C-02 Leistungsbeschreibung Unterhaltsreinigung_2026-17.pdf

Gebäudereinigung einschließlich Unterhalts-, Grund- und Sonderreinigung

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 04.10.2026, 12:58 (Europe/Berlin)

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Leistungsbeschreibung

Unterhalts- sowie Grund- und Sonderreinigung

Verfahrens-Nr.: 2026-17

Leistung: Unterhalts- sowie Grund- und Sonderreinigung

Vergabestelle: Stadtwerke Elmshorn

Strategischer Einkauf und Vergabe

Westerstraße 50-54

25336 Elmshorn

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Inhaltsverzeichnis Vorbemerkung ............................................................................................................ 3 Orte der Leistungserbringung....................................................................................... 3 1 Allgemeines ..................................................................................................... 3 1.1 Allgemeine Grundsätze und Anforderungen ..................................................... 4 1.2 Qualitätssicherung ........................................................................................... 5 1.3 Gebäudespezifischer Abruf von Zusatzleistungen ........................................... 5 1.4 Bereitstellungen durch den Auftraggeber ......................................................... 6 1.5 Einsatz von Maschinen, Geräten, Reinigungs- und Pflegemitteln .................... 6 1.6 Bereitstellungen von Verbrauchsmaterialien .................................................... 7 1.7 Einhaltung der Sicherheits- und Hygienevorschriften ....................................... 7 1.8 Sicherungsmaßnahmen in Gebäuden ............................................................. 9 1.9 Aufmaß Reinigungsflächen ............................................................................ 10 1.10 Revier- und Hygienepläne ............................................................................. 10 1.11 Liegenschaftsbeschreibungen ........................................................................ 11 2 Personalanforderungen ................................................................................. 11 2.1 Vertraulichkeitserklärung ............................................................................... 11 2.2 Objektleitung ................................................................................................. 11 2.3 Reinigungspersonal ....................................................................................... 13 3 Reinigungszeiten ........................................................................................... 14 4 Ausführung Unterhaltsreinigung .................................................................... 14 4.1 Müllentsorgung .............................................................................................. 15 4.2 Bodenbeläge ................................................................................................. 16 4.3 Allgemeine Obenarbeiten .............................................................................. 16 4.4 Treppen, Podeste und Geländer .................................................................... 18 4.5 Aufzüge ......................................................................................................... 18 4.6 Sanitärbereiche ............................................................................................. 18 4.7 Grundreinigung/Intensivreinigung .................................................................. 18 4.8 Abrufkontingent ............................................................................................. 19 4.9 Anlagen ......................................................................................................... 20

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Vorbemerkung

Bei diesen Liegenschaften handelt es sich um gewerblich bzw. behördlich genutzte Gebäude,

welche entsprechend den Anforderungen der Nutzer errichtet wurden.

Orte der Leistungserbringung

Jährliche Reini-
Grundfläche,
LiegenschaftAnschriftgungsfläche,
m²
m²
Verwaltungsgebäude Stadtwerke ElmshornWesterstraße 50-54, 25336 Elmshorn5.471,45848.197,68
Wasserwerk 1Köhnholz 201, 25336 Elmshorn198,1017.342,66
Wasserwerk 2Nibelungenring 88a, 25337 Elmshorn182,759.685,75
Verwaltungsgebäude StadtentwässerungWesterstraße 50-54, 25336 Elmshorn762,98105.665,32
WerkstättenWesterstraße 50-54, 25336 Elmshorn278,9018.718,68
Diverse Toiletten• Zum Krückaupark 2, 25335 Elmshorn • Irena-Sendler- Straße, 25335 Elmshorn • Daimlerstraße 23, 25337 Elmshorn • Sandberg 88, 25335 Elmshorn12,00636,00

Die Unterhalts- und Gebäudereinigung umfasst insgesamt 6.906,18 m² Grundfläche sowie eine

jährliche gesamte Reinigungsfläche von 1.000.246,09 m².

Leistungszeitraum: 1. Dezember 2026 bis 30. November 2030

Vor der Abgabe des Angebotes muss sich der Bieter mit den Örtlichkeiten vertraut machen. Der

Auftragnehmer kann aus den örtlichen Gegebenheiten bei auftretenden Schwierigkeiten keine

Ansprüche auf irgendwelche Entschädigung über Angebotspreise hinaus ableiten.

Um sich mit den jeweiligen Objektbedingungen vertraut zu machen, ist eine Besichtigung zwin-

gend erforderlich.

1 Allgemeines

Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen zu den vertraglich vereinbarten Konditionen im

Bereich des infrastrukturellen Gebäudemanagements (Unterhalts- und Grundreinigung) entspre-

chend dem Bedarf in den Liegenschaften.

Die Ermittlung der Preise zum Eintrag in die Preiszusammenstellung für die Gebäude- und

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Liegenschaftsleistungen basiert auf typischen, kalkulatorischen Mengengerüsten. Diese Men-

gengerüste stellen eine Schätzung des aus heutiger Sicht zu erwartenden Umfangs an Leistun-

gen ohne Zusatzaufträge dar. Die konkret beauftragten Volumina können hiervon abweichen.

Ein Anspruch auf Leistungsabnahme des kalkulatorischen Mengengerüstes besteht nicht.

Mit den angegebenen Preisen sind alle anfallenden Kosten, wie z. B. Lohn-, Lohnneben-,

Regie-, Material-, Maschinen-, Fahrzeug-, Gerüstkosten sowie alle für die Reinigung, Versor-

gung und Entsorgung notwendigen Kosten abgegolten.

Bei der Preiskalkulation ist zu berücksichtigen, dass zum einen nicht notwendigerweise alle bzw.

andere Reinigungstätigkeiten der jeweiligen Raumgruppe in jedem einzelnen Raum auszuführen

sind, zum anderen bei bestimmten Räumen/Raumgruppen außerhalb des vorgegebenen Turnus

weitere Reinigungsarbeiten anfallen. Nähere Angaben hierzu sind in dieser Leistungsbeschrei-

bung enthalten. Durch die einzutragenden Gesamtpreise je Reinigungsgang sind sämtliche im

jeweiligen Leistungsverzeichnis enthaltenen Standardleistungen abgegolten.

Kostenanpassungen durch Änderungen des Leistungsumfangs (hierunter ist eine Mehrung oder

Minderung der Reinigungsflächen oder des Reinigungsintervalls, das den Abrechnungsfaktor

bestimmt, zu verstehen) erfolgen linear. Die Angebotspreise des jeweiligen Preisblattes werden

als Grundlage herangezogen.

Für den Leistungszeitraum besteht für den Auftragnehmer eine Mitwirkungspflicht für eine gute,

zu den sonstigen Abläufen geeignete sowie qualitativ für die Nutzer sowie für den Auftraggeber

zufriedenstellende Reinigungsleistung zu erbringen. Grundlage hierfür ist eine zuvorkommende

Kommunikation von besonderen Anforderungen sowie eine unverzügliche Umsetzung von ver-

einbarten Aufgaben und Tätigkeiten.

