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Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg 26.10.2026 Abteilung 22 – Finanzen und Vermögen Az: 222-10-361-V41001-26
Bewerbungsbedingungen
1 Auftragsgegenstand
Gebäudereinigung Offenburg.
2 Form
Die gesamte Kommunikation erfolgt grundsätzlich und vorrangig elektronisch über die Vergabe- plattform
https://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/einkaufskoordination/NetServer/
der Deutschen Rentenversicherung. Beachten Sie bitte die beigefügten „Hinweise eVergabe“. Weitere Anleitungen zur Nutzung der Vergabeplattform finden Sie auf der vorgenannten Internet- seite im Servicebereich (am Ende der Seite).
Fragen der Teilnehmer / Bieter sind ebenfalls über das vorgenannte Portal einzureichen und wer- den auf diesem Wege beantwortet. Auch das Angebot ist hier einzustellen. Es werden Angebote ohne, mit fortgeschrittener oder mit qualifizierter elektronischer Signatur akzeptiert. Derartige An- gebote werden nicht unterschrieben und sind daher grundsätzlich nicht als pdf-Datei zusätzlich hochzuladen. Das als pdf beiliegende Leistungsverzeichnis ist daher nicht auszufüllen und hoch- zuladen. Auf dem Postweg oder anderweitig außerhalb der Plattform eingereichte Angebote sind nicht zugelassen und werden ausgeschlossen.
Bis zum Abgabetermin der Angebote hat sich der Bieter über Ergänzungen oder Änderungen der Vergabeunterlagen zu informieren. Er kann sich nicht darauf berufen, keine Kenntnis von Ände- rungen erlangt zu haben und trägt das Risiko, dass sein Angebot ausgeschlossen werden muss, wenn es nicht der letzten Fassung der Vergabeunterlagen entspricht. Ergehen Änderungen, nachdem er sein Angebot bereits eingestellt hat, kann er es zurückziehen und bis zum Abgabe- termin ein überarbeitetes einreichen.
Alle Unterlagen sind in deutscher Sprache maschinenschriftlich abzufassen.
3 Nebenangebote
Alle Abweichungen von der Leistungsbeschreibung gelten als Nebenangebote und sind nicht zu- gelassen.
Werden in den Vergabeunterlagen Markennamen verwendet oder geschützte Verfahrenstechni- ken beschrieben, dienen sie lediglich der Beschreibung der Mindestkriterien. Gleichwertige Leis- tungen sind zulässig und gelten nicht als Nebenangebote. Die Gleichwertigkeit ist durch den Bie- ter mit dem Angebot in geeigneter Weise nachzuweisen. Gleiches gilt bei vorgegebenen Nor- men, Gütezeichen o. ä.
4 Unteraufträge
Die Vergabeunterlagen dürfen nicht weitergegeben werden.
Die Leistungserbringung durch Nachunternehmer ist zugelassen. Mit dem Angebot sind in der Eigenerklärung dessen / deren Namen, die durch diese/n ausgeführten Leistungen und deren Wert anzugeben. Eine von dem / den Nachunternehmen ausgefüllte Eigenerklärung (Erkl1) ist spätestens auf Nachforderung der VS vor Beginn der Auftragsausführung vorzulegen.
Ist das ausführende bzw. sind die ausführenden Nachunternehmen bei Erstellung des Angebots noch nicht bekannt, werden die von ihnen ausgestellten und unterschriebenen Eigenerklärungen
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vor Zuschlagserteilung auf Anforderung der VS nachgereicht. Die Angaben der durch diese/n ausgeführten Leistungen und deren Wert bereits mit dem Angebot bleiben unberührt.
Verfügt der Auftragnehmer (AN) nicht selbst über die wirtschaftlichen, finanziellen, technischen oder beruflichen Kapazitäten (Eignungsleihe), sind die von den/m beteiligten/m Unternehmen ausgefüllten und unterschriebenen Eigenerklärungen bereits mit dem Angebot vorzulegen. Eben- falls mit einzureichen ist eine von diesen/m unterschriebene Verpflichtungserklärung, aus der die vollständige Adresse, der Name der verantwortlichen Kontaktperson sowie Art und Umfang der bereitgestellten Kapazitäten zu entnehmen sind.
