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Gebäudereinigung für 20 städtische Liegenschaften in Achern

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 22.09.2026, 22:54 (Europe/Berlin)

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770 – Besondere Hinweise

Stadt Achern – Unterhaltsreinigung | Vergabe Nr.: 2026.0038

Reinigungszeiten Es wird davon ausgegangen, dass die Reinigungsarbeiten nicht in den zuschlagspflichtigen Zeiten gemäß Tarifvertrag für gewerbliche Beschäftigte in der Gebäudereinigung durchgeführt werden. Die Reinigung an Feiertagen ist auf den Vorabend zu verlegen.

Reinigungstage Für die Angebotskalkulation wird von durchschnittlich 251,25 Reinigungstagen pro Kalenderjahr ausgegangen (Montag bis Freitag, abzüglich Ferien- und Feiertage). Abweichungen von dieser Annahme – beispielsweise durch tatsächlich geringere oder höhere Reinigungstage im Kalenderjahr – werden am Jahresende auf Grundlage der vereinbarten Tagessätze spitz abgerechnet.

Auf- und Abstuhlen Sitzmöbel in Unterrichtsräumen sind entweder vor der Reinigung der Tischflächen vom Auftragnehmer (AN) abzustuhlen oder vor der Reinigung der Bodenflächen vom AN aufzustuhlen (je nach Regelung des jeweiligen Schulgebäudes). In der Mensa und den Speiseräumen (Raumgruppe K) gehört das für die Reinigung notwendige Auf- und/oder Abstuhlen zum Leistungsumfang des AN.

Reinigung Küchenzeilen Befinden sich Küchenzeilen in Räumen, die nicht der Raumgruppe K zugeordnet sind (z. B. Büros, Besprechungsräume, Gruppenräume, Aufenthaltsraume), sind diese Küchenzeilen gemäß Leistungsverzeichnis für die Raumgruppe K zu reinigen. Die Reinigungshäufigkeiten entsprechen dem Turnus des jeweiligen Raumes.

Letzter Tag vor den Ferien bzw. am Vertragsende Wird ein Objekt für mindestens eine Woche geschlossen (Ferien), gilt für alle Räume, die nicht täglich gereinigt werden, folgende Sonderregelung: In der letzten Woche sind die Reinigungen so zu verschieben, dass am letzten Betriebstag alle Räume sauber hinterlassen werden. Dadurch können sich zwischen den Tagen Verschiebungen in der Reinigungszeit ergeben. Alle mindestens 1× wöchentlichen Reinigungsleistungen sind auf den letzten Tag vor der Schließung zu terminieren – es handelt sich dabei nicht um eine zusätzliche Reinigung. Bei Vertragsende gelten die zuvor genannten Regelungen für den letzten Reinigungstag in allen Objekten.

Reinigungen während der Ferien In den letzten zwei Wochen der Sommerferien werden über Regiearbeiten zusätzliche Grundreinigungen vorgesehen. Diese sind gesondert zu beauftragen und werden auf Grundlage der vereinbarten Regiestundensätze abgerechnet.

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In der GMS Achertalschule und der Grundschule Oberachern findet außerhalb der Weihnachtsferien und der letzten zwei Wochen der Sommerferien eine Ferienbetreuung (Schulkindbetreuung) statt. In diesen Zeiträumen ist die Unterhaltsreinigung der betroffenen Bereiche aufrechtzuerhalten. Der genaue Umfang der zu reinigenden Flächen wird vom Auftraggeber (AG) rechtzeitig bekanntgegeben. In Einzelfällen werden Räume in den Schulen auch außerhalb der Betreuungszeiten in den Ferien genutzt. Zusätzliche Reinigungen werden rechtzeitig abgestimmt.

Reinigungsverfahren und Moppwechsel Der AN hat die Reinigungsarbeiten nach anerkannten Methoden der Gebäudereinigung durchzuführen. Für die Unterhaltsreinigung von Hartböden sind grundsätzlich Mikrofaser- Wischtücher und -Moppen einzusetzen. Ein Mopp ist je nach Verschmutzungsgrad und Einsatzbereich nach spätestens 20–60 m² zu wechseln. Bei stark frequentierten Verkehrsflächen (z. B. Eingangsbereich, Flure im EG) ist der Wechsel entsprechend früher vorzunehmen. In Sporthallen und großen Foyers ist der Einsatz geeigneter Reinigungsmaschinen vorzusehen. Die Maschineneignung ist vor dem Einsatz in Abstimmung mit dem AG zu prüfen (insbesondere hinsichtlich Bodenbelag und Unterkonstruktion). Für Schäden durch nicht angepassten Maschineneinsatz haftet der AN.

Aufbereitung der Reinigungstextilien Die Aufbereitung der Reinigungstextilien (Moppen, Wischtücher, Bezüge) hat durch den AN zu erfolgen. Textilien sind nach jedem Einsatz zu waschen; eine Wiederverwendung ohne Aufbereitung ist nicht zulässig. Die Aufstellung einer gewerblichen Waschmaschine und eines Trockners durch den AN ist nach Absprache mit dem AG lediglich in der GMS möglich. Voraussetzungen (Wasser-/Abwasseranschluss, Drehstrom) sind vor Vertragsbeginn zu klären.