1.1 Allgemeine Grundsätze und Anforderungen

Folgende Grundsätze sind bei der Erfüllung der Leistungen unbedingt zu berücksichtigen:

• kontinuierliches Sicherstellen einer gepflegten Optik der Gebäude und Anlagen im Rahmen

der vertraglich vereinbarten Leistungen,

• Der Auftragnehmer sorgt für eine besonders sorgfältige und fachgerechte Ausführung der

Reinigungsleistungen.

Es ist die Aufgabe des Auftragnehmers, den optimalen Sauberkeitsgrad zu erreichen. Nach

Durchführung der Leistungen müssen die Gebäude optisch ansprechend sein und gefahrlos be-

gangen werden können. Sollte durch Nachlässigkeiten des Auftragnehmers eine Grundreinigung

notwendig werden, so hat der Auftragnehmer diese kostenfrei durchzuführen. Ein etwaiger Ein-

behalt wegen Schlechtleistung bleibt hiervon unberührt. Das Nachbessern führt nicht zur Aus-

zahlung des Einbehaltes.

Reinigungsarbeiten, die infolge baulicher Umbau- und Instandsetzungsarbeiten zusätzlich erfor-

derlich werden oder entfallen, werden bei der Entgeltabrechnung entsprechend berücksichtigt.

Stärkere Verschmutzung aus anderen Anlässen (z. B. witterungsbedingte Verschmutzungen)

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hat keinen Einfluss auf die Entgelthöhe.

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, dafür zu sorgen, dass rechtzeitig qualifiziertes Reinigungs-

personal für die Reinigungsleistung eingestellt wird und Reinigungs- und Desinfektionsmittel in

ausreichender Menge sowie die zur Durchführung der Leistungen erforderlichen Geräte zur Ver-

fügung stehen, um eine reibungslose Übernahme der Reinigungsleistung zu gewährleisten.

Im Zuge der Leistungserbringung ist besonders zu beachten:

• Die Fensterbänke und Geräteverkleidungen dürfen nicht betreten werden. An den raumseiti-

gen Laibungen, dem Sturz und der Fensterbank dürfen nach der Reinigung, keine Wasser-

flecken oder sonstige Verfärbungen zurückbleiben.

• Leitern o. ä. sind grundsätzlich nicht an Glasflächen, sondern nur an den Profilrahmen

anzulehnen.

• Das Reinigungswasser ist regelmäßig zu wechseln.

• Es darf nur einsatzfähiges Werkzeug benutzt werden.

• Die Reinigungsabläufe sind vor dem erstmaligen Reinigungsbeginn mit dem Auftraggeber

abzustimmen.

• Findet das Reinigungspersonal Schäden vor oder verursacht solche, so sind diese dem Auf-

traggeber unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Schäden, die durch unsachgemäße Handha-

bung entstehen, gehen zu Lasten des Auftragnehmers.

• Es ist die Verkehrssicherungspflicht zu beachten.

Bei Zuwiderhandlungen der festgelegten Bedingungen oder bei Fehlverhalten des Auftragneh-

mers (z.B. Alkohol oder Drogen) kann für den restlichen Leistungszeitraum vom Auftraggeber

ein Hausverbot über die betreffenden Personen verhängt werden.

1.2 Qualitätssicherung

Für die Beurteilung der Qualität bzw. der Tätigkeiten für die einzelnen Leistungspunkte werden

die entsprechenden „Definitionen des Bundesinnungsverbandes des Gebäudereiniger-Hand-

werks“ (Anlage 1.5) zugrunde gelegt. Entgegenstehende bzw. darüberhinausgehende Regelun-

gen dieser Leistungsbeschreibung sind vorrangig.

1.3 Gebäudespezifischer Abruf von Zusatzleistungen

Neben vertraglich vereinbarten Leistungen können bedarfsabhängig Zusatzleistungen erforder-

lich werden. Die Beauftragung von Einzelleistungen erfolgt durch den Auftraggeber bzw. den Nut-

zer in Absprache mit dem Auftraggeber. Die Fertigstellung der Zusatzleistung ist durch den Auf-

traggeber bzw. den Nutzer abzunehmen und zu bestätigen. Die Abnahme/Bestätigung der Zu-

satzleistung erfolgt durch Unterschrift auf dem Arbeitsschein durch den Auftraggeber oder den

Nutzer. Der unterschriebene Arbeitsschein dient als rechnungsbegründende Unterlage.

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1.4 Bereitstellungen durch den Auftraggeber

Sofern in den Gebäuden der einzelnen Liegenschaften Räume zur Verfügung stehen, überlässt

der Auftraggeber dem Auftragnehmer in den Objekten unentgeltlich angemessene große ver-

schließbare Räume für die Aufbewahrung der Reinigungsmaschinen von Geräten sowie für die

Kleiderablage des Reinigungspersonals. Es sind ausschließlich diese Räume für die Aufbewah-

rung zu nutzen.

Einrichtungsgegenstände werden nicht von dem Auftraggeber gestellt. Es ist darauf zu achten,

dass diese Räume verschlossen sind.

Der Auftragnehmer hat für Ordnung und Sauberkeit in den zur Verfügung gestellten Räumen

Sorge zu tragen. Des Weiteren ist er für die Einhaltung der gesetzlichen und arbeitsschutzrecht-

lichen Bestimmungen für die Lagerung von Chemikalien verantwortlich.

Die Bewachung und Verwahrung der dem Auftragnehmer und seinen Bediensteten gehörenden

Arbeitsgeräte, Arbeitskleider usw. ist auch während der Arbeitsruhe Sache des Auftragnehmers.

Der Auftraggeber ist hierfür nicht verantwortlich.

Weiterhin stellt der Auftraggeber dem Auftragnehmer unentgeltlich Wasser und Strom für die

Reinigung zur Verfügung. Der Auftragnehmer hat dabei auf einen sparsamen Energie- und Was-

serverbrauch zu achten. Das Aufstellen und der Betrieb einer Waschmaschine in den Liegen-

schaften sind dem Auftragnehmer grundsätzlich nicht gestattet. Jedoch kann in Ausnahmefällen

auf Antrag eine Genehmigung bis auf Widerruf und ohne Anspruch erfolgen. Für den Betrieb

einer Waschmaschine, sofern dieser gestattet wird und ggf. dadurch verursachte Schäden haftet

ausschließlich der Auftragnehmer.

