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Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg 26.10.2026 Abteilung 22 – Finanzen und Vermögen Az: 222-10-361-V41001-26
Leistungsbeschreibung
1 Auftragsgegenstand
Gebäudereinigung Offenburg
2 Hauptleistung
Regelmäßige Gebäudeunterhaltsreinigung sowie Sonder- und Glasreinigungen im Dienstge- bäude des AG. Die regelmäßig zu reinigenden Boden- sowie Glas- bzw. Fensterflächen und In- tervalle sind in den beigefügten Tabellen „Bereich 1“ beschrieben. Die dafür erforderlichen Ge- räte und verwendeten Reinigungsmittel orientieren sich am jeweiligen Belag bzw. den Oberflä- chen.
Aus der Rahmenvereinbarung können auch sonstige Leistungen abgerufen werden, die nicht nä- her definiert sind, durch den AN jedoch geleistet werden können. Die Vergütung wird nach Kos- tenvoranschlag vereinbart.
2.1 Leistungsumfang
2.1.1 Gebäudereinigung, ca. 980 m² Brutto-Bodenfläche.
Das Reinigungspersonal ist arbeitstäglich anwesend. Die durchzuführenden Arbeiten und Zeiten werden nach Absprache mit dem LN entsprechend verteilt.
Die Reinigung der Bodenflächen erfolgt durch Kehrsaugen bei textilen und 2-stufigem Nasswi- schen bei sonstigen Flächen im Gebäude. Bei Stein, Parkett oder anderen empfindlichen Ober- flächen werden nur dafür geeignete Reinigungstechniken verwendet.
Sonstige Arbeiten und deren Turnusse sind in der ebenfalls beigefügten Tabelle „Arbeiten“ dar- gestellt und auszuführen, soweit die Einrichtungen in den jeweiligen Bereichen / Reinigungsgrup- pen vorhanden sind. Werden für Leistungen „bei Bedarf“ noch zusätzlich Intervalle angegeben, sind die Arbeiten mindestens einmal in diesem Zeitraum zu erbringen.
Für den sozialmedizinischen Bereich ist der angeschlossene Hygieneplan zu beachten.
Die Flächenangaben beziehen sich auf die Brutto-Bodenflächen ohne Mauerwerk, jedoch ein- schließlich eventueller Stellflächen von Mobiliar. Zu reinigende Wandflächen o. ä. werden nicht ausgewiesen.
Sonderreinigungen oder Regiearbeiten werden bei Bedarf abgerufen.
Auf folgende bauliche Besonderheiten wird hingewiesen: − Glastüren / Teilflächen, die nicht unter die Glasreinigung fallen und regelmäßig von den Rei- nigungskräften zu reinigen sind, sind Glastüren (Eingangstür zum 2. OG, zum 3. OG und So- zialraum im 3. OG)
Vom AG wird folgendes Material bereitgestellt und durch die Reinigungskräfte verwendet / aus- getauscht:
− Müllbeutel: gelber Sack − Müllbeutel: blau 70x1100x70 mm − Müllbeutel: weiß groß 24-30 l − Müllbeutel: weiß klein 16-24 l − Müllbeutel: Seitenfaltenbeutel / Polybeutel 60 l
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− Müllbeutel: Hygiene − Toilettenpapier − Handtücher: Papier − Hand-Waschmittel / Seife − Flächen-Desinfektionsmittel
2.2 Auftragsausführung Der AN beachtet bei der Ausführung des Auftrags alle geltenden rechtlichen Verpflichtungen, ins- besondere auch entsprechend § 128 GWB.
Die Leistungen werden nur mit qualifiziertem, fachkundigem und zuverlässigem Personal des AN oder durch Mitarbeiter der von ihm beauftragten Nachunternehmen fachgerecht unter Einsatz ge- eigneter Geräte durchgeführt, die allen am Leistungsort geltenden Normen und den UVV ent- sprechen. Die Mitarbeiter verfügen über die erforderlichen Schulungs-, Prüf- und Sicherheits- nachweise sowie über ausreichende Deutschkenntnisse. Alle Materialien, Arbeitskleidungen, Ge- räte und Maschinen stellt der AN. Nach Absprache mit dem LN können geeignete Abstellflächen oder -räume zur Verfügung gestellt werden.