Speditionsunternehmen, die lediglich den Transport zum Leistungsort durchführen, oder freibe- rufliche Mitarbeiter, die für den AN tätig werden, sind keine Nachunternehmen im vorgenannten Sinne.
5 Angebotsfristen
Abgabe der Angebote: 23.11.2026, 10:00 Uhr (Eingang bei der VS) Zuschlags- und Bindefrist: 31.12.2026
6 Nachweise und Angaben
Als Angebot ist das in den gekennzeichneten Feldern ausgefüllte Leistungsverzeichnis zusam- men mit folgenden Unterlagen hochzuladen:
− Eigenerklärung (Erkl1): • Zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen • Zum Bieter und beteiligten Unternehmen • Zur Eignung nach § 122 GWB bzw. den vergleichbaren Vorschriften des Staates, in dem der Bieter seinen Sitz hat, zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung Wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit Technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit − Gleichlautende, unterschriebene Erklärungen aller beteiligten Unternehmen bei einer Bieter- gemeinschaft bzw. der Nachunternehmen, soweit vorgesehen und bei Angebotsabgabe be- reits bekannt − Verpflichtungserklärung bei Eignungsleihe
Weitere Unterlagen: − Kalkulationsdatei (Excel) − Erklärung zur Auftragsausführung (Erkl2) − Konzept zur Gebäudeunterhaltsreinigung einschließlich einer Beschreibung des QM-Systems
Es bleibt der VS vorbehalten, fehlende Nachweise, Erklärungen oder Angaben mit Fristsetzung nachzufordern. Unvollständige Angebote können ohne weitere Rückfrage ausgeschlossen wer- den. Liegt ein abgefragter Sachverhalt nicht vor, für den es keine gesetzliche oder durch Verord- nung bestehende Verpflichtung gibt, z. B. Zertifizierung, wird das entsprechend vermerkt.
Ein Anspruch des Bieters, fehlende Nachweise nachträglich vorlegen zu dürfen, besteht nicht. Auf die Nachweise zur Eignung kann verzichtet werden, wenn der Bieter bereits bei vorausge- gangenen Ausschreibungen der VS innerhalb der letzten zwölf Monate gleichartige Belege vor- gelegt hat. Das betreffende Vergabeverfahren ist zu benennen. Bei präqualifizierten Unterneh- men kann alternativ auch die Bescheinigung der Eintragung in der AVPQ-Datenbank vorgelegt werden.
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7 Mindestanforderungen an die Eignung
Für die Ausführung der ausgeschriebenen Leistung werden an die Eignung des die Leistung er- bringenden Unternehmens folgende Mindestanforderungen gestellt: − Der Bieter fällt nicht unter Artikel 5 k) Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fas- sung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 vom 08.04.2022 (RUS-Sanktionen). − Eine spätestens bei Auftragsausführung bestehende Berufs- und Betriebshaftpflichtversiche- rung mindestens in Höhe der Deckungssummen gem. Vertragsbedingungen. − Objektleitung und Reinigungskräfte mit der für die Berufsausübung erforderlichen Sachkunde für die auszuführende Leistung in ausreichender Anzahl, dass Vertretungen uneingeschränkt möglich sind. − Maßnahmen zur Qualitätskontrolle bei Ausführung der Leistungen. − Mindestens zwei Referenzen der letzten drei Jahre über Leistungen gleichwertiger Art mit Angabe der vollständigen Adresse, Kontaktperson (inkl. Telefonnummer), Art und Umfang, Zeitpunkt / Zeitraum (ggf. auch Rechtsvorgänger). Bei Verweis auf eine Präqualifizierung müssen die dort hinterlegten Referenzen ebenfalls gleichwertig zur ausgeschriebenen Leis- tung sein.