1.5 Einsatz von Maschinen, Geräten, Reinigungs- und Pflegemitteln

Der Auftragnehmer stellt für die Reinigungsarbeiten alle erforderlichen Maschinen, Geräte, Rei-

nigungs- und Pflegemittel (inkl. Desinfektionsmittel). Die Kosten hierfür sind mit den Angebots-

preisen abgegolten. Die zur Reinigung eingesetzten Maschinen, Geräte und Gegenstände müs-

sen dem aktuellen Stand der Technik entsprechen. Elektrische Reinigungsgeräte müssen den

VDE/GS-Zeichen oder gleichwertig entsprechen und sich einschließlich Zubehör in einem ord-

nungsgemäßen und betriebssicheren Zustand befinden.

Der Auftragnehmer stellt für Bereiche, die nicht vom Boden aus gereinigt werden können, den

Unfallverhütungsvorschriften entsprechende Hilfsmittel (z. B. Leitern, Tritte, Gerüste, Hubstei-

ger) bereit. Diese Aufwendungen sind mit den Angebotspreisen abgegolten.

Die zum Einsatz kommenden Reinigungsmittel und die Reinigungstechniken müssen dem neues-

ten Stand in Bezug auf Umweltverträglichkeit und Entsorgungsmöglichkeit entsprechen. Es sind

nur unschädliche, keine Gefahrstoffe im Sinne der Gefahrstoffverordnung enthaltende, umwelt-

freundliche und insbesondere formaldehydfreie Materialien und Reinigungsmittel zu verwenden.

Für die eingesetzten Produkte sind der Auftraggeberin die entsprechenden Sicherheitsdaten-

blätter für gefährliche Stoffe und Zubereitungen gemäß Verordnung (EG) Nr.1907/2006

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(REACH), ehemals Richtlinie 91/155 EWG, vorzulegen. Vor Beginn der Leistungserbringung hat

der Auftragnehmer dies schriftlich nachzuweisen und bestätigen zu lassen. Der Auftraggeberin

behält sich vor, bestimmte Reinigungsverfahren oder die Verwendung bestimmter Reinigungs-,

Pflege- und Desinfektionsmittel zu untersagen.

Geräte und Materialien, die eine Schädigung der zu behandelnden Flächen oder der Einrichtun-

gen verursachen können, dürfen nicht verwendet werden. Zum Schutz anderer Gebäudeele-

mente übliche und erforderliche Abdeckungen mit dem dazugehörigen Material sind vorzuhalten

und zu verwenden. Diese Aufwendungen sind mit den Angebotspreisen abgegolten. Nach be-

endeten Reinigungsarbeiten sind alle verwendeten Maschinen, Geräte, Reinigungs-, Pflege- und

Hilfsmittel stets an die dafür vorgesehenen Stellen zu verbringen.

1.6 Bereitstellungen von Verbrauchsmaterialien

Der Auftragnehmer übernimmt die Bestückung mit Verbrauchsmaterialien im Sanitärbereich

(Toilettenpapier, Einmalhandtücher, Seife, Hygienebeutel etc.). Die Materialien werden durch

den Nutzer bzw. den Auftraggeber der Objekte zur Verfügung gestellt. Der Auftragnehmer hat

den Vorrat fortlaufend zu kontrollieren und dafür zu sorgen, dass dieser ohne nachweislich un-

vorhergesehenen und außerordentlichen Bedarf mindestens für die Bestückung bei der Unter-

haltsreinigung für die kommenden 21 Kalendertage ausreicht. Spätestens dann, wenn der Vorrat

den Niedrigstand von 21 Kalendertagen erreicht hat, ist der Auftragnehmer dazu verpflichtet, dies

einer dafür bestimmten Ansprechstelle der Auftraggeberin per Mail mitzuteilen.

Ergänzend übernimmt der Auftragnehmer die Einlagerung der an die jeweiligen Liegenschaften

zugestellten Verbrauchsmaterialien an die dafür vorgesehenen Lagerplätze. Die Einlagerung hat

mit dem nächsten Reinigungsturnus zu erfolgen.

Sollte auf der Liegenschaft eine Möglichkeit zur Warenannahme bzw. Zwischenlagerung durch

den Nutzer bzw. die Auftraggeberin bis zum nächsten Reinigungsturnus nicht bestehen, ist die

Übernahme dieser Leistung (Warenannahme und Einlagerung in der Liegenschaft) durch den

Auftragnehmer zu gewährleisten. Dies kann auch eine zusätzliche Anfahrt auf die Liegenschaft

und das Warten auf eine Lieferung ab einem vereinbarten Zeitpunkt bis zur Warenentgegen-

nahme beinhalten. Entgegengenommene Waren müssen spätestens zum nächsten Reinigungs-

turnus, wie oben beschrieben in der Liegenschaft verstaut werden. Der späteste Zeitpunkt kann

bereits jedoch früher eintreten, wenn die zwischengelagerte Ware an ihrem Ort eine Gefahren-

quelle darstellt, Abläufe oder die Ästhetik stört sowie wenn sie dort fahrlässig von Sachbeschädi-

gung oder Diebstahl bedroht ist.

1.7 Einhaltung der Sicherheits- und Hygienevorschriften

Der Auftragnehmer hat alle für die Reinigungsobjekte geltenden allgemeinen und spezifischen

Unfallverhütungs- und Sicherheitsvorschriften zu beachten.

Die Leistungen sind nach wirtschaftlichen, betrieblichen und ökologischen Erfordernissen unter

Einhaltung der für das Gebäudereiniger-Handwerk gültigen Bestimmungen, behördlichen Aufla-

gen und Bestimmungen, den jeweils gültigen allgemeinen anerkannten Regeln und dem Stand

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der Technik und Wissenschaft, Arbeitsmedizin und Hygiene, sonstigen gesicherten arbeitswis-

senschaftlichen Erkenntnissen, den Herstellerangaben und unter Beachtung der Besonderhei-

ten der Objekte durchzuführen. Um eine hygienisch einwandfreie Reinigung zu gewährleisten,

ist der Auftragnehmer verpflichtet, für WCs und Urinale, sonstige Sanitäreinrichtungen sowie

Abfallbehälter gesondert verschiedenfarbige Eimer und dazu passende Reinigungstücher und –

mittel einzusetzen und getrennt voneinander aufzubewahren. Die eingesetzten Reinigungstü-

cher und Wischbezüge müssen arbeitstäglich getauscht und in der Waschmaschine fachgerecht

aufbereitet werden. Die Reinigungsflotte muss regelmäßig und rechtzeitig ausgetauscht werden.

Der Auftragnehmer ist verpflichtet das nachfolgend dargestellte 5-Farbsystem umzusetzen.