Es dürfen nur Nachunternehmen eingesetzt werden, die der AN der VS vorher benannt und de- ren Eignung er durch Eigenerklärung des Nachunternehmens gemäß Bewerbungsbedingungen Ziffer 4 nachgewiesen hat.
Ziel aller Reinigungsaufgaben ist das Erreichen und Halten eines Reinigungszustandes auf ei- nem einwandfreien Niveau. Als Anhaltshaltspunkt der Qualitätssicherung dienen dazu die mit dem Angebot genannten Arbeitsstunden pro Monat und sind Hauptleistungsgegenstand. Bei Ar- beitsende sind die Arbeitskräfte gehalten, das Licht zu löschen, Fenster und Türen zu schließen. Das mit dem Angebot eingereichte Reinigungskonzept ist Vertragsbestandteil. Durch den Reini- gungsplan wird es an die örtlichen Bedingungen angepasst.
Die Leistungen sind so zu erbringen, dass keine Schäden an Gebäuden oder den Einrichtungen und keinerlei gesundheitliche Gefahren für Personen entstehen. Entsprechende Absperrungen und sonstige Sicherungsmaßnahmen nimmt der AN vor. Insbesondere eingesetzte chemische Produkte entsprechen den aktuellen Arbeits- und Umweltbestimmungen und sind frei von ge- sundheits- oder umweltgefährdenden Stoffen. Auf Verlangen des LN legt der AN hierfür Sicher- heitsdatenblätter vor.
Der Leistungsort ist sauber zu halten. Aufwendungen des AG für die vom AN verursachten Ver- schmutzungen werden aufgerechnet.
Der AN benennt eine während allgemeiner Arbeitszeiten ständig erreichbare Objektleitung. Sie überwacht regelmäßig die Ergebnisse der Reinigungsleistung und steht dem LN mindestens ein- mal monatlich für ein Gespräch zur Verfügung.
Der AN ist verpflichtet und der LN berechtigt, die eingesetzten Arbeitskräfte auf fachliche, per- sönliche und körperliche Eignung zu überwachen. Der LN kann die Entfernung von Arbeitskräf- ten verlangen, die den Anforderungen nicht entsprechen.
Vor Beginn der Arbeiten sind von den Reinigungskräften unterschriebene Datenschutzerklärun- gen nach beigefügtem Muster zusammen mit Kopien der Meldebescheinigungen zur Sozialversi- cherung dem LN zu übergeben.
Es werden möglichst immer dieselben Arbeitskräfte eingesetzt. Für Vertretungen bei Krankheit, Urlaub oder dergleichen ist der AN verantwortlich. Ein Wechsel des Personals wird aus Gründen des Datenschutzes dem LN vorab angezeigt.
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Das Direktionsrecht über die eingesetzten Personen obliegt ausschließlich dem AN. Lediglich bei Gefahr in Verzug ist der LN berechtigt einzugreifen und direkte Weisungen zu erteilen. Auf Ver- langen des LN werden Arbeitskräfte abgelöst, die den Anforderungen nicht entsprechen. Nicht mit den Reinigungsarbeiten beauftragte Personen dürfen das Dienstgebäude nicht betreten. Das Mitbringen von Tieren ist untersagt.
3 Nebenleistung
In den Reinigungsplan werden die in der Tabelle „Arbeiten“ definierten Tätigkeiten aufgenommen und entsprechend ihrer Häufigkeit als 4-Wochen-Plan dargestellt, vergleichbar zum beigefügten Muster. Bei organisatorischen Änderungen wird er aktualisiert vorgelegt.
Reinigungsplan, Maßnahmen zur Qualitätskontrolle und zum Beschwerdemanagement werden innerhalb von zwei Wochen nach Leistungsbeginn mit dem LN abgestimmt.
Erkennt oder vermutet der AN Schäden an den baulichen Einrichtungen, weist er den LN unver- züglich darauf hin.
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