8 Entgelt
Die Kosten für die Erstellung des Angebots werden nicht erstattet.
9 Zuschlagskriterien
Der Zuschlag wird unter Abwägung aller Faktoren auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Be- rücksichtigt werden die in der Tabelle genannten Kriterien in der angegebenen Gewichtung.
Gewertet wird nach folgender Berechnungsmethode: Beim Preis wird der Endbetrag zum nied- rigsten ins Verhältnis gesetzt. Die in Zahlenwerten angegebenen qualitativen Eigenschaften wer- den ebenfalls zum jeweils Besten ins Verhältnis gesetzt und mit der Wertigkeit multipliziert.
Formel Qualitätskriterium Verhältniswerte: 𝐼𝐼𝐼𝐼𝐼𝐼 𝑊𝑊𝑊𝑊𝑊𝑊𝐼𝐼 𝐵𝐵𝑊𝑊𝐼𝐼𝐼𝐼𝑊𝑊𝑊𝑊 𝑊𝑊𝑊𝑊𝑊𝑊𝐼𝐼×𝑊𝑊𝑊𝑊𝑊𝑊𝑊𝑊𝑊𝑊𝑊𝑊𝑊𝑊𝑊𝑊𝑊𝑊𝑊𝑊 Die sonstigen qualitativen Kriterien werden analog dem Kölner Rangfolgeverfahren ermittelt. Er- füllen alle Angebote das jeweilige Kriterium gleich gut, erhält jedes die maximal erreichbaren Wertungspunkte. Bei unterschiedlichen Ergebnissen wird die Anzahl der Angebote, die besser abschneiden, von der vorgenannten Gesamtanzahl abgezogen und mit der Wertigkeit multipli- ziert.
Formel Qualitätskriterium Rang:
(𝐴𝐴𝐴𝐴𝐴𝐴𝐴𝐴ℎ𝑙𝑙 𝑑𝑑𝑊𝑊𝑊𝑊 𝐴𝐴𝑧𝑧𝑊𝑊 𝑊𝑊𝑊𝑊𝑊𝑊𝑊𝑊𝑧𝑧𝐴𝐴𝑊𝑊 𝐴𝐴𝑧𝑧𝑊𝑊𝑊𝑊𝑙𝑙𝐴𝐴𝑧𝑧𝑧𝑧𝑊𝑊𝐴𝐴𝑊𝑊𝐴𝐴 𝐴𝐴𝐴𝐴𝑊𝑊𝑊𝑊𝐴𝐴𝐴𝐴𝑊𝑊𝑊𝑊 𝑊𝑊𝑊𝑊𝑧𝑧𝐴𝐴𝑔𝑔𝑊𝑊 − Die so eArnmziatthell tAenng eEbinoztee lmweitr btee swseerrdene nW aedrdteienr)t ×un𝑊𝑊d 𝑊𝑊d𝑊𝑊i𝑊𝑊e𝑊𝑊 𝑊𝑊S𝑊𝑊u𝑊𝑊m𝑊𝑊𝑊𝑊me zum besten Wert ins Verhältnis gesetzt.
Alle Verhältniswerte werden mit 100 und dem jeweiligen Gewichtungsfaktor multipliziert. Der Zu- schlag wird auf das Angebot mit der in Summe aller Kriterien höchsten erreichten Gesamtpunkt- zahl erteilt.