Darstellung des 5-Farbsystems:

KategorieFarbe der Tücher ggf. Eimer für ReinigungsflotteReinigungselemente
- WC-Becken
- Urinale und Fäkalienbecken
WC-BereichRot- WC-Bürstenhalterung
- Fliesen im umgebenen Bereich
- Waschbecken, Armaturen (Was-
seraus-laufhahn, Duschbrausen)
- Spendersysteme
SanitärbereichGelb- Wasserausguss- oder Ablaufbecken
- Fliesen, Ablagen, Spiegel
- Duschkabinen, Badewannen
- Einrichtungsgegenstände oder Ein-
richtungselemente, z.B.:
Tische, Fensterbänke, Kabelkanäle,
Einrichtungsgegen-Schränke, Regale oder Stühle
Blau
stände- Kontaktflächen, z.B. Tür- und Fenster-
griffe, Lichtschalter oder Klingelanla-
gen
- Heizkörper, Türen
- Arbeitsflächen in Küchen und Teekü-
chen
- Küchenarmaturen, Küchenkleingeräte
- Kontaktflächen z. B. Tür- und Fenster-
KüchenGrün
griffe oder Lichtschalter
- Kühlschränke
- Küchenmöbel

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- Müllbehältnisse bzw. Abfallbehälter
Grau, violett oder- Papierkörbe
Entsorgung5. weitere Farbe
- Aschenbecher

1.8 Sicherungsmaßnahmen in Gebäuden

Über die Ausgabe der zur Durchführung der Reinigungsarbeiten erforderlichen Schlüssel oder

Zugangsberechtigungskarten entscheidet ausschließlich der Nutzer. Sofern die Reinigungsar-

beiten innerhalb der Dienstzeit auszuführen sind und keine Schlüssel- oder Kartenausgabe sei-

tens des Nutzers erfolgt, sorgt der Nutzer für den Zugang zu allen zu reinigenden Räumlichkei-

ten. Eventuell kann in bestimmten sicherheitsempfindlichen Räumen, z. B. Server- Technik- oder

Aktenräume nur unter Aufsicht vom Auftraggeber gereinigt werden.

Verschlossen vorgefundene Räume sind unmittelbar nach der Reinigung wieder zu verschlie-

ßen. Nicht verschlossen vorgefundene Räume dürfen nach der Reinigung nicht abgeschlossen

werden.

Sofern eine Schlüssel- oder Kartenausgabe vom Nutzer erfolgt, werden sämtliche zur Durchfüh-

rung der Reinigungsarbeiten erforderlichen Schlüssel oder Schlüsselkarten dem von dem Auf-

traggeber benannten Personal des Auftragsnehmers zu Vertragsbeginn vom Ansprechpartner

des Nutzers der Objekte gegen Unterschriftsleistung ausgehändigt. Die Schlüssel und – wenn

ausgegeben - die elektronischen Zugangsberechtigungskarten für die einzelnen Reinigungsbe-

reiche dürfen die Gebäude oder die Liegenschaft nicht verlassen. Nach Beendigung der Reini-

gungsarbeiten sind die zuvor verschlossenen Räume abzuschließen und die Schlüssel bzw. Zu-

gangsberechtigungskarten beim jeweiligen Nutzer abzugeben.

Die Dauer der Anwesenheit des Reinigungspersonals ist an jedem Einsatztag in einer auslie-

genden Anwesenheitsliste einzutragen (Arbeitsbeginn und -ende für jeden Mitarbeiter/in unter

Namensnennung).

Der Verlust von Schlüsseln oder Zugangsberechtigungskarten ist dem Auftraggeber unverzüg-

lich anzuzeigen; in diesem Fall ist der Auftraggeber berechtigt, auf Kosten des Auftragnehmers

neue Schlösser und Schlüssel anfertigen zu lassen. Der Auftragnehmer haftet für alle Schäden,

die sich aus dem Schlüsselverlust ergeben. Die Haftung umfasst auch entstehende Folgeschä-

den (z. B. Diebstahl, Vandalismus). Das Vervielfältigen bzw. Kopieren von Schlüsseln ist unter-

sagt.

Darüber hinaus sind spätestens nach der Erledigung der Reinigungsarbeiten alle Fenster zu

schließen, Wasserhähne nach Gebrauch zuzudrehen und Beleuchtungskörper auszuschalten.

Bereits belegte Steckdosen und separat gekennzeichnete Steckdosen der IT-Infrastruktur (z. B.

durch die Farbe Rot) sind nicht zu benutzen. Alle Einrichtungsgegenstände sind an ihren ur-

sprünglichen Ort zu stellen.

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1.9 Aufmaß Reinigungsflächen

Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer aktuelle Aufmaße mit Kennzeichnung der Reini-

gungskategorien (Raumgruppen bzw. Reinigungsbereiche) und das jeweilige Leistungsver-

zeichnis der jeweiligen Leistungsbeschreibung zur Verfügung.

Die Flächenermittlung basiert auf Grundlage der Richtlinien für Vergabe und Abrechnung im

Gebäudereiniger-Handwerk des Bundesinnungsverbandes.

Sollte der Auftragnehmer innerhalb von 2 Monaten nach erstmaliger Leistungserbringung Diffe-

renzen in den Flächenangaben der Aufmaße von mehr als 2 % feststellen, so erfolgt im Einver-

nehmen mit dem Auftraggeber unter Berücksichtigung des neuen Aufmaßes und des Preisblat-

tes ein Ausgleich der bis dahin geleisteten Zahlungen, sofern das neue Aufmaß vom Auftrag-

nehmer nachgewiesen wurde. Das neue (von dem Auftraggeber abgenommene) Aufmaß wird

sodann Grundlage für die künftigen Abrechnungen sein. Wird nach Ablauf von zwei Monaten

nach erstmaliger Leistungserbringung eine Flächendifferenz von mehr als 2 % festgestellt, so

kann eine Entgeltanpassung nur mit Wirkung für die Zukunft verlangt werden.

Der Auftraggeber kann nach denselben Grundsätzen eine Entgeltanpassung verlangen, wenn

sie Flächendifferenzen von mehr als 2 % nachweist.

Die Aufmaße sind im Laufe der Auftragserfüllung den sich ändernden Anforderungen anzupas-

sen, sobald eine Flächenmehrung/-minderung von mehr als 2 % erkennbar wird. Sie sind dem

Auftraggeber innerhalb von 2 Wochen nach Änderung der Anforderung vorzulegen. Mit dem

ausdrücklichen Einverständnis des Auftraggebers werden diese Grundlage für künftige Rech-

nungen. Die Kosten für die Anpassung der Aufmaße sind mit den Angebotspreisen abgegolten.

1.10 Revier- und Hygienepläne

Der Auftragnehmer hat vor der erstmaligen Leistungserbringung für sein Reinigungspersonal

Revierpläne einschließlich eines mit dem Nutzer abgestimmten Konzepts mit Zeitangaben zu

erstellen und vom Auftraggeber zur Genehmigung vorzulegen. Bei den durchzuführenden Rei-

nigungsleistungen muss zur Gewährleistung einer Überprüfbarkeit für den Auftraggeber deutlich

erkennbar sein, wann die jeweilige Tätigkeit ausgeführt wird.