Grundreinigung Die jährliche Grundreinigung gehört grundsätzlich zum Auftragsumfang. Die Termine für die Grundreinigung werden jeweils zu Beginn eines Kalenderjahres zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer abgestimmt und schriftlich festgehalten. Der objektverantwortliche Vertreter des Auftraggebers kann festlegen, dass Teilbereiche von der Grundreinigung ausgenommen werden, wenn dort kein Bedarf besteht (z. B. bei bevorstehenden Baumaßnahmen oder in Räumen mit geringer Nutzung). Der Abruf der Grundreinigung erfolgt flexibel nach Abstimmung mit dem Auftragnehmer. Abgerechnet werden nur die tatsächlich erbrachten Leistungen.

Eingangsbereiche und Schmutzfangeinrichtungen Im Winter sind die Eingangsbereich intensiver zu reinigen. Insbesondere das regelmäßige Reinigen der Schmutzfangeinrichtungen (wie im Leistungsverzeichnis angegeben) ist zu beachten.

Mülltrennung Der AN hat die Mülltrennung in mindestens drei Fraktionen (Restmüll, Papier/Pappe, Wertstoffe) sicherzustellen und den anfallenden Abfall an der auf dem Gelände befindlichen Sammelstelle zu entsorgen. Die Vorgaben des AG zur objektspezifischen Mülltrennung sind zu beachten.

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Hallen Achern — Turn- und Festhalle (alt), Raum A13 Mehrzweckhalle Der Hallenboden in Raum A13 (Mehrzweckhalle) ist ein Parkettboden. Die maschinelle Reinigung hat ausschließlich mit einer geeigneten Feuchtwischmaschine oder Einscheibenmaschine unter Verwendung eines parkettverträglichen, pH-neutralen Reinigungsmittels zu erfolgen. Der Einsatz eines Nassscheuerautomaten ist in diesem Raum nicht zulässig. Die Anforderungen an Rutschhemmung und Rutschsicherheit nach DIN 18032-2 sind einzuhalten.

Verbindliche Pflegeanweisungen für besondere Bodenbeläge und Einbauten Für bestimmte Bodenbeläge und Einbauten in den ausgeschriebenen Objekten liegen verbindliche Pflegeanweisungen der Hersteller vor. Diese sind Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen und müssen vom Auftragnehmer (AN) zwingend eingehalten werden. Die Verwendung nicht zugelassener Reinigungs- oder Pflegemittel sowie die Nichteinhaltung der vorgeschriebenen Reinigungsverfahren können zum Verlust von Gewährleistungsansprüchen des Auftraggebers (AG) gegenüber dem Hersteller führen und begründen eine Haftung des AN für daraus entstehende Schäden. Den Ausschreibungsunterlagen beigefügt sind folgende Pflegeanweisungen: ● Anlage 780 – Reinigungsempfehlung noraplan® (Kautschukböden, Gebäude 1 Verwaltungstrakt GMS Achertalschule): Unterhaltsreinigung im 2-stufigen Wischen mit geeignetem Wischpflegemittel; kein Beschichten; Erstreinigung in der Regel nicht erforderlich (Ausnahme: noraplan® uni). ● Anlage 781 – Pflegeanweisung KiPP Sportbodenpflege (für alle Hallen mit Lino Böden, PUR-W-versiegelt): ausschließlich geeignete, nicht schichtbildende Pflegemittel verwenden (z. B. KiPP-Sportbodenpflege gemäß DIN 18032/2); keine filmbildenden Mittel (Wachse, Silikone, Emulsionsreiniger); Reinigungsmaschinen müssen DIN 18032 Teil 2 entsprechen; keine Überschwemmung des Bodens bei der Feuchtreinigung. ● Anlage 782 – Pflegeanleitung Schäfer WC-Trennwände Typ VK/EF- 3/GVKF/SGVK/NAVIC (für alle Hallen mit Lino Böden): keine aggressiven, sauren oder basischen Reiniger; keine halogenhaltigen Mittel (Chlorid/Fluorid); keine Scheuermittel oder Scheuermilch; für hartnäckige Verschmutzungen Spiritus oder Isopropanol; nach der Reinigung mit Gummiabzieher oder weichem Lappen trocken reiben zur Vermeidung von Kalkablagerungen; keine Dampfstrahler. ● Anlage 783 — Pflegeanleitung Bodenbelag Sportboden Jahnhalle Achern (elastischer Belag auf Doppelboden-Konstruktion): Unterhaltsreinigung ausschließlich mit Feuchtwischgeräten (gut ausgewrungener Mopp mit Wischpflegemittel, nebelfeuchtes Gazetuch oder Kompakt-Automat in periodischen Abständen); keine Sprüh-Extraktion; keine Wachs- oder Dispersionsbeschichtungen; Flüssigkeitseinsatz so bemessen, dass kein Durchlaufen im Fugenbereich möglich ist; im Bereich von Lüftungs- und Installationsplatten bei der Feuchtreinigung besonders vorsichtig vorgehen.

Der AN hat die vollständigen Pflegeanweisungen (Anlagen 780–783) vor Vertragsbeginn zur Kenntnis zu nehmen, sein Reinigungspersonal nachweislich zu unterweisen und den Nachweis der Unterweisung auf Verlangen des AG vorzulegen.

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