Formel: ∑ ∑ ∑ ∑ 𝑃𝑃𝑊𝑊𝑊𝑊𝑊𝑊𝑧𝑧 𝑔𝑔𝑊𝑊𝐴𝐴 𝑉𝑉𝑊𝑊𝑊𝑊ℎä𝑙𝑙𝑊𝑊𝐴𝐴𝑊𝑊𝑧𝑧𝐺𝐺𝑊𝑊𝑊𝑊𝑊𝑊𝑊𝑊 𝑄𝑄𝑧𝑧𝐴𝐴𝑙𝑙𝑊𝑊𝑊𝑊ä𝑊𝑊 𝑅𝑅𝐴𝐴𝐴𝐴𝑊𝑊 𝑄𝑄𝑧𝑧𝐴𝐴𝑙𝑙𝑊𝑊𝑊𝑊ä𝑊𝑊 ×100×𝐺𝐺𝑊𝑊𝐺𝐺𝑊𝑊𝐺𝐺ℎ𝑊𝑊𝑧𝑧𝐴𝐴𝑊𝑊+ ×100×𝐺𝐺𝑊𝑊𝐺𝐺𝑊𝑊𝐺𝐺ℎ𝑊𝑊𝑧𝑧𝐴𝐴𝑊𝑊+ ×100×𝐺𝐺𝑊𝑊𝐺𝐺𝑊𝑊𝐺𝐺ℎ𝑊𝑊𝑧𝑧𝐴𝐴𝑊𝑊 𝑃𝑃𝑊𝑊𝑊𝑊𝑊𝑊𝑧𝑧 𝑉𝑉𝑊𝑊𝑊𝑊ℎä𝑙𝑙𝑊𝑊𝐴𝐴𝑊𝑊𝑧𝑧𝐺𝐺𝑊𝑊𝑊𝑊𝑊𝑊𝑊𝑊 𝑄𝑄𝑧𝑧𝐴𝐴𝑙𝑙𝑊𝑊𝑊𝑊ä𝑊𝑊 𝑔𝑔𝐴𝐴𝑚𝑚 𝑅𝑅𝐴𝐴𝐴𝐴𝑊𝑊 𝑄𝑄𝑧𝑧𝐴𝐴𝑙𝑙𝑊𝑊𝑊𝑊ä𝑊𝑊 𝑔𝑔𝐴𝐴𝑚𝑚 Fehlen zur Wertung erforderliche Angaben, erhält das Kriterium keine Punkte. Dieses wird bei den insgesamt erreichbaren Punkten entsprechend berücksichtigt.
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Es wird kaufmännisch auf 2 Nachkommastellen gerundet. Bei Gleichstand zweier Angebote er- hält das mit dem niedrigsten Preis den Zuschlag. Sind sie auch darin gleich, entscheidet das Los.
Angebote, die weniger als die Hälfte der Leistungspunkte des besten Angebots erreichen, kom- men für den Zuschlag nicht in Betracht.
10 Lose
Die Leistung ist nicht in Lose eingeteilt.
11 Angebotsgestaltung
11.1 Voraussetzung Vor Erstellen des Angebots sind die Örtlichkeiten zu besichtigen. Einen Termin stimmen Sie bitte ab mit:
Mail: matthias.demuth@drv-bw.de oder telefonisch 0781 63915-150
Verzichtet der Bieter auf eine vorherige Besichtigung, können zusätzliche Aufwendungen nicht geltend gemacht werden.
Sind die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers unklar, weist er die VS unverzüg- lich, in jedem Fall vor Abgabe des Angebots schriftlich darauf hin. Nachträglich vorgebrachte Ein- schränkungen sind ausgeschlossen.
Bauliche oder sonstige Voraussetzungen sind ausdrücklich zu benennen, soweit relevant. Nach Erteilen des Zuschlags prüft der AN vor Ausführung alle Maße und Gegebenheiten vor Ort. Bei Änderungen wird die Vergütung angepasst. Siehe hierzu auch Vertragsbedingungen 8.1.
Mit Abgabe eines Angebots erklärt sich der Bieter damit einverstanden, dass die im Zusammen- hang mit dem Angebot abgegebenen unternehmens- und ggf. auch personenbezogenen Daten für den bestimmungsgemäßen Zweck durch den AG in Übereinstimmung mit der DSGVO ge- speichert und verarbeitet werden können.