Fallen die im Revierplan festgehaltenen Reinigungsarbeiten auf einen gesetzlichen Feiertag, so

sind in Absprache mit dem Auftraggeber die Reinigungsarbeiten an dem davor oder danach

folgenden Wochentag vor- bzw. nachzuholen.

Die Revierpläne sind im Laufe der Auftragserfüllung kostenfrei den sich ändernden Anforderun-

gen anzupassen, sobald eine Flächenmehrung/-minderung oder Veränderung der Zuordnung in

den Plänen von mehr als 2 % erkennbar wird. Die Pläne sind dem Auftraggeber innerhalb von 2

Wochen nach Änderung der Anforderung vorzulegen.

Die Erstellung und Anpassung der Revier- und Übersichtspläne mit Kennzeichnung der Reini-

gungskategorien und Flächenmaße erfolgen durch den Auftragnehmer für den Auftraggeber

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ohne gesonderte Vergütung. Zudem ist von dem Auftragnehmer vor der erstmaligen Leistungs-

erbringung ein Hygieneplan zu erstellen sowie laufend anzupassen. Dieser umfasst insbeson-

dere eine übersichtliche Darstellung der eingesetzten Reinigungs-, Desinfektions- und Hygiene-

mittel mit mindestens den folgenden Angaben:

• zu reinigende Flächen,

• Art der Anwendung,

• verwendete Arbeitsmittel,

• Zeitpunkt, Rhythmus und Reihenfolge der Maßnahmen,

• Name der ausführenden Reinigungskraft.

1.11 Liegenschaftsbeschreibungen

Sämtliche Pläne, Flächenaufstellungen (insbesondere i. V. m. der Raumnutzung), Kurzbeschrei-

bungen der Gebäude usw. sind unter Verschluss zu halten und dürfen Dritten nicht zugänglich

gemacht werden.

2 Personalanforderungen

2.1 Vertraulichkeitserklärung

• Das eingesetzte Personal des Auftragnehmers hat zwingend die Vertraulichkeitserklärung

für Dritte nach Auftragserteilung unterzeichnen. Das gilt auch für neu eingesetztes und

wechselndes Personal.

• Während der Vertragslaufzeit bzw. dem Leistungszeitraum kann sich die Vertraulichkeitser-

klärung jedoch ändern. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, ggf. neuen, geänderten Bestim-

mungen bzw. Anforderungen unverzüglich zu folgen.

Weitere Informationen sind der Anlage „B-07_Vertraulichkeitserklärung für Dritte“ zu entnehmen.

2.2 Objektleitung

Der Auftragnehmer setzt einen qualifizierten Objektleiter ein, der nicht mit operativen Reini-

gungsleistungen betraut ist. Die Kosten für den Objektleiter sind in die Angebotspreise einzukal-

kulieren.

Regelmäßige Anwesenheitszeiten der Objektleitung in der Liegenschaft werden mit mind.

zwei Stunden monatlich vorausgesetzt.

Alle beschriebenen Aufgaben und Leistungen innerhalb der dem Objektleiter übertragenen Lie-

genschaften sind von diesem eigenverantwortlich zu koordinieren und zu überwachen. Er hat die

Abläufe eigeninitiativ und aktiv zu steuern und ist für die störungsfreie Objektbewirtschaftung

nach den jeweiligen Erfordernissen verantwortlich.

Zu den wesentlichen Aufgaben und Anforderungen gehören u. a.:

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• Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift, Niveaustufe B2 nach der Globalskala

des Europäischen Referenzrahmens,

• nachweisliche Berufserfahrung im Gebäudereiniger-Handwerk von mindestens 2,5 Jahren

im Bereich der Objektleitung,

• Erfolgreiche Teilnahme an einer Qualifikationsmaßnahme im Gebäudereiniger-Handwerk

von einem anerkannten privaten oder staatlichen Bildungsträger mit mindestens 80 Unter-

richtseinheiten,

• Vertritt den Auftragnehmer gegenüber seinen Erfüllungsgehilfen und hat als Ansprechpart-

ner für den Auftraggeber grundlegende aufgaben- und tätigkeitsbezogene Änderungen oder

Anpassungen des Auftragsumfangs abzustimmen,

• ist für die Umsetzung der auftrags- und tätigkeitsbezogenen Anliegen, Wünsche, Anforde-

rungen u. ä. vom Auftraggeber verantwortlich,

• monatliche Rundgänge zur Überprüfung der ordnungsgemäßen Vertragserfüllung (diese

Qualitätskontrollen sind zu dokumentieren und auf Verlangen dem Auftraggeber vorzule-

gen),

• allgemeiner Ansprechpartner des Auftraggebers,

• Verantwortlichkeit für die ständige Qualitätssicherung,

• Führen monatlicher Gespräche zur Bestätigung der vertragsgemäßen Durchführung der

Reinigungsleistungen mit dem jeweiligen Verantwortlichen des Auftraggebers und bzw. oder

des Nutzers der Liegenschaften,

• Bindeglied zwischen den Verantwortlichen des Auftraggebers und den ausführenden Reini-

gungskräften des Auftragnehmers,

• Gewährleistung der permanenten, ordnungsgemäßen Leistungserbringung und Vertragser-

füllung,

• ständige Erreichbarkeit des Objektleiters bzw. seines Stellvertreters während der Geschäfts-

zeiten,

• Prüfen der Leistungsnachweise, Berichte, Prüfbücher etc. bezüglich des ordnungsgemäßen

Eintrags, der Vollständigkeit und der Übereinstimmung mit der durchgeführten Maßnahme,

• Erfassung, Bearbeitung und Erledigung von Mängel- und Schadensmeldungen (inkl. Rück-

lauf des Auftraggebers),

• Begleiten von Einweisungen, Abnahmen und Übergaben,

• Sicherstellen der Einhaltung von Hausordnungen und Umweltschutzrichtlinien (Emissionen).

• Quartalsweise Begehungen mit dem Objektleiter, des Auftraggebers und dem Nutzer zur

Prüfung der Qualität der Reinigungsleistungen.

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2.3 Reinigungspersonal

Der Auftragnehmer stellt die für eine gründliche und fachgerechte Reinigung erforderlichen Ar-

beitskräfte und das für eine ordnungsgemäße Kontrolle erforderliche Aufsichtspersonal.

Vor Aufnahme der Beschäftigung erfolgt eine schriftliche Benennung sämtlicher Reinigungs-

kräfte, die für den ständigen und auch den vertretungsweisen Einsatz in den Objekten vorgese-

hen sind. Gleiches gilt für das Aufsichtspersonal. Personaländerungen sind dem Auftraggeber

und dem jeweiligen Verantwortlichen des Nutzers der Liegenschaft umgehend schriftlich mitzu-

teilen. Unangemeldetem Personal ist der Zutritt zu den Objekten ausdrücklich untersagt.

Das Reinigungspersonal muss eine einheitliche Kleidung (Berufsbekleidung) tragen bzw. durch

ihre Kleidung erkennbar sein. Auf ein ordentliches Erscheinungsbild, insbesondere im Öffent-

lichkeitsbereich wird besonderer Wert gelegt. Zuwiderhandlungen sind ein Grund zum Aus-

tausch des Personals.

Der Auftragnehmer hat durch organisatorische Maßnahmen (Gestellung von Ersatzkräften) si-

cherzustellen, dass die Reinigung durch Personalausfälle infolge Krankheit, Urlaub usw. nicht

beeinträchtigt wird.

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, für die Reinigungsarbeiten in den zu reinigen Räumen

• nur fachkundige, zuverlässige Arbeitskräfte einzusetzen,

• zu einem Einsatz von Arbeitskräften, die zu einer mündlichen Verständigung in deutscher

Sprache fähig sind,

• zu einem Einsatz von Arbeitskräften, die vor dem erstmaligen Arbeitseinsatz eine umfassende

und gründliche Einweisung vor Ort erhalten haben,

• die für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge und alle zum Schutz der Arbeitskräfte er-

lassenen Vorschriften, besonders die Vorschriften des Jugendarbeitsschutzes, einzuhalten.

Der Auftraggeber ist berechtigt, das Personal auf Zuverlässigkeit zu überprüfen und nach ihrer

Ansicht unzuverlässige Reinigungskräfte abzulehnen. Derartige Pflichtverletzungen sind z.B.

Drogen- und Alkoholmissbrauch, strafrechtliche Vergehen, Verstöße gegen sicherheits- und da-

tenschutzrechtliche Bestimmungen, Verstöße gegen Dienstanweisungen für das Reinigungsper-

sonal und ähnlich gravierende Pflichtverletzungen, die eine zuverlässige Aufgabenerfüllung in

Frage stellen. Für unzuverlässiges Personal ist eine Ablehnung oder eine Forderung zum Aus-

tausch durch den Auftraggeber sowohl zu Vertrags- bzw. Leistungsbeginn als auch während der

gesamten Vertragslaufzeit möglich.

Der Auftragnehmer hat das Reinigungspersonal darauf hinzuweisen, dass das Fotografieren in-

nerhalb und außerhalb der Liegenschaft sowie die Benutzung von Fernsprechapparaten sowie

Fotokopiergeräten in den Reinigungsobjekten sowie die Einsichtnahme in Akten untersagt sind.

Sämtliche zur Ausstattung zählende Geräte des Auftraggebers dürfen vom Auftragnehmer nicht

benutzt werden.

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3 Reinigungszeiten

Die Reinigungsarbeiten sind innerhalb der in den aufgeführten Leistungsbeschreibungen aufge-

führten Zeiten durchzuführen. Die konkreten Ausführungszeiten ergeben sich aus den entspre-

chenden Revierplänen, die der Auftragnehmer zu Vertragsbeginn zu erstellen hat.

Die zuständigen Ansprechpartner des Nutzers der Objekte, die mit der Schlüsselverwaltung und

der Auslegung der Anwesenheitsliste befasst sind, werden bei Leistungsübernahme mitgeteilt

(siehe auch Anlage „Ansprechpartner Objekte Unterhaltsreinigung“).

Reinigungszeiten sowie festgelegte Wochentage für die Reinigungsturnusse können sich wäh-

rend der Vertragslaufzeit aufgrund neuer Anforderungen ändern. Tritt dies ein, hat der Auftrag-

nehmer 4 Wochen nach Zugang einer entsprechenden Mitteilung des Auftraggebers die neuen

Vorgaben umzusetzen.

4 Ausführung Unterhaltsreinigung

Die beschriebenen Leistungen werden als Standardleistungen durchgeführt. Die Reinigungen

umfassen die fachgerechte Säuberung und Pflege aller Gegenstände, die sich in den Räumen

befinden.

Zur besseren Übersicht werden die einzelnen Räumlichkeiten nach Funktion, Ausstattung und

Reinigungsintensität in Raumgruppen zusammengefasst. Es werden folgende Raumgruppen

unterschieden:

BezeichnungKategorie
Sitzungs- und SchulungsräumeA
Büroräume 5x Sichtreinigung oder 3x Sichtreinigung oder 2x Sichtreini- gung.B
Büroräume 1x Vollreinigung 14-tägigB
FlureF
AufzugF1
NebenräumeN
Küchen/TeeküchenK
SanitärräumeS
TreppenhäuserT
Wasch- und DuschräumeW
UmkleideräumeU

Im jeweiligen Leistungsverzeichnis sind die Tätigkeiten, die in der jeweiligen Raumgruppe aus-

zuführen sind, in Kurzform mit dem jeweiligen Turnus beschrieben. Dabei ist zu beachten, dass

je nach Ausstattung nicht notwendigerweise alle Reinigungsleistungen einer Raumgruppe in je-

dem Raum bei jeder Reinigung zu erbringen sind. Zum anderen können Reinigungsleistungen

anfallen, die nicht ausdrücklich im Leistungsverzeichnis aufgeführt sind. Der genaue qualitative

Leistungsumfang ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung; der quantitative Leistungsumfang

ergibt sich aus dem jeweiligen Leistungsverzeichnis.

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Wenn der 24. und/oder der 31. Dezember auf einen Werktag fallen, findet keine Unterhaltsreini-

gung an diesen Tagen statt.

Eine Übersicht der zu berechnenden Reinigungstage für 2026 ist in der Anlage C-05 (Berech-

nung der Reinigungstage 2026) dargestellt.

4.1 Müllentsorgung

Die Unterhaltsreinigung beinhaltet auch die Leerung und Reinigung der Abfall- und Müllbehält-

nisse sowie deren Bestückung mit Entsorgungsbeuteln und die Verbringung der Abfälle an den

zentralen Sammelplatz der Liegenschaft und das Einfüllen in die dafür bereitgestellten Behält-

nisse. Dabei müssen ggfs. wiederverwertbare Stoffe (z. B. Papier und Kunststoffe (DSD)) ge-

trennt vom Restmüll und Biomüll gesammelt werden.

In allen Liegenschaften wird besonderer Wert auf eine sorgfältige Abfall- und Wertstofftrennung

gelegt.

Die folgenden Müllarten werden unterschieden:

• Restabfall

• Bioabfall

• Wertstoffe

• Papier/Pappe

Die einzelnen Müllarten werden in Säcken gesammelt und an die dafür vorgesehene Stelle in

der Liegenschaft (Mülltonnen bzw. Container-Stellen) gebracht/entsorgt.

Alle für die Abfallsammlung benötigten Müllbeutel und Säcke werden in ausreichender Menge

und in handelsüblicher Qualität durch den Auftragnehmer gestellt. Die Kosten für eine vom Auf-

traggeber bzw. Nutzer gewünschten höheren, über die handelsübliche hinausgehende Qualität,

trägt der Auftraggeber bzw. der Nutzer.

Es ist davon auszugehen, dass der Abfall bereits durch die Gebäudenutzer fraktioniert wird und

durch den Auftragnehmer nur zu der ausgewiesenen Sammelstelle (z. B. Container) getrennt zu

bringen ist. Eine nachträgliche Sortierung ist nicht Bestandteil des Leistungsumfangs. Sollte die

Fraktionierung durch den Gebäudenutzer nicht korrekt erfolgen, so hat der Auftragnehmer nur

eine Hinweispflicht gegenüber den Verantwortlichen des Auftraggebers und denen des Nutzers

der Liegenschaft.

Der Auftragnehmer ist auf Anforderung des Auftraggebers verpflichtet, für einzelne oder sämtli-

che Reinigungsobjekte ein Angebot für die Bereitstellung von Behältnissen zur Mülltrennung im

Gebäude – den brandschutztechnischen Bestimmungen entsprechend – zu erstellen.

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4.2 Bodenbeläge

Bewegliche Einrichtungsgegenstände sind bei der Bodenreinigung wegzurücken. Ausgenom-

men hiervon sind nur schwere Möbel wie z.B. Schreibtische, Schränke und Regale.

Textilbeläge bürstsaugen, Nadelfilzbeläge saugen, jeweils einschl. der Sockel- und Fußleisten.

Es ist dabei auf regelmäßigen Filterwechsel zu achten. Die Fleckentfernung gehört zu den lau-

fenden Arbeiten. Bei stärkerer Verschmutzung Textilböden shampoonieren.

Holz- und Parkettböden einschl. der Sockel- und Fußleisten feucht wischen, unter Zusatz von

Pflegemitteln polieren, dabei sind die Herstellerhinweise und Pflegeanweisungen zu beachten.

Natur- und Kunststeinbeläge einschl. der Sockel- und Fußleisten zweistufig nass wischen, unter

Zusatz von Pflegemitteln, dabei sind die Herstellerhinweise und Pflegeanweisungen zu beach-

ten.

Hart- und elastische Bodenbeläge (PVC-, Linoleum-, Vinylboden) einschl. der Sockel- und Fuß-

leisten zweistufig nass wischen, unter Zusatz von Pflegemitteln, dabei sind die Herstellerhin-

weise und Pflegeanweisungen zu beachten.

Fliesenbeläge einschl. der Sockel- und Fußleisten zweistufig nass wischen. Fußbodenabläufe

entleeren, von innen nass reinigen, durchspülen und mit Wasser auffüllen. Beschichtete Estriche

und Rohböden zweistufig nass wischen.

Rollroste saugen, herausnehmen und Bodenaussparung der Rollroste reinigen (saugen und

nass wischen).

Fußmatten und textile Schmutzfangzonen bürstsaugen, anheben und auch den Boden darunter

saugen.

Legende Bodenbeläge:

T = Textilbeläge (z.B. Teppichböden aus Nadelfilz oder ähnlichen Materialien)

E = Elastische Bodenbeläge (z.B. Bodenbeläge aus PVC, Linoleum oder Kautschuk)

H = Holz (z.B. Holz- und Parkettbeläge)

F = Fliesen (z.B. Beläge aus Stein und Kunststein)

4.3 Allgemeine Obenarbeiten

Waagerechte und senkrechte Flächen des Einrichtungsmobiliars (Tische, Schränke, Ablagen,

Rollcontainer etc.) - soweit freigeräumt - feucht reinigen bzw. entstauben (je nach Verschmut-

zungsgrad), hartnäckige Flecken nass reinigen und nachtrocknen.

Telefonhörer, Tischlampen etc. feucht reinigen (Kopierer, Drucker, Bildschirme, TV-Geräte dür-

fen nicht feucht gereinigt werden).

Staub auf Bildschirmen und TV-Geräten mit antistatischem Tuch trocken entfernen.

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Ausstattungsgegenstände (Schaukästen (nur in Abstimmung mit dem Auftraggeber), Bilderrah-

men, Feuerlöscher, Beschilderungen, Aushänge etc.)) allseitig feucht reinigen.

Nirosta-Spülen Spülbecken und Armaturen vollflächig nass unter Zusatz von Edelstahlpflege

reinigen und nachtrocknen, Spritzer an Wandfliesen entfernen.

Küchenzeilen, d. h. alle Küchenschränke, Elektrogeräte (Kühl- und Gefrierschränke, Kochherde,

  • felder, Mikrowellengeräte, Spülmaschinen) und Arbeitsplatten von außen nass reinigen und

nachtrocknen.

Kleingeräte, wie z. B. Wasserkocher und Kaffeemaschinen von außen feucht reinigen.

Sitzgelegenheiten, Polstermöbelgestelle allseitig feucht reinigen, Polsterflächen saugen, Fle-

cken entfernen.

Abfallbehälter, Papierkörbe, Inhalt entleeren, in Behältnisse an den entsprechenden Sammel-

stellen entsorgen, Abfallbehälter mit Entsorgungsbeuteln bestücken, Abfallbehälter und Papier-

körbe innen und außen nass reinigen und nachtrocknen.

Griffspuren, Spritzer und Flecken an Türen bzw. Glastüren (Innen- u. Außentüren inkl. Griff u.

Rahmen), Innenverglasungen, Lichtschaltern, Steckdosen, Fenstern (inkl. Griff und Rahmen),

Wänden und Säulen entfernen, gleichzeitiges Entfernen von Spinnweben an Wänden und De-

cken (gilt auch für Sanitärbereiche).

Türen (Innen-u. Außentüren ohne Glasanteil) bis zur Zargenhöhe einschl. Zargen u. Beschläge

vollständig nass reinigen u. nachtrocknen

Lampenkörper an Decken und Wänden und Kabelkanäle unter Einbehaltung der technischen

Sicherheitsbestimmungen feucht reinigen.

Fensterbänke innen (soweit diese frei geräumt sind) und Wandleisten nass reinigen, Flecken

entfernen und nachtrocknen. Dabei ist darauf zu achten, dass an Fensterbänke angrenzende

Glasflächen nicht verschmutzt werden.

Heizkörper von außen nass reinigen und nachtrocknen, Innen- und Zwischenräume (soweit

diese frei zugänglich sind, z.B. Rippenheizkörper) zwischen Heizkörper/Wand/Boden entstau-

ben.

Konvektorschächte, Lüftungsgitter (in Türen/Tellerlüfter), mit Gittern/Rosten abgedeckte Hei- zungs-

/Lüftungskanäle (soweit diese frei zugänglich sind) entstauben.

Be- und Entlüftungsöffnungen (Austrittsöffnung der Belüftung) sind feucht zu reinigen bzw. zu

entstauben.

Fliesenwände z.B. Fliesenspiegel in Küchen im Spritzbereich nass reinigen und nachtrocknen.

Staubentfernung entweder mittels eines Trockensaugers (Staubsaugers) oder mit Reinigungs-

textilien vom Gegenstand; Spinnweben werden mit Trockensauger oder Spinnenbesen entfernt.

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4.4 Treppen, Podeste und Geländer

Handlauf, Treppengeländer und Seitenschutz nass reinigen und nachtrocknen.

Treppenstufen, Stirnseiten (senkrechte Flächen) der Stufen zweistufig nass wischen, Treppen-

wangen reinigen.

4.5 Aufzüge

Griffspuren, Spritzer und Flecken an Schaltplatten, Türen und Wänden entfernen.

Aufzugstüren von außen und innen sowie Aufzugsinnenwände bis Deckenhöhe vollflächig nass

reinigen und nachtrocknen, Edelstahlflächen mit Pflegemittel behandeln.

Aufzugsböden entsprechend der jeweiligen Belagsart reinigen, Führungsrillen der Aufzugstüren

saugen.

Aufzugsrillen nass bürsten, hartnäckigen Schmutz entfernen und nachreinigen, Rolltore, Außen-

türen nass reinigen und nachtrocknen.

4.6 Sanitärbereiche

WC-Becken, Urinale mit Armaturen sowie WC-Sitzflächen und -abdeckungen beidseitig vollflä-

chig desinfizierend reinigen, Urinsteinansätze entfernen. WCs und Urinale geruchlos halten.

WC-Bürsten und Halter desinfizierend reinigen.

Waschbecken mit Armaturen vollflächig nass reinigen und nachtrocknen, Kalkansätze an Perla-

toren etc. entfernen.

Fliesenwände und Duschwannen inkl. Duschkabinentüren und Armaturen (einschl. Handbrause)

nass reinigen, Kalkansätze beseitigen und Haare aus den Abläufen entfernen.

Spiegel und Ablagen vollflächig nass reinigen und nachtrocknen, Spiegelleuchte feucht reinigen.

Seifen-, Desinfektions-, Handtuch- und WC-Papierspender nass reinigen und nachtrocknen.

Abfall-, Hygienebehälter etc. Inhalt entleeren und entsorgen, mit Müllbeuteln bestücken, innen

und außen nass reinigen und nachtrocknen.

Fliesen- und Schamwände (Trennwände) im Spritzbereich nass reinigen und nachtrocknen. Kal-

kansätze und -ablagerungen an allen Einrichtungen und Ausstattungen entfernen.

Bodenabläufe, Abflüsse und Gullys entleeren, von innen nass reinigen und mit Wasser befüllen.

Lüftungsgitter und Tellerlüfter reinigen.

4.7 Grundreinigung/Intensivreinigung

Die Grundreinigung/Intensivreinigung richtet sich nach der Definition des

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Bundesinnungsverbandes für das Gebäudereiniger-Handwerk (BIV).

Unter der Grundreinigung versteht sich die Entfernung von schwer zugänglichen sowie hartnä-

ckigen Verschmutzungen an allen Oberflächen im Raum. Alle Einrichtungselemente müssen

einschließlich der Bodenbeläge gereinigt werden.

Die Grund-/Intensivreinigung und Einpflege in allen Raumgruppen erfolgt, um stark haftende

Verschmutzungen und abgenutzte Pflegefilme oder andere Rückstände, die das Aussehen der

Oberflächen (aller Bauteile und Einrichtungen) beeinträchtigen, zu entfernen. Im Anschluss sind

zum Schutz vor mechanischer Beanspruchung Pflegemittel auf sämtliche Oberflächen aufzu-

bringen, die die Oberflächen vor mechanischer Beanspruchung schützen (Werterhaltung) und

die nachfolgende Unterhaltsreinigung erleichtert.

Dabei sind evtl. Pflegeanweisungen für spezielle Oberflächen zu beachten. Sind keine speziel-

len Pflegeanleitungen für die Materialien im Objekt vorhanden, sind die Pflegemaßnahmen nach

den üblichen Regeln der Reinigungstechnik auszuführen.

Die Intensivreinigung der textilen Bodenbeläge erfolgt, soweit keine anderslautende Reinigungs-

und Pflegeanleitung vorliegt, im Sprühextraktionsverfahren.

Flecken werden nach den üblichen Regeln der Reinigungstechnik entfernt.

Ebenso sind auf der Liegenschaft – wenn vorhanden – im Rahmen der Intensivreinigung die

Wandschränke vollflächig abzuwaschen. Eine Innenreinigung aller Schränke und Regale soll

erfolgen, wenn der Nutzer diese frei geräumt hat.

Fliesenwände z.B. Fliesenspiegel in Küchen bis zur Deckenhöhe vollflächig nass reinigen und

nachtrocknen.

Fliesenwände im Sanitärbereich bis zur Deckenhöhe und Schamwände (Trennwände) vollflä-

chig nass reinigen und nachtrocknen.

Eine Grundreinigung/Intensivreinigung beinhaltet auch das Aus- und Einräumen der bewegli-

chen Einrichtungsgegenstände in den Räumen.

Auf die Beauftragung und Vergütung besteht kein Anspruch.

Es ist ein vom Nutzer gegengezeichneter Arbeitsbeleg/Arbeitsschein zu erstellen, welcher als

rechnungsbegründende Unterlage dient.

Da es sich um eine Bedarfsposition handelt, ist abzuklären, wo ggf. keine Grundreinigung ge-

wünscht bzw. beauftragt wird oder nicht erforderlich ist.

Der Auftragnehmer kündigt dem Auftraggeber die Intensivreinigung rechtzeitig, mindestens zwei

Wochen vorher, an.

4.8 Abrufkontingent

Der Auftraggeber behält sich vor, bei zusätzlichen und/oder unvorhersehbaren Reinigungsbe-

darfen auf ein zusätzliches Abrufkontingent an Unterhalts- und Grundreinigungsstunden zurück-

zugreifen. Über dieses Abrufkontingent können auch Reinigungen für Fußbodenflächen bzw.

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Ausstattungs- und Einrichtungsinventar beauftragt werden, die nicht über die turnusmäßige Un-

terhalts- und Grundreinigung abgebildet werden.

4.9 Anlagen

Anlage B-07: Vertraulichkeitserklärung für Dritte

Anlagen C-02.1-02.6: Leistungsbeschreibungen alle Objekte

Anlagen C-03.1-03-6: Leistungsverzeichnisse alle Objekte

Anlagen C-04.1-04.6: Flächenverzeichnisse alle Objekte

Anlage C-05: Berechnung Reinigungstage 2026

Anlage C-06: Definition BIV

Anlage C-07: Ansprechpartner alle Objekte

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