigung
20EG0.1817,59 m²TreppenraumNaturstein6x5x
21EG0.18A4,86 m²NebenraumAnstrich1
22EG0.1930,91 m²Foyer/Shop/WacheParkett lackiert6x5x

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[Seite 24]

Reinigungshäufigkeit 1 = 1xwöchentlich 2 = 2xwöchentlich 4 = 4xwöchentlich 5 = 5xwöchentlich 6 = 6xwöchentlich Mo-Fr und zusätzlich Sa M1 = 1xmonatlich A = 14- tägiggnulebriwfuabuatS enho nerhafrevsgnuginieR .zwb neguaSnehcsiwssaNgnulebriwfuabuatS enho nerhafrevsgnuginieR .wzb nehcsiwthcueFgnubierhcsebsgnutsieL gnugrostnE-terknoktkejbo- .rpstnegnubierhcsebsgnutsieL emuärrätinaS-terknoktkejbo- .rpstne zusätzemuärsgnuhcerpseB/orüB-terknoktkejbo- gnubierhcsebsgnutsieL .rpstne liche AnfresuähnepperT/egüzfuA-terknoktkejbo- gnubierhcsebsgnutsieL .rpstne orderungehcälfsgnulletssuA/erulF-terknoktkejbo- gnubierhcsebsgnutsieL .rpstne entspregnubierhcsebsgnutsieL nehcükeeT-terknoktkejbo- .rpstne chendhcierebstiekhciltneffÖ-terknoktkejbo- gnubierhcsebsgnutsieL .rpstnenerüT-nebiehcsdnilB/nerütsalG-terknoktkejbo- gnubierhcsebsgnutsieL .rpstnex nur in Anwesenheit eines Mitarbeiters zu reinigen
Lfd. NrEtageRaumnummer:Raumfläche:Nutzung:BodenbelagFußbodenreinigungLeistungsbeschreibung Objektkonkreter Teil
23EG0.204,96 m²WindfangSauberlaufzone6x5x
24EG0.2257,68 m²Ausstellung/FoyerParkett lackiert6x
25EG0.238,36 m²Nebenraum unter der TreppePVC-Belagkeine Reinigung
26EG0.23A6,94 m²FluchttreppeNaturstein6x
27EG0.25 / Kunstgut388,15 m²SonderausstellungParkett lackiert6x
28ZG0.2622,16 m²TreppenraumNaturstein6xM1
29ZG0.27107,04 m²Öffentl. RaumParkett gewachst6x
30ZG0.288,37 m²FluchttreppeNaturstein6x
31ZG0.294,86 m²Nebenraum/SpüleAnstrich1
321. OG1.0127,61 m²TreppenraumNaturstein4x
331. OG1.0214,83 m²FlurNadelfilz4xM1
341. OG1.038,52 m²Sanitärraum DamenFliesen4xx
351. OG1.046,06 m²Sanitärraum HerrenFliesen4xx
361. OG1.0636,75 m²BüroNadelfilzAxx
371. OG1.0733,71 m²BüroNadelfilzAxx
381. OG1.0834,50 m²AusstellungNadelfilzAx
391. OG1.09/ Kunstgut31,82 m²Depot/FotothekAnstrichA5xx
401. OG1.10/ Kunstgut165,18 m²Depot/BibliothekAnstrichAx
411. OG1.12/ Kunstgut99,12 m²Bibliothek/LesesaalNadelfilz2xx5x
422. OG2.0122,21 m²TreppenraumNaturstein1x
432. OG2.024,86 m²Nebenr./GarderobeAnstrich1x
442. OG2.03/ Kunstgut336,43 m²DepotAnstrichkeine Reinigungx
452. OG2.0411,69 m²EDV BetriebsraumAnstrichkeine Reinigung
463. OG3.0122,22 m²TreppenraumNaturstein1x
473. OG3.024,86 m²Nebenr./GarderobeAnstrich1x
483. OG3.03/ Kunstgut273,82 m²DepotAnstrichkeine Reinigungx
493. OG3.04/ Kunstgut32,47 m²Depot/QuarantäneAnstrichkeine Reinigungx
504. OG4.0127,60 m²TreppenraumNaturstein1xM1
514. OG4.0215,30 m²FlurPVC-Belag1x

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[Seite 25]

Reinigungshäufigkeit 1 = 1xwöchentlich 2 = 2xwöchentlich 4 = 4xwöchentlich 5 = 5xwöchentlich 6 = 6xwöchentlich Mo-Fr und zusätzlich Sa M1 = 1xmonatlich A = 14- tägiggnulebriwfuabuatS enho nerhafrevsgnuginieR .zwb neguaSnehcsiwssaNgnulebriwfuabuatS enho nerhafrevsgnuginieR .wzb nehcsiwthcueFgnubierhcsebsgnutsieL gnugrostnE-terknoktkejbo- .rpstnegnubierhcsebsgnutsieL emuärrätinaS-terknoktkejbo- .rpstne zusätzemuärsgnuhcerpseB/orüB-terknoktkejbo- gnubierhcsebsgnutsieL .rpstne liche AnfresuähnepperT/egüzfuA-terknoktkejbo- gnubierhcsebsgnutsieL .rpstne orderungehcälfsgnulletssuA/erulF-terknoktkejbo- gnubierhcsebsgnutsieL .rpstne entspregnubierhcsebsgnutsieL nehcükeeT-terknoktkejbo- .rpstne chendhcierebstiekhciltneffÖ-terknoktkejbo- gnubierhcsebsgnutsieL .rpstnenerüT-nebiehcsdnilB/nerütsalG-terknoktkejbo- gnubierhcsebsgnutsieL .rpstnex nur in Anwesenheit eines Mitarbeiters zu reinigen
Lfd. NrEtageRaumnummer:Raumfläche:Nutzung:BodenbelagFußbodenreinigungLeistungsbeschreibung Objektkonkreter Teil
524. OG4.048,51 m²Sanitärraum DamenFliesen4xx
534. OG4.055,49 m²Sanitärraum HerrenFliesen4xx
544. OG4.0635,26 m²BesprechungsraumNadelfilzAxx
554. OG4.0757,00 m²WerkstattPVC-BelagA
564. OG4.07B44,65 m²WerkstattPVC-BelagA
574. OG4.0872,48 m²GroßraumbüroNadelfilzAxx
584. OG4.08A17,07 m²BüroNadelfilzAxx
594. OG4.08B12,62 m²BüroNadelfilzAxx
604. OG4.08C16,40 m²BüroNadelfilzAxx
614. OG4.09/ Kunstgut131,14 m²DepotAnstrichkeine Reinigungx
625. OG5.0118,38 m²TreppenraumNaturstein1x
635. OG5.0221,37 m²Flur 1Nadelfilz2xM1
645. OG5.0347,71 m²Flur 2Nadelfilz2xM1
655. OG5.046,31 m²Sanitärraum DamenFliesen4xxM1
665. OG5.052,59 m²Sanitärraum HerrenFliesen4xx
675. OG5.0626,93 m²TeekücheNadelfilz4xx
685. OG5.0716,64 m²BüroNadelfilzAxx
695. OG5.0827,23 m²DoppelbüroNadelfilzAxx
705. OG5.0916,51 m²BüroNadelfilzAxx
715. OG5.1015,42 m²BüroNadelfilzAxx
725. OG5.1110,52 m²TechnikerraumNadelfilzA
735. OG5.1224,81 m²BüroNadelfilzAxx
745. OG5.1316,36 m²BüroNadelfilzAxx
755. OG5.1415,01 m²BüroNadelfilzAxx
765. OG5.1511,82 m²BüroNadelfilzAxx
775. OG5.1613,44 m²BüroNadelfilzAxx
785. OG5.1713,68 m²BüroNadelfilzAxx
795. OG5.1814,40 m²BüroNadelfilzAxx
805. OG5.1917,66 m²Büro/SekretariatNadelfilzAxx

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[Seite 26]

Reinigungshäufigkeit 1 = 1xwöchentlich 2 = 2xwöchentlich 4 = 4xwöchentlich 5 = 5xwöchentlich 6 = 6xwöchentlich Mo-Fr und zusätzlich Sa M1 = 1xmonatlich A = 14- tägiggnulebriwfuabuatS enho nerhafrevsgnuginieR .zwb neguaSnehcsiwssaNgnulebriwfuabuatS enho nerhafrevsgnuginieR .wzb nehcsiwthcueFgnubierhcsebsgnutsieL gnugrostnE-terknoktkejbo- .rpstnegnubierhcsebsgnutsieL emuärrätinaS-terknoktkejbo- .rpstne zusätzemuärsgnuhcerpseB/orüB-terknoktkejbo- gnubierhcsebsgnutsieL .rpstne liche AnfresuähnepperT/egüzfuA-terknoktkejbo- gnubierhcsebsgnutsieL .rpstne orderungehcälfsgnulletssuA/erulF-terknoktkejbo- gnubierhcsebsgnutsieL .rpstne entspregnubierhcsebsgnutsieL nehcükeeT-terknoktkejbo- .rpstne chendhcierebstiekhciltneffÖ-terknoktkejbo- gnubierhcsebsgnutsieL .rpstnenerüT-nebiehcsdnilB/nerütsalG-terknoktkejbo- gnubierhcsebsgnutsieL .rpstnex nur in Anwesenheit eines Mitarbeiters zu reinigen
Lfd. NrEtageRaumnummer:Raumfläche:Nutzung:BodenbelagFußbodenreinigungLeistungsbeschreibung Objektkonkreter Teil
815. OG5.2037,24 m²Büro/DirektorNadelfilzAxx
825. OG5.2123,80 m²Büro/stellv. DirektorNadelfilzAxx
835. OG5.2234,98 m²TerasseGitterrostkeine Reinigung
845. OG5.2325,29 m²TerasseGitterrostkeine Reinigung
855. OG5.2414,02 m²TerasseGitterrostkeine Reinigung

3.157,16 ohne Reinigung 1.078,57 2.078,59

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Leistungsbeschreibung Objektkonkreter Teil

Anlage

Gebäudereinigung in dem Objekt Stadtgeschichtliches

Museum (Haus Böttchergäßchen) der Stadt Leipzig

Erläuterungen zu den Leistungsarten

Grundreinigung/Intensivreinigung

Definition: Es werden haftende Verschmutzungen und/oder abgenutzte Pflegefilme oder andere Rückstände, die das Aussehen der Oberfläche beeinträchtigen, entfernt. Eine Grundreinigung wird im Allgemeinen nur in größeren Zeitabständen durchgeführt.

Ziel/Ergebnis: Oberflächen sollen frei von haftenden Verschmutzungen bzw. abgenutzten Pflegefilmen oder anderen Rückständen sein; weiterhin sollen Oberflächen schlieren- und fleckenfrei sein, soweit dies nach dem Stand der Technik möglich ist.

Bemerkungen/Hinweise: Der Zeitpunkt kann vertraglich vereinbart oder als Sonderreinigung festgelegt werden.

Einpflege/Grundpflege

Definition: Bei der Ein- oder Grundpflege werden Pflegemittel auf Oberflächen gebracht, die diese vor mechanischer Beanspruchung schützen (Werterhaltung) und die nachfolgende Unterhaltsreinigung erleichtern. Die Ein- oder Grundpflege setzt eine Bauschlussreinigung oder Grundreinigung voraus.

Ziel/Ergebnis: Einheitliche Optik des Pflegefilmes, keine unerwünschten Nachteile bezüglich Optik und Trittsicherheit des Pflegefilmes bei der Nutzung.

Bemerkungen/Hinweise: Die spätere Beseitigung von abgenutzten Pflegemittelfilmen soll möglich sein.

Leistungsbeschreibung Objektkonkreter Teil Anlage Seite 1 von 6 L-10.33-2026-00155 verbleibt beim Bieter

[Seite 28]

Sonderreinigung

Definition: Reinigungen, die über den Rahmen der Unterhalts- und Zwischenreinigung hinausgehen.

Ziel/Ergebnis: Je nach Auftrag und Arbeiten unterschiedlich.

Bemerkungen/Hinweise: Sie werden in der Regel als Einzelaufträge vergeben.

Unterhaltsreinigung

Definition: Unterhaltsreinigungen sind sich wiederholende Reinigungsarbeiten nach festgelegten Zeitabständen.

Ziel/Ergebnis: Je nach den durchzuführenden Reinigungsarbeiten verschieden.

Feuchtwischen

Definition: Staubbindendes Wischen in einer Arbeitsstufe mit nebelfeuchten oder präparierten Reinigungstextilien zur Beseitigung von lose aufliegendem Feinschmutz (Staub, Flaum) und in geringerem Umfang auch von aufliegendem Grobschmutz (Papierknäuel, Pappbecher, Zigarettenstummel etc.) und anschließender Aufnahme des Grobschmutzes in ein Behältnis.

Ziel/Ergebnis: Oberfläche ist frei von Grobschmutz und aufliegendem Feinschmutz (Staub, Flaum). Haftende Verschmutzungen (Getränkeflecken, Straßenschmutz, Absatzstriche) können noch auf den Oberflächen vorhanden sein.

Bemerkungen/Hinweise: Voraussetzung zur Anwendung der Feuchtwischmethode sind glatte Bodenbeläge wie z.B. Linoleum, PVC, mit geeignetem Pflegefilm behandelte Beläge, versiegelte Holzböden, polierte Steinböden etc.

Leistungsbeschreibung Objektkonkreter Teil Anlage Seite 2 von 6 L-10.33-2026-00155 verbleibt beim Bieter

[Seite 29]

Nasswischen

Definition: Manuelle Nassreinigung mit Reinigungstextilien zur Beseitigung von haftenden Verschmutzungen (Getränkeflecken, Straßenschmutz etc.). Diese Methode kann auch unter Verwendung von geeigneten Mitteln zur desinfizierenden Fußbodenreinigung eingesetzt werden; unter Verwendung von Wischpflegemitteln erzielt man gleichzeitig einen Pflegeeffekt. Das klassische Nasswischverfahren stellt die Zweistufen-Methode dar. Beim ersten Arbeitsgang wird mit einer Reinigungstextilie (Tücher, Mops, Wischbezüge von Breitwischgeräten etc.) so viel Reinigungsflüssigkeit auf den Belag gebracht, dass haftende, wassergebundene Verschmutzungen aufgeweicht bzw. abgelöst werden. In der zweiten Arbeitsstufe wird die überschüssige Schmutzflüssigkeit wieder mit Reinigungstextilien aufgenommen. Das Verfahren kann ebenfalls angewendet werden mit Wendebezügen, bei denen in zwei Arbeitsgängen unter Wenden des Wischbezuges das zweistufige Nasswischverfahren ohne Bezugswechsel durchgeführt wird. Dem Wischwasser können neben Reinigungsmitteln auch Wischpflege- oder Desinfektionsmittel zugegeben werden.

Ziel/Ergebnis: Oberflächen sollen frei sein von Staub, Grobschmutz, haftenden Verschmutzungen (Getränkeflecken, Straßenschmutz) sowie sonstigen Schmutzrückständen. Gummiabsatzstriche können auf den Oberflächen noch vorhanden sein. Bei Einsatz von Wischpflegemitteln sollen die zurückbleibenden Pflegesubstanzen frei von Schmutzeinlagerungen sein und sich ohne eine aufwendige umweltbelastende Grundreinigung vom Fußbodenbelag beseitigen lassen. Beim Einsatz von Desinfektionsmitteln sollte eine ausreichende Keiminaktivierung erzielt werden.

Saugen

Definition: Trockenes Absaugen von lose aufliegenden oder schwach haftenden Verschmutzungen mittels Staubsauger.

Ziel/Ergebnis: Oberfläche soll frei sein von Grobschmutz, Staub und Flaum. Haftende Verschmutzungen bei nichttextilen Belegen und in den Teppichflor eingedrungene Substanzen bei textilen Belägen (z.B. Getränkeflecken, Kaffee, Obstsaft) können noch auf der Oberfläche vorhanden sein.

Leistungsbeschreibung Objektkonkreter Teil Anlage Seite 3 von 6 L-10.33-2026-00155 verbleibt beim Bieter

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Kehren

Definition: Manuelle oder maschinelle, trockene mechanische Entfernung von aufliegendem (leicht gebundenem) Schmutz (Staub, Sand, Laub, Papierknäuel, Zigarettenkippen, etc.) mit Borstenerzeugnissen (Besen, Bürsten, Kehrwalze, Bürstenwalze) und Aufnahme in ein Behältnis.

Ziel/Ergebnis: Oberfläche ist frei von aufliegendem Schmutz (Staub, Sand, Laub, Papierknäuel, Zigarettenkippen, etc.); mit geringen Staubrückständen auf dem Fußboden ist dennoch zu rechnen.

Feucht reinigen

Definition: Lose aufliegende und leicht haftende Verschmutzungen werden manuell mit einem nassen, stark entwässerten Schwammtuch oder anderen Reinigungstextilien vom Gegenstand entfernt.

Ziel/Ergebnis: Der Gegenstand/ Die Oberfläche muss frei sein von Griffspuren, Staub sowie von Schlieren.

Nass reinigen und nachtrocknen

Definition: Haftende Verschmutzungen werden manuell mit einem nassen, wenig entwässerten Schwammtuch oder anderen Reinigungstextilien vom Gegenstand entfernt. Anschließend wird die Feuchtigkeit mit einem trockenen Reinigungstuch bzw. ähnlichen geeigneten Reinigungsutensilien (Leder) aufgenommen.

Ziel/Ergebnis: Der Gegenstand/Oberfläche muss frei sein von haftenden Verschmutzungen, Griffspuren, Staub und Schlieren. Der Gegenstand darf nicht mehr feucht sein.

Griffspuren

Definition: Griffspuren werden punktuell und gezielt durch Feucht- oder Nassreinigung – ggf. anschließend nachtrocknen bzw. polieren – vom Gegenstand entfernt.

Ziel/Ergebnis: Der Gegenstand/Oberfläche muss frei sein von Griffspuren. Ggf. darf die Oberfläche nicht mehr feucht und muss poliert sein.

Leistungsbeschreibung Objektkonkreter Teil Anlage Seite 4 von 6 L-10.33-2026-00155 verbleibt beim Bieter

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Entfernung haftender und nicht haftender

Verschmutzungen

Die Entfernung haftender und nicht haftender Verschmutzungen an beweglichen und nicht beweglichen Einrichtungsgegenständen (Tische, Schränke, Heizkörper usw.) hat mit geeigneten Reinigungstextilien (trocken, feucht, nass) zu erfolgen.

Polieren

Definition: Der gereinigte Gegenstand wird mit weichen Reinigungstextilien nachpoliert, um die Optik des Gegenstandes zu verbessern.

Ziel/Ergebnis: Der Gegenstand muss sich in einem guten optischen Zustand befinden. Es dürfen keine Wischspuren vorhanden sein.

Entstauben/Spinnweben

Definition: Staubentfernung entweder mittels eines Trockensaugers (Staubsaugers) oder mit Reinigungstextilien von Gegenstand; Spinnweben werden mit Trockensauger oder Spinnenbesen entfernt.

Ziel/Ergebnis: Der Gegenstand/Die Oberfläche muss von Staub und Spinnweben befreit sein.

Leistungsbeschreibung Objektkonkreter Teil Anlage Seite 5 von 6 L-10.33-2026-00155 verbleibt beim Bieter

[Seite 32]

Inhalt entleeren und entsorgen

Definition: Der Inhalt von verschiedenen Behältern wird entleert und getrennt gesammelt sowie anschließend fachgerecht entsorgt.

Ziel/Ergebnis: Das Behältnis soll frei sein von jeglichem Inhalt (z.B. auch Kaugummis und haftenden Pa- pierschnipseln).

Inhalt Wiederverwertung zuführen

Definition: Der getrennt gesammelte Inhalt verschiedener Behälter wird der Wiederverwertung zugeführt (z.B. Alu, Glas, Papier etc.).

Ziel/Ergebnis: Abfall wird fachmännisch getrennt (z.B. Papier, Glas, Alu).

Bestücken

Definition: Ein Gegenstand (z.B. Handtuchhalter, Seifenspender etc.) wird neu mit Verbrauchsmaterialien (z.B. Papierhandtücher, Seifenlöser etc.) versehen.

Ziel/Ergebnis: Der zu bestückende Gegenstand muss entsprechend dem angegebenen Termin mit Verbrauchsmaterial gefüllt sein.

Bemerkungen/Hinweise: Zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer muss vertraglich festgelegt werden, wer die zu bestückenden Verbrauchsmaterialien stellt.

Leistungsbeschreibung Objektkonkreter Teil Anlage Seite 6 von 6 L-10.33-2026-00155 verbleibt beim Bieter

[Seite 33]

Stadt Leipzig - L-10.33-2026-00155

Qualitätskontrollblatt

Gebäudereinigung in dem Objekt Stadtgeschichtliches Museum (Haus Böttchergäßchen) der Stadt Leipzig

Tag der Kontrolle:

Name Verantwortlicher Objekt: Name Mitarbeiter

Mängel Bewertung des Maßnahme bei Mängel (Bewertung 3)* abgestellt Etage Bereich Gegenstand der Kontrolle Reinigungszustandes mit Terminstellung (Unterschrift AG/ (1, 2, 3)* Datum)

Datum/Unterschrift Objektverantwortlicher (AG) / Stempel der Einrichtung Datum/Unterschrift Verantwortlicher (AN)

  • 1 = Reingungsleistung besser als vereinbart, 2 = Reinigungsleistung exakt erfüllt, 3 = mangelhafte Reinigungsleistung
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