11.2 Darstellung Nur die den Vergabeunterlagen beigefügten, vollständig ausgefüllten Vordrucke werden als An- gebot berücksichtigt. Darin enthaltene Vorschlagswerte sind bei Bedarf zu überschreiben.
Die in den Dateien Erkl1 und Erkl2 geforderten Angaben sind ausschließlich hier vorzunehmen. Reicht der Platz in einzelnen Feldern nicht aus, ist der Sachverhalt in Anlagen je Punkt konkret und leistungsortbezogen zu schildern. Ein allgemeiner Verweis auf das Konzept ist nicht aus- reichend und wird als nicht abgegebene Auskunft behandelt.
Änderungen im Leistungsumfang sind nicht zulässig. Alle eventuellen Abweichungen sind darzu- stellen. Alle zur Auftragsausführung getroffenen Angaben gelten als zugesicherte Eigenschaften und werden im Auftragsfall Vertragsbestandteil.
Das gem. Ziffer 6 geforderte Konzept zur Gebäudereinigung enthält Aussagen zu: − Verfahrensbeschreibung zu Gebäudereinigung (Reinigungssystem) − Maschinen, Geräteeinsatz und Reinigungsmittel − Personaleinsatzplanung und -organisation − Krankheits- und Urlaubsvertretung − Qualitätsmanagementsystem einschließlich Reklamationsmanagement und -ablauf
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11.3 Preisangaben Im Tabellenblatt „Kalkulation“ der Datei AngAnl.xlsx werden für die Gebäudereinigung Stundens- ätze, für die Sonderreinigungen pauschale Beträge je Durchgang und für die Glasreinigung Preise je m² angegeben. Enthalten sind jeweils alle Lohn−, Lohnneben−, Fahr− und Materialkos- ten, zu stellende Geräte sowie alle Nebenleistungen wie z. B. erreichen und einrichten des Leis- tungsortes, Verkehrssicherungspflichten, Maße und Gegebenheiten prüfen usw. bei Leistung ge- mäß Vertragsbedingungen 3.2. Die Anteile für Lohn-, Fahr- und Materialkosten werden angege- ben. Die in der Tabelle „Arbeiten“ aufgeführten regelmäßigen Tätigkeiten sind in dem kalkulierten Stundensatz der Normalleistung einbezogen.
Ebenfalls einbezogen sind eventuell erforderliche Ausgaben und Gebühren im Zusammenhang mit dem Einholen einer Ausnahmegenehmigung nach § 46 Abs. 1 Nr. 8 StVO für die Inanspruch- nahme von öffentlichem Verkehrsgrund.
Für Regie- und Sonderarbeiten werden zusätzlich Stundensätze bzw. Preise/m² angegeben.
Eingetragen werden zudem die Flächenleistungen (Leistung m²/Std). Die Richtwerte der GGGR dienen hierbei der Orientierung, sind jedoch nicht verbindlich.
Der im Tabellenblatt „Angebot-Anlage“ errechnete Endbetrag Pos1 (Fettdruck) sind in das Leis- tungsverzeichnis (Bietercockpit) in die jeweiligen Felder „Nettopreis“ zu übernehmen.
Die pauschalen Einzelpreise je Monat bzw. je Durchgang bei Sonder- und Glasreinigung sowie die Stundensätze der verschiedenen Lohngruppen sind fix und in Euro auszuweisen. Bei Leis- tungen an Samstagen, Sonn− oder Feiertagen können Zuschläge vorgesehen werden, soweit tarifvertraglich geregelt.
Nicht ausdrücklich mit Einzelpreisen bezifferte Leistungen, die bereits bei Angebotserstellung er- kennbar sind, können nicht zusätzlich abgerechnet werden.
Zusätzliche Leistungen, für die mit dem beigefügten Angebot keine Festpreise vereinbart sind, werden bei Bedarf durch die VS angefragt und auf der gleichen Kalkulationsgrundlage angebo- ten.
11.4 Ausführungsfrist Die Frist für den Abruf von Sonder- oder Glasreinigungen wird im Angebot angegeben